
Für die Abhandlung der Untersuchungen wenden Sie sich bitte über die SFV-
Geschäftsstelle an den Sportärztlichen Referenten des SFV.
Dazu ist folgende Vorgehensweise vorgesehen:
• Vereine, die retardierte Spieler als solche registrieren lassen wollen, wenden sich
(im Idealfall per Mail an office@sfv.at) an die SFV-Geschäftsstelle;
• Die Vereine erhalten im Gegenzug ein Formblatt, welches gemeinsam mit den
Eltern ausgefüllt und bestätigt wird. Zusätzlich erhalten Sie Information für die
Eltern über die genaue Vorgehensweise der Registrierung;
• Ein Scan des vollständig ausgefüllten und bestätigten Formblatts wird vom Verein
oder den Eltern per Mail an die SFV-Geschäftsstelle retourniert, das Original
verbleibt bei den Eltern;
• Nach Retournierung des Formulars an die SFV-Geschäftsstelle nimmt der
Sportärztliche Referent des SFV mit den Eltern Kontakt auf und koordiniert alle
weiteren medizinischen Schritte;
• Der untersuchende Arzt bestätigt das (von den Eltern mitgebrachte) Original-
Formular;
• Die Eltern oder der Verein schicken das nun auch vom Arzt bestätigte Formular an
die SFV-Geschäftsstelle, allfällige Befunde verbleiben bei den Eltern.
• Nach Eintreffen des Formulars in der SFV-Geschäftsstelle wird der Spieler dort bis
zum jeweils nächstfolgenden 30.06. (= Saisonende) als retardierter Spieler
registriert.
Zur Klärung allfälliger weiterer Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der SFV-
Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
„Spätgeborene“ Spieler
In den Altersstufen U-16 bis U-15 (11er-Fußball) können bis zu 3, in den Altersstufen U-14,
U-13 (NEU!) und im Kinderfußball bis zu 2 „spätgeborene Spieler“ im Sinne der §§ 14 (6) und
23 (4) der ÖFB-Vorschriften für den Nachwuchsspielbetrieb nominiert werden. Als
Altersstichtag ist der jeweilig vorhergehende 01.07. heranzuziehen.
Generell davon ausgenommen sind Spieler, die einem Kader eines LAZ angehören!
Die infragekommenden Spieler sind vor dem jeweiligen Meisterschaftshalbjahr
(2025/2026: Herbst: Freitag, 22.08.2025, Frühjahr: Freitag, 27.03.2026) in Fußball-
Online festzulegen und können während des laufenden Bewerbshalbjahres nicht mehr
aus dem Kader genommen werden. Sollte zum Stichtag bei einer Mannschaft das
Kontingent der Spätgeborenen noch nicht voll ausgeschöpft sein, können so viele neu-
oder erstangemeldete Spieler innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Neu-/Erstanmeldung
hinzugefügt werden, bis die gem. den Bestimmungen höchstmögliche Zahl von
Spätgeborenen dem Kader angehören. Auch die nachträglich hinzugefügten
Spätgeborenen können während des laufenden Bewerbshalbjahres nicht mehr aus
dem Kader genommen werden.
Bei Mannschaften, die von dieser Regel betroffen sind, wird am Karteireiter
„Mannschaftskader“ eine zusätzliche Spalte „Spätgeborener“ angezeigt, in welcher die
spätgeborenen Spieler als solche gekennzeichnet sind.
Sobald die Mannschaft von der SFV-Geschäftsstelle einem Bewerb zugeordnet wurde,
können die Kader definiert und so viele spätgeborene Spieler hinzugefügt werden, wie es
die aktuelle Regelung vorgibt.