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vorhandener bzw. vermuteter Sicherheitsrelevanz) eine Si-
cherheitsbehörde; ggf. auch an weitere Netzwerkpartner
(z.B. in anderen Regelstrukturen).
Während des Beratungsgesprächs stärken die Beratenden
die ratsuchende Person durch die Unterstützung bei der
Analyse der konkreten Situation, aufgrund derer sie sich
sorgt, und durch verlässliche Informationen in Bezug auf
den Phänomenbereich allgemein. Eine Entlastung erfolgt
häug durch das während des Gesprächs umgesetzte aktive
und teilnehmende Zuhören der Beratenden sowie ihre Fä-
higkeit, sich in die Perspektive der ratsuchenden Person ein-
zufühlen und Empathie zu zeigen. Die Beratenden geben an,
dass sich die Ratsuchenden häug am Ende des Gesprächs
ausdrücklich dafür bedanken – oft ist es das erste Mal, dass
sie mit einer anderen Person über die emotional meist sehr
belastende Situation sprechen und so etwas von dieser Last
abgeben können; und häug ist es das erste Mal, dass sie
sich mit ihren Sorgen und Ängsten ernst genommen und
verstanden fühlen.
Wenn absehbar ist, dass sich aus der bei der BS im BAMF
erfolgten Erstberatung eine Folgeberatung entwickeln, also
eine Übergabe an einen PVO hervorgehen wird, versuchen
die Beratenden der BS im BAMF, Anknüpfungspunkte für
zukünftige Interventionen durch die/den PVO-Beratende/n
zu identizieren. Zu diesem Zweck versuchen die Bera-
tenden der BS im BAMF, Informationen zu kritischen
Lebensereignissen und Lebenskrisen (Trigger points) und
Wendepunkten (Turning points) in der Biograe der radika-
lisierten/sich radikalisierenden Person in Erfahrung zu brin-
gen, die die Radikalisierung ausgelöst bzw. beeinusst haben
könnten. Dazu zählen Verhaltens- und Interaktionsmuster
innerhalb der Peer Group, der Familie etc., wahrnehmbare
ideologisierte Gedankenzüge, Hinweise auf Delinquenz,
Drogenmissbrauch, Promiskuität und Mitgliedschaften in
extremistischen Vereinigungen.
Ebenfalls erörtern sie die Struktur des sozialen Umfelds
der Indexperson und identizieren die Bezugspersonen in
demselben, um ggf. schon erste Rückschlüsse auf potentielle
Unterstützerinnen und Unterstützer von Interventionen
ziehen zu können. Über die Informationen der anrufenden
Person schließen sie auf den Alltag, in der sich die Indexper-
son bewegt, auf noch bestehende Bezüge zur Mehrheitsge-
sellschaft und auf mögliche Eigen- und Fremdgefährdung.
Bei Selbstgefährdung handelt es sich um Verhaltensweisen,
die sich in Richtung eines suizidalen Geschehens bewegen.
Darunter fallen Androhung, Vorbereitung sowie konkrete
Versuche. Unter Fremdgefährdung fasst die BS im BAMF
auf das Umfeld gerichtete aggressive Handlungen.
Um die Zeit bis zur Kontaktaufnahme durch den PVO zu
überbrücken, geben sie der ratsuchenden Person erste Ver-
haltensempfehlungen in Bezug auf die radikalisierte Person
an die Hand. Diese haben im Kern zum Ziel, die Situation
vor Ort zu entschärfen bzw. zu stabilisieren. Hierdurch soll
erreicht werden, dass die Kommunikation zwischen der
ratsuchenden und der sich radikalisierenden Person nicht
abbricht, und somit Ansatzpunkte für deradikalisierende
Maßnahmen über das soziale Umfeld nicht verloren gehen.
Im Vergleich zur Anfangszeit der Beratungsarbeit ist zu be-
obachten, dass sich steigende Zahlen von Eltern, Angehö-
rigen, Lehrerinnen und Lehrern oder weitläug mit einem
(eventuellen) Radikalisierungsfall in Zusammenhang ste-
hende Personen melden. Ebenfalls melden sich verstärkt
Personen aus institutionellen Kontexten wie Schulen, Ju-
gendämtern und Einrichtungen für Geüchtete. Vor allem
Beratungsanfragen im Flüchtlingskontext haben zugenom-
men. Grund ist die erhöhte Sensibilisierung in Folge der
Anschläge in Frankreich, Belgien und Deutschland seit 2015.
Aufgrund der Sensibilisierung werden inzwischen auch
gehäuft Sorgen hinsichtlich eines möglichen Radikalisie-
rungsgeschehens vorgebracht, die nach – teils aufwändiger
– Prüfung zerstreut werden können. Zudem melden sich
Angehörige des sozialen Umfelds mittlerweile früher. In den
Jahren 2012 und 2013 meldeten sich die Ratsuchenden oft
erst nach ein- bis zweijähriger Leidensgeschichte; häug z.B.
auch erst, wenn die radikalisierte Person schon Richtung
Syrien/Irak ausgereist war.
Auch melden sich vermehrt Personen, die nicht in direktem
Kontakt mit der Indexperson stehen. In diesen Konstella-
tionen müssen zunächst Bezugspersonen identiziert und
kontaktiert werden, um auf die Indexperson einwirken zu
können. In vielen Fällen – vor allem in solchen mit Bezug auf
Geüchtete – handelt es sich bei Erstgesprächen in diesem
Bereich um Informations- und Aulärungsgespräche mit
einem „beruhigenden“ Charakter für den Ratsuchenden.
An welchen PVO der Fall weitergegeben wird, richtet sich
in der Regel nach der Region, in der die ratsuchende Person
lebt. In wenigen Einzelfällen richtet sie sich nach der Ex-
pertise des Partners. Im Fall der Weitergabe an einen PVO
werden der Name und die Kontaktdaten der ratsuchenden
Person unter ihrem Einverständnis aufgenommen und an
den jeweiligen Partner übermittelt. Zur Fallübertragung hält
die BS im BAMF ein entsprechendes Formular vor. Diese
folgt noch am Tag des telefonischen Kontakts via Email.
Die Erstberatungsarbeit an der Hotline der BS im BAMF mit
der dort vorgenommenen Erstanalyse der Fallkonstellatio-
nen und die Fallübertragung in lokale Beratungskontexte
stellt eine sehr wichtige Leistung für die Beratenden der
PVO dar. Zum einen entlastet die BS im BAMF diejenigen
Beratungsstellen, die sich auf die BAMF-Hotline aufgeschal-
tet haben in Bezug auf das Anruferauommen, das sonst
bei ihnen vor Ort auaufen würde. Darüber hinaus hat sie
wie bereits dargestellt eine sehr wichtige Funktion in der