
Budget 2025 und Aufgaben-/Finanzplan 2026–2028 des Kantons Bern – Berichterstattung
Sicherheitsdirektion (SID) – Produktgruppen
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stand in der gesamtkantonalen Investitionsplanung (GKIP) und/oder
der Erfolgsrechnung aufgenommen.
Das Projekt Neubau Witzwil wurde in den letzten Jahren in ver-
schiedenen Phasen und unter Einbezug diverser Experten entwi-
ckelt. Dem Geschäft liegt eine breit abgestützte Bedarfsplanung zu
Grunde. Eine externe Expertise kommt zum Schluss, dass der
Kanton Bern mit den nun aufgezeigten Entwicklungsperspektiven
künftige Überkapazitäten verhindern kann. Dies wird dazu führen,
dass der Kanton Bern nicht mehr Haftplätze betreiben wird, als im
schweizerischen Durchschnitt üblich. Mit der Genehmigung des
Planungskredites durch den Grossen Rat in der Sommersession
2024 wurden die Planungsarbeiten freigegeben. In dieser Phase
muss das AJV seine Nutzerinteressen vertieft prüfen und für den
Wettbewerb in Form von Detailkonzepten sowie funktionalen An-
forderungen beschreiben. Diese dienen als Grundlage für die Erar-
beitung der verschiedenen Wettbewerbseingaben der Anbieter.
Auf dem Perimeter des Projekts Neubau Witzwil befinden sich heute
einzelne Gebäude und landwirtschaftliche Bauten, die zurückge-
baut werden müssen. Hierfür wurde in der Sommersession 2024
ein Kredit für die notwendige Projektierung im Grossen Rat bean-
tragt. Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil benötigt künftig weni-
ger Landwirtschaftsland. Von den heute bewirtschafteten 728
Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche verbleiben daher künftig
noch 343 Hektaren in der Domäne Witzwil. Diese Reduktion ist das
Resultat der Überprüfung zur künftigen Ausrichtung der Landwirt-
schaftsbetriebe im Justizvollzug. Dabei stand im Fokus, künftig nur
noch so viel Landwirtschaft zu betreiben, wie für Arbeitsplätze zur
Umsetzung der bestehenden Arbeitspflicht im Justizvollzug benö-
tigt wird.
Für das Jahr 2025 sind im Budget die Kosten für den mit den Uni-
versitären Psychiatrische Dienste Bern (UPD) abgeschlossenen
Zusammenarbeitsvertrag abgebildet. Die Kosten für die forensische
Psychiatrie im Vollzug bewegen sich dabei in der geplanten Grö-
ssenordnung. Die damit finanzierte Grundversorgung entspricht
dem gesetzlichen Minimum und muss durch die Vollzugseinrich-
tungen erbracht werden. Im Kontext des Strafvollzugs treten psy-
chische Erkrankungen vermehrt auf. Solche Störungen kommen
bei Straftätern überdurchschnittlich häufig vor. Viele Eingewiesene
haben bereits vor dem Eintritt ins Gefängnis psychische Gesund-
heitsprobleme.
Der Eigenbedarf des Kantons Bern an forensisch-psychiatrischen
Klinikplätzen für den Vollzug von stationären strafrechtlichen Mass-
nahmen nach Art. 59 StGB wurde zuletzt 2017 wissenschaftlich
analysiert. Hierbei war der Bedarf mit 30 Plätzen beziffert worden.
Der tatsächliche Bedarf entsprach dieser Einschätzung bis zum
Jahr 2022 (26 in Kliniken eingewiesene Personen). 2023 waren al-
lerdings bereits 45 Personen in eine Klinik eingewiesen. Dazu ka-
men rund 10 Personen, die in einem Gefängnis auf eine Ersteinwei-
sung oder Rückverlegung warteten. Weil in diesem Umfang
kantonale Angebote fehlen, werden die Personen in ausserkanto-
nale Kliniken eingewiesen. Mit Letzteren bestehen teilweise recht-
liche Vereinbarungen (15 Plätze).
Die grundsätzliche Zunahme von psychisch kranken Straftätern
akzentuiert sich auch bei der zunehmenden Anzahl Personen, die
in einer Klinik eine Massnahme nach Art. 59 StGB vollziehen müs-
sen. Der Kanton Bern bzw. die Bewährungs- und Vollzugsdienste
(BVD) versuchen ihrer gesetzlichen Einweisungspflicht so gut wie
möglich in ausserkantonalen Kliniken nachzukommen. Da dort je-
weils zuerst die kantonalen Bedürfnisse befriedigt werden, steht
der Kanton Bern hinten an. Die Kliniken sind privatisiert und auch
nicht konkordatlich geregelt bzw. geplant. D.h. die Einwirkungs-
möglichkeiten sind sehr beschränkt. Es drohen vermehrt Haftungs
-
klagen wegen falscher bzw. zu später Einweisung.
Eine Klinik für den Vollzug von sogenannten 59-er Massnahmen im
Raum Bern würde die Arbeit der BVD enorm erleichtern, da weniger
Opportunitätskosten (Reisezeiten, Suche nach Plätzen in der gan-
zen Schweiz, usw.) und weniger lange Wartezeiten bis zur Einwei-
sung anfallen würden. Die rechtzeitige und korrekte Behandlung in
Kliniken würde nicht nur zu rechtlich korrekten Vollzügen und einer
rascheren und effizienten Behandlung der eingewiesenen Personen
führen, sondern auch die Massnahmendauern verkürzen, da die
Organisationshaft verkürzt werden könnte.
Hauptziel der Forensischen Tagesklinik (FTK) ist es, eine Lücke in
der Versorgungskette psychiatrisch erkrankter Straftäter/innen im
Kanton Bern zu schliessen. Die FTK soll als Pilotprojekt dazu bei-
tragen, bei besonderen Härtefällen die Therapier- bzw. Führbarkeit
in einer geeigneten Einrichtung (wieder-)herzustellen. Gleichzeitig
soll der Betrieb der FTK die Grundlagen für eine realistische Ein-
schätzung des Mengengerüsts einer solchen Übergangseinrich-
tung für Schwerkranke liefern. Hiermit lässt sich entsprechend die
allfällig notwendige Kapazitätserweiterung bestehender Massnah-
menzentren abschätzen. Die FTK hat zum Ziel, die Situation der
psychisch kranken Straftäter/innen im Kanton Bern zu verbessern.
Weiter soll mit der FTK die psychiatrische Regelversorgung opti-
miert werden, indem Eingewiesene in der postakuten Behandlungs-
phase [nach einer Behandlung auf der Bewachungsstation am In-
selspital (BEWA) oder auf der Station Etoine] zur psychischen
Stabilisierung zwecks Weiterführung des Haftvollzuges eingewie-
sen werden können. Schliesslich entlastet die FTK die Stationen
BEWA und Etoine insofern, als durch das Angebot der FTK Aufent-
halte dort verkürzt oder gar ganz verhindert werden können. Hier-
durch sind wesentliche Einsparungen möglich.
Das Inkasso von Bussen, Gerichtskosten sowie Geldstrafen wurde
bis Ende des Jahres 2022 automatisch über die Schnittstelle Finan-
zinformationssystem (FIS) an die Inkassostellen der kantonalen
Steuerverwaltung übermittelt. Seit dem 1. Januar 2023 arbeitet das
Busseninkasso intern mit einer neuen SAP-Software, anstelle des
bisher verwendeten FIS. Technische Probleme dieser neuen Soft-
ware haben zu einer Unterbrechung der Weiterleitung von Fällen an
die Steuerverwaltung für das rechtliche Inkasso geführt. Der direk-
tionsübergreifende Prozess des Busseninkassos war somit weit-
gehend unterbrochen und es gelang bis Ende des Jahres 2023
nicht, einen stabilen Betriebszustand (wieder-)herzustellen. Gemäss
Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren werden durch das
AJV jährlich etwa 4 400 Ersatzfreiheitsstrafen vollzogen. Pro Voll-
zugsfall muss im Jahresdurchschnitt von 10 Vollzugstagen ausge-
gangen werden. Umgerechnet in Vollzugsplätze sind somit pro Jahr
120 Vollzugsplätze für den Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen not-
wendig. Durch die aufgelaufenen Pendenzen ist davon auszugehen,
dass das AJV im Jahr 2024 nebst den ordentlichen, neu eingehen-
den Urteilen auch die Pendenzen aus dem Jahr 2023 zeitnah zu
vollziehen hat. Dieser Mehraufwand kann durch das AJV nicht innert
nützlicher Frist bewältigt werden. In Bezug auf die Haftplätze ergibt
sich als Folge des Vollzugsstaus im Jahr 2023 ein zusätzlicher Be-
darf von 120 Haftplätzen. Es ist davon auszugehen, dass die Voll-
zugspendenzen gestaffelt übermittelt und somit auch die betroffe-
nen Personen gestaffelt zum Vollzug aufgeboten werden. Das AJV
geht daher zum heutigen Zeitpunkt davon aus, dass die Pendenzen
auf die Jahre 2024, 2025 und 2026 verteilt werden können. Somit
liegt der zusätzliche Bedarf an Vollzugsplätzen für den genannten
Zeitraum bei jährlich ca. 40–60 Plätzen.