
VKD-PRAXISBERICHTE 2025
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EDITORIAL
Es wäre zu wünschen, wenn hier auch Erfah-
könnten, worüber im Interview in diesen Pra-
xisberichten unser 1. Vizepräsident Wolfgang
Mueller aus eigenem Erleben berichtet.
Ein wichtiges Thema für uns Krankenhäuser
ist die Fortentwicklung der Hybrid-DRGs seit
-
passungen zum KHVVG vorgesehen sind, wird
die Fortführung und massive Ausweitung die-
ses Systems zu weiteren Erlösverlusten in den
Kliniken führen, die auf der Kostenseite keine
Deckung durch Reduktion der Sach- oder
wenn darüber auch im Sinne der Versorgungs-
sicherheit noch einmal gründlich nachgedacht
Menge der bisher stationär versorgten Fälle
als auch die weitere erhebliche Absenkung der
Vergütung. Beides passt zudem nicht zusam-
men mit der künftigen Krankenhausplanung,
mit Leistungsgruppen und einer ausgewei-
teten Forderung nach mehr vorzuhaltenden
Qualitätskriterien (u. a. Anzahl an Fachärzten,
Rufbereitschaftsdienste usw.). Um das fest-
zustellen benötigen wir in der Praxis keine drei
statt zuvor zwei Jahre „Probezeit“. Es wäre gut,
-
sundheitsministerium nach den Erfahrungen in
der Praxis eine Korrektur erfolgen würde. Wenn
die Krankenhäuser es sich nicht mehr leisten
können, zu den jetzt vorgesehenen unterirdi-
schen Preisen die Leistungen für die Hybrid-
DRGs zu erbringen, wer wird es dann tun? Ein
Blick auf die Kapazitäten der niedergelassenen
Ärzte zeigt, dass es diesen mehrheitlich auch
nicht möglich sein wird. Das alles geht dann
zu Lasten der Bürger, deren Akzeptanz für die
zahlreichen Veränderungen, die mit der Reform
einhergehen, notwendig ist. Und es kommt
wieder zu einer Selektion der Leistungen zwi-
schen ambulantem und stationärem Sektor
bei gleicher Vergütung, die wir heute bereits
bei den ambulanten OPs sehen. Patienten
mit geringem Komplikationsrisiko sowie wenig
Aufwand an Medizintechnik werden in den
Praxen und ambulanten OP-Zentren behan-
delt, während die andere Patientengruppe in
vielen Fällen den Krankenhäusern überlassen
wird. Wenn dies in einer Versorgungsland-
schaft gewünscht ist, dann sollte zumindest
die Vergütung auch entsprechend sein. Die
Hoffnung auf relevante Änderungen ist aber
auch hier eher gering, wenn wir sehen, wie
auch über viele Jahre bereits das Thema der
ambulanten Notfallversorgung mit zu gerin-
ger Vergütung eben nicht angegangen wird.
Die mit dem Reformgesetz weiter steigenden
Bürokratielasten bleiben ebenfalls. Wenn tat-
sächlich, wie es aussieht, der Klinik-Atlas von
Karl Lauterbach vom Netz genommen wird,
fallen immerhin für die Krankenhäuser erheb-
hin zur Entbürokratisierung und vielleicht auch
zu mehr Vertrauen in die Arbeit der Kliniken für
die Patienten. Das wäre ein weiteres wichtiges
Zeichen für uns, dass die Kritik daran aus den
Krankenhäusern aufgenommen wurde.
Zu wünschen ist, dass die von den Ländern
geforderten Spielräume für eigene Entschei-
dungen zur Gestaltung und zum Erhalt der ja
von ihnen zu verantwortenden Versorgungs-
strukturen tatsächlich eröffnet werden. Hier
geht es um wichtige Standortfragen und um
das Thema Kooperationen. Das ist für uns als
Führungskräfte der Krankenhäuser natürlich
ebenfalls bedeutend, denn wir müssen un-
sere Häuser strategisch oft neu aufstellen
und brauchen dafür Planungssicherheit.
Inzwischen sehen wir aber auch, dass die Ver-
antwortlichen in den Gesundheitsministerien
der Bundesländer stärker bestrebt sind, nicht
nur das neue Planungssystem umzusetzen,
sondern den Krankenhäusern, je nach ihren
Möglichkeiten, auch zusätzliche Mittel zur
Verfügung zu stellen. Natürlich gibt hier die
Zukunftsfonds Infrastruktur und die Möglich-
keit, selbst mehr Schulden aufzunehmen,
den Ländern neue Spielräume, wenn es auch
leider Schulden sind.
Ein aktuelles Thema kann natürlich in diesen
Praxisberichten nicht ignoriert werden – die