Finanzbericht 2026 PDF Free Download

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2026
Finanzbericht 2026
Stand und voraussichtliche Entwicklung der Finanzwirtschaft im
gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang
Veröffentlichung: September 2025
Inhaltsverzeichnis
0 Einführung......................................................................................................................................................................1
1 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029.................................................................................................................5
1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2025 bis 2029................................................................................................. 7
1.1.1 Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung..............................................................................................................7
1.1.2 Ausblick auf 2026............................................................................................................................................7
1.1.3 Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2029............................................ 8
1.1.3.1 Produktionspotenzial....................................................................................................................... 8
1.1.3.2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen................................................................................. 9
1.1.3.3 Ergebnisse....................................................................................................................................... 10
1.2 Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029 im Überblick...............................................................................10
1.2.1 Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029...........................................................................................10
1.2.2 Ziel- und Wirkungsorientierung...................................................................................................................14
1.3 Die Ausgaben des Bundes.......................................................................................................................................14
1.3.1 Überblick....................................................................................................................................................... 14
1.3.2 Bereichsausnahmen gem. Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG.......................................................................... 18
1.3.3 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen........................................................ 18
1.3.3.1 Soziale Sicherung............................................................................................................................ 20
1.3.3.1.1 Rentenversicherungsleistungen................................................................................... 21
1.3.3.1.2 Arbeitsmarkt................................................................................................................. 22
1.3.3.1.3 Familienbezogene Leistungen...................................................................................... 23
1.3.3.1.4 Wohngeld...................................................................................................................... 24
1.3.3.1.5 Wohnungsbauprämie................................................................................................... 24
1.3.3.1.6 Soziale Entschädigung.................................................................................................. 25
1.3.3.1.7 Entschädigungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie Er
innerungs- und Bildungsaufgaben, Lastenausgleich, Leistungen im Zusam
menhang mit Kriegsfolgen........................................................................................... 25
1.3.3.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik................................................................................. 26
1.3.3.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung................................................................................ 26
1.3.3.1.10 Soziale Pegeversicherung...........................................................................................26
1.3.3.1.11 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.................................................26
1.3.3.1.12 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich....................................................................... 27
1.3.3.2 Verteidigung....................................................................................................................................27
1.3.3.2.1 Militärische Verteidigung..............................................................................................28
1.3.3.2.2 Weitere Verteidigungslasten........................................................................................ 28
1.3.3.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz......................................... 29
1.3.3.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Ernährung................................................. 29
1.3.3.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten
schutzes“....................................................................................................................... 29
1.3.3.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation................................................................. 30
Finanzbericht 2026
– I –
1.3.3.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.............................. 31
1.3.3.4 Wirtschaftsförderung und Energie.................................................................................................31
1.3.3.4.1 Energie und Klimaschutz.............................................................................................. 31
1.3.3.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung.................................................................... 32
1.3.3.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und Technologieförderung............................ 33
1.3.3.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung.................................................................................. 35
1.3.3.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung.................... 36
1.3.3.5 Verkehr............................................................................................................................................ 36
1.3.3.5.1 Eisenbahnen des Bundes.............................................................................................. 36
1.3.3.5.2 Bundesfernstraßen....................................................................................................... 37
1.3.3.5.3 Bundeswasserstraßen................................................................................................... 37
1.3.3.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden und Regionalisie
rungsmittel....................................................................................................................37
1.3.3.6 Bau und Stadtentwicklung............................................................................................................. 38
1.3.3.7 Forschung, Technologie und Raumfahrt........................................................................................38
1.3.3.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen (insb.
Raumfahrt).................................................................................................................... 39
1.3.3.7.2 Hochschulen................................................................................................................. 40
1.3.3.7.3 Ausbildungsförderung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.......... 40
1.3.3.7.4 Beruiche Bildung, Integration durch Bildung und andere Bereiche des Bil
dungswesens.................................................................................................................41
1.3.3.8 Digitales.......................................................................................................................................... 42
1.3.3.9 Kulturelle Angelegenheiten............................................................................................................43
1.3.3.10 Umweltschutz................................................................................................................................. 44
1.3.3.11 Sport................................................................................................................................................ 44
1.3.3.12 Innere Sicherheit, Asyl und Zuwanderung.................................................................................... 44
1.3.3.13 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung...................................................................... 45
1.3.3.14 Allgemeine Finanzwirtschaft..........................................................................................................46
1.3.3.14.1 Zinsausgaben................................................................................................................ 46
1.3.3.14.2 Versorgungsausgaben...................................................................................................47
1.3.3.14.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt............................................................. 49
1.3.3.15 Sondervermögen.............................................................................................................................49
1.3.3.15.1 Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)................................................................... 49
1.3.3.15.2 Klima- und Transformationsfonds (KTF)..................................................................... 50
1.3.3.15.3 Bundeswehr.................................................................................................................. 52
1.3.3.15.4 Weitere Sondervermögen (Aufbauhilfe, Ganztagsbetreuung).................................... 52
1.3.3.16 Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)......................................................................................55
1.3.3.17 Verpichtungsermächtigungen im Überblick................................................................................56
1.3.4 Laufende und investive Ausgaben................................................................................................................56
1.3.4.1 Investive Ausgaben des Bundes..................................................................................................... 57
1.3.4.1.1 Investive Ausgaben des Bundes insgesamt................................................................. 57
Finanzbericht 2026
– II –
1.3.4.1.2 Investive Ausgaben im Kernhaushalt........................................................................... 59
1.3.4.2 Laufende Ausgaben im Kernhaushalt............................................................................................ 62
1.3.5 Die Finanzhilfen des Bundes........................................................................................................................ 64
1.3.6 Die Personalausgaben und Stellenentwicklung des Bundes.......................................................................65
1.4 Einnahmen des Bundes...........................................................................................................................................67
1.4.1 Überblick....................................................................................................................................................... 67
1.4.2 Steuereinnahmen..........................................................................................................................................68
1.4.2.1 Steuerpolitik....................................................................................................................................68
1.4.2.2 Ergebnis der Steuerschätzung........................................................................................................73
1.4.3 Sonstige Einnahmen..................................................................................................................................... 74
1.4.3.1 Überblick.........................................................................................................................................74
1.4.3.2 Privatisierungspolitik...................................................................................................................... 75
1.4.3.3 Bundesimmobilienangelegenheiten.............................................................................................. 75
1.4.3.4 Gewinne der Deutschen Bundesbank............................................................................................ 77
1.4.4 Kreditaufnahme............................................................................................................................................ 77
1.5 Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen................................................................. 78
1.5.1 Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund......................................................................................... 78
1.5.2 Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens..................................................................................................80
1.5.2.1 Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens................................................................................... 81
1.5.2.2 Bundesergänzungszuweisungen.................................................................................................... 83
1.5.3 Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen (ohne Beiträge an den
EU-Haushalt)................................................................................................................................................ 84
2 Der Haushalt des Bundes.......................................................................................................................................87
2.1 Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Jahr 2026.......................................................................................... 89
2.1.1 Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029...........................................................................................89
2.1.2 Die Ausgaben nach Einzelplänen................................................................................................................. 89
2.1.2.1 Übersicht.........................................................................................................................................89
2.1.2.2 Wichtige Veränderungen gegenüber dem Vorjahr........................................................................ 90
2.1.3 Wichtige Ausgabepositionen........................................................................................................................98
2.1.4 Die Verpichtungsermächtigungen nach Einzelplänen............................................................................ 101
2.1.4.1 Übersicht.......................................................................................................................................101
2.1.5 Wichtige Einnahmepositionen................................................................................................................... 102
2.1.6 Die Stellenausstattung des Bundes............................................................................................................102
2.2 Sollbericht 2025 - Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts.................................................................. 103
2.3 Themenbezogene Haushaltsanalysen (Spending Reviews)................................................................................. 103
3 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des Bundeshaus
halts 2026...................................................................................................................................................................105
3.1 Gesamtwirtschaftliche Ausgangslage.................................................................................................................. 107
3.1.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen........................................................................................... 107
3.1.2 Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts 2026....................................................... 107
Finanzbericht 2026
– III –
3.1.3 Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Produktion und der Beschäftigung.........................................108
3.1.4 Nachfrage....................................................................................................................................................108
3.1.5 Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte....................................................................................... 108
3.1.6 Einkommensverteilung...............................................................................................................................108
3.1.7 Preisniveauentwicklung..............................................................................................................................109
3.1.8 Ausblick 2026, Chancen und Risiken..........................................................................................................109
3.2 Öffentlicher Gesamthaushalt............................................................................................................................... 110
3.3 Die Vermögensrechnung des Bundes...................................................................................................................115
3.4 Schuldenmanagement des Bundes...................................................................................................................... 117
3.4.1 Entwicklung des Kreditbestands des Bundes............................................................................................ 117
3.4.2 Verzinsung des Bundes............................................................................................................................... 122
3.4.3 Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen...........................................................................................123
3.5 Die Verschuldung des Bundes am Kreditmarkt................................................................................................... 125
3.5.1 Verschuldung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen ohne Darlehensnanzierung im
Abschnitt 3.4.1 (Zusammenstellung 2)...................................................................................................... 125
3.5.2 Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und Kapitalmarkt (ohne Sondervermögen) im Einzelplan
32 in der Vermögensrechnung des Bundes im Abschnitt 3.3 und im Abschnitt 8.1.1............................. 126
3.5.3 Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und Ebenen im Abschnitt 8.3 in der Übersicht
8.3.2............................................................................................................................................................. 127
3.5.4 Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages...................................................................128
3.6 Entwicklung des Steueraufkommens und Steuerschätzung für das Jahr 2026.................................................. 130
3.6.1 Entwicklung und Verteilung des Steueraufkommens............................................................................... 130
3.6.2 Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2026............................................................................................ 133
3.6.3 Schlussbemerkung......................................................................................................................................136
4 Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025......................... 137
4.1 Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrsteuern............................................................................ 140
4.2 Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und des nationalen Zollrechts.......................................... 141
4.3 Änderungen auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts.......................................................................... 142
5 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen.......................................................... 143
5.1 Überwachung der Haushalte von Bund und Ländern durch den Stabilitätsrat.................................................. 145
5.2 Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern................................................................................................148
5.2.1 Beteiligungsverhältnis an den Gemeinschaftsteuern................................................................................ 148
5.2.2 Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern.......................................................................................151
5.2.3 Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der Länder und Kommunen.................................................. 155
5.2.4 Weitere Bundesleistungen für den öffentlichen Personennahverkehr.....................................................158
5.3 Finanzen der Länder und Gemeinden.................................................................................................................. 159
5.3.1 Zur Finanzwirtschaft der Länder................................................................................................................ 159
5.3.1.1 Zur Entwicklung der Ausgaben.................................................................................................... 159
5.3.1.2 Zur Entwicklung der Einnahmen..................................................................................................159
5.3.1.3 Schuldenstand.............................................................................................................................. 159
Finanzbericht 2026
– IV –
5.3.2 Finanzkraftausgleich...................................................................................................................................163
5.3.3 Zur Finanzwirtschaft der Kommunen........................................................................................................ 168
5.3.3.1 Zur Entwicklung der Ausgaben.................................................................................................... 169
5.3.3.2 Zur Entwicklung der Einnahmen..................................................................................................170
5.3.3.3 Schuldenstand.............................................................................................................................. 171
6 Finanzen der EU...................................................................................................................................................... 173
6.1 Finanz- und Wirtschaftspolitik............................................................................................................................. 175
6.2 Europäische Finanzmarktpolitik........................................................................................................................... 178
6.3 Steuerharmonisierung.......................................................................................................................................... 182
6.4 Zollwesen.............................................................................................................................................................. 185
6.5 Außenbeziehungen der Europäischen Union.......................................................................................................186
6.6 Finanzverfassung der EU...................................................................................................................................... 190
6.7 Der Haushalt der EU............................................................................................................................................. 192
6.8 Die Agrarnanzierung........................................................................................................................................... 193
6.9 Strukturpolitik....................................................................................................................................................... 194
7 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes............................................................................ 195
7.1 Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Ge
samtüberblick in Mrd.€ -..................................................................................................................................... 197
7.2 Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 - inMio.€ -.............. 198
7.3 Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 - Anteile in%-......... 204
7.4 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
inMio.€ -.............................................................................................................................................................. 210
7.4.1 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Anteile in%-...............................................................................................................................................214
7.4.2 Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Veränderungsraten -................................................................................................................................... 218
7.5 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
inMio.€ -.............................................................................................................................................................. 222
7.5.1 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029
- Anteile in%-............................................................................................................................................ 225
7.5.2 Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029
- Veränderungsraten -................................................................................................................................ 228
7.6 Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029........................................... 231
7.7 Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029................................................................235
7.8 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2023 bis 2026............................... 238
7.9 Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften in den Kalenderjahren 2023 bis 2026............. 240
7.10 Finanzielle Auswirkungen der Steuerrechtsänderungen..................................................................................... 242
7.11 Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und die Haushaltsvorgriffe...................................................254
7.12 Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten............ 257
7.13 Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Auf
gabenbereichen und Ausgabearten......................................................................................................................261
Finanzbericht 2026
– V –
7.14 Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder
Wirkung (einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicher
heit)........................................................................................................................................................................267
7.15 Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik............................................................... 273
7.16 Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik....................................... 280
8 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten......................................................................................285
8.1 Vermögen und Schulden des Bundes...................................................................................................................287
8.1.1 Vermögen und Schulden des Bundes 2024............................................................................................... 287
8.1.2 Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes........................................................................................... 288
8.1.3 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes.................................................... 295
8.2 Finanz- und Wirtschaftsdaten.............................................................................................................................. 305
8.2.1 Wichtige nanz-, währungs- und kreditpolitische Maßnahmen in den Jahren 2024 und 2025.............. 305
8.3 Finanzstatistische Übersichten.............................................................................................................................313
8.3.1 Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts 2023 und 2024...................................... 313
8.3.2 Schulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2024 nach Arten und Ebenen - inMio.€ -................... 315
8.3.3 Entwicklung des Personalstandes..............................................................................................................315
8.3.4 Ausgaben und Einnahmen der Länder 2021 bis 2025............................................................................... 321
8.3.5 Ausgaben und Einnahmen der Kommunen 2015 bis 2024....................................................................... 325
8.4 Internationale Finanz- und Wirtschaftsdaten..................................................................................................... 330
8.4.1 Leistungen an internationale Entwicklungsbanken und -fonds............................................................... 330
8.4.2 Abgabequoten im internationalen Vergleich............................................................................................. 331
8.4.3 Steuerquoten im internationalen Vergleich...............................................................................................332
8.4.4 Öffentliche Finanzen - Einnahmen nach Hauptsteuerarten und aus Sozialversicherungsbeiträgen...... 333
8.4.5 Öffentliche Finanzen - Abgabeeinnahmen nach ertragsberechtigten Körperschaften........................... 334
Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................................................ 335
Abbildungsverzeichnis
Abbildung1: Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*..................... 17
Abbildung2: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029............................................ 22
Abbildung3: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029...........................................23
Abbildung4: Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2017 bis 2029 (Kapitel 3205)..................................................47
Abbildung5: Investitionen im 2. RegE 2025 und RegE 2026............................................................................................ 58
Abbildung6: Vergleich neue und alte Investitionslinie im Finanzplanungszeitraum.......................................................59
Abbildung7: Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts 2014 bis
2029............................................................................................................................................................... 65
Abbildung8: Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt.......................................................................................66
Abbildung9: Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2017 bis 2026 (in Tausend)........................ 67
Abbildung10: Einnahmenstruktur des Bundes im Jahr 2026 Gesamteinnahmen: 520,5 Mrd. €....................................... 68
Finanzbericht 2026
– VI –
Abbildung11: Entlastung der Haushalte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer* bis 2025 jeweils im Vergleich zu
2016............................................................................................................................................................... 72
Abbildung12: Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen in Prozent in den Jahren
2008 bis 2029.................................................................................................................................................81
Abbildung13: Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent in den Jahren 2008 bis 2029.................... 83
Finanzbericht 2026
– VII –
0
Einführung
Einführung Finanzbericht 2026
– 1 –
Einführung
Gemäß §31 Bundeshaushaltsordnung hat das Bun
desministerium der Finanzen zum Entwurf des Haus
haltsgesetzes und des Haushaltsplans einen Bericht
über den Stand und die voraussichtliche Entwicklung
der Finanzwirtschaft zu erstatten. Der jährlich mit
dem Haushaltsentwurf vorzulegende Bericht dient
der Erläuterung der Haushaltsvorlage der Bundesre
gierung in nanz- und gesamtwirtschaftlicher Sicht.
Dem Finanzbericht 2026 liegt der Entwurf des Bun
deshaushalts 2026 (BT-Drs. 21/600) zu Grunde, der
von der Bundesregierung am 30.Juli 2025 zusammen
mit dem Finanzplan 2025 bis 2029 (BT-Drs. 21/601)
beschlossen worden ist.
Der Bericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
2. Haushalt des Bundes
3. Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Ent
wicklung bei Aufstellung des Bundeshaushalts
2026
4. Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom
1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
5. Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und
Kommunen
6. Finanzen der EU
7. Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bun
des
8. Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
Einführung Finanzbericht 2026
– 3 –
Einführung
1
Finanzplan des Bundes 2025 bis
2029
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 5 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
1.1
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
2025 bis 2029
1.1.1
Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist
im Jahr 2024 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr
gesunken.1) Die Nachwirkungen exogener Schocks,
wie die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg
auf die Ukraine, die daraus folgende Gaspreiskrise
sowie die geldpolitischen Straffungen belasteten wei
terhin die konjunkturelle Entwicklung. Zudem wirk
ten strukturelle Faktoren wie die demograsche Al
terung, die langjährige Investitionsschwäche, die im
internationalen Vergleich hohen Energiekosten oder
der Verlust von Wettbewerbsfähigkeit auf Kernmärk
ten deutscher Unternehmen dämpfend auf die ge
samtwirtschaftliche Dynamik. Die Bundesregierung
rechnet in ihrer Frühjahrsprojektion vom April 2025
mit einer Stagnation des preisbereinigten BIP im lau
fenden Jahr.
Auf der Verwendungsseite dürften Wachstumsimpul
se im weiteren Jahresverlauf vor allem von der In
landsnachfrage ausgehen. Angesichts der anhaltenden
(Arbeitsplatz-)Unsicherheit in Kombination mit der
gegenwärtig nach wie vor erhöhten Sparneigung dürf
ten die preisbereinigten privaten Konsumausgaben im
Jahresdurchschnitt 2025 nur relativ gering ansteigen
(+0,2 %). Der Staatskonsum dürfte mit +0,4 % etwas
stärker expandieren.
Für die Exporte wird im Gesamtjahr 2025 ein erneu
ter Rückgang um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr er
wartet. Insbesondere das unsichere geo- und handels
politische Umfeld dürfte die Ausfuhren belasten. Die
Importe dürften in diesem Jahr, gestützt von der stei
genden Binnennachfrage, im Vergleich zum Vorjahr
um 1,8 % zulegen.
Die schwache Auslandsnachfrage zusammen mit der
erhöhten wirtschafts- und handelspolitischen Unsi
cherheit wirkt sich auch auf die Investitionstätig
keit aus. Zur Jahreswende dürften sich aber die zu
sätzlichen staatlichen Investitionen, die durch die
Grundgesetzänderung vom März 2025 ermöglicht
wurden, zunehmend in der Investitionstätigkeit zei
gen. Die Bruttoanlageinvestitionen werden im Jahres
durchschnitt insgesamt um 0,4 % gegenüber dem Vor
jahr ansteigen, wobei die Ausrüstungsinvestitionen
um 0,7 % zunehmen und die Bauinvestitionen um
0,4 % zurückgehen dürften.
Durch die leicht stärker als erwartet ausgefallene
Wachstumsrate des BIP im ersten Quartal 2025 ist die
se Prognose der Bundesregierung gut nach unten ab
gesichert, wie auch die jüngsten Prognosen der führ
enden Wirtschaftsforschungsinstitute zeigen. In ihren
Prognosen aus dem Juni 2025 gehen sie von einem
preisbereinigten BIP-Wachstum von 0,3 % bis 0,4 % in
diesem Jahr aus.
Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der kon
junkturellen Schwäche schwierig. Für die Erwerbstä
tigkeit wurde in der Frühjahrsprojektion im Jahres
durchschnitt 2025 von einem Rückgang um 70 000
Personen ausgegangen (-0,2 %). Für die Zahl der Ar
beitslosen wird in diesem Jahr mit einem jahresdurch
schnittlichen Anstieg um 150 000 Personen gerech
net (Arbeitslosenquote: 6,3 %). Die Bundesregierung
geht davon aus, dass die Bruttolöhne und -gehälter
je Arbeitnehmer in diesem Jahr um durchschnittlich
2,9%zunehmen.
Für die Ination erwartet die Bundesregierung für das
Jahr 2025 mit jahresdurchschnittlich 2,0 % eine etwas
niedrigere Rate (nationaler VPI) als im vergangenen
Jahr (2,2%).
1.1.2
Ausblick auf 2026
Für das Jahr 2026 erwartet die Bundesregierung eine
Belebung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität, insbe
sondere getragen durch Impulse aus den zusätzlichen
Maßnahmen, die durch die Grundgesetzänderung
vom März 2025 ermöglicht wurden. Laut Frühjahr
sprojektion 2025 dürfte das BIP preisbereinigt um
1,0%steigen.
1) Die hier dargestellten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten entsprechen dem Datenstand bei der Erstellung der Frühjahrsprojektion im April 2025
sowie der Detailmeldung des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2025 vom 23.Mai 2025. Der
Aufstellung des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans lag die Frühjahrsprojektion 2025 zugrunde. Die am 30.Juli 2025 (mit der ersten Schätzung
für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2025) vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten revidierten Ergebnisse für
vergangene Zeiträume sind nicht widergespiegelt.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 7 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Der private Konsum sollte infolge weiter ansteigender
Reallöhne sowie der erwarteten schrittweisen Auel-
lung der Lage am Arbeitsmarkt im Jahr 2026 vor
aussichtlich um 0,8 % expandieren. Die sich beleben
de Binnennachfrage – insbesondere auch getragen
durch Impulse seitens staatlicher Investitionen – und
eine wieder steigende Auslandsnachfrage dürften im
kommenden Jahr zu einer Erholung der Investitionstä
tigkeit führen. Für die Ausrüstungsinvestitionen wird
ein merklicher Anstieg von 3,8 % erwartet und für
die Bauinvestitionen ein Zuwachs um 2,4 %. Insgesamt
wird mit einem Wachstum der preisbereinigten Brut
toanlageinvestitionen um 3,2 % gerechnet.
Die weltwirtschaftlichen Unsicherheiten – insbeson
dere mit Blick auf die weitere US-Handelspolitik –
dürften sich im kommenden Jahr voraussichtlich ver
ringern und der deutsche Außenhandel in der Folge
wieder etwas erholen. So steigen die preisbereinigten
Exporte von Waren und Dienstleistungen voraussicht
lich um 1,3 %. Die Importe dürften aufgrund der Ent
wicklung der Binnennachfrage mit 2,1 % noch stärker
expandieren, wodurch sich rechnerisch ein moderater
negativer Wachstumsbeitrag von -0,3 %-Punkten er
gibt.
Die Erwerbstätigkeit dürfte im kommenden Jahr an
gesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Situ
ation wieder zunehmen. Es wird mit einem Zuwachs
um jahresdurchschnittlich 40 000 Personen gerech
net (+0,1 %). Die Arbeitslosigkeit dürfte mit der wirt
schaftlichen Erholung um 60 000 Personen sinken.
Die Arbeitslosenquote liegt 2026 voraussichtlich bei
6,2 %. Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
dürften mit 2,9 % zunehmen und die Inationsrate
wird 2026 jahresdurchschnittlich voraussichtlich bei
1,9 % liegen.
Die Schätzunsicherheit bleibt insgesamt deutlich er
höht. Abwärtsrisiken für die Projektion für das nächste
Jahr bestehen vor allem durch die handelspolitischen
Entwicklungen und der sich daraus ergebenen Folgen
für das globale Wachstum und den globalen Handel.
Im Inland könnte sich nicht nur direkt der Außenhan
del schwächer als angenommen entwickeln, sondern
zudem auch indirekt die Investitionen und der Kon
sum schwächer ausfallen, wenn die Unsicherheiten
durch Handelspolitik und geopolitische Entwicklung
weiter bestehen blieben. Chancen für eine günstige
re Entwicklung bestehen insbesondere, falls Handels
konikte zügig beigelegt werden und die Exporte
dadurch stärker expandieren. Auch könnten Maßnah
men aus dem Koalitionsvertrag (v.a. der „Wachstums
booster“) zu einer stärkeren wirtschaftlichen Dynamik
beitragen als unterstellt. Die an der Gemeinschafts
diagnose beteiligten Institute gingen in ihren Som
merprognosen aus dem Juni 2025 von Zuwächsen
des preisbereinigten BIP im nächsten Jahr zwischen
1,1%bis 1,7%aus.
1.1.3
Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung in Deutschland bis 2029
1.1.3.1
Produktionspotenzial
Zentrale Grundlage für die mittelfristigen Projektio
nen sind Berechnungen des gesamtwirtschaftlichen
Produktionspotenzials, das - angebotsseitig betrachtet
- die gesamtwirtschaftliche Aktivität bei Normalaus
lastung der Produktionsfaktoren beschreibt. Entspre
chend den gesetzlichen Vorgaben der grundgesetzli
chen Schuldenregel werden die Schätzungen hierzu in
Übereinstimmung mit der gemeinsamen EU-Metho
de („EU’s commonly agreed method“) durchgeführt.
Dieser methodische Rahmen beinhaltet eine gesamt
wirtschaftliche Produktionsfunktion, in der die Pro
duktion von Waren und Dienstleistungen sowohl vom
Einsatz der Faktoren Arbeit und Kapital als auch
vom technologischen Fortschritt der Volkswirtschaft
abhängt. Die mit dem Produktionsfunktionsansatz
ermittelte (potenzielle) Trend-Wirtschaftsleistung der
Volkswirtschaft entspricht einer konjunkturellen Nor
mallage.
Für den mittelfristigen Projektionszeitraum 2027 bis
2029 wird in der Frühjahrsprojektion der Bundesre
gierung mit einem durchschnittlichen Anstieg des
preisbereinigten Produktionspotenzials von 0,5 % p.a.
gerechnet. Insbesondere die demograsche Alterung
wirkt in zunehmendem Maße dämpfend auf das Po
tenzialwachstum, der erwartete Wachstumsbeitrag der
Produktivitätszuwächse erholt sich im Projektionszeit
raum leicht, jedoch auf einem weiterhin schwachen
Niveau im Vergleich zum Durchschnitt der Vorkrisen
jahre.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 8 –
Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
Jahr
Erwerbs-
tätige
(Inland)
Beschäftigte
Arbeitnehmer
(Inland)
Arbeitszeit je
Erwerbs-
tätigen
Bruttoinlandsprodukt
preisbereinigt, Kettenindex in
jeweiligen
Preisen
Deator
insgesamt je Erwerbs-
tätigen
je Erwerbs-
tätigen-
stunde
Mio. Stunden 2020=100 Mrd.€ 2020=100
2019 45,291 41,145 1.372 104,3 103,5 99,1 3.534,9 98,3
2024 ¹46,082 42,308 1.332 104,6 102,0 100,6 4.305,3 119,4
2029 ²46,3 42,5 1.322 108,8 105,7 105,0 4.941 131,7
Veränderungen insgesamt in Prozent
2024/19 ¹1,7 2,8 -2,9 0,3 -1,4 1,5 21,8 21,5
2029/24 ²1/2 1/2 -3/4 4 3 1/2 4 1/4 14 3/4 10 1/4
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2024/19 ¹0,3 0,6 -0,6 0,1 -0,3 0,3 4,0 4,0
2029/24 ²0 0 -1/4 3/4 3/4 3/4 2 3/4 2,0
¹ vorläuges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2025
² Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 24.April 2025
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Tabelle 1: Erwerbstätige, Produktivität und Wirtschaftswachstum
1.1.3.2
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Für gesamtwirtschaftliche Projektionen ist eine Rei
he teils technischer Annahmen zum außen- und bin
nenwirtschaftlichen Umfeld zugrunde zu legen. Für
den mittelfristigen Vorausschätzungszeitraum geht die
Bundesregierung von folgenden Rahmenbedingungen
aus:
Die globale Wirtschaftsleistung wird in den Jahren
2027 bis 2029 – in Anlehnung an Einschätzungen
internationaler Organisationen – jährlich um real
rd. 2 ¾ %wachsen. Mittelfristig dürfte das Welthan
delsvolumen mit durchschnittlich rd. 3 %pro Jahr zu
nehmen, so dass Welthandel und Weltwirtschaft in
ähnlicher Größenordnung expandieren. Abwärtsrisi
ken für die globalen Entwicklungen bleiben dabei wei
terhin bestehen. Für Energie und Rohstoffe werden im
mittelfristigen Projektionszeitraum keine angebotssei
tigen Versorgungsengpässe oder -schocks unterstellt.
Der Finanzsektor bleibt stabil.
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
Jahr
Brutto-
inlands-
produkt
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen Außen-
beitrag
Private
Haushalte Staat insgesamt Anlagen Vorrats-
veränderung
Mrd.€
2019 3.534,9 1.865,1 717,5 752,9 748,2 4,7 199,3
2024 ¹4.305,3 2.271,8 961,3 906,2 898,0 8,2 166,0
2029 ²4.941 2.595 1.158 1.108 1.062 47 80
Anteile am Bruttoinlandsprodukt in Prozent
2019 100 52,8 20,3 21,3 21,2 0,1 5,6
2024 ¹100 52,8 22,3 21,0 20,9 0,2 3,9
2029 ²100 52 1/2 23 1/2 22 1/2 21 1/2 1 1 1/2
Veränderungen insgesamt in Prozent
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 9 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen) (Fortsetzung)
Jahr
Brutto-
inlands-
produkt
Konsumausgaben Bruttoinvestitionen Außen-
beitrag
Private
Haushalte Staat insgesamt Anlagen Vorrats-
veränderung
2024/19 ¹21,8 21,8 34,0 20,4 20,0 . .
2029/24 ²14 3/4 14 1/4 20 1/2 22 1/4 18 1/4 . .
Jahresdurchschnittliche Veränderungen in Prozent
2024/19 ¹4,0 4,0 6,0 3,8 3,7 . .
2029/24 ²2 3/4 2 3/4 3 3/4 4 3 1/2 . .
¹ vorläuges Ergebnis Statistisches Bundesamt, April 2025
² Mittelfristige Projektion der Bundesregierung, Stand: Frühjahrsprojektion vom 24.April 2025
Quellen: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen
Tabelle 2: Verwendung des Bruttoinlandsprodukts zu Marktpreisen (in jeweiligen Preisen)
1.1.3.3
Ergebnisse
Unter den genannten Annahmen ging die Bundes
regierung in der Frühjahrsprojektion von folgenden
Ergebnissen für zentrale gesamtwirtschaftliche Kenn
größen aus: Im Jahr 2025 bendet sich die deutsche
Wirtschaft mit einer Produktionslücke von 2,0 % des
Produktionspotenzials noch in einer deutlichen Un
terauslastung. Im Jahr 2026 dürfte sich die Produk
tionslücke im Zuge der erwarteten merklichen BIP-
Zunahme auf 1,4 % betragsmäßig verringern, aber
weiterhin außerhalb des Korridors der Normalauslas
tung liegen. Für das reale BIP wird ein Wachstum
von 1 % angenommen. Aktuelle Einschätzungen der
Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von deutlich hö
herem realen Wachstum im kommenden Jahr aus.
Im mittelfristigen Zeitraum 2027 bis 2029 sollte das
preisbereinigte BIP mit durchschnittlich 1,0 % pro Jahr
stärker expandieren als das Produktionspotenzial. Das
nominale BIP nimmt im selben Zeitraum um durch
schnittlich 3,0 % pro Jahr zu. Dahinter steht die techni
sche Annahme, dass die Produktionslücke sich bis zum
Jahr 2029 sukzessive schließt.
Der Arbeitsmarkt bleibt mittelfristig robust. Die Zahl
der registrierten Arbeitslosen wird in der mittleren
Frist leicht sinken und am Ende des Projektionszeit
raums ein Niveau von 2,79 Mio. Personen erreichen.
Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte
werden im mittelfristigen Projektionszeitraum voraus
sichtlich um durchschnittlich 2,9 % pro Jahr zuneh
men. Rein rechnerisch wird das Wirtschaftswachstum
von der Inlandsnachfrage getragen.
Die Ergebnisse der Frühjahrsprojektion, insbesonde
re die der Potenzialschätzung, verdeutlichen, dass
Deutschland die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit
und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts sowie
das Arbeitskräftepotenzial stärken muss.
1.2
Bundeshaushalt 2026 und
Finanzplan bis 2029 im Überblick
1.2.1
Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis
2029
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2026 und der Finanzplanung bis 2029 stellt die Bun
desregierung die Weichen für die Zukunft Deutsch
lands und schafft die haushaltspolitische Grundlage,
um die aktuell anstehenden Herausforderungen er
folgreich zu meistern.
Die Haushaltsaufstellung gestaltete sich mit Blick auf
das sicherheitspolitische und wirtschaftliche Umfeld
als äußerst anspruchsvoll. Deutschlands Sicherheit ist
heute so stark bedroht wie seit dem Ende des kalten
Krieges nicht mehr. Die größte und direkteste Bedro
hung geht dabei von Russland aus, das im vierten Jahr
einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine
führt und weiter massiv aufrüstet. Deutschland und
Europa müssen viel stärker als bisher in der Lage sein,
ihre Sicherheit deutlich umfassender eigenständig zu
gewährleisten. Zudem bendet sich die Wirtschaft in
einer anhaltenden Wachstumsschwäche. In den Jahren
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 10 –
2023 und 2024 ist das reale BIP gesunken. Auf Basis
der Frühjahresprojektion haben sich auch die Aussich
ten für dieses Jahr weiter eingetrübt und es ist von
einer Stagnation des realen BIP auszugehen (vgl. Ziffer
1.1.1 ). Darüber hinaus ist der Bedarf an einer Erneue
rung Deutschlands offenkundig. Das betrifft die drin
gende notwendige Modernisierung der Infrastruktur
genauso wie strukturelle Reformen, die Investitionen
und Beschäftigung attraktiver machen und ermögli
chen, dass Prozesse schneller laufen und Bürokratie
abgebaut wird.
Gleichzeitig haben sich die nanzverfassungsrechtli-
chen Grundlagen erheblich verändert. Der Deutsche
Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates im
März 2025 die in den Artikeln 109 und 115 des Grund
gesetzes angelegte Schuldenregel reformiert und so
mit wesentliche Aspekte der haushälterischen Rah
menbedingungen umgestaltet (BGBl.2025 I Nr.94
vom 24.03.2025). Von den zu berücksichtigenden
Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen,
um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des
Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie
für die Nachrichtendienste, für den Schutz der infor
mationstechnischen Systeme und für die Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 1 vom Hun
dert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandspro
dukt übersteigen. Außerdem wurde der Artikel 143
h neu ins Grundgesetz aufgenommen. Dieser ermög
licht dem Bund, ein Sondervermögen mit eigener Kre
ditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die
Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Er
reichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit
einem Volumen von bis zu 500 Mrd. € zu errichten.
Zusätzlichkeit liegt vor, wenn im jeweiligen Haushalts
jahr eine angemessene Investitionsquote im Bundes
haushalt erreicht wird. Auf die Kreditermächtigung
sind Artikel 109 Absatz 3 und Artikel 115 Absatz 2 des
Grundgesetzes nicht anzuwenden.
Zur Bewältigung der herausfordernden außenpoliti
schen und wirtschaftlichen Lage setzt die Bundesregie
rung unter erstmaliger Berücksichtigung der neuen -
nanzverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen drei
zentrale nanzpolitische Prioritäten:
1. Investitionen für neues und schnelles Wachstum
und die Modernisierung Deutschlands sowie in die
Stärkung der äußeren und inneren Sicherheit;
2. Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit
und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bür
ger und Unternehmen, auch durch schnellere Ver
fahren und weniger Bürokratie;
3. Konsolidierung des Haushalts: strikter Finanzie
rungsvorbehalt, konkrete Einsparungen und Über
prüfung aller staatlichen Aufgaben auf ihre Not
wendigkeit.
Damit legt die Bundesregierung die Basis für mehr
Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland. Mit den
Beschlüssen zum Bundeshaushalt 2025 und zum Bun
deshaushalt 2026 legt die Bundesregierung die Grund
lage für die staatliche Investitionsoffensive. Insbeson
dere mit Maßnahmen wie dem Wachstumsbooster,
dem Bauturbo, dem Standortförderungsgesetz und der
Hightech_Agenda werden ganz unmittelbar wichtige
Weichen für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähig
keit gestellt. Nun wird der Fokus der Bundesregierung
dann verstärkt auch auf dem Element der Konsolidie
rung liegen müssen.
Die Investitionen des Bundes werden mit Hilfe des
neuen Sondervermögens für Infrastruktur und Klima
neutralität (SVIK) massiv aufgestockt. Im Haushalts
jahr 2026 wird der Bund seine Investitionsausgaben
unter Berücksichtigung des SVIK sowie investiver
Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds auf
rd. 126,7 Mrd. € erhöhen (gegenüber rd. 115,7 Mrd. €
im laufenden Jahr 2025). In den Finanzplanjahren bis
2029 liegen die Sachinvestitionen und Investitionszu
schüsse des Bundes mit knapp unter 120 Mrd. € p.a.
auf einem Rekordniveau (2027: 117,4 Mrd. €; 2028:
118,6 Mrd. €; 2029: 119,5 Mrd. €). Die bereinigte Inves
titionsquote des Kernhaushalts liegt hierbei in allen
Jahren bei mind. 10% der bereinigten Ausgaben gemäß
Artikel 143 h Grundgesetz.
Die Grundgesetzänderung erlaubt darüber hinaus eine
massive Verstärkung der Verteidigungsfähigkeit. Die
NATO-Quote wird sich im Jahr 2026 auf 2,83 % be
laufen; sie steigt im Finanzplan auf 3,56 % im Jahr
2029. Neben der äußeren stärkt die Bundesregierung
auch die innere Sicherheit. Allein gegenüber dem 2.
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 steigen
die Ausgaben im Jahr 2026 um rd. 660 Mio. €. Auch
für den Finanzplanungszeitraum ist ein weiterer Auf
wuchs vorgesehen.
Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen sowie
für die äußere und innere Sicherheit gehen positive Ef
fekte auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands
einher. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung wei
tere Impulse, um Deutschland wieder auf Wachstums
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 11 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
kurs zu bringen und damit auch die Beschäftigung in
Deutschland langfristig zu sichern.
Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Investitions-Booster“, der noch in diesem Jahr wirken
soll. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens eine degressive Abnutzung (AfA) in
Höhe von bis zu 30 % vor. Anschließend an den zeit
lich begrenzten „Investitions-Booster“ wird der Kör
perschaftssteuersatz ab dem Jahr 2028 schrittweise um
jährlich einen Prozentpunkt von 15 % auf 10 % im Jahr
2032 gesenkt. Die Maßnahmen der Bundesregierung
schaffen Verlässlichkeit und Planungssicherheit für die
Unternehmen über die nächsten Jahre und sichern Ar
beitsplätze.
Die aus den Änderungen resultierenden Steuermin
dereinnahmen bei Ländern und Kommunen wer
den durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen
durch den Bund ebenfalls aufgefangen. So werden
Länder und Kommunen allein in Zusammenhang
mit dem „Investitions-Booster“ über den gesamten Fi
nanzplanungszeitraum in Summe mit 25,5 Mrd. € ent
lastet. Entsprechende Vorsorge ist getroffen.
Gleichzeitig werden die Menschen in Deutschland
spürbar entlastet. Entlastungen bei den Energieprei
sen, Erhöhung der Pendlerpauschale, Senkung der
Umsatzsteuer im Gastronomiebereich, Fortführung
des Deutschlandtickets und die kurzfristige Stabilisie
rung der Sozialversicherungen mit Darlehen sind nur
einige Beispiele.
Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der Ober
grenze der Schuldenregel wird in jedem Jahr voll
ständig ausgeschöpft. Hinzu kommen Einnahmen aus
Krediten für die Ausgaben der Bereichsausnahme ge
mäß Artikel 115 Satz 4 des Grundgesetzes, die 1 vom
Hundert im Verhältnis zum nominalen BIP überstei
gen (vgl. Tabelle 3). Die Nettokreditaufnahme steigt
unter Berücksichtigung der Bereichsausnahme von
81,8 Mrd. € im Jahr 2025 auf 89,9 Mrd. € im Jahr 2026.
Bis zum Jahr 2029 steigt die Nettokreditaufnahme auf
126,9 Mrd. €. Der Anstieg bildet im Wesentlichen den
Hochlauf der Ausgaben im Bereich Verteidigung und
das Auslaufen des Sondervermögens Bundes ab.
Die zulässige Nettokreditaufnahme nach der Schul
denregel des Bundes ohne Bereichsausnahme sinkt
von 49,7 Mrd. € im Jahr 2025 auf 35,6 Mrd. € im
Jahr 2026. Im Jahr 2027 reduziert sich die Nettokredit
aufnahme auf 24 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der
Tilgungsverpichtungen aufgrund der Corona-Notla
genkredite sinkt die zulässige Nettokreditaufnahme im
Jahr 2028 weiter auf 9,4 Mrd. € und im Jahr 2029 auf
4,8 Mrd. €. Die Spielräume für die Ausgaben, die der
Schuldenregel unterliegen, werden daher deutlich ge
ringer.
Der Bundeshaushalt 2026 steht auf einem soliden
Fundament. Der im alten Finanzplan für das Jahr
2026 ausgewiesene Handlungsbedarf von 13 Mrd. €
wird mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaus
halt 2026 vollständig aufgelöst. Zudem wird die veran
schlagte Bodensatz-GMA von 17 Mrd. € auf 8 Mrd. €
abgesenkt. Damit bewegt sich die GMA in einer Grö
ßenordnung, bei der die Erbringung im Vollzug des
Haushalts nach bisherigen Erfahrungen möglich ist.
Indes wird in den Finanzplanjahren 2027 bis 2029
die Obergrenze für die Nettokreditaufnahme nur
unter Ausweisung eines haushaltspolitischen Hand
lungsbedarfs eingehalten. Im Jahr 2027 beträgt die
in der Handlungsbedarfs-GMA ausgewiesene Lücke
rd. 34,3 Mrd. €. In den Jahren 2028 und 2029 steigt
der Handlungsbedarf auf rd. 64 Mrd. € respektive
rd. 74 Mrd.€.
Die Veranschlagung einer Handlungsbedarfs-GMA ist
ein gängiges Instrument, um strukturelle Lücken in
der Finanzplanung aufzuzeigen, die dann in kommen
den Haushaltsverfahren aufgelöst werden müssen. Der
wesentliche Ansatz zur strukturellen Konsolidierung
besteht in der Wachstumsstärkung. So kann die Schul
dentragfähigkeit trotz höherer, durch die Bereichsaus
nahme bedingte Neuverschuldung gesichert werden.
Die Auösung der Handlungsbedarfe durch das Erzie
len von Konsolidierungserfolgen ist aber insbesondere
auch eine gemeinsame Aufgabe der Bundesregierung.
Zum einen gilt, dass zukünftige Mehreinnahmen und
sonstige Entlastungen für die Auösung des Hand
lungsbedarfs zu verwenden sind. Zum anderen wird je
des Ressort einen Beitrag leisten müssen. Das bedeutet,
durch strikte Priorisierung und konsequente Überprü
fung von Ausgaben zum Schließen des Handlungsbe
darfs beizutragen.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, kommt es darauf
an, dass Haushaltskonsolidierung als gesamtstaatliche
Aufgabe verstanden wird. Die Bundesregierung wird
alle staatlich übernommenen Aufgaben hinsichtlich
ihrer Notwendigkeit überprüfen und die ziel- und
wirkungsorientierte Haushaltsführung stärken. Zudem
stehen alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages unter
Finanzierungsvorbehalt.
In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung
eine konsequenten Aufgabenkritik vornehmen und
Maßnahmen strikt an den politischen und strategi
schen Zielen und deren Wirkungen ausrichten. Dazu
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 12 –
werden grundsätzlich für alle nanzwirksame Maß
nahmen klare Ziele deniert und soweit möglich
transparente Messgrößen bzw. Indikatoren entwickelt.
Die im Koalitionsvertrag genannten Kommissionen
und Arbeitsgruppen zu Themen mit bedeutenden -
nanziellen Auswirkungen sind angehalten, Ergebnisse
vorzulegen, die auch zu einer Entlastung des Bundes
haushaltes beitragen.
Der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Ausgaben 503,0 520,5 507,5 546,4 572,1
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent +6,1 +3,5 -2,5 +7,7 +4,7
Einnahmen 503,0 520,5 507,5 546,4 572,1
Steuereinnahmen 386,8 383,8 400,6 412,3 423,9
Nettokreditaufnahme (NKA) 81,8 89,9 88,1 116,5 126,9
NKA ohne Bereichsausnahme 49,7 35,6 24,0 9,4 4,8
nachrichtlich:
Investitionen 62,7 56,1 48,6 46,9 46,5
davon nanzielle Transaktionen 17,3 8,4 1,4 0,5 0,3
bereinigte Investitionsquote in%* 10,0 10,4 10,6 10,6 10,0
*Investive Ausgaben ohne nanzielle Transaktionen in Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts ohne nanzielle Transaktionen und ohne Ausgaben der
Bereichsausnahme oberhalb von 1 % des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 3: Der Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme (0,35 % des BIP des Vorvorjah
res) 15,07 15,38 15,84 16,31
Nominales BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres 4305,26 4392,96 4525,78 4660,18
Nach der Schuldenregel maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme 15,1 15,4 15,8 16,3
abzüglich Konjunkturkomponente* 12,89 8,21 3,92 0,00
abzüglich Saldo der nanziellen Transaktionen** 7,60 0,41 -1,22 -2,31
Tilgung nach Art. 115 Abs.2 Satz 8 GG 9,2 9,2
Nach der Schuldenregel maximal zulässige Nettokreditaufnahme 35,6 24,0 9,4 4,8
*Unterschreitung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials (Erhöhung der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß §5 Art. 115-Gesetz)
**In BT-Drs. 21/601 und BR-Drs. 351/25 ist die Zahlenreihe zum Saldo der nanziellen Transaktionen abweichend wie folgt dargestellt: 7,39 / -0,57 /
-1,34 / -2,28. Die Abweichung resultiert aus einem Redaktionsversehen. Gegenüber BT-Drs. 21/601 und BR-Drs. 351/25 ist die Zahlenreihe hier korrigiert
worden.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 4: Berechnung der nach der Schuldenregel zulässigen Nettokreditaufnahme des Bundes im Finanzplanungszeitraum
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 13 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
1.2.2
Ziel- und Wirkungsorientierung
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Efzienz
der Einnahmen und Ausgaben ständig zu verbessern
und führt dazu u.a. jährlich themenbezogene Haus
haltsanalysen (Spending Reviews) durch. Diese ergän
zen das regierungsinterne Verfahren der Haushaltsauf
stellung und sind ein wichtiges Element einer ziel-
und wirkungsorientierten Haushaltsführung (zwoH).
Die zwoH fokussiert auf die gewünschten Ziele und
Wirkungen nanzwirksamer Maßnahmen. Dabei wer
den die Einnahmen und Ausgaben danach bewertet,
wie die Ziele der nanzwirksamen Maßnahmen er
reicht werden und welche Wirkungen diese haben. Um
den Erfolg und die Wirkungen zu messen, wird nicht
nur darauf geschaut, wie viel für einen bestimmten
Zweck ausgegeben wird, sondern wieviel mit diesen
Ausgaben erreicht werden kann. Dies geschieht auf der
Grundlage wissenschaftlicher Verfahren und Erkennt
nisse, die auf systematisch erhobenen und überprüa-
ren Beobachtungen und Daten beruhen. Dies soll die
Umsetzung des in der Bundeshaushaltsordnung fest
geschriebenen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit unterstützen.
In der 12. Spending Review „Umsetzung von Empfeh
lungen zur Ziel- und Wirkungsorientierung im Bun
deshaushalt” hat das Bundesministerium der Finan
zen (BMF) zusammen mit dem Bundesministerium
für Verkehr und dem Bundesministerium des Innern
– bzw. dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung – konkrete Maßnahmen und
Umsetzungsschritte zur Verbesserung der zwoH erar
beitet. Dabei wurde auf den Empfehlungen der vo
rangegangenen Spending Reviews aufgebaut. Es wur
den weitgehende Empfehlungen abgeleitet, die eine
Grundlage für eine zeitlich gestaffelte, systematische
Implementierung der zwoH in das Haushaltswesen
des Bundes bieten. Außerdem wurde ein weiterer Bei
trag zur Digitalisierung des Bundeshaushalts geleistet
und Möglichkeiten zur Berücksichtigung der zwoH
in Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des
Bundes identiziert. In einem Rahmenkonzept wur
de das gemeinsame Verständnis der beteiligten Res
sorts über die zwoH festgehalten. Es beschreibt, wie
die zwoH funktioniert und enthält Denitionen und
Ziele einer idealtypischen zwoH. Zudem werden die
im Haushaltssystem des Bundes bereits bestehenden
Elemente der zwoH dargestellt. Damit soll gefördert
werden, dass Ziele und Indikatoren von nanzwirksa-
men Maßnahmen einheitlich festgelegt und angewen
det werden können. In der Spending Review wurde
auch eine gemeinsame Erklärung der Bundesregierung
zur zwoH formuliert, in der die zentrale Rolle der Ziel-
und Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung
des Bundes betont wird. Die Bundesregierung folgt mit
der Abgabe dieser Erklärung dem Koalitionsvertrag, in
dem die Ziel- und Wirkungsorientierung als ein Poli
tikziel der Staatsmodernisierung festgelegt wurde.
Der Abschlussbericht der 12. Spending Review ist ab
ruar unter:
http://www.bundesnanzministerium.de/abschlussbe-
richt-12-spending-review
Die 13. Spending Review im Review-Zyklus 2025/2026
zum Thema Forderungsmanagement II wird vom BMF
zusammen mit weiteren Ressorts durchgeführt. In die
ser soll geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie der
Bund sein Vorgehen verbessern kann, um offene Zah
lungen zu überwachen. Sie soll Mitte 2026 abgeschlos
sen werden.
1.3
Die Ausgaben des Bundes
1.3.1
Überblick
Die Gesamtausgaben im Regierungsentwurf des Bun
deshaushalts 2026 betragen 520,5 Mrd. €. Im weiteren
Finanzplanungszeitraum sinken die Gesamtausgaben
im Jahr 2027 zunächst auf 507,5 Mrd. € und steigen
dann im Jahr 2028 auf 546,4 Mrd. € und im Jahr 2029
auf 572,1 Mrd. €. Damit liegen die Gesamtausgaben
in allen Jahren oberhalb der Ausgaben des laufenden
Haushaltsjahres, in dem die eingeplanten Gesamtaus
gaben 503 Mrd. € betragen. Die Ausgabenlinie spiegelt
hierbei den Hochlauf der Ausgaben insbesondere im
Bereich der Verteidigung und damit der Stärkung der
äußeren Sicherheit.
Aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen Infra
struktur und Klimaneutralität sowie aus dem Sonder
vermögen Klima- und Transformationsfonds stehen
im Jahr 2026 insgesamt 126,7 Mrd. € für investive
Ausgaben zur Verfügung. Gegenüber 2025 bedeutet
dies einen Anstieg von rd. 11 Mrd. €. Die Investiti
onsoffensive setzt sich in den Folgejahren konsequent
fort, um die Modernisierung unseres Landes voranzu
treiben. In den Finanzplanjahren 2027 bis 2029 pen
deln sich die investiven Ausgaben auf einem hohen
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 14 –
Niveau von rd. 120 Mrd. € p.a. ein (vgl. Tabelle 5). Der
Bund investiert insbesondere dort, wo es für die Bür
gerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft wichtig
ist: In die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur
(Straße, Schienen und Wasserwege), in bezahlbaren
Wohnraum und in die Förderung von Investitionen in
die Bildungs-, Betreuungs-, Hochschul- und Wissen
schaftsinfrastruktur und Kitas.
Mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt
2026 und dem Finanzplan bis 2029 wird die bereits
mit den Eckwerten bis 2029 avisierte Stärkung der
äußeren und inneren Sicherheit bestätigt. Die Grund
gesetzänderung (BGBl.2025 I Nr.94 vom 24.03.2025)
ebnet hierbei den Weg für eine massive Stärkung
der Verteidigungsfähigkeit. Die für den Verteidigungs
haushalt vorgesehenen Ausgaben im Regierungsent
wurf zum Haushalt 2026 steigen gegenüber dem alten
Finanzplan um rd. 29,4 Mrd. € auf rd. 82,7 Mrd. €.
Die Bundesregierung plant mit dem Haushalt 2026
insgesamt Verteidigungsausgaben2) in Höhe von ins
gesamt rd. 128 Mrd. € (Einzelplan 14, im Einzelplan
60 etatisierte Ertüchtigungsinitiative der Bundesregie
rung, verteidigungsbezogenen Ausgaben weiterer Ein
zelpläne sowie Sondervermögen Bundeswehr). Dies
entspricht für das Jahr 2026 einer NATO-Quote von
2,83 % des BIP. Der sich anschließende Aufwuchs
pfad sieht im Jahr 2029 rd. 176 Mrd. € für Verteidi
gungszwecke vor. Dies entspräche auf Grundlage der
gegenwärtig verfügbaren Zahlen einer NATO-Quote
von rd. 3,56 % des BIP. Deutschland bekennt sich
hiermit klar zu seiner Verantwortung in der NATO
und zu einer starken europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Die Unterstützung der Ukraine,
militärisch und zivil, wird hierbei über den gesam
ten Finanzplanungszeitraum sichergestellt. Für die
Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie völkerrechts
widrig angegriffenen Staaten stehen in jedem Jahr
9 Mrd. € bereit.
Die Bundesregierung stärkt neben der äußeren die in
nere Sicherheit. Unter Berücksichtigung der Ausgaben
für das Bundesamt für Sicherheit in der Informations
technik und den Digitalfunk sind im Jahr 2026 ins
gesamt rd. 8,25 Mrd. € vorgesehen. Damit erreichen
die Ausgaben einen neuen Höchststand. Im Finanzpla
nungszeitraum steigt die Ausgabenlinie weiter an und
erreicht 2029 rd. 8,63 Mrd.€.
Auch dem Zivilschutz und der Katastrophenhilfe wird
entsprechend der verfassungsrechtlich herausgehobe
nen Aufgabe besondere Priorität eingeräumt. Die
Ausgaben steigen beim Bundesamt für Bevölkerungs
schutz und Katastrophenhilfe und dem Technischen
Hilfswerk allein in 2026 um 0,7 Mrd. € gegenüber dem
bisherigen Finanzplan.
Mit den zusätzlichen Ausgaben für Investitionen sowie
für die äußere und innere Sicherheit gehen positive Ef
fekte auf das wirtschaftliche Wachstum Deutschlands
einher.
Darüber hinaus sind im Regierungsentwurf 2026 und
im Finanzplan bis 2029 zahlreiche Maßnahmen des
Koalitionsvertrags berücksichtigt, die die Bürgerinnen
und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten. Die Bun
desregierung sorgt auch mit diesen Maßnahmen für
mehr Wachstum und Gerechtigkeit.
In einem ersten Schritt wird die Bundesregierung Ver
braucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft
bei den Energiepreisen um rd. 10 Mrd. € pro Jahr
entlasten. Dazu wird zunächst das Gasspeicherumla
gekonto bis Ende 2025 mit 3,4 Mrd. € ausgeglichen
und ab 2026 die Umlage nicht mehr erhoben. Zudem
wird die Absenkung der Stromsteuer für produzieren
de Unternehmen mit einer vollen Jahreswirkung von
hochlaufend 3 Mrd. € verstetigt. Durch die teilweise
Übernahme der Übertragungsnetzentgelte sowie Um
lagen um 6,5 Mrd. € werden alle Stromverbraucherin
nen und -verbraucher entlastet.
Für eine vierköpge Familie bedeutet dies eine Entlas
tung von bis zu 100 € pro Jahr. Die Entlastung des pro
duzierenden Gewerbes wirkt für Unternehmen in der
Breite mit dem klaren Ziel, dadurch Arbeitsplätze zu
sichern. Alle stromintensiven und im internationalen
Wettbewerb stehenden Industriezweige wie die Che
mie und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft, der
Maschinenbau, die Herstellung von Glas, Keramik, Pa
pier usw. sind von der Entlastung umfasst. Außerdem
werden lokal produzierende Betriebe, Mittelstand und
Handwerk ab einem bestimmten Energieverbrauch
entlastet: Branchen wie z.B. die Nahrungsmittelher
stellung, Bäckereien, Fleischereien, Energieversorger,
Bau und Handwerk, Wasserwirtschaft und weitere. Po
tenziell protieren davon über 600 000 Unternehmen.
Mit einer großen Rentenreform wird die Bundesregie
rung insbesondere die Absicherung im Alter verbes
2) Die hier genannten Verteidigungsausgaben werden nicht vollständig als Ausgaben der Bereichsausnahme deniert. Ausgaben der Bereichsausnahme
gem. Art. 115 GG sind nur Verteidigungsausgaben, die im Einzelplan 14 veranschlagt sind.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 15 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
sern und Anreize für längeres Arbeiten setzen. Dabei
geht es um ein Gesamtpaket mit folgenden Kompo
nenten, für die in der Haushalts- und Finanzplanung
Vorsorge getroffen ist: Haltelinie beim Rentenniveau,
Mütterrente III, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Aktiv-
und Frühstartrente. Die Komponenten Verlängerung
der Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 sowie
Mütterrente III sind mit dem Rentenpaket 2025 als
erster Schritt im Kabinett beschlossen worden. Im
Rahmen des Rentenpakets 2025 soll zudem das Vorbe
schäftigungsverbot abgeschafft werden. Damit schafft
die Bundesregierung die Grundlage für die Einführung
der Aktivrente. Der zweite Teil des Rentenpakets be
stehend aus Aktivrente, Frühstartrente sowie Betriebs
rentenstärkungsgesetz soll im Herbst im Kabinett be
schlossen werden.
Damit in Deutschland mehr und bezahlbarer Wohn
raum zur Verfügung steht, sieht der Bund für den so
zialen Wohnungsbau bereits im Jahr 2025 Programm
mittel in Höhe von 3,5 Mrd. € vor, die bis 2029 um
weitere 20 Mrd. € aufwachsen. Auch die Städtebauför
derung wird in 2025 mit Programmmitteln in Höhe
von 790 Mio. € unterstützt. Weitere rund 5 Mrd. € an
Programmmitteln sind bis 2029 vorgesehen.
Für das Gesamtbudget nach §46 Absatz 1 SGBII zur
Erbringung von Eingliederungsleistungen und für Ver
waltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsu
chende werden im Jahr 2026 insgesamt 9,95 Mrd. €
veranschlagt. Gegenüber der bisherigen Finanzpla
nung wird das Gesamtbudget SGBII damit um
1 Mrd. € erhöht. Auch in den Finanzplanjahren 2027
bis 2029 wird das Gesamtbudget SGBII gegenüber der
bisherigen Finanzplanung um je 1 Mrd. € p.a. gestärkt.
Die Bundesregierung erwartet zudem eine allgemeine
Belebung des Arbeitsmarktes, die zu einer sinkenden
Anzahl an SGBII-Leistungsbeziehenden und somit
zu niedrigeren Ausgaben für die passiven Leistungen
nach dem SGBII führen.
Auf Basis des Regierungsentwurfs zum Bundeshaus
halt 2026 und der Finanzplanung bis 2029 stellt der
Bund erhebliche Mittel für den Zukunftsbereich Bil
dung und Familienpolitik in einem zunehmend he
rausfordernden Umfeld zur Verfügung. Durch das
Startchancen-Programm erhalten bis zu 4 000 Schu
len Unterstützungsangebote zur Verbesserung der
Chancengerechtigkeit in der Bildung. Hierfür gewährt
der Bund den Ländern weiter Finanzhilfen in Hö
he von 400 Mio. € p.a. für Investitionen in eine
moderne Bildungsinfrastruktur. Hinzu tritt die Erhö
hung des Umsatzsteueranteils der Länder um jeweils
600 Mio. € jährlich. Auch die digitale Ausstattung von
Schulen soll mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut
werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen
2,5 Mrd. € zu beteiligen. Für mehr Bildungsgerechtig
keit in Deutschland unterstützt der Bund die Länder in
den nächsten Jahren zusätzlich beim Ganztagsausbau,
die Kita-Qualität wird darüber hinaus 2025 und 2026
jeweils mit rd. 2 Mrd. € zusätzlich gefördert.
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) leistet
weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz.
Neben der Förderung von Efzienz und erneuerbaren
Energien im Gebäudesektor und der Transformation
der Industrie sind die Förderung einer klimafreundli
chen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und
für eine klimafreundliche Energieversorgung zentra
le Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darüber hinaus
werden ab 2026 auch der internationale Klimaschutz
signikant unterstützt und die privaten und gewerb
lichen Verbraucher bei den Netzentgelten erheblich
entlastet – zusätzlich zu den bestehenden Entlastun
gen bei den Energiekosten (s.o.). Insgesamt sollen zwi
schen 2026 und 2029 Programmausgaben in Höhe von
rd. 151 Mrd. € für die Aufgaben des Sondervermögens
bereitgestellt werden.
Mit dem neuen Artikel 143 h des Grundgesetzes wur
de die Grundlage für die Errichtung eines Sonderver
mögens mit eigener Kreditermächtigung von bis zu
500 Mrd. € für zusätzliche Investitionen in die Infra
struktur sowie für zusätzliche Investitionen zur Errei
chung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 geschaf
fen. Das künftige Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität (SVIK) umfasst drei Säulen: Für zu
sätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur
stehen 300 Mrd. € zur Verfügung. Weitere 100 Mrd. €
gehen an die Länder zur Unterstützung der Investiti
onsbedarfe in die Infrastruktur im Aufgabenbereich
der Länder und Kommunen und weitere 100 Mrd. €
stehen für zusätzliche Investitionen des KTF zur Errei
chung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bereit.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können
innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt
werden. Der Entwurf des Wirtschaftsplans des Sonder
vermögens für 2026 sieht Ausgaben aus der Bundes
säule in Höhe von rd. 40,5 Mrd. € vor. Zusammen mit
den jährlichen Zuweisungen an den KTF sowie an die
Länder und Kommunen ergeben sich somit für 2026
geplante Ausgaben von insgesamt rd. 59 Mrd. €. Die
Ausgaben aus der Bundessäule sollen in den Jahren bis
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 16 –
2029 im Rahmen des Investitionshochlaufs weiterhin
eine Größenordnung von rd. 40 Mrd. € pro Jahr errei
chen. Unter Einschluss der Zuweisung an den KTF so
wie der Mittel aus der Ländersäule des Sondervermö
gens ist somit geplant, im Sondervermögen deutlich
mehr als 57 Mrd. € p. a. vorzusehen.
Die Umsetzung des Organisationserlasses des Bundes
kanzlers vom 6.Mai 2025 wurde, bis auf kleinere Aus
nahmen, noch nicht in der Haushalts- und Finanz
planung abgebildet, da gemäß Organisationserlass die
Einzelheiten des Übergangs zwischen den beteiligten
Mitgliedern der Bundesregierung zu regeln und dem
Chef des Bundeskanzleramtes bis zum 1.August 2025
– nach Kabinettbeschluss zum Regierungsentwurf
2026 und der Finanzplanung bis 2029 - mitzuteilen
sind. Vor diesem Hintergrund können die mit den Än
derungen verbundenen haushalterischen Auswirkun
gen ganz überwiegend erst im parlamentarischen Ver
fahren für den Haushalt 2026 nachvollzogen werden.
Abbildung1: Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*
Arbeit und
Soziales Epl. 11
37.9 %
Finanzen Epl. 08
2.1 %
Gesundheit Epl. 15
3.9 %
Verkehr Epl. 12
5.4 %
Bundesschuld Epl. 32
6.5 %
Forschung, Technologie
und Raumfahrt Epl. 30
4.1 %
Allgemeine
Finanzverwaltung Epl. 60
8.9 %
Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Epl. 17
2.8 %
Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung Epl. 23
1.9 %
Verteidigung Epl. 14
15.9 %
Wirtschaft und Energie Epl. 09
1.5 %
Inneren Epl. 06
3.1 %
Sonstige
6.0 %
Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2026 nach Einzelplänen (anteilig am Gesamthaushalt)*
*Die Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 ist bis auf kleinere Ausnahmen noch nicht abgebildet.
Investitionen des Bundes
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan bzw. Planungsstand*
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Bund insgesamt 115,7 126,7 117,4 118,6 119,5
Investitionen Kernhaushalt 62,7 56,1 48,6 46,9 46,5
davon nanzielle Transaktionen 17,3 8,4 1,4 0,5 0,3
Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität**
(SVIK) 27,2 48,9 47,1 48,4 49,2
Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) 25,7 21,7 21,7 23,4 23,8
* Für das SVIK wird kein Finanzplan beschlossen.
** Ohne Zuweisung an den KTF. Annahme Aufteilung Länderanteil gleichmäßig auf 12 Jahre.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 17 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 5: Investitionen des Bundes
1.3.2
Bereichsausnahmen gem. Artikel 115 Absatz
2 Satz 4 GG
Mit einer Änderung des Grundgesetzes hat der Ver
fassungsgesetzgeber die sog. Bereichsausnahme in Ar
tikel 109 Absatz 3 Satz 5 bzw. Artikel 115 Absatz 2
Satz 4 Grundgesetz geschaffen (BGBl.2025 I Nr.94
vom 24.03.2025). Diese lässt eine über die durch die
Schuldenbremse begrenzte Kreditaufnahme hinausge
hende Kreditaufnahme in dem Umfang zu, in dem die
Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für
den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nach
richtendienste, für den Schutz der informationstechni
schen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswid
rig angegriffene Staaten 1 vom Hundert im Verhältnis
zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.
In den Regierungsentwürfen für den Bundeshaushalt
2025 und 2026 bzw. im Finanzplan bis 2029 sind die in
Tabelle 6 dargestellten Ausgaben der Bereichsausnah
me vorgesehen.
Für die Bemessung der Überschreitung von 1 % des
nominalen BIP wird das dem jeweiligen Jahr der Haus
haltsaufstellung vorangegangene BIP zugrunde gelegt.
Für die Haushaltsentwürfe 2025 und 2026 entspre
chend das des Jahres 2024, für die Finanzplanjahre bis
2029 die jeweiligen Prognosen aus der Frühjahrspro
jektion 2025 der Bundesregierung.
Ausgaben der Bereichsausnahme
2. RegE
2025
RegE
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Ausgaben der Bereichsausnahme 75,1 97,4 108,1 152,4 168,7
Verteidigung 62,4 82,4 92,3 136,3 152,8
Zivilschutz- und Bevölkerungsschutz 1,4 2,0 2,1 2,2 2,3
Nachrichtendienste 1,8 2,2 2,3 2,4 2,5
Schutz der informationstechnischen Systeme 1,3 2,2 2,8 2,9 2,5
Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten 8,3 8,5 8,5 8,5 8,5
Abzüglich 1 % des nominalen BIP des der Haushaltsaufstellung vo
rangegangenen Jahres 43,1 43,1 43,9 45,3 46,6
Bei der Schuldenregel nicht zu berücksichtigende Kreditaufnahme
nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG 32,1 54,3 64,2 107,2 122,1
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 6: Ausgaben der Bereichsausnahme
1.3.3
Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben
nach Aufgabenbereichen
Die Abgrenzung und Gliederung der einzelnen Auf
gabengebiete in Tabelle 7 und in der nachfolgenden
Darstellung entsprechen weitgehend – jedoch nicht
in allen Einzelheiten – dem Funktionenplan zum Bun
deshaushalt. Um das Zahlenmaterial zum Finanzplan
aussagefähiger und transparenter zu machen, werden
die Aufgabenbereiche teils in anderer Zuordnung, teils
in tieferer Aufgliederung sowie in anderer Reihenfolge
dargestellt.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 18 –
Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
3.3.1 Soziale Sicherung
3.3.1.1 Rentenversicherungsleistungen....................... 116,039 122,501 127,844 136,376 146,112 154,127
3.3.1.2 Arbeitsmarkt......................................................... 52,213 54,821 55,328 50,626 49,976 50,075
3.3.1.3 Familienpolitische Leistungen.......................... 11,936 12,670 12,784 12,924 13,069 13,209
3.3.1.4 Wohngeld.............................................................. 2,347 2,360 2,265 2,340 2,165 2,340
3.3.1.5 Wohnungsbauprämie......................................... 0,218 0,220 0,220 0,190 0,200 0,200
3.3.1.6 Soziale Entschädigung....................................... 0,429 0,457 0,421 0,390 0,390 0,390
3.3.1.7 Entschädigung für Opfer der nationalsozia
listischen Verfolgung, Lastenausgleich,
Leistungen im Zusammenhang mit Kriegs
folgen..................................................................... 1,704 1,829 1,832 1,162 1,160 1,160
3.3.1.8 Landwirtschaftliche Sozialpolitik.................... 3,928 4,091 4,158 4,149 4,149 4,149
3.3.1.9 Gesetzliche Krankenversicherung................... 14,571 16,800 16,800 14,500 14,500 14,500
3.3.1.10 Soziale Pegeversicherung............................... 0,054 0,558 1,558 0,058 1,058 1,058
3.3.1.11 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs
minderung einschließlich Erstattung für
Gutachterkosten Deutsche Rentenversiche
rung Bund.............................................................. 11,068 11,759 12,261 12,962 13,764 14,365
3.3.1.12 Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich......... 7,978 8,380 8,942 7,609 7,527 7,143
3.3.2 Verteidigung
3.3.2.1 Militärische Verteidigung (ausschließlich
Einzelplan 14, ohne Versorgung)..................... 43,147 54,987 75,035 85,404 128,296 144,394
3.3.2.2 Weitere Verteidigungslasten............................. 0,022 0,012 0,019 0,017 0,017 0,017
3.3.3 Ernährung, Landwirtschaft und gesund
heitlicher Verbraucherschutz
3.3.3.1 Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung.............................................................. 0,262 0,295 0,293 0,290 0,287 0,287
3.3.3.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“........ 0,837 0,907 0,907 0,907 0,907 0,907
3.3.3.3 Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation.. 0,761 0,807 0,787 0,805 0,771 0,765
3.3.3.4 Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land-
und Forstwirtschaft............................................. 0,512 0,626 0,681 0,469 0,432 0,358
3.3.4 Wirtschaftsförderung und Energie
3.3.4.1 Energie................................................................... 1,246 17,940 17,625 16,866 16,833 16,826
3.3.4.2 Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung...... 0,617 0,606 0,590 0,586 0,561 0,559
3.3.4.3 Mittelstand, industrienahe Forschung und
Technologieförderung........................................ 1,090 1,182 1,225 1,215 1,173 1,167
3.3.4.4 Regionale Wirtschaftsförderung...................... 2,776 2,340 2,303 2,443 2,284 2,050
3.3.4.5 Gewährleistungen und weitere Maßnah
men zur Wirtschaftsförderung......................... 3,622 6,630 5,885 3,420 3,286 2,918
3.3.5 Verkehr
3.3.5.1 Eisenbahnen des Bundes................................... 22,097 18,643 8,834 8,612 8,433 8,393
3.3.5.2 Bundesfernstraßen.............................................. 12,802 9,427 9,547 9,621 9,731 9,793
3.3.5.3 Bundeswasserstraßen......................................... 3,020 3,326 3,154 3,121 3,097 3,083
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 19 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen
(Fortsetzung)
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
3.3.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Gemeinden.................................................... 0,995 2,004 2,040 2,077 2,077 2,152
Sonstige Maßnahmen im Verkehrsbereich... 2,733 3,224 3,316 2,915 2,815 2,795
3.3.6 Bau- und Stadtentwicklung 3,864 4,216 4,427 4,745 5,722 6,254
3.3.7 Forschung, Technologie und Raumfahrt
3.3.7.1 Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
außerhalb der Hochschulen (insb. Raum
fahrt)....................................................................... 14,951 15,375 14,833 15,504 15,250 14,994
3.3.7.2 Hochschulen......................................................... 2,644 2,650 2,710 2,770 2,764 2,758
3.3.7.3 Ausbildungsförderung, Förderung des wis
senschaftlichen Nachwuchses......................... 3,866 4,283 4,649 4,544 3,943 3,912
3.3.7.4 Beruiche Bildung sowie sonstige Bereiche
des Bildungswesens............................................ 4,517 4,755 3,296 3,322 3,321 3,324
3.3.9 Kulturelle Angelegenheiten 3,284 3,235 3,462 3,336 3,244 3,239
3.3.10 Umweltschutz (ohne KTF) 3,578 2,909 3,015 2,943 2,859 2,821
3.3.11 Sport 0,263 0,325 0,344 0,344 0,340 0,340
3.3.12 Innere Sicherheit, Zuwanderung 10,658 10,802 11,470 11,451 11,516 11,522
3.3.13 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent
wicklung 10,943 10,104 9,774 9,301 9,100 9,100
Allgemeine Finanzwirtschaft
3.3.14.1 Zinsausgaben........................................................ 34,309 30,242 30,261 41,277 55,338 66,526
3.3.14.2 Versorgungsausgaben des Bundes ohne
Bahn und Post...................................................... 11,014 11,406 11,537 11,862 12,128 12,395
3.3.14.3 Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandan
stalt......................................................................... 0,410 0,441 0,483 0,446 0,446 0,446
3.3.15 Zuführungen an Sondervermögen aus dem
Kernhaushalt 1,415 2,540 2,535 1,795 1,575 1,313
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 7: Die wesentlichen Ausgaben des Bundeshaushalts (ohne Sondervermögen) 2024 bis 2029 nach Aufgabenbereichen
1.3.3.1
Soziale Sicherung
Die Sozialausgaben des Bundes (Abgrenzung: Haupt
funktion 2 des Funktionenplans) stellen den mit Ab
stand größten Ausgabebereich des Bundeshaushalts
dar. Die Sozialausgaben sind in der Vergangenheit ste
tig gestiegen, dieser Trend setzt sich im Haushaltsjahr
2026 und in den Finanzplanjahren bis 2029 grundsätz
lich fort. Nach einem deutlichen Anstieg in den Jahren
2020 bis 2022 aufgrund der wirtschaftlichen und sozi
alen Folgen der Coronapandemie liegen die Sozialaus
gaben im Jahr 2026 mit rd. 243,1 Mrd. € über dem
Niveau des Vorjahres. Im Jahr 2029 steigen die Sozial
ausgaben auf rd. 262,8 Mrd. € an. Die Sozialausgaben
quote lag im Jahr 2024 bei 47 %. Im Jahr 2025 sinkt
die Sozialausgabenquote leicht auf rund 46,9 % und
im Jahr 2026 auf rund 46,7 %. Bis zum Jahr 2029 sinkt
die Sozialausgabenquote dann auf rund 45,9 %. Der
Rückgang der Sozialausgabenquote bei gleichzeitigem
Anstieg der Sozialausgaben liegt darin begründet, dass
die Gesamtausgaben – insbesondere aufgrund der Be
reichsausausnahme für die Verteidigungsausgaben –
des Bundeshaushalts ab dem Jahr 2025 stärker steigen
als die Sozialausgaben.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 20 –
1.3.3.1.1
Rentenversicherungsleistungen
Die Leistungen an die Gesetzliche Rentenversicherung
aus dem Einzelplan 11 sind seit Jahren die größte Aus
gabeposition im Bundeshaushalt. Den Hauptanteil die
ses Ausgabenblocks bilden die Bundeszuschüsse an die
allgemeine Rentenversicherung einschließlich des zu
sätzlichen Bundeszuschusses (2026: rund 98,0 Mrd. €).
Hinzu kommen die Beitragszahlungen für Kinderer
ziehungszeiten i.H.v. rund 19,7 Mrd. € im Jahr 2026.
Die Ausgaben des Bundes für die Dezitdeckung in der
knappschaftlichen Rentenversicherung sinken im Jahr
2026 gegenüber dem Vorjahr um rund 1,7 % auf knapp
4,7 Mrd.€.
Darüber hinaus erstattet der Bund der Deutschen
Rentenversicherung Bund die Aufwendungen, die ihr
aufgrund der Überführung von Ansprüchen und An
wartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der ehe
maligen DDR entstehen. Hierfür sind für 2026 rund
3,6 Mrd. € vorgesehen. In der Erstattung des Bundes
sind auch die Anteile der neuen Länder enthalten. Ge
mäß dem Koalitionsbeschluss vom 2.Juli 2025 werden
die Länderanteile von derzeit 50 auf 40 % reduziert.
Des Weiteren leistet der Bund Zuschüsse zu den Bei
trägen zur Rentenversicherung der in Werkstätten, bei
anderen Leistungsanbietern nach §60 SGBIX und in
Inklusionsbetrieben beschäftigten behinderten Men
schen. Im Jahr 2026 ist hierfür ein Betrag von knapp
1,7 Mrd. € vorgesehen.
Zusammengefasst sind im Jahr 2026 für die Leistungen
an die Rentenversicherung rund 127,8 Mrd. € vorgese
hen (vgl. Abbildung 2). Die Ansätze basieren auf der
jeweils aktuellen Renten- und Steuerschätzung. Neben
dem geltenden Recht werden auch die Koalitionsbe
schlüsse vom 28.Mai und 2.Juli 2025 berücksichtigt
und es wird nanzielle Vorsorge für die Mütterrente
III (ab 2027: 5 Mrd. € p.a.) und für die Verlängerung
der sog. Haltelinie für das 48 % Rentenniveau bis
2031 (2029: 3,7 Mrd. €) getroffen. Im Vergleich zu den
SollAnsätzen des Jahres 2025 nehmen die Leistungen
an die Rentenversicherung zu (rund +5,3 Mrd. €). Der
Ausgabenzuwachs setzt sich auch in den Folgejahren
fort und die Bundesleistungen erreichen am Ende
des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2029 insgesamt
rund 154,1 Mrd. €. Diese steigende Tendenz ist insbe
sondere auf die positive Bruttolohnentwicklung und
die Dynamik der Umsatzsteuereinnahmen zurückzu
führen. Im Jahr 2026 wirkt sich der konstante Beitrags
satz zur allgemeinen Rentenversicherung (18,6 %) sta
bilisierend aus. Ab dem Finanzplanjahr 2027 erhöhen
sich die Leistungen des Bundes an die Rentenversiche
rung voraussichtlich auch aufgrund des dann perspek
tivisch steigenden Beitragssatzes.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 21 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Abbildung2: Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029
93,1
19,2
122,5
98
19,7
127,8
101,3
19,8
4,8
5
136,4
109,5
21,5
5
146,1
113,1
22,4
5
154
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Mrd. €
2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Zuschüsse allgemeine RV Beiträge Kindererziehungszeiten
Knappschaftl. RV Erstattung Zusatzversorgungssysteme
RV-Beiträge für behinderte Menschen/Sonstiges 48 %-Haltelinie
Mütterrente III
Entwicklung der Rentenversicherungsleistungen des Bundes 2025 bis 2029
Differenzen durch Rundung möglich.
1.3.3.1.2
Arbeitsmarkt
Die Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt werden im
Jahr 2026 mit insgesamt rd. 55,3 Mrd. € veranschlagt.
Hierin enthalten ist auch ein überjähriges Darlehen
des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Auf der Grundlage der Frühjahresprojektion der Bun
desregierung werden für das Bürgergeld und für die
Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unter
kunft und Heizung (KdU) für das Jahr 2026 insgesamt
41,05 Mrd. € veranschlagt.
Das Gesamtbudget SGBII gemäß §46 Absatz 1 SGBII
zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und
für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für
Arbeitsuchende wird im Haushaltsjahr 2026 mit
9,95 Mrd. € veranschlagt. Gegenüber der bisherigen
Finanzplanung wird das Gesamtbudget SGBII damit
um 1 Mrd. € erhöht. Die sogenannte Resteregelung
beim Eingliederungsbudget SGBII wird fortgeführt.
Damit kann das Gesamtbudget um bis zu 350 Mio. €
zu Lasten aller Einzelpläne verstärkt werden. Zudem
wird der Passiv-Aktiv-Transfer für den sozialen Ar
beitsmarkt mit 700 Mio. € beim Bürgergeld beibehal
ten. Jedes einzelne Jobcenter entscheidet in eigener
Verantwortung, ob je nach Situation vor Ort die Un
terstützung von Arbeitslosen zur Vermittlung in den
Arbeitsmarkt über Eingliederungsmaßnahmen - zulas
ten des Eingliederungsbudgets - oder eher über eine
intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Job
centers - zulasten des Verwaltungsbudgets - im Ein
zelfall zielführend ist. Zudem werden den Jobcentern
weitere 87 Mio. € von der BA am Jahresanfang im Rah
men der Regelung nach §459 SGBIII zur Verfügung
gestellt. Diese Mittel dienen der Ausnanzierung von
Maßnahmen für die Förderung beruicher Weiterbil
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 22 –
dung (FbW) und Betreuung von Rehabilitanden (Reha),
die spätestens im Jahr 2024 begonnen worden sind
und durch die Jobcenter zu Ende administriert werden.
Für die Integration von anerkannten Flüchtlingen in
den Arbeitsmarkt werden im Jahr 2026 für die berufs
bezogene Deutschsprachförderung 450 Mio. € veran
schlagt.
Nach derzeitiger Prognose schließt die BA auch das
Jahr 2026 mit einem Dezit ab und wird daher erneut
ein überjähriges Darlehen des Bundes in Anspruch
nehmen. Hierfür sind 3,8 Mrd. € veranschlagt.
Im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2029 sinken die
Bundesausgaben für den Arbeitsmarkt. Die Bundesre
gierung rechnet mit geringeren Ausgaben beim Bür
gergeld, die mit zusätzlichen Mittel von 1 Mrd. € p.
a. beim SGBII-Gesamtbudget ankiert werden. Die vo
raussichtliche konjunkturelle Erholung stabilisiert den
Arbeitsmarkt zusätzlich. Die Bundesausgaben für den
Arbeitsmarkt werden danach im Finanzplanjahr 2029
mit insgesamt rd. 50,1 Mrd. € veranschlagt.
Abbildung3: Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029
3,2
32,9 2,9
2,8 2,7
2,5
2,3 2,3
2,7 2,6
2,4
2,6
2,8
2,9 2,9
2,8 2,8 2,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
Mio.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Entwicklung der jahresdurchschnittlichen Arbeitslosenzahlen 2011 bis 2029
Ab 2025 Frühjahrsprognose vom April 2025.
1.3.3.1.3
Familienbezogene Leistungen
Der Ressortansatz des BMBFSFJ beträgt rd. 14,7 Mrd. €
im Jahr 2026. Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz
von rd. 7,5 Mrd. € in 2026 die wichtigste gesetzliche
Leistung im Einzelplan des BMBFSFJ dar. Die Ausga
ben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden in
2026 mit rd. 1,3 Mrd. € und für den Kinderzuschlag
mit rd. 3,4 Mrd. € veranschlagt. Für die vielfältigen
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 23 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senio
ren, Frauen und Zivilgesellschaft stehen im Jahr 2026
ohne Sondervermögen insgesamt rd. 1,2 Mrd. € zur
Verfügung.
Damit können auch in 2026 zahlreiche Maßnahmen
im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik, Programme
im Bereich der Familien-, Senioren- und Gleichstel
lungspolitik wie auch die Wohlfahrtspege ermöglicht
werden. Für wichtige Politikfelder wie Maßnahmen
zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie
werden rd. 209 Mio. € in 2026 bereitgestellt. Für die
Freiwilligendienste und für den Bundesfreiwilligen
dienst sind in 2026 insgesamt rd. 315 Mio. € vorgese
hen.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab
dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsan
spruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
eingeführt. Für den investiven Ausbau der kommuna
len Bildungsinfrastruktur hat der Bund im Jahr 2020
das bis Ende 2028 befristete Sondervermögen „Aus
bau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote
für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und gewährt
den Ländern daraus Finanzhilfen in Höhe von bis zu
3,5 Mrd. €. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Fris
ten im Investitionsprogramm Ganztagsausbau wird
der Förder- und Abrechnungszeitraum für die Mittel
des Sondervermögens um zwei Jahre bis 30.Dezember
2029 bzw. 30.Juni 2030 verlängert. Den zusätzlichen
Betriebskosten der Länder wird Rechnung getragen,
indem sich der Länderanteil am Auommen der Um
satzsteuer im Jahr 2026 um 135 Mio. € und anschlie
ßend in sukzessiv steigendem Umfang zulasten des
Bundesanteils erhöht. Ab dem Jahr 2030 beträgt die
Erhöhung 1,3 Mrd. € pro Jahr. Eine entsprechende Än
derung des Finanzausgleichsgesetzes ist bereits umge
setzt und tritt am 1.Januar 2026 in Kraft. Nachdem
der Bund die Länder von 2008 bis 2024 mit Finanzhil
fen in Höhe von insgesamt 5,4 Mrd. € beim Ausbau
der Kinderbetreuungsplätze für Kinder bis zum Schul
eintritt unterstützt hat, wird er die Länder weiterhin
durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Um
satzsteuer zu Lasten des Bundesanteils in Höhe von
845 Mio. € jährlich als Ausgleich für Betriebskosten
der Kinderbetreuung entlasten. Zudem werden den
Ländern zukünftig Finanzhilfen für Investitionen im
Bereich Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt,
ab dem Jahr 2026 bis 2029 jährlich 940 Mio. € aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIK).
Mit dem am 1.Januar 2025 in Kraft getretenen 3.
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wird der ange
stoßene Prozess fortgesetzt, die Qualität der Kinderta
gesbetreuung nach den regionalspezischen Bedarfen
der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die
Qualitätsniveaus zwischen den Ländern schrittweise
im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen.
Hierfür stellt der Bund den Ländern 2026 wie bereits
2025 1,993 Mrd. € über die Erhöhung ihres Umsatz
steueranteils zur Verfügung.
1.3.3.1.4
Wohngeld
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz wird einkom
mensschwächeren Haushalten zur Sicherung ange
messenen und familiengerechten Wohnens gewährt.
Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte.
Zum 1.Januar 2025 wurden sowohl die Höchstbeträge
für Miete und Belastung als auch die Parameterwer
te der Wohngeldformel entsprechend der gesetzlich
verankerten indexbasierten Wohngeld-Fortschreibung
(Dynamisierung) angepasst. Dies stellt sicher, dass
die mit der Wohngeldreform zum 1.Januar 2023 ein
getretene Entlastungswirkung trotz der zwischenzeit
lich erfolgten Inations- und Mietenentwicklung er
halten bleibt. Im Bundeshaushalt 2026 sind insgesamt
2,265 Mrd. € für Wohngeldzahlungen vorgesehen. In
den Finanzplanjahren steigen die Wohngeldzahlun
gen in den Jahren 2027 und 2029 leicht an (2027:
2,34 Mrd. €; 2028: 2,165 Mrd. €; 2029: 2,34 Mrd.€).
1.3.3.1.5
Wohnungsbauprämie
Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bauspar
kassen mit einer Prämie, wenn das Einkommen
der Bausparenden eine bestimmte Einkommensgren
ze nicht übersteigt (35.000/70.000 €für Alleinstehen
de/Verheiratete) jährlich. Die Prämie beträgt 10 %der
prämienbegünstigten Aufwendungen (Höchstbeträge
512/1.024 € bzw. 700/1.400 €für Alleinstehende/Ver
heiratete. Im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes
wurde die Gewährung der Wohnungsbauprämie für
Verträge, die seit dem Jahr 2009 neu abgeschlossen
werden, generell an die Verwendung zu wohnungs
wirtschaftlichen Zwecken gekoppelt. Im Jahr 2026 sind
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 24 –
220 Mio. € Ausgaben für Zahlungen nach dem Woh
nungsbau-Prämiengesetz vorgesehen.
1.3.3.1.6
Soziale Entschädigung
Gemäß dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Ent
schädigungsrechts vom 19.Dezember 2019 wurde
das Recht der Sozialen Entschädigung zum 1.Januar
2024 in einem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch
(SGBXIV) auf neue Grundlagen gestellt.
Im Kapitel 1103 sind Ausgaben des Bundes für dessen
gesetzlich geregelte Beteiligung an den Ausgaben für
das im Zuständigkeitsbereich der Länder liegende So
ziale Entschädigungsrecht veranschlagt.
Mit Leistungen nach dem SGBXIV werden Menschen
unterstützt, die durch ein schädigendes Ereignis, für
das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Ver
antwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung er
litten haben. Entschädigung erhalten können Opfer
von Gewalttaten sowie Personen mit einer gesundheit
lichen Schädigung, die sie als Auswirkungen beider
Weltkriege oder im Zusammenhang mit der Ableis
tung des Zivildienstes erlitten haben. In Anwendung
des SGBXIV werden auch Leistungen an Berechtig
te nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG), dem Straf
rechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und
dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
(VwRehaG) erbracht. Geschädigte sowie deren Ange
hörige, Hinterbliebene und Nahestehende erhalten
angemessene und ihren Bedürfnissen entsprechende
Leistungen, um die Folgen des schädigenden Ereignis
ses zu beheben, zu lindern oder auszugleichen.
Insgesamt sind für den Bereich der Sozialen Entschä
digung im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2026 rd. 421 Mio. € veranschlagt. Im Finanzplanzeit
raum sinken die für die soziale Entschädigung bereit
gestellten Bundesmittel auf insgesamt rd. 390 Mio. € in
2029 ab. Die Haushalts- und Finanzplanansätze spie
geln zum einen den demograebedingten Rückgang
der Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen
wider. Zum anderen ist auf der Basis der beobachte
ten Fallzahlenentwicklung ein Bundesmittelzuwachs
für die Entschädigung im Zusammenhang mit den Ge
walttaten vorgesehen.
1.3.3.1.7
Entschädigungen für Opfer der
nationalsozialistischen Verfolgung sowie
Erinnerungs- und Bildungsaufgaben,
Lastenausgleich, Leistungen im
Zusammenhang mit Kriegsfolgen
Für Wiedergutmachungsleistungen zur Entschädigung
von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung
sowie Erinnerungs- und Bildungsaufgaben sind im
Haushaltsentwurf 2026 insgesamt rd. 1.629,8 Mio. €
vorgesehen. Diese Mittel kommen im Wesentlichen
Menschen zugute, die in der Zeit des Nationalsozialis
mus wegen politischer Gegnerschaft oder aus Gründen
der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung ver
folgt wurden und hierdurch Schaden erlitten haben.
Die Leistungen des Bundes und der Länder betragen
von 1950 bis Ende 2024 insgesamt rd. 85,2 Mrd. €.
Ein Teil der Wiedergutmachungsleistungen des Bun
des entfällt auf die Entschädigungsleistungen nach
dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das durch
die Länder ausgeführt wird. Die Aufwendungen wer
den im Rahmen der Lastenverteilung nach §172 BEG
anteilig vom Bund und den alten Bundesländern ge
tragen (Bundesanteil 2026: 31 Mio. €). Die Bundesre
gierung hat sich auf der Grundlage von Art. 2 der
Vereinbarung zur Durchführung und Auslegung des
Einigungsvertrages gegenüber der Jewish Claims Con
ference (JCC) am 29.Oktober 1992 verpichtet, für
Härteleistungen an jüdische Verfolgte zusätzliche Mit
tel zur Verfügung zu stellen. Danach hat der Bund
bis zum Jahr 2024 rd. 15,5 Mrd. € geleistet, für 2026
sind rd. 1.489,6 Mio. € vorgesehen. Für die Wieder
gutmachung an nicht jüdischen Opfern sowie für die
Verwaltungskostenerstattung an die JCC werden im
Jahr 2026 Mittel i.H.v. rd. 47,4 Mio. € eingesetzt. Seit
2020 werden auch Mittel für die Folgeaufgaben der
Wiedergutmachung im Bundeshaushalt veranschlagt
(2026: rd. 61,7 Mio. €). Diese Mittel sind vorgesehen
für Digitalisierung und Bereitstellung von Akten der
Wiedergutmachung und weitere Aufgaben der Erinne
rungskultur, Bildungsagenda NS-Unrecht sowie Holo
caust Education.
Die Ausgaben für die Leistungen im Zusammenhang
mit Kriegsfolgen steigen von rd. 53,4 Mio. € im Jahr
2026 auf rd. 55,4 Mio. € im Jahr 2029.
Die Ausgaben für den Lastenausgleich sind rückläug.
Sie sinken von rd. 3 Mio. € im Jahr 2026 auf rd. 2,3
Mio. € im Jahr 2029.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 25 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
1.3.3.1.8
Landwirtschaftliche Sozialpolitik
Mit einem Ansatz von ca. 4,2 Mrd. € bleibt die Agrar
sozialpolitik im Haushaltsentwurf 2026 das nanziell
bedeutsamste Instrument der nationalen Agrarpolitik.
Sie umfasst im Wesentlichen die Zuschüsse zur Al
terssicherung der Landwirte sowie zur landwirtschaft
lichen Kranken- und Unfallversicherung. Mit fortlauf
enden Reformen wird dem Ziel Rechnung getragen,
die landwirtschaftliche Sozialversicherung als eigen
ständiges, auf die Bedürfnisse der selbständigen Land
wirte zugeschnittenes System der sozialen Sicherung
zukunftsfähig zu gestalten.
Der Bundeszuschuss zur Alterssicherung der Landwir
te als größter Ausgabeposten dieses Politikbereichs be
trägt im Jahr 2026 voraussichtlich rd. 2,4 Mrd. € (2025:
ca. 2,4 Mrd. €). Auch künftig werden somit ca. 80 % der
Ausgaben in der Alterssicherung der Landwirte im
Rahmen der Dezitdeckung durch Bundeszuschüsse
nanziert. Die nanziellen Folgen des Strukturwan
dels in der Landwirtschaft wirken sich nicht auf die
Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund
getragen. Die Haushaltsansätze stützen sich auf den
Rechtsstand im Lagebericht der Bundesregierung über
die Alterssicherung der Landwirte vom 26.November
2021 (BT-Drs. 20/151) sowie auf aktuelle Schätzungen.
In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
übernimmt der Bund die Leistungsausgaben der Al
tenteiler, soweit diese nicht durch deren Beiträge und
den in den Beiträgen der aktiven Landwirte enthalte
nen Solidarzuschlag gedeckt sind. Der Solidarzuschlag
beträgt im Jahr 2025 61,2 Mio. €. Die Zuschüsse des
Bundes für die landwirtschaftliche Krankenversiche
rung steigen in Folge höherer Leistungsausgaben bis
zum Jahr 2029 voraussichtlich auf ca. 1,6 Mrd. € an
(2025: rd. 1,5 Mrd.€).
Die Zuschüsse an die landwirtschaftliche Unfallversi
cherung dienen der Senkung der Unfallversicherungs
beiträge, um damit die zuschussberechtigten land-
und forstwirtschaftlichen Unternehmen nanziell zu
entlasten. Im Haushaltsentwurf 2026 und für die Fol
gejahre sind hierfür jeweils 100 Mio. € vorgesehen
(2025: 120 Mio. € wegen einmaliger Unterstützung
aufgrund der Anerkennung von Parkinson als Berufs
krankheit).
1.3.3.1.9
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Bund leistet gemäß §221 Absatz 1 SGBV zur
pauschalen Abgeltung der Aufwendungen der Kran
kenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben einen
Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds. Seit dem
Jahr 2017 ist dieser auf jährlich 14,5 Mrd. € festge
schrieben. Zusätzlich erhält der Gesundheitsfonds im
Jahr 2026 ein überjähriges Darlehen in Höhe von
2,3 Mrd. €. Im Übrigen wird in Abweichung zur Rege
lung des §12 Absatz 4 Satz 1 Haushaltsgesetz 2023 das
im Jahr 2023 vom Bund gewährte Darlehen an den
Gesundheitsfonds in Höhe von 1 Mrd. € nunmehr erst
bis spätestens 31.Dezember 2033 an den Bund zurück
zuzahlen sein.
1.3.3.1.10
Soziale Pegeversicherung
Um die freiwillige private Pegevorsorge zu unterstüt
zen, wird jährlich ein mittlerer zweistelliger Millionen
betrag (2026 bis 2029: rund 58 Mio. € jährlich) für
die Zahlung einer staatlichen Zulage zur Verfügung
gestellt. Der Ausgleichsfonds der sozialen Pegever-
sicherung (SPV) erhält aus dem Bundeshaushalt im
Jahr 2026 ein überjähriges Darlehen in Höhe von
1,5 Mrd. €. Die pauschale Beteiligung des Bundes an
Aufwendungen der SPV gemäß §61a SGBXI wurde für
die Jahre 2024 bis 2027 ausgesetzt, um zur Konsolidie
rung des Bundeshaushalts beizutragen. Ab dem Jahr
2028 sind im Finanzplan hierfür wieder Mittel von
1 Mrd. € jährlich vorgesehen.
1.3.3.1.11
Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den
Kommunen und Ländern getragen. Im Jahr 2003 betei
ligte sich der Bund erstmals an den Nettoausgaben der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und übernahm sie nach schrittweiser Erhöhung in den
Folgejahren ab 2014 vollständig (§46a SGBXII). Seither
wird diese Aufgabe von den Kommunen im Auftrag
des Bundes durchgeführt. Im Regierungsentwurf 2026
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 26 –
sind 12,25 Mrd. € veranschlagt (2027: 12,95 Mrd. €;
2028: 13,75 Mrd. €; 2029: 14,35 Mrd.€).
1.3.3.1.12
Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich
Im Jahr 2026 werden für die Schlussabrechnungen
bei den Corona-Unternehmenshilfen Mittel i.H.v. 200
Mio. € zur Finanzierung der Nachzahlungen bereitge
stellt. Zu den Corona-Wirtschaftshilfen, die aus die
sem Ansatz nanziert werden, gehören insbesonde
re die unterschiedlichen Zuschüsse an Unternehmen
im Rahmen der Überbrückungshilfen, Neustarthilfen,
Härtefallhilfen und Sonderfonds Kulturveranstaltun
gen.
Für die Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen sind im Regierungsentwurf 2026 im
Einzelplan 11 (BMAS) rd. 0,32 Mrd. € veranschlagt
(2027 ff. rd. 0,34 Mrd. €). Folgende Maßnahmen sind
im Wesentlichen umfasst:
Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unent
geltliche Beförderung von Menschen mit Behinde
rungen und ihrer Begleitpersonen im öffentlichen
Personenverkehr,
Erstattung nach §13 SGBIX der Personal- und
Sachkosten der bei der Deutschen Rentenversi
cherung–Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) ange
siedelten zentralen Anlaufstelle zu Fragen der Bar
rierefreiheit (Bundesfachstelle Barrierefreiheit) und
Überwachungsstelle barrierefreie IT,
Zuschüsse zur Förderung der sozialen Eingliede
rung von Menschen mit Behinderungen (z.B. er
folgt durch das BMAS seit 2005 eine institutionelle
Förderung der nichtstaatlichen Organisation Deut
sche Vereinigung für Rehabilitation – DVfR),
Maßnahmen des BMAS (z.B. Durchführung von
jährlichen Inklusionstagen, Schaffung gesetzli
cher Regelungen für Assistenzhunde, Weiterent
wicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes
(BGG), Erstellung des Teilhabeberichts, Koordinie
rung und Umsetzung von Maßnahmen des Sta
tusberichts zur Umsetzung der UN-BRK) im Rah
men des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention – NAP 2.0
bzw. dessen Fortschreibung durch den Statusbe
richt zum NAP (aktuell enthält der Maßnahmen
katalog in 13 Handlungsfeldern 440 Maßnahmen)
inklusive der Unterstützung des Behindertensports
(z.B. Zuwendungen an den Deutschen Behinder
tensportverband e.V. (DBS) und Special Olympics
Deutschland e.V. (SOD)),
in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
v. a. die Finanzierung einer ergänzenden unab
hängigen Teilhabeberatung (EUTB) von Beratungs
angeboten (Peer-Counseling) zu Leistungen der
Rehabilitation und Teilhabe, die Förderung von
Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGBII und
SGBVI zur Stärkung der Rehabilitation sowie Er
stattung nach §41 SGBIX der im Zusammenhang
mit der Erstellung des Teilhabeverfahrensberichts
der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
e.V. (BAR) entstandenen Personal-, Sach- und Be
schaffungskosten (Hard- und Software) einschließ
lich Drittunterstützung und
Verbesserung der Barrierefreiheit in Deutschland
durch die vom BMAS federführend betreute Bun
desinitiative Barrierefreiheit. Im Rahmen der Initi
ative werden ressortübergreifend Maßnahmen ini
tiiert (z.B. Durchführung einer Medienkampagne),
um die Barrierefreiheit im öffentlichen wie im
privaten Bereich in Deutschland voranzutreiben
(Stärkung des Disability Mainstreaming). Insbeson
dere konzentriert sie sich dabei auf die zentra
len Lebensbereiche Mobilität, Wohnen/Bauen, Ge
sundheit und Digitales.
Bei den Jugendfreiwilligendiensten (JFD; Freiwilliges
Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr) för
dert der Bund die pädagogische Begleitung und die
Qualitätssicherung. Beim internationalen Jugendfrei
willigendienst werden zusätzlich auch teilnehmenden
bezogene Ausgaben gefördert. Im Jahrgang 2024/2025
werden insgesamt rund 55 000 Freiwillige gefördert.
Außerdem haben sich im Jahresdurchschnitt 2024 im
Bundesfreiwilligendienst (BFD) rd. 34 000 Personen
engagiert. Im Jahr 2026 stehen für die Finanzierung
des BFD rd. 194 Mio. € und für die JFD rd. 121 Mio. €
zur Verfügung.
1.3.3.2
Verteidigung
Deutschlands Sicherheits- und Verteidigungspolitik
steht weiterhin vor vielfältigen, sich wandelnden
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 27 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Herausforderungen, wie zwischenstaatlichen Konik-
ten, transnationalem Terrorismus, Angriffen aus dem
Cyber- und Informationsraum, Bedrohungen durch
die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie
durch hybride Kriegsführung. Deutschlands sicher
heitspolitisches Umfeld ist in den vergangenen Jahren
zunehmend komplexer, volatiler sowie dynamischer
und damit immer schwieriger vorhersehbar geworden.
Die Sicherheit im euroatlantischen Raum ist durch die
Entwicklung des völkerrechtswidrigen russischen An
griffskriegs auf die Ukraine in zunehmendem Maße
militärisch bedroht. Die nationale Sicherheitsvorsorge
wird durch den gemeinsamen Einsatz von zivilen und
militärischen, staatlichen und nicht-staatlichen Stellen
und Organisationen im multinationalen Verbund ge
währleistet.
1.3.3.2.1
Militärische Verteidigung
Gemäß der Nationalen Sicherheitsstrategie ist die
Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag
der Bundeswehr, dem sich die weiteren Aufgaben
unterordnen. Auf diesen Kernauftrag werden die Fä
higkeiten und Strukturen der Bundeswehr prioritär
ausgerichtet. Deutschland ist dabei in den Verteidi
gungsplanungen der NATO und der EU fest verankert.
Somit bilden die transatlantische und die europäische
Partnerschaft eine entscheidende Grundlage für die
deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Diese
ist darauf ausgerichtet, die Sicherheit und Verteidi
gung Deutschlands sowie seiner Verbündeten, insbe
sondere auch vor dem Hintergrund des völkerrechts
widrigen russischen Angriffskrieges auf die Ukraine,
zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die personelle Aufwuchs- und Durch
haltefähigkeit in Vorbereitung auf einen etwaigen
Spannungs- und Verteidigungsfall sind im Entwurf
des Bundeshaushalts 2026 daher 222 483 Planstellen
für Berufs- und Zeitsoldatinnen und soldaten vorge
sehen. Hinzu kommen 7 500 den Reservistendienst
Leistende. Für zivile Beschäftigte sind 77 899 Planstel
len und Stellen ausgebracht.
Die im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 für den
Einzelplan des BMVg vorgesehenen Ausgaben liegen
bei insgesamt 82,69 Mrd. € und damit 29,44 Mrd. €
über dem vorherigen Finanzplanansatz 2026. Für das
Finanzplanjahr 2027 sind Ausgaben von 93,35 Mrd. €
und damit 39,85 Mrd. € über dem vorherigen Finanz
plan vorgesehen. Für das Finanzplanjahr 2028 sind
Ausgaben in Höhe von 136,49 Mrd. € und damit
56,48 Mrd. € über dem vorherigen Finanzplan vorgese
hen. Für das Jahr 2029 sind 152,83 Mrd. € vorgesehen.
Daneben sind im Wirtschaftsplan des Sondervermö
gens Bundeswehr für das Jahr 2026 rd. 25,5 Mrd. €
an Ausgabemitteln vorgesehen. Die Unterstützung
der Ukraine, militärisch und zivil, wird sichergestellt.
Für die Ertüchtigung von Partnerstaaten sowie völker
rechtswidrig angegriffenen Staaten stehen in jedem
Jahr 9 Mrd. € bereit.
Zusammen mit Verteidigungsausgaben in weiteren
Einzelplänen ergibt sich auf Grundlage der Frühjahr
sprojektion der Bundesregierung vom 24.April 2025
im Jahr 2025 eine NATO-Quote von rd. 2,4 % des
BIP. Im Regierungsentwurf zum BHH 2026 steigt diese
auf rd. 2,8 %. Im Finanzplanungszeitraum wächst die
NATO-Quote auf rd. 3,56 % des BIP in 2029 an.
1.3.3.2.2
Weitere Verteidigungslasten
Der Bund trägt neben den Ausgaben für die eigenen
Streitkräfte nach Maßgabe völkerrechtlicher Verträge
bestimmte Verteidigungsfolgekosten, die in unmittel
barem Zusammenhang mit dem Aufenthalt und Ab
zug der verbündeten Streitkräfte entstehen. Für das
Haushaltsjahr 2026 sind Ausgaben in Höhe von rd. 20
Mio. € veranschlagt und für die Folgejahre bis 2029
jeweils rd. 19 Mio. € vorgesehen.
Größter Ausgabenbereich sind Zahlungen von Über
brückungsbeihilfen an ehemalige Arbeitskräfte der
Streitkräfte der Entsendestaaten. Hinzu kommen Rest
wertentschädigungen an Streitkräfte der Entsende
staaten aufgrund vertraglicher Verpichtungen sowie
die Abgeltung von Truppenschäden nach dem NATO-
Truppenstatut. Die Zahlungsverpichtung des Bundes
geht insbesondere im Bereich der Zahlungen von
Überbrückungsbeihilfen an ehemalige Arbeitskräfte
der Streitkräfte der Entsendestaaten weiter zurück.
Die Einnahmenerwartungen bewegen sich im Fi
nanzplanungszeitraum auf einem konstanten Niveau
(rd. 0,7 Mio.€).
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 28 –
1.3.3.3
Ernährung, Landwirtschaft und
gesundheitlicher Verbraucherschutz
Das BMLEH nimmt die Regierungsaufgaben auf den
Gebieten Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei,
Ernährung, gesundheitlicher Verbraucherschutz, länd
liche Räume und Heimat wahr. Es wirkt an der Gestal
tung der Europäischen Politiken und des Rechtsrah
mens für diese Politikbereiche mit.
Für die Bereiche Landwirtschaft, Ernährung und ge
sundheitlicher Verbraucherschutz sind im Haushalts
entwurf 2026 insgesamt ca. 7 Mrd. € veranschlagt.
Wesentliche Ausgabenschwerpunkte der nationalen
Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes für die
landwirtschaftliche Sozialpolitik (vgl. Ziffer 1.3.3.1.8)
sowie die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (vgl. Ziffer
1.3.3.3.2).
Das BMLEH unterstützt eine nachhaltige ächende-
ckende Land- und Forstwirtschaft und eine leistungs
fähige Ernährungswirtschaft, die die Anforderungen
der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgreift, die
Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes berück
sichtigt und die Verbesserung der Haltungsbedingun
gen von Nutztieren in den Blick nimmt.
1.3.3.3.1
Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Ernährung
Das BMLEH ist federführend für die Ernährungspolitik
und den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Be
reich der Lebensmittelsicherheit und bei verbraucher
nahen Produkten zuständig. Das Ziel der Ernährungs
politik ist, einen gesunderhaltenden und nachhaltigen
Ernährungs- und Lebensstil in jeder Lebenslage zu för
dern. Das BMLEH nimmt den Lebensstil als Ganzes
und die verschiedenen Lebensphasen in den Blick.
Wichtige Handlungsfelder sind Ernährungsbildung,
Verbraucherinformation, eine bessere Angebotstran
sparenz im Ernährungsbereich sowie Forschung und
Datenerhebung. Im Kontext der Ernährungssicherung,
des Ressourcen- und des Umweltschutzes national
wie international gewinnen auch nachhaltige Produk
tions- und Konsummuster, darunter die Reduzierung
der Lebensmittelverschwendung, an Bedeutung.
Die Gewährleistung der Lebensmittel- und Produkt
sicherheit, die Förderung einer gesunden und nach
haltigen Ernährungsweise und die Steigerung der
Wertschätzung für unsere Lebensmittel sowie ihrer
transparenten und nachhaltigen Erzeugung gehören
zu den wichtigen Aufgaben des BMLEH. Die Bundes
regierung trägt darüber hinaus unmittelbar oder im
Wege der Projektförderung zu einer besseren Infor
mation der Verbraucherinnen und Verbraucher bei.
Schwerpunkte sind dabei die Förderung von Projekten
und sonstigen Maßnahmen der Verhaltens- und Ver
hältnisprävention in allen Lebensphasen mit dem Ziel,
das Ernährungsverhalten in Deutschland nachhaltig
zu verbessern, um den damit zusammenhängenden le
bensstilbedingten Krankheiten vorzubeugen. Für diese
Aufgaben sind im Jahr 2026 insgesamt rd. 190 Mio. €
vorgesehen. Darin sind rd. 164 Mio. € für die Erstat
tung der Verwaltungskosten sowie für Zuschüsse für
Investitionen an das Bundesinstitut für Risikobewer
tung (BfR) sowie rd. 19 Mio. € für Maßnahmen und
Projekte der Verbraucher- und Ernährungsinformati
on enthalten. Darüber hinaus sollen für das Bundes
amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicher
heit (BVL) ca. 103 Mio. € bereitgestellt werden.
1.3.3.3.2
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar
struktur und des Küstenschutzes“ (GAK) stellt das
wichtigste nationale Förderinstrument der Bundesre
gierung zur Koordinierung der Agrarstrukturpolitik
in Deutschland dar. Ziel ist es, eine leistungsfähi
ge, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land-
und Forstwirtschaft zu gewährleisten und den Küsten
schutz zu verbessern. Gemäß Art. 91a Abs. 1 Nr.2
GG wirkt der Bund auf dem Gebiet „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bei der
Erfüllung von Aufgaben der Länder mit, die für die
Gesamtheit bedeutsam sind und bei denen die Mit
wirkung des Bundes zur Verbesserung der Lebensver
hältnisse erforderlich ist. Genaueres regelt das Gesetz
über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag
rarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAKG). Zur Er
füllung der GAK stellen Bund und Länder jährlich
einen gemeinsamen GAK-Rahmenplan auf, der alle
förderfähigen Maßnahmen, die damit verbundenen
Zielvorstellungen, die Fördergrundsätze sowie die Art
und Höhe der Förderungen beschreibt. Der Bund be
teiligt sich im Rahmen der GAK an der Finanzierung
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 29 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
von Maßnahmen im Bereich der Agrarstrukturverbes
serung mit 60 %; bei Maßnahmen zur Verbesserung
des Küstenschutzes mit 70 %. Die Durchführung des
Rahmenplans ist Aufgabe der Länder. Sie entscheiden
welche Fördermaßnahmen im jeweiligen Land ange
boten werden und setzen damit eigene Förderschwer
punkte, sodass die Länder auf die konkreten Bedarfe
vor Ort eingehen können.
Für die GAK sind im Bundeshaushalt 2026
rd. 907 Mio. € vorgesehen.
Die Länder können die für 2026 vorgesehenen Mittel
der allgemeinen GAK von rd. 660 Mio. € grundsätz
lich exibel und bedarfsorientiert für die folgenden
Förderbereiche einsetzen:
Integrierte ländliche Entwicklung
Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen
Verbesserung der Vermarktungsstrukturen
Markt- und standortangepasste sowie umwelt
gerechte Landbewirtschaftung einschließlich Ver
tragsnaturschutz und Landschaftspege
Forsten
Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher
Nutztiere
Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und
Benachteiligte Gebiete.
Ferner besteht die Möglichkeit die Mittel zur nanziel-
len Verstärkung von
Küsten- und/oder
Hochwasserschutzmaßnahmen
der GAK heranzuziehen. Diese beiden – dem Schutz
von Leib und Leben sowie von Eigentum dienenden
– Themenbereiche sind aufgrund ihrer besonderen Be
deutung im Bundeshaushalt 2026 mit separaten Mit
teln hinterlegt: 120 Mio. € für den Küstenschutz sowie
127 Mio. € für den Hochwasserschutz.
1.3.3.3.3
Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
Forschung und Innovation nehmen bei der Bewäl
tigung von Herausforderungen wie Ernährungssiche
rung, Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz
und Erhalt der natürlichen Ressourcen eine zentrale
Rolle ein.
Für die Bereiche Nachhaltigkeit, Forschung und Inno
vation sind im Haushaltsentwurf 2026 des BMLEH
Mittel i.H.v. insgesamt rd. 787 Mio. € vorgesehen.
Bei seinen Entscheidungen stützt sich das BMLEH auf
wissenschaftliche Erkenntnisse seiner Forschungsein
richtungen (Julius Kühn-Institut, Friedrich-Loefer In
stitut, Max Rubner Institut, Thünen Institut).
Für die Förderung von zukunftsfähiger, umwelt-
und ressourcenschonender Landwirtschaft sowie öko
logischem Landbau sind rd. 54 Mio. € vorgesehen.
Für das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstof
fe“ sind ca. 71 Mio. € veranschlagt. Mit dem Pro
gramm „Nachwachsende Rohstoffe“ unterstützt das
BMLEH die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bio
ökonomie und eröffnet neue Chancen und Perspekti
ven für den Industriestandort Deutschland und für
die Entwicklung der ländlichen Räume. Weiterer we
sentlicher Ausgabeschwerpunkt mit 43 Mio. € ist
das Programm zur Innovationsförderung im Bereich
Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlicher Ver
braucherschutz. Damit werden Forschungs-, und Ent
wicklungsvorhaben unterstützt, die das Ziel haben,
innovative technische und nicht-technische Produkte
und Verfahren marktfähig zu machen.
Ziel des Bundesprogramms Nutztierhaltung mit
10 Mio. € ist es, durch konkrete Projekte die Kennt
nisse auf dem Gebiet der art- und umweltgerechten
Tierhaltung zu vertiefen und für die Landwirtschaft
aufzuarbeiten. Mit rd. 28 Mio. € sollen die Digitali
sierungsmaßnahmen nanziert werden. Mit dem Bun
desprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale
Wertschöpfung (BULEplus) gibt der Bund Impulse zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz
Deutschland. Das BMLEH erwartet aus den im BU
LEplus geförderten Modell- und Demonstrationsvor
haben, Forschungsprojekten, Wettbewerben und Maß
nahmen des Wissenstransfers wichtige Erkenntnisse
für die Weiterentwicklung der Regelförderung für
ländliche Räume, insbesondere der „Gemeinschafts
aufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs
tenschutzes“ und dort des Förderbereichs „Integrierte
ländliche Entwicklung“. Die Vorhaben sollen die Viel
falt der ländlichen Räume und deren unterschiedliche
Herausforderungen berücksichtigen und nachhaltig
unterstützen – und damit auch zu lebenswerten Heim
aten in den vielfältigen Regionen beitragen. Dafür sind
im Jahr 2026 36 Mio. € vorgesehen. In diesem Betrag
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 30 –
sind auch Mittel für BKM, BMWSB und BMJV für Pro
jekte der ländlichen Entwicklung eingeplant.
1.3.3.3.4
Sonstige Maßnahmen im Bereich der Land-
und Forstwirtschaft
Wesentliche internationale Herausforderungen im
Aufgabenbereich des BMEL sind die Sicherung der Er
nährung und eine nachhaltige Energie- und Rohstoff
versorgung bei gleichzeitiger Erhaltung von Biodiver
sität und der Eindämmung des Klimawandels. Hier
handelt das BMEL insbesondere in enger Kooperation
mit ausgewählten staatlichen Partnern sowie interna
tionalen Organisationen (u.a. der Food and Agricultu
re Organization (FAO) der VN). Für diesen Bereich sind
im Jahr 2026 rd. 67,4 Mio. € veranschlagt.
Mit dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
leistet das BMLEH einen wichtigen Beitrag für die tier
wohlgerechte Tierhaltung. Aufgrund der Gegebenhei
ten in der Schweineerzeugung werden entsprechende
Maßnahmen zunächst in diesem Bereich ergriffen. Im
Rahmen des Bundesprogramms werden Investitionen
in Tierhaltungseinrichtungen zur Einhaltung höherer
Tierwohlstandards und laufende Mehrkosten, die den
Tierhaltern durch die Einhaltung höherer Tierwohls
tandards entstehen, gefördert.
1.3.3.4
Wirtschaftsförderung und Energie
1.3.3.4.1
Energie und Klimaschutz
Mit der Energiewende wird die Transformation des
Energiesystems zu einer klimaneutralen Energiever
sorgung mit ehrgeizigen Zielen zur Steigerung der Ef
zienz und zur Ausweitung des Anteils der erneuerba
ren Energien an der Energieversorgung beschrieben.
Deutschlands Energiesystem soll bis 2045 klimaneutral
werden. Gleichzeitig müssen die Widerstandskraft und
Sicherheit des Energiesystems erhalten und ausgebaut
werden. Das aktuelle Energieforschungsprogramm zur
angewandten Energieforschung soll Technologieent
wicklung und -optimierung auslösen und beschleuni
gen sowie ein günstiges Innovationsumfeld schaffen.
Die Reallabore der Energiewende unterstützen den
Transfer von Ergebnissen aus der angewandten For
schung und dienen dazu, innovative Techniken mit
einem systemischen Ansatz im realen Umfeld und in
dustrierelevanten Maßstab zu erproben und weiterzu
entwickeln. Ab 2026 sind die Mittel für die Energiefor
schung und die Reallabore der Energiewende im KTF
veranschlagt.
Für Beiträge an die IRENA (Internationale Agentur für
Erneuerbare Energien) sind von 2025 bis 2029 Mittel
i.H.v. insgesamt rd. 48,3 Mio. € geplant. Es handelt
sich um eine internationale Organisation mit Haupt
sitz in Abu Dhabi. Seit 2011 existiert eine der drei
inhaltlich arbeitenden Abteilungen der IRENA, das
IRENA Innovation and Technology Center (IITC), als
Zweitsitz in Bonn.
Für die energie- und wirtschaftspolitische Zusammen
arbeit mit der Ukraine stehen der Bundesregierung
in den Jahren 2025 bis 2029 insgesamt 354,4 Mio. €
zur Verfügung. Mit den Mitteln wird insbesondere
der nachhaltig angelegte Wiederauau der Energie
infrastruktur unter wachsender Einbindung der deut
schen Wirtschaft in der Ukraine unterstützt. Ein weite
rer Verwendungszweck sind Programme zur Stärkung
der DEU-UKR wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit
und zur Wiederbelebung der ukrainischen Wirtschaft.
Die Anpassungsgeldregelung für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer des deutschen Steinkohlenberg
baus, die aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisie
rungsmaßnahmen ausscheiden, ist entsprechend den
Festlegungen des Steinkohlenanzierungsgesetzes bis
Ende 2022 verlängert worden. Für die Jahre 2025
bis 2028 hat der Bund für seinen Anteil insgesamt
rd. 33,5 Mio. € vorgesehen. NRW und das Saarland
beteiligen sich zusammen mit einem Drittel. Die Rege
lung endet planmäßig im Jahr 2027. Ab 2029 sind keine
Mittel mehr vorgesehen.
Zur Abfederung der sozialen Folgen der Reduzierung
und Beendigung der Verstromung von Braun- und
Steinkohle in Deutschland aufgrund des am 14.August
2020 in Kraft getretenen Kohleverstromungsbeendi
gungsgesetzes (KVBG) als Artikel 1 des Gesetzes zur Re
duzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung
und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsge
setz) wurde ein Anpassungsgeld für ältere Beschäftigte
ab 58 Jahren eingeführt, denen ein früherer Übergang
in den Ruhestand durch die Gewährung eines Anpas
sungsgelds (APG) für längstens fünf Jahre erleichtert
werden soll. Für 2026 werden rd. 224 Mio. € veran
schlagt. Im Zeitraum 2025 bis 2029 belaufen sich die
Ausgabenplanungen auf insgesamt rd. 1,2 Mrd.€.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 31 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Die Wismut GmbH saniert und rekultiviert im Auftrag
des Bundes die ehemaligen Betriebsächen und Anla
gen aus dem Uranbergbau unter Umwelt-, Strahlen
schutz- und Bergbausicherheitsaspekten. Hierfür sind
im Jahr 2026 rd. 141 Mio. € und im Finanzplanzeit
raum 2025 bis 2029 rd. 700 Mio. € eingestellt. Nach
dem in 2020 aktualisierten Sanierungsprogramm wird
die Kernsanierung bis 2028 abgeschlossen sein. Danach
folgen ausschließlich Langzeitaufgaben.
Zur Sicherstellung der Gasversorgung in Deutschland
hat die Bundesregierung 2022 Speicher- und Regasi
zierungsschiffe (Floating Storage and Regasication
Units - FSRU) gechartert, die an unterschiedlichen
Küstenorten stationiert werden. Die Maßnahme wird
ab dem Jahr 2025 im Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität veranschlagt. Für die Charte
rung, den Betrieb und die landseitigen Anbindungen
der Schiffe sind 575 Mio. € in 2026 sowie über den
Zeitraum 2025 bis 2029 insgesamt rd. 2,7 Mrd. € vorge
sehen. Für die 50 %-Beteiligung der Kreditanstalt für
Wiederauau (KfW) an der German LNG GmbH für
das LNG-Terminal in Brunsbüttel, sind im Epl. 09 für
2026 rd. 18,3 Mio. € und insgesamt rd. 109,5 Mio. €
über die Finanzplanung (2025 bis 2029) vorgesehen.
Investitionsschwerpunkt im Bereich Klimaschutz ist
die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI; „Investi
tionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität
im Ausland“). Für 2025 stehen hierfür 635 Mio. €, für
die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt rd. 2,5 Mrd. € zur
Verfügung. Ab 2025 sind die Mittel für die IKI im KTF
veranschlagt.
Im Bereich Klimaschutz wird zudem weiterhin die Eu
ropäische Klimaschutzinitiative unterstützt. Die geför
derten Maßnahmen dienen dem klimapolitischen Di
alog, dem Kapazitätsauau sowie dem Wissens- und
Erfahrungsaustausch im Bereich des Klimaschutzes.
Jährlich sind hierfür rd. 18 Mio. € vorgesehen.
Ab 2025 werden zur Absicherung von Darlehen der
KfW für ein Förderinstrument, das der Absicherung
von Ausfallrisiken geothermischer Tiefenbohrungen
dient, Mittel im Finanzplanzeitraum in Höhe von
rd. 50 Mio. € veranschlagt. Dies dient dem Abbau von
Hemmnissen und reizt Investitionen an, um die Geo
thermie als nachhaltige und grundlastfähige erneuer
bare Energiequelle zu nutzen. Zudem werden für die
Umsetzung der aus den Wärmeplänen resultierenden
Maßnahmen zur erneuerbaren Energieerzeugung zu
sätzliche Optionen der Energiebereitstellung geschaf
fen. Die Maßnahme wird zusätzlich über Gewährleis
tungen abgesichert.
Ab dem Jahr 2025 werden die Zahlung für die EEG-
Ausgaben nicht mehr im KTF, sondern im Kern
haushalt etatisiert (in 2025: 17,2 Mrd. €, in 2026:
17,2 Mrd. €). Die Bundesregierung entlastet damit auch
zukünftig die Bürgerinnen und Bürger sowie Unter
nehmen in zweistelliger Milliardenhöhe.
1.3.3.4.2
Sonstige sektorale Wirtschaftsförderung
Das Maritime Forschungsprogramm zielt darauf ab,
durch die Förderung von innovativen maritimen
Technologielösungen und anwendungen die Innova
tionskraft der maritimen Branche im internationalen
Wettbewerb zu stärken. Das Maritime Forschungspro
gramm deckt mit seinen Förderschwerpunkten das
gesamte Technologiespektrum der Branche ab. Im Fo
kus stehen Forschung und Entwicklung mit Beiträ
gen zu Umweltverträglichkeit und Mobilitätswende,
zur Nutzung digitaler Technologien, zur maritimen
Sicherheit, zur nachhaltigen Erschließung maritimer
Ressourcen und zur Reduzierung der THG-Emissionen
der Schifffahrt. Insgesamt werden hierfür im Finanz
planzeitraum 2025 bis 2029 rd. 251 Mio. € zur Verfü
gung gestellt, darin enthalten sind noch Mittel aus
dem Konjunkturpaket 2020 i. H. v 20 Mio. € für das
Haushaltsjahr 2025.
Mit dem Förderprogramm „Innovativer Schifau si
chert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ wird gezielt die
erstmalige industrielle Anwendung von schifauli-
chen Produkt- und Verfahrensinnovationen gefördert.
Damit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit
deutscher Werften gestärkt und es werden Arbeitsplät
ze in teilweise strukturschwachen Gebieten gesichert.
Insgesamt stehen im Finanzplanzeitraum 2025 bis
2029 rd. 129 Mio. € zur Verfügung. Die Innovationsför
derung wird grundsätzlich zu einem Drittel durch das
Sitzland der geförderten Werft konanziert.
Vor dem Hintergrund der Pariser Klimabeschlüsse
und des Green Deals der EU-Kommission, bis 2050
klimaneutral zu werden, ist die Dekarbonisierung der
Luftfahrt eine zentrale Zukunftsaufgabe der kommen
den Dekade. Ziel der Bundesregierung ist es, Deutsch
land zum Vorreiter beim klimaneutralen Fliegen zu
machen. Im Zentrum der Fördermaßnahmen stehen
anwendungsorientierte FuE-Projekte im Bereich kli
maneutraler Technologieentwicklungen. Mit Hilfe von
KTF-Mitteln erfolgt die Einbindung von wasserstoff
basierten Technologien für die Luftfahrt im Rahmen
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 32 –
der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregie
rung und es werden die im Epl. 09 veranschlagten
Mittel für das Luftfahrtforschungsprogramm ergänzt.
Zusätzlich verstärken weitere Mittel nach dem Investi
tionsgesetz Kohleregionen - InvKG (Epl. 60) für Maß
nahmen zur Stärkung der Kohleregionen (insbeson
dere Lausitz und rheinisches Revier) bedarfsgerecht
das Budget des Luftfahrtforschungsprogramms. Im
April 2024 wurde mit dem siebten nationalen zivilen
Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VII) die Weiter
führung des Programms bekanntgegeben. Mit seiner
Laufzeit bis über das Jahr 2030 hinaus werden von den
Forschungs- und Entwicklungsprojekten in LuFo VII
essenzielle Fortschritte bezüglich klimaneutraler Luft
fahrt erwartet.
Für Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung
(AWF) werden im Jahr 2026 rd. 227 Mio. € bereit
gestellt. Im gesamten Finanzplanzeitraum von 2025
bis 2029 betragen die Ausgaben rd. 1,14 Mrd. €. Ziel
der AWF ist es, exportorientierte deutsche Unterneh
men, insbesondere KMU, bei der Erschließung von
Auslandsmärkten zu unterstützen. Außerdem sollen
die Vorzüge des Wirtschaftsstandorts Deutschland im
Ausland stärker herausgestellt, das Interesse ausländ
ischer Investoren an Investitionen in Deutschland
gestärkt und dadurch Wachstum und Beschäftigung
gefördert werden. Das Außenwirtschaftsförderinstru
mentarium wird mit Blick auf geopolitische Heraus
forderungen sowie die notwendige Transformation
der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität stetig weiter
entwickelt. Dabei kommen der Diversizierung, Wirt
schaftssicherheit und der Dekarbonisierung der Au
ßenwirtschaft steigende Bedeutung zu. Sowohl die
Nationale Sicherheitsstrategie als auch die China-Stra
tegie der Bundesregierung betonen den Beitrag der
Außenwirtschaftsförderung zur Diversizierung der
Handels- und Lieferbeziehungen. AWF-Maßnahmen
schaffen aber auch Anreize zur Dekarbonisierung,
indem sie Unternehmen beim Auau grüner Wert
schöpfungsketten unterstützen.
Der Bedarf an kritischen (mineralischen) Rohstoffen
ist – u.a. auf Grund der Transformation hin zu treib
hausgasneutralen Technologien, der fortschreitenden
Digitalisierung sowie Investitionen in Verteidigungs
technologien – erheblich. Um einen Beitrag für mehr
Versorgungssicherheit zu leisten und die Abhängigkeit
von anderen Ländern zu reduzieren, stellt der Bund
im Rahmen des Rohstofffonds in 2025 Mittel i.H.v.
rd. 13 Mio. € und bis 2029 weitere rd. 175 Mio. € zur
Verfügung. Diese Mittel dienen der Deckung der Kos
ten der KfW, die sich im Auftrag des Bundes an strate
gischen Rohstoffprojekten in Höhe von bis zu 1 Mrd. €
beteiligen soll. Die Beteiligungen erfolgen sukzessive,
erste Beteiligungen sollen in 2025 eingegangen wer
den.
Für die Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie ste
hen zur Bewältigung Corona-bedingter Folgen sowie
zur Beschleunigung der Transformation aus dem Kon
junkturpaket für 2026 rd. 163 Mio. € zur Verfügung.
Insgesamt stehen 2025 und 2026 rd. 390 Mio. €
zur Verfügung. Ziel ist es, den Transformationspro
zess der Branche voranzutreiben, hin zu klimafreund
lichen Antrieben, autonomem Fahren, einer digitali
sierten und nachhaltigen Produktion und innovativer
Datennutzung. Hierfür wurde ein Förderkonzept von
vier Förderrichtlinien aufgelegt. So werden langfristi
ge Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze vor Ort ge
sichert. Die Förderung (von 2021 bis 2026 insgesamt
rd. 2 Mrd. €) ist über den Deutschen Auau- und Resi
lienzplan EU-renanziert und endet Ende 2026.
1.3.3.4.3
Mittelstand, industrienahe Forschung und
Technologieförderung
Die Förderung des Mittelstandes konzentriert sich auf
die Förderbereiche:
Innovative Unternehmensgründungen
Das Programm „Existenzgründungen aus der Wissen
schaft (EXIST)“ setzt bereits im Vorfeld der Gründung
innovativer Unternehmen an. Insgesamt sind dafür in
den Jahren 2025 bis 2029 rd. 499,4 Mio. € Fördermittel
vorgesehen, davon rd. 101,8 Mio. € im Jahr 2026. EXIST
wird mit Mitteln des ESF konanziert.
Der German Accelerator (GA) unterstützt deutsche
Technologie-Start-ups bei ihrer Skalierung und Inter
nationalisierung. Im Jahr 2026 sind rd. 18 Mio. € vorge
sehen.
Mit „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ werden
private Investierende - insbesondere „Business Angels“
- unterstützt, die sich langfristig an jungen innovati
ven Unternehmen beteiligen. Im Jahr 2026 sind Bun
desmittel von rd. 44 Mio. € vorgesehen.
Beratungen zur Steigerung von unternehmerischem
Know-how und Innovationen
Mit der „Förderung von Unternehmensberatungen für
KMU“ durch frühzeitige Inanspruchnahme externer
Beratung sollen die KMU und freien Berufe nachhal
tig in ihrer Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit in
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 33 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
allen Phasen der Unternehmensführung unterstützt
werden. Sie unterstützt die KMU gerade auch im Zu
sammenhang mit den Folgen von Rezessionsphasen
und gegenwärtigen globalen Krisen, die auf Unter
nehmensentwicklungen nachteilig einwirken. Gleich
zeitig wird mittels der „Förderung eines Beratungsnet
zwerks im Handwerk“ eine speziell auf das Handwerk
ausgelegte Maßnahme gefördert. Hierdurch wird das
Handwerk durch eine anteilige Stellenförderung von
rd. 600 Beratenden (bei den Handwerksorganisationen
ansässig) unterstützt, um den zumeist kleinen und
stark ausgelasteten Handwerksbetrieben eine niedrig
schwellige Beratung zu fast allen unternehmerischen
Fragestellungen anzubieten. Insgesamt stehen im Jahr
2026 zur Förderung unternehmerischen Know-hows
rd. 30 Mio. € zur Verfügung, zuzüglich der Ergänzung
aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) in Höhe
von ca. 16 Mio. € pro Jahr.
Seit 2019 fördert die Bundesregierung die Stärkung des
Games-Standorts Deutschland. Schwerpunkt ist die
Förderung der Entwicklung neuer Computerspiele. Er
gänzt wird die Förderung durch den Deutschen Com
puterspielpreis sowie die Umsetzung der Strategie für
den Games-Standort Deutschland. Für die Stärkung
der Games-Branche sind ab 2026 ca. 125 Mio. € vorge
sehen.
Innovationsförderung
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
bleibt das Basisprogramm für die Förderung von For
schungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU. Mit
der Förderung werden vor allem Vernetzung und
Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft
einschließlich der Internationalisierung der Innovati
onsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen
unterstützt. ZIM trägt zur Stärkung der Innovations
kraft und damit zur Wettbewerbsfähigkeit mittelstän
discher Unternehmen bei. Für das Programm sind im
Jahr 2026 Mittel i.H.v. rd. 536 Mio. € vorgesehen.
Mit den im Jahr 2026 vorgesehenen 22 Mio. € für
das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und
Pionierlösungen (IGP) wird der Fokus der KMU-Inno
vationsförderung auf nicht-technische Innovationen
erweitert. Im Zentrum steht die innovative Problemlö
sung, nicht die ggf. eingesetzte Technologie.
Zur Stärkung der marktnahen Forschung und Ent
wicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleis
tungen sowie ihrer Markteinführung durch mittel
ständische Unternehmen und Freiberuer werden
zinsverbilligte Darlehen im Rahmen der ERP-Innova
tionsnanzierung gewährt. Für die Zinsverbilligung
sind rd. 45,6 Mio. € im Bundeshaushalt 2026 vorgese
hen.
Industrieforschung für Unternehmen
Die Industrieforschung dient dem Mittelstand indem
vorwettbewerbliche und marktorientierte Forschungs
leistungen angeboten werden. Hierfür werden 2026
insgesamt rd. 246 Mio. € bereitgestellt. Diese teilen sich
wie folgt auf:
Mit der Förderung der industriellen Gemeinschaftsfor
schung (IGF) werden Forschungsvorhaben unterstützt,
bei denen branchenspezisch Problemlösungen erar
beitet werden sollen. Im Jahr 2026 stehen für die IGF
rd. 178,5 Mio. € zur Verfügung.
Die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständisch gepräg
ten innovativen Industrie in strukturschwachen Re
gionen unterstützt der Bund mit der Förderung
der externen Industrieforschungseinrichtungen (IN
NO-KOM), wofür rd. 67,5 Mio. € im Jahr 2026 vorge
sehen sind. Zusätzlich sind über das Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität für Investitionszu
schüsse ab 2026 jährlich 20 Mio. € vorgesehen.
Technologie- und Innovationstransfer für den Mit
telstand
Mit den Mitteln für Technologie- und Innovations
transfer (TuIT) verbessert das BMWE den Transfer von
innovativen Ansätzen und Ergebnissen aus Forschung
und Entwicklung aus der Wissenschaft in die Wirt
schaft.
Für den Technologie- und Innovationstransfer stehen
im Jahr 2026 insgesamt rd. 34 Mio. € zur Verfügung.
Die Nachfrage nach Förderungen, insbesondere durch
KMU, bleibt weiter auf einem hohen Niveau. Hier
bei wird eine Breite an Themen gefördert, von der
KI bis zur zukunftsweisenden Materialprüfung. In Er
gänzung zu den Innovationsförderprogrammen berät
das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KO
INNO) im Auftrag des BMWE die öffentliche Hand
bei der Frage, wie innovative Ideen und Lösungen in
der Beschaffung leichter den Weg in den Markt nden
können.
Durch die Förderung von Sprunginnovationen soll
neue Wertschöpfung in Deutschland ermöglicht wer
den. Es sollen hochinnovative Produkte, Prozesse und
Dienstleistungen entstehen, mit denen neue Hoch
technologiefelder, Märkte, Branchen und Geschäfts
modelle für die deutsche Wirtschaft erschlossen wer
den können. BMWE hat für diesen Zweck im Jahr 2026
insgesamt rd. 25 Mio. € p. a. vorgesehen. Davon sollen
rd. 15 Mio. € der Finanzierung der Sovereign Tech
Agency (ehemals Sovereign Tech Fund (STF), welche
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 34 –
die Förderung und Absicherung von Open Source Ba
sistechnologien zum Ziel hat, dienen. Damit trägt die
Sovereign Tech Agency zum Ziel der digitalen Souve
ränität Deutschlands und Europas bei.
Der Technologie- und Wissenstransfer sowie die um
fassende Unterstützung von mittelständischen Unter
nehmen, dem Handwerk und von Start-ups bei der
Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen werden
im BMWE-Förderschwerpunkt „Mittelstand-Digital“
durch die Mittelstand-Digital-Zentren sowie die Initi
ative IT-Sicherheit in der Wirtschaft mit ihrer Trans
ferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“ realisiert.
Für das Netzwerk der Mittelstand-Digital-Zentren so
wie für die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“
sind im Jahr 2026 rund 53,5 Mio. € vorgesehen.
Fachkräftesicherung für kleine und mittlere Unter
nehmen
Zunehmend gibt es Fachkräfteengpässe, insb. durch
die demograsche Entwicklung. Die geförderten Maß
nahmen des BMWE zielen darauf ab, die Fachkräfte
sicherung zu unterstützen und insb. kleine und mitt
lere Unternehmen (KMU) für die Notwendigkeit der
Fachkräftesicherung zu sensibilisieren, sie über Strate
gien und Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren,
bei der Gewinnung und Bindung von Auszubilden
den und Fachkräften zu unterstützen sowie Informati
onen zur Fachkräfteeinwanderung anzubieten. Zudem
wird die Unterstützung von Unternehmen bei der
Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Zuwande
rungsgeschichte und von Kammern bei der Anerken
nung ausländischer Berufsqualikationen gefördert.
Dazu werden unter anderem folgende Maßnahmen
unterstützt: Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung
(KOFA), Dachportal der Bundesregierung „Make it in
Germany“, die Allianz für Aus- und Weiterbildung,
das Förderprogramm „Passgenaue Besetzung (PB) und
Willkommenslotsen (WL)“. Für diese und andere Maß
nahmen zur Fachkräftesicherung für KMU stehen im
Finanzplanzeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt Mit
tel in Höhe von rd. 120 Mio. € zur Verfügung.
1.3.3.4.4
Regionale Wirtschaftsförderung
Die regionale Wirtschaftsförderung ist grundsätzlich
Aufgabe der Länder. Im Rahmen der Gemeinschafts
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts
struktur“ (GRW) werden mit Beteiligung des Bundes
in strukturschwachen Regionen gewerbliche Investiti
onen, Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe
Infrastruktur sowie Maßnahmen zur Kooperation und
Vernetzung lokaler Akteure gefördert. Leitgedanke der
GRW ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenzi
ale von strukturschwachen Regionen und deren Fähig
keiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen
zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen
Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Die
Durchführung der GRW erfolgt auf Basis eines von
Bund und Ländern festgelegten einheitlichen Koor
dinierungsrahmens durch die Länder. Der regional
politische Handlungsbedarf nimmt angesichts der
demograschen Veränderungen, von denen die struk
turschwachen Regionen besonders betroffen sind, des
verschärften Strukturwandels sowie der erforderlichen
Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr
2045 noch zu. Vor diesem Hintergrund haben Bund
und Länder im Dezember 2022 die bisher größte GRW-
Reform abgeschlossen. In diesem Zuge wurden unter
anderem die Zielsystematik der GRW angepasst, zu
sätzliche Anreize für klimafreundliche Investitionen
geschaffen und die Fördermöglichkeiten zur Stärkung
der Attraktivität strukturschwacher Regionen für Ar
beits- und Fachkräfte erweitert. Daran anknüpfend
erfolgte im September 2023 eine Weiterentwicklung
der GRW um die Förderung von Transformationstech
nologien, um auch von den Fördermöglichkeiten des
Temporary Crisis and Transition Framework (TCTF)
zu protieren. Für die GRW sind im Einzelplan des
BMWE im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 Mittel in
Höhe von insgesamt rd. 3,2 Mrd. € vorgesehen, davon
in 2026 640 Mio. €. Mit den Bundesmitteln werden
Ausgaben der Länder in gleicher Höhe konanziert.
Die Aufteilung der Mittel auf die Länder erfolgt nach
den im Koordinierungsrahmen der GRW festgelegten
Quoten. Zusätzlich werden 2026 im Rahmen des GRW-
Sonderprogramms rd. 35 Mio. € für die Transforma
tion in den ostdeutschen Rafneriestandorten und
Häfen bereitgestellt; im Finanzplanzeitraum 2025 bis
2029 insgesamt rd. 174,3 Mio.€.
Die GRW nimmt im zum Jahresbeginn 2020 einge
richteten Gesamtdeutschen Fördersystem für struk
turschwache Regionen die Rolle des Ankerprogramms
der regionalen Wirtschaftsförderung ein: die am För
dersystem teilnehmenden Programme orientieren sich
überwiegend an der bei der GRW vorgenommenen
Abgrenzung strukturschwacher Regionen.
Als eine von zwölf prioritären Maßnahmen zur Her
stellung gleichwertiger Lebensverhältnisse wurde der
Bundeswettbewerb „Zukunft Region“ eingerichtet. Im
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 35 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Rahmen dieser Fördermaßnahme werden Bündnisse
regionaler Akteure unter Beteiligung kommunaler Ge
bietskörperschaften in strukturschwachen Regionen
bei der Erstellung eines thematischen regionalen Zu
kunftskonzepts und dessen Umsetzung durch investi
ve Maßnahmen gefördert. Hierfür sind im Einzelplan
des BMWE im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 ins
gesamt rd. 46 Mio. € vorgesehen, davon rd. 11,3 Mio. €
in 2026.
In der laufenden Förderperiode der EU (2021 bis
2027) erhält Deutschland insgesamt etwa 21 Mrd. €
an EU-Strukturfondsmitteln aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE, 11 Mrd. €
plus 1 Mrd. € für die Europäische Territoriale Zusam
menarbeit / Interreg), dem Europäischen Sozialfonds
Plus (ESF Plus, 6,5 Mrd. €), dem Fonds für einen ge
rechten Übergang (JTF, 2,5 Mrd. €) und dem Europä
ischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EM
FAF, 212 Mio.€).
1.3.3.4.5
Gewährleistungen und weitere Maßnahmen
zur Wirtschaftsförderung
Der Bund übernimmt Garantien für förderungswür
dige oder im staatlichen Interesse liegende Vorha
ben sowohl im außen- als auch im binnenwirtschaft
lichen Bereich. Das maximale Entschädigungsrisiko
des Bundes auf Basis der bislang nach dem jährli
chen Haushaltsgesetz übernommenen Gewährleistun
gen wird bis Ende 2029 im Außenwirtschaftsverkehr
auf rd. 116 Mrd. € und im Binnenwirtschaftsverkehr
auf rd. 226 Mrd. € (Stand: 31.Dezember 2024) ge
schätzt. Zur Deckung der daraus ggf. entstehenden
Schadenszahlungen dient die in Kapitel 3208 des Bun
deshaushalts gebildete globale Risikovorsorge für Ent
schädigungen aus Gewährleistungen. Von den im Jahr
2026 erwarteten Ausgaben des Bundes für Gewährleis
tungen in Höhe von insgesamt rd. 3,82 Mrd. € (Ist
2024: rd. 1,5 Mrd. €) entfallen 3,35 Mrd. € auf den
Außenwirtschaftsbereich. Der Anstieg der erwarteten
Ausgaben in 2026 im Vergleich zum Ist 2024 ergibt sich
insbesondere durch die Auswirkungen des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine und der weiteren
Verschlechterung der weltwirtschaftlichen Rahmenbe
dingungen. Die Übernahme weiterer Gewährleistun
gen oder künftige Verpichtungen des Bundes aus
übernommenen Gewährleistungen sind hierbei unbe
rücksichtigt (vgl. Ziffer 1.3.3.15.4 zum Sondervermögen
„Finanzmarktstabilisierungsfonds“).
1.3.3.5
Verkehr
Die Erhaltung und die Weiterentwicklung des Ver
kehrswegenetzes obliegen Bund, Ländern und Kom
munen. Die Ausgaben des Bundes für Verkehrsinves
titionen werden ab dem Bundeshaushalt 2025 neu
strukturiert. Neben den Investitionen aus dem Einzel
plan des Bundesministeriums für Verkehr werden er
hebliche Ausgaben aus dem geplanten Sondervermö
gen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung
gestellt. Zudem sind die Ausgabeanteile für Erhal
tungs- und Ausbaumaßnahmen der verteidigungsrele
vanten Verkehrsinfrastruktur im Ausgabeplafond des
Bundesministeriums der Verteidigung veranschlagt.
Insgesamt stehen dadurch für Investitionen des Bun
des in die klassischen Verkehrsträger Straße, Schie
ne und Wasserstraße im Haushaltsjahr 2026 rund
33,7 Mrd. € zur Verfügung. Die Verkehrsinvestitionen
steigen somit massiv an und erreichen einen nie zuvor
dagewesenen Höchstwert.
Hinzu kommen die Finanzhilfen des Bundes an die
Länder nach dem Gemeindeverkehrsnanzierungsge-
setz (seit 2025: 2 Mrd. €, nunmehr mit 1,8 % dynami
siert), mit denen Vorhaben der Schieneninfrastruktur
des ÖPNV gefördert werden.
Die Förderung des Radverkehrs und des Fußverkehrs
als besonders klimafreundliche Formen des Individu
alverkehrs wird ab 2026 aus dem Klima- und Transfor
mationsfonds nanziert.
1.3.3.5.1
Eisenbahnen des Bundes
Die Investitionen in die Bundesschienenwege setzen
sich aus den Mitteln im Einzelplan 12 des BMV, im
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutra
lität (SVIK) sowie den verteidigungsrelevanten Ausga
ben im Einzelplan 14 zusammen. Für Investitionen in
die Infrastruktur der Bundesschienenwege plant der
Bund im Jahr 2026 insgesamt Ausgaben im Umfang
von rd. 22 Mrd. €. Davon entfallen rd. 2,6 Mrd. € auf
den Einzelplan 12, rd. 18,8 Mrd. € auf das SVIK und
rd. 0,6 Mrd. € auf verteidigungsrelevante Investitions
anteile im Epl. 14. Diese Investitionen werden in den
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 36 –
Jahren 2027 bis 2029 bei einem Ausgabevolumen von
jährlich 21 Mrd. € verstetigt.
Die bislang aus dem Einzelplan 12 getätigten Investiti
onen in das Bestandsnetz (Infrastrukturbeitrag) und in
die Digitalisierung der Schiene werden ab dem Haus
haltsjahr 2025 aus dem SVIK geleistet (siehe hierzu
separate Berichterstattung unter Punkt 3.3.15.1).
Für die Umsetzung der Bedarfsplanmaßnahmen wer
den im Jahr 2026 rd. 1,8 Mrd. €, im Jahr 2027
rd. 1,9 Mrd. € und in den Jahren 2028 sowie 2029
jeweils rd. 2,1 Mrd. € als Baukostenzuschüsse für die
Bundesschienenwege im Einzelplan 12 veranschlagt.
Hinzukommen im Zeitraum 2026 bis 2029 verteidi
gungsrelevante Ausgaben aus dem Einzelplan 14 im
Gesamtvolumen von insgesamt rd. 2,8 Mrd.€.
An das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) leistet der
Bund – insbesondere im Rahmen der Dezitdeckung
des BEVWirtschaftsplans – insgesamt rd. 22,6 Mrd. €
bzw. jahres-durchschnittlich rd. 5,7 Mrd. € in den Jah
ren 2026 bis 2029.
1.3.3.5.2
Bundesfernstraßen
Die Gesamtausgaben für die Bundesfernstraßen konn
ten - trotz sinkender Einnahmen aus der Lkw-Maut
- auf hohem Niveau verstetigt werden. Das kommt
vor allem den Straßenbauinvestitionen zugute, für die
im Finanzplanzeitraum jährlich über 10 Mrd. € zur
Verfügung stehen. Der Schwerpunkt liegt bei Erhal
tungsmaßnahmen. Weitere Ausgaben für die Bundes
fernstraßen werden ab 2025 im Einzelplan 14 (vertei
digungsrelevante Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen)
sowie im Sondervermögen Infrastruktur und Klima
neutralität (SVIK, siehe unter Punkt 3.3.15.1) getätigt.
Mit den Mitteln aus dem SVIK soll der Sanierungsstau
bei Brücken und Tunneln abgebaut werden. Dafür sind
jährlich 2,5 Mrd. € vorgesehen.
1.3.3.5.3
Bundeswasserstraßen
Die Ausgaben für die Bundeswasserstraßen sind für
das Jahr 2026 mit rd. 3,0 Mrd. € veranschlagt. Im
Zeitraum 2027 bis 2029 werden die jährlichen Aus
gaben auf einem Niveau von rd. 2,9 Mrd. € verste
tigt. Etwa die Hälfte der Ausgaben entfällt dabei auf
Investitionen, insbesondere für Bau- und Erhaltungs
maßnahmen an der wasserverkehrlichen Infrastruktur
der Binnenwasserstraßen. Wesentlicher Ausgabezweck
bleibt die Substanzerhaltung und Erneuerung der vor
handenen Infrastruktur.
1.3.3.5.4
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den
Gemeinden und Regionalisierungsmittel
Für die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für In
vestitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
der Gemeinden nach dem zum 1.Januar 2020 novel
lierten Gemeindeverkehrsnanzierungsgesetz stehen
in den Jahren 2021 bis 2024 1,0 Mrd. € jährlich zur Ver
fügung. Ab 2025 werden sie auf 2,0 Mrd. € angehoben
und in den Folgejahren um jeweils 1,8 % erhöht. Mit
der Novellierung des Gesetzes wurde der Fördersatz
von bisher 60 % auf grundsätzlich bis zu 75 % der zu
wendungsfähigen Kosten angehoben. Zusätzlich wur
den die Fördermöglichkeiten erweitert.
Für die zum 31.Dezember 2019 ausgelaufenen Kom
pensationszahlungen nach §3 Abs. 1 Entechtungsge-
setz in Höhe von 1,336 Mrd. € jährlich werden den
Ländern seit 2020 Anteile am Umsatzsteuerauom-
men zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus erhalten die Länder für den öffentli
chen Personennahverkehr gemäß Art. 106a GG einen
Betrag aus dem Steuerauommen des Bundes, da
ihnen im Zuge der Bahnreform zum 1.Januar 1996
die Aufgabenverantwortung für den Schienenperso
nennahverkehr übertragen worden ist. Im Rahmen des
Klimaschutzprogramms 2030 wurden die Regionalisie
rungsmittel vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2031 noch
mals um insgesamt 5,25 Mrd. € erhöht. Zudem betei
ligte sich der Bund über eine punktuelle Erhöhung der
Regionalisierungsmittel zur Hälfte am Ausgleich der in
den Jahren 2020 bis 2022 durch die Corona-Pandemie
entstandenen nanziellen Nachteile im ÖPNV. Dafür
wurden insgesamt bis zu 4,7 Mrd. € zur Verfügung ge
stellt. Da die COVID-19-bedingten nanziellen Nach
teile in Summe niedriger als ursprünglich abgeschätzt
waren, verringerte sich dieser Betrag auf ca. 4,2 Mrd. €.
Für die Organisation und Umsetzung des 9-Euro-Ti
ckets, mit dem in den Monaten Juni bis August 2022
der ÖPNV für monatlich 9 € genutzt werden konnte,
erhielten die Länder im Jahr 2022 zusätzliche Regio
nalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Mrd. €. Im Zuge des
Achten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungs
gesetzes wurden die Regionalisierungsmittel im Jahr
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 37 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
2022 erneut um 1 Mrd. € erhöht und die jährliche
Dynamisierungsrate für die Folgejahre von 1,8 % auf
3 % angehoben. Unter Berücksichtigung der Dynami
sierung und der zusätzlichen Erhöhung um 1 Mrd. €
im Jahr 2022 belaufen sich die zusätzlichen Mittel im
Zeitraum 2022 bis 2031 auf rd. 17,3 Mrd. €. Außer
dem wurden zum Ausgleich der durch die Einführung
und Umsetzung des Deutschlandtickets entstehenden
nanziellen Nachteile 1,5 Mrd. € p.a. für die Jahre 2023
bis 2025 überjährig zur Verfügung gestellt. Die Länder
beteiligen sich in gleicher Höhe.
1.3.3.6
Bau und Stadtentwicklung
Auf der Grundlage von Art. 104b GG gewährt der
Bund den Ländern Finanzhilfen zur Städtebauförde
rung. Die Förderung erfolgt im Rahmen städtebau
licher Gesamtmaßnahmen entsprechend dem Bauge
setzbuch (BauGB). Dazu wird die Städtebauförderung
im Jahr 2026 mit deutlich erhöhten Programmmitteln
von nunmehr 1 Mrd. € ausgestattet und damit gegen
über der bisherigen Finanzplanung um 210 Mio. € er
höht. Die Mittel verteilen sich auf die nachfolgende
Programmstruktur wie folgt:
Programm „Lebendige Zentren“ (380 Mio. € Pro
grammmittel 2026),
Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (250 Mio. €
Programmmittel 2026),
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneue
rung“ (370 Mio. € Programmmittel 2026).
In den Finanzplanjahren steigen die Programmmittel
für die Städtebauförderung nochmals erheblich an
(2027: 1,2 Mrd. €; 2027: 1,4 Mrd. €; 2029: 1,58 Mrd.€).
Städtebauliche Maßnahmen des Klimaschutzes bzw.
zur Anpassung an den Klimawandel sind seit 2020
Fördervoraussetzung und werden als Querschnittsauf
gabe in allen Programmen unterstützt. Mit der Städ
tebauförderung können darüber hinaus langfristig be
lastbare Strategien zur urbanen Resilienz umgesetzt
werden, um die negativen Auswirkungen von beson
deren Ereignissen (wie Pandemien, Hitzeperioden oder
auch Naturkatastrophen) zu begrenzen. Sie fördert zu
dem ein qualitätsvolles Wohnumfeld. Innerhalb der
Programme können Mittel auch für Maßnahmen zur
Revitalisierung von Brachächen verwendet werden.
Die Förderung des erstmaligen Erwerbs von Wohn
eigentum für Familien mit Kindern (Baukindergeld)
wird seit 2023 ausnanziert. Im Jahr 2026 stehen dafür
808 Mio. € zur Verfügung.
Im Jahr 2026 ist erneut eine Programmscheibe i.H.v.
15 Mio. € für den Erwerb von Genossenschaftsantei
len für selbstgenutzten Wohnraum eingeplant. Ziel der
Förderung ist die Unterstützung der Finanzierung des
erstmaligen Erwerbs bzw. der vollständigen Einzah
lung von Geschäftsanteilen an einer Wohnungsgenos
senschaft. Hiermit wird ein Anreiz zur Beteiligung an
einer Wohnungsgenossenschaft und Sicherung dauer
haften und bezahlbaren Wohnraums gesetzt.
Zum Gebäudesanierungsprogramm im KTF wird auf
Ziffer 1.3.3.15.2 verwiesen
1.3.3.7
Forschung, Technologie und Raumfahrt
Mit der Hightech_Agenda_Deutschland (HTAD) richtet
die Bundesregierung ihre Forschungs- und Technolo
giepolitik neu aus. Durch verstärkte Investitionen in
Technologien soll die Innovations- und Wirtschafts
kraft Deutschlands deutlich erhöht werden. Die HTAD
steht für Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und
Souveränität durch Forschung und Technologie. Sie
vernetzt Forschungs- und Technologiepolitik mit In
dustrie-, Standort-, Arbeitsmarkt- und Sicherheitspo
litik. Dabei fokussiert sie in einem Schritt auf sechs
prioritäre Schlüsseltechnologien (KI, Quantentechno
logien, Mikroelektronik, Biotechnologie, Fusion und
klimaneutrale Energieerzeugung sowie Technologien
für die klimaneutrale Mobilität) und strategische For
schungsfelder. Für jede Schlüsseltechnologie werden
Flaggschiff-Initiativen vorgelegt. Zudem richtet sich
die HTAD an Umsetzungspartner aus Wissenschaft,
Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung (v. a. Länder,
EU). Damit ist die HTAD eine kraftvolle Innovationsof
fensive mit klarer Output-Orientierung.
Die Raumfahrt als wichtiger Innovationstreiber bei der
Entstehung von Zukunftstechnologien besitzt heute
eine unmittelbare Bedeutung für unser Leben, unse
re Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Sie liefert uns
Dienste, die jeder Mensch im Alltag nutzt, ist heute
unverzichtbar für die gesamtstaatliche Sicherheit, ist
ein dynamischer globaler Wachstumsmarkt und er
möglicht exzellente Forschung zu elementaren natur
wissenschaftlichen Fragen. Im Bereich der Raumfahrt
einschließlich Erdbeobachtung und Satellitennavigati
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 38 –
on werden im Jahr 2026 rd. 1,6 Mrd. € zur Verfügung
gestellt.
Weitere Prioritäten der Forschungspolitik sind der
Pakt für Forschung und Innovation, die Exzellenzstra
tegie, der „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stär
ken“ sowie die Förderung von Zukunftstechnologien.
Ein besonderer Fokus im Bereich der Forschungspoli
tik liegt auf der Intensivierung und Diversizierung
der europäischen und internationalen Zusammenar
beit mit ausgewählten Partnern. Der Hauptteil der ent
sprechenden Ausgaben entfällt auf den Einzelplan des
BMFTR, dessen Plafond auf hohem Niveau fortgeführt
wird.
1.3.3.7.1
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
außerhalb der Hochschulen (insb. Raumfahrt)
Zur Sicherung der technologischen Souveränität treibt
das BMFTR u.a. Forschung und Innovation in di
gitalen und industriellen Schlüsseltechnologien wie
Künstlicher Intelligenz, Softwaretechnologien, Mikro
elektronik und Supercomputing, Quantensystemen,
IT-Sicherheit und Kommunikationstechnologien, Bat
terietechnologien und neuen Materialien sowie Bio
technologie voran. Gleichzeitig stärkt das BMFTR den
Transfer technologischer und sozialer Innovationen in
die Praxis durch den systematischen Abbau von Trans
ferhemmnissen in der Wissenschaft und Anwendung.
Der Abbau wird auf Seiten der Nutzer mittels innova
tiver Förderangebote (2026: rd. 424,9 Mio.€), der Förde
rung nachhaltiger innovativer Regionen sowie durch
die Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND
GmbH (2026: rd. 227,9 Mio. €) begleitet.
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die fortgesetzte
Stärkung der Grundnanzierung des Wissenschafts
systems mit der vierten Phase des Pakts für For
schung und Innovation. Diese sieht bis 2030 einen
von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Mit
telaufwuchs von 3 %pro Jahr vor und führt allein
im Jahr 2026 zu einer Mittelbereitstellung des Bundes
von insg. 8,05 Mrd. € für die großen Wissenschafts
organisationen.
Das BMFTR bündelt seine Förderaktivitäten im strate
gischen Forschungsfeld Meeres-, Klima- und Nachhal
tigkeitsforschung unter dem Dach der Strategie „For
schung für Nachhaltigkeit“ (FONA). Die Entwicklung
sauberer Technologien („Clean Technologies/Clean
tech“) u.a. auf den Feldern Klimaschutz und Kli
maanpassung, Artenvielfalt, Ressourcenversorgung,
Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leistet einen
entscheidenden Beitrag für eine nachhaltige und
krisenfeste Zukunft, indem grüne Innovationen vo
rangetrieben werden. Hierfür stehen im Jahr 2026
rd. 652 Mio. € bereit.
Zur Förderung von Forschung und Innovationen
in den Lebenswissenschaften sieht das BMFTR im
Jahr 2026 insgesamt rd. 633 Mio. € vor und stellt
u.a. die datengetriebene Gesundheitsforschung (Me
dizininformatik-Initiative, In silico-Methoden, Wirk
stoffe), Vernetzung (Netzwerk Universitätsmedizin -
NUM), Biotechnologie, Stärkung von Transfer und In
novationskraft (KMU und Gründungsaktivitäten), die
Frauengesundheit sowie die Vermeidung zukünftiger
globaler Gesundheitskrisen im Sinne des One-Health-
Ansatzes in den Fokus.
Als Investitionsmittel zur Erforschung von Univer
sum und Materie (ErUM) und für den Nationalen
Roadmap-Prozess für Forschungsinfrastrukturen (FIS-
Roadmap) sind für das Jahr 2026 rd. 494 Mio. € vorge
sehen.
Für Aktivitäten im Bereich der Luft- und Raumfahrt
einschließlich Erdbeobachtung und Satellitennavigati
on werden im Jahr 2026 Mittel i.H.v. rd. 1,6 Mrd. €
bereitgestellt. Hiervon entfallen rd. 1,2 Mrd. € auf
Mitglieds- und Programmbeiträge zur Europäischen
Weltraumorganisation ESA und rd. 282,1 Mio. € auf
Aktivitäten im Rahmen des Raumfahrtprogramms
für Innovation und internationale Kooperation. Ins
gesamt rd. 23 Mio. € sollen für nationale Förderpro
gramme für raumfahrtbasierte Anwendungen im Be
reich Satellitennavigation, Galileo PRS und NewSpace
zur Verfügung stehen. Weitere rd. 23 Mio. € stehen
für die Erweiterung und den Betrieb des Raumfahrt
testzentrums bei der IABG (CCO) zur Verfügung.
Weitere 50 Mio. € sollen jeweils über das Sonder
vermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
und die Bereichsausnahme Schutz informationstech
nischer Systeme (für Sensoren Weltraumlage/Satelli
tenmissionen) zur Verfügung gestellt werden.
Eine zentrale Querschnittsaktivität ist die Förderung
der europäischen und internationalen Zusammenar
beit in Forschung, Technologie und Raumfahrt. Hier
für werden im Epl. 30 für das Jahr 2026 rd. 159 Mio. €
zur Verfügung gestellt.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 39 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
1.3.3.7.2
Hochschulen
Bund und Länder haben in Nachfolge des Hochschul
pakts die Verwaltungsvereinbarung „Zukunftsvertrag
Studium und Lehre stärken“ geschlossen. Für den
Zeitraum von 2023 bis 2027 wird dieser auf Grundla
ge eines Beschlusses der Gemeinsamen Wissenschafts
konferenz (GWK) dynamisiert. Entsprechend stellt der
Bund im Jahr 2026 rd. 2,1 Mrd. € bereit.
In Nachfolge des Qualitätspakts Lehre haben Bund
und Länder die Verwaltungsvereinbarung „Innovation
in der Hochschullehre“ geschlossen. Für die dazu ge
gründete gleichnamige Treuhandstiftung unter dem
Dach der Toepfer Stiftung gGmbH ist eine institutio
nelle Zuwendung von jährlich 150 Mio. € (Verhältnis
Bund/ Länder: 73/27) vorgesehen.
Mit der Exzellenzstrategie fördern Bund und Län
der gemeinsam die universitäre Spitzenforschung in
Deutschland. Die Mittel für die Förderung werden
vom Bund und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis
75:25 getragen. Für Exzellenzcluster und die dauerhaf
te Förderung von Exzellenzuniversitäten bzw. eines
Verbundes von Universitäten stellt der Bund in 2025
rd. 400 Mio. € (75 % der Gesamtsumme) zur Verfügung.
Die Initiative 1.000-Köpfe-Plus bietet internationa
len Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine
Perspektive im deutschen Wissenschaftssystem und
positioniert den Wissenschaftsstandort Deutschland
international als sicheren Hafen der Wissenschaftsfrei
heit mit exzellenten Forschungsinfrastrukturen und
vielfältigen Karriereperspektiven. 2026 sind hierfür
50 Mio. € im Einzelplan 30 und weitere 50 Mio. € im
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
vorgesehen.
Aufgrund von Art. 91b Abs. 1 GG wirken Bund
und Länder in Fällen überregionaler Bedeutung auch
bei der Förderung von Forschungsbauten, Großgerä
ten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an
Hochschulen zusammen. Hierfür stellt der Bund den
Ländern jährlich Mittel für überregionale Fördermaß
nahmen zur Verfügung, 2026 sind 316,75 Mio. € einge
plant.
Die Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“
unterstützt den forschungsbasierten Ideen-, Wissens-
und Technologietransfer an deutschen Hochschulen
und stärkt deren strategische Rolle im regionalen In
novationssystem. Die mit bis zu 550 Mio. € ausgestat
tete „Innovative Hochschule“ läuft bis zum Jahr 2027.
Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10
vom Bund und dem jeweiligen Sitzland getragen.
Durch die Bund-Länder-Vereinbarung über die „För
derung der anwendungsorientierten Forschung an
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)“
nach Art. 91b GG vom 27.November 2023 soll der an
wendungsorientierte Innovations- und Forschungsbe
reich gestärkt und weiterentwickelt werden. Bund und
Länder nanzieren in den Jahren 2024 bis 2030 das
Programm gemeinsam mit insgesamt rd. 493 Mio. €.
Davon leistet der Bund einen Anteil von 410 Mio. €.
Im Jahr 2026 werden bundeseitig 65 Mio. € und von
den Ländern rd. 1,4 Mio. € für die Projektförderung
bereitgestellt. Darüber hinaus stellt der Bund die Pro
grammmanagementausgaben in Höhe von 5 Mio. €
jährlich zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund des Investitionssofortpro
gramms der Bundesregierung („Investitionsbooster“)
nanziert der Bund aus dem Sondervermögen Infra
struktur und Klimaneutralität zudem die „Bund-Län
der-Initiative Forschungsbau und Schnellbauinitiati
ve Hochschulen“ (Schnellbauinitiative) mit jährlich
60 Mio. €. Ab dem Jahr 2026 bis zum Jahr 2029, dem
voraussichtlichen Ende der Initiative, können somit
insgesamt 240 Mio. € investiert werden.
1.3.3.7.3
Ausbildungsförderung und Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses
Der Bund hat seit dem 1.Januar 2015 die volle Fi
nanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG über
nommen und entlastet die Länder dadurch dauer
haft. Im Jahr 2026 sind zur Finanzierung des BAföG
rd. 1,9 Mrd. € im Haushalt vorgesehen.
Insgesamt 13 vom Bund unterstützte Begabtenförde
rungswerke vergeben an begabte und engagierte Stu
dierende und Promovierende Stipendien. Damit mehr
junge Menschen davon protieren können, wurde
die Förderung bereits auf 1 %der Studierenden aus
gedehnt. Im Jahr 2026 sind für die Begabtenförde
rungswerke insgesamt rd. 343 Mio. € vorgesehen. Mit
dem im Jahr 2026 mit 42 Mio. € geförderten Deutsch
landstipendium werden leistungsfähige und engagier
te Studierende gefördert. Eine Hälfte des Stipendiums
tragen private Fördernde, die andere Hälfte der Bund.
Mit dem seit 2008 bestehenden Programm Aufstiegs
stipendium fördert das BMFTR Menschen, die ihre Be
gabung im Berufsleben gezeigt haben und ein Studium
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 40 –
erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht ziehen
Die Stiftung Begabtenförderung Beruiche Bildung
(SBB) unterstützt sowohl berufsbegleitend Studierende
als auch Vollzeitstudierende für die Dauer ihres Studi
ums (Regelstudienzeit).
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfort
bildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehme
rinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und
ähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse
vorbereitenden Maßnahmen nanziell unterstützt. Im
Jahr 2026 sind rd. 876 Mio. € für die Aufstiegsfortbil
dung vorgesehen.
Mit dem Bund-Länder-Programm zur Förderung des
wissenschaftlichen Nachwuchses, welches über den
Zeitraum von 15 Jahren mit bis zu 1 Mrd. € ausge
stattet ist, sollen planbarere und transparentere Karri
erewege etabliert werden. Im Jahr 2026 sind hierfür
121,5 Mio. € vorgesehen.
Zur Gewinnung von professoralem Nachwuchs
für Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte
Wissenschaften haben Bund und Länder 2018 das
Programm zur Förderung der Gewinnung und Quali-
zierung professoralen Personals an Fachhochschulen
„FH-Personal“ beschlossen. Zur Finanzierung sind bis
zum Jahr 2028 insgesamt bis zu 431,5 Mio. € vorgese
hen. Die Mittel werden dabei zu 71 %vom Bund und
zu 29%von den Ländern aufgebracht.
Zudem wird durch das Professorinnenprogramm 2030,
welches auf Basis einer Bund-Länder-Vereinbarung
je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen wird,
zielgerichtet der Frauenanteil an den Professuren ge
steigert. Insgesamt sind für das Jahr 2026 für Strategi
en zur Durchsetzung von Chancengerechtigkeit und
zur Stärkung von Vielfalt im Wissenschaftssystem
rd. 32 Mio. € vorgesehen.
1.3.3.7.4
Beruiche Bildung, Integration durch
Bildung und andere Bereiche des
Bildungswesens
Mit Umsetzung des Organisationserlasses vom 6.Mai
2025 wird hierfür das BMBFSFJ ab 2026 vom BMFTR
die Zuständigkeit übernehmen und für eine zukunfts
orientierte Qualizierung sorgen und der beruichen
Aus-, Fort- und Weiterbildung und der beruichen
Neuorientierung neuen Schub verleihen. Haushalts
mäßig sind die Mittel sowohl in den Regierungsent
würfen 2025 und 2026 als auch im Finanzplan noch im
Epl. 30 veranschlagt.
Gefördert werden die Kompetenzentwicklung von
Lehrenden und Lernenden entlang der gesamten Bil
dungskette in einer digital geprägten Welt. Durch die
Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes
Unterrichten in Schule und Weiterbildung werden
Lehrkräfte durch Fortbildungsangebote unterstützt,
digitalen Unterricht zu gestalten. Mit der Entwicklung
der digitalen Vernetzungsinfrastruktur wird Lernen
den den Zugang zu Bildungsangeboten vereinfacht.
Zudem wird u.a. über den DigitalPakt Schule die Bil
dungsinfrastruktur modernisiert sowie Schulen und
Berufsbildungsstätten digital ausgestattet.
Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss - Bil
dungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ (Initiative
Bildungsketten) werden junge Menschen dabei unter
stützt, den Übergang von der Schule in die Berufswelt
zu meistern. Im Haushalt 2025 werden - noch im Epl.
30 (BMFTR) verortet - für die bundesweite Umsetzung
des Berufsorientierungsprogramms einschließlich des
Programms „Beruiche Orientierung für Personen mit
Flucht- und Migrationserfahrung“ 97 Mio. € bereitge
stellt. Durch die Novellierung der Förderrichtlinie wird
seit 2024 die Berufsorientierung an Gymnasien ver
stärkt.
Durch die Förderung überbetrieblicher Berufsbil
dungsstätten (ÜBS) (gemeinsame Richtlinie mit dem
BMWE - vormals BMWK) sichert der Bund die Qualität
der beruichen Ausbildung und auf kleine und mittle
re Unternehmen zugeschnittene Aus-, Fort- und Wei
terbildungsangebote. Ab 2025 stehen hierfür - eben
falls noch im Einzelplan des BMFTR - 97 Mio. € zur
Verfügung. Davon sind bis zu 30 Mio. € für die „Initi
ative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung
(INex-ÜBA)“ vorgesehen. Im Etat des BMWE sind für
diese Zwecke im Jahr 2026 insgesamt 38 Mio. € veran
schlagt. Die „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
im Handwerk“ (ÜLU) ergänzt die betriebliche Aus
bildung und sorgt bundesweit für eine einheitliche
Ausbildung auf hohem Niveau. Für das Jahr 2026
werden die Zuschüsse an Lehrgangsveranstalter um
rd. 11,4 Mio. € auf rd. 81,4 Mio. € erhöht, um Aus
bildungsbetriebe stärker von den zu tragenden Lehr
gangs- und Unterbringungskosten zu entlasten. Für
die Fachkräftesicherung werden KMU mit den Pro
grammen „Make it in Germany“ „Passgenaue Beset
zung“ und „Berufsbildung ohne Grenzen“ mit Mitteln
i.H.v. 72,0 Mio. € im Finanzplanzeitraum unterstützt.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 41 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfort
bildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehme
rinnen und Teilnehmer an Meisterlehrgängen und
ähnlichen auf vergleichbare Fortbildungsabschlüsse
vorbereitenden Maßnahmen nanziell unterstützt. Im
Jahr 2025 - wie in den Jahren 2026 bis 2029 - sind
rd. 876 Mio. € jährlich für die Aufstiegsfortbildung vor
gesehen.
Um alle gesellschaftlichen Bildungspotenziale zu er
schließen und Bildungsteilhabe jeder und jedes Ein
zelnen unabhängig von der jeweiligen Herkunft zu
ermöglichen, stehen darüber hinaus weiterhin Mittel
für das ESF Plus-Programm „Integration durch Bil
dung“ Forschungs-Praxis-Tandem zur Verfügung, um
Erkenntnisse für ein diversitätssensibles Bildungssys
tem zu generieren und auch für spezielle Zielgruppen
wie Mädchen und Frauen wirksam zu machen.
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse
für Bildung“ werden außerschulische Maßnahmen der
kulturellen Bildung für bildungsbenachteiligte Kinder
und Jugendliche im Alter von 3 bis 18 Jahren gefördert.
In den Jahren 2025 bis 2027 stehen hierfür jährlich bis
zu 50 Mio. € bereit.
Mit dem MINT-Aktionsplan 2.0 werden seit 2022 die
MINT-Bildungsmaßnahmen in den Handlungsfeldern
Kooperation und Qualitätsentwicklung außerschuli
scher MINT-Akteure, Forschung, Familie und Früh
start mit einem Finanzvolumen von insg. 45 Mio. €
gezielt verstärkt.
Zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der Bil
dung fördert der Bund das Startchancen-Programm
mit bis zu einer Milliarde pro Jahr.
Für Menschen mit im Ausland erworbenen berui-
chen Qualikationen hält die Bundesregierung mehr
sprachige Informations- und Beratungsangebote vor
und entwickelt diese zielgruppengerecht weiter.
1.3.3.8
Digitales
Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom
6.Mai 2025 wurde erstmals in der Geschichte der Bun
desrepublik die Gründung eines Digitalministeriums
festgelegt. Das neue Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung (BMDS) bündelt danach
Aufgaben und Ressourcen, die bisher im Kanzleramt,
dem Ministerium für Digitales und Verkehr sowie dem
Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Justizministerium
verortet waren.
Zum Inkrafttreten des Haushalts 2026 wird das BMDS
über den eigenen Einzelplan 24 verfügen. Im Haushalt
2025 sowie im Regierungsentwurf für den Haushalt
2026 führen die an das BMDS abgebenden Ressorts
weiterhin die Mittel, die an das BMDS übergehen sol
len, in ihren Einzelplänen auf.
Darüber hinaus wird das Thema Digitalisierung im
Bundeshaushalt auch künftig weiterhin über andere
Einzelpläne abgedeckt und wird ergänzend im Rah
men der spezischen Fachpolitiken, die nicht im
BMDS verortet sind, vorangetrieben und umgesetzt.
Wesentliche Themen des BMDS, die ab dem Haushalt
2026 aus dem Einzelplan des BMDS nanziert werden,
gliedern sich in die folgenden Bereiche
Digitale Souveränität und internationale Digital
politik
Digitale Wirtschaft
Digitale Infrastrukturen
Digitale Verwaltung und Infrastruktur
Digitaler Staat und Staatsmodernisierung
Zentrales Prinzip für das BMDS ist die Digitale Sou
veränität. Daher wird das BMDS dieses Thema auch
als eines der wesentlichen Prinzipien seiner Politik vo
rantreiben. Dazu gehört die Förderung des Auf- und
Ausbaus digitaler Infrastrukturen für die Verwaltung
des Bundes.
Im Bereich der Digitalen Wirtschaft will das BMDS
Deutschland als führenden Innovationsstandort in
Europa entwickeln. Dazu zählt die Nutzung des großen
Potenzials von digitalen Technologien zum Wohle der
Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung sowie für eine
internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands.
Bei digitalen Infrastrukturen plant das BMDS u.a. die
Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfaser
und 5G zu verbessern und den Wettbewerb zu stärken.
Denn digitale Infrastrukturen bilden das Fundament
für die digitale Transformation und die Zukunftsfähig
keit.
Hinsichtlich der digitalen Verwaltung und Verwal
tungsdienstleistungen ist „Digital First“ Leitbild des
BMDS.Mit dem Auau eines Deutschland-Stack wird
der Bund ein Angebot für die vernetzte digitale Ver
waltung in Deutschland schaffen. Das beinhaltet ei
nen digitalen Rahmen mit Standards und Schnitt
stellen für ächendeckende Verwaltungslösungen in
Deutschland und soll interoperabel, sicher und an
schlussfähig an europäische Standards werden.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 42 –
Bei der Staatsmodernisierung ist das Ziel ein bürger-
und wirtschaftsfreundlicher Staat: Dienstleistungen
sollen künftig digital abruar sein und das „Once
Only“-Prinzip (d.h. einmalige Dateneigabe) etabliert
werden. Zudem soll eine Reduktion der Bürokratiekos
ten erreicht und Entlastungen, vor allem für KMUs,
bewirkt werden. Weitere Themen des BMDS in die
sem Bereich sind eine efzientere Organisation der
Bundesverwaltung, automatisierte Prozesse sowie eine
schlanke Verwaltung.
Im Zuge der Errichtung des Sondervermögens Infra
struktur und Klimaneutralität werden darüber hinaus
Mittel für die Digitalisierung der Verwaltung und für
digitale Infrastrukturen in das Sondervermögen integ
riert.
Der seit 2019 bestehende DigitalPakt Schule wird mit
einer Nachfolgevereinbarung „Digitalpakt 2.0“ fortge
setzt. Bund und Länder stehen hierzu derzeit in Ver
handlung. Der Bund wird sich mit 2,25 Mrd. € aus dem
SVIK beteiligen. Zusätzlich werden noch insgesamt
250 Mio. € für das Programm „Digitales Lehren und
Lernen“ bereitgestellt.
Für das europäische Vorhaben IPCEI Cloud und Da
tenverarbeitung sind in der Finanzplanung 2025 bis
2029 Mittel i.H.v. 704 Mio. € im Einzelplan des BMWE
vorgesehen. Um die branchenübergreifende datenge
triebene Kollaboration und digitale Anwendungen in
der Industrie voranzutreiben, wird die Initiative „Ma
nufacturing-X“ zwischen 2024 und 2026 mit Mitteln
i.H.v. bis zu 150 Mio. € unterstützt. Das BMFTR stellt
für den weiteren Auau der Nationalen Forschungs
dateninfrastruktur (NFDI) seit dem Jahr 2024 81 Mio. €
p. a. zur Verfügung.
Aus dem Einzelplan des BMFTR wird insbesondere
durch die Forschungsförderung die technologische
Souveränität grundlegend gestärkt und vorangetrie
ben. So wird die Mikroelektronik-Forschung mit
rd. 956 Mio. € im Finanzplanungszeitraum 2025 bis
2029 gefördert. Hinzu kommen Förderaktivitäten im
Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2029 in den Be
reichen Künstliche Intelligenz und intelligente Soft
ware-Systeme mit rd. 750 Mio. €, Kommunikations
systeme und Cybersicherheit mit rd. 1.247 Mio. €,
Supercomputing mit rd. 260 Mio. € sowie Quanten
systeme – Quantentechnologien und Photonik – mit
rd. 1.183 Mio.€.
1.3.3.9
Kulturelle Angelegenheiten
Inländische Kulturpolitik
Im Regierungsentwurf 2026 stehen dem Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
rd. 1,7 Mrd. € für die inländische Kulturpolitik zur
Verfügung und wird im Finanzplanungszeitraum auf
diesem hohen Niveau verstetigt. Der BKM hat unter
Wahrung der Kulturhoheit der Länder die Aufgabe,
Angelegenheiten der Kultur und Medien von gesamt
staatlicher Bedeutung zu fördern.
Schwerpunkte der Arbeit des BKM sind u.a.:
Förderung von kulturellen Einrichtungen und Pro
jekten von nationaler und gesamtstaatlicher Be
deutung,
die kulturelle Repräsentation des Gesamtstaates in
der Hauptstadt,
Pege des Kulturgutes der Vertriebenen und
Flüchtlinge im Rahmen des §96 des Bundesvert
riebenengesetzes,
Substanzerhaltung und Restaurierung von unbe
weglichen Kulturdenkmälern von nationaler Be
deutung,
Medienpolitik und Filmförderung - u.a. Stärkung
der Filmproduktion durch den German Motion
Picture Fund und Förderung der Produktion von
Kinolmen durch den Deutschen Filmförderfonds
I und II,
Pege des Geschichtsbewusstseins und Förderung
von Gedenkstätten und Projekten auf der Grundla
ge der Gedenkstättenkonzeption des Bundes
Ein nanzieller Schwerpunkt liegt bei der Förderung
allgemeiner kultureller Angelegenheiten und instituti
oneller Förderungen wie zum Beispiel der Förderung
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Daneben wird
auf dem Gebiet der Kunst und Kultur eine Vielzahl
weiterer Maßnahmen durch verschiedene andere Res
sorts unterstützt - beispielsweise Maßnahmen zur För
derung der Forschung zum kulturellen Erbe durch
BMFTR und Maßnahmen zur Förderung der kulturel
len Bildung durch das BMBFSFJ.
Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik
Für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik weist
der Regierungsentwurf 2026 rd. 2,3 Mrd. € aus. Über
die Hälfte dieses Betrages entfällt auf den Einzelplan
des Auswärtigen Amtes, das den Kulturaustausch mit
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 43 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
den traditionellen europäischen und transatlantischen
Partnern, aber auch z.B. mit den asiatischen oder isla
misch geprägten Kulturen sowie zwischen Industrie-,
Schwellen- und Entwicklungsländern fördert. Zu den
wichtigsten mit Bundesmitteln geförderten Mittleror
ganisationen gehören das Goethe-Institut, ,die durch
den BKM geförderte Rundfunkanstalt Deutsche Welle,
die Alexander von Humboldt Stiftung und der Deut
sche Akademische Austauschdienst. Die beiden letzt
eren werden im Rahmen der Projektförderung auch
vom BMFTR gefördert. Im Bereich des BMFTR sind
zudem im Jahr 2026 für internationale Hochschul-
und Wissenschaftskooperation und die Max-Weber-
Stiftung rd. 312 Mio. € veranschlagt.
1.3.3.10
Umweltschutz
Die Ziele einer aktiven Umweltpolitik sind gerichtet
auf den Schutz und die Bewahrung der elementaren
Lebensgrundlagen und die Förderung einer nachhal
tigen Entwicklung. Für die Umsetzung umweltpoliti
scher Ziele verfügt der Bund über eine grundgesetzlich
verankerte Gesetzgebungskompetenz. Durchführung
und Finanzierung der Gesetze im Umweltbereich lie
gen entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen
Aufgabenverteilung grundsätzlich bei den Ländern.
Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die viele
Politikbereiche betrifft. Der Bund engagiert sich nan-
ziell im Umwelt- und Naturschutz unter anderem in
Form von Förderprogrammen. Dabei entfällt nur ein
Teil der Ausgaben des Bundes für die Umweltpolitik
auf den Haushalt des BMUKN. Im Epl. 16 werden für
die Bereiche Umweltschutz (im engeren Sinne), Natur
schutz, nukleare Sicherheit und Strahlenschutz sowie
sichere Zwischen- und Endlagerung radioaktiver Ab
fälle Mittel zur Verfügung gestellt.
Im Kapitel Umweltschutz des Epl. 16 stellen 2026 die
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit
rd. 38,6 Mio. € und die Investitionen zur Vermeidung
von Umweltbelastungen mit rd. 32,3 Mio. € program
matische Schwerpunkte dar. Für das Sofortprogramm
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee sind 15 Mio. €
eingeplant.
Die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der
Natur mit Bundesmitteln wird in 2026 und im Fi
nanzplanzeitraum auf hohem Niveau fortgeführt.
Für den „Bundesnaturschutzfonds“ sind 2026 erneut
100 Mio. € vorgesehen, davon rd. 48,2 Mio. € für das
Bundesprogramm Biologische Vielfalt.
Für die Finanzierung und Durchführung der Zwi
schen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie
des Standortauswahlverfahrens in der Verantwortung
des Bundes sind im Jahr 2026 sowie im Finanzplanzeit
raum insgesamt jeweils rd. 1,5 Mrd. € vorgesehen, die
weitgehend über den Fonds zur kerntechnischen Ent
sorgung (KENFO) renanziert werden.
1.3.3.11
Sport
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom
6.Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des Bun
deskanzleramtes aus dem Geschäftsbereich des Bun
desministerium des Innern die Zuständigkeiten für
Sportpolitik übertragen. Mit dem Haushalt 2026 wer
den die Mittel bzw. Titel in den Einzelplan 04 übertra
gen. Für die Förderung des deutschen Spitzensports
stehen im Sporthaushalt des BK’Amtes im Regierungs
entwurf 2026 rd. 345,9 Mio. € zur Verfügung zuzüglich
rd. 11,4 Mio. € für das Bundesinstitut für Sportwis
senschaft. Der überwiegende Anteil entfällt auf die
zentralen Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports,
wie beispielsweise die Vorbereitung auf internationale
Wettkämpfe sowie die Förderung von Stützpunkten
und Trainingszentren. Insgesamt sind für diese zentra
len Maßnahmen in 2026 rd. 222,5 Mio. € vorgesehen.
Darüber hinaus sind auch in anderen Ressorthaushal
ten weitere Mittel, die mittelbar oder unmittelbar der
Förderung des Sports dienen, wie beispielsweise zur
Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Berei
chen Sport, Jugend und Kultur unter Federführung
des BMWSB oder ressortspezische Sportförderungen
vorgesehen.
1.3.3.12
Innere Sicherheit, Asyl und Zuwanderung
Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern sind
für die innere Sicherheit unter Berücksichtigung der
Ausgaben für das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik und den Digitalfunk im Jahr 2026
insgesamt rd. 8,25 Mrd. € vorgesehen. Damit erreichen
die Ausgaben einen neuen Höchststand. Auch im Fi
nanzplanungszeitraum steigt die Ausgabenlinie weiter
an und soll 2029 rd. 8,63 Mrd. € erreichen.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 44 –
Die Soll-Ausgaben allein für die Bundespolizei über
schreiten 2026 (erstmals) 5 Mrd. € (5,02 Mrd. €). Auf das
Bundeskriminalamt entfallen rd. 1,24 Mrd.€.
Zwischen 2025 und 2029 stehen rd. 4,8 Mrd. € mehr
zur Verfügung als in der zurückliegenden Legislatur
periode mit der alten Finanzplanung vorgesehen. Die
se Erhöhung ist geboten, um den vielfältigen und
wachsenden Bedrohungen des Gemeinwesens aus ext
remen politischen Lagern innerhalb des Landes, aber
auch aus feindseligen Staaten entschlossen zu begeg
nen. Nach wie vor sind auch erhebliche Anstrengun
gen für die Eindämmung der illegalen Migration nötig.
Die Ausgaben für die Integration zugewanderter Men
schen belaufen sich im Jahr 2026 auf knapp 1,2 Mrd. €.
Hiervon sind rund 954 Mio. € für die Durchführung
von Integrationskursen vorgesehen. Weitere Ausgabe
positionen betreffen die Digitalisierung der Migrati
onsverwaltung und die Umsetzung des Gemeinsamen
Europäischen Asylsystems (GEAS).
Die in Tabelle 8 ausgewiesenen Beträge umfassen die
gesamten üchtlingsbezogenen Ausgaben und Min
dereinnahmen des Bundes und nicht nur die Verän
derungen infolge der besonderen Flüchtlingssituation
ab dem Jahr 2015. Für die mit der hohen Zahl der
in 2015 und in den Folgejahren nach Deutschland ge
kommenen Geüchteten verbundenen Aufgaben hat
der Bund von Anfang an seine gesamtstaatliche Ver
antwortung wahrgenommen. Deshalb entlastet der
Bund die Länder und Kommunen in diesem Bereich
bei ihren originären Ausgaben.
Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2029
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Fluchtursachenbekämpfung 8,2 6,4 6,1 5,8 6,0 6,2
Aufnahme, Registrierung und Unterbringung im
Asylverfahren 1,3 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4
Integrationsleistungen 3,3 2,4 2,4 2,1 2,0 2,0
Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren 13,4 13,4 13,4 13,3 13,1 12,9
Flüchtlingsbezogene Entlastung Länder und Kom
munen 1,8 1,4 1,3 1,3 1,3 1,3
Bundeshaushalt gesamt 28,0 24,9 24,6 23,9 23,8 23,8
Eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang die Leistungen ausschließlich üchtlingsbezogen sind, ist aufgrund der Vielschichtigkeit der
Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich. Rundungsdifferenzen möglich.
Tabelle 8: Flüchtlingsbezogene Ausgaben und Mindereinnahmen des Bundeshaushalts bis 2029
1.3.3.13
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel,
allen Menschen ein Leben in Würde und Sicherheit
zu bieten und dabei zugleich die natürlichen Grenzen
unserer Erde zu respektieren. Die nachhaltigen Ent
wicklungsziele (Sustainable Development Goals/Agen
da 2030) der VN sind der zentrale internationale Refe
renzrahmen für die deutsche Entwicklungspolitik. Bei
der Aufgabe, in Entwicklungs- und Schwellenländern
Resilienz zu stärken, Krisen zu bewältigen sowie akute
und strukturelle Fluchtursachen zu mindern, kommt
der Entwicklungspolitik eine zentrale Rolle zu. Damit
leistet Entwicklungspolitik einen unverzichtbaren Bei
trag zu einer Politik der integrierten Sicherheit, wie sie
auch in der Nationalen Sicherheitsstrategie verankert
ist. Die internationalen Klimaziele erfordern mehr An
strengung. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukra
ine dauert an und gefährdet weiterhin die Ernährungs
sicherheit von Millionen Menschen. Weltweit wurden
durch Pandemie- und Kriegsfolgen sowie neue Kri
sen entwicklungspolitische Erfolge der letzten Jahre
zunichtegemacht oder sind in Gefahr.
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 betragen die
Mittel des BMZ rd. 9,9 Mrd. €. In den Jahren 2027 bis
2029 sind jeweils Ausgaben in Höhe von über 9 Mrd. €
vorgesehen. Zu den öffentlichen Entwicklungsleistun
gen (Ofcial Development Assistance; ODA) entspre
chend der Denition des Entwicklungsausschusses der
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 45 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD-DAC) tragen neben den Ausgaben
aus dem Einzelplan des BMZ auch Leistungen anderer
Ressorts, Institutionen auf gesamtstaatlicher, Länder-
und kommunaler Ebene bei. 2024 erreichte Deutsch
land eine vorläuge ODA-Quote von rd. 0,67 % des
BNE (Bruttonationaleinkommen). Mit den im Bundes
haushalt 2026 vorgesehenen Mitteln wird Deutschland
0,7 % des BNE zwar nicht erreichen, dennoch voraus
sichtlich zu den größten Gebernationen gehören.
1.3.3.14
Allgemeine Finanzwirtschaft
1.3.3.14.1
Zinsausgaben
Im Bundeshaushalt 2026 sind rd. 30,3 Mrd. € für
Zinsausgaben veranschlagt. Die Ansätze für 2027 bis
2029 steigen von 41,3 Mrd. € über 55,3 Mrd. € auf
66,5 Mrd. € an (s. auch Abbildung 4). Die Zinsaus
gaben des neuen Sondervermögens für Infrastruktur
und Klimaneutralität sind ab 2025 Bestandteil der hier
ausgewiesenen Zinsausgaben. Zudem sind die Zinszah
lungen für die vom Sondervermögen Bundeswehr
aufgenommenen Kredite nach dessen Auslaufen zum
1.Januar 2028 berücksichtigt.
Die Haushaltsansätze für Zinsausgaben basieren auf
dem bestehenden Schuldenportfolio des Bundeshaus
halts und der o.g. Sondervermögens, auf der geplanten
Bruttokreditaufnahme zur Finanzierung der Netto
kreditaufnahme und der Tilgungen, auf den beste
henden und geplanten Swapverträgen und auf der
Kassennanzierung. Sie berücksichtigen ferner die ak
tuelle Zinssituation und die historisch durchschnittli
che Schwankungsbreite der Zinsen. Entlastend wirkt
die Änderung am Schlusszahlungsnanzierungsgesetz
(SchlussFinG) – hier sind künftig Zuführungen nur
noch für die Wertpapiere vorgesehen, die sich nicht im
Eigenbestand des Bundes benden. Ferner ist in 2026
eine Entnahme aus dem Sondervermögen SchlussFinG
in Höhe der bisher zugeführten Beträge, die auf Eigen
bestände entfallen, vorgesehen.
Ab Jahresbeginn 2025 werden die Zinsausgaben des
Bundes periodengerecht und damit ökonomisch sach
gerecht abgebildet. Dadurch kommt es zu einer weit
gehend gleichmäßigen Verteilung der Zinslast über die
Laufzeit der Bundeswertpapiere, übermäßige Entlas
tungen bzw. Belastungen im Jahr des Wertpapierver
kaufs werden so ab 2025 vermieden. Da insb. für die
Jahre 2025 und 2026 in der bisherigen Systematik noch
mit erheblichen Belastungen aus Disagio-Zahlungen
gerechnet wurde, hat die Umstellung auf eine perio
dengerechte Veranschlagung und Buchung diesbezüg
lich einen entlastenden Effekt. Dem stehen im Rah
men der periodengerechten Verteilung entsprechend
höhere Ausgaben in der Zukunft gegenüber. Der An
stieg der Zinsausgaben in den späteren Jahren ist aber
wesentlich auf den erhöhten Schuldenstand zurückzu
führen.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 46 –
Abbildung4: Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2017 bis 2029 (Kapitel 3205)
17,5 16,5
12,1
6,5
3,9
15,3
37,7
34,3
30,2 30,3
41,3
55,3
66,5
0
10
20
30
40
50
60
Mrd. €
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Entwicklung der Zinsausgaben des Bundes 2017 bis 2029 (Kapitel 3205)
Inkl. Zinsausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität ab dem Jahr 2025 sowie des Sondervermögens Bundeswehr
ab dem Jahr 2028, ohne Zinsausgaben sonstiger Sondervermögen mit Kreditermächtigung.
1.3.3.14.2
Versorgungsausgaben
Die Versorgungsausgaben des Bundes (ohne Bahn
und Post)
Die Versorgungsausgaben (vgl. Tabelle 9) umfassen ins
besondere Versorgungsbezüge und Beihilfen in Krank
heits- und Pegefällen an ehemalige Beamtinnen
und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssolda
tinnen und Berufssoldaten des Bundes sowie an Ver
sorgungsberechtigte nach dem Gesetz zur Regelung
der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallen
den Personen (G 131) und an deren Hinterbliebene.
Die Gesamtzahl der Versorgungsberechtigten wird im
Finanzplanungszeitraum sukzessive auf 196 700 Perso
nen ansteigen. Die Ausgaben des Bundes steigen von
11,5 Mrd. € im Jahr 2025 auf rd. 12,4 Mrd. € im Jahr
2029.
Zur Dämpfung der Haushaltsbelastungen durch zu
künftige Versorgungsausgaben ist ein Sondervermö
gen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet wor
den. Diese Rücklage soll den Bundeshaushalt in Zeiten
der höchsten Empfängerzahlen von Versorgungsaus
gaben entlasten. Sie wird seit dem Jahr 1999 durch ver
minderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen
nanziert. Die Hälfte der Einsparungen, die aufgrund
weiterer versorgungsmindernder Maßnahmen (Ver
sorgungsänderungsgesetz 2001) erzielt werden, wird
ebenfalls der Versorgungsrücklage zugeführt. Ende des
Jahres 2024 betrug der Marktwert des Sondervermö
gens rd. 23,3 Mrd.€.
Für alle ab dem 1.Januar 2007 neu eingestellten Be
amtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter
sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten des Bun
des wurde darüber hinaus das auf Dauer angelegte
Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ ein
gerichtet. Für diese Beschäftigten werden Zuweisun
gen an das Sondervermögen zwischen 27,9 % und
36,9 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge geleistet.
Ende des Jahres 2024 betrug der Marktwert dieses Son
dervermögens rd. 16,1 Mrd.€.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 47 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Der Bund erbringt zudem Leistungen nach dem An
spruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz für
die geschlossenen Sonderversorgungssysteme in den
neuen Bundesländern (2026: rd. 2,7 Mrd. €). Die neu
en Bundesländer erstatten dem Bund die Aufwendun
gen für das Sonderversorgungssystem der Volkspolizei
(einschließlich Feuerwehr und Strafvollzug), im Jahr
2026 rd. 0,9 Mrd. €. Die Ausgaben sind in der Tabelle 7
unter „Sonstige Maßnahmen im Sozialbereich“ erfasst.
Die Versorgungsausgaben bei der Bahn
Beim Bundeseisenbahnvermögen (BEV) werden im
Jahresdurchschnitt 2025 voraussichtlich für 74.900 Ru
hegehaltsempfängerinnen und -empfänger und 45.560
Hinterbliebene Versorgungsbezüge sowie Beihilfen,
Unterstützungen u.Ä. gezahlt. Hieraus entstehen Be
lastungen des BEV i.H.v. rd. 5,2 Mrd. €. Die Anzahl der
Versorgungsberechtigten des BEV ist rückläug. Im
Finanzplanzeitraum sinken die Versorgungsausgaben
des BEV auf rd. 5,1 Mrd. €. Der Bund ist verpichtet,
die sich aus den Einnahmen und Ausgaben des BEV
ergebenden Dezite zu decken.
Die Versorgungsausgaben bei den Postnachfolgeun
ternehmen
Ehemalige Postbeamtinnen und -beamte erhalten Ver
sorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeam
tenversorgungskasse. Die Finanzierung tragen der
Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Dabei be
trägt der Finanzierungsanteil der Postnachfolgeunter
nehmen seit dem Jahr 2000 33 % der Bruttobezüge
ihrer aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der
ktiven Bruttobezüge ihrer ruhegehaltfähig beurlaub
ten Beamtinnen und Beamten. Der größere Finanzie
rungsanteil entfällt auf den Bund, der gesetzlich zur
Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Postbeam
tenversorgungskasse verpichtet ist. Da die Anzahl der
aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der ruhege
haltfähig beurlaubten Beamtinnen und Beamten kon
tinuierlich sinkt, verringert sich der Finanzierungsan
teil der Postnachfolgeunternehmen bei gleichzeitigem
Anstieg des Bundeszuschusses. Im Finanzplanungs
zeitraum reduziert sich der Finanzierungsanteil der
Unternehmen von rd. 580,0 Mio. € im Jahr 2025 auf
rd. 275,5 Mio. € im Jahr 2029. Gleichzeitig steigt der
Bundeszuschuss von rd. 10,1 Mrd. € im Jahr 2025 auf
rd. 11,1 Mrd. € im Jahr 2029.
Versorgungsausgaben* des Bundes 2025 bis 2029
2025 2026 2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
ehemalige Beamte, Richter und Soldaten 11,4 11,5 11,9 12,1 12,4
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 191.600 192.800 194.000 195.400 196.700
G 131-Fälle.............................................................................................................. 0,1 0,1 0,05 0,05 0,05
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 1.000 800 600 500 400
Summe Bund 11,5 11,6 11,9 12,2 12,4
ehemalige Bahnbeamte........................................................................................ 5,2 5,2 5,2 5,1 5,1
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 120.460 116.680 112.710 108.820 104.850
ehemalige Postbeamte......................................................................................... 10,1 10,4 10,7 10,9 11,1
Anzahl der Versorgungsempfänger rd.................................................................. 253.200 248.500 243.900 239.200 234.600
Summe Bahn und Post 15,3 15,6 15,9 16,0 16,2
Summe Bund, Bahn und Post 26,8 27,2 27,8 28,2 28,6
Nachrichtlich
Leistungen für die Sonderversorgungssysteme in den neuen Bundes
ländern 2,6 2,7 2,7 2,8 2,8
*Einschließlich Beihilfen und Versorgungsrücklage.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 9: Versorgungsausgaben des Bundes 2025 bis 2029
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 48 –
1.3.3.14.3
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonder
aufgaben (BvS) als Rechtsnachfolgerin der Treuhand
anstalt hat die noch verbliebenen Restaufgaben in den
Bereichen Vertragsmanagement, Reprivatisierung, Ab
wicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem
land- und forstwirtschaftlichem Vermögen geschäfts
besorgend auf andere Einrichtungen übertragen. Die
BvS selbst konnte ihre Ausgaben bislang durch eigene
Einnahmen decken und wird auch im Jahr 2026 ohne
Zuwendungen auskommen.
Der Finanzbedarf der folgenden weiteren Treu
handNachfolgeeinrichtungen wird aus dem Bundes
haushalt gedeckt. Hierfür sieht der Bundeshaushalt
für das Jahr 2026 Zuwendungen i.H.v. insgesamt
rd. 483 Mio. € vor:
Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal
tungsgesellschaft mbH (LMBV) saniert und ver
wertet die Flächen der stillgelegten, nicht priva
tisierten ostdeutschen Braunkohletagebaue und
Verarbeitungsanlagen. Ferner hat sie die stillgeleg
ten Bergwerksbetriebe des Kali-, Spat- und Erz
bergbaus nach den Regeln des Bundesberggesetzes
zu sichern, zu verwahren und zu verwerten (Ansatz
2026: rd. 256 Mio.€).
Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen
GmbH (EWN) ist mit der Stilllegung, dem Rückbau
und den notwendigen Entsorgungstätigkeiten bis
zur Endlagerung der anfallenden radioaktiven Ab
fälle der Kernkraftwerke Greifswald und Rheins
berg betraut (Ansatz 2026: rd. 227 Mio.€).
1.3.3.15
Sondervermögen
Sondervermögen des Bundes sind abgesonderte Teile
des Bundesvermögens mit einer eigenen Wirtschafts
führung. Sie werden durch Gesetz oder auf der Grund
lage eines Gesetzes errichtet und sind zur Erfüllung
einzelner Aufgaben des Bundes bestimmt.
Mit dem Jahr 2025 wird ein neues Sondervermögen
„Investitionen und Klimaneutralität“ (SVIK) geschaf
fen.
Nachfolgend werden diejenigen Sondervermögen des
Bundes aufgeführt, für die Wirtschaftspläne oder
Übersichten im Bundeshaushaltsplan abgedruckt sind.
Eine umfassendere Übersicht über die Sondervermö
gen ndet sich in den Übersichten zum Finanzbericht
oder im Band 1 der jährlichen Haushaltsrechnung des
Bundes.
1.3.3.15.1
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK)
Bund, Länder und Kommunen stehen in den komm
enden Jahren vor immensen Aufgaben. Trotz der bis
herigen Anstrengungen sind die Investitionen in die
öffentliche Infrastruktur im letzten Jahrzehnt mit
Blick auf die erheblichen Investitionsbedarfe zu gering
ausgefallen. Dies gilt nicht nur für die Infrastruktur
des Bundes, sondern auch für jene der Länder und
Kommunen. Um die Investitionsbedarfe angemessen
erfüllen zu können, wurde mit dem neuen Artikel 143
h des Grundgesetzes die Grundlage für die Errichtung
eines Sondervermögens mit eigener Kreditermächti
gung von bis zu 500 Mrd. € für zusätzliche Investitio
nen in die Infrastruktur sowie für zusätzliche Investiti
onen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr
2045 geschaffen.
Die zur Errichtung des Sondervermögens notwendi
gen Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesregierung
binnen kürzester Zeit auf den Weg gebracht. Gemein
sam mit dem zweiten RegE 2025 wurden am 24.Juni
vom Kabinett beschlossen:
eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für
die Fraktionen der CDU/CSU und SPD für einen
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Son
dervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(SVIKG) und
der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025 als Anlage
zum 2. RegE 2025.
Der Gesetzentwurf für das SVIKG wurde am 11.Ju
li erstmals im Bundestag beraten. Der Entwurf für
ein Gesetz zur Regelung des Anteils für die Länder
am Sondervermögen (Länder-und-Kommunal-Infra
strukturnanzierungsgesetz - LuKIFG) in Höhe von
100 Mrd. € wurde am 02.Juli vom Kabinett beschlos
sen und am 11.Juli im ersten Durchgang im Bundesrat
behandelt.
Das künftige Sondervermögen umfasst drei Säulen:
Für zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infra
struktur stehen 300 Mrd. € zur Verfügung. Weitere
100 Mrd. € gehen an die Länder zur Unterstützung
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 49 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
der Investitionsbedarfe in die Infrastruktur im Auf
gabenbereich der Länder und Kommunen und wei
tere 100 Mrd. € stehen für zusätzliche Investitionen
des Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Errei
chung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 bereit.
Die Investitionen aus dem Sondervermögen können
innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt
werden.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans sieht bereits für das
Jahr 2025 Ausgaben für Infrastrukturinvestitionen von
18,9 Mrd. € aus der Bundessäule vor. Zusammen mit
den jährlichen Zuweisungen von 10 Mrd. € an den
KTF und von rd. 8,3 Mrd. € zur Unterstützung der In
vestitionsbedarfe im Aufgabenbereich der Länder und
Kommunen sind somit für 2025 bereits Ausgaben von
insgesamt rd. 37 Mrd. € veranschlagt.
Der Entwurf des Wirtschaftsplans des Sondervermö
gens für 2026 sieht Ausgaben aus der Bundessäule in
Höhe von rd. 40,5 Mrd. € vor. Zusammen mit den oben
genannten jährlichen Zuweisungen an den KTF sowie
an die Länder und Kommunen ergeben sich somit für
2026 geplante Ausgaben von insgesamt rd. 59 Mrd.€.
Die Ausgaben aus der Bundessäule erstrecken sich auf
die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Krankenhausinfra
struktur, Energieinfrastruktur, Bildungs- und Betreu
ungsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung, Digi
talisierung sowie Neubauförderung im Wohnungsbau.
Sie sollen in den Jahren bis 2029 im Rahmen des weite
ren Investitionshochlaufs weiterhin eine Größenord
nung von rd. 40 Mrd. € pro Jahr erreichen. Unter Ein
schluss der Zuweisung an den KTF sowie der Mittel aus
der Ländersäule des Sondervermögens ist somit ge
plant, im Sondervermögen deutlich mehr als 57 Mrd. €
p. a. vorzusehen.
Die über dieses Sondervermögen des Bundes mögli
che Investitionsoffensive als integraler Bestandteil ei
nes umfassenden Wachstums- und Investitionspakets
der Bundesregierung ist ein wesentlicher Schritt, um
das mittelfristige Wirtschaftswachstum der deutschen
Volkswirtschaft spürbar zu stärken.
1.3.3.15.2
Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Das Sondervermögen „Klima- und Transformations
fonds“ (KTF) ermöglicht gemäß §2 des Klima- und
Transformationsfondsgesetzes (KTFG) zusätzliche Pro
grammausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die
der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bun
des-Klimaschutzgesetz dienen und geeignet sind, die
Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität vo
ranzutreiben.
Neben der Förderung von Efzienz und erneuerbaren
Energien im Gebäudesektor und der Transformation
der Industrie sind die Förderung einer klimafreund
lichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirt
schaft, Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und
Maßnahmen für eine klimafreundliche Energieversor
gung zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darü
ber hinaus werden ab 2025 auch der internationale
Klimaschutz signikant unterstützt und ab 2026 die
privaten und gewerblichen Verbraucher bei den Netz
entgelten erheblich entlastet – zusätzlich zu den beste
henden Entlastungen bei den Energiekosten.
Für die Bundesregierung ist der KTF weiterhin zent
ral für Investitionen in die Klimaneutralität. Deshalb
wird der Fonds nanziell gestärkt und auf verlässli
che Füße gestellt. Dafür werden dem KTF aus dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
jährlich 10 Mrd. € zugeführt. Außerdem wird auf eine
allein im geltenden Finanzplanungszeitraum vorgese
hene Zuführung von 20 Mrd. € aus dem KTF an den
Bundeshaushalt verzichtet. Damit werden unter ande
rem die Globalen Minderausgaben auf ein realistisches
Maß abgesenkt und sinkende Erlöse aus der CO2-Be
preisung abgefedert. So werden Förderstopps vermie
den und die notwendige Sicherheit und Verlässlichkeit
für Investitionen geschaffen. Einzelne Titel werden aus
dem Kernhaushalt in den KTF überführt. Dies dient
der programmatischen Stärkung des KTF. Diese Beträ
ge liegen allerdings deutlich unter dem Verzicht auf
eine Zuführung des KTF an den Kernhaushalt. Insge
samt bleibt im Finanzplanungszeitraum eine deutliche
Stärkung des KTF und es ergibt sich Spielraum für
zusätzliche Maßnahmen.
Der KTF nanziert sich im Jahr 2026 aus eigenen
Einnahmen in Höhe von rund 21,0 Mrd. €. Dies sind
die auf ihn entfallenden Anteile aus den Erlösen des
europäischen Emissionshandels (rund 4,3 Mrd. €) so
wie die Erlöse der CO2-Bepreisung im Rahmen des na
tionalen Emissionshandels (rund 16,7 Mrd. €). Außer
dem erfolgt eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe
von rund 2,1 Mrd. € sowie die Zuweisung in Höhe von
10 Mrd. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität.
Im Jahr 2026 entfallen von den geplanten Programm
ausgaben in Höhe von rund 35,7 Mrd. € rund
12,6 Mrd. € auf die Förderung des Klimaschutzes im
Gebäudebereich. Die „Bundesförderung energieefzi-
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 50 –
ente Gebäude“ ist mit rund 12,1 Mrd. € das größte
Förderprogramm des KTF. Zur Entlastung strominten
siver Unternehmen stehen 3,0 Mrd. € zur Verfügung.
Außerdem werden Zuschüsse zu den Übertragungs
netzkosten (Netzentgelte) in Höhe von 6,5 Mrd. €
geleistet. Damit werden private und gewerbliche Ver
braucher bei den Stromkosten entlastet und die Sek
torkopplung unterstützt. Auf der Grundlage der durch
die EU geschaffenen beihilferechtlichen Regelungen
wird die Einführung eines Industriestrompreises ge
prüft. Zur Förderung der klimafreundlichen Mobilität
sind insgesamt rund 3,5 Mrd. € vorgesehen, davon
rund 1,7 Mrd. € für den Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Außerdem werden alternative Antriebe und Kraftstof
fe, die Elektromobilität sowie ab 2026 auch die Infra
struktur für den Radverkehr gefördert. Für den Hoch
lauf der Wasserstoffwirtschaft stehen rund 3,0 Mrd. €
zur Verfügung, davon rund 2,8 Mrd. € für den Was
serstoffeinsatz in der Industrieproduktion und die
deutsch-französischen Wasserstoffprojekte sowie die
Nationale Wasserstoffstrategie. Für die Transformation
der Industrie sind rund 2,7 Mrd. € eingeplant, davon
rund 1,0 Mrd. € für die Bundesförderung für Energie-
und Ressourcenefzienz in der Wirtschaft. Für den
Internationalen Klimaschutz sind im Jahr 2026 rund
0,8 Mrd. € vorgesehen, davon rund 0,6 Mrd. € für die
Internationale Klimaschutzinitiative. Der KTF leistet
damit auch einen wichtigen Beitrag, dass Deutschland
weiterhin seinen fairen Anteil an der internationalen
Klimananzierung bereitstellt.
Insgesamt sollen zwischen 2026 und 2029 Programm
ausgaben in Höhe von rund 151 Mrd. € für die Auf
gaben des Sondervermögens bereitgestellt werden.
Davon sind rund 48 Mrd. € für die Förderung des
Klimaschutzes im Gebäudebereich, rund 14 Mrd. €
für eine klimafreundliche Mobilität, rund 13 Mrd. €
für den Hochlauf der Wasserstofndustrie sowie rund
15 Mrd. € für die Transformation der Industrie vorge
sehen. Außerdem plant die Bundesregierung in diesem
Zeitraum Entlastungen bei den Energiekosten von ins
gesamt rund 42 Mrd. € aus dem KTF, davon Zuschüsse
zu den Übertragungsnetzkosten (Netzentgelte) in Höhe
von 26 Mrd. €, zu leisten.
Übersicht zum Finanzplan "Klima- und Transformationsfonds" 2025 bis 2029
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
in T€
Einnahmen
Erlöse gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsge
setz (ETS) 5.332.000 4.265.000 4.640.000 7.486.000 9.528.000
Erlöse gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz
(BEHG) 15.413.599 16.713.426 21.254.535 20.151.845 18.153.130
Bundezuweisung 0 0 0 0 0
Zuweisung aus dem SV Infrastruktur und Klima
neutralität 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000 10.000.000
Entnahme aus der Rücklage 5.957.706 2.100.000 0 0 0
Einnahmen gesamt 36.703.305 33.078.426 35.894.535 37.637.845 37.681.130
Programmausgaben 36.635.064 35.660.806 36.670.268 39.018.306 39.506.826
darunter
Klimaschutz im Gebäudebereich 16.926.442 12.564.456 11.638.096 11.920.332 12.258.681
Entlastungen bei Energiekosten 6.565.350 9.793.901 10.326.357 10.767.445 10.797.529
Klimafreundliche Mobilität 3.179.222 3.477.629 3.238.952 3.577.681 3.568.274
Hochlauf Wasserstoffwirtschaft 2.144.129 2.987.297 3.363.216 3.618.416 3.395.011
Transformation der Industrie 4.789.324 2.729.557 3.517.607 4.227.962 4.399.961
Klimafreundliche Energieversorgung 999.656 1.746.978 2.010.650 2.138.075 2.318.975
Natürlicher Klimaschutz und Klimaanpassung 837.967 1.000.243 1.193.819 1.391.706 1.391.706
Internationaler Klimaschutz 735.000 766.078 766.367 766.328 766.328
Sonstige Klimaschutzmaßnahmen 457.974 594.667 615.204 610.361 610.361
Zuführung zur Rücklage 2.100.000 0 0 0 0
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 51 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Übersicht zum Finanzplan "Klima- und Transformationsfonds" 2025 bis 2029 (Fortsetzung)
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
in T€
Globale Mehrausgabe 0 0 0 0 0
Globale Minderausgabe -2.031.759 -2.582.380 -775.733 -1.380.461 -1.825.696
Ausgaben gesamt 36.703.305 33.078.426 35.894.535 37.637.845 37.681.130
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 10: Übersicht zum Finanzplan "Klima- und Transformationsfonds" 2025 bis 2029
1.3.3.15.3
Bundeswehr
Zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen,
insbesondere zur Stärkung der Bündnis- und Verteidi
gungsfähigkeit, benötigt die Bundeswehr ein breites
und modernes sowie innovationsorientiertes Fähig
keitsspektrum, mit dem auch den Bündnisverpich-
tungen Rechnung getragen wird. Um die hierfür not
wendigen Beschaffungsvorhaben zeitnah beginnen zu
können, wurde zusätzlich zum Bundeshaushalt ein
„Sondervermögen Bundeswehr“ mit einem Volumen
von bis zu 100 Mrd. € eingerichtet. Das Sonderver
mögen Bundeswehr hat eine Kreditermächtigung und
nanziert sich vollständig aus eigenen Einnahmen.
Die Mittel sollen zur Finanzierung von Ausrüstungs
vorhaben unter anderem für Rüstungsinvestitionen
nebst mit diesen zusammenhängender Forschung,
Munitionsausgaben, Infrastrukturprojekte sowie Pro
jekte auf den Gebieten der Informationstechnologie,
zum Schutz von und Sicherstellung des Zugangs zu
Schlüsseltechnologie und Logistik für die Bundeswehr
eingesetzt werden.
Für das Jahr 2026 sieht der Wirtschaftsplan des Son
dervermögens Ausgaben in Höhe von rd. 25,5 Mrd. €
vor. Nach derzeitiger Planung wird das SV Bundes
wehr Ende 2027 verausgabt sein. Für die nach
Verbrauch einsetzenden Tilgungsverpichtungen zur
Rückführung der zur Finanzierung des Sondervermö
gens aufgenommenen Schulden ist in der Finanzpla
nung des Kernhaushalts ab dem Jahr 2028 eine Vorsor
ge von 3,2 Mrd. € jährlich getroffen.
1.3.3.15.4
Weitere Sondervermögen (Aufbauhilfe,
Ganztagsbetreuung)
Nach den Hochwasserereignissen des Frühsommers
2013 wurde mit dem im Juli 2013 in Kraft getrete
nen Auauhilfegesetz der Auauhilfefonds als Son
dervermögen des Bundes zur Finanzierung der Besei
tigung der Hochwasserschäden an der Infrastruktur
errichtet. Auch in den Jahren 2025 und 2026 werden
noch Ausgaben aus diesem Sondervermögen geleistet.
Am 10. August 2021 haben sich Bund und Länder
gemeinschaft auf die solidarische Finanzierung der
Wiederauaumaßnahmen in den von der Flut- und
Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Re
gionen verständigt und die Einrichtung eines nationa
len Fonds Auauhilfe 2021 als Sondervermögen des
Bundes vereinbart. Das Sondervermögen soll mit bis
zu 30 Mrd. € ausgestattet werden. Durch das Gesetz
zur Errichtung eines Sondervermögens „Auauhilfe
2021“ (AuhEG 2021) vom 10. September 2021 wurde
die rechtliche Grundlage für das Sondervermögen ge
schaffen. Mit der Verordnung über die Verteilung und
Verwendung der Mittel des Fonds Auauhilfe 2021
(AuhV 2021) vom 15. September 2021 wurde der
Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 erstmals festgestellt
und bestimmt, dass der Wirtschaftsplan ab dem Jahr
2022 zusammen mit dem Bundeshaushalt als Anlage
zum Einzelplan 60 festgestellt wird.
Mit der AuhV 2021 wurde bestimmt, dass bis zu
2 Mrd. € für den Wiederauau der zerstörten Bundes
infrastruktur in den betroffenen Ländern vorgesehen
und in der Titelgruppe 01 veranschlagt sind.
Weitere bis zu 28 Mrd. € stehen gemäß der AuhV
2021 für Maßnahmen in den betroffenen Ländern
und Kommunen zur Beseitigung der entstandenen
Schäden zur Verfügung und werden im Wirtschafts
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 52 –
plan in der Titelgruppe 02 aufgeführt. Die einzelnen
Titel bilden hierbei die sieben Programme ab, die
mit der am 10.September 2021 unterzeichneten Ver
waltungsvereinbarung zur Auauhilfe 2021 zwischen
Bund und den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen beschlossen wurden. Die
Veranschlagung der Ausgaben erfolgt auf Basis der
Meldungen der für die einzelnen Programme feder
führenden Ressorts. Die Ländergesamtheit beteiligt
sich an der Finanzierung der vom Bund dem Fonds
zugeführten 14 Mrd. € in den Jahren von 2021 bis
2050 über eine Anpassung der vertikalen Verteilung
des Umsatzsteuerauommens.
Zum Stichtag 31.Dezember 2024 waren rd. 4,7 Mrd. €
aus dem Fonds abgeossen. Im Haushaltsjahr 2025
werden voraussichtlich rd. 2,5 Mrd. € abießen. Im
Haushaltsjahr 2026 werden dem Sondervermögen
2,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt für von den Res
sorts und Ländern gemeldeten Ausgaben zugeführt.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Okto
ber 2021 wurde die jahrgangsweise Einführung eines
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grund
schulalter ab dem Jahr 2026 geregelt. Für den zur Um
setzung des Rechtsanspruchs erforderlichen Ausbau
der Betreuungsinfrastruktur stellt der Bund den Län
dern Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € aus dem für
diesen Zweck errichteten Sondervermögen „Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für
Kinder im Grundschulalter“ überjährig zur Verfügung
stehen. Der Förder- und Abrechnungszeitraum für die
Mittel des Sondervermögens wird mit dem Gesetz zur
Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm
Ganztagsausbau um zwei Jahre bis 30.Dezember 2029
bzw. 30.Juni 2030 verlängert.
Das Sondervermögen Kommunalinvestitionsförde
rungsfonds wurde zum 30. Juni 2015 gegründet (Ge
setz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kom
munalinvestitionsförderungsfonds“, KInvFErrG). Das
Sondervermögen dient der Förderung von Investitio
nen nanzschwacher Kommunen und soll dadurch
einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirt
schaftsstruktur leisten. Das Volumen des Fonds be
trug 3,5 Mrd. €. Mit Blick auf den Adressatenkreis
nanzschwache Kommunen – beträgt die Förder
quote des Bundes bis zu 90 %. Der Konanzierungs-
anteil der Kommunen von mindestens 10 %kann
auch von den Ländern übernommen werden. Im Rah
men der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezie
hungen wurde der Kommunalinvestitionsförderungs
fonds im Jahr 2016 um weitere 3,5 Mrd. € aufgestockt,
mit denen auf Grundlage des neugeschaffenen Art.
104c GG Investitionen nanzschwacher Kommunen
in die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und
bei Wirtschaftlichkeit den Ersatzbau von Schulgebäu
den allgemeinbildender und berufsbildender Schulen
gefördert werden. Die maximale Förderquote des Bun
des blieb unverändert. Die Förderzeiträume der bei
den Programme wurden aufgrund von Verzögerungen
bei der Umsetzung wegen der Starkregen- und Hoch
wasserkatastrophe vom Juli 2021 sowie der Corona-
Pandemie im September 2021 um jeweils zwei Jahre
verlängert. Der Förderzeitraum für Kapitel 1 (Infra
strukturprogramm) lief somit von 2015 bis 2023 (für
ÖPP-Maßnahmen bis 2024), der für Kapitel 2 (Schul
sanierungsprogramm) läuft von 2017 bis 2025 (für
ÖPP-Maßnahmen bis 2026). Seit Errichtung des Son
dervermögens haben die Länder bis zum 30.Juni 2025
insgesamt rd. 6,2 Mrd. € (rd. 88 %der Gesamtsumme
des Fonds) verausgabt. Davon haben die Länder für
Kapitel 1 Bundesmittel in Höhe von knapp 3,5 Mrd. €
abgerufen. Das sind 99,5 % des Gesamtvolumens des
Infrastrukturprogramms. Mittelabrufe waren bei Kapi
tel 1 nur noch bis zum 31.Dezember 2024 (für ÖPP bis
31.Dezember 2025) möglich. Bei Kapitel 2 des KInvFG
(Schulsanierungsprogramm) waren zum 31.März 2025
Mittel i.H.v. rd. 3,4 Mrd. € (rd. 98,2 %) verplant. Für
das Haushaltsjahr 2025 wird ein Mittelabuss i.H.v.
0,8 Mrd. € erwartet. Das Sondervermögen wird gemäß
den gesetzlichen Regelungen zum Ende des Jahres
2027 aufgelöst.
Über das zum 2. März 2009 errichtete Sondervermö
gen Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) nanzier-
te der Bund in den Jahren 2009 bis 2011 zusätzliche
Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur im Umfang
von rd. 20,0 Mrd. €. Davon wurden rd. 10,0 Mrd. €
für Finanzhilfen des Bundes für Zukunftsinvestitionen
der Länder und Kommunen, rd. 3,9 Mrd. € für Bun
desinvestitionen, rd. 4,8 Mrd. € für das Programm
zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (Umweltprämie),
rd. 0,8 Mrd. € für die Ausweitung des zentralen Inves
titionsprogramms Mittelstand und rd. 0,5 Mrd. € für
die Förderung anwendungsorientierter Forschung im
Bereich der Mobilität ausgegeben. Seit dem Jahr 2012
werden keine Fördermittel mehr ausgezahlt. Das Son
dervermögen besitzt eine eigene Kreditermächtigung
und eine verbindliche Tilgungsregelung. Der ITF er
hält zur Tilgung seiner Schulden grundsätzlich Zufüh
rungen in Höhe der Einnahmen aus dem Bundesbank
gewinn, die den im Bundeshaushalt veranschlagten
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 53 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Anteil übersteigen. Am 31. Dezember 2024 hatte der
ITF einen Kreditbestand i. H. v. rd. 16,9 Mrd.€.
Das Sondervermögen Finanzmarkstabilisierungs
fonds (FMS) wurde durch das Gesetz zur Errichtung
eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarkts
tabilisierungsfondsgesetz – FMStFG, seit 2020 Stabili
sierungsfondsgesetz – StFG) vom 17. Oktober 2008
errichtet. Der Fonds dient der Stabilisierung des Fi
nanzmarktes durch Maßnahmen zur Überwindung
von Liquiditätsengpässen und zur Stärkung der Ei
genkapitalbasis von Kreditinstituten. Zur Erfüllung
seiner Aufgaben war der FMS mit einer Garantieer
mächtigung von 400 Mrd. € ausgestattet, die Kredit
ermächtigung für Rekapitalisierungsmaßnahmen und
Risikoübernahmen betrug insgesamt 80 Mrd. €. Die
Antragsfrist für Stabilisierungsmaßnahmen des FMS
endete 2015. Das Engagement des FMS an gewährten
Kapitalmaßnahmen beläuft sich zum 31. Dezember
2024 noch auf rd. 13,1 Mrd. €. Die vom FMS ausge
reichten Liquiditätsgarantien betrugen in der Spitze
168 Mrd. € und wurden bis 2013 vollständig und
ohne eine Inanspruchnahme des FMS zurückgeführt.
Für die frühere WestLB und die HRE wurden bun
desrechtliche Abwicklungsanstalten eingerichtet (Ers
te Abwicklungsanstalt, FMS Wertmanagement), deren
Verluste der FMS unter gewissen Voraussetzungen
auszugleichen hat. Im Rahmen seiner Verlustausg
leichspicht gegenüber der FMS Wertmanagement hat
der FMS bislang insgesamt 9,3 Mrd. € geleistet. Un
ter Berücksichtigung aller laufenden bzw. ausgelaufe
nen Transaktionen wurden die Kreditermächtigungen
des FMS per Ende Dezember 2024 i. H. v. insgesamt
rd. 80,5 Mrd. € genutzt. Die Verwaltung des Fonds er
folgt durch die Bundesrepublik Deutschland – Finanz
agentur GmbH; der Bund ist deren alleiniger Gesell
schafter und wird vom BMF vertreten.
Das Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlun
gen für inationsindexierte Bundeswertpapiere wur
de mit dem Schlusszahlungsnanzierungsgesetz vom
6.Juli 2009 eingerichtet. Dem Sondervermögen wer
den aus dem Bundeshaushalt jährlich inationsab-
hängige Rückzahlungsbeträge, die am Ende der Lauf
zeit von inationsindexierten Bundeswertpapieren
fällig werden, zugeführt. Es handelt sich um eine
regelbasierte und zweckgebundene Vorsorge. Sie er
möglicht, bei Fälligkeit Schlusszahlungsbeträge un
mittelbar aus dem Sondervermögen zu leisten. Der
Stand des Sondervermögens betrug zum 30.Juni 2025
rd. 17,51 Mrd. €. Die nächste Auszahlung aus dem Son
dervermögen wird im Jahr 2026 fällig. Sie wird nach
aktueller Schätzung voraussichtlich rd. 4,97 Mrd. € be
tragen.
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 wird das Schluss
zahlungsnanzierungsgesetz geändert. In der Folge
wird der Bestand des Sondervermögens „Vorsorge
für Schlusszahlungen für inationsindexierte Bundes
wertpapiere“ ab dem Jahr 2026 jeweils zu den Ku
ponterminen auf die über den Nennwert hinausgeh
enden Beträge reduziert, die zur Rückzahlung an
Marktteilnehmer benötigt werden. Belastungen des
Bundeshaushalts durch unnötige Zuführungen an das
Sondervermögen auf den Eigenbestand des Bundes
werden so vermieden. Die Zahlungsverschiebungen
zwischen den Haushaltsjahren werden deutlich ver
mindert. Zudem wird in 2026 einmalig ein Betrag in
Höhe der bisher auf Eigenbestände geleisteten Zufüh
rungen entnommen.
Seit dem Jahr 2008 unterstützt der Bund nach Art.
104b GG die Länder mit Finanzhilfen, um den Ausbau
der Kindertagesbetreuung voran zu treiben. Grundla
ge hierfür bildet das am 18. Dezember 2007 verkün
dete „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
Kinderbetreuungsausbau“ (KBFG). Im Rahmen von
fünf Investitionsprogrammen hat der Bund insgesamt
rd. 5,4 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die Mittel des
letzten Investitionsprogramms konnten bis 30.Juni
2024 abgerufen werden. Das Sondervermögen ist bis
Ende 2026 aufzulösen. Auch zukünftig werden den
Ländern Finanzhilfen im Bereich Kindertagesbetreu
ung zur Verfügung gestellt, ab dem Jahr 2026 bis 2029
jährlich 940 Mio. € aus dem Sondervermögen Infra
struktur und Klimaneutralität (SVIK).
Seit dem Jahr 2008 unterstützt der Bund nach Art.
104b GG die Länder mit Finanzhilfen, um den Ausbau
der Kindertagesbetreuung voran zu treiben. Grundla
ge hierfür bildet das am 18.Dezember 2007 verkün
dete „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens
Kinderbetreuungsausbau“ (KBFG). Im Rahmen von
fünf Investitionsprogrammen hat der Bund insgesamt
rd. 5,4 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Die Mittel des
letzten Investitionsprogramms konnten bis 30.Juni
2024 abgerufen werden. Das Sondervermögen ist bis
Ende 2026 aufzulösen. Auch zukünftig werden den
Ländern Finanzhilfen im Bereich Kindertagesbetreu
ung zur Verfügung gestellt, ab dem Jahr 2026 bis 2029
jährlich 940 Mio. € aus dem Sondervermögen Infra
struktur und Klimaneutralität (SVIK).
Zu dem Sondervermögen Versorgungsrücklage des
Bundes und dem Versorgungsfonds des Bundes wird
auf die Ausführungen unter Ziffer 1.3.3.14.2 verwiesen.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 54 –
1.3.3.16
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP)
ÖPP sind als Beschaffungsvariante auf allen staatli
chen Ebenen präsent. Sie stellen eine auf vertraglicher
Basis langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen
Öffentlicher Hand und privater Wirtschaft dar. Es gilt
stets der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit - eine Reali
sierung als ÖPP kommt nur dann in Frage, wenn sie
sich - über den Lebenszyklus betrachtet - als die wirt
schaftlichste Beschaffungslösung erweist. Eine ÖPP
ist damit keine Finanzierungs-, sondern eine Beschaf
fungsvariante.
Die wichtigsten ÖPP-Projekte des Bundes betreffen
bisher die Bereiche Bau, Verkehr und Verteidigung.
ÖPP-Projekte des BMV
Die Umsetzung von ÖPP bei Straßenbaumaßnahmen
soll deren Realisierung beschleunigen, Efzienzgewin-
ne generieren und u.a. zu Innovationen im Straßenbau
beitragen. Seit 2007 sind im Bereich der Bundesauto
bahnen insgesamt 13 ÖPP Projekte sowie ein ÖPP-
Projekt im Bereich der Bundesstraßen vergeben wor
den. Hierbei baut der Private einen Autobahn- bzw.
Bundesstraßenabschnitt neu oder aus und übernimmt
den Betrieb und die Erhaltung sowie die (anteilige)
Finanzierung für einen in der Regel dreißigjährigen
Vertragszeitraum zur Ausführung. Im Gegenzug erhält
der Private bei den ersten vier sogenannten A-Model
len sowie bei einem Projekt der sog. 2. Staffel von ÖPP-
Projekten eine verkehrsmengenabhängige Vergütung.
Bei den A-Modellen wurden die auf der Konzessions
strecke anfallenden Mauteinnahmen bzw. Teile davon
zunächst an den privaten Partner weitergeleitet. Beim
Projekt A 8 Ulm/Elchingen – Augsburg/West (Projekt
der 2. Staffel) wird von jeher ein vertraglich verein
barter, im Wettbewerb ermittelter Einheitsmautsatz je
gefahrenem mautpichtigen Kilometer vergütet. Die
Vergütung bei den ersten vier A-Modellen ist zwi
schenzeitlich analog dem vorgenannten Projekt auf
Einheitsmaut je gefahrenem mautpichtigen Kilome
ter umgestellt.
Beim Projekt A 9 LGr TH/BY – AS Lederhose sowie
den weiteren Projekten der 2. Staffel (Ausnahme o. g.
A 8) und der sog. neuen Generation von ÖPP-Projek
ten ab der A 6 Wiesloch/Rauenberg – AK Weinsberg
handelt es sich um sogenannte Verfügbarkeitsmodelle.
Hierbei erhält der Private als Vergütung für Bau, Erhal
tung und Betrieb sowie (anteiliger) Finanzierung über
die gesamte Projektlaufzeit ein Entgelt aus dem Bun
deshaushalt auf Basis der Verfügbarkeit, d.h. u.a. der
Befahrbarkeit der Verkehrswege sowie der Qualität der
erbrachten Leistungen. Die Vergütung ist hier daher
unabhängig von der Verkehrsmenge.
ÖPP-Projekte des BMVg
Die ÖPP-Projekte der Bundeswehr umfassen die Simu
latorausbildung NATO-Hubschrauber 90 (NH 90) und
im Hochbaubereich die Sanierung und der Betrieb der
Fürst-Wrede-Kaserne in München.
ÖPP-Projekte der Bundesanstalt für Immobilienauf
gaben (BImA)
Um die nanzwirksamen Auswirkungen über lange
Laufzeiten transparent zu machen, werden neben den
unmittelbar über den Bundeshaushalt nanzierten
ÖPP-Projekten auch die von der BImA in Auftrag ge
gebenen ÖPP-Projekte des Bundes nachrichtlich aus
gewiesen. Dabei handelt es sich um den im Jahr 2014
fertiggestellten Neubau des BMBF (heute BMFTR) am
KapelleUfer in Berlin sowie um das im September
2017 fertiggestellte, als Nachbargebäude des BMBF er
richtete, sog. „Futurium“ als Ort für Präsentation und
Dialog zu Wissenschaft, Forschung und Entwicklung.
Des Weiteren benden sich die ÖPP-Projekte zur Her
richtung der Häuser 1 und 2 in der Mauerstraße in
Berlin (als Dienstsitz für das BMG und das BMBFSFJ)
seit Juli 2022 bzw.April 2023 in der Betriebsphase.
Zudem wird Umbau und Erweiterung des BKA-Büro
gebäudes in der Puschkinallee in Berlin im Rahmen
eines ÖPP-Projektes durch die BImA realisiert. Die
Durchführung des BMZ-Neubaus als ÖPP-Maßnahme
wird derzeit noch geprüft und ist daher im Wirt
schaftsplan der BImA noch nicht als ÖPP-Maßnahme
abgebildet.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 55 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte)
Maßnahme
Gesamt-
ausgaben
Finanzierungsverlauf
Verausgabt
bis 2024
Finanzplan-
zeitraum
2025 - 2029
Folgejahre
(insgesamt)
Mio.€
Bereich Bundesfernstraßen
(14 Bundesfernstraßenprojekte) 16.917 6.185 2.779 7.962
Hochbau - laufende Maßnahme
Fürst-Wrede-Kaserne 172 135 37
(Kap.1408 Tit.517 09)
Sonstige ÖPP-Projekte:
Simulatorausbildung NATO-Hubschrauber 90 828 658 170
(aus Kap.1407 Tit.553 69)
ÖPP-Projekte der BImA*
Kapelle-Ufer, Berlin 377 176 60 141
Futurium, Berlin 132 85 11 36
Herrichtung Mauerstr. Haus 1, BMG, Berlin 374 246 29 99
Herrichtung Mauerstr. Haus 2, BMG, Berlin 382 238 33 111
Herrichtung Puschkinallee 52, BKA, Berlin 1345 112 574 659
*Vorhaben der BImA sind nicht im Bundeshaushalt veranschlagt.
Tabelle 11: Öffentlich Private Partnerschaften im Bundeshaushalt (laufende Maßnahmen Tiefbau, Hochbau, sonstige ÖPP-Projekte)
1.3.3.17
Verpichtungsermächtigungen im Überblick
Verpichtungsermächtigungen (VE) sind gemäß §6
BHO (i. V. m. §§16, 38 BHO) im Haushaltsplan ausge
brachte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpich-
tungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haus
haltsjahren.
Im 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2025 wurden
VE in Höhe von rd. 151,31 Mrd. € ausgebracht. Davon
entfallen auf die Jahre 2025 bis 2027 rd. 86 Mrd. € und
auf die Folgejahre rd. 55,4 Mrd. €. Bei VE in Höhe von
weiteren rd. 9,9 Mrd. € war die Angabe einer bestimm
ten Jahresfälligkeit bei Aufstellung des Haushalts 2025
noch nicht möglich.
Im Regierungsentwurf 2026 sind VE i.H.v. insgesamt
rd. 431 Mrd. € vorgesehen; rd. 178,7 Mrd. € betreffen
die Jahre 2026 bis 2028, rd. 242,5 Mrd. € die Folgejahre.
Bei weiteren rd. 9,7 Mrd. € war eine Aufteilung auf
einzelne Jahre noch nicht möglich.
1.3.4
Laufende und investive Ausgaben
Die Ausgaben des Bundes sind mit Blick auf ihre
Wirkung auf gesamtwirtschaftliche Abläufe in laufen
de und investive Ausgaben gegliedert. Investive Aus
gaben im Sinne des §10 Abs. 3 Nr.2 HGrG sind Aus
gaben der Hauptgruppe 7 (Baumaßnahmen) und 8
(Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitions
förderungsmaßnahmen) des Gruppierungsplans. Die
übrigen Ausgaben werden im Folgenden als laufende
Ausgaben bezeichnet, auch wenn diese im Einzelfall
durchaus investiven Charakter haben können.3)
Es erfolgt zunächst ein zusammenfassender Blick auf
die Investitionsausgaben des Bundes (vgl. Ziffer 1.3.4.1).
Hierbei werden die investiven Ausgaben unter Berück
sichtigung des Sondervermögens SVIK und des KTF
erörtert und sodann die investiven Ausgaben bezogen
auf den Kernhaushalt differenziert dargestellt. Unter
Ziffer 1.3.4.2 werden sodann die laufenden Ausgaben
bezogen auf den Kernhaushalt skizziert.
3) Die reine Betrachtung der Ausgabenseite ist im Übrigen unvollständig, da der Bund die Investitionstätigkeit in erheblichem Umfang auch auf der
Einnahmenseite, z.B. durch Einnahmenverzichte im Rahmen der steuerlichen Investitionsförderung und im Rahmen von Zuweisungen an die Länder.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 56 –
1.3.4.1
Investive Ausgaben des Bundes
1.3.4.1.1
Investive Ausgaben des Bundes insgesamt
Um den Wohlstand zu sichern, Deutschland wieder
auf Wachstumskurs zu bringen und die Wettbewerbs
fähigkeit zu stärken sind öffentliche und private Inves
titionen – insbesondere in Infrastruktur, die Stärkung
von Bildung, Forschung und Innovation sowie die Si
cherheit Deutschlands – erforderlich.
Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2025, dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2026 und der Finanzplanung bis zum Jahr 2029 legt
die Bundesregierung ein umfassendes Investitionspro
gram vor. Die Investitionen des Bundes werden mit
Hilfe des neuen Sondervermögens SVIK massiv aufge
stockt.
Aus dem Kernhaushalt, dem Sondervermögen SVIK
sowie dem KTF stehen im Jahr 2026 insgesamt
126,7 Mrd. € für investive Ausgaben zur Verfügung.
Gegenüber dem Jahr 2025 bedeutet dies einen Anstieg
von rd. 11 Mrd. € (vgl. Abbildung 5). Das Sonderver
mögen SVIK trägt hierzu in diesem Jahr mit rund
27 Mrd. € und im kommenden Jahr mit rd. 48 Mrd. €
bei. Im Kernhaushalt gehen die gesamten investiven
Ausgaben von 2025 auf 2026 zurück, da im
Jahr 2025 auch einmalige Darlehensvergaben und
Eigenkapitalzuführungen (nanzielle Transaktionen)
enthalten sind, die in 2026 entfallen.
Die Investitionsoffensive setzt sich im Finanzpla
nungszeitraum konsequent fort. Damit wird die Mo
dernisierung Deutschlands entscheidend vorangetrie
ben. Insbesondere ein Vergleich der alten und neuen
Investitionsline zeigt eine klare Priorität der Bun
desregierung für Infrastrukturinvestitionen. Für die
Vergleichbarkeit erfolgt eine Bereinigung um ausga
beseitig veranschlagte nanzielle Transaktionen. Oh
ne nanzielle Transaktionen sehen der Regierungs
entwurf 2026 und die Finanzplanung bis zum Jahr
2029 einen Anstieg der Investitionen auf knapp un
ter 120 Mrd. € p.a. vor (vgl. Abbildung 6). Dies sind
2026 rd. 38 % und am Ende des Planungszeitraums im
Jahr 2029 rd. 49 % mehr als bisher geplant. Über den
gesamten Finanzplanungszeitraum liegt die Differenz
zur bisherigen Investitionslinie bei rd. 164 Mrd.€.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 57 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Abbildung5: Investitionen im 2. RegE 2025 und RegE 2026
56,7
17,8
74,5
62,7
27,2
25,7
115,6
56,1
48,9
21,7
126,7
0
20
40
60
80
100
120
140
2024 (Ist) 2025 2026
KHH, Investionen SVIK* KTF
Investitionen im 2. RegE 2025 und RegE 2026
*SVIK: Gesamtausgaben ohne Zuweisungen an den KTF; der Anteil der Länder (100 Mrd. €) wurde für diese Darstellung
rechnerisch auf 12 Jahre verteilt (technische Annahme).
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 58 –
Abbildung6: Vergleich neue und alte Investitionslinie im Finanzplanungszeitraum
45,4 47,7 47,2 46,4 46,2
27,2
48,9 47,1 48,4 49,2
25,7
21,7 21,7 23,4 23,8
0,0
20,0
40,0
60,0
80,0
100,0
120,0
140,0
2025 2026 2027 2028 2029
Mrd. €
KTF
SVIK*
KHH, ohne finanzielle Transaktionen
Bisherige Investitionslinie, ohne finanzielle
Transaktionen**
* SVIK: Gesamtausgaben ohne Zuweisungen an den KTF; der Anteil der Länder (100 Mrd. €) wurde für
diese Darstellung rechnerisch auf 12 Jahre verteilt (technische Annahme).
** Die bisherige Investitionslinie sind die Sachinvestitionen und Investitionszuschüsse des Kernhaushalts
und des KTF
1.3.4.1.2
Investive Ausgaben im Kernhaushalt
Nach Maßgabe des §10 StabG i. V. m. §50 Abs. 5 HGrG
wird im Folgenden näher auf Volumen und Struktur
der Investitionsausgaben im Kernhaushalt des Bundes
im Finanzplanzeitraum eingegangen. Einerseits lassen
sich die Investitionen in Sachinvestitionen und Finan
zierungshilfen (vgl. Ziffer 1.3.4.1.2.1), andererseits nach
Aufgabenbereichen gliedern (vgl. Ziffer 1.3.4.1.2.2).
Im Regierungsentwurf für 2026 liegen die Investitions
ausgaben im Kernhaushalt bei rd. 56,1 Mrd. € und da
mit bei rd. 44,3% der gesamten Investitionsausgaben
des Bundes (vgl. Tabelle 12). Zu den investiven Ausga
ben zählen auch Investitionen in Finanzvermögen im
Rahmen sogenannter nanzieller Transaktionen, die
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 59 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
haushaltsrechtlich als Investitionen zu buchen sind.
Die investiven Ausgaben im Kernhaushalt gehen ge
genüber dem Jahr 2025 (62,7 Mrd. €) zurück, da im Jahr
2025 auch einmalige Darlehensvergaben und Eigenka
pitalzuführungen enthalten sind, die im Jahr 2026 ent
fallen.
Im Finanzplanzeitraum liegen die Investitionsausga
ben des Kernhaushalts zwischen 46,5 und 48,6 Mrd. €.
(2027: 48,6 Mrd. €; 2028: 46,9 Mrd. €; 2029: 46,5 Mrd. €).
Unter Einbeziehung des Sondervermögens SVIK und
des KTF übersteigen die Investitionsausgaben des Bun
des damit deutlich die bisherige Investitionslinie (siehe
oben zu Ziffer 1.3.4.1.1).
1.3.4.1.2.1
Aufteilung nach Ausgabearten
Die Sachinvestitionen im Jahr 2026 betragen
rd. 9,9 Mrd. €. In den Jahren 2027 und 2028 bleiben
die Sachinvestitionen mit rd. 10 Mrd. € beziehungs
weise 9,9 Mrd. € konstant auf diesem Niveau, bevor
sie im Jahr 2029 leicht auf 10,2 Mrd. € steigen. Der
Anteil der Sachinvestitionen, der auf Baumaßnahmen
entfällt, liegt im Jahr 2026 bei rd. 62,6 % und steigt
bis zum Jahr 2029 leicht auf rd. 62,7 % an (vgl. Tabelle
12). Die Ausgaben für den Erwerb von beweglichen
Sachen steigen von rd. 3,6 Mrd. € im Jahr 2026 in den
Folgejahren leicht an auf rd. 3,7 bis 3,8 Mrd. €, während
sich die Ausgaben für den Erwerb von unbeweglichen
Sachen in derselben Zeitspanne auf einem Niveau von
rd. 0,2 bis 0,1 Mrd. € bewegen.
Nicht unter den Begriff „Sachinvestitionen“ fallen die
Ausgaben für militärische Beschaffungen, Materialer
haltung, Wehrforschung und -entwicklung sowie für
militärische Anlagen. Für diese Ausgaben der Ober
gruppe 55 sind rd. 38,6 Mrd. € im Jahr 2026 vorgese
hen (vgl. unten Tabelle 14). Im Finanzplanzeitraum
steigen diese Ausgaben massiv an: im Jahr 2027 sind
insgesamt 46,8 Mrd. €, im Jahr 2028 rd. 88,5 Mrd. € und
im Jahr 2029 rd. 103,5 Mrd. € vorgesehen. Die damit
einhergehende Stärkung der Verteidigungsausgaben
wird maßgeblich durch die Grundgesetzänderung (sie
he hierzu Ziffer 1.3.2) ermöglicht. Hintergrund der im
Kernhaushalt ab dem Jahr 2028 erheblich aufwachsen
den Ausgaben ist, dass das Sondervermögen Bundes
wehr gemäß der Planung im Jahr 2027 ausgeschöpft
wird, sodass ab dem Jahr 2028 die Bedarfe vollständig
aus dem Bundeshaushalt getragen werden müssen.
Die eigenen Sachinvestitionen des Bundes machen nur
einen relativ geringen Teil der gesamten öffentlichen
Investitionen aus. Das Schwergewicht liegt bei den in
vestiven Finanzierungshilfen zugunsten Dritter. Dane
ben tragen auch die Kreditinstitute des Bundes (z.B.
die KfW) in erheblichem Umfang zu öffentlichen und
privaten Investitionen bei.
Als investive Finanzierungshilfen des Bundes sind im
Kernhaushalt rd. 46,2 Mrd. € im Jahr 2026 vorgesehen
(vgl. Tabelle 12). In den folgenden Jahren sinken sie
auf rd. 38,6 Mrd. €, 36,9 Mrd. € und 36,3 Mrd. € im
Jahr 2029. Die investiven Finanzierungshilfen teilen
sich auf in Hilfen für den öffentlichen Bereich und für
sonstige Bereiche (rd. 16,8 Mrd. € und rd. 29,4 Mrd. € in
2026).
Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 ohne KTF und SVIK - aufgeteilt nach Ausgabearten -
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
1. Sachinvestitionen 7,5 9,7 9,9 10,0 9,9 10,2
1.1 Baumaßnahmen.......................................................... 4,4 6,5 6,2 6,0 6,1 6,4
- Hochbau.................................................................... 0,5 2,4 2,3 2,2 2,2 2,6
- Tiefbau....................................................................... 4,0 4,2 3,8 3,8 3,9 3,9
1.2 Erwerb von beweglichen Sachen............................ 2,7 3,0 3,6 3,8 3,8 3,7
1.3 Erwerb von unbeweglichen Sachen....................... 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
2. Finanzierungshilfen 49,2 53,0 46,2 38,6 36,9 36,3
2.1 Finanzierungshilfen an öffentlichen Bereich....... 7,7 14,7 16,8 10,5 10,3 11,0
- Darlehen.................................................................... 0,0 5,1 7,6 0,0 0,0 0,0
- Zuweisungen............................................................ 7,7 9,6 9,2 10,5 10,3 11,0
2.2 Finanzierungshilfen an sonstige Bereiche 41,5 38,3 29,4 28,2 26,6 25,3
- Darlehen.................................................................... 0,2 3,2 0,2 0,3 0,3 0,2
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 60 –
Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 ohne KTF und SVIK - aufgeteilt nach Ausgabearten - (Fortsetzung)
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
- Zuschüsse.................................................................. 33,9 22,0 24,7 24,5 23,8 23,0
- Beteiligungen............................................................ 5,6 8,9 0,6 1,1 0,2 0,1
- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen......... 1,7 4,2 3,9 2,3 2,3 2,0
Investive Ausgaben insgesamt 56,7 62,7 56,1 48,6 46,9 46,5
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 12: Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 ohne KTF und SVIK - aufgeteilt nach Ausgabearten -
1.3.4.1.2.2
Aufteilung nach Aufgabenbereichen
Im Kernhaushalt des Bundes bilden die Investitionen
in Bundesfernstraßen, Bundesschienenwege, Bundes
wasserstraßen und zur Verbesserung der Verkehrsver
hältnisse der Gemeinden auch im Jahr 2026 den größ
ten investiven Ausgabenblock (vgl. Tabelle 13).
Weitere Schwerpunkte liegen in den folgenden Berei
chen:
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Die investiven Ausgaben im Einzelplan des BMZ liegen
im Jahr 2026 bei rd. 6,1 Mrd.€.
Bildung, Forschung und Raumfahrt
Im Jahr 2026 sind für die Beiträge zur Europäischen
Weltraumorganisation ESA Mittel i. H. v. 982 Mio. €
im Haushalt des BMWE vorgesehen. Im Haushalt des
BMFTR stellt der Bund im Jahr 2026 316,75 Mio. €
für die Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten
und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hoch
schulen bereit. Die Förderung von Spitzenforschung
an Universitäten wurde mit der Exzellenzstrategie ein
schließlich der erstmals dauerhaften Förderung von
Exzellenzuniversitäten auf Basis des Art. 91b GG ver
stetigt. Hierfür sind im Jahr 2026 515 Mio. € im Haus
halt des BMFTR vorgesehen. Zur Umsetzung des „Zu
kunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ nach Art.
91b GG in Nachfolge des Hochschulpakts 2020 stellt
der Bund im Jahr 2026 2,14 Mrd. € zur Verfügung.
Wohnungsbau
Der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dient ins
besondere der soziale Wohnungsbau. Die Zuständig
keit ist im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006
zwar vollständig auf die Länder übergegangen. Nach
Art. 104 d GG kann der Bund den Ländern jedoch
Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investi
tionen der Länder und Gemeinden im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus gewähren. Im Jahr 2026 sind
hierfür Programmmittel i.H.v. 4 Mrd. € eingeplant.
Damit wird eine deutliche Erhöhung der Finanzhilfen
des Bundes für den sozialen Wohnungsbau (incl. Jun
ges Wohnen) vorgenommen. Investitionen in den so
zialen Wohnungsbau verteilen sich nach dem Baufort
schritt über mehrere Jahre und die Fördermittel für
den einzelnen Förderungsfall werden durch die Länder
schrittweise ausgereicht. Die Einzelheiten zur Gewäh
rung der Finanzhilfen sind Gegenstand von noch ab
zuschließenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen
Bund und Ländern für jedes Programmjahr.
Städtebau
Die Maßnahmen des Städtebaus sind von hoher städ
tebaulicher, sozial- und kommunalpolitischer Bedeu
tung. Zentrale Themen sind Klimaschutz und Klima
folgenanpassung und die damit zusammenhängenden
Transformationsprozesse, Erhalt lebendiger Zentren
sowie nachhaltige Entwicklung von Stadtquartieren
und Ortsteilen mit besonderen sozialen Herausforde
rungen oder hohen Funktionsverlusten. Aufgrund ih
rer hohen Anstoßwirkung für private Folgeinvestiti
onen ist die Förderung des Städtebaus zudem ein
erheblicher Wirtschaftsfaktor vor Ort. Für die Förde
rung des Städtebaus im weiteren Sinne sind im Jahr
2026 Ausgabemittel i.H.v. rd. 568 Mio. € veranschlagt.
Darin enthalten sind neben den Finanzhilfen für den
Städtebau gemäß Art. 104b GG u.a. Mittel zur Aus-
nanzierung des „Investitionspakts Sportstätten“ und
des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen
in nationale Projekte des Städtebaus“ sowie Mittel für
die Geschäftsstelle der Kleinstadtakademie und für das
neue Programm „Modellvorhaben innovative Sport-
und Bewegungsräume“. Zusätzlich sind für das Bun
desprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Aus-
nanzierung der Förderrunden bis 2021 im Jahr 2026
Ausgaben i.H.v. rd. 195 Mio. € veranschlagt.
Umweltschutz
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 61 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Schwerpunkte der Investitionen des Bundes für Um
weltschutz im Einzelplan des BMUKN sind die Pro
jekte im Zusammenhang mit der Zwischen- und
Endlagerung radioaktiver Abfälle und dem Standort
auswahlverfahren mit einem Volumen von insgesamt
rd. 1,5 Mrd. € im Jahr 2026, die weitgehend über den
Fonds zur kerntechnischen Entsorgung (KENFO) re-
nanziert werden.
Wirtschaftsförderung
Im Jahr 2026 sind im Rahmen der Gemeinschaftsauf
gabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk
tur“ (GRW) rd. 640 Mio. € für regionale Fördermaßnah
men vorgesehen. Zusätzlich werden 2026 im Rahmen
des GRW Sonderprogramms 35 Mio. € für die Trans
formation in den ostdeutschen Rafneriestandorten
und Häfen bereit gestellt.
Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
1. Bundesfernstraßen..................................................... 9,6 6,6 6,8 6,9 7,0 7,1
2. Bundesschienenwege................................................ 16,1 12,4 2,6 2,7 2,6 2,6
3. Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Ge
meinden........................................................................ 1,0 2,0 2,0 2,1 2,1 2,1
4. Bundeswasserstraßen............................................... 1,4 1,6 1,5 1,5 1,5 1,5
5. Digitale Infrastruktur/Breitbandausbau............... 2,7 1,6 0,1 0,0 0,0 0,0
6. Entwicklungshilfe....................................................... 6,7 6,6 6,1 5,9 5,7 5,6
7. Bildung und Forschung............................................. 3,4 3,4 3,7 4,2 3,6 3,3
8. Wohnungsbau und Städtewesen............................ 4,0 4,4 4,7 5,0 5,9 6,4
9. Gewährleistungen...................................................... 1,5 3,9 3,8 2,2 2,2 1,9
10. Überregionale Forschungsförderung im Hoch
schulbereich ................................................................ 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
11. Umwelt- und Naturschutz, Strahlenschutz......... 1,9 1,6 1,8 1,8 1,7 1,6
12. Schutz des Klimas und der Biodiversität im
Ausland......................................................................... 0,7 - - - - -
13. GA „Regionale Wirtschaftsstruktur“...................... 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
14. Förderung Kohleregionen gem. Strukturstär
kungsgesetz (StStG)................................................... 0,4 2,2 2,8 3,8 3,1 2,6
15. Bundesliegenschaften............................................... 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7 0,7
16. GA ”Agrarstruktur und Küstenschutz” ................. 0,6 0,6 0,6 0,7 0,6 0,6
17. Innere Sicherheit........................................................ 0,8 1,0 1,3 1,5 1,5 1,6
18. Kulturelle Angelegenheiten..................................... 0,5 0,5 0,5 0,5 0,4 0,4
19. Verteidigung................................................................ 0,4 1,7 2,5 3,3 2,5 2,4
20. Zukunftsinvestitionsprogramm.............................. 0,3 0,2 0,2 - - -
Ohne Sondervermögen des Bundes.
Tabelle 13: Investitionsausgaben des Bundes 2024 bis 2029 - aufgeteilt nach den größten Einzelaufgaben -
1.3.4.2
Laufende Ausgaben im Kernhaushalt
Im Jahr 2026 liegt das Volumen der laufenden Aus
gaben des Bundes bei rd. 470,9 Mrd. € (vgl. Tabelle
14). Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen) sowie für Zinsen belaufen sich
dabei auf insgesamt rd. 351,1 Mrd. €. Die Ausgaben für
Personal und den laufenden Sachaufwand betragen
rd. 119,8 Mrd. €. Insgesamt hat sich der Anteil der Per
sonalausgaben an den Gesamtausgaben seit dem Jahr
1992 von 12,1 % auf 9,3 % im Jahr 2026 reduziert.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 62 –
Aufteilung der Ausgaben 2024 bis 2029 nach Ausgabearten 1)
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
1. Laufende Rechnung
1.1 Personalausgaben 42,4 45,6 48,5 52,5 53,1 53,7
1.1.1 Aktivitätsbezüge......................................................... 31,5 34,3 37,1 40,8 41,0 41,4
1.1.2 Versorgung................................................................... 10,9 11,3 11,4 11,8 12,0 12,3
1.2 Laufender Sachaufwand 42,0 52,4 71,3 79,2 121,9 137,0
1.2.1 Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens.... 1,3 1,4 1,4 1,4 1,4 1,4
1.2.2 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw............ 14,7 21,7 38,6 46,8 88,5 103,5
1.2.3 Sonstiger laufender Sachaufwand.......................... 26,0 29,3 31,3 30,9 31,9 32,1
1.3 Zinsausgaben 34,2 30,2 30,2 41,2 55,2 66,4
1.3.1 an Verwaltungen......................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1.3.2 an andere Bereiche..................................................... 34,2 30,2 30,2 41,2 55,2 66,4
1.4 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse 288,7 316,1 321,0 327,6 338,1 347,1
1.4.1 an Verwaltungen......................................................... 42,9 44,1 44,9 44,7 45,1 45,6
- Länder........................................................................ 33,6 33,3 33,7 34,5 35,1 35,8
- Gemeinden................................................................ 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0
- Sondervermögen..................................................... 9,2 10,8 11,1 10,2 10,0 9,8
- Zweckverbände........................................................ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
1.4.2 an andere Bereiche..................................................... 245,8 271,9 276,1 282,9 293,0 301,5
- Unternehmen........................................................... 35,5 54,0 54,2 53,3 53,4 53,6
- Renten, Unterstützungen u.Ä. an natürliche
Personen....................................................................... 41,7 45,0 43,2 42,4 42,0 42,3
- Sozialversicherung.................................................. 144,8 150,2 155,8 164,3 175,2 183,2
- private Institutionen ohne Erwerbscharakter.. 5,2 4,7 4,4 4,6 4,4 4,2
- Ausland...................................................................... 18,7 18,0 18,6 18,2 18,0 18,2
- Sonstige..................................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Summe Ausgaben der laufenden Rechnung 407,3 444,2 470,9 500,4 568,3 604,2
2. Kapitalrechnung 2).................................................
2.1 Sachinvestitionen 7,5 9,7 9,9 10,0 9,9 10,2
2.1.1 Baumaßnahmen 4,4 6,5 6,2 6,0 6,1 6,4
2.1.2 Erwerb von beweglichen Sachen............................ 2,7 3,0 3,6 3,8 3,8 3,7
2.1.3 Grunderwerb............................................................... 0,3 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1
2.2 Vermögensübertragungen 43,4 33,4 35,7 36,2 35,4 35,2
2.2.1 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 41,7 31,6 33,9 35,0 34,2 33,9
2.2.1.1 - an Verwaltungen...................................................... 7,7 9,6 9,2 10,5 10,3 11,0
- Länder........................................................................ 7,4 9,2 8,3 9,6 10,0 10,6
- Gemeinden und Gemeindeverbände.................. 0,4 0,4 0,4 0,4 0,4 0,3
- Sondervermögen..................................................... 0,0 0,0 0,5 0,5 0,0 0,0
2.2.1.2 - an andere Bereiche.................................................. 33,9 22,0 24,7 24,5 23,8 23,0
- Sonstige - Inland..................................................... 25,5 14,5 17,6 17,7 17,2 16,5
- Ausland...................................................................... 8,4 7,5 7,1 6,8 6,6 6,5
2.2.2 Sonstige Vermögensübertragungen...................... 1,7 1,8 1,8 1,2 1,2 1,2
2.3 Darlehensgewährung, Erwerb von Beteiligun
gen 7,5 21,5 12,3 3,6 2,7 2,3
2.3.1 Darlehensgewährung 1,9 12,5 11,7 2,5 2,5 2,2
2.3.1.1 - an Verwaltungen...................................................... 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
2.3.1.2 - an andere Bereiche.................................................. 1,9 12,5 11,7 2,5 2,5 2,2
- Sonstige - Inland (auch Gewährleistungen)...... 1,7 7,2 3,9 2,3 2,3 2,0
- Ausland...................................................................... 0,2 0,2 0,2 0,3 0,3 0,2
2.3.2 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen......... 5,6 8,9 0,6 1,1 0,2 0,1
- Inland......................................................................... 5,5 8,8 0,5 1,0 0,1 0,0
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 63 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Aufteilung der Ausgaben 2024 bis 2029 nach Ausgabearten 1) (Fortsetzung)
Ist
2024
2. RegE
2025
Entwurf
2026
Finanzplan
2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
- Ausland...................................................................... 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 0,1
Summe Ausgaben der Kapitalrechnung 1) 58,4 64,5 57,9 49,8 48,1 47,7
3. Globalansätze 0,0 -5,7 -8,4 -42,7 -73,1 -83,1
4. Ausgaben zusammen 2) 465,7 503,0 520,5 507,5 543,2 568,9
1) Aufteilung nach Ausgabearten in nanzstatistischer Abgrenzung ohne Tilgungsausgaben für das Sondervermögen Bundeswehr (jeweils 3,2 Mrd. € in
2028 / 2029). Differenzen durch Rundung möglich.
2) Bei den konsumtiven Ausgaben handelt es sich um die Ausgaben der laufenden Rechnung ohne die nicht investiven Vermögensübertragungen, welche
den Ausgaben der Kapitalrechnung zugeschrieben werden. Die Ausgaben der Kapitalrechnung beinhalten neben den investiven Ausgaben gem. §13 BHO
auch die nicht investiven Vermögensübertragungen der Obergruppe 69.
3) Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen
Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabelle 14: Aufteilung der Ausgaben 2024 bis 2029 nach Ausgabearten
1.3.5
Die Finanzhilfen des Bundes
Unter Finanzhilfen im Sinne des Subventionsberichts
werden nach §12 StabG Hilfen des Bundes für pri
vate Unternehmen und Wirtschaftszweige verstan
den. Daneben werden sonstige Hilfen berücksichtigt,
die bestimmte Güter und Dienstleistungen für priva
te Haushalte verbilligen und gleichzeitig mittelbar
dem Wirtschaftsgeschehen zugeordnet werden kön
nen (z.B. Hilfen für den Wohnungsbau).
Subventionen – also Finanzhilfen und Steuervergüns
tigungen – sollen als Hilfe zur Selbsthilfe gewährt
werden. Dauerhaft gewährte Subventionen können zu
schwerwiegenden Wettbewerbsverzerrungen führen
und so Fehlallokationen von Ressourcen hervorrufen.
Ein verzögerter Strukturwandel und eine Beeinträch
tigung der Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft
insgesamt wären dann die Folge. Das in die Subven
tionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung aufge
nommene Ziel einer regelmäßigen Evaluierung von
Subventionen verdeutlicht den Anspruch, die Trans
parenz zu erhöhen, die Wirkungsorientierung öffentli
cher Finanzen zu stärken und Subventionen auf ihre
Notwendigkeit kontinuierlich zu überprüfen. Darüber
hinaus berücksichtigt die Bundesregierung das Prinzip
der Nachhaltigkeit in der Subventionspolitik. Hierbei
orientiert sie sich an der Deutschen Nachhaltigkeits
strategie.
Die Subventionspolitik des Bundes wird weiterhin
sehr stark durch die Klima- und Umweltpolitik ge
prägt, insbesondere im Bereich der direkten Förderung
durch Finanzhilfen des Bundes. Von den Finanzhilfen
werden rd. 88 %des Finanzhilfevolumens für klima-
und umweltfreundliche Maßnahmen bereitgestellt.
Neben dem Klimaschutz als einem politischen Kern
anliegen liegen weiterhin aktuelle Förderschwerpunk
te in den Bereichen Wohnungsbau, Digitalisierung und
Mobilität.
Die Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des
29. Subventionsberichts steigen im Zeitraum 2023
bis 2029 von verausgabten 25,3 Mrd. € auf geplante
53,6 Mrd. €. Im Jahr 2026 verteilen sich die Finanzhil
fen des Bundes im Wesentlichen auf die Bereiche ge
werbliche Wirtschaft (Anteil: 43,1 %), Wohnungswesen
(Anteil: 31,8 %) und Verkehr (Anteil: 21,2 %). In der
Summe erhalten die genannten Wirtschaftsbereiche
im Jahr 2026 rund 96%der Finanzhilfen des Bundes.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 64 –
Abbildung7: Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts 2014 bis 2029
3,2
1,3
5,7
3,0
1,3
5,5
3,3
1,5
5,9
3,1
1,8
6,2
3,1
2,2
6,7
3,8
2,7
1,0
8,4
6,7
2,9
1,0
1,2
11,8
7,5
5,3
1,4
4,2
18,4
8,4
8,1
2,7
20,1
8,7
13,3
1,0
2,1
25,1
8,9
16,9
1,0
2,5
29,3
17,5
18,6
1,5
10,2
47,8
21,4
15,8
1,8
10,8
49,8
22,6
15,5
1,7
10,1
49,9
24,0
16,6
1,9
10,8
53,3
23,6
17,4
1,8
10,8
53,6
0
10
20
30
40
50
Mrd. €
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Gewerbliche Wirtschaft
(ohne Verkehr)
Wohnungswesen Landwirtschaft Sonstige
Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes in der Abgrenzung des 29. Subventionsberichts 2014
bis 2029
Differenzen durch Rundung möglich.
1.3.6
Die Personalausgaben und
Stellenentwicklung des Bundes
Der Bereich der Personalausgaben des Bundes wird
maßgeblich bestimmt von den Bezüge- und Entgelt
zahlungen an die aktiven Beschäftigten (Zivil- und
Militärpersonal) sowie von den Versorgungsleistungen
an die Pensionärinnen und Pensionäre. Die Personal
ausgabenquote bleibt wie in den Vorjahren trotz ge
stiegener Bezüge und Entgelte unter 10 % der Gesamt
ausgaben bzw. liegt nur im Jahr 2027 knapp darüber
(Abbildung 8). Von den Personalausgaben entfallen
rd. 30 % auf Planstellen und Stellen der Bereichsaus
nahme.
Der Stellenbestand des Bundes (nur ziviles Personal)
beträgt mit dem Regierungsentwurf 2026 im zivilen
Bereich rd. 306 155 Stellen (Abbildung 9) und steigt da
mit gegenüber dem Stellenbestand zum 2. Regierungs
entwurf 2025 (301 211 Stellen) um rund 4 944 Stellen.
Dabei ist der Wegfall von Stellen, zum Beispiel durch
Kompensationen oder durch das Wirksamwerden von
Vermerken, bereits berücksichtigt. Die Auswirkungen
der pauschalen Stelleneinsparungen in 2025 und 2026
sind hierbei in den Vergleichszahlen noch nicht ent
halten. Zur Stärkung der Sicherheitsbereiche beim Zoll
und bei der Bundespolizei werden zusammen 2 460
Stellen neu ausgebracht. Von den 306 155 zivilen Stel
len unterfallen rd. 83 000 Stellen der Bereichsausnah
me.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 65 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Abbildung8: Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt
0,6
2,3
4,2
2,3
9,7
0,6
2,3
4,3
2,2
9,7
0,5
2,2
4,2
2,2
9,4
0,6
2,3
4,3
2,2
9,7
0,5
1,9
3,5
1,8
7,9
0,4
1,6
2,8
1,4
6,4
0,5
1,8
3,5
1,7
7,7
0,5
2,1
4
1,9
8,8
0,6
2,1
4,1
1,9
9
0,5
2,1
4,3
1,9
9,1
0,5
2,1
4,6
1,9
9,3
0,6
2,3
5,2
2
10,4
0,5
2,2
4,7
1,9
9,6
0,5
2,2
4,5
1,8
9,3
0
2
4
6
8
10
12
%
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Jahr
Sonstiges Beihilfen/Unterstützung u. dgl.
Bezüge Soldatinnen und Soldaten Bezüge/Vergütung Zivilpersonal
Versorgung
Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt
Differenzen durch Rundung möglich.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 66 –
Abbildung9: Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2017 bis 2026 (in Tausend)
258
258
267
267
276
276
282
282
289
289
295
295
299
299
298
298
301
301
223
83
306
0
100
200
300
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Stellenbestand Bereichsausnahme
Entwicklung des Stellenbestandes in der Bundesverwaltung 2017 bis 2026 (in Tausend)
Differenzen durch Rundung möglich.
1.4
Einnahmen des Bundes
1.4.1
Überblick
Den größten Anteil (rd. 383,8 Mrd. €, rd. 73,7%)
der Gesamteinnahmen des Bundes im Jahr 2026
(rd. 520,5 Mrd. €) stellen die Steuereinnahmen dar (vgl.
Abbildung 10 und Ziffer 1.4.2.2). Sie bestehen aus den
Bundesanteilen an den großen Gemeinschaftssteu
ern (Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), speziellen Ver
brauchsteuern (z.B. Energie-, Tabak-, Versicherungs-
und Stromsteuer) und weiteren Bundessteuern (Soli
daritätszuschlag). Neben den Steuereinnahmen erzielt
der Bund im Jahr 2026 sonstige Einnahmen (vgl. Ziffer
1.4.3) i.H.v. rd. 46,8 Mrd. €. Schließlich ist im Entwurf
des Bundeshaushalts 2026 eine Nettokreditaufnahme
i.H.v. 89,9 Mrd. € veranschlagt.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 67 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Abbildung10: Einnahmenstruktur des Bundes im Jahr 2026 Gesamteinnahmen: 520,5 Mrd. €
NKA
17.3 %
Sonstige Einnahmen
9.0 %
Sonstige Steuern
2.7 %
Nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag,
Körperschaft- und Abgeltungsteuer
auf Zins- und Veräußerungserträge
8.4 %
Energiesteuer
(nach Länderbeteiligung)
4.8 %
Lohnsteuer und
veranlagte Einkommensteuer
28.6 %
Umsatzsteuer
(nach MwSt-Eigenmittel
der EU und Konsolidierungshilfen)
29.3 %
Einnahmenstruktur des Bundes im Jahr 2026 Gesamteinnahmen: 520,5 Mrd. €
1.4.2
Steuereinnahmen
1.4.2.1
Steuerpolitik
Ausgewogene Steuerpolitik für nachhaltiges Wachs
tum
Deutschland steht geopolitisch und wirtschaftlich vor
großen Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund
setzt die Bundesregierung auf eine ausgewogene Steu
erpolitik, die sowohl die wirtschaftliche Dynamik als
auch die Verteilungsgerechtigkeit fördert und dabei
die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finan
zen sicherstellt. Es ist klar, dass alle Vorhaben solide
nanziert sein müssen. Das heißt, die geplanten steu
erlichen Maßnahmen müssen zielgerichtet und effek
tiv sein.
Die Bundesregierung hat deshalb mit dem Gesetz für
ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stär
kung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ein Maß
nahmenpaket umgesetzt, das die Wirtschaft ankurbelt
und gezielte Investitionsanreize setzt.
Das beschlossene Reformpaket enthält prioritäre steu
erliche Maßnahmen, um Deutschland wieder auf
Wachstumskurs zu bringen. Es wird die Wettbewerbs
fähigkeit Deutschlands stärken und durch bessere
Rahmenbedingungen für Investitionen starke Anreize
setzen und Planungssicherheit für Standort- und In
vestitionsentscheidungen schaffen. Im Einzelnen ent
hält das Gesetz folgende Verbesserungen:
Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Investitionsbooster“, der noch in diesem Jahr wirken
soll. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Ab
nutzung (AfA) in Höhe von bis zu 30 % vor. Die Wie
dereinführung und Ausweitung der degressiven AfA
dient der schnelleren Renanzierung von Investitio
nen, kommt allen Unternehmen gleichermaßen zugu
te, ist unkompliziert in der Umsetzung und liefert da
mit eine schnelle Anreizwirkung in der Breite.
Anschließend an den zeitlich begrenzten „Investiti
onsbooster“ wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028
schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt von
15 % auf 10 % im Jahr 2032 gesenkt. Die Senkung der
Körperschaftsteuer steigert die Rentabilität von Inves
titionsprojekten, sorgt für langfristige Planungssicher
heit und setzt ein starkes Standortsignal. Korrespon
dierend zur Körperschaftsteuersatzsenkung wird der
Thesaurierungssteuersatz in §34a Einkommensteuer
gesetz ebenfalls beginnend ab 2028 in drei Schritten
auf 25 % abgesenkt, um die Belastungsneutralität zwi
schen Personenunternehmern und Kapitalgesellschaf
ten weiterhin zu gewährleisten.
Mit dem Gesetz wird zudem die EMobilität weiter
gefördert und ausgebaut. Damit wird der allgemeine
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 68 –
„Investitionsbooster“ um einen solchen für EMobili
tät ergänzt. Hierfür wird eine degressive Abschreibung
für nach dem 30.Juni 2025 und vor dem 1.Januar
2028 angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Diese
beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 %, damit
alle Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen – davon protieren. Dies leistet einen
gezielten steuerlichen Beitrag für den Markthochlauf
der E-Mobilität im betrieblichen Bereich. Zudem wird
die Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagen
besteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeu
gen von 70.000 € auf 100.000 € erhöht.
Um Investitionen in Forschung zu fördern, werden
zudem bei der Forschungszulage der Bemessungs
grundlagenhöchstbetrag ab 2026 von 10 Mio. € auf
12 Mio. € deutlich erhöht und die förderfähigen
Aufwendungen unbürokratisch ausgeweitet. Die Maß
nahmen steigern die Attraktivität der steuerlichen
Forschungsförderung und somit auch die Standort
attraktivität Deutschlands im internationalen Stand
ortwettbewerb. Dies ist ein deutliches Signal sowohl
für inländische als auch ausländische Unternehmen,
dass es sich lohnt in Forschung und Entwicklung in
Deutschland zu investieren.
Diese steuerlichen Maßnahmen führen kurzfristig zu
geringeren Steuereinnahmen von Bund, Ländern und
Gemeinden. Nach der langen Phase wirtschaftlicher
Stagnation ist es jedoch wichtig, die Potenziale der
deutschen Volkswirtschaft jetzt zu nutzen und wieder
einen höheren Wachstumspfad zu erreichen. Dabei
geht es nicht nur um die Bewältigung der gegenwär
tigen Herausforderungen, sondern auch um die Schaf
fung einer resilienten Wirtschaft auf längere Sicht. Ziel
der Bundesregierung bleibt es, das Land voranzubrin
gen und die Interessen von Bund und Ländern dabei
vernünftig auszutarieren.
Im Bereich der Einkommensteuer setzt die Bundesre
gierung weiterhin auf eine anreizfreundliche und ver
teilungsgerechte Steuerpolitik, die vor allem der brei
ten Mitte der Gesellschaft und Familien zugutekommt.
Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung ist auch
weiterhin ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung.
Hierzu sieht der Koalitionsvertrag viele Maßnahmen
vor, die in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden
sollen. Darüber hinaus werden das Bundesministerium
der Finanzen und die Finanzverwaltungen der Länder
die bereits bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung
von Steuerhinterziehung stetig verbessern und fort
entwickeln.
Auch um Haushaltseinnahmen zu sichern und steu
erehrliche Unternehmer zu schützen, ist ein weiteres
zentrales Anliegen der Bundesregierung die Bekämp
fung von Umsatzsteuerbetrug. Einen wichtigen Bei
trag zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug wird
dabei künftig ein digitales Meldesystem für innerge
meinschaftliche und nationale B2B-Umsätze leisten.
Das Bundesministerium der Finanzen und die Finanz
verwaltungen der Länder arbeiten gemeinsam mit
hoher Intensität an der Konzeptionierung eines wirk
samen, widerstandsfähigen und bürokratiearmen Mel
desystems. Ab dem 1.Juli 2030 sollen die Unterneh
men verpichtet sein, Daten aus ihren E-Rechnungen
für innergemeinschaftliche B2B-Umsätze digital und
nahezu in Echtzeit an die Finanzverwaltung zu über
mitteln.
Steuerpolitik im europäischen bzw. internationalen
Kontext
Die Bundesregierung sieht in der Koordinierung der
Steuerpolitik mit den europäischen und internationa
len Partnern große Vorteile. Unilaterale Maßnahmen
können in einer sich schnell ändernden global agier
enden Wirtschaftswelt oft umgangen werden und zu
einer Fragmentierung der Rechtslandschaft führen.
Abgestimmte und von einer Vielzahl von Staaten ent
wickelte Standards erhöhen nicht nur die Akzeptanz
der Regelungen, sondern erschweren auch Steuerum
gehungsstrategien.
Die im Rahmen der OECD- und G20-Initiative im Jahr
2015 verabschiedeten Empfehlungen gegen Gewinn
kürzung und Gewinnverlagerung („Base Erosion and
Prot Shifting – BEPS“) sind weitgehend umgesetzt.
Die inzwischen auf 147 Staaten und Jurisdiktionen
angestiegene Mitgliederzahl des „Inclusive Framework
on BEPS“ (IF on BEPS) zeigt das große Interesse so
wohl von Industrie- als auch von Entwicklungs- und
Schwellenländern, gemeinsame Standards zu erarbei
ten und diese zu implementieren.
Ein besonderer Schwerpunkt der aktuellen Arbeiten
liegt auf der Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft.
Dazu wurde die OECD von den G20 mit der Erarbei
tung von Lösungen beauftragt, die darauin die sog.
Zwei-Säulen-Lösung entwickelt hat.
Säule 1 sieht u.a. die teilweise Neuverteilung der Be
steuerungsrechte der größten und protabelsten Kon
zerne der Welt vor (Amount A). Dabei werden durch
die Schaffung neuer Anknüpfungspunkte die Besteu
erungsrechte tendenziell vom Ort der Produktion da
hin gelenkt, wo die Produkte oder Dienstleistungen
vermarktet werden bzw. sich die Nutzer bzw. Kunden
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 69 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
des Konzerns benden. Die Umsetzung von Amount A
der Säule 1 soll auf Grundlage eines völkerrechtlichen
Vertrags (Multilateral Convention – MLC) erfolgen, der
anschließend durch die beteiligten Staaten ratiziert
und ins nationale Recht überführt werden soll. Die
MLC wurde auf technischer Ebene bereits im Juni 2024
nalisiert. Die abschließende Einigung steht noch aus.
Unter Säule 2 soll durch die Etablierung eines globalen
effektiven Mindestbesteuerungsniveaus in Höhe von
15 % u.a. aggressiver Steuergestaltung und schädlich
em Steuersystemwettbewerb ein Ende gesetzt werden.
Ende 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die
Richtlinie zur EU-weit einheitlichen Umsetzung der
globalen effektiven Mindestbesteuerung geeinigt. Die
nationale Umsetzung wurde am 21.Dezember 2023
erfolgreich abgeschlossen. Die Regelungen gelten erst
malig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.Dezember
2023 begonnen haben. Der damit im Zusammenhang
stehende notwendige grenzüberschreitende Informa
tionsaustausch im Rahmen der globalen effektiven
Mindestbesteuerung wurde im April 2025 ebenfalls
durch eine EU-Richtlinie geregelt. Neben den EU-Mit
gliedstaaten setzen auch etliche Drittstaaten die Re
gelungen um (u.a. Japan, Großbritannien, Kanada,
Australien und die Schweiz). Weitere Staaten (insb.
Entwicklungs- und Schwellenländer, aber auch sog.
Investment Hubs) erwägen ebenfalls die Einführung
von nationalen Regelungen zur Sicherstellung eines
effektiven Mindeststeuerniveaus in Höhe von 15 %.
Auf internationaler Ebene werden die Diskussionen
zu Interpretationsfragen fortgesetzt, um eine konsis
tente Anwendung der Regelungen zu gewährleisten.
Diese münden in sog. Administrative Guidances, die
teilweise zu Anpassungen der Umsetzungsgesetze füh
ren werden. Zuletzt wurde ein gemeinsames Statement
der G7-Staaten zur globalen effektiven Mindestbesteu
erung ausgehandelt, das am 28.Juni 2025 von der
kanadischen G7-Präsidentschaft veröffentlicht wurde.
Das Statement zielt darauf ab, die deutsche Wirtschaft
vor steuerlichen Retorsionsmaßnahmen zu schützen,
die internationale Steuerrechtslandschaft zu stabilisie
ren und Säule 2 zu bewahren. Kernelemente dieses
Statements sind, dass die US-Retorsionsregelung (Sec
tion 899) aus dem US-Steuergesetzentwurf (OBBBA)
vollständig entfernt wird und die Verschärfungen bei
der US-Mindeststeuer GILTI (Global Intangible Low-
Taxed Income) Bestandteil der nalen Fassung sind.
Das Entgegenkommen gegenüber den USA besteht
nun darin, einem fairen Nebeneinander von OECD-
und der US-Mindeststeuer („side-by-side" Ansatz) zu
zustimmen. Dabei sollen die Integrität der Säule 2
bewahrt, Stabilität und Rechtssicherheit der internati
onalen Steuerarchitektur gestärkt, und Wettbewerbs
nachteile für die (deutsche) Wirtschaft vermieden wer
den. Das G7 Statement bildet die Grundlage für die
derzeit laufenden technischen Arbeiten auf Ebene des
IF on BEPS, um dieses umzusetzen.
Insbesondere durch den OECD/G20 BEPS-Prozess,
den Prozess der globalen effektiven Mindestbesteu
erung sowie die Maßnahmen zum zwischenstaatli
chen Informationsaustausch sind in der Vergangenheit
Fortschritte gegen schädlichen Steuerwettbewerb und
schädliche Steuergestaltungen erzielt worden. Damit
einher ging allerdings auch eine gewisse Regelungs
komplexität, die nicht ohne Auswirkungen auf Ver
waltungsaufwand und Befolgungskosten blieb. Dem
soll die „Tax Decluttering & Simplication“ (TDS) Ini
tiative im europäischen Kontext begegnen. TDS be
deutet, den bestehenden und künftigen europäischen
Rechtsrahmen auf Vereinfachungen bei der Miss
brauchsbekämpfung zu überprüfen, ohne das Schutz
niveau gegen schädlichen Steuerwettbewerb und ag
gressive Steuergestaltungen zu senken.
Bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerkri
minalität kommt der Transparenz im Steuerbereich
eine entscheidende Bedeutung zu. Einen Meilenstein
markierte in dieser Hinsicht die Aufnahme des au
tomatischen Informationsaustauschs über Finanzkon
ten nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common
Reporting Standard - CRS) im Herbst 2017, an dem
mittlerweile weltweit über 120 Staaten und Gebiete
teilnehmen. Im Auftrag der G20 hat die OECD zu
dem einen einheitlichen Melderahmen für Kryptover
mögenswerte entwickelt. Der CARF umfasst standardi
sierte Melde- und Sorgfaltspichten für Anbieter von
Krypto-Dienstleistungen und erlaubt den automati
schen Informationsaustausch zu Krypto-Vermögens
werten auf Grundlage einer mehrseitigen Behörden
vereinbarung. Er ergänzt so den weiterentwickelten
CRS, der künftig digitale Finanzmarktprodukte (Cent
ral Bank Digital Currencies und bestimmte E-Geld-
Produkte) umfasst und verschärfte Sorgfaltspichten
sowie weitergehende Meldepichten vorsieht. Dane
ben hat die EU mit der sog. DAC 8-Richtlinie in weiten
Teilen auf Vorarbeiten der OECD zum CARF und den
Weiterentwicklungen des CRS zurückgegriffen, um sie
innerhalb der Europäischen Union zu etablieren. Die
Regelungen sollen bis 31.Dezember 2025 national um
gesetzt und ab dem 1.Januar 2026 angewendet werden.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 70 –
Auf EU-Ebene werden die Steuersysteme der Mitglied
staaten weiterhin von der EU-Gruppe Verhaltensko
dex (Unternehmensbesteuerung) hinsichtlich mögli
cher schädlicher Regelungen überwacht, ebenso wie
die Steuersysteme von Drittstaaten.
Die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
für Steuerzwecke wird zweimal jährlich aktualisiert.
Diese Regelmäßigkeit vereinfacht die Anwendung von
steuerlichen Abwehrmaßnahmen, auf deren Einfüh
rung sich die EU-Mitgliedstaaten verständigt haben.
Auf nationaler Ebene sieht das sog. Steueroasen-Ab
wehrgesetz dementsprechend die Umsetzung von vier
auf einander abgestimmte und im Grundsatz alterna
tiv zur Anwendung kommenden Abwehrmaßnahmen
vor. Gemeinsames Ziel ist es, Staaten und Gebiete,
die anerkannten Standards in den Bereichen Transpa
renz in Steuersachen, unfairer Steuerwettbewerb und
Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen,
dazu anzuhalten, Anpassungen in Richtung einer Be
achtung internationaler Standards im Steuerbereich
vorzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Personen und
Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und
materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abge
halten werden, Geschäftsbeziehungen zu diesen Staa
ten und Steuergebieten fortzusetzen oder aufzuneh
men.
Weiterhin hat der Rat der Europäischen Union die sog.
FASTER-Richtlinie verabschiedet, um die Entlastungs
verfahren von Quellensteuern auf grenzüberschreiten
de Dividenden- und fakultativ Zinszahlungen der
EU-Mitgliedstaaten efzienter zu gestalten. Diese bein
haltet Regelungen zur Digitalisierung und Vereinheit
lichung der mitgliedstaatlichen Verfahren und zielt auf
eine Beschleunigung zur Steigerung der Attraktivität
des europäischen Finanzmarkts ab. Gleichzeitig soll
eine faire Besteuerung durch Bekämpfung von Steuer
betrug und Steuervermeidung gefördert werden. Die
EU-Mitgliedstaaten sind verpichtet, die Richtlinie bis
zum 31.Dezember 2028 in nationales Recht umzuset
zen, die Regelungen nden ab dem 1.Januar 2030 An
wendung.
Neben den internationalen Steuerarbeiten auf Ebene
der OECD und der EU beteiligt sich die Bundesregie
rung an den Arbeiten bei den Vereinten Nationen
(VN). Auf Grundlage einer im Jahr 2023 verabschiede
ten Resolution soll eine „UN Framework Convention
on International Tax Cooperation“ (Steuerrahmenkon
vention, UNFCITC) erarbeitet werden. Erklärtes Ziel
der Rahmenkonvention ist es, die internationale Steu
erzusammenarbeit wirksamer und inklusiver zu ge
stalten. Deutschland ist gemeinsam mit den anderen
EU-Mitgliedstaaten daran interessiert, sich konstruktiv
an den Arbeiten zu beteiligen. Im August 2024 wurden
sog. Terms of Reference (ToR) beschlossen (die EU-Mit
gliedstaaten hatten sich bei der Abstimmung enthal
ten), die u.a. Prinzipien, Ziele, Verpichtungen und
abstrakt mögliche Protokollthemen für die UNFCITC
vorgeben.
Am 24.Dezember 2024 wurde von der VN-General
versammlung mit einer Modalitäten-Resolution die
Einsetzung eines Verhandlungskomitees (Intergovern
mental Negotiating Committee; INC) beschlossen und
das INC damit beauftragt, die UNFCITC zusammen
mit zunächst zwei „frühen“ Protokollen unter Berück
sichtigung der ToR bis Herbst 2027 zu verhandeln.
Die Verhandlungen sind in drei Arbeitsstränge unter
teilt (sog. Workstream) mit jeweils eigenen Arbeitsplä
nen. Die Workstreams organisieren sich wie folgt:
Workstream I: Arbeiten an der Steuerrahmenkon
vention;
Workstream II: Besteuerung von Einkünften aus
grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der zu
nehmend digitalisierten und globalisierten Wirt
schaft;
Workstream III: Vermeidung und Beilegung von
Steuerstreitigkeiten.
Im Bereich der Mehrwertsteuer wurde im März 2025
das Rechtsetzungspaket „Mehrwertsteuer im digitalen
Zeitalter“ vom Rat angenommen. Die Änderungen
werden in mehreren Schritten bis zum 1. Juli 2030
in nationales Recht umzusetzen sein. Mit den inhalt
lich komplexen Regelungen soll das Mehrwertsteuer
recht der Union u. a. weiter an die fortschreitende
Digitalisierung angepasst werden. Inhaltliche Schwer
punkte sind die Überarbeitung des Rechtsrahmens
für die Verwendung elektronischer Rechnungen im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sowie die
Schaffung einer harmonisierten Rechtsgrundlage für
transaktionsbezogene Meldesysteme, die Senkung der
Bürokratielast grenzüberschreitend tätiger Unterneh
men und die Novellierung der Vorschriften für elekt
ronische Plattformen, die im Beherbergungs- oder
Personentransportsektor Leistungen erbringen.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 71 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Abbildung11: Entlastung der Haushalte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer* bis 2025 jeweils im Vergleich zu 2016
134
182 264
360
216
372
588
336
556
600
1 492
696
768
300
1 764
696
1 112
200
2 008
1 440
1 612
3 052
1 440
1 974
3 414
1 560
2 260
3 820
0
800
1 600
2 400
3 200
4 000
2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Erhöhung Kindergeld Senkung Lohnsteuer Kinderbonus
Entlastung der Haushalte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer* bis 2025 jeweils im
Vergleich zu 2016
* Familie mit 2 Kindern und einem Jahresarbeitslohn von 45.000 € in Steuerklasse III/2 (Alleinverdienerin oder Alleinverdiener, gesetzlich
versichert);
Es wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung unterstellt. Ab 2019 wurde die paritätische
Teilung berücksichtigt.
Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2015
2015 2020 2022 2023 2024 2025
in€
Kinderfreibeträge
Sächliches Exis
tenzminimum 4.512 5.172 5.620 6.024 6.612 6.672
Betreuung und
Erziehung oder
Ausbildung
2.640 2.640 2.928 2.928 2.928 2.928
Kindergeld1)
monatlich
1. Kind 188 204 219 250 250 255
2. Kind 188 204 219 250 250 255
3. Kind 194 210 225 250 250 255
4. Kind und wei
tere 219 235 250 250 250 255
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 72 –
1) Zzgl. Einmalzahlung in Höhe von 300€(2020) und 100€(2022) je Kind („Kinderbonus“).
Tabelle 15: Entwicklung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ab 2015
1.4.2.2
Ergebnis der Steuerschätzung
Die Einnahmeerwartungen bei den Steuern für die
Jahre 2025 bis 2029 basieren auf den Ergebnissen
des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2025.
Neben dem federführenden BMF gehören diesem Ar
beitskreis Vertreterinnen und Vertreter des BMWE,
der Obersten Finanzbehörden der Länder, der Bun
desvereinigung der kommunalen Spitzenverbände,
der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundes
amts, des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und führender
wirtschaftswissenschaftlicher Forschungsinstitute an.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftli
chen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der Bun
desregierung zugrunde gelegt. Der Arbeitskreis „Steu
erschätzungen“ geht grundsätzlich vom geltenden
Steuerrecht aus. Für die Jahre 2025 bis 2029 wurden
gegenüber der Schätzung im Oktober 2024 die nanzi-
ellen Auswirkungen der nachstehenden Steuerrechts
änderungen berücksichtigt:
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezem
ber 2024 (BGBl.I 2024 Nr.387)
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenz
minimums 2024 vom 2.Dezember 2024 (BGBl.I
2024 Nr.386)
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steu
erfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.De
zember 2024 (BGBl.I 2024 Nr.449)
Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes
in der sozialen Pegeversicherung 2025 (Pege-
Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - PBAV
2025) vom 20.Dezember 2024 (BGBl.I 2024 Nr.446)
Drittes Gesetz zur Änderung des Vergnügungsteu
ergesetzes vom 20.Dezember 2024 (GVBl. Berlin,
Nr.42, S.662)
Viertes Gesetz zur Änderung des Berliner Zweit
wohnungsteuergesetzes vom 20.Dezember 2024
(GVBl. Berlin, Nr.42, S.663)
Zweites Gesetz zur Änderung des Übernachtungs
teuergesetzes vom 20.Dezember 2024 (GVBl.
Berlin, Nr.42, S.664)
Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei ge
schlechtsspezischer und häuslicher Gewalt (Ge
walthilfegesetz – GewHG) (BGBI. I 2025, Nr.57)
Verglichen mit der Steuerschätzung vom Oktober 2024
wird gemäß der Steuerschätzung vom Mai 2025 er
wartet, dass die Steuereinnahmen insgesamt im Jahr
2025 um 2,7 Mrd. € geringer ausfallen, wobei auf den
Bund 0,6 Mrd. € und auf die Gemeinden 3,5 Mrd. €
Mindereinnahmen entfallen, während für die Länder
1,1 Mrd. € Mehreinnahmen erwartet werden.
In den Jahren 2026 bis 2029 wird das Steuerauom-
men ebenfalls unter dem Schätzergebnis vom Oktober
2024 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat
seine Prognose für das Jahr 2026 um -19,1 Mrd. €
(Bund: -10,2 Mrd. €), 2027 um -20,3 Mrd. € (Bund:
-6,6 Mrd. €), 2028 um -18,3 Mrd. € (Bund: -7,3 Mrd. €)
und 2029 um -20,8 Mrd. € (Bund: -8,6 Mrd. €) ange
passt.
Steuereinnahmen des Bundes 2025 bis 2029
2025 2026 2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
1. Steuerschätzung*
Bundesanteil an Lohnsteuer 110,5 115,3 122,1 128,2 134,4
Bundesanteil an veranlagter Einkommensteuer 31,9 33,3 34,8 36,6 38,0
Bundesanteil an den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag* 16,2 16,3 16,5 17,0 17,6
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 73 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Steuereinnahmen des Bundes 2025 bis 2029 (Fortsetzung)
2025 2026 2027 2028 2029
- in Mrd.€ -
Bundesanteil an der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungser
träge 10,3 8,5 8,3 8,6 8,8
Bundesanteil an Körperschaftsteuer 17,9 19,1 19,8 20,3 20,9
Bundesanteil an der Mindeststeuer 0,0 0,5 0,4 0,3 0,2
Bundesanteil an Steuern vom Umsatz 153,6 159,3 164,4 170,1 175,3
Gewerbesteuerumlage 2,7 2,9 2,9 3,0 3,1
Bundessteuern 109,6 108,2 110,4 110,5 110,4
Steuereinnahmen des Bundes vor EU/FDE/LFA 452,7 463,3 479,7 494,6 508,8
EU-Finanzierung -29,2 -43,1 -42,3 -41,6 -42,2
davon:
EU-MWSt-Eigenmittel -5,6 -5,8 -5,9 -6,1 -6,2
EU-BNE-Eigenmittel -22,2 -35,9 -35,0 -34,2 -34,7
EU-Kunststoff-Eigenmittel -1,4 -1,4 -1,4 -1,4 -1,3
Regionalisierungsmittel -13,1 -11,9 -12,3 -12,6 -13,0
Ergänzungszuweisungen (LFA) -11,7 -11,4 -11,6 -12,1 -12,5
Kompensation Kfz-Steuer -9,0 -9,0 -9,0 -9,0 -9,0
Konsolidierungshilfen/ Sanierungshilfen -0,8 -0,8 -0,8 -0,8 -0,8
Steuereinnahmen des Bundes nach Steuerschätzung 389,0 387,1 403,7 418,6 431,3
2. Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen, die unter Nr.1
nicht erfasst sind und Anpassungen an die aktuelle Einnahmeentwick
lung **
-2,2 -3,3 -3,2 -6,2 -7,4
Steuereinnahmen 386,8 383,8 400,6 412,3 423,9
*168. Sitzung des Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ im Mai 2025
**2025: 2. RegE 2025; RegE 2026 und Finanzplan bis 2029
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 16: Steuereinnahmen des Bundes 2025 bis 2029
1.4.3
Sonstige Einnahmen
1.4.3.1
Überblick
Neben den Steuereinnahmen erzielt der Bund im Jahr
2026 sonstige Einnahmen, die mit rd. 46,8 Mrd. € ver
anschlagt sind (vgl. Tabelle 17). Hierzu gehören insbe
sondere Einnahmen aus Zuschüssen der Auau- und
Resilienzfazilität der Europäischen Union, die Lkw-
Maut, sowie Gewinne aus Unternehmen und Beteili
gungen. Als Einnahmen aus Zuschüssen der Auau
und Resilienzfazilität der Europäischen Union (RRF)
werden im Haushaltsjahr 2026 rd. 10,6 Mrd. € erwartet,
in der Finanzplanung ab dem Jahr 2027 sind keine
Einnahmen mehr enthalten.
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2026
in Mrd.€
• Steuerähnliche Abgaben (Münzeinnahmen und dgl.)........................................................................................................... 0,2
• Verwaltungseinnahmen................................................................................................................................................................ 18,1
- Gebühren, Entgelte......................................................................................................................................................................... 16,9
• Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Vermögen (ohne Zinsen)......................................................................... 3,9
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 74 –
Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2026 (Fortsetzung)
in Mrd.€
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen.......................................................................................................................... 3,6
Mieten, Pachten u.a.m.................................................................................................................................................................... 0,1
• Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen.......................................................................... 0,9
- Privatisierungserlöse 0,0
• Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen.......................................................................................... 0,1
• Zinseinnahmen............................................................................................................................................................................... 0,9
Darlehensrücküsse...................................................................................................................................................................... 0,8
• Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen, besondere Finanzierungseinnahmen................................................ 21,7
Zusammen........................................................................................................................................................................... 46,8
Tabelle 17: Sonstige Einnahmen des Bundes im Jahr 2026
1.4.3.2
Privatisierungspolitik
Nach §65 Abs. 1 Nr.1 BHO soll sich der Bund nur
unter engen Voraussetzungen an der Gründung eines
Unternehmens in der Rechtsform des privaten Rechts
oder an einem bestehenden Unternehmen einer sol
chen Rechtsform beteiligen. Dazu gehören ein wichti
ges Interesse des Bundes an der Beteiligung sowie die
Tatsache, dass sich der Beteiligungszweck nicht besser
und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt.
Die Vorschrift spiegelt die politische und ökonomi
sche Grundüberzeugung wider, dass privater Initiative
und Eigentümerschaft gegenüber einer Beteiligung des
Bundes grundsätzlich der Vorrang zu geben ist und
die Betätigung des Bundes als Unternehmer auf das
Notwendige beschränkt bleibt.
Die unternehmerischen Beteiligungen des Bundes be
dürfen dementsprechend einer klaren Legitimation
und genauen Denition des Bundesinteresses. Das
Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist regel
mäßig zu überprüfen. Dies geschieht insbesondere im
Rahmen des Berichts des BMF zur Prüfung des wichti
gen Bundesinteresses gemäß §65 BHO, der in einem 2-
bis 3-jährigen Turnus erstellt und dem Bundeskabinett
vorgelegt wird. Hierzu berichten die für die jeweiligen
Bundesbeteiligungen zuständigen Bundesministerien
über das Vorliegen des aktuellen wichtigen fachpoliti
schen Interesses des Bundes an der Beteiligung sowie
die Wirtschaftlichkeit der Erreichung des Beteiligungs
zwecks. Diese ist dann gegeben, wenn der vom Bund
angestrebte Zweck nicht besser und efzienter als
durch eine Unternehmensbeteiligung erfüllt werden
kann und das Bundesvermögen wirtschaftlich zur Er
reichung der staatlichen Aufgaben eingesetzt wird. Der
Bericht ist für die Bundesregierung eine wesentliche
Grundlage für ihre Entscheidungen über den weiteren
Umgang mit den Beteiligungen. Sofern die Vorausset
zungen des §65 Abs. 1 Nr.1 BHO nicht mehr gegeben
sind, insbesondere weil das wichtige fachpolitische In
teresse des Bundes an der Beteiligung entfallen ist,
prüft die Bundesregierung Optionen zum weiteren
Umgang mit der Beteiligung. Dazu gehören die Ver
äußerung der Beteiligung oder von Teilbereichen des
Unternehmens, die Übertragung anderer Aufgaben auf
die Gesellschaft, die Liquidation oder die Verschmel
zung mit anderen Bundesunternehmen.
1.4.3.3
Bundesimmobilienangelegenheiten
Zentrale Immobiliendienstleisterin auf Bundesebene
ist die unternehmerisch strukturierte und agieren
de Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), ei
ne bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öf
fentlichen Rechts im Geschäftsbereich des BMF. Im
Zuge der Reform Bundesbau wurde das BImA-Ge
setz überarbeitet und die Bundesanstalt durch Stär
kung ihrer Handlungsfreiheiten und Eigenverantwor
tung neu ausgerichtet. Die Verantwortung für den
zivilen Bundesbau auf Dienstliegenschaften wurde
auf die BImA übertragen. Zur Beschleunigung von
Prozessen wurden Schnittstellen abgebaut und Kom
petenzen konzentriert gebündelt. Die ministerielle
Steuerung der BImA durch BMF ist auf die Rechts
aufsicht beschränkt. Der Verwaltungsrat ist zentra
les Beschlussorgan der BImA. Er trifft insbesondere
Entscheidungen zur Durchführung und Finanzierung
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 75 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
von Bauprojekten. Die entsprechende Anwendung von
BHO-Normen wurde reduziert, die grundsätzliche Ab
führungspicht der BImA an den Bundeshaushalt be
steht fort.
Die BImA nimmt folgende Kernaufgaben wahr:
Verantwortung für den zivilen Bundesbau auf
Dienstliegenschaften,
Verwaltung des dienstlich genutzten Bundeslie
genschaftsvermögens auf der Basis eines nachhal
tigen, wert- und kostenoptimierten zentralen Lie
genschaftsmanagements,
wirtschaftliche Verwertung der nicht mehr für
dienstliche Zwecke benötigten Liegenschaften so
wie sonstiger entbehrlicher Liegenschaften,
zentrale Deckung des Grundstücks- und Raumbe
darfs für Bundeszwecke im Rahmen des „Einheitli
chen Liegenschaftsmanagements (ELM)“,
Wahrnehmung übernommener Aufgaben der
Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonder
aufgaben (BvS) im Bereich des Altlastenmanage
ments und der Beteiligungsführung,
Wahrnehmung bestimmter liegenschaftsbezoge
ner öffentlicher Verwaltungsaufgaben des Bundes
sowie
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Bundes
einschließlich eines Wohnungsneubauprogramms.
Gemäß §2 Abs. 3 des Gesetzes über die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImAG) ist sie Eigentümerin
grundsätzlich aller inländischen Dienstliegenschaften
des Bundes geworden, die sie den bisherigen Nutzern
auf der Grundlage eines Mietverhältnisses (Vermie
terMieterModell) zur weiteren Nutzung überlässt. Im
Rahmen des ELM führt die BImA auch investive Bau
maßnahmen für die Bundesbehörden auf den in ihrem
Eigentum stehenden bzw. von ihr zu beschaffenden
Liegenschaften durch, die sie grundsätzlich aus ihrem
Wirtschaftsplan nanziert; die Renanzierung wird
durch die von den Nutzern jeweils an die BImA zu
entrichtenden Mieten gewährleistet. Die vom Gesetz
geber durch Haushaltsvermerk bis einschließlich 2029
eingeräumte Möglichkeit zur verbilligten Abgabe von
Grundstücken u.a. auch für Zwecke des sozialen Woh
nungsbaus schafft ungeachtet der damit verbundenen
Mindereinnahmen Anreize insbesondere für Kommu
nen zur Entwicklung und dem Ankauf von Flächen
des Bundes. Seit dem Haushaltsjahr 2024 ist eine Ver
billigung auch bei der Bestellung von Erbbaurechten
für öffentliche Zwecke in entsprechenden Fällen mög
lich. Finanzielle Belastungen entstehen zudem durch
die unentgeltlichen Liegenschaftsüberlassungen zur
Flüchtlingsunterbringung.
Im Rahmen der operativen Durchführung der Woh
nungsfürsorge für Bundesbedienstete leistet die BImA
ihren Beitrag zur Bewältigung der weiterhin ange
spannten Wohnraumsituation insbesondere in Groß
stadtregionen durch ein am Bedarf ausgerichtetes
Wohnungsneubauprogramm und die Vereinbarung
von bezahlbaren Mieten. Letzteres wird vor allem
durch einen Haushaltsvermerk ermöglicht, der die
BImA ermächtigt, in angespannten Wohnungsmärk
ten und in Großstadtregionen für ihre Bestandsliegen
schaften bis Baujahr 2025 die Bestands- sowie die Erst-
und Neuvermietungsmieten in eigenen Wohnungen
auf die untere Grenze des im einschlägigen Mietspiegel
ausgewiesenen Mietwertes zu begrenzen. Zusätzlich ist
eine grundsätzliche Obergrenze in Höhe von 10 €/m²/
nettokalt vorgesehen, die nur in der im Haushaltsver
merk näher bestimmten Konstellation überschritten
werden kann. Eine entsprechende Möglichkeit wird
über einen eigenen Haushaltsvermerk auch für Bele
gungsrechtswohnungen eingeräumt. Weiter wird für
die Bestands- sowie die Erst- und Neuvermietungs
mieten von neuerrichteten BImA-eigenen Wohnlie
genschaften ab Bau- und Bezugsjahr 2026 zugelassen,
die Bestands- sowie die Erst- und Neuvermietungs
mieten auf 12 €/m²/nettokalt zu begrenzen, wenn und
soweit die ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete ober
halb von 12 €/m²/nettokalt liegt.
Die BImA hat nach §1 Abs. 1a BImAG bei der Erfül
lung ihrer Aufgaben auch bau-, wohnungs-, stadtent
wicklungspolitische und ökologische Ziele des Bundes
zu unterstützen.
Im Finanzplanzeitraum bis zum Jahr 2029 leistet die
BImA in Abhängigkeit von Geschäftsentwicklung, Jah
resüberschuss und Liquidität jährlich Abführungen
an den Bundeshaushalt, die zentral bei Kapitel 6004
veranschlagt werden (2026: 1,350 Mrd. €). Zudem er
wirtschaftet sie sämtliche ihr entstehenden Aufwen
dungen, u.a. für Personal, Verwaltungsaufgaben, Bau-
oder energetische Sanierungsmaßnahmen und Grund
stücksverpichtungen (z.B. infolge von Altlasten ehe
mals militärisch genutzter Liegenschaften).
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 76 –
1.4.3.4
Gewinne der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank hat für das Geschäftsjahr
2024 keinen Gewinn ausgewiesen. Somit erfolgt im
Haushaltsjahr 2025 keine Ausschüttung an den Bund.
Als Hauptgrund nannte die Deutsche Bundesbank
weiterhin verschiedene Belastungen, die aus der Um
setzung der restriktiven Geldpolitik zur Sicherung
der Preisstabilität resultieren. Insbesondere die nega
tive Zinsmarge aus niedrigen Zinserträgen der Anlei
heportfolien einerseits und hohen Zinszahlungen für
Einlagen der Geschäftsbanken andererseits, belasten
das Ergebnis. Die Deutsche Bundesbank hat nach der
Auösung ihrer verbliebenen Rücklagen einen Bilanz
verlust von 19,2 Mrd. € ausgewiesen und einen Ver
lustvortrag gebildet. Für das Haushaltsjahr 2026 und
für die folgenden Haushaltsjahre werden – den Aus
sagen der Deutschen Bundesbank folgend – keine
Einnahmen aus einem Bundesbankgewinn erwartet
und im Bundeshaushalt veranschlagt.
1.4.4
Kreditaufnahme
Die Nettokreditaufnahme ist im Wesentlichen der Teil
der Bruttokreditaufnahme, der nicht zur Anschluss
nanzierung anstehender Fälligkeiten von Kreditver
bindlichkeiten dient. Über die Nettokreditaufnahme
erfolgt somit die Finanzierung von Ausgaben und die
Mitnanzierung von Sondervermögen ohne eigene
Kreditermächtigung und Rücklagen des Bundes über
den Bundeshaushalt. Mit der Umstellung der Veran
schlagung und Buchung von Zinsausgaben auf eine
periodengerechte Systematik ab 2025 sind auch etwai
ge Krediteinnahmen und Tilgungen aus der perioden
gerechten Verteilung der Aufwendungen zu berück
sichtigen (zu den Details siehe den im Bundeshaushalt
enthaltenen Kreditnanzierungsplan).
Für das Jahr 2025 sieht der Bundeshaushalt 2025
eine Nettokreditaufnahme von 81,8 Mrd. € vor;
für das Jahr 2026 plant die Bundesregierung eine
Nettokreditaufnahme von 89,9 Mrd. €. Diese Zah
len beinhalten auch die Nettokreditaufnahme für
die Bereichsausnahme (Verteidigungsausgaben, Zivil-
und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, infor
mationstechnische Systeme, Hilfe für völkerrechtswid
rig angegriffenen Staaten oberhalb von 1 % des BIP);
ohne Bereichsausnahme beläuft sich die Nettokredit
aufnahme für 2025 auf 49,7 Mrd. € und für 2026 auf
35,6 Mrd. €. Für die Ausgaben zur Tilgung von Kredi
ten ist für das Jahr 2026 ein Betrag von 343,6 Mrd. €
vorgesehen.
Hinzu tritt die Kreditaufnahme durch fünf Sonder
vermögen des Bundes mit eigener Kreditermäch
tigung: den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den Fi
nanzmarktstabilisierungsfonds, den Investitions- und
Tilgungsfonds, das Sondervermögen Bundeswehr und
das neu geschaffene Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität.
Die für den Bundeshaushalt nach der BHO vorge
schriebene Nettoveranschlagung der Einnahmen aus
Krediten vom Kreditmarkt und der hiermit zusam
menhängenden Tilgungsausgaben wird im Kredit-
nanzierungsplan (Gesamtplan des Bundeshaushalts,
Teil IV) dargestellt (vgl. auch Tabelle 18).
Die in Tabelle 18 dargestellte Kreditnanzierungsüber-
sicht weist nur die Jahre 2024 bis 2026 aus; nicht den
Finanzplanzeitraum bis 2029. Dies liegt darin begrün
det, dass derzeit nur die Summe der Kreditaufnahme
für den Bundeshaushalt und das Sondervermögen In
frastruktur und Klimaneutralität (SVIK) gemeinsam
ausgewiesen werden kann. Hintergrund ist, dass mit
dem SVIK erstmals ein Sondervermögen mit eigener
Kreditermächtigung errichtet wird, dessen Zinsen der
Bundeshaushalt trägt. Damit korrespondieren künftig
die im Bundeshaushalt abgebildete Kreditaufnahme
und die im Bundeshaushalt abgebildeten Zinszahlun
gen nicht mehr miteinander. Dies führt zu techni
schem Anpassungsbedarf, der noch nicht komplett
umgesetzt ist.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 77 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Kreditnanzierungsübersicht 2024 bis 2026
Ist 2024 2. RegE
2025
Entwurf
2026
- in Mrd.€ -
1. Bruttokreditaufnahme
1.1 Kreditaufnahme des Bundeshaushalts
1.1.1 Anschlussnanzierung für Tilgungen 324,6 282,1 343,6
1.1.2 Eigenbestandsveränderung ("-" = Abbau) 0,0 0,0 0,0
1.1.3
Bestandsveränderung der im Bundeshaushalt mitnanzierten Sondervermögen,
Rücklagen und Selbstbewirtschaftungsmittel (früher: Bestandsveränderung der Ver
wahrgelder )
28,2 3,1 17,0
1.2 Nettokreditaufnahme 33,3 81,8 89,9
1.3 haushaltsmäßige Umbuchung (""=Minderung der BKA) -4,3 -5,3 0,0
Zusammen (1.1 - 1.3) 381,8 361,6 450,4
2. Tilgung von Schulden
2.1 mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren 106,3 93,8 116,9
2.2 mit Laufzeiten von einem bis zu vier Jahren 53,0 54,0 55,3
2.3 mit Laufzeiten von weniger als einem Jahr 173,9 133,4 171,0
2.4 Tilgungen aus periodengerechter Verteilung der Kosten 0,9 0,4
Tilgung von Schulden gesamt (2.1 – 2.4) 333,1 282,1 343,6
2.5 Sonstige Einnahmen zur Schuldentilgung -8,5 0,0 0,0
2.5.1 Länderbeitrag nach dem Altschuldenregelungsgesetz 0,0 0,0 0,0
2.5.2 Mehreinnahmen Bundesbankgewinn 0,0 0,0 0,0
2.5.3 Spenden 0,0 0,0 0,0
2.5.4 Teilaufhebung von Entschuldungsbescheiden nach Art. 25 Abs. 3 Einigungsvertrag 0,0 0,0 0,0
2.5.5 Rückbuchung erloschener Restanten 0,0 0,0 0,0
2.5.6 Nicht-strukturelle Einnahmen aus zurückgezahlten Notlagemitteln -8,5 0,0 0,0
Zusammen (2.1 - 2.5) 324,6 282,1 343,6
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 18: Kreditnanzierungsübersicht 2024 bis 2026
1.5
Die Finanzbeziehungen des Bundes
zu anderen öffentlichen Ebenen
1.5.1
Die Finanzbeziehungen zwischen EU und
Bund
Das Volumen des EU-Haushalts 2025 beläuft sich auf
rd. 158,7 Mrd. € (Stand: Berichtigungshaushaltsplan
Nr.1 zum Gesamthaushaltsplan 2025 und Entwurf des
Berichtigungshaushaltsplans Nr.2 zum Gesamthaus
haltsplan 2025). Deutschland ist hier mit einem Finan
zierungsanteil von rd. 22 % der größte Beitragszahler
unter den EU-Mitgliedstaaten.
Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der EU wird
allein vom Bund erbracht.
Im sogenannten Eigenmittelbeschluss sind die Re
gelungen für die Finanzierung des EU-Haushalts
festgelegt. Neben den traditionellen Eigenmitteln
(Zölle und Zuckerabgaben), dem auf einer verein
heitlichten Bemessungsgrundlage basierenden Mehr
wertsteuer (MwSt.) Eigenmittel und dem Brutto
nationaleinkommen (BNE)-Eigenmittel wurde mit
dem aktuellen Eigenmittelbeschluss (Beschluss EU,
Euratom 2020/2053) die Abgabe auf Basis der Menge
nicht-recycelten Kunststoffverpackungsabfalls als Ei
genmittel (sog. Plastikabgabe) eingeführt.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 78 –
Zur Finanzierung des hinsichtlich der Mittelbindung
auf die ersten drei Jahre des Mehrjährigen Finanzrah
mens (MFR) 2021 bis 2027 befristeten Auauinstru-
ments „NextGenerationEU“ (NGEU) ist die Kommissi
on im Eigenmittelbeschluss zeitlich, dem Zweck und
der Höhe nach begrenzt ermächtigt, Anleihen im Na
men der EU am Markt zu begeben. Im Rahmen von
NGEU werden Zuschüsse i.H.v. bis zu 421 Mrd. € (zu
jeweiligen Preisen) und Darlehen an Mitgliedstaaten
i.H.v. bis zu 291 Mrd. € bereitgestellt. Die Rückzahlung
der für die Zuschüsse begebenen Anleihen (einschließ
lich der Zinskosten) erfolgt zulasten des EU-Haushal
tes, ist aber im Wesentlichen erst ab dem Jahr 2028
vorgesehen. Sie hat damit auf die deutschen Beiträge
bis 2027 keine Auswirkungen; für das Jahr 2028 (und
darüber hinaus) wird im Rahmen der Verhandlungen
zum MFR ab 2028 eine Entscheidung zur Höhe der
diesbezüglichen Ausgaben zu treffen sein.
Um die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten
ausgewogen zu gestalten und die Haushaltsungleich
gewichte zu reduzieren, sind befristet für den MFR
2021 bis 2027 folgende Regelungen vorgesehen:
Für Österreich, Dänemark, die Niederlande,
Schweden und Deutschland sind Pauschalrabatte
auf ihre Finanzierungsbeiträge im Rahmen der
BNE-Eigenmittel vorgesehen.
Die sogenannte Erhebungskostenpauschale, die die
Mitgliedstaaten für die Erhebung der traditionel
len Eigenmittel einbehalten, wurde von 20 % auf
25%angehoben.
Bulgarien, Tschechien, Estland, Griechenland, Spa
nien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen,
Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowe
nien und die Slowakei erhalten unbefristet Pau
schalrabatte auf ihre Beiträge im Rahmen der sog.
Plastikabgabe.
Im Jahr 2024 gab es eine Revision des MFR. Das
MFR-Volumen 2021 bis 2027 (ohne Auauinstrument)
beträgt danach an Mitteln für Verpichtungen für
die gesamte Siebenjahresperiode rd. 1.219 Mrd. €
(zu jeweiligen Preisen). Als Obergrenze für die Mit
tel für Zahlungen sind rd. 1.201 Mrd. € festgelegt.
Deutschland erhält dabei einen Rabatt i.H.v. jährlich
3,671 Mrd. € (in 2020er Preisen). Letztendlich entschei
dend für die absolute Höhe der jährlichen Finanzie
rungsbeiträge der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt
sind neben der beschlossenen Höhe des MFR und dem
deutschen Finanzierungsanteil auch der Ausgang der
jährlichen EU-Haushaltsverhandlungen und die Ent
wicklung des EU-Haushaltsvollzugs.
Die in der Tabelle 19 für die Jahre 2028 und 2029
ausgewiesenen Eigenmittelabführungen basieren auf
den unter Berücksichtigung der Ination von 2 % fort
geschriebenen Ausgabeobergrenzen des EU-Haushalts
aus dem Jahr 2027 sowie auf den Vorgaben eines un
verändert geltenden Eigenmittelbeschlusses. Die Zah
len für die Jahre 2028 und 2029 sind daher als rein
indikativ zu bewerten.
Eigenmittelabführung des Bundes an den EU-Haushalt 2025 bis 2029
2025 2026 2027 2028* 2029*
- in Mrd.€ -
TEM (Zölle, Zucker) Brutto 6,100 6,250 6,300 6,350 6,400
Mehrwertsteuer - Eigenmittel 5,621 5,772 5,922 6,076 6,234
Bruttonationaleinkommen - Eigenmittel 22,164 35,894 34,965 34,176 34,655
Kunststoffabfall - Eigenmittel 1,371 1,392 1,375 1,356 1,335
Eigenmittelabführung insgesamt 35,256 49,308 48,562 47,958 48,624
Eigenmittelabführungen ohne TEM 29,156 43,058 42,262 41,608 42,224
*Die Zahlen für 2028 und 2029 sind nur eine Inationsfortschreibung von 2027. Diese Zahlen, insbesondere die BNE-Eigenmittel, sind im Wesentlichen
abhängig von den Verhandlungen zum MFR 2028-2034. Die Verhandlungen beginnen in 2025.
Differenzen durch Rundung möglich.
Tabelle 19: Eigenmittelabführung des Bundes an den EU-Haushalt 2025 bis 2029
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 79 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
1.5.2
Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens
Der Anteil des Bundes am Gesamtsteuerauommen
betrug 1970 noch 54,2 % und ging bis zum Jahr
1998 auf 41,0 % zurück. In den Folgejahren stieg
der Bundesanteil wieder bis auf 43,5 % im Jahr 2002
an. Ursächlich hierfür war vor allem die ökologische
Steuerreform mit einer stufenweisen Anhebung der
Energiesteuer und der Einführung einer Stromsteuer,
deren Sätze ebenfalls bis zum Jahr 2003 kontinuierlich
angehoben wurden. Mit den Einnahmen aus der öko
logischen Steuerreform stabilisiert der Bund die Bei
träge zur Rentenversicherung.
Der Bundesanteil am Steuerauommen sank in den
Jahren 2003 bis 2006 von 43,4 % bis auf 41,7 % und
stieg dann bis 2009 vor allem infolge des höheren
Bundesanteils an der Umsatzsteuer wieder auf 43,5 %.
In den Folgejahren bewegte sich der Anteil zwischen
40,9 % und 43,3 %, bis er im Jahr 2020, bedingt durch
die steuerlichen Maßnahmen im Zuge der Corona-
Pandemie und der Kompensationen der Länder hier
für, drastisch auf 38,3 % zurückging. In den Jahren
2021 und 2022 verzeichnete der Bund seinen bisher
niedrigsten Anteil am Gesamtsteuerauommen von
37,6 %, bedingt durch weitere Kompensationszahlun
gen. In den beiden folgenden Jahren erreichte der
Anteil des Bundes wieder ein etwas höheres Niveau
(38,9 % im Jahr 2023 und 39,6 % im Jahr 2024).
Nach den Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschät
zungen“ vom Mai 2025 wird der Bundesanteil am
Steuerauommen im Jahr 2025 voraussichtlich bei
39,7 % liegen. Im Jahr 2026 dürfte der Anteil mit
38,5 % wieder niedriger ausfallen. In den Jahren 2027
bis 2029 wird ein relativ konstanter Anteil erwartet,
der leicht höher liegen dürfte als im Jahr 2026 (2027:
38,7 %, 2028 und 2029: 38,8 %) (vgl. Abbildung 12).
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 80 –
Abbildung12: Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen in Prozent in den Jahren 2008 bis 2029
42,6
39,5
13,7
4,1
43,5
39,6
13,1
3,9
42,6
39,6
13,3
4,6
43,3
39,1
13,4
4,3
42,7
39,4
13,5
4,4
41,9
39,4
13,6
5,0
42,1
39,5
13,6
4,8
41,8
39,8
13,8
4,6
40,9
40,9
14,0
4,1
42,1
40,6
14,3
3,0
41,5
40,5
14,3
3,7
41,2
40,6
14,4
3,9
38,3
42,8
14,5
4,4
37,6
42,6
15,1
4,6
37,6
42,9
15,1
4,3
38,9
41,8
15,5
3,9
39,6
41,7
15,4
3,4
39,7
41,6
15,1
3,6
38,5
41,3
15,3
4,9
38,7
41,3
15,3
4,7
38,8
41,4
15,3
4,4
38,8
41,6
15,3
4,4
0
20
40
60
80
100
%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20242025*2026*2027*2028*2029*
Bund Länder Gemeinden EU
Anteile von Bund, Ländern, Gemeinden und EU am Gesamtsteueraufkommen in Prozent in den
Jahren 2008 bis 2029
*Ergebnisse des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2025.
1.5.2.1
Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens
Nach Artikel 106 Absatz 3 GG werden die Anteile
von Bund und Ländern am Umsatzsteuerauommen
durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundes
rates bedarf, festgesetzt. Im Rahmen der laufenden
Einnahmen haben der Bund und die Länder dabei
gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung ihrer not
wendigen Ausgaben. Entwickeln sich die Deckungs
verhältnisse von Bund und Ländern auseinander, sind
nach Artikel 106 Absatz 4 GG die Anteile von Bund
und Ländern an der Umsatzsteuer anzupassen.
Die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund, Ländern
und Gemeinden ist in §1 des Finanzausgleichsgesetzes
geregelt. Danach beträgt im Jahr 2025 der Umsatzsteu
eranteil des Bundes rd. 52,81 %des Gesamtauom-
mens abzüglich eines Betrages i.H.v. 13.065 Mio.€, der
der Länder rd. 45,19%des Gesamtauommens zuzüg
lich eines Betrages i.H.v. 10.665 Mio.€und der der Ge
meinden rd. 2,0 %des Gesamtauommens zuzüglich
eines Betrages i.H.v. 2.400 Mio.€.
Die gesetzlichen Regelungen zur Aufteilung des Um
satzsteuerauommens auf Bund, Länder und Ge
meinden wurden in den letzten Jahren wiederholt
angepasst. Im Folgenden sind die den genannten Fest
beträgen zugrundeliegenden und seit dem Jahr 2021
gültigen gesetzlichen Bestimmungen dargestellt:
Artikel 4 des Gesetzes zur erleichterten Umsetzung
der Reform der Grundsteuer und Änderung weite
rer steuerrechtlicher Vorschriften (Grundsteuerre
form-Umsetzungsgesetz – GrStRefUG) vom 16.Juli
2021 (BGBl I S.2931)
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 81 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Artikel 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder
vermögens „Auauhilfe 2021“ und zur vorüber
gehenden Aussetzung der Insolvenzantragspicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli
2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Auf
bauhilfegesetz 2021 – AuhG 2021) vom 10.Sep
tember 2021 (BGBl.I S.4147)
Artikel 4 des Gesetzes zur ganztägigen Förderung
von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde
rungsgesetz – GaFöG) vom 2.Oktober 2021 (BGBl.I
S.4602)
Artikel 9 des Gesetzes zur Regelung eines Sofortzu
schlages und einer Einmalzahlung in den sozialen
Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung
des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
vom 23.Mai 2022 (BGBl.I S.760)
Artikel 1 und 2 des Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgeset
zes sowie weiterer Gesetze vom 4.Dezember 2022
(BGBl.I S.2142)
Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Weiterent
wicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) vom
20.Dezember 2022 (BGBl.I S.2791)
Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung einer
langfristigen Pauschalentlastung der Länder im
Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur
Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pau
schalentlastungsgesetz) vom 13.November 2023
(BGBl.2023 I Nr.310)
Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Fi
nanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung
des Stabilisierungsfondsgesetzes vom 30.Juli 2924
(BGBl.2024 I Nr.254)
Artikel 4 des Gesetzes zur periodengerechten Ver
anschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der
staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz
zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teil
habe der Kindertagesbetreuung vom 21.11.2024
(BGBl.2024 I Nr.361). Die entsprechende Ände
rung des Finanzausgleichsgesetzes tritt gem. Arti
kel 7 Abs. 3 des Gesetzes zur periodengerechten
Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der
staatlichen Kreditaufnahme und des Dritten Geset
zes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur
Teilhabe in der Kindertagesbetreuung an dem Tag
in Kraft, an dem alle Länder und die Bundesrepub
lik Deutschland die Verträge nach §4 Abs. 2 des Ki
Ta-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung geändert
haben.
Artikel 4 und Artikel 5 des Gesetzes für ein ver
lässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezischer
und häuslicher Gewalt vom 24.02.2025 (BGBl.2925
I Nr.57).
Die tatsächlichen Anteile des Bundes, der Länder
und der Gemeinden am Umsatzsteuerauommen er
rechnen sich aus den oben dargestellten gesetzlich
denierten Umsatzsteueranteilen. Unter Zugrundele
gung des erwarteten Gesamtauommens der Um
satzsteuer im Jahr 2025 in Höhe von 311,9 Mrd. €
erhält der Bund im Jahr 20254) einen Anteil von
rd. 48,62 %zur Erfüllung seiner Aufgaben. Die Län
der erhalten 2025 einen Anteil am Umsatzsteuerauf
kommen von rd. 48,61 % und die Gemeinden von
rd. 2,77 %. Die Mittelabführungen an die EU, teilweise
in Form von MWSt-Eigenmitteln, erfolgen aus dem
Gesamtsteuerauommen des Bundes.
4) Für das Berichtsjahr 2025 ist Artikel 4 des Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditauf
nahme und dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe der Kindertagesbetreuung vom 21.11.2024 an dieser Stelle
abweichend von den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2025 (vgl. Abbildung 13) berücksichtigt worden.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 82 –
Abbildung13: Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent in den Jahren 2008 bis 2029
54,4
43,6
53,9
44,1
53,2
44,8
53,9
44,1
53,4
44,6
53,4
44,6
53,5
44,5
52,3
45,5
2,2
49,4
48,3
2,2
50,7
46,6
2,7
49,6
47,2
3,2
48,9
47,2
3,4
43,0
52,9
4,1
45,1
51,2
3,7
46,7
50,4
2,8
47,5
49,7
2,8
48,1
49,1
2,8
49,3
48,0
2,8
49,3
47,9
2,7
49,4
47,9
2,7
49,4
47,9
2,7
49,4
47,9
2,7
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20242025*2026*2027*2028*2029*
Bund Länder Gemeinden
Tatsächliche Anteile am Umsatzsteueraufkommen in Prozent in den Jahren 2008 bis 2029
*Ergebnisse des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" vom Mai 2025.
1.5.2.2
Bundesergänzungszuweisungen
Das Finanzausgleichsgesetz bildet zusammen mit dem
Maßstäbegesetz die gesetzliche Grundlage für die Re
gelungen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Seit
der Anfang 2020 in Kraft getretenen Neuregelung be
steht das Finanzausgleichssystem aus drei Stufen: dem
vertikalen Ausgleich durch Aufteilung der Steuerer
träge, der horizontalen Verteilung des Länderanteils
an der Umsatzsteuer und den Bundesergänzungszu
weisungen. Dabei sind die Regelungen zu den Bundes
ergänzungszuweisungen aktuell wie folgt:5)
Leistungsschwache Länder erhalten allgemeine
Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von
80 % der nach Durchführung der Umsatzsteuerver
teilung verbleibenden Fehlbeträge zu 99,75 % der
länderdurchschnittlichen Finanzkraft. Ihr Volu
men wird für das Ausgleichsjahr 2025 auf
rd. 8,9 Mrd. € geschätzt, rd. 0,7 Mrd. €mehr als im
Jahr 2024.
Zum "Ausgleich von Sonderlasten durch die struk
turelle Arbeitslosigkeit und der daraus entstehen
den überproportionalen Lasten bei der Zusam
menführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
für Erwerbsfähige" erhalten die neuen Länder
(ohne Berlin) Sonderbedarfs-Bundesergänzungs
5) Die Angaben beruhen auf der Mai-Schätzung des Steueraufkommens 2025 von Bund und Ländern.
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 83 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
zuweisungen, die sich sowohl im Ausgleichsjahr
2025 wie auch 2024 auf jährlich rd. 0,1 Mrd. € be
laufen.
Im Hinblick auf überdurchschnittlich hohe Kosten
der politischen Führung erhalten leistungsschwa
che kleine Länder Sonderbedarfs-Bundesergän
zungszuweisungen. Diese betragen im Ausgleichs
jahr 2025 voraussichtlich rd. 0,7 Mrd. € und damit
rd. 46 Mio. € mehr, als 2024.
Darüber hinaus erhalten leistungsschwache Län
der mit einer besonders ausgeprägten kommuna
len Steuerkraftschwäche Zuweisungen des Bundes
in Höhe von 53,5 %des zu 80 %des Länderdurch
schnitts je Einwohner bestehenden Fehlbetrages.
Das Volumen dieser Zuweisungen wird für das
Ausgleichsjahr 2025 auf rd. 1,4 Mrd. € geschätzt.
Für das Ausgleichsjahr 2024 ergibt sich gemäß
vorläuger Abrechnung ebenfalls ein Wert von
1,4 Mrd.€.
Außerdem erhalten leistungsschwache Länder, die
nur unterdurchschnittlich von Mitteln der For
schungsförderung des Bundes nach Artikel 91b
des Grundgesetzes protieren, Ergänzungszuwei
sungen des Bundes i.H.v. 35 % des zu 95 % des
durchschnittlich von den Ländern vereinnahmten
Forschungsnettozuusses bestehenden Fehlbetra
ges. Die Höhe dieser Zuweisungen wird für das
Ausgleichsjahr 2025 auf rd. 0,3 Mrd. € geschätzt.
Im Ausgleichsjahr 2024 betrugen die BEZ zum
Ausgleich unterdurchschnittlicher Forschungsför
derung ebenfalls 0,3 Mrd.€.
Insgesamt wird das Volumen der Bundesergän
zungszuweisungen für das Ausgleichsjahr 2025 auf
der Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2025 auf
rd. 11,4 Mrd. € geschätzt und damit rd. 0,8 Mrd. € mehr
als im vergangenen Jahr (verglichen mit der vorläu-
gen Abrechnung der Bundesergänzungszuweisungen
im Ausgleichsjahr 2024).
1.5.3
Die Leistungen des Bundes an inter-
und supranationale Organisationen (ohne
Beiträge an den EU-Haushalt)
In nahezu sämtlichen Einzelplänen des Bundeshaus
halts sind für eine Vielzahl von inter- und supranati
onalen Organisationen unterschiedlicher Aufgabenbe
reiche Bundesmittel vorgesehen. Die Leistungen des
Bundes erfolgen dabei in der Mehrzahl der Fälle in
Form von Pichtleistungen im Rahmen der Mitglied
schaften, zum Teil sind aber auch freiwillige Leistun
gen veranschlagt. Dabei sind zahlreiche Beiträge in
Fremdwährungen zu entrichten; die zu veranschlagen
den Beträge unterliegen deshalb wechselkursbeding
ten Schwankungen.
Hervorzuheben sind insbesondere folgende Leistun
gen:
Das nanzielle Engagement innerhalb der EU be
schränkt sich nicht allein auf die Abführungen
an den EU-Haushalt. Der Bund beteiligt sich z.B.
auch am Europäischen Entwicklungsfonds zuguns
ten von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik
und des Paziks (Obergrenze (ohne Rücküsse) für
2025: 166,490 Mio. €). Zudem ist die Bundesrepublik
Deutschland mit 18,8 % am Kapital der Europäischen
Investitionsbank (EIB) i.H.v. 248,8 Mrd. € beteiligt. Der
Kapitalanteil Deutschlands an der EIB beträgt damit
46,7 Mrd. €. Davon sind 4,2 Mrd. € eingezahlt; der Rest
wirkt als Garantiekapital.
Die Bundesrepublik Deutschland ist auch am Stamm
kapital der Europäischen Bank für Wiederauau und
Entwicklung (EBWE) von 30 Mrd. € mit ca. 8,98 % be
teiligt. Das Stammkapital der Bank soll um bis zu
4 Mrd. € erhöht werden. Der deutsche Anteil hieran
beträgt 343,63 Mio. € und soll in fünf gleichen Raten
von jeweils 68,72 Mio. € in den Jahren 2025 – 2029
geleistet werden.
Zudem leistet sie einen jährlichen freiwilligen Beitrag
i.H.v. 500 T€ an den SIF-Fonds.
Weiter ist die Bundesrepublik Deutschland mit 17,1%
am Stammkapital von 5,58 Mrd. € der Entwicklungs
bank des Europarates (CEB) beteiligt. Das Stammkapi
tal der Bank wird um bis zu 4,25 Mrd. € erhöht. Der
deutsche Anteil beträgt insgesamt 1,626 Mrd. €. Hier
von sind 81,4 % Gewährleistungen. Eingezahlt werden
2024 bis 2026 insgesamt 200,672 Mio.€.
Außerdem ist Deutschland einer der größeren Anteils
eigner der Weltbankgruppe, der regionalen Entwick
lungsbanken (Afrikanische, Asiatische, Interamerika
nische sowie Karibische Entwicklungsbank) sowie des
Internationalen Währungsfonds und beteiligt sich frei
willig in entsprechendem Umfang an deren konzessi
onären Hilfsfonds sowie der Finanzierung von tech
nischer Hilfe, die durch die Institutionen für ihre
Mitgliedsländer geleistet wird.
Die Bundesrepublik Deutschland ist am Kapital
folgender Einrichtungen der Weltbankgruppe betei
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 84 –
ligt: Internationale Bank für Wiederauau und
Entwicklung (IBRD, Weltbank), Internationale Ent
wicklungsorganisation (IDA), Multilaterale Investiti
ons-Garantie-Agentur (MIGA) und Internationale Fi
nanz-Corporation (IFC). Aufgabe der Weltbankgruppe
ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt
in den weniger entwickelten Mitgliedsländern durch
die Vergabe von langfristigen Darlehen und Zuschüs
sen, durch Beteiligungen an Investitionen und durch
Investitionsgarantien zu fördern.
Die Internationale Bank für Wiederauau und Ent
wicklung (IBRD) hat die Aufgabe, langfristige Kredite
zu marktnahen Bedingungen an weniger entwickel
te Mitgliedsländer zu vergeben. Die Bundesrepublik
Deutschland ist seit dem 14.August 1952 Mitglied
der Bank. Das gezeichnete Kapital der IBRD belief
sich am 30.Juni 2024 auf 317,84 Mrd. USD. Zu die
sem Stichtag war die Bundesrepublik Deutschland mit
14,3 Mrd. USD beteiligt, davon waren 1,043 Mrd. USD
eingezahlt. Der Rest ist Haftungskapital. Die Bundesre
gierung hat sich im Kontext der Reformagenda der
Weltbank mit einem Beitrag von 305 Mio.€ am Kapital
der IBRD beteiligt. Die Mittel werden bis zur Einigung
über eine allgemeine Kapitalerhöhung bis zur Höhe
von 305 Mio. € für die Zeichnung von IBRD-Hybridka
pital verwendet.
Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) hat
die Aufgabe, vor allem stark vergünstigte Kredite und
Zuschüsse an die ärmsten Mitgliedsländer zu verge
ben. Die Bundesrepublik Deutschland ist Gründungs
mitglied der IDA. Die von den Geberländern zugesagte
kumulierte Mittelausstattung der IDA beläuft sich seit
ihrer Gründung bisher auf 311 Mrd. USD. Die Bundes
republik Deutschland hat sich hieran mit insgesamt
30,6 Mrd. USD beteiligt. In 2025 erfolgt eine Beteili
gung an IDA 21 in Höhe von 1.456,137 Mio.€.
Die Internationale Finanz-Corporation (IFC) hat die
Aufgabe, durch Förderung von Privatinvestitionen zur
wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in weni
ger entwickelten Mitgliedsländern beizutragen. Die
Bundesrepublik Deutschland ist der IFC am 12.Juli
1956 beigetreten (BGBl.1956 II S.747). Sie ist Grün
dungsmitglied. Die IFC verfügte am 30.Juni 2024 über
ein gezeichnetes Kapital von 24,6 Mrd. USD; hieran
ist die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt
1,262 Mrd.USD beteiligt.
Die Multilaterale Investitions-Garantie-Agentur (MI
GA) hat die Aufgabe, privatwirtschaftliche Direktin
vestitionen in weniger entwickelten Mitgliedsländern
durch Garantien gegen nicht-kommerzielle Risiken
abzusichern und durch gezielte Förderungsmaßnah
men das Investitionsklima in den Partnerländern
zu beleben. Die Bundesrepublik Deutschland ist
der MIGA am 6.Oktober 1987 beigetreten. Sie ist
Gründungsmitglied. Die MIGA verfügte am 30.Ju
ni 2024 über ein gezeichnetes Kapital in Höhe
von 1,920 Mrd. USD. Hieran ist die Bundesrepublik
Deutschland mit 96,7 Mio. USD beteiligt. Davon wur
den 18,355 Mio. USD eingezahlt. Der Rest ist Haftungs
kapital.
Am 18.Februar 1983 ist die Bundesrepublik Deutsch
land der Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) beige
treten. Die 1963 gegründete Bank hat die Aufgabe,
Kredite zu marktnahen Bedingungen an afrikanische
Entwicklungsländer zu vergeben. Das gezeichnete Ka
pital der AfDB belief sich am 31.Dezember 2024
auf 161,066 Mrd. SZR. Hieran ist die Bundesrepublik
Deutschland mit rd. 9,524 Mrd. SZR beteiligt; davon
sind 325,334 Mio. SZR eingezahlt; der Rest ist Haf
tungskapital.
Die Bundesrepublik Deutschland ist an der am 16.Ja
nuar 2016 gegründeten Asiatischen Infrastruktur-In
vestitionsbank (Asian Infrastructure Investment Bank,
AIIB) beteiligt. Ziel der AIIB ist es, nachhaltige wirt
schaftliche Entwicklung über die Finanzierung von
Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in
Asien zu fördern sowie die regionale Kooperation in
enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Entwick
lungsinstitutionen zu stärken. Der Arbeitsschwerpunkt
liegt auf der Förderung öffentlicher und privater In
vestitionen, wobei den Bedürfnissen weniger entwi
ckelter Staaten der Region besonders Rechnung getra
gen werden soll. Das Gesamtkapital der AIIB beträgt
100 Mrd. USD, der deutsche Anteil liegt bei 4,5 %.
Damit ist Deutschland nach China, Indien und Russ
land der viertgrößte und der größte nicht-regionale
Anteilseigner.
Für die Europäische Weltraumorganisation (ESA) sind
im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 rd. 4,8 Mrd. €
eingeplant. Ferner sind erhebliche Leistungen an
die NATO, die Europäische Organisation für Kern
forschung (CERN), die Europäische Organisation zur
Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMET
SAT), die Europäische Organisation zur Sicherung der
Luftfahrt (EUROCONTROL) sowie die Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) vorgesehen.
Für die Vereinten Nationen (VN) sind im Zeitraum
2025 bis 2029 rd. 3,2 Mrd. € eingeplant (Pichtbeiträge
zum Regulären Haushalt sowie zu den Haushalten der
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029 Finanzbericht 2026
– 85 –
Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
Friedensmissionen und der Internationalen Gerichts
höfe). Hinzu kommen weitere Leistungen an ihre Un
ter- und Sonderorganisationen sowie freiwillige Leis
tungen.
Basis der VN-Beitragsskala sind die Methodik und
die aktualisierten Berechnungen des VN-Beitragsaus
schusses. Die Höhe der Pichtbeiträge eines jeden Mit
gliedslandes wird mit Hilfe eines komplexen Vertei
lungsschlüssels alle drei Jahre durch die VN verhandelt
und von der Generalversammlung festgesetzt. Die Bei
tragsskala der VN orientiert sich dabei am Grundsatz
der Zahlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Wesentli
che Berechnungskomponenten sind dabei der Anteil
der nationalen an der globalen Bruttowirtschaftsleis
tung unter Berücksichtigung einiger Korrekturfakto
ren (Anteil der Bevölkerung in absoluter Armut,
Staatsverschuldung u.a.) und ein Mindestbeitragssatz
von 0,001 % für die zahlungsschwächsten Beitragszah
ler.
Der auf Deutschland entfallende Beitragssatz beträgt
sowohl zum Regulären Haushalt als auch zu den Frie
densmissionen aktuell (2025 bis 2027) 5,69 % (2022 bis
2024 6,11%, 2019 bis 2021 6,09%).
China leistet aufgrund seines dynamischen Wirt
schaftswachstums mittlerweile die zweithöchsten
Pichtbeiträge (20,00 % zum Regulären VN-Budget
und 23,75 % zu den Haushalten der Friedenserhalten
den Missionen).
Der Anteil der USA zum Regulären VN-Budget unter
liegt seit dem Jahr 2000 einer Obergrenze von 22 %.
Der US-Anteil zu den FEM-Haushalten betrug für die
Jahre 2022 bis 2024 26,95 % und beträgt für die Jah
re 2025 bis 2027 bis zu 26,12 %. Bei Skalenanteilen
zu Budgets der VN-Friedensmissionen gibt es keine
Obergrenze. Bei den Friedenserhaltenden Missionen
tragen alle ständigen Mitglieder des VN-Sicherheitsra
tes (USA, RUS CHN, UK und FRA) zusätzlich zu ihrem
Anteil einen Aufschlag, im VN-Sicherheitsrat, der die
Mandate der Friedensmissionen bestimmt, ein Veto
recht besitzen.
Finanzbericht 2026 Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
– 86 –
2
Der Haushalt des Bundes
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 87 –
Der Haushalt des Bundes
2.1
Entwurf des Bundeshaushaltsplans
für das Jahr 2026
2.1.1
Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis
2029
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Bundes
haushaltsplans 2026 zusammen mit dem Finanzplan
2025 bis 2029 am 30.Juli 2025 beschlossen. Der Haus
haltsplanentwurf wurde den gesetzgebenden Körper
schaften am 15.August 2025, der Finanzplan am
1.September 2025 zugeleitet.
Die Gesamtausgaben des Bundes im Jahr 2026 betra
gen demnach 520,5 Mrd. € und steigen damit ggü. dem
Vorjahr um 3,5%.
Der Finanzplan des Bundes für die Jahre 2025 bis
2029 ist unter Nr.1 abgedruckt. Die nanzpolitischen
Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Bundes
haushalt 2026 sind dort im Einzelnen dargestellt.
Gesamtübersicht (in Mrd.€)
Entwurf
2. RegE
2025
Entwurf
2026
I. Ausgaben 503,0 520,5
Veränderung ggü. dem Vorjahr in% 6,1 +3,5
II. Einnahmen 503,0 520,5
Steuereinnahmen 386,8 383,8
Nettokreditaufnahme 81,8 89,9
Differenzen sind durch Rundung möglich.
2.1.2
Die Ausgaben nach Einzelplänen
2.1.2.1
Übersicht
Die Ausgaben nach Einzelplänen
Einzelpläne
Entwurf 2. RegE
2025
Entwurf
2026
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
- inMio.€ - - in%-
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt............................................ 58,94 67,39 14,3
02 Deutscher Bundestag................................................................................. 1.234,15 1.253,11 1,5
03 Bundesrat...................................................................................................... 38,52 40,97 6,3
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt.................................................. 3.967,82 4.897,87 23,4
05 Auswärtiges Amt......................................................................................... 5.964,80 6.059,13 1,6
06 Bundesministerium des Innern................................................................ 15.171,15 16.011,77 5,5
07 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz............... 1.161,99 1.163,04 0,1
08 Bundesministerium der Finanzen............................................................ 10.562,76 10.777,90 2,0
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.................................. 8.988,78 7.973,20 -11,3
10 Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.... 6.884,29 6.986,90 1,5
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales......................................... 190.304,68 197.407,13 3,7
12 Bundesministerium für Verkehr .............................................................. 38.264,76 28.219,67 -26,3
14 Bundesministerium der Verteidigung..................................................... 62.431,60 82.687,44 32,4
15 Bundesministerium für Gesundheit........................................................ 19.299,28 20.088,79 4,1
16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit..................................................................................... 2.691,38 2.853,65 6,0
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 89 –
Der Haushalt des Bundes
Die Ausgaben nach Einzelplänen (Fortsetzung)
Einzelpläne
Entwurf 2. RegE
2025
Entwurf
2026
Veränderung
gegenüber
Vorjahr
- inMio.€ - - in%-
17 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend.................................................................................................... 14.197,28 14.718,90 3,7
19 Bundesverfassungsgericht........................................................................ 44,83 46,42 3,6
20 Bundesrechnungshof.................................................................................. 195,97 202,24 3,2
21 Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit................................................................................... 47,40 52,15 10,0
22 Unabhängiger Kontrollrat......................................................................... 11,65 14,60 25,4
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung.................................................................................................. 10.276,11 9.944,72 -3,2
25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen...................................................................................................... 7.369,90 7.595,55 3,1
30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt... 22.377,68 21.259,00 -5,0
32 Bundesschuld............................................................................................... 34.171,97 34.080,71 -0,3
60 Allgemeine Finanzverwaltung ................................................................. 47.288,74 46.073,33 -2,6
Insgesamt 503.006,41 520.475,59
2.1.2.2
Wichtige Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr
Einzelplan 04 - Bundeskanzler und Bundeskanz
leramt
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom
6.Mai 2025 wurden dem Geschäftsbereich des Bun
deskanzleramtes aus dem Geschäftsbereich des Bun
desministerium des Innern die Zuständigkeiten für
Sportpolitik und Ehrenamt übertragen. Mit dem Haus
halt 2026 werden die Mittel bzw. Titel in den Epl. 04
übertragen. Ebenfalls wurde dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Zu
ständigkeiten der Beauftragten der Bundesregierung
für Migration, Flüchtlinge und Integration zugleich
Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes
übertragen. Die Mittel bzw. Titel wurden bereits zum
Haushalt 2025 übertragen.
Für den Epl. 04 sind für 2026 Ausgaben von
rd. 4,9 Mrd. € vorgesehen.
Den umfangreichsten Ausgabenblock nimmt in dem
bevorstehenden Haushaltsjahr erneut die Fachpolitik
für Kultur- und Medien mit rd. 2,4 Mrd. € Jahres
etat ein. Damit werden insbesondere Zuwendungen
und Zuschüsse für Kultureinrichtungen und Projekte
nanziert. Weiterhin dienen die veranschlagten Mittel
zur Leistung der erforderlichen Ausgaben für das Bun
desarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschich
te des östlichen Europa sowie die Kunstverwaltung des
Bundes. Die im gesamten Bundeshaushalt 2026 inner
halb der verschiedenen Einzelpläne für Zwecke der
Kulturpolitik im Inland vorgesehenen Mittel können
im Abschnitt 7.15 entnommen werden. Für die erst
mals 2026 veranschlagten Ausgaben für die Förderung
des deutschen Spitzensports stehen rd. 345,9 Mio. €
zur Verfügung, zuzüglich rd. 11,4 Mio. € für das Bun
desinstitut für Sportwissenschaft. Der überwiegende
Anteil der Mittel entfällt auf die zentralen Maßnah
men auf dem Gebiet des Sports, wie beispielsweise
die Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe sowie
die Förderung von Stützpunkten und Trainingszent
ren. Aber auch weitere Bereiche wie die Bewerbung
Deutschlands für die Olympischen und Paralympi
schen Spiele, die Fortsetzung der Spitzensportreform,
das Zentrum für Safe Sport und anwachsende Inves
titionen in die Spitzensportsport-Infrastruktur sind
berücksichtigt. Zur Stärkung des Ehrenamtes werden
rd. 13,3 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 90 –
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
Für den Epl. 05 sind im Jahr 2026 Ausgaben i.H.v.
ca. 6,06 Mrd. € vorgesehen. Gegenüber dem Jahr 2025
(5,96 Mrd. €) steigt der Haushalt um ca. 0,1 Mrd. €.
Im internationalen Bereich bestätigt Deutschland sei
ne Stellung als verlässlicher Partner und sichert insbe
sondere durch rechtzeitige und vollständige Zahlung
der Pichtbeiträge und freiwilligen Zahlungen die Tä
tigkeit internationaler Organisationen. Die Mittel für
Zahlungen der Pichtbeiträge an die VN sinken im
Jahr 2026, weil der Ausgabenansatz für Friedensmissio
nen einer dreijährigen Staffelung unterliegt und den
niedrigsten Satz von 50% der Beiträge erreicht hat.
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
Der Epl. 06 erreicht im Jahr 2026 mit Ausgaben i.H.v.
rd. 16 Mrd. € einen neuen Höchststand, rd. 2,2 Mrd. €
mehr als im bisherigen Finanzplan vorgesehen. Da
bei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die Spitzen
sportförderung sowie das Ehrenamt in Umsetzung des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6.Mai
2025 nicht mehr im Epl. 06, sondern im Epl. 04 veran
schlagt sind.
Für den Bereich der Inneren Sicherheit inklusive
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informations
technik, des Digitalfunks und der Zentralen Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich sind insge
samt rd. 8,25 Mrd. € vorgesehen. Finanzielle Schwer
punkte im Bereich der Inneren Sicherheit sind u.a. die
Ausgaben für die Bundespolizei mit rd. 5,02 Mrd. €
und für das Bundeskriminalamt mit rd. 1,24 Mrd. €.
Für den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhil
fe sowie das Technische Hilfswerk sind 1,25 Mrd. €
vorgesehen, damit werden die Mittel ggü. der bisheri
gen Finanzplanung mehr als verdoppelt.
Der Regierungsentwurf 2026 sieht für Integration und
Migration (inklusive der Ausgaben für das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge), Minderheiten und Ver
triebene rd. 2,26 Mrd. € vor. Darin enthalten sind
rd. 954 Mio. € für die Durchführung von Integrations
kursen.
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
Für das BMF und seinen Geschäftsbereich sind im Jahr
2026 Gesamtausgaben i.H.v. rd. 10,8 Mrd. € vorgese
hen (+ 215,1 Mio. € bzw. 2 % ggü. dem Vorjahr). Größ
ter Ausgabenblock mit rd. 3,5 Mrd. € ist weiterhin die
Zollverwaltung. In Kapitel 0811 steigen insbesondere
die veranschlagten Ausgaben für Versorgung und Bei
hilfe (rd. 52 Mio. €). Die für das Bundeszentralamt für
Steuern vorgesehenen Ausgaben liegen rd. 94,4 Mio. €
über dem Vorjahresansatz. Auch die Ausgabenansätze
für die IT-Betriebskonsolidierung Bund (rd. 172 Mio. €)
und das ITZBund (rd. 1.609 Mio. €) sind bedarfsgerecht
erhöht (+ 20 Mio. € bzw. + 76,3 Mio.€).
Für den Schutz der informationstechnischen Systeme
des Bundes sind im Epl. 08 insgesamt rd. 89,7 Mio. €
bei den Behördenkapiteln veranschlagt.
Die Einnahmen aus Beteiligungen sinken wegen An
passung der Abführung der Bundesanstalt für vereini
gungsbedingte Sonderausgaben ggü. dem Vorjahr um
150 Mio. € auf 85 Mio.€.
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie
Der Entwurf des Epl. 09 für das Jahr 2026 beläuft
sich auf insgesamt rd. 7,973 Mrd. €. Für die Innovati
onsförderung stehen im Rahmen des ZIM-Programms
rd. 558 Mio. € zur Verfügung. Rd. 163 Mio. € sind
für Zukunftsinvestitionen bei den Fahrzeugherstellern
und der Zulieferindustrie sowie für Forschungs- und
Entwicklungsausgaben in transformationsrelevante
Innovationen vorgesehen. Für deren Vernetzung sind
Mittel i.H.v. rd. 102 Mio. € im Rahmen der regio
nalen Transformationsnetzwerke vorgesehen. Mittel
i.H.v. rd. 631 Mio. € werden für die digitale Agen
da zur Beschleunigung der digitalen Transformation
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zur
Förderung der Künstlichen Intelligenz, für die Com
puterspieleentwicklung sowie für Projekte zur Reali
sierung eines IPCEI "Cloud und Datenverarbeitung"
bereitgestellt. Für die Luft- und Raumfahrt werden
Mittel i.H.v. rd. 2,1 Mrd. € bereitgestellt. Die Ansät
ze verbleiben im Epl. 09 bis die Organisationsverän
derungen aufgrund des Organisationserlasses des Bun
deskanzlers abgeschlossen sind. Die Ausgaben für die
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) als dem bewährten regio
nalpolitischen Investitionsinstrument belaufen sich in
2026 auf rd. 640 Mio. €, wovon rd. 63 % in die ostdeut
schen Länder (inkl. Berlin) ießen. Zur Sicherung der
Transformation an ostdeutschen Rafneriestandorten
und Häfen leistet der Bund darüber hinaus in 2026
einen zusätzlichen Beitrag i.H.v. rd. 35 Mio. € im
Rahmen des GRW-Sonderprogramms. Im Zusammen
hang mit dem Kohleausstieg sind auch 2026 Ausgaben
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 91 –
Der Haushalt des Bundes
i.H.v. 224 Mio. € für Anpassungsgelder zugunsten von
bislang im Braunkohleabbau beschäftigten Arbeitneh
merinnen und Arbeitnehmern vorgesehen. Des Weite
ren sind für die Renanzierungskosten von Bundesbe
teiligungen an für den Stromnetzausbau strategisch
relevanten Unternehmen Mittel i.H.v. rd. 60,7 Mio. €
vorgesehen. Weiterhin sind 18,3 Mio. € für eine Bun
desbeteiligung an dem Bau eines Flüssiggasterminals
in Brunsbüttel eingeplant. Insgesamt sind für Beteili
gungen an Unternehmen für Innovation und Trans
formation Ausgaben i.H.v. 84 Mio. € vorgesehen.
Die Außenwirtschaft wird u.a. durch das internationa
le Netzwerk an Außenhandelskammern sowie durch
zielgerichtete Förderungen wie dem Auslandsmesse
programm mit Mitteln i.H.v. insgesamt 442,4 Mio. €
unterstützt. Für die energie- und wirtschaftspolitische
Zusammenarbeit mit der Ukraine werden davon Mit
tel i.H.v. knapp 100 Mio. € in 2026 bereitgestellt.
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Landwirt
schaft, Ernährung und Heimat
Im Jahr 2026 sind für den Epl. 10 ca. 7 Mrd. € etatisiert.
Einen wesentlichen Ausgabenschwerpunkt der natio
nalen Agrarpolitik bilden die Leistungen des Bundes
für die landwirtschaftliche Sozialpolitik. Zur sozialen
Flankierung des weiter fortschreitenden Strukturwan
dels in der Landwirtschaft sind zur Unterstützung des
eigenständigen agrarsozialen Sicherungssystems Auf
wendungen von insgesamt ca. 4,2 Mrd. € vorgesehen.
Dieser Betrag macht ca. 60 % der Gesamtausgaben des
Einzelplans aus. Wichtige Ausgabenblöcke sind hier
bei die rd. 2,4 Mrd. € für die Alterssicherung und ca.
1,6 Mrd. € für die Krankenversicherung der Landwir
te. Außerdem sind Zuschüsse zur landwirtschaftlichen
Unfallversicherung i.H.v. 100 Mio. € veranschlagt.
Mittel i.H.v. ca. 293 Mio. € werden verwendet, um
das Kernanliegen des gesundheitlichen Verbraucher
schutzes - sichere und gesundheitlich unbedenkliche
Lebensmittel und Bedarfsgegenstände - zu fördern. In
diesem Betrag sind rd. 164 Mio. € für das Bundesinsti
tut für Risikobewertung und ca. 103 Mio. € für das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel
sicherheit enthalten.
Die nanzielle Ausstattung der Gemeinschaftsaufgabe
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschut
zes“ (GAK) beträgt rd. 907 Mio. €. Darin enthalten sind
120 Mio. € für Maßnahmen des Küstenschutzes in Fol
ge des Klimawandels und Mittel i.H.v. 127 Mio. € für
Maßnahmen des Hochwasserschutzes. Die Themenbe
reiche Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation wer
den im Epl. 10 auf einem hohen Niveau fortgeführt.
2026 sind insgesamt rd. 787 Mio. € (einschließlich
Bundesforschungsinstitute) für diesen Bereich veran
schlagt, der eng mit den Zukunftsthemen Klimaschutz,
Nachwachsende Rohstoffe und Ernährung der Weltbe
völkerung verknüpft ist. Die Förderung der zukunfts
fähigen, umwelt- und ressourcenschonenden Land
wirtschaft und ökologischem Landbau, Modell- und
Demonstrationsvorhaben, der Bereich Digitalisierung
in der Landwirtschaft sowie das Bundesprogramm zur
ländlichen Entwicklung und regionalen Wertschöp
fung bilden dabei weitere Schwerpunkte. Für das Bun
desprogramm Umbau der Tierhaltung sind im Jahr
2026 Mittel i.H.v. 278 Mio. € vorgesehen.
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Der Haushalt des BMAS für das Jahr 2026 sieht Ge
samtausgaben i.H.v. rd. 197,4 Mrd. € vor. Das sind
rd. 7,1 Mrd. € mehr als im Soll 2025 – insbesondere
durch höhere Ausgaben für die Leistungen des Bun
des an die Rentenversicherung (rd. +5,3 Mrd. €), für
die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung (+0,5 Mrd. €),
ein höheres überjähriges Darlehen an die Bundesagen
tur für Arbeit (+1,45 Mrd. €) einerseits sowie gerin
gere Ausgaben bei den Leistungen nach dem SGBII
(rd. -0,95 Mrd. €) andererseits.
Wesentliche Einzelpunkte:
Für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ins
gesamt rd. 51,0 Mrd. € etatisiert. Davon sind als passive
Leistungen nach dem SGBII (Bürgergeld und Beteili
gung des Bundes an den Kosten der KdU) insgesamt
41,05 Mrd. € veranschlagt. Der Ansatz für das Bürger
geld beträgt 28,05 Mrd. €. Die Beteiligung des Bundes
an den KdU wird mit 13,0 Mrd. € berücksichtigt.
Für das Gesamtbudget SGBII gem. §46 Absatz 1 SGBII
zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und für
Verwaltungskosten werden im Jahr 2026 9,95 Mrd. €
veranschlagt. Die Resteregelung beim Eingliederungs
budget SGBII aus dem Jahr 2025 wird für das Jahr 2026
mit 350 Mio. € fortgeführt. Nach wie vor entscheidet
jedes einzelne Jobcenter in eigener Verantwortung, ob
je nach Situation vor Ort die Unterstützung von Ar
beitslosen zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt über
Eingliederungsmaßnahmen – zulasten des Eingliede
rungsbudgets – oder eher über eine intensivere Be
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 92 –
treuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – zu
lasten des Verwaltungskostenbudgets – im Einzelfall
zielführend ist.
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung wird mit
450 Mio. € auf dem Niveau des Jahres 2025 fortgesetzt.
Nach derzeitiger Prognose schließt die Bundesagentur
für Arbeit (BA) auch das Jahr 2026 mit einem Dezit ab
und wird daher erneut ein überjähriges Darlehen des
Bundes in Anspruch nehmen.
Sozialhilfeleistungen werden grundsätzlich von den
Kommunen und Ländern getragen. Abweichend hier
von erstattet der Bund den Ländern seit dem Jahr 2014
in voller Höhe die Nettoausgaben für die Grundsiche
rung im Alter und bei Erwerbsminderung. Hierfür sind
im Jahr 2026 im Bundeshaushalt 12,25 Mrd. € vorgese
hen.
Für Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung
sind für das Jahr 2026 insgesamt rd. 127,84 Mrd. €
veranschlagt. Hierbei wurde die aktuelle Renten- und
Steuerschätzung berücksichtigt. Für das Jahr 2026 wird
von einem fortgeltenden Beitragssatz von 18,6 % in
der allgemeinen Rentenversicherung ausgegangen. Die
Nachhaltigkeitsrücklage belief sich zum Jahresende
2024 auf ein Volumen von rd. 44,4 Mrd. €, was rd. 1,57
Monatsausgaben entsprach.
Für den Bereich Soziale Entschädigung werden für das
Jahr 2026 rd. 421,1 Mio. € (Soll 2025: rd. 457,4 Mio. €)
veranschlagt. Der nanzielle Schwerpunkt liegt in den
Bereichen der Entschädigung von Kriegsopfern und
der Entschädigung im Zusammenhang mit Gewaltta
ten. Der Bundeshaushalt 2026 berücksichtigt zum ei
nen den demograebedingten Rückgang der Zahl der
Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen und zum ande
ren die Entwicklung der Zahl der Opfer von Gewaltta
ten.
Der Etat für die Beauftragte der Bundesregierung für
Migration, Flüchtlinge und Integration und zugleich
Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus
wurde 2025 in den Epl. 11 umgesetzt.
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr
Die im Epl. 12 veranschlagten Ausgaben betragen im
Jahr 2026 insgesamt rd. 28,2 Mrd. €. Die Veränderung
von rd. 10 Mrd. € ggü. dem Vorjahr resultiert daraus,
dass für die Deutsche Bahn AG keine weiteren Eigen
kapitalerhöhungen mehr erfolgen. Ebenso entfallen
Darlehen für Investitionen in die Schienenwege, die
in 2025 einmalig i.H.v. 3 Mrd. € gewährt wurden.
Der Investitionsanteil im Epl. 12 beträgt mit insgesamt
rd. 13,7 Mrd. € rd. 50% der Ausgaben. Für Investitio
nen in die klassischen Verkehrsträger Straße, Schiene
und Wasserstraße stehen dabei rd. 10,8 Mrd. € zur Ver
fügung. Hinzu kommen noch die Ausgaben für Ver
kehrsinvestitionen im Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität (rd. 21,3 Mrd. €) sowie für vertei
digungsrelevante Verkehrsinfrastruktur aus dem Epl.
14 (rd. 1,6 Mrd. €). Damit stehen für Investitionen in
die Verkehrsinfrastruktur insgesamt rd. 33,7 Mrd. € zur
Verfügung.
Hinzu kommen noch die nach dem Gemeindever
kehrsnanzierungsgesetz (GVFG) vorgesehenen Inves
titionsmittel für Finanzhilfen an die Länder für
Vorhaben der Schieneninfrastruktur im ÖPNV und
Zuschüsse an die Deutsche Bahn für ÖPNV-Vorhaben
(2 Mrd. € einschließlich jährlicher Dynamisierung von
1,8% ab 2026).
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidi
gung
Für den Verteidigungshaushalt sind im Haushaltsjahr
2026 Ausgaben von rd. 82,7 Mrd. € vorgesehen. Hinzu
kommen weitere Ausgaben i.H.v. rd. 25,5 Mrd. € aus
dem Sondervermögen Bundeswehr, mit denen insbe
sondere komplexe überjährige Rüstungsvorhaben -
nanziert werden.
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesund
heit
Die veranschlagten Ausgaben des Epl. 15 betragen im
Haushaltsjahr 2026 rd. 20,1 Mrd. € und sind im We
sentlichen vom Bundeszuschuss an den Gesundheits
fonds geprägt. Die Ausgaben sind ggü. dem Sollansatz
des Jahres 2025 (rd. 19,3 Mrd. €) leicht höher veran
schlagt. Dies ist insbesondere bedingt durch ein über
jähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen
Pegeversicherung i.H.v. 1,5 Mrd.€.
Einzelplan 16 - Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Der Einzelplan des BMUKN sieht im Jahr 2026 Ausga
ben von rd. 2,85 Mrd. € vor und liegt damit über dem
Niveau des Jahres 2025.
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 93 –
Der Haushalt des Bundes
Für Umweltschutzmaßnahmen sind rd. 237,44 Mio. €
eingeplant. Dabei stellen Maßnahmen zur Anpas
sung an den Klimawandel mit einem Ansatz von
rd. 38,6 Mio. € auch 2026 einen programmatischen
Schwerpunkt dar. Für das Sofortprogramm Munitions
altlasten in Nord- und Ostsee sind 15 Mio. € vorgese
hen. Von rd. 200 Mio. € für den Naturschutz entfallen
auf den Bundesnaturschutzfonds insgesamt Ausgaben
von 100 Mio. €. Allein rd. 48,2 Mio. € sind für das
Bundesprogramm Biologische Vielfalt veranschlagt.
Für die Finanzierung und Durchführung der Zwi
schen- und Endlagerung radioaktiver Abfälle sowie
das Verfahren zur Ermittlung eines Standortes für ei
ne Anlage zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle
(Standortauswahlverfahren) sind im Jahr 2026 insge
samt rd. 1,5 Mrd. € vorgesehen, die im Wesentlichen
über den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen
Entsorgung renanziert werden. Für die Erstattung
von Zweckausgaben der Länder beim Vollzug des
Strahlenschutzgesetzes sind in 2026 37,4 Mio. € einge
plant.
Für das Anwendungslabor für Künstliche Intelligenz
und Big Data (KI-Lab) im Umweltbundesamt werden
in 2026 Mittel i.H.v. 6,9 Mio. € bereitgestellt. Das KI-
Lab dient als Innovations- und Experimentierraum für
die Geschäftsbereichsbehörden des BMUKN, um den
Mehrwert von KI für Mensch und Umwelt zu zeigen
und Forschungsfragen zur nachhaltigen und verant
wortungsvollen Nutzung von KI zu bearbeiten.
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die familienpolitischen Leistungen bleiben auf hohem
Niveau. Der Ressortansatz steigt im Jahr 2026 auf
rd. 14,7 Mrd. €. Die Mittel für den Bereich Bildung
sind, bis zur vollständigen Umsetzung des Organisa
tionserlasses, noch im Epl. 30 veranschlagt. Die wich
tigste gesetzliche Familienleistung im Epl. 17 bleibt das
Elterngeld mit einem Ansatz von rd. 7,5 Mrd. € in
2026. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Famili
en und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf
besser zu vereinbaren. Die Ausgaben für den Kinderzu
schlag steigen in 2026 auf rd. 3,4 Mrd. € und für den
Unterhaltsvorschuss auf rd. 1,3 Mrd.€.
Für die vielfältigen Programme in den Bereichen Fa
milie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft
stehen im Jahr 2026 ohne Sondervermögen insgesamt
rd. 1,2 Mrd. € zur Verfügung. Damit können auch in
2026 zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Kinder-
und Jugendpolitik, Programme im Bereich der Famili
en-, Senioren- und Gleichstellungspolitik wie auch der
Wohlfahrtspege ermöglicht werden. Für die wichti
gen Politikfelder hinsichtlich Maßnahmen zur Stär
kung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie werden
in 2026 rd. 209 Mio. € bereitgestellt. Für die Jugendfrei
willigendienste sind es in 2026 rd. 121 Mio. € und für
den Bundesfreiwilligendienst rd. 194 Mio.€.
Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Inves
titionsprogramm Ganztagsausbau wird den Planungs-
und Umsetzungsanforderungen der Länder und Kom
munen Rechnung getragen. Der Förder- und Abrech
nungszeitraum für die Mittel des Sondervermögens
„Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsange
bote für Kinder im Grundschulalter“ wird um zwei
Jahre bis 30.Dezember 2029 bzw. 30.Juni 2030 verlän
gert.
Nachdem der Bund die Länder von 2008 bis 2024 mit
Finanzhilfen i.H.v. insgesamt 5,4 Mrd. € beim Aus
bau der Kinderbetreuungsplätze für Kinder bis zum
Schuleintritt unterstützt hat, wird er die Länder wie
schon in der Vergangenheit auch weiterhin durch eine
Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu
Lasten des Bundesanteils i.H.v. 845 Mio. € jährlich
als Ausgleich für Betriebskosten der Kinderbetreuung
entlasten. Zudem werden den Ländern zukünftig Fi
nanzhilfen im Bereich Kindertagesbetreuung zur Ver
fügung gestellt, ab dem Jahr 2026 bis 2029 jährlich
940 Mio. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität (SVIK).
Mit dem am 1.Januar 2025 in Kraft getretenen 3. Ge
setz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teil
habe in der Kindertagesbetreuung wird der angesto
ßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung
nach den regionalspezischen Bedarfen der Länder
bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsni
veaus zwischen den Ländern schrittweise im Sinne
einer Konvergenz nach oben anzugleichen, weiter fort
gesetzt. Hierfür stellt der Bund den Ländern wie in
2025 auch in 2026 1,993 Mrd. € über die Erhöhung
ihres Umsatzsteueranteils zur Verfügung.
Der seit 2019 bestehende DigitalPakt Schule wird mit
einer Nachfolgevereinbarung „Digitalpakt 2.0“ fortge
setzt. Der Bund wird sich mit 2,25 Mrd. € aus dem
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 94 –
SVIK beteiligen. Zusätzlich werden noch insgesamt
250 Mio. € für das Programm „Digitales Lehren und
Lernen“ bereitgestellt.
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaft
liche Zusammenarbeit und Entwicklung
Das BMZ verantwortet den weitaus größten Anteil an
den ODA-relevanten Ausgaben des Bundes. Der Epl. 23
sieht im Jahr 2026 Ausgaben i.H.v. rd. 9,9 Mrd. € vor.
Im 2. RegE 2025 betragen die Ausgaben rd. 10,3 Mrd.€.
Die Bundesregierung will mit den Ausgaben im Epl.
23 u.a. an den strukturellen Ursachen von Hunger,
Armut und Ungleichheit ansetzen und dabei eine fe
ministische Entwicklungspolitik verfolgen, die einen
zentralen Beitrag zu Gerechtigkeit und Krisenpräven
tion leistet. Mit den Ausgaben im Epl. 23 wird die
Bundesregierung auch im Rahmen der internationalen
Klimananzierung einen Beitrag zur Bewältigung der
globalen Herausforderungen des Klimawandels leisten.
Einzelplan 25 - Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Im Einzelplan des BMWSB sind für das Jahr 2026 Ge
samtausgaben i.H.v. rd. 7,6 Mrd. € vorgesehen.
Für Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungs
baus sind neue Programmmittel i.H.v. 4 Mrd. €
(Verpichtungsrahmen) eingeplant. Damit erfolgt ei
ne weitere deutliche Steigerung der vom Bund zur
Verfügung gestellten Programmmittel. In 2026 wer
den allein 2,652 Mrd. € ausgabenwirksam. Weitere
Ausgabenschwerpunkte sind das Wohngeld nach dem
Wohngeldgesetz (2,265 Mrd. €), die Wohnungsbauprä
mie i.H.v. 220 Mio. € sowie die Ausnanzierung des
Baukindergeldes (rd. 808 Mio.€).
Im Bereich Stadtentwicklung und Raumordnung bil
det die "klassische" Städtebauförderung als Finanzhilfe
an die Länder mit nunmehr 1 Mrd. € (Verpichtungs-
rahmen) den Schwerpunkt bei der Förderung des Städ
tebaus (Tgr. 01). Zusammen mit den Ausgaben u.a. für
das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen
in nationale Projekte des Städtebaus", dem neuen Pro
gramm „Modellvorhaben innovative Sport- und Bewe
gungsräume“ und dem Bundesprogramm "Förderung
von innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz
und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden"
sind in 2026 Gesamtausgaben i.H.v. rd. 568 Mio. €
veranschlagt.
Im Bereich Hochbau- und Förderungsmaßnahmen
mit einem Gesamtvolumen von rd. 184 Mio. € sind
vor allem Ausgaben für Baumaßnahmen des Bundes
in Berlin und Bonn zusammengefasst, soweit sie sich
aus dem Vollzug des Berlin/Bonn-Gesetzes ergeben
und nicht im Einzelplan des jeweiligen Nutzers ein
gestellt sind. Dabei handelt es sich insbesondere um
einen großen Teil der Baumaßnahmen des Deutschen
Bundestages in Berlin einschließlich Erneuerung bau
licher und gebäudetechnischer Anlagen. Hierfür sind
insgesamt rd. 142 Mio. € vorgesehen
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Der Epl. 30 beläuft sich im Jahr 2026 auf
rd. 21,3 Mrd. €. Der Plafond des BMFTR sinkt zwar
ggü. 2025 um rd. 1,1 Mrd. €. Dieser Effekt beruht je
doch maßgeblich auf dem Auslaufen des Digitalpakt
Schule 1 (Reduzierung des Plafonds um gut 1,5 Mrd. €).
Gleichzeitig werden jedoch zahlreiche neue Initiativen
gestartet. Vor allem werden aber im Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität 873 Mio. € und im
KTF 718 Mio. € für Maßnahmen des BMFTR nanziert.
Das zeigt: Die Bundesregierung misst den Zukunftsbe
reichen Wissenschaft und Forschung auch in einem
herausfordernden Umfeld hohe Priorität bei.
Gegenüber dem Haushalt des Jahres 2025 wird
der Ausgabenbereich Bildung zukünftig im Epl. des
BMBFSFJ abgebildet. Der Bereich „Luft- und Raum
fahrt“ wird von BMWE und BMV auf BMFTR über
tragen. Die Umsetzung der Mittel erfolgt im Rahmen
des Organisationserlasses des Bundeskanzlers im par
lamentarischen Verfahren zum Haushalt 2026.
Die neue Hightech_Agenda_Deutschland ist eine
kraftvolle Innovationsoffensive mit klarer Output-Ori
entierung. Ziel ist es, durch Investitionen in Zu
kunftstechnologien die Innovationskraft, Wertschöp
fungskraft, Souveränität und Standortattraktivität
unseres Landes deutlich zu erhöhen. Dabei fokussiert
sich die Agenda entsprechend dem Koalitionsvertrag
auf sechs prioritäre Schlüsseltechnologien: Künstliche
Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik,
Biotechnologie, Fusion und klimaneutrale Energieer
zeugung, Technologien für die klimaneutrale Mobili
tät.
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 95 –
Der Haushalt des Bundes
Die exzellente deutsche KI-Forschung als Fundament
des deutschen und europäischen KI-Ökosystems wird
künftig gestärkt. Dabei liegt der Fokus auf Forschung
mit breitem Methoden- und Anwendungsspektrum.
Mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2026 wird
weiter Handlungsfähigkeit zur Umsetzung der Ziele
des 1.000 Köpfe-Programms hergestellt. Im Jahr 2026
werden hierfür 50 Mio. € allein im Epl. 30 bereitge
stellt, weitere 50 Mio. € über das Sondervermögen In
frastruktur und Klimaneutralität.
In der Raumfahrt einschließlich der Satellitennaviga
tion entstehen wichtige Innovationen. Die Förderung
im Bereich der Raumfahrt setzt zielgerichtete Impulse
bei der Entstehung von Zukunftstechnologien.
Ein weiterer großer Schwerpunkt ist die fortgesetzte
Stärkung der Grundnanzierung des Wissenschafts
systems mit der vierten Phase des Pakts für Forschung
und Innovation. Die Grundnanzierung sieht bis 2030
einen von Bund und Ländern gemeinsam getragenen
Aufwuchs von 3 %pro Jahr vor und führt allein im
Jahr 2026 zu einer Mittelbereitstellung des Bundes von
insgesamt 8,05 Mrd. € für die großen Wissenschafts
organisationen. Daneben stehen für den „Zukunftsver
trag Studium und Lehre stärken“ in 2026 2,14 Mrd. €
zur Verfügung.
Einzelplan 32 - Bundesschuld
Von Dezember 2021 bis Herbst 2023 ist das Zinsniveau
deutlich angestiegen. Insbesondere seit die EZB im Ju
ni 2024 begonnen hat, die Leitzinssätze zu reduzieren,
sind hingegen wieder Rückgänge bei den Zinsen für
Bundeswertpapiere zu beobachten. Diese Rückgänge
waren im kurzen Laufzeitbereich stärker, die Bundkur
ve hat sich u.a. dadurch deutlich versteilert. Günstigere
Anschlussnanzierungen für fällig werdende Bundes
schulden dürften auch 2026 nicht möglich sein. Zu
dem sind die Auswirkungen des im Vergleich zu den
Jahren bis 2021 erhöhten Zinsniveaus auf die erwar
teten Zinsausgaben des Bundes weiterhin auch auf
grund des deutlich erhöhten Finanzierungsvolumens
(Verdreifachung ggü. den Jahren vor der Corona-Pan
demie) erheblich.
Gegenüber dem Soll 2025 ergeben sich im Jahr 2026
dennoch nur um rd. 0,02 Mrd. € höhere Zinsausgaben,
im Vergleich zu den Zinsausgaben 2024 ergibt sich im
Soll 2026 sogar ein Rückgang um rd. 4 Mrd. €. Haupt
treiber für diesen Effekt ist zum einen die Einführung
der periodengerechten Buchung von Zinsausgaben ab
dem 1.Januar 2025. Die neue Systematik führt dazu,
dass Agio-Einnahmen und Disagio-Ausgaben, die in
der bisherigen Systematik komplett im Jahr der Emis
sion angefallen wären, ökonomisch sachgerecht über
die Laufzeit der Wertpapiere verteilt werden. Da für
2025 bis 2027 im Saldo mit hohen Disagio-Ausgaben
gerechnet wurde, hat die Umstellung der Systematik
auf diese Jahre einen entlastenden Effekt. Zudem ist
für das Jahr 2026 eine Änderung des Schlusszahlungs
nanzierungsgesetzes (SchlussFinG) vorgesehen. Hier
sollen künftig Zuführungen zum Sondervermögen
nach dem SchlussFinG nur noch für die Wertpapiere
erfolgen, die sich nicht im Eigenbestand des Bundes
benden. In diesem Zuge ist für 2026 zudem eine
Entnahme aus dem o.g. Sondervermögen in Höhe der
bisher zugeführten Beträge, die auf Eigenbestände ent
fallen, vorgesehen.
Dem entgegen wirkt, dass die Renanzierung von fäl
lig werdenden Wertpapieren aufgrund der gestiegenen
Marktzinsen zu höheren Kupons erfolgt; höhere Zins
ausgaben ergeben sich auch durch den ggü. 2020 ge
stiegenen Schuldenstand und der durch die Änderung
des Grundgesetzes im März 2025 (Bereichsausnahme
im Rahmen der Schuldenregel des Bundes, neues Son
dervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität) er
möglichten höheren Kreditaufnahme auch in den Fi
nanzplanjahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
sich ein höheres Finanzierungsvolumen mit einem
zeitlichen Verzug auf die Zinsausgaben auswirkt, da
der erste Kupon in aller Regel im Jahr nach der Kredit
aufnahme gezahlt wird. Ferner ist zu berücksichtigen,
dass die Zinsen für das Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität aus dem Bundeshaushalt gezahlt
werden, und nicht aus dem Sondervermögen selbst.
Im Rahmen der Hilfsmaßnahmen zur Abwehr der
wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine und der Corona-Krise wurde
die Garantieübernahme des Bundes insbesondere
im Inland stark ausgeweitet. Für ggf. erforderliche
Schadenszahlungen auf vom Bund gemäß dem jähr
lichen Haushaltsgesetz übernommene Gewährleistun
gen wird eine Vorsorge durch Ansätze getroffen, die
ggü. 2025 nur gering reduziert wurden (rd. -0,1 Mrd.€).
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 96 –
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Die betraglich wichtigsten Änderungen betreffen die
Globalpositionen der Personalverstärkungsmittel und
der sogenannten Bodensatz-GMA.
Für die voraussichtlichen Mehrbedarfe aufgrund der
Ergebnisse der Tarifrunde 2025 sowie für weitere sich
abzeichnende Mehrbedarfe, insbesondere aufgrund
der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation
einschließlich ggf. anfallender Nachzahlungen für Vor
jahre, wurde eine zentrale Vorsorge mit Personalvers
tärkungsmitteln (PVM) getroffen.
Die Höhe der sogenannten Bodensatz-GMA beträgt im
RegE 2026 8 Mrd. € und ist damit doppelt so hoch wie
im 2. RegE 2025. Die neue Höhe entspricht einer Grö
ßenordnung von fast 2 % der Ausgaben, die nicht der
Bereichsausnahme zuzuordnen sind. Die Erbringung
einer solchen Bodensatz-GMA im Vollzug des Haus
halts ist nach den bisherigen Erfahrungen möglich,
aber mit Unsicherheiten behaftet.
Darüber hinaus ergaben sich Anpassungen aufgrund
von Bedarfsänderungen. Hier sind erhöhend insbeson
dere zu nennen die Münzausgaben, die die Präge-
und Materialbeschaffungskosten für die Herstellung
von Umlauf- und Sammlermünzen sowie Kosten für
den Vertrieb von Sammlermünzen und die Unterhal
tung des Münzumlaufs beinhalten, und die Zuschüsse
an die Postbeamtenversorgungskasse, die die Versor
gungs- und Beihilfeleistungen an frühere Beamtinnen
und Beamten aus dem Bereich der Deutschen Bun
despost und deren Nachfolgeeinrichtungen sowie an
deren Hinterbliebene nanzieren. Ausgabenmindernd
ist insbesondere die Erstattung von Ausfällen aus der
Garantie für das KfW-Sonderprogramm 2020 relevant.
Die Abführung der Bundesanstalt für Immobilienauf
gaben (BImA) an den Bundeshaushalt liegt im Jahr
2026 mit 1.350 Mio. € unterhalb des Niveaus des Vor
jahres (- 150 Mio. €). Die BImA wird auch 2026 durch
Haushaltsvermerk ermächtigt, entbehrliche Grundstü
cke u.a. für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus an
Kommunen/Gebietskörperschaften verbilligt abzuge
ben. Zudem ist ab dem Haushaltsjahr 2024 eine Verbil
ligung auch bei der Bestellung von Erbbaurechten für
öffentliche Zwecke möglich. Der BImA ist weiterhin
gestattet, den Ländern und Gemeinden mietzinsfrei
Grundstücke zur Unterbringung von Asylbegehrenden
und Geüchteten zu überlassen sowie Herrichtungs
kosten zu erstatten. Darüber hinaus ist die BImA er
mächtigt, in angespannten Wohnungsmärkten und in
Großstadtregionen für ihre Bestandsliegenschaften bis
Baujahr 2025 die Bestands- sowie die Erst- und Neu
vermietungsmieten in BImA-eigenen Wohnungen auf
die untere Grenze des im einschlägigen Mietspiegel
ausgewiesenen Mietwertes zu begrenzen. Zusätzlich ist
eine grundsätzliche Obergrenze i.H.v. 10 €/m²/netto
kalt vorgesehen, die nur in der im Haushaltsvermerk
näher bestimmten Konstellation überschritten werden
kann. Eine entsprechende Möglichkeit wird auch bei
Belegungsrechtswohnungen, die im Eigentum Dritter
stehen, eingeräumt. Weiter wird für die Bestands- so
wie die Erst- und Neuvermietungsmieten von neuer
richteten BImA-eigenen Wohnliegenschaften ab Bau-
und Bezugsjahr 2026 zugelassen, die Bestands- sowie
die Erst- und Neuvermietungsmieten auf 12 €/m²/net
tokalt zu begrenzen, wenn und soweit die ermittel
te ortsübliche Vergleichsmiete oberhalb von 12 €/m²/
nettokalt liegt.
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 97 –
Der Haushalt des Bundes
2.1.3
Wichtige Ausgabepositionen
Einzelplan 04 - Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
Ausgabeposition inMio.€
- Allgemeine kulturelle Angelegenheiten und
Kulturförderung Inland 1.145,6
- Stiftung Preußischer Kulturbesitz 414
- Auslandsrundfunk 430
- Bundesarchiv 202,6
- Presse- und Informationsamt der Bundesregie
rung 151,4
- Staatsministerin für Sport und Ehrenamt 359,4
Einzelplan 05 - Auswärtiges Amt
Ausgabeposition inMio.€
- Personalausgaben
(für das Auswärtige Amt, die Auslandsvertretungen,
Ortskräfte, das Deutsche Archäologische Institut
und das Bundesamt für Auswärtige Angelegenhei
ten)
1.393,6
- Auslandskulturarbeit
(u.a. Stipendien, Kulturinstitute, deutsche Auslands
schulen, Baumaßnahmen für kulturelle Einrichtun
gen)
969,8
- Internationale Beiträge
(Leistungen an die VN und im internationalen Be
reich) 960,8
- Hilfsmaßnahmen im Ausland
(insbes. humanitäre Hilfen, Maßnahmen zur Krisen
prävention, Stabilisierung und Friedensförderung,
Klima- und Sicherheitspolitik)
1.503,7
- Auslandsbaumaßnahmen (ohne Kulturbereich) 142,5
Einzelplan 06 - Bundesministerium des Innern
Ausgabeposition inMio.€
- Innere Sicherheit 8.251,4
- Integration und Migration, Minderheiten und
Vertriebene 2.261,6
- Bevölkerungsschutz/Katastrophenhilfe/Tech
nische Hilfe 1.253,0
Einzelplan 08 - Bundesministerium der Finanzen
Ausgabeposition inMio.€
- Personalausgaben (einschl. Versorgung und
Zuweisungen an den Versorgungsfonds) 4.843,8
- Wiedergutmachungen des Bundes 1.686,3
- Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der
Treuhandanstalt 482,6
Einzelplan 09 - Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie
Ausgabeposition inMio.€
- Innovation, Technologie und Neue Mobilität
(Kap.0901 u.a. Zentrales Innovationsprogramm
Mittelstand (ZIM), Verkehrs- und maritime For
schung, Digitale Agenda, Luftfahrtförderung, DLR,
Nationale Raumfahrt und ESA)
4.027,0
- Mittelstand: Gründen, Wachsen, Investieren
(Kap.0902 u.a. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse
rung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ nach Ar
tikel 91a GG, Beruiche Bildung, Innovative Unter
nehmensgründungen)
1.132,3
- Energie und Nachhaltigkeit
(Kap.0903 u.a. Wismut, Beteiligungen im Energie
sektor und Maßnahmen zur Abfederung der sozialen
Folgen des Kohleausstiegs)
537,1
- Chancen der Globalisierung
(Kap.0904 u.a. Weltausstellungen, Auslandsmessen,
Erschließung von Auslandsmärkten, Wirtschaftsbe
ziehungen mit dem Ausland)
442,4
Einzelplan 10 - Bundesministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat
Ausgabeposition inMio.€
- Landwirtschaftliche Sozialpolitik 4.157,9
- Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag
rarstruktur und des Küstenschutzes“ nach Arti
kel 91a GG
907,0
- Nachhaltigkeit, Forschung und Innovation
(einschl. Bundesforschungsinstitute) 787,5
- Verbraucherpolitik (einschl. BfR und BVL) 293,0
Aus Mitteln der EU erhält die deutsche Landwirtschaft außerdem
4.445,7 Mio. € aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirt
schaft (EGFL).
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 98 –
Einzelplan 11 - Bundesministerium für Arbeit und
Soziales
Ausgabeposition inMio.€
- Grundsicherung für Arbeitsuchende 51.015,9
darunter:
Bürgergeld 28.050,0
Eingliederungsleistungen 4.700,0
Verwaltungskostenerstattung 5.250,0
Beteiligung des Bundes an den Leistungen für
Unterkunft und Heizung 13.000,0
- Berufsbezogene Deutschsprachförderung 450,0
- Überjähriges Darlehen an die Bundesagentur
für Arbeit 3.800,0
- Allgemeiner Bundeszuschuss an die Rentenver
sicherung 64.357,0
- Zusätzlicher Bundeszuschuss an die allgemeine
Rentenversicherung 33.686,3
- Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten
an die allgemeine Rentenversicherung 19.673,1
- Beteiligung des Bundes in der knappschaftli
chen Rentenversicherung 4.690,0
- Erstattungen des Bundes für die Grundsiche
rung im Alter und bei Erwerbsminderung 12.250,0
- Erstattung von Aufwendungen der Deutschen
Rentenversicherung Bund auf Grund der Über
führung von Zusatzversorgungssystemen in die
Rentenversicherung in den neuen Bundeslän
dern
(einschl. ehemaliges Ost-Berlin) 3.589,0
- Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversi
cherung der in Werkstätten beschäftigten Be
hinderten
1.690,0
- Soziale Entschädigung
(insbes. Kriegsopferleistungen) 421,1
- Förderung der Inklusion von Menschen mit Be
hinderungen 322,8
- Unfallversicherung Bund und Bahn / Künstler
sozialkasse 448,2
-
Maßnahmen des Bundes mit Beteiligung euro
päischer Fonds sowie sonstige internationale
Angelegenheiten
183,6
- Arbeitswelt im Wandel, Fachkräftesicherung 50,3
- Globale Minderausgabe -167,9
-
Beauftragte der Bundesregierung für Migrati
on, Flüchtlinge und Integration zugleich Be
auftragte der Bundesregierung für Antirassis
mus
27,7
Einzelplan 12 - Bundesministerium für Verkehr
Ausgabeposition inMio.€
- Bundesfernstraßen 10.835,4
- Bundesschienenwege und Schienenverkehr 3.689,4
- Bundeswasserstraßen, Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung 2.954,2
- Luftfahrt 758,5
- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Ge
meinden 2.040,2
- Bundeseisenbahnvermögen 5.975,3
Einzelplan 14 - Bundesministerium der Verteidigung
Ausgabeposition inMio.€
- Personalausgaben für Beschäftigte 17.154,6
- Versorgungsausgaben für Beamtinnen und Be
amte sowie für Soldatinnen und Soldaten 7.652,0
- Allgemeine Betriebskosten und sonstige Be
triebsausgaben
(sächliche Verwaltungsausgaben einschl. Kosten der
Ausbildung und Truppenübungen, Betriebsstoffe,
Fernmeldegebühren und Leitungsmieten, Bewirt
schaftung, Unterhaltung und Bewachung von Lie
genschaften, Verwaltungskostenerstattung an die
Länder, NATO-Beiträge, Unterhaltssicherung)
14.077,3
- Erhaltung von Wehrmaterial 8.054,0
- Betreiberverträge zur Weiterentwicklung der
Bundeswehr 6.603,8
- Militärische Beschaffungen
(u.a. Modernisierung vorhandener und Beschaffung
neuer Waffensysteme, Fahrzeuge, Geräte und Muni
tion)
22.600,1
- Militärische Anlagen und Beiträge zu NATO-
Baumaßnahmen
(Unterkünfte, Dienstgebäude, Flugplätze, Fernmel
de- und Versorgungsanlagen, Bundeswehruniversi
täten und -krankenhäuser)
2.368,0
- Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung
(einschl. der Zuschüsse für Forschungsinstitute) 1.680,5
- Sonstige verteidigungsinvestive Ausgaben
(Grunderwerb, Aufschließungsmaßnahmen, Geräte
und Fahrzeuge für Verwaltungszwecke) 2.497,1
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 99 –
Der Haushalt des Bundes
Einzelplan 15 - Bundesministerium für Gesundheit
Ausgabeposition inMio.€
- Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der
Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche
Aufgaben
14.500,0
-Überjähriges Darlehen an den Gesundheits
fonds 2.300,0
-Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds
der sozialen Pegeversicherung 1.500,0
- Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 54,5
- Forschungsvorhaben und Einrichtungen 163,5
- Finanzierung von Pandemiebereitschaftsver
trägen 336,1
- Internationale Aufgaben des Gesundheitswe
sens einschl. Beitrag zur Weltgesundheitsorga
nisation
122,1
Einzelplan 16 – Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Ausgabeposition inMio.€
- Umweltschutz, Naturschutz 437,1
- Endlagerung und Zwischenlagerung 1.543,48
- Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz 151,23
- Personalausgaben 445,8
Einzelplan 17 - Bundesministerium für Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
Ausgabeposition inMio.€
- Elterngeld 7.510,0
- Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach
§6a BKGG 3.375,0
- Unterhaltsvorschussgesetz 1.310,0
- Kindergeld nach §1 BKGG 227,5
- Kinder- und Jugendpolitik 608,2
davon:
Kinder- und Jugendplan........................................... 251,3
Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Tole
ranz und Demokratie................................................. 209,0
- Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-,
Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 457,0
davon:
Jugendfreiwilligendienste und Bundesfreiwilli
gendienst...................................................................... 314,9
Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik 124,4
Einzelplan 23 - Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
Ausgabeposition inMio.€
- Bilaterale staatliche Entwicklungszusammen
arbeit 4.644,6
- Entwicklungszusammenarbeit zivilgesell
schaftlicher und wirtschaftlicher Gruppen und
Institutionen
1.273,9
- Sonderinitiativen 750,7
- Multilaterale und Europäische Entwicklungszu
sammenarbeit 2.975,6
Einzelplan 25 – Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Ausgabeposition inMio.€
- Sozialer Wohnungsbau 2.652,5
- Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Bau
kindergeld) 807,9
- Förderung des Städtebaus (Tgr. 01) 568,3
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 2.265,0
Einzelplan 30 - Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Ausgabeposition inMio.€
- Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nach
wuchsförderung (u.a. Begabtenförderung, Be
ruiche Bildung, BAföG)
4.504,0
- Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems (u.a. Exzellenzstrategie,
Mitnanzierung der DFG, MPG sowie For
schungseinrichtungen, Zukunftsvertrag Studi
um und Lehre stärken)
8.322,8
- Forschung für Innovationen, Hightech_Agen
da_Deutschland (u.a. neue Technologien, Le
benswissenschaften sowie Klima, Energie und
Nachhaltigkeit, Mitnanzierung der FhG und
der HGF-Zentren)
8.178,2
- Sonstige Bewilligungen (Mitnanzierung der
KTE und JEN) 434,3
- Globale Minderausgabe -431,1
Einzelplan 32 - Bundesschuld
Ausgabeposition inMio.€
- Verzinsung 30.260,71
- Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien
und sonstigen Gewährleistungen 3.820,0
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 100 –
Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
Ausgabeposition inMio.€
- Zuweisung an das Sondervermögen Aufbauhil
fe 2021 (Kap.6002 Tit.634 01) 2.500,0
- Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis
(Kap.6002 Tit.683 07) 17.200,0
- Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse
(Kap.6002 Tit.685 01) 10.437,5
- Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegrif
fenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidi
gung und Stabilisierung (Kap.6002 Tit.687 06)
8.546,8
- Strukturstärkung (Kap.6002 Tgr. 04) 2.901,5
- Sonstige Versorgungsausgaben (Kap.6067) 2.674,1
-Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000€im
Einzelfall155,2
1 Baumaßnahmen des Deutschen Bundestages (Elisabeth-Selbert-Haus,
Besucher- und Informationszentrum mit Unterirdischer Kältezentrale)
2.1.4
Die Verpichtungsermächtigungen nach
Einzelplänen
2.1.4.1
Übersicht
Die Verpichtungsermächtigungen nach Einzelplänen
Einzelpläne
Verpichtungs-
ermächtigung
von dem Gesamtbetrag Verpichtungsermächtigung 2026 dürfen fällig
werden
2026 2027 2028 2029 Folgejahre
in künftigen
Haushalts-
jahren
-Mio.€ -
02 Deutscher Bundestag 48.469 9.653 6.110 4.182 28.524 -
04 Bundeskanzler und
Bundeskanzleramt 920.862 270.341 231.981 158.569 196.891 63.080
05 Auswärtiges Amt 2.511.981 1.125.268 812.609 462.749 111.355 -
06 Bundesministerium des Innern 6.462.884 1.518.121 1.051.474 864.792 3.028.497 -
07 Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz 1.900 900 800 200 - -
08 Bundesministerium der Finanzen 3.197.584 414.793 218.849 231.384 2.332.558 -
09 Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie 6.835.833 1.418.756 1.273.912 1.033.303 512.089 2.597.773
10 Bundesministerium für Landwirt
schaft, Ernährung und Heimat 1.524.514 534.029 440.464 347.016 203.005 -
11 Bundesministerium für Arbeit und
Soziales 6.867.267 2.628.647 1.817.885 1.076.635 1.344.100 -
12 Bundesministerium für Verkehr 17.596.612 4.124.267 3.013.003 2.135.545 5.823.797 2.500.000
14 Bundesministerium der Verteidi
gung 349.515.652 28.480.405 40.809.756 56.108.587 224.116.904 -
15 Bundesministerium für Gesundheit 1.154.379 370.479 450.015 330.985 2.900 -
16
Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit
2.094.556 623.736 515.305 368.469 587.046 -
17
Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
1.003.425 400.872 326.486 237.239 38.828 -
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 101 –
Der Haushalt des Bundes
Die Verpichtungsermächtigungen nach Einzelplänen (Fortsetzung)
Einzelpläne
Verpichtungs-
ermächtigung
von dem Gesamtbetrag Verpichtungsermächtigung 2026 dürfen fällig
werden
2026 2027 2028 2029 Folgejahre
in künftigen
Haushalts-
jahren
-Mio.€ -
19 Bundesverfassungsgericht 1.714 760 320 320 314 -
22 Unabhängiger Kontrollrat 2.200 2.200 - - - -
23
Bundesministerium für wirtschaftli
che Zusammenarbeitund Entwick
lung
6.963.521 897.283 791.329 599.340 121.500 4.554.069
25 Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen 5.175.332 1.157.823 1.323.069 1.418.041 1.276.399 -
30 Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt 6.300.675 1.718.900 1.725.750 1.527.300 1.328.725 -
60 Allgemeine Finanzverwaltung 12.791.191 3.280.696 4.172.145 3.850.259 1.488.091 -
Summe 430.970.551 48.977.929 58.981.262 70.754.915 242.541.523 9.714.922
2.1.5
Wichtige Einnahmepositionen
Wichtige Einnahmepositionen
2026
Mrd.€
Steuereinnahmen.............................................................. 383,8
Nettokreditaufnahme....................................................... 89,9
Sonstige Einnahmen............................................................ 46,8
Darunter:
Entnahme aus der Rücklage............................................... 9,7
Bundesbank-/EZB-Gewinn................................................ -
Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen............ 3,6
Abführung der Bundesanstalt für Immobilienaufga
ben ........................................................................................... 1,4
Münzeinnahmen................................................................ 0,2
Einnahmen aus Gewährleistungen................................ 0,9
Einnahmen EU................................................................... 10,6
Globale Mehreinnahme - Einnahmeverbesserung
gegenüber Steuerschätzung 4,0
Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in
die Rentenversicherung................................................... 1,4
Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Maut 13,5
Einnahmen für die Endlagerung und Zwischenla
gerung radioaktiver Abfälle............................................ 1,2
2.1.6
Die Stellenausstattung des Bundes
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2026 sind im zivilen
Bereich insgesamt 306.155 Planstellen/Stellen ausge
wiesen:
204.801 Planstellen für Beamtinnen und Beamte
645 Planstellen für Richterinnen und Richter
727 Planstellen für Hochschullehrerinnen und Hoch
schullehrer
99.982 Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Differenzen durch Rundungen möglich.
Der im Bundeshaushalt ausgewiesene Gesamtstellen
bestand im Jahr 2026 steigt ggü. dem Vorjahressoll
(2. Regierungsentwurf 2025: rd. 301.211) um rd. 4.944
Planstellen/Stellen. Stellenmehrungen sind fast aus
schließlich in den Bereichen innere und äußere Si
cherheit zu verzeichnen.
Für Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sieht
der Entwurf des Bundeshaushalts 2026 insgesamt
222.483 Planstellen vor. Hinzu kommen im Jahres
durchschnitt 12.500 Wehrdienst Leistende sowie 7.500
Reservistendienst Leistende, die nicht auf Planstellen
geführt werden.
Finanzbericht 2026 Der Haushalt des Bundes
– 102 –
2.2
Sollbericht 2025 - Ausgaben und
Einnahmen des Bundeshaushalts
Der Haushaltsaufstellungsprozess für das Jahr 2025
konnte bis zum Ende des vergangenen Jahres nicht
- wie in Art. 110 Abs. 2 Grundgesetz geboten - nali-
siert werden. Bis das Haushaltsgesetz 2025 vom Deut
schen Bundestag verabschiedet und im Bundesgesetz
blatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung daher
im Rahmen der so genannten vorläugen Haushalts
führung, die im Wesentlichen auf Art. 111 Grundge
setz basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom
Dezember 2024 Vorläuge Haushaltsführung 2025“).
Da das Soll des Bundeshaushalts 2025 damit nicht
feststeht, entfällt dieser Beitrag in diesem Jahr. Im Mo
natsbericht des BMF nden Sie aktuelle Informationen
zur Entwicklung des Bundeshaushaltes im Jahr 2025.
2.3
Themenbezogene
Haushaltsanalysen (Spending
Reviews)
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Wirkung
der eingesetzten Haushaltsmittel ständig zu erhöhen
und führt dazu jährlich themenbezogene Haushaltsa
nalysen (Spending Reviews) durch. Diese ergänzen das
regierungsinterne Verfahren der Haushaltsaufstellung
und sind ein wichtiges Element einer ziel- und wir
kungsorientierten Haushaltsführung (zwoH).
Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 wurden zwölf
Spending Reviews zu unterschiedlichen Themen
durchgeführt.
Die 12. Spending Review zum Thema „Umsetzung von
Empfehlungen zur Ziel- und Wirkungsorientierung im
Bundeshaushalt“ knüpfte an die in der 11. Spending
Review erarbeiteten Vorschläge an und erarbeitete
konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte einer
ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung für
den gesamten Bundeshaushalt. Bei der zwoH geht es
darum, den bisher vorherrschenden Fokus auf die Hö
he der eingesetzten Haushaltsmittel durch eine stärke
re Betrachtung der gesetzten Ziele und erreichten Wir
kungen zu ergänzen. Die 12. Spending Review wurde
vom BMF zusammen mit dem Bundesministerium für
Verkehr (BMV) und dem Bundesministerium des In
nern (BMI) - bzw. dem Bundesministerium für Digita
les und Staatsmodernisierung (BMDS) - durchgeführt.
Es wurden weitgehende und konkrete Empfehlungen
abgeleitet, die eine Grundlage für eine zeitlich gestaf
felte, systematische Implementierung der zwoH in das
Haushaltswesen des Bundes bieten. Damit wurde zu
gleich ein weiterer Beitrag zur Digitalisierung des Bun
deshaushalts geleistet.
Der Abschlussbericht der 12. Spending Review ist ab
ruar unter:
Abschlussbericht der 12. Spending Review
Die 13. Spending Review im Review-Zyklus 2025/2026
zum Thema Forderungsmanagement II wird vom BMF
zusammen mit weiteren Ressorts durchgeführt.
Die Arbeiten der 13. Spending Review sollen Mitte
2026 abgeschlossen werden.
Der Haushalt des Bundes Finanzbericht 2026
– 103 –
Der Haushalt des Bundes
3
Stand der nanz-
und gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung bei Aufstellung
des Bundeshaushalts 2026
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 105 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
3.1
Gesamtwirtschaftliche
Ausgangslage
3.1.1
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im
Jahr 2024 preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr ge
sunken6) . Die Nachwirkungen exogener Schocks, wie
die Corona-Pandemie, der russische Angriffskrieg auf
die Ukraine, die daraus folgende Gaspreiskrise mit
massiven Kauraftverlusten sowie die geldpolitischen
Straffungen, belasteten weiterhin die konjunkturelle
Entwicklung. Zudem wirkten strukturelle Faktoren
dämpfend auf die gesamtwirtschaftliche Dynamik, wie
die demograsche Alterung, die langjährige Investiti
onsschwäche, die im internationalen Vergleich hohen
Energiekosten oder der Verlust von Wettbewerbsfähig
keit auf Kernmärkten deutscher Unternehmen.
Gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom
April 2025 wird für das laufende Jahr eine Stagnation
des preisbereinigten BIP (+0,0 %) und für das nächste
Jahr ein Anstieg um 1,0 % erwartet.
Der Projektion lag eine Reihe teils technischer Annah
men zum außen- und binnenwirtschaftlichen Umfeld
zugrunde. Für die Weltwirtschaft wurde – im Einklang
mit den damaligen Prognosen internationaler Organi
sationen – für das laufende und das kommende Jahr
ein BIP-Wachstum von knapp unter 3 % erwartet. Für
das Welthandelsvolumen wurde dementsprechend ein
Anstieg mit vergleichbaren Raten unterstellt und da
mit gegenüber 2024 ein leichter Verlust an Dynamik.
Für den Ölpreis der Sorte Brent wurde basierend auf
Terminnotierungen im Jahresdurchschnitt ein Rück
gang von 73 US-Dollar im Jahr 2025 auf 70 US-Dollar
im Jahr 2026 unterstellt. Für den Zinssatz für Hauptre
nanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
wurde basierend auf Konsenserwartungen angenom
men, dass er im Jahresdurchschnitt 2025 bei 2,3 % liegt
und im Folgejahr auf 2,1 % zurückgeht.
Die Prognoseunsicherheit war insbesondere mit Blick
auf die US-Zollpolitik, aber auch mit Blick auf geopoli
tische Entwicklungen deutlich erhöht.
3.1.2
Konjunkturentwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Im 1. Quartal 2025 stieg das BIP in preis-, kalender-
und saisonbereinigter Rechnung gegenüber dem Vor
quartal um 0,4 % (Datenstand: Detailmeldung des Sta
tistischen Bundesamts vom 23.Mai 2025). Zentral für
den Anstieg gegenüber dem Schlussquartal 2024 waren
auf der Verwendungsseite gestiegene Exporte (+3,2 %),
wohl maßgeblich aufgrund von Vorzieheffekten auf
grund der angekündigten US-Zollerhöhungen, sowie
gestiegene private Konsumausgaben (+0,5 %). Auch
die Bruttoanlageinvestitionen expandierten insgesamt
(+0,9 %), wobei Investitionen in Bauten um +0,5 % und
in Ausrüstungen um +0,7 % anstiegen. Die Konsuma
usgaben des Staates gingen hingegen um -0,3 % zu
rück.
Auf der Entstehungsseite konnten die meisten Berei
che im 1. Quartal 2025 Anstiege der Bruttowertschöp
fung verzeichnen. Größere Steigerungen gegenüber
dem Vorquartal wiesen sowohl das Baugewerbe als
auch das Verarbeitende Gewerbe auf. Der Anstieg bei
letzterem dürfte die oben genannten Vorzieheffekte
reektieren. Im Dienstleistungsbereich war die Ent
wicklung gemischt. Die Bruttolöhne und -gehälter la
gen im 1. Quartal um 3,9 % über dem Vorjahresniveau.
Frühindikatoren wie Konsumklima sowie Geschäfts-
und Exporterwartungen waren seit Jahresbeginn vola
til, auch aufgrund der wechselhaften Entwicklung der
US-Zollpolitik. In der Tendenz haben sich die Früh
indikatoren – ausgehend von einem zumeist niedri
gen Niveau – seit Jahresbeginn aufgehellt. Dazu trug
wohl auch die Erwartung skalischer Impulse sowie
reduzierte Unsicherheit durch die Bildung der neuen
Regierungskoalition nach der vorgezogenen Neuwahl
bei. Vor allem die auf die US-Handelspolitik zurück
6) Die hier dargestellten gesamtwirtschaftlichen Eckdaten entsprechen dem Datenstand bei der Erstellung der Frühjahrsprojektion im April 2025
sowie der Detailmeldung des Statistischen Bundesamts zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im ersten Quartal 2025 vom 23.Mai 2025. Der
Aufstellung des Haushaltsentwurfs und des Finanzplans lag die Frühjahrsprojektion 2025 zugrunde. Die am 30.Juli 2025 (mit der ersten Schätzung
für die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal 2025) vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten revidierten Ergebnisse für
vergangene Zeiträume sind nicht widergespiegelt.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 107 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
gehende Unsicherheit belastet aber weiterhin die Kon
junktur, sodass über das Sommerhalbjahr nicht von ei
ner anziehenden Dynamik ausgegangen werden kann.
Erst gegen Jahresende dürfte sich eine zunächst von
der Inlandsnachfrage getragene moderate konjunktur
elle Belebung in Deutschland verfestigen. Der deutsche
Außenhandel hingegen dürfte die konjunkturelle Ent
wicklung – auch aufgrund des unsicheren weltwirt
schaftlichen Umfelds – kurzfristig bremsen.
3.1.3
Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen
Produktion und der Beschäftigung
Die Bundesregierung rechnet in ihrer Frühjahrsprojek
tion 2025 mit einer Stagnation des preisbereinigten
BIP im laufenden Jahr. Durch die leicht stärker als er
wartet ausgefallene Wachstumsrate im ersten Quartal
2025 ist diese Prognose gut nach unten abgesichert,
wie auch die jüngsten Prognosen der führenden Wirt
schaftsforschungsinstitute zeigen. Grundsätzlich bleibt
die Prognoseunsicherheit aber spürbar erhöht, u.a. mit
Blick auf die US-Zollpolitik, aber auch das Risiko einer
erneuten Eskalation geopolitischer Konikte.
Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt aufgrund der kon
junkturellen Schwäche schwierig. Für die Erwerbstä
tigkeit wurde in der Frühjahrsprojektion im Jahres
durchschnitt 2025 von einem Rückgang um 70.000
Personen ausgegangen (-0,2 %). Für die Zahl der Ar
beitslosen wird in diesem Jahr mit einem jahresdurch
schnittlichen Anstieg um 150.000 Personen gerechnet
(Arbeitslosenquote: 6,3%).
3.1.4
Nachfrage
Auf der Verwendungsseite dürften Wachstumsimpulse
im weiteren Jahresverlauf vor allem von der Inlands
nachfrage ausgehen. Die anhaltende (Arbeitsplatz-)Un
sicherheit in Kombination mit der gegenwärtig nach
wie vor erhöhten Sparneigung dürfte aber dafür sor
gen, dass es im Jahresdurchschnitt 2025 nur zu einem
relativ geringen Anstieg der preisbereinigten privaten
Konsumausgaben kommt (+0,2 %). Der Staatskonsum
dürfte mit +0,4 % etwas stärker expandieren.
Beim Außenhandel wird bzgl. der Exporte in der Früh
jahrsprojektion der Bundesregierung im Gesamtjahr
2025 mit einem erneuten Rückgang um 2,2 % im Ver
gleich zum Vorjahr gerechnet. Insbesondere das un
sichere handelspolitische Umfeld seit den US-Zollan
kündigungen dürfte die Ausfuhren belasten, zusätzlich
zu Verlusten an Wettbewerbsfähigkeit auf wichtigen
Absatzmärkten. Die Importe dürften in diesem Jahr,
gestützt von der steigenden Binnennachfrage, im Ver
gleich zum Vorjahr um 1,8 % zulegen. So ergibt sich
für das Jahr 2025 rechnerisch mit -1,6 %-Punkten ein
deutlich negativer Außenbeitrag. Der Überschuss der
Leistungsbilanz in Relation zum nominalen BIP dürfte
auf 4,7 % weiter zurückgehen.
Die schwache Auslandsnachfrage zusammen mit der
erhöhten wirtschafts- und handelspolitischen Unsi
cherheit wirkt sich auch auf die Investitionstätigkeit
aus. Gegen Ende des Jahres dürften sich aber sowohl
die wirtschaftspolitische Ausrichtung der neuen Bun
desregierung als auch die zusätzlichen staatlichen In
vestitionen aus dem Finanzierungspaket positiv in der
Investitionstätigkeit zeigen. Die Bruttoanlageinvestiti
onen werden im Jahresdurchschnitt insgesamt um
0,4 % gegenüber dem Vorjahr ansteigen, wobei die
Ausrüstungsinvestitionen um 0,7 % zunehmen und die
Bauinvestitionen um 0,4 % zurückgehen dürften.
3.1.5
Verfügbare Einkommen der privaten
Haushalte
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Brutto
löhne und -gehälter je Arbeitnehmer in diesem Jahr
um 2,9 % zunehmen, auch die Lohnsumme dürfte mit
dieser Rate steigen. In Anbetracht steigender Sozialab
gaben wird ein unterproportionaler Anstieg der ver
fügbaren Einkommen der privaten Haushalte in 2025
um 2,0 % erwartet.
3.1.6
Einkommensverteilung
Das Volkseinkommen, also das gesamtwirtschaftliche
Einkommen, das zur Entlohnung der Produktionsfak
toren Arbeit und Kapital zur Verfügung steht, wird
2025 voraussichtlich um 1,8 % steigen und so etwas
schwächer expandieren als das Bruttonationaleinkom
men (+2,3 %). Die Arbeitnehmerentgelte werden vor
aussichtlich um 3,3 % zunehmen. Bei den Unterneh
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 108 –
mens- und Vermögenseinkommen wird mit einem
Rückgang von 2,2 % gerechnet.
3.1.7
Preisniveauentwicklung
Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2025 mit
jahresdurchschnittlich 2,0 % eine etwas niedrigere In
ationsrate (nationaler VPI) als im vergangenen Jahr
(2,2 %). Seit Jahresbeginn hat sich die Inationsrate
sukzessive der 2 %-Marke genähert. Diese Entwicklung
ist primär auf im Vorjahresvergleich weiter rückläu-
ge Energiepreise zurückzuführen, die Teuerungsrate
für Dienstleistungen war hingegen noch erhöht. Die
Kernination, also die Entwicklung des Preisniveaus
ohne Berücksichtigung der Preise für Nahrungsmit
tel und Energie, geht daher vergleichsweise langsa
mer zurück als die Verbrauchpreisination insgesamt.
Die Kernination dürfte 2025 im Durchschnitt auf
2,4 % sinken. Der BIP-Deator, der die Verteuerung
der inländischen Wertschöpfung misst, liegt im Jahres
durchschnitt laut Frühjahrsprojektion 2025 bei 2,1 %.
Die Lohnstückkosten je Arbeitnehmer werden voraus
sichtlich um 3,2%steigen.
3.1.8
Ausblick 2026, Chancen und Risiken
Für das Jahr 2026 erwartet die Bundesregierung eine
Zunahme der gesamtwirtschaftlichen Aktivität, insbe
sondere getragen durch Impulse aus dem Finanzie
rungspaket. Laut Frühjahrsprojektion 2025 dürfte das
BIP preisbereinigt um 1,0%steigen.
Die gesamtwirtschaftliche Dynamik nächstes Jahr
dürfte durch die geplanten Investitionen in Verteidi
gung und Infrastruktur beschleunigt werden. Der pri
vate Konsum sollte infolge weiter ansteigender Real
löhne sowie der erwarteten Auellung der Lage am
Arbeitsmarkt im Zuge der konjunkturellen Erholung
im Jahr 2026 voraussichtlich um 0,8 % expandieren.
Die Inationsrate wird 2026 jahresdurchschnittlich
voraussichtlich bei 1,9 % liegen. Die Bruttolöhne und
-gehälter je Arbeitnehmer dürften mit 2,9 % zuneh
men.
Die Erwerbstätigkeit dürfte im kommenden Jahr an
gesichts der verbesserten gesamtwirtschaftlichen Situ
ation wieder zunehmen. Es wird mit einem Zuwachs
um jahresdurchschnittlich 40.000 Personen gerechnet
(+0,1 %). Die Arbeitslosigkeit dürfte mit der wirtschaft
lichen Erholung um 60.000 Personen sinken. Die Ar
beitslosenquote liegt 2026 voraussichtlich bei 6,2%.
Die sich belebende Binnennachfrage – auch insbeson
dere durch staatliche Investitionen –, eine unterstell
te Stabilisierung des handelspolitischen Umfelds und
eine steigenden Auslandsnachfrage dürften im komm
enden Jahr zu einem Anstieg der Investitionen führen.
Für die Ausrüstungsinvestitionen wird ein merklicher
Anstieg von 3,8 % erwartet und für die Bauinvestitio
nen ein Anstieg um 2,4 %. Insgesamt wird mit einem
Wachstum der preisbereinigten Bruttoanlageinvestiti
onen um 3,2 % gerechnet.
Der Außenhandel dürfte sich 2026 wieder etwas erho
len. So steigen die preisbereinigten Exporte von Wa
ren und Dienstleistungen voraussichtlich um 1,3 %.
Die Importe expandieren aufgrund der Entwicklung
der Binnennachfrage mit 2,1 % noch stärker, wodurch
sich rechnerisch ein moderater negativer Wachstums
beitrag von -0,3 %-Punkten ergibt.
Abwärtsrisiken für die Projektion für das nächste Jahr
bestehen vor allem durch die handelspolitischen Ent
wicklungen und der sich daraus ergebenden Folgen für
das globale Wachstum und den globalen Handel. Im
Inland könnte sich nicht nur direkt der Außenhandel
schwächer als angenommen entwickeln, sondern zu
dem auch indirekt die Investitionen und der Konsum
schwächer ausfallen, wenn sich die Unsicherheit durch
Handelspolitik und geopolitische Lage weiter erhöhen
sollte. Chancen für eine günstigere Entwicklung beste
hen insb. falls Handelskonikte zügig beigelegt werden
und die Exporte dadurch stärker expandieren. Auch
könnten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag (v.a.
der Investitionsbooster) zu einer stärkeren wirtschaft
lichen Dynamik beitragen als unterstellt.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 109 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
3.2
Öffentlicher Gesamthaushalt
Der Finanzierungssaldo des ÖGH belief sich nach den
vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Kassen
ergebnissen für das Jahr 2024 auf 93,9 Mrd. Euro. Er
fällt damit um 3,3 Mrd. Euro leicht höher aus als im
Jahr 2023. Dies ist das Ergebnis gegenläuger Entwick
lungen unter den Gebietskörperschaften: Das Dezit
des Bundes inklusive Extrahaushalte (EHH) war um
32,1 Mrd. Euro deutlich geringer als im Vorjahr. Dem
gegenüber standen eine deutliche Erhöhung der De-
zite im Vergleich zu 2023 bei Ländern inklusive EHH
(um 17,5 Mrd. Euro) und Gemeinden inklusive EHH
(um 17,8 Mrd. Euro).
Beim Bund ging der weniger negative Finanzierungs
saldo auf den Kernhaushalt zurück (+39,9 Mrd. Euro).
Dabei überwog der Anstieg der Einnahmen (+12,3 %)
deutlich gegenüber dem der Ausgaben (+1,9 %). So
waren die Steuereinnahmen um 18,9 Mrd. Euro
und die sonstigen Verwaltungseinnahmen insbeson
dere durch Sondereffekte (Rücküsse Notlagenkredite,
DARP, Maut, Privatisierungserlöse) um 29,5 Mrd. Euro
höher als ein Jahr zuvor.
Die höheren Dezite der Länder gehen vor allem auf
höhere Ausgaben für Personal (Tariohnsteigerungen),
Sachaufwand, Erwerb von Beteiligungen und für lau
fende Zuweisungen an Gemeinden zurück, die durch
einen Anstieg der Einnahmen, insbesondere der Steu
ereinnahmen nicht ausgeglichen werden konnten. Bei
den Gemeinden waren Treiber der Ausgaben vor al
lem die Sozialleistungen, Personalausgaben und der
laufende Sachaufwand.
Im Rahmen des Deutschen Fortschrittsberichts 2025
erfolgte zwar im März eine Projektion des Öffentlichen
Gesamthaushaltsfür das Jahr 2025. Diese Projektion
beruhte jedoch noch auf dem Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 und dem Finanzplan bis 2028
vom Sommer 2024. Auch die skalischen Auswirkun
gen der Grundgesetz-Änderungen vom 25.März 2025
wurden noch nicht berücksichtigt, da die Haushalts-
planungen der neuen Bundesregierung nicht belastbar
vorweggenommen werden konnten.
Eine aktuelle Projektion des Öffentlichen Gesamthaus
halts und darauf basierend der Staatsnanzen erfolgt
nach dem Beschluss der Bundesregierung zu den Ent
würfen der Bundeshaushalte 2025 und 2026 sowie
zu dem Finanzplan bis zum Jahr 2029 im Sommer
2025. Diese Projektion wird Bestandteil der „Deut
schen Haushaltsplanung 2026“ (Draft Budgetary Plan
– DBP) sein, welche bis zum 15.Oktober 2025 bei der
Europäischen Kommission einzureichen ist.
Zusammenstellung 1: Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt
Jahr
Bruttoinlandsprodukt Öffentlicher Gesamthaushalt
Ausgaben Einnahmen Finanzierungs-
saldo
in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€
1962 184,5 54,3 53,5 -0,8
1965 234,8 9,3 69,5 8,7 66,3 6,9 -3,2
1970 360,6 100,4 13,4 96,2 6,4 -4,3
1975 551,0 4,8 183,3 12,7 151,6 2,0 -31,7
1976 597,4 8,4 191,1 4,3 168,0 10,8 -23,2
1977 636,5 6,6 201,7 5,5 186,0 10,7 -15,7
1978 678,9 6,7 221,4 9,8 201,2 8,2 -20,2
1979 737,4 8,6 240,1 8,4 216,4 7,6 -23,8
1980 788,5 6,9 260,1 8,4 230,9 6,7 -29,2
1981 825,8 4,7 276,8 6,4 238,1 3,1 -38,7
1982 860,2 4,2 286,9 3,6 251,1 5,5 -35,8
1983 898,3 4,4 291,2 1,5 262,9 4,7 -28,3
1984 942,0 4,9 298,1 2,4 274,3 4,3 -23,8
1985 984,4 4,5 308,7 3,6 288,6 5,2 -20,1
1986 1037,1 5,4 321,1 4,0 299,5 3,8 -21,6
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 110 –
Zusammenstellung 1: Bruttoinlandsprodukt und Öffentlicher Gesamthaushalt (Fortsetzung)
Jahr
Bruttoinlandsprodukt Öffentlicher Gesamthaushalt
Ausgaben Einnahmen Finanzierungs-
saldo
in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€ Veränderung
in% in Mrd.€
1987 1065,1 2,7 332,7 3,6 306,6 2,4 -26,1
1988 1123,3 5,5 343,0 3,1 316,5 3,2 -26,5
1989 1200,7 6,9 358,4 4,5 344,5 8,8 -13,8
1990 1306,7 8,8 418,2 369,9 -48,3
1991 1591,6 496,9 434,1 -62,7
1992 1709,9 7,4 546,3 10,0 487,1 12,2 -59,2
1993 1757,3 2,8 573,4 5,0 503,0 3,3 -70,5
1994 1838,0 4,6 596,1 4,0 536,7 6,7 -59,5
1995 1899,9 3,4 614,5 3,1 558,6 4,1 -55,9
1996 1928,6 1,5 608,9 -0,9 546,6 -2,2 -62,3
1997 1967,2 2,0 570,1 521,9 -48,1
1998 2022,3 2,8 580,1 1,8 551,2 5,6 -28,8
1999 2077,2 2,7 596,7 2,9 569,8 3,4 -26,9
2000 2129,7 2,5 597,0 0,0 563,3 -1,1 -33,6
2001 2195,5 3,1 603,3 1,1 555,9 -1,3 -47,4
2002 2223,4 1,3 607,6 0,7 550,4 -1,0 -57,2
2003 2240,8 0,8 615,2 1,3 549,6 -0,2 -65,8
2004 2293,0 2,3 611,5 -0,6 545,9 -0,7 -65,7
2005 2325,7 1,4 625,4 2,3 572,7 4,9 -52,6
2006 2426,2 4,3 635,3 1,6 594,9 3,9 -39,9
2007 2542,2 4,8 646,6 1,8 647,7 8,9 2,8
2008 2589,7 1,9 678,2 4,9 667,3 3,0 -8,6
2009 2494,9 -3,7 726,4 7,1 633,5 -5,1 -92,9
2010 2616,1 4,9 733,6 1,0 651,9 2,9 -81,5
2011 2747,8 5,0 772,1 5,3 746,2 14,5 -25,8
2012 2800,4 1,9 774,5 0,3 747,5 0,2 -26,9
2013 2867,3 2,4 780,2 0,7 767,1 2,6 -13,0
2014 2985,2 4,1 792,3 1,6 795,4 3,7 1,8
2015 3085,7 3,4 805,2 1,6 833,3 4,8 28,2
2016 3196,1 3,6 842,2 4,6 859,6 3,2 17,6
2017 3331,1 4,2 861,7 2,3 914,3 6,4 52,7
2018 3431,1 3,0 900,8 4,5 946,1 3,5 45,3
2019 3534,9 3,0 943,5 4,7 981,5 3,7 38,1
2020 3449,6 -2,4 1088,9 15,4 928,0 -5,5 -160,9
2021 3676,5 6,6 1167,4 7,2 1040,8 12,2 -126,7
2022 3953,9 7,5 1258,6 7,8 1124,1 8,0 -134,5
2023 4185,6 5,9 1284,1 2,0 1193,4 6,2 -90,6
2024 4305,3 2,9 1356,0 5,6 1262,1 5,8 -93,9
Erläuterungen zur Tabelle:
Der Öffentliche Gesamthaushalt beinhaltet die Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung.
Ausgaben und Einnahmen sind nach der Abgrenzung der Finanzstatistik: Ohne Schuldenaufnahmen/-tilgungen und ohne Rücklagenbewegungen.
Der Finanzierungsaldo ist der Saldo der bereinigten Ausgaben und Einnahmen einschließlich des Saldos der durchlaufenden Mittel.
Das Bruttoinlandsprodukt berechnet sich für die Jahre 1970 bis 1990 nach ESVG 1995, für die Jahre ab 1991 nach ESVG 2010.
Ab 1997 ohne Krankenhäuser der Länder und Gemeinden daher sind Zuwachsraten nicht aussagekräftig.
Bis einschließlich 1999 Ergebnisse der Rechnungsstatistik, ab 2000 Ergebnisse der Kassenstatistik.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 111 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
Zusammenstellung 2: Ausgaben und Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Öffentlicher Gesamthaushalt) 2021 bis
2024 - Kern- und Extrahaushalte der Gebietskörperschaften, ohne Sozialversicherung -
2021 2022 2023 2024 2022 2023 2024
in Mrd.€ Veränderung ggü. Vorjahr in%
Ausgaben 1167,4 1258,6 1284,1 1356,0 7,8 2,0 5,6
1. Ausgaben der laufenden Rechnung 815,3 862,0 970,7 1031,1 5,7 12,6 6,2
1.1 Personalausgaben 309,5 324,5 348,4 380,9 4,9 7,4 9,3
1.2 Laufender Sachaufwand 196,3 212,4 236,1 270,7 8,2 11,2 14,6
1.3 Zinsausgaben 20,2 28,8 60,3 57,2 42,3 109,2 -5,1
1.4 Laufende Zuschüsse 289,3 296,3 325,9 322,3 2,4 10,0 -1,1
2. Ausgaben der Kapitalrechnung 159,4 214,2 181,2 195,7 34,4 -15,4 8,0
2.1 Sachinvestitionen 69,9 73,2 84,4 106,7 4,7 15,4 26,4
2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und
Beteiligungen an andere Bereiche
89,5 141,0 96,8 89,0 57,6 -31,3 -8,0
3. Globale und sonstige - - - -
4. Zahlungen an andere Verwaltungen 192,7 182,5 132,2 129,2 -5,3 -27,6 -2,2
Einnahmen 1040,8 1124,1 1193,4 1262,1 8,0 6,2 5,8
1. Einnahmen der laufenden Rechnung 983,6 1059,5 1124,2 1196,8 7,7 6,1 6,5
1.1 Steuern 827,9 898,3 917,8 947,8 8,5 2,2 3,3
1.2 Sonstige laufende Einnahmen 155,7 161,2 206,4 249,0 3,5 28,1 20,6
2. Einnahmen der Kapitalrechnung 50,6 59,2 67,9 64,0 16,9 14,8 -5,8
3. Zahlungen von anderen Verwaltungen 6,6 5,4 1,2 1,3 -17,8 -76,9 2,9
Finanzierungssaldo -126,7 -134,5 -90,6 -93,9
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich -
Die Daten sind Kassenergebnisse. Das Jahr 2024 ist Stand IV. Quartal.
Die Zahlungen an andere Verwaltungen beinhalten den Verrechnungsverkehr und Zahlungen an Sozialversicherungen.
Der Finanzierungssaldo ist einschließlich des Saldos der durchlaufenden Mittel.
Zusammenstellung 3: Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2021 bis 2024 - Kernhaushalt -
2021 2022 2023 2024 2022 2023 2024
in Mrd.€ Veränderung ggü. Vorjahr in%
Ausgaben 556,6 480,7 457,1 465,7 -13,6 -4,9 1,9
1. Ausgaben der laufenden Rechnung 507,0 433,2 400,4 407,3 -14,6 -7,6 1,7
1.1 Personalausgaben 35,8 37,1 39,3 42,5 3,6 6,0 8,1
1.2 Laufender Sachaufwand 38,7 45,1 43,6 42,0 16,6 -3,2 -3,9
1.3 Zinsausgaben 3,1 10,6 29,5 32,2 241,2 177,1 9,3
1.4 Laufende Zuschüsse 76,2 83,5 79,4 84,5 9,6 -4,9 6,4
1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 353,2 256,9 208,5 206,1 -27,3 -18,8 -1,1
2. Ausgaben der Kapitalrechnung 49,6 47,5 56,8 58,4 -4,3 19,6 2,8
2.1 Sachinvestitionen 6,5 6,5 6,7 7,4 1,3 2,4 10,8
2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und
Beteiligungen an andere Bereiche
33,1 29,8 37,7 26,5 -10,1 26,7 -29,8
2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an
Verwaltungen
10,1 11,2 12,3 24,4 11,0 10,5 98,2
3. Globale Minderausgaben - - - -
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 112 –
Zusammenstellung 3: Ausgaben und Einnahmen des Bundes 2021 bis 2024 - Kernhaushalt - (Fortsetzung)
2021 2022 2023 2024 2022 2023 2024
in Mrd.€ Veränderung ggü. Vorjahr in%
Einnahmen 341,0 364,7 392,2 440,6 6,9 7,6 12,3
1. Einnahmen der laufenden Rechnung 338,9 362,3 389,2 433,8 6,9 7,4 11,5
1.1 Steuern 313,5 337,2 356,1 375,0 7,5 5,6 5,3
1.2 Sonstige laufende Einnahmen 25,4 25,1 33,1 58,8 -1,0 31,7 77,7
2. Einnahmen der Kapitalrechnung 2,1 2,4 3,0 6,8 12,7 29,0 124,1
Finanzierungssaldo -215,6 -116,0 -64,9 -25,0
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich -
Die Daten sind Rechnungsergebnisse. Das Jahr 2024 ist Stand IV. Quartal.
Der Finanzierungssaldo ist einschließlich des Saldos der durchlaufenden Mittel.
Zusammenstellung 4: Ausgaben und Einnahmen der Länder 2021 bis 2024 - Kernhaushalte -
2021 2022 2023 2024 2022 2023 2024
in Mrd.€ Veränderung ggü. Vorjahr in%
Ausgaben 487,5 493,5 494,7 516,9 1,2 0,2 4,5
1. Ausgaben der laufenden Rechnung 433,4 436,4 441,0 457,4 0,7 1,1 3,7
1.1 Personalausgaben 146,6 151,9 157,9 168,5 3,6 4,0 6,7
1.2 Laufender Sachaufwand 55,5 56,7 51,9 53,7 2,1 -8,4 3,4
1.3 Zinsausgaben 9,1 8,4 9,4 9,8 -7,4 12,1 4,1
1.4 Laufende Zuschüsse 88,9 84,8 83,2 85,3 -4,6 -1,9 2,6
1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 133,3 134,7 138,6 140,0 1,0 2,9 1,0
2. Ausgaben der Kapitalrechnung 54,1 57,1 53,7 59,5 5,5 -6,0 10,8
2.1 Sachinvestitionen 8,9 9,4 10,5 11,0 5,8 12,4 4,8
2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und
Beteiligungen an andere Bereiche
26,8 24,9 22,4 27,0 -7,0 -10,0 20,5
2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an
Verwaltungen
18,5 22,9 20,8 21,5 23,5 -9,3 3,5
Einnahmen 481,7 503,9 492,5 508,0 4,6 -2,3 3,2
1. Einnahmen der laufenden Rechnung 469,1 489,6 477,1 492,2 4,4 -2,6 3,2
1.1 Steuern 333,6 366,5 362,8 375,8 9,9 -1,0 3,6
1.2 Sonstige laufende Einnahmen 135,5 123,1 114,3 116,4 -9,1 -7,2 1,9
2. Einnahmen der Kapitalrechnung 12,6 14,3 15,4 15,8 13,5 7,6 3,1
Finanzierungssaldo -5,8 10,4 -2,2 -8,8
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich -
Die Daten sind Kassenergebnisse. Das Jahr 2024 ist Stand IV. Quartal.
Der Finanzierungssaldo ist einschließlich des Saldos der durchlaufenden Mittel.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 113 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
Zusammenstellung 5: Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände 2021 bis 2024 - Kernhaushalte
-
2021 2022 2023 2024 2022 2023 2024
in Mrd.€ Veränderung ggü. Vorjahr in%
Ausgaben 286,0 304,4 333,3 362,7 6,4 9,5 8,8
1. Ausgaben der laufenden Rechnung 242,1 256,2 280,2 306,9 5,8 9,4 9,5
1.1 Personalausgaben 71,5 75,3 80,9 88,1 5,4 7,4 8,9
1.2 Laufender Sachaufwand 59,0 63,0 68,1 73,5 6,8 8,2 7,8
1.3 Zinsausgaben 1,8 1,8 2,4 3,2 -4,4 37,2 31,6
1.4 Laufende Zuschüsse 99,0 104,3 116,3 129,2 5,4 11,5 11,1
1.5 Laufende Zuweisungen an Verwaltungen 10,8 11,8 12,4 13,0 9,1 5,5 4,4
2. Ausgaben der Kapitalrechnung 43,9 48,2 53,1 55,8 10,0 10,2 5,1
2.1 Sachinvestitionen 34,6 37,2 41,8 44,5 7,7 12,3 6,4
2.2 Vermögensübertragungen, Darlehen und
Beteiligungen an andere Bereiche
8,7 10,2 10,6 10,6 17,6 4,1 0,4
2.3 Vermögensübertragungen und Darlehen an
Verwaltungen
0,7 0,8 0,7 0,7 25,5 -13,2 -3,9
Einnahmen 289,0 306,6 327,0 338,5 6,1 6,7 3,5
1. Einnahmen der laufenden Rechnung 267,5 285,1 303,4 314,8 6,6 6,4 3,8
1.1 Steuern 113,4 121,4 130,1 131,9 7,1 7,1 1,4
1.2 Sonstige laufende Einnahmen 154,2 163,8 173,4 182,9 6,2 5,9 5,5
2. Einnahmen der Kapitalrechnung 21,5 21,4 23,6 23,6 -0,2 10,1 0,2
Finanzierungssaldo 3,0 2,2 -6,3 -24,3
- Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich -
Die Daten sind Kassenergebnisse. Das Jahr 2024 ist Stand IV. Quartal.
Der Finanzierungssaldo ist einschließlich des Saldos der durchlaufenden Mittel.
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 114 –
3.3
Die Vermögensrechnung des
Bundes
Der Bundesminister der Finanzen hat nach Art. 114
Abs. 1 Grundgesetz (GG) dem Bundestag und dem
Bundesrat über alle Einnahmen und Ausgaben (Haus
haltsrechnung) und über das Vermögen und die Schul
den (Vermögensrechnung) Rechnung zu legen. Die
Erfassung und Bewertung des Vermögens und der
Schulden des Bundes bestimmt sich nach den Verwal
tungsvorschriften zu §§73, 75, 76, 80 und 86 BHO (VV-
ReVuS), derzeit in der Fassung der 2. Aktualisierung
von 2021. Kernelement dieser Aktualisierung war ein
neuer Kontierungsplan, der die Erfassung sowie digi
tale Verarbeitung aller Vermögens- und Schuldenposi
tionen und den Auau der Vermögensrechnung des
Bundes nach dem Abschlussgliederungsprinzip unter
stützt.
Die Vermögensrechnung des Bundes bezieht sich auf
das Vermögen und die Schulden der Gebietskörper
schaft „Bundesrepublik Deutschland“. Dazu gehören -
aus dem Sachzusammenhang mit der Haushaltsrech
nung heraus - alle Behörden, für die Einnahmen und
Ausgaben im Bundeshaushaltsplan veranschlagt sind.
Diese so genannte Kernverwaltung des Bundes um
fasst die Verfassungsorgane des Bundes, das Bundes
kanzleramt und die Bundesministerien, die sonstigen
obersten Bundesbehörden und die gesamte nachge
ordnete Bundesverwaltung. Darüber hinaus erstreckt
sie sich auf die Bundesbetriebe sowie die Sonder-
und Treuhandvermögen des Bundes als rechtlich un
selbständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung
bzw. des Bundesvermögens.
Jahresabschlüsse von verbundenen Unternehmen,
Einrichtungen und Organisationen sowie der Sonder-
und Treuhandvermögen des Bundes werden nicht mit
der Vermögensrechnung des Bundes konsolidiert, son
dern als Finanzanlagen des Bundes nachgewiesen.
Neben der Kernverwaltung des Bundes sind die An
stalten des öffentlichen Rechts als Teil der mittelba
ren Bundesverwaltung als Kapitalbeteiligungen in die
Vermögensrechnung des Bundes einbezogen und als
Finanzanlagen erfasst worden. Die Bundesanstalten
für Immobilienaufgaben (BImA), für vereinigungsbe
dingte Sonderaufgaben (BvS) sowie für Post und Tele
kom Deutsche Bundespost (BAnStPT) erfüllen die ver
mögensrechtlichen Kriterien für eine Aufnahme in die
Vermögensrechnung des Bundes. Andere rechtsfähige
Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung wie
beispielsweise Körperschaften (z.B. Deutsche Renten
versicherung Bund) werden nicht von der VV-ReVuS (s.
Nr.1.2 der VV) erfasst.
Bei der Ermittlung des Vermögens-/Schuldensaldos
wurden die Sondervermögen Auauhilfe, Auauhil-
fe 2021, der Klima- und Transformationsfonds (KTF,
bisher Energie- und Klimafonds [EKF]), der Fonds
nach §5 Mauergrundstücksgesetz, das Sondervermö
gen Vorsorge für Schlusszahlungen für inations-
indexierte Bundeswertpapiere, das Sondervermögen
Kinderbetreuungsausbau, der Kommunalinvestitions
förderungsfonds, das Sondervermögen Digitale Infra
struktur, das Sondervermögen Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im
Grundschulalter sowie die Rücklage und die Rückla
ge zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Fi
nanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen nicht
einbezogen. Sie verwalten ausschließlich Haushalts
mittel in Form von Ermächtigungen. Sie verfügen
weder über Vermögen noch über Schulden. Der Klär
schlamm-Entschädigungsfonds ist ein Sondervermö
gen, dessen Vermögen bzw. Schulden dem Bund wirt
schaftlich nicht zuzuordnen sind.
Bei der Bewertung der Verschuldungshöhe ist zu be
rücksichtigen, dass den Schulden gegenwärtig nur Tei
le des Vermögens der unmittelbaren Bundesverwal
tung (Kernverwaltung) sowie die neu einbezogenen
Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung ge
genüberstehen. Wesentliche Vermögenspositionen wie
der Bundesfernstraßen und der Bundeswasserstraßen
sowie das bewegliche Vermögen sind zurzeit nur ä-
chen-bzw. mengenmäßig nachgewiesen (s. Abschnitt
3.1.2). Das der BImA übertragene Immobilienvermö
gen des Bundes hingegen ist durch die Erfassung
der BImA als Kapitalbeteiligung des Bundes gleichzei
tig mittelbar Gegenstand der Vermögensrechnung des
Bundes geworden. Die in Abschnitt 3.1.2.1 der Vermö
gensrechnung dargestellten Informationen haben da
her lediglich nachrichtlichen Charakter.
Darüber hinaus können rechtsfähige Einrichtungen
vor ihrer Gründung zu den Schulden des Bundes bei
getragen haben bzw. aufgrund laufender, kreditnan-
zierter Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Dieser
Schuldenanteil wurde/wird bei Gründung oder im
späteren Verlauf nicht an diese Einrichtung übertragen
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 115 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
(Regelfall) und bildet damit auf Dauer einen Teil der
ausgewiesenen Bundesschulden.
Zum 31. Dezember 2024 wird das Vermögen des Bun
des unter Einbeziehung der Sonder- und Treuhandver
mögen des Bundes mit 480,3 Mrd. € ausgewiesen. Das
Vermögen des Bundes ist im Haushaltsjahr 2024 da
mit insgesamt um 7,1 Mrd. Euro zurückgegangen. Die
Schulden belaufen sich auf 2.842,3 Mrd. € und sind da
mit um 114,4 Mrd. Euro gestiegen. Es ergibt sich damit
ein negativer Vermögens/Schuldensaldo in Höhe von
2.362,0 Mrd. €, der sich gegenüber dem Jahresanfang
um 121,5 Mrd. € erhöht hat.
Die nachfolgende Übersicht stellt die in der Vermö
gensrechnung nachgewiesenen Vermögensbestände
und die Schulden des Bundes dar:
Zusammenstellung: Vermögen und Schulden des Bundes
- inMio.€ -
inMio.€ 01.01.2024 31.12.2024
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN 397.161,90 412.045,50
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände*
- -
II. Sachanlagen* - -
III. Finanzanlagen 397.161,90 412.045,50
B. UMLAUFVERMÖGEN 90.245,40 68.272,90
I. Vorräte - -
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
12.112,50 13.725,60
III. Wertpapiere des Umlauf
vermögens
8.812,00 731,1
IV. Bundesbankguthaben, Gut
haben bei Kreditinstituten
69.320,90 53.816,30
Gesamt 487.407,30 480.318,40
Bedingte Forderungen des Bundes 261,9 258,3
PASSIVA
A. RÜCKSTELLUNGEN 1.010.207,20 1.013.641,50
B. VERBINDLICHKEITEN 1.717.658,60 1.828.627,70
Gesamt 2.727.865,80 2.842.269,20
Vermögens-/Schuldensaldo -2.240.458,50 -2.361.950,70
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch
können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben. Die mit einem
Sternchen * gekennzeichneten Positionen Immaterielle Vermögensge
genstände und Sachanlagen werden gegenwärtig nicht wertmäßig nach
gewiesen.
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 116 –
3.4
Schuldenmanagement des Bundes
3.4.1
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes
Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzie
rung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen
des Bundes. Sondervermögen des Bundes sind abge
sonderte Teile des Bundesvermögens, die außerhalb
des Bundeshaushalts geführt werden und der Erfül
lung konkret abgegrenzter Aufgaben des Bundes die
nen. Sie werden auf gesetzlicher Grundlage errichtet.
Die Mittelaufnahme für die Sondervermögen erfolgt
gemeinsam mit der Mittelaufnahme für den Bundes
haushalt über die Begebung von Bundeswertpapie
ren. Sondervermögen werden unterschieden in sol
che, die über den Bundeshaushalt und/oder andere
Einnahmen mitnanziert werden, und solche mit
eigener Kreditermächtigung. Einzelheiten zu Sonder
vermögen ohne eigene Kreditermächtigung können
dem Kapitel 1.3.3.15 „Sondervermögen“ entnommen
werden. Derzeit bestehen vier Sondervermögen des
Bundes, die über eine eigene Kreditermächtigungen
verfügen, und deren Finanzierungsbedarf ebenfalls
bei der Planung der Emissionsaktivitäten des Bundes
berücksichtigt wird: Finanzmarktstabilisierungsfonds
(FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), Investi
tions- und Tilgungsfonds (ITF) und das Sondervermö
gen Bundeswehr (SV BW).
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für
die Sondervermögen FMS und WSF sind im Stabili
sierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Kreditaufnahmen
für FMS und WSF im Jahr 2024 dienten der Finanzie
rung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnah
men gemäß §9 Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung
von Unternehmen gemäß §22 StFG. Ferner nahm
der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die
gemäß §§9 Abs. 5 und 23 StFG als konditionsgleiche
Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durch
geleitet wurden; die „Darlehensnanzierung“ dient der
Kostenersparnis für zwei bundesnahe Anstalten durch
Weiterreichung der niedrigere Renanzierungskosten
des Bundes.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich erst
auf den Kreditbestand des Bundes, nachfolgend auf
den Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensnan-
zierung.
„Bruttokreditaufnahme“, „Kreditaufnahme“ sowie
„Kreditbestand“ werden im vorliegenden Kapitel 3.4
für wechselnde Bezugsgrößen betrachtet und deniert.
Die Bezugsgrößen sind:
„Bundeshaushalt“ beschreibt den Kernhaushalt zu
züglich der mitnanzierten Sondervermögen.
„Bund“ umfasst den Bundeshaushalt und die Son
dervermögen des Bundes mit eigener Krediter
mächtigung.
„Bund ohne Darlehensnanzierung“ umfasst den
Bundeshaushalt und die Sondervermögen des
Bundes mit eigener Kreditermächtigung ohne Kre
dite zur Darlehensnanzierung.
Der Kreditbestand ist das Gesamtvolumen, der zum
Berichtszeitpunkt aufgenommenen Kredite zu Nenn
werten; häug auch Schuldenstand oder Verschuldung
genannt. Die Bruttokreditaufnahme bezieht sich auf
das Volumen der in einem bestimmten Zeitraum (i.d.R.
innerhalb eines Jahres) neu aufgenommenen Kredite
zur Finanzierung des kassenwirksamen Anteils der
Nettokreditaufnahme (NKA) sowie zur Renanzierung
fällig werdender Kredite. Kredite, die bis zum 31.De
zember 2024 aufgenommen wurden, werden mit dem
Nennwert berücksichtigt. Mit Beginn des Jahres 2025
wurde die Veranschlagung und Buchung von Zinsaus
gaben und Krediteinnahmen auf eine periodengerech
te Abbildung umgestellt. Damit werden Kredite, die ab
dem 1.Januar 2025 aufgenommen werden, mit dem
Erlös bzw. kassenwirksamen Betrag zu Beginn und
während der Laufzeit mit anteiligem Agio/Disagio be
rücksichtigt. Für weitere Informationen hierzu wird
auf den Artikel „Periodengerechte Zinsausgaben“ im
BMF-Monatsbericht von Februar 2025 verwiesen. Um
fassende Darstellungen über die Kreditaufnahme des
Bundes ndet man auch im jährlich veröffentlichten
Bericht des BMF über die Kreditaufnahme des Bundes
(Kreditaufnahmebericht).
Der Bund hatte am 31.Dezember 2023 einen Kreditbe
stand in Höhe von 1.639,7 Mrd. €. Der Kreditbestand
erhöhte sich zum 31.Dezember 2024 um 51,4 Mrd. €
auf 1.691,1 Mrd. €. Der Anstieg des Kreditbestands ge
genüber dem 31.Dezember 2023 resultierte aus einer
Bruttokreditaufnahme im Volumen von 423,7 Mrd. €,
denen Fälligkeiten im Volumen von 372,3 Mrd. € ge
genüberstanden (vgl. Zusammenstellung 1). Der An
stieg des Kreditbestands des Bundes ging auf den
Finanzierungsbedarf des Bundes für den Bundeshaus
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 117 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
halt und für die Sondervermögen des Bundes zu
rück. Vom Kreditbestand des Bundes in Höhe von
1.691,1 Mrd. € entfallen 1.551,0 Mrd. € auf den Bun
deshaushalt. Auf die Sondervermögen des Bundes mit
eigener Kreditermächtigung inklusive Darlehensnan-
zierung entfallen rd. 140,0 Mrd. €, davon 78,1 Mrd. €
auf den FMS, 16,9 Mrd. € auf den ITF, 22,1 Mrd. €
auf den WSF und 23,0 Mrd. € auf das SV BW. Von
den Kreditbeständen für FMS und WSF entfallen wie
derum 55,9 Mrd. € auf die Darlehensgewährung an die
FMS Wertmanagement (FMS-WM) bzw. 21,4 Mrd. €
auf die Darlehensgewährung an die KfW (Kreditan
stalt für Wiederauau). Der in Abschnitt 2 Teil 3
des StFG errichtete Teil des WSF zur Abfederung der
Folgen der Energiekrise wurde mit Ablauf des Jahres
2023 aufgelöst und die Verbindlichkeiten in Höhe von
71,7 Mrd. € sind auf den Bund übergegangen. Die
Bestandsänderung für den „Bundeshaushalt“ in Höhe
von 120,4 Mrd. € und die der „Sondervermögen des
Bundes mit eigener Kreditermächtigung“ in Höhe von
-55,2 Mrd. € umfassen auch diesen Auösungsbetrags
von 71,7 Mrd. €. Am 31.Dezember 2024 entelen 95,4
Prozent des Kreditbestands auf den Bund ohne Darle
hensnanzierung, die restlichen 4,6 Prozent dienten
der Darlehensnanzierung.
Zusammenstellung 1: Entwicklung des Kreditbestands des Bundes im Jahr 2024
Kredit-
bestand
Bruttokredit-
aufnahme Tilgungen Kredit-
bestand
Bestands-
änderung
(Saldo)
Stichtag/Periode 31.Dezember
2023
Januar bis
Dezember
Januar bis
Dezember
31.Dezember
2024
Januar bis
Dezember
inMio.€
Insgesamt 1.639.743 423.656 -372.303 1.691.096 51.353
Gliederung nach Verwendung
Bundeshaushalt 1.430.606 381.838 -333.138 1.551.049 120.444
Sondervermögen mit eigener Kreditermächti
gung (ohne Darlehensnanzierung) 117.921 30.818 -14.249 62.746 -55.174
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Kredite für Aufwendungen gemäß
§9 Abs. 1 StFG)
22.602 4.947 -5.388 22.162 -440
Investitions- und Tilgungsfonds 16.672 4.373 -4.097 16.947 276
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen
gemäß §22 StFG)
1.095 - -436 659 -436
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite zur Abfederung der Folgen der
Energiekrise gemäß §26a StFG)
71.744 - - - -71.744
Sondervermögen Bundeswehr 5.808 21.498 -4.328 22.978 17.170
Darlehensnanzierung 91.217 11.000 -24.917 77.300 -13.917
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Kredite für Abwicklungsanstalten gemäß
§9 Abs. 5 StFG)
55.400 11.000 -10.500 55.900 500
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite für die KfW gemäß §23 StFG) 35.817 - -14.417 21.400 -14.417
Im Jahr 2024 gab es für den Bund ohne Darlehens-
nanzierung eine Bruttokreditaufnahme von insgesamt
412,7 Mrd. € sowie Tilgungen von fälligen Krediten
in Höhe von 347,4 Mrd. €. Der Kreditbestand des Bun
des ohne Darlehensnanzierung erhöhte sich damit
um 65,3 Mrd. € und betrug am 31.Dezember 2024
1.613,8 Mrd. €. Der größte Teil der Erhöhung in 2024
entel mit 120,4 Mrd. € auf den Bundeshaushalt, des
sen Kreditbestand auf 1.551,0 Mrd. € anstieg. Der Kre
ditbestand des ITF erhöhte sich um 276 Mio. € und
betrug zum Ende des Jahres 2024 16,9 Mrd. €. Der Kre
ditbestand des SV BW erhöhte sich um 17,1 Mrd. € auf
23,0 Mrd. € zum 31.Dezember 2024. Für Rekapitalisie
rungsmaßnahmen gemäß §22 StFG verringerte sich
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 118 –
der Kreditbestand an Krediten des WSF um 436 Mio. €
und betrug Ende 2024 659 Mio. €. Um 440 Mio. €
auf 22,2 Mrd. € verringerte sich der Kreditbestand für
den FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß §9
Abs. 1 StFG. Die Zusammenstellung 2 zeigt zum einen
die Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne
Darlehensnanzierung und zum anderen die im Jahr
2024 stattgefundenen jährliche Bruttokreditaufnahme
und Tilgungen des Bundes, gruppiert nach ihrer Ver
wendung.
Zusammenstellung 2: Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensnanzierung von Januar bis
Dezember 2024
Kredit-
bestand
Bruttokredit-
aufnahme Tilgungen Kredit-
bestand
Bestands-
änderung
(Saldo)
Stichtag/Periode 31.Dezember
2023
Januar bis
Dezember
Januar bis
Dezember
31.Dezember
2024
Januar bis
Dezember
inMio.€
Insgesamt 1.548.526 412.656 -347.386 1.613.796 65.269
Gliederung nach Verwendung
Bundeshaushalt 1.430.606 381.838 -333.138 1.551.049 120.444
Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung
(ohne Darlehensnanzierung) 117.921 30.818 -14.249 62.746 -55.174
Finanzmarktstabilisierungsfonds (Kredite für Auf
wendungen gemäß §9 Abs. 1 StFG) 22.602 4.947 -5.388 22.162 -440
Investitions- und Tilgungsfonds 16.672 4.373 -4.097 16.947 276
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Kredite für Re
kapitalisierungsmaßnahmen gemäß §22 StFG) 1.095 - -436 659 -436
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Kredite zur Abfe
derung der Folgen der Energiekrise gemäß
§26a StFG) 71.744 - - - -71.744
Sondervermögen Bundeswehr 5.808 21.498 -4.328 22.978 17.170
nachrichtlich
Verbindlichkeiten aus der Kapitalindexierung inati-
onsindexierter Bundeswertpapiere 14.686 15.927 1.241
Vorsorge für inationsindexierte Bundeswertpa
piere gemäß Schlusszahlungsnanzierungsgesetz
(SchlussFinG)
13.569 15.619 2.050
Zur nachrichtlichen Information werden in der Zu
sammenstellung 2 auch die Verbindlichkeiten aus der
Kapitalindexierung der inationsindexierten Bundes
wertpapiere ausgewiesen, die in der Maastricht-Rech
nung zum Kreditbestand hinzugerechnet werden. Die
Verbindlichkeiten aus der Kapitalindexierung enthal
ten alle vom Laufzeitbeginn bis zum Stichtag entstan
denen inationsbedingten Erhöhungsbeträge. Diese
beliefen sich zum 31.Dezember 2024 auf 15,9 Mrd. €.
Der Bestand zur Vorsorge für inationsindexierte Bun
deswertpapiere nach dem Schlusszahlungsnanzie-
rungsgesetz (SchlussFinG) enthält dagegen nur jene Er
höhungsbeträge, die sich jeweils zum Kupontermin am
15.April eines jeden Jahres (§4 Abs. 1 SchlussFinG) er
geben. Zum 31.Dezember 2024 sind bereits 15,6 Mrd. €
dem Sondervermögen zugeführt worden.
Die in der nachfolgenden Zusammenstellung 3 aus
gewiesenen Nettokreditaufnahme (NKA)-Beträge sind
die Salden aus Tilgungen, Bruttokreditaufnahme des
Bundeshaushalts, Zuführungen zu und Abüssen aus
den im Kassenbereich des Bundeshaushalts mitnan-
zierten Sondervermögen sowie aus Haushaltsumbu
chungen. Die Umbuchungen erfolgen gemäß Haus
haltsvermerk zum Kapitel 3201 (Einzelplan 32) des
Bundeshaushaltsplans. Der Bundeshaushalt schloss
2024 erneut mit einem Dezit ab. Die NKA des Bun
deshaushalts betrug rund 33,3 Mrd.€.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 119 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
Zusammenstellung 3: NKA, Umbuchungen und Veränderung des Kreditbestands des Bundes den Jahren 2020 bis 2024
Berichtsperiode 2020 2021 2022 2023 2024
inMio.€
1. Ausgaben zur Tilgung von Krediten -227.490 -319.870 -365.165 -343.978 -333.138
2. Einnahmen aus Krediten (Bruttokreditaufnahme) 379.418 463.027 429.205 404.083 381.837
3. Veränderung des Kreditbestands 151.928 143.156 64.040 60.104 120.444
4. Sonstige Einnahmen (u.a. freiwillige Geldleistungen zur Schul
dentilgung) 0 0 0 76.264 8.494
5. Aufgliederung der Haushaltsumbuchungen Saldo aus Zuführun
gen, Rücklagenbildung (+) und Abführungen, Verwendung (-) -21.464 72.222 51.402 -109.192 -23.873
5.1 Selbstbewirtschaftungsmittel 1.351 948 880 405 -2.126
5.2 Sondervermögen Vorsorge für Schlusszahlungen für inations-
indexierte Bundeswertpapiere -1.000 763 4.806 4.446 2.050
5.3 Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau 437 143 -358 -408 -269
5.4 Sondervermögen Ausbau ganztägiger Bildungs-und Betreu
ungsangebote für Kinder im Grundschulalter 2.500 519 -57 -962 -53
5.5 Sondervermögen Aufbauhilfe (2013) -403 -249 -168 -161 -118
5.6 Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 - 15.612 -1.571 -14.041 -
5.7 Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds -984 -1.013 -738 -597 -529
5.8 Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds 25.262 53.910 5.341 -61.738 -23.055
5.9 Sondervermögen Digitale Infrastruktur 1.315 217 2.119 -2.300 -4.072
5.10 Rücklage - - - -37.543 -
5.11 Rücklage zur Gewährung überjähriger Planungs-und Finanzie
rungssicherheit für Rüstungsinvestitionen - - -500 - -
5.12 Umbuchung zum Haushaltsausgleich gemäß dem Haushaltsver
merk zu Kapitel 3201 -49.942 1.370 41.649 3.707 4.298
6. NKA 130.464 215.379 115.442 27.177 33.320
Erläuterung zu Nr.3 Veränderung des Kreditbestands im Jahr 2024: einschließlich WSF-Energie Auösungsbetrages von 71,7 Mrd.€.
Erläuterung zu Nr.4 Sonstige Einnahmen (u.a. freiwillige Geldleistungen zur Schuldentilgung) im Jahr 2023: Rückabwicklung von Zuführungen an
Sondervermögen in Folge des Urteils des BVerfG und im Jahr 2024: Rücküsse aus Krisenmaßnahmen in Notlagenjahren.
Die nachfolgende Zusammenstellung 4 zeigt den Kre
ditbestand des Bundes ohne Darlehensnanzierung
nach ihrer Verwendung und nach Instrumentenarten
jeweils zum Jahresende für die letzten fünf Jahre:
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 120 –
Zusammenstellung 4: Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensnanzierung zum Jahresende 2020 bis 2024
Berichtsperiode 2020 2021 2022 2023 2024
inMio.€
Insgesamt 1.203.952 1.347.990 1.441.993 1.548.526 1.613.796
Gliederung nach Verwendung
Bundeshaushalt 1.163.306 1.306.463 1.370.503 1.430.606 1.551.049
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Kredite für Aufwendungen gemäß §9 Abs. 1 StFG) 22.774 22.737 22.927 22.602 22.162
Investitions- und Tilgungsfonds 16.043 16.111 16.279 16.672 16.947
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmengemäß §22 StFG) 1.828 2.679 2.060 1.095 659
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite zur Abfederung der Folgen der Energiekrise gemäß
§26a StFG)
- - 30.225 71.744 -
Sondervermögen Bundeswehr - - - 5.808 22.978
Gliederung nach Instrumentenarten
Bundeswertpapiere 1.193.277 1.337.821 1.395.604 1.539.756 1.599.649
Konventionelle Bundeswertpapiere 1.125.122 1.250.805 1.286.836 1.425.321 1.473.280
Bundesanleihen 784.410 863.964 917.349 1.012.613 1.070.148
30-jährige Bundesanleihen 252.394 277.178 308.993 346.789 368.850
15-jährige Bundesanleihen 21.572 42.231 55.392 65.607 78.611
10-jährige Bundesanleihen 493.346 509.711 510.458 528.204 536.344
7-jährige Bundesanleihen 17.098 34.845 42.506 72.013 86.343
Bundesobligationen 155.660 157.539 159.784 177.976 188.373
Bundesschatzanweisungen 77.543 77.336 90.141 102.180 110.330
Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes 107.509 151.966 119.562 132.552 104.430
Inationsindexierte Bundeswertpapiere 58.279 65.390 72.357 60.470 59.941
30-jährige inationsindexierte Anleihen des Bundes 9.347 10.420 12.295 13.549 13.442
10-jährige inationsindexierte Anleihen des Bundes 48.932 54.970 60.062 46.921 46.499
Grüne Bundeswertpapiere 9.876 21.627 36.411 53.965 66.428
30-jährige Grüne Bundesanleihen - 5.575 9.840 15.138 22.009
10-jährige Grüne Bundesanleihen 6.390 11.237 16.791 23.497 25.149
Grüne Bundesobligationen 3.486 4.815 9.780 15.330 19.271
Schuldscheindarlehen 6.202 5.695 5.360 4.297 4.130
Kredite durch Wertpapierpensionsgeschäfte - - 36.556 - 5.987
Sonstige Kredite und Buchschulden 4.474 4.474 4.474 4.474 4.029
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 121 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
3.4.2
Verzinsung des Bundes
In den Zinsausgaben des Bundes spiegelt sich die Zins
entwicklung wider: Während es im Jahr 2023 nach
dem deutlichen Anstieg der Renditen in 2022 noch
zu hohen Disagio-Salden durch Aufstockungen von
Wertpapieren mit unter Marktniveau liegendem Ku
pon kam, führte das 2024 stabilere Renditeniveau zu
geringeren Disagien. Gleichzeitig stiegen aber die Aus
gaben für Kuponzahlungen, weil ein höherer Anteil
der Wertpapiere im Bestand höher verzinst wird, und
weil der Kreditbestand sich insgesamt erhöht hat.
Der Saldo aus Zinsausgaben und Zinseinnahmen des
Bundes ohne Darlehensnanzierung lag 2024 mit
33,1 Mrd. € weiterhin auf hohem Niveau, el jedoch
geringer aus als im Vorjahr (39,2 Mrd. €). Wesentlich
für die geringeren Zinsausgaben waren zum einen
niedrigere Disagio-Salden von 7,1 Mrd. €, zum ande
ren eine deutliche Reduktion der Inationsrate, die
zu einer geringeren Vorsorge für Schlusszahlungen für
inationsindexierte Bundeswertpapiere und zu einer
Zuführung von 2,1 Mrd. € im Jahr 2024 führte. Die
weiterhin hohen Zinsausgaben des Bundes resultieren
nun zu beträchtlichen Anteilen aus Kuponzahlungen
in Höhe von 27,2 Mrd.€.
Die Zusammenstellung 5 zeigt die Verzinsung des Kre
ditbestands des Bundes ohne Darlehensnanzierung
im Jahr 2024. Die Verzinsung schließt dabei die Zins
einnahmen und Zinsausgaben für alle Kreditaufnah
meinstrumente, die der Zinsswaps, des Kassenmanage
ments sowie die dem Schuldenwesen zuzuordnenden
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Verwaltungs
aufwand, sonstiges) mit ein. Nicht enthalten sind die
Zinsen für die Darlehensnanzierung, die von der
FMS-WM bzw. von der KfW zu tragen sind.
Zusammenstellung 5: Verzinsung des Kreditbestands
des Bundes ohne Darlehensnanzierung im Jahr 2024
(Zinsausgaben werden mit positiven, Zinseinnahmen mit
negativen Vorzeichen angegeben)
2024
inMio.€
Insgesamt 33.095
Gliederung nach Verwendung
Bundeshaushalt 32.201
Finanzmarktstabilisierungsfonds (Kredite für
Aufwendungen gemäß §9 Abs. 1 StFG) 363
Investitions- und Tilgungsfonds 276
Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Kredite für
Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß
§22 StFG)
-12
Sondervermögen Bundeswehr 267
Gliederung nach Zinsausgaben und
Zinseinnahmen 33.095
Zinsausgaben 35.300
Zinseinnahmen -2.205
Gliederung nach Kosten-, Instrumenten- und
bei Bundeswertpapieren auch nach
Zinsbetragsarten
Zinseinnahmen und -ausgaben für
Bundeswertpapiere, Kredite und Zinsswaps 33.018
Bundeswertpapiere 32.982
nach Instrumentenarten
Konventionelle Bundeswertpapiere 28.498
Bundesanleihen 20.829
30-jährige Bundesanleihen 15.121
15-jährige Bundesanleihen 1.227
10-jährige Bundesanleihen 3.611
7-jährige Bundesanleihen 870
Bundesobligationen 1.627
Bundesschatzanweisungen 1.979
Unverzinsliche Schatzanweisungen des
Bundes 4.063
Inationsindexierte Bundeswertpapiere 2.336
30-jährige inationsindexierte Anleihen
des Bundes 484
10-jährige inationsindexierte Anleihen
des Bundes 1.852
Grüne Bundeswertpapiere 2.148
30-jährige Grüne Bundesanleihen 2.079
10-jährige Grüne Bundesanleihen -82
Grüne Bundesobligationen 151
nach Zinsbetragsarten
Planmäßige Zinsen und Stückzinsen 27.199
Saldierte Einnahmen und Ausgaben aus
Agien und Disagien 7.093
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 122 –
Zusammenstellung 5: Verzinsung des Kreditbestands
des Bundes ohne Darlehensnanzierung im Jahr 2024
(Zinsausgaben werden mit positiven, Zinseinnahmen mit
negativen Vorzeichen angegeben) (Fortsetzung)
2024
inMio.€
Zinseinnahmen aus Eigenbestand -3.360
Zuführung zum Sondervermögen nach
dem SchlussFinG 2.050
Schuldscheindarlehen 202
Sonstige Kredite und Buchschulden 42
Kassenmanagement -190
Zinsswaps -17
Verwaltungseinnahmen und -ausgaben,
sonstiges 77
Kreditbeschaffung, sonstiges 36
Zahlungen an die Finanzagentur, sonstiges 41
3.4.3
Rechtsgrundlage und beteiligte Institutionen
Gemäß Art. 115 Abs. 1 GG bedarf die Aufnahme von
Krediten einer der Höhe nach bestimmten oder be
stimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz.
Nach §18 Abs. 2 BHO erfolgt die Ermächtigung
des BMF zur Kreditaufnahme grundsätzlich im
Haushaltsgesetz, wobei zwischen Kreditermächtigun
gen zur Deckung von Ausgaben („Haushaltskredi
te“) und Kreditermächtigungen zur Aufrechterhaltung
einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft („Kassen
verstärkungskredite“) unterschieden wird. Kassenvers
tärkungskredite dienen dem Ausgleich von Kassen
schwankungen und sind eher kurzfristiger Natur.
Gemäß §18 Abs. 2 Nr.2 BHO dürfen Kassenverstär
kungskredite nicht später als sechs Monate nach Ab
lauf des betreffenden Haushaltsjahres fällig werden.
Das Bundesschuldenwesengesetz (BSchuWG) vom
12. Juli 2006 (BGBl.I S.1466) enthält Regelungen über
die Modalitäten und Instrumente der Aufnahme und
Verwaltung der Kredite des Bundes und seiner Sonder
vermögen. §4 Abs. 1 Nr.1 bis 5 BSchuWG benennt
die Instrumente der Kreditaufnahme; Nr.5 erlaubt mit
der Formulierung „sonstige an den Finanzmärkten üb
liche Finanzierungsinstrumente“ letztlich alle Instru
mente, deren Risiken und Nutzen bereits bekannt und
abschätzbar sind. Damit ist eine behutsame Weiterent
wicklung der Kreditaufnahme des Bundes im Rahmen
der Fortentwicklung der Finanzmärkte möglich. Darü
ber hinaus erlaubt §4 Abs. 2 BSchuWG im Rahmen
des jeweiligen Haushaltsgesetzes den Einsatz von an
den Finanzmärkten eingeführten derivativen Finanz
instrumenten.
Ferner enthält das BSchuWG eine Regelung der par
lamentarischen Kontrolle über das Schuldenwesen,
Regelungen für das Bundesschuldbuch sowie die Er
mächtigungsgrundlage zur Übertragung von Aufga
ben des Schuldenwesens auf die Finanzagentur, von
der das BMF durch die Bundesschuldenwesenverord
nung vom 19.Juli 2006 (BGBl.I S.1700) Gebrauch ge
macht hat. Die parlamentarische Kontrolle des Schul
denwesens des Bundes erfolgt insbesondere durch das
einer Geheimhaltungspicht unterliegende parlamen
tarische Gremium („Bundesnanzierungsgremium“)
gemäß §3 BSchuWG, das vom BMF über alle Fragen
des Schuldenwesens des Bundes regelmäßig unterrich
tet wird.
Bundesministerium der Finanzen
Gemäß Artikel 114 Abs. 1 GG hat der Bundesminister
der Finanzen dem Bundestag und dem Bundesrat über
alle Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermö
gen und die Schulden zur Entlastung der Bundesre
gierung Rechnung zu legen. Insofern trägt er die Ge
samtverantwortung für die Kreditaufnahme und das
Schuldenwesen des Bundes. Das Referat „Schuldenwe
sen des Bundes; Staatsanleihemärkte“ im BMF ist die
Schnittstelle zwischen dem Bundeshaushalt und den
Ermächtigungen des Haushaltsgesetzes zur Kreditauf
nahme (§18 Abs. 2 BHO, §2 HG) einerseits und der
im Auftrag des Bundes am Kapitalmarkt agierenden
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
andererseits. Von hier erfolgen Vorgaben für die Stra
tegie der Kreditaufnahme des Bundes und für die kon
krete Ausgestaltung der Kreditaufnahme.
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur
GmbH
Die im Herbst 2000 gegründete Bundesrepublik
Deutschland Finanzagentur (nachfolgend: Finanz
agentur) nimmt im Namen und für Rechnung des
Bundes Kredite auf. Die Finanzagentur hat den Auf
trag, die Finanzierungsbedingungen des Bundes nach
haltig zu verbessern, die Zinskostenbelastung zu redu
zieren und die Risikostruktur des Schuldenportfolios
des Bundes zu optimieren. Sie ist nach §1 Abs. 1
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 123 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
Satz 1 und §4 BSchuWG in Verbindung mit der
Bundesschuldenwesenverordnung ermächtigt, die für
das Kreditmanagement des Bundes erforderlichen Fi
nanzierungsinstrumente zu begeben. Aus diesen Ge
schäften werden gemäß §1 Abs. 1 Satz 2 BSchuWG
ausschließlich der Bund oder seine Sondervermögen
berechtigt und verpichtet. Die GmbH steht zu 100
Prozent im Eigentum des Bundes.
Seit 2018 verwaltet die Finanzagentur gemäß Stabili
sierungsfondsgesetz (StFG) den Finanzmarktstabilisie
rungsfonds (FMS), ein Sondervermögen des Bundes,
und seine Anteile an der Commerzbank AG, der Hypo
Real Estate Holding GmbH sowie an der Portigon AG.
Zudem ist die Finanzagentur mit der Trägerschaft der
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
beliehen, die ihrerseits die Rechtsaufsicht über die Ab
wicklungsanstalten FMS Wertmanagement AöR (FMS-
WM) und Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ausübt. Die
FMSA wird zum 31.Dezember 2025 aufgelöst. Die
Rechtsaufsicht über die Abwicklungsanstalten als ho
heitliche Aufgabe wird zum 1.Januar 2026 unmittelbar
dem BMF übertragen. Alle übrigen Aufgaben, Rechte
und Pichten der FMSA und die Vertragsbeziehungen
gehen zum 1.Januar 2026 auf die Finanzagentur über.
Darüber hinaus obliegt der Finanzagentur seit dem
Jahr 2020 gemäß §18 Abs. 1 StFG die Verwaltung
des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Stabili
sierung von Unternehmen der Realwirtschaft in Folge
der Corona-Pandemie. Ferner kann der WSF der KfW
Darlehen zur Renanzierung der ihr von der Bundes
regierung infolge der Corona-Pandemie zugewiesenen
Sonderprogramme gewähren.
Deutsche Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank unterstützt das BMF in
der Wahrnehmung von Aufgaben des Kreditmanage
ments. Sie stellt insbesondere das Bund-Bietungs-Sys
tem bereit, wirkt bei der Durchführung und Abwick
lung der Tenderverfahren für Bundeswertpapiere mit
und betreibt Marktpege in Bundeswertpapieren an
den deutschen Parkettbörsen.
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 124 –
3.5
Die Verschuldung des Bundes am
Kreditmarkt
Im Finanzbericht sind an verschiedenen Stellen Anga
ben zur Kreditaufnahme des Bundes am Kreditmarkt
bzw. zur Verschuldung des Bundes (Haushalt und Son
dervermögen) veröffentlicht. Diese divergieren zum
Teil erheblich, da die Berechnung der Schuldenstände
auf voneinander abweichenden Zielrichtungen, Sach
zusammenhängen und Rechtsgrundlagen basiert. Un
abhängig davon geht jede dieser Rechnungen zunächst
von der tatsächlich am Markt durchgeführten Kredit
aufnahme des Bundes aus. Dargestellt werden im Ein
zelnen:
Entwicklung des Kreditbestands des Bundes ohne
Darlehensnanzierung im Abschnitt 3.4.1 (Zusam
menstellung 2),
Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und Kapi
talmarkt in der Vermögensrechnung im Abschnitt
3.3 und im Abschnitt 8.1.1 sowie
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten
und Ebenen in der Übersicht 8.3.2 im Abschnitt 8.3
Außerhalb des Finanzberichts wird durch die Deut
sche Bundesbank der gesamtstaatliche Schuldenstand
in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages veröffent
licht. Um einen Vergleich mit den Aggregaten des Fi
nanzberichts zu ermöglichen, wird nachfolgend der
Maastricht-Schuldenstand nur für die Bundesebene
(inklusive der Extrahaushalte des Bundes) hergeleitet.
Umfassende Darstellungen über die Kreditaufnahme
des Bundes ndet man im jährlich veröffentlichten
Bericht des BMF über die Kreditaufnahme des Bundes
(Kreditaufnahmebericht). Das dort dargestellte Ergeb
nis der Entwicklung des Kreditbestands des Bundes
ohne Darlehensnanzierung für das Jahr 2024 ist iden
tisch mit dem Ergebnis zum Jahresende 2024 im Ab
schnitt 3.4.1 (Zusammenstellung 2) des Finanzberichts.
Nachfolgend werden Zweck und Inhalt der einzelnen
Schuldendarstellungen erläutert und durch Überfüh
rungsrechnungen zwischen ausgewählten Schulden
darstellungen ergänzt. Die Zahlen sind im Interesse
der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich
bei der Summenbildung Differenzen ergeben.
3.5.1
Verschuldung des Bundeshaushalts
und der Sondervermögen ohne
Darlehensnanzierung im Abschnitt 3.4.1
(Zusammenstellung 2)
Die Zusammenstellung 2 zeigt die Entwicklung des
Kreditbestands des Bundes ohne Darlehensnanzie-
rung von Januar bis Dezember 2024 gruppiert nach
der Verwendung für Bundeshaushalt, Sondervermö
gen mit eigener Kreditermächtigung (ohne Darlehens
nanzierung) sowie die im Jahr 2024 stattgefundenen
Bruttokreditaufnahmen und Tilgungen. Die Zusam
menstellung 4 zeigt den Kreditbestand des Bundes
ohne Darlehensnanzierung zum Jahresende 2020 bis
2024 zudem untergliedert nach Instrumentenarten.
Die Werte sind valutarisch abgegrenzt. Es werden al
le Kreditaufnahmegeschäfte in Form von Emissionen
am Primärmarkt, Verkäufe und Käufe am Sekundär
markt, die sich im Saldo der Eigenbestände wiedern-
den, Schuldscheindarlehenskreditaufnahmen, Kredite
durch Wertpapierpensionsgeschäfte sowie sonstige
Kredite und Buchschulden erfasst. Die „sonstigen Kre
dite und Buchschulden“ umfassen:
die Ausgleichsforderungen der Deutschen Bundes
bank nach dem Umstellungsgesetz, Umstellungs
ergänzungsgesetz und Bundesbankgesetz a. F.,
die zinsfreie Schuldverschreibung nach dem Mili
tärregierungsgesetz Nr.67,
die Verbindlichkeiten aus der Investitionshilfeab
gabe sowie
die Forderungen des Ausgleichsfonds Währungs
umstellung.
In den Zusammenstellungen 2 und 4 sind vom um
laufenden Emissionsvolumen der Bundeswertpapiere
deren jeweilige Eigenbestände abgezogen. Die Anga
ben sind zum Nennwert ausgewiesen.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditaufnahme für
die Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds
und Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden durch das
Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) geregelt. Die Kredit
aufnahmen für diese beiden Sondervermögen dienten
im Jahr 2024 zum einen der Finanzierung von Auf
wendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß §9
Abs. 1 StFG oder der Rekapitalisierung von Unterneh
men gemäß §22 StFG. Zum anderen nahm der Bund
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 125 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
auch Kredite auf, die gemäß §§9 Abs. 5 und 23 StFG
als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öf
fentlichen Rechts durchgeleitet werden. Der Bestand
der Renanzierungen der Sondervermögen zur Durch
leitung von Krediten an Anstalten des öffentlichen
Rechts (im Folgenden „Darlehensnanzierung“) belief
sich per 31.12.2024 auf insgesamt 77,3 Mrd. €. Dieser
bleibt in der Zusammenstellung 2 unberücksichtigt.
Auf die nachfolgende Übersicht 1 über den Kreditbe
stand des Bundes zum 31.12.2024 inklusive Darlehens
nanzierung wird hierbei verwiesen. Das dort darge
stellte Ergebnis für 2024 ist identisch mit dem Ergebnis
zum Jahresende 2024 im Abschnitt 3.4.1 (Zusammen
stellung 1) des Finanzberichts.
Übersicht 1 über den Kreditbestand des Bundes zum
31.12.2024 (inklusive Darlehensnanzierung)
Mio.€
Bundeswertpapiere...................................................... 1.599.649
+ Schuldscheindarlehen................................................. 4.130
+ Kredite durch Wertpapierpensionsgeschäfte........ 5.987
+ sonstige Kredite und Buchschulden........................ 4.029
= Kreditbestand des Bundes ohne
Darlehensnanzierung........................................... 1.613.796
darunter:
Bundeshaushalt............................................................ 1.551.050
Sondervermögen mit eigener Kreditermächti
gung (ohne Darlehensnanzierung)........................ 62.746
darunter:
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Kredite für Aufwendungen
gem. §9 Abs. 1 StFG)................................................ 22.162
Investitions- und Tilgungsfonds............................ 16.947
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen
gem. §22 StFG).......................................................... 659
Sondervermögen Bundeswehr............................... 22.978
Darlehensnanzierung................................................ 77.300
darunter:
Finanzmarktstabilisierungsfonds
(Kredite für Abwicklungsanstalten
gem. §9 Abs. 5 StFG)................................................ 55.900
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Kredite für die KfW gem. §23 StFG).................... 21.400
= Kreditbestand des Bundes inkl.
Darlehensnanzierung........................................... 1.691.096
3.5.2
Verbindlichkeiten des Bundes am Geld-
und Kapitalmarkt (ohne Sondervermögen) im
Einzelplan 32 in der Vermögensrechnung des
Bundes im Abschnitt 3.3 und im Abschnitt
8.1.1
In der auf Grundlage des Artikels 114 Abs. 1 GG und
des wortgleichen §114 Abs. 1 S.1 BHO vom BMF
erstellten Vermögensrechnung des Bundes (s. a. Aus
führungen im Abschnitt 3.3) sind die Schulden der
Gebietskörperschaft „Bundesrepublik Deutschland“
ausgewiesen. Hierzu gehören die Schulden der so ge
nannten Kernverwaltung des Bundes (Verfassungsor
gane, Bundeskanzleramt, Bundesministerien, sonstige
oberste Bundesbehörden und gesamte nachgeordnete
Bundesverwaltung) sowie aller Sonder- und Treuhand
vermögen des Bundes. Nicht erfasst sind die Schulden
der rechtlich selbständigen öffentlich-rechtlichen An
stalten, Körperschaften und Stiftungen des Bundes.
Neben den Verbindlichkeiten des Bundes am Geld-
und Kapitalmarkt (bisher sogenannte Kreditmarktver
bindlichkeiten) werden weitere Verbindlichkeiten (z.B.
aus Verträgen) sowie Rückstellungen i. S.des HGB als
Schulden ausgewiesen. Die Vermögensrechnung des
Bundes folgt dem Bruttoprinzip, d.h. es werden keine
Schuldenpositionen mit Vermögenswerten saldiert.
In der Vermögensrechnung 2021 führte die 2. Ak
tualisierung der VV-ReVuS jedoch zu einer Verfah
rensänderung bei der Abbildung der Sonder- und
Treuhandvermögen des Bundes. Nach dem bisheri
gen Bruttoausweis von Vermögen und Schulden wer
den die Sonder- und Treuhandvermögen jetzt mit
ihrer Nettoposition ausgewiesen. Hierfür werden Ver
mögen und Schulden des Sondervermögens saldiert.
Positive Nettopositionen werden in den Finanzanla
gen dargestellt. Für negative Nettopositionen werden
Rückstellungen in gleicher Höhe ausgewiesen. Diese
Verfahrensänderung erhöht die Transparenz hinsicht
lich möglicher nanzieller Risiken für den Bund.
Abweichend zum Kreditbestand des Bundes ohne Dar
lehensnanzierung (s. Abschnitt 3.4.1, Zusammenstel
lung 2 bzw. 4) sind in der Vermögensrechnung des
Bundes im Einzelplan (Epl.) 32 bei den Verbindlich
keiten des Bundes am Geld- und Kapitalmarkt (ohne
Sondervermögen) die Kassenverstärkungskredite des
Bundeshaushalts mit einbezogen. Die Forderungen des
Ausgleichsfonds Währungsumstellung sind als „sonsti
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 126 –
ge Kredite und Buchschulden“ in der Zusammenstel
lung 4 klassiziert und werden hier nicht den Ver
bindlichkeiten des Bundes am Geld- und Kapitalmarkt
(ohne Sondervermögen) zugeordnet.
Wegen der Beachtung des Bruttoprinzips sind die Ei
genbestände, die Wertpapierleihe sowie die Forderun
gen des Ausgleichsfonds Währungsumstellung auf der
Vermögensseite ausgewiesen. Sie werden nicht mit
den Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und Kapi
talmarkt im Epl. 32 verrechnet.
Die Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und Ka
pitalmarkt (Epl. 32) sind zum Nennwert ausgewiesen.
Bei Fremdwährungsanleihen werden unter bestimm
ten Bedingungen Bewertungseinheiten gebildet und
diese mit dem xierten Kurs des Absicherungsgeschäf
tes bewertet. Derzeit bestehen keine Verbindlichkeiten
des Bundes am Kapitalmarkt in fremden Währungen.
Die Eigenbestände werden in Abweichung zu den üb
rigen Schuldendarstellungen auf den Kurs zum Stich
tag 31.Dezember des jeweiligen Jahres (Jahresschluss
kurs) wertberichtigt.
Nachstehende Übersicht 2 zeigt die Überführungs
rechnung zwischen dem Kreditbestand des Bundes
ohne Darlehensnanzierung und den Verbindlich
keiten des Bundes am Geld- und Kapitalmarkt (ohne
Sondervermögen) im Epl. 32 in der Vermögensrech
nung des Bundes zum 31.12.2024.
Übersicht 2 - Überführungsrechnung zwischen dem
Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensnanzierung
und den Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und
Kapitalmarkt (ohne Sondervermögen des Bundes) in der
Vermögensrechnung des Bundes zum 31.12.2024
Mio.€
Bundeswertpapiere...................................................... 1.599.649
+ Schuldscheindarlehen................................................. 4.130
+ Kredite durch Wertpapierpensionsgeschäfte........ 5.987
+ sonstige Kredite und Buchschulden ....................... 4.029
= Kreditbestand des Bundes ohne
Darlehensnanzierung........................................... 1.613.796
- Kreditbestand des Finanzmarktstabilisierungs
fonds (Kredite für Aufwendungen gem.
§9 Abs. 1 StFG)............................................................. 22.162
- Kreditbestand des Investitions- und Tilgungs
fonds................................................................................ 16.947
- Kreditbestand des Wirtschaftsstabilisierungs
fonds (Kredite für Rekapitalisierungsmaß-
nahmen gem. §22 StFG.............................................. 659
- Kreditbestand Sondervermögen Bundeswehr...... 22.978
Übersicht 2 - Überführungsrechnung zwischen dem
Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensnanzierung
und den Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und
Kapitalmarkt (ohne Sondervermögen des Bundes) in
der Vermögensrechnung des Bundes zum 31.12.2024
(Fortsetzung)
Mio.€
= Kreditbestand des Bundeshaushalts.................... 1.551.049
+ Forderungen des Ausgleichsfonds Währungs
umstellung..................................................................... 7
+ Eigenbestände und Wertpapierleihe (Bundes
haushalt) zum Nennwert............................................ 198.249
+ Kassenverstärkungskredite (Bundeshaushalt)...... 55.287
= Verbindlichkeiten des Bundes am Geld- und
Kapitalmarkt (ohne Sondervermögen) in der
Vermögensrechnung des Bundes......................... 1.804.592
3.5.3
Schulden der öffentlichen Haushalte nach
Arten und Ebenen im Abschnitt 8.3 in der
Übersicht 8.3.2
Die Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten
und Ebenen sind der vierteljährlichen Schuldenstatis
tik entnommen, die auf Grundlage des Finanz- und
Personalstatistikgesetzes erhoben wird. Hier betrach
tete Erhebungseinheiten sind der Kernhaushalt und
die Extrahaushalte des Bundes, d.h. bestimmte Fonds,
Einrichtungen und Unternehmen, soweit sie nach den
Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftli
cher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) dem Sektor Staat
zuzuordnen sind.
Die Einheiten, die nicht im Kernhaushalt des Bundes
erfasst werden, dem Bund aber zuzurechnen sind,
werden in der hier verwendeten Systematik als Ext
rahaushalte bezeichnet. Entscheidend für die Zuord
nung sind das wirtschaftliche Verhalten und die Art
der Finanzierung der Einheit. Daher werden auch
Einheiten einbezogen, die weder als Sondervermögen
des Bundes mit eigener Kreditermächtigung errich
tet wurden noch zur Kernverwaltung des Bundes
gehören, wie z.B. die Kreditmarktschulden der Post
beamtenversorgungskasse bei der Bundesanstalt für
Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
(BAnst PT, ehemals Treuhandvermögen bei dem Bun
des-Pensions-Service für Post und Telekommunikati
on e.V.) und die FMS Wertmanagement (FMS-WM).
In der Vermögensrechnung des Bundes sind die Ver
bindlichkeiten der Postbeamtenversorgungskasse bei
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 127 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
der BAnst PT nicht in den Kreditmarktverbindlichkei
ten des Bundes (ohne SV) enthalten, sondern werden
neben weiteren Verbindlichkeiten und Rückstellungen
der Sondervermögen den gesondert ausgewiesenen
Schulden der Sonder- und Treuhandvermögen des
Bundes zugerechnet.
Seit dem Berichtsjahr 2017 gelten für die Schuldensta
tistik neue begrifiche Abgrenzungen, so werden z.B.
die Kreditmarktschulden durch die Schulden beim
nicht-öffentlichen Bereich ersetzt, in denen auch die
Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich enthal
ten sind. Zudem liegt eine geänderte Bereichsabgren
zung zugrunde. Für die Bundesregierung sind sowohl
die schuldenstatistischen Kategorien „Schulden beim
nicht-öffentlichen Bereich“ des Bundes, die den Kern
haushalt und die Extrahaushalte des Bundes umfas
sen, als auch die „Schulden beim nicht-öffentlichen
Bereich“ des Kernhaushalts des Bundes relevant (vgl.
Übersicht 8.3.2 „Schulden der öffentlichen Haushalte
nach Arten und Ebenen“; Stand: Juni 2025, Vorläu-
ger Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts
4. Vierteljahr 2024). Beispielsweise überwacht der Sta
bilitätsrat das Verschuldungsverhalten von Bund und
Ländern.
Die „Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich“ des
Bundes umfassen die konventionellen Bundeswertpa
piere (Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundes
schatzanweisungen und Unverzinsliche Schatzanwei
sungen des Bundes), inationsindexierte und Grüne
Bundeswertpapiere. Weiterhin sind direkte Darlehen
bei inländischen Kreditinstituten, Versicherungsunter
nehmen, sonstigen inländischen und ausländischen
Stellen sowie von der Sozialversicherung inbegriffen.
Sie entsprechen dem unter 3.5.1 erläuterten Nenn
wertausweis der Verschuldung des Bundeshaushalts
und der Sondervermögen ohne Darlehensnanzie-
rung, zuzüglich der Forderungen des Ausgleichsfonds
Währungsumstellung, der Kassenkredite beim nicht-
öffentlichen Bereich des Kernhaushalts des Bundes,
des BAföG-Staatsdarlehens bei der KfW sowie der
Verschuldung der Extrahaushalte, wie z.B. FMS Wert
management und Postbeamtenversorgungskasse und
abzüglich der Kredite beim öffentlichen Bereich des
Kernhaushalts des Bundes.
Übersicht 3 bildet die Überführungsrechnung zwi
schen dem Kreditbestand des Bundes ohne Darlehens
nanzierung und den Schulden der öffentlichen Haus
halte nach Arten und Ebenen zum 31.12.2024 ab.
Übersicht 3 - Überführungsrechnung zwischen dem
Kreditbestand des Bundes ohne Darlehensnanzierung
und den Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten
und Ebenen zum 31.12.2024
Mio.€
Bundeswertpapiere...................................................... 1.599.649
+ Schuldscheindarlehen................................................. 4.130
+ Kredite durch Wertpapierpensionsgeschäft.......... 5.987
+ sonstige Kredite und Buchschulden........................ 4.029
= Verschuldung des Bundeshaushalts und der
Sondervermögen..................................................... 1.613.796
- Kredite beim öffentlichen Bereich........................... 184
+ Forderungen des Ausgleichsfonds Währungs
umstellung..................................................................... 7
+ Kassenkredite beim nicht-öffentlichen Bereich
Kernhaushalt Bund...................................................... 20.300
+ sonstige Kredite bei Kreditinstituten des nicht-
öffentlichen Bereichs Kernhaushalt Bund............. 12.210
+ Wertpapierrestanten Kernhaushalt Bund.............. 2
+ Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte......... 9.298
= Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
Bund ......................................................................... 1.655.429
- Verschuldung des Extrahaushaltes Finanz
marktstabilisierungsfonds.......................................... 22.162
- Verschuldung des Extrahaushaltes Investitions-
und Tilgungsfonds....................................................... 16.947
- Verschuldung des Extrahaushaltes Wirtschafts-
stabilisierungsfonds (Kredite für Rekapitalisie
rungsmaßnahmen gem. §22 StFG........................... 659
- Verschuldung des Extrahaushaltes Sonderver
mögen Bundeswehr..................................................... 22.978
- Verschuldung der sonstigen Extrahaushalte......... 9.298
= Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
(Kernhaushalt Bund)............................................... 1.583.384
3.5.4
Schuldenstand in der Abgrenzung des
Maastricht-Vertrages
Der Schuldenstand im Sinne des Maastricht-Vertrages
wird auf der Grundlage von Art. 1 Abs. 5 und Art. 3
Abs. 1 ff. der Verordnung (EG) Nr.479/2009 des Rates
gemeldet. Er kann aus den „Schulden beim nicht-öf
fentlichen Bereich“ des Bundes abgeleitet werden. Da
bei erfolgt eine Berücksichtigung von Positionen, die
sich aus den Regeln des ESVG 2010 ergeben. Es werden
die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schuldeneffek
te, die sich aus Maßnahmen zur Abwehr der europä
ischen Staatsschuldenkrise ergeben sowie der Münz
umlauf in die Ermittlung einbezogen. In der Position
„sonstige Korrekturen“ werden u.a. folgende Positi
onen hinzugerechnet: Die Differenz zwischen Nenn
wert und Marktwert inationsindexierter Bundeswert
papiere, der Differenzbetrag zwischen Nominalwert
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 128 –
und abgezinstem Wert der Unverzinslichen Schatzan
weisungen (Nominalwertkorrektur), die Kreditaufnah
me aus Off-Market-Swap- und Platzhaltergeschäften,
die Kreditaufnahme staatlicher Projekte, die in öffent
lich-privater Partnerschaft durchgeführt werden, so
wie die nicht im Kernhaushalt enthaltenen Schulden
effekte, die sich aus der Finanzmarktkrise ergeben.
Ferner wird die gegenseitige Verschuldung von Kern-
und Extrahaushalten des Bundes herausgerechnet.
Übersicht 4 zeigt die beschriebene Überführungsrech
nung zwischen den Schulden der öffentlichen Haus
halte nach Arten und Ebene und dem Schuldenstand
in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum
31.12.2024.
Übersicht 4 - Überführungsrechnung zwischen den
Schulden der öffentlichen Haushalte nach Arten und
Ebene und dem Schuldenstand in der Abgrenzung des
Maastricht-Vertrages zum 31.12.2024:
Mio.€
Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
Bund (Gesamthaushalt) 1.732.729
+ Münzumlauf.................................................................. 11.281
+ Effekte von Maßnahmen zur Abwehr der euro
päischen Staatsschuldenkrise................................... 62.939
+ sonstige Korrekturen................................................... 184.205
- gegenseitige Verschuldung von Kern- und
Extrahaushalten des Bundes..................................... 98.334
= Schulden nach Maastricht-Vertrag (Bund) ......... 1.892.819
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 129 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
3.6
Entwicklung des
Steueraufkommens und
Steuerschätzung für das Jahr 2026
3.6.1
Entwicklung und Verteilung des
Steueraufkommens
Das kassenmäßige Steuerauommen eines Jahres ist
die Summe der Einnahmen aus allen Steuerarten im
jeweiligen Jahr. Die Bedeutung der einzelnen Steuer
arten für das Gesamtauommen differiert erheblich.
Für das Jahr 2026 wird erwartet, dass die zehn auf
kommensstärksten Steuern rund 92,6 % der gesamten
Steuereinnahmen erbringen werden, wobei voraus
sichtlich allein zwei Steuerarten, Steuern vom Umsatz
und Einkommensteuer (Lohnsteuer und veranlagte
Einkommensteuer), gut zwei Drittel (ca. 66,9 %) zum
Gesamtauommen beitragen.
Die Entwicklung der Steuereinnahmen wird grund
sätzlich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
(siehe auch 3.1) sowie dem Steuerrecht bestimmt. Zur
Darstellung dieser Zusammenhänge kann als Indikator
die volkswirtschaftliche Steuerquote genutzt werden,
die die gesamtstaatlichen Steuereinnahmen in Relati
on zum nominalen Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt.
Dieses Verhältnis kann im Zeitablauf beträchtlichen
Schwankungen unterliegen. Sie ergeben sich aus den
Bemessungsgrundlagen der Steuern - die mehr oder
weniger stark mit der konjunkturellen Entwicklung
verbunden sind - und dem Steuertarif. So führt z.B. die
progressive Ausgestaltung des Tarifs bei der Einkom
mensteuer prinzipiell dazu, dass das Auommen aus
dieser Steuer auf konjunkturelle Schwankungen stär
ker reagiert als die Bemessungsgrundlagen und sich
somit die Steuerquote verändert. Darüber hinaus ver
ändern Steuerrechtsänderungen die Bestimmungsgrö
ßen für das Steuerauommen und beeinussen damit
auch das Verhältnis zwischen Steuereinnahmen und
BIP.
Die Steuereinnahmen insgesamt hatten zuletzt im Jahr
2023 mit 3,5 % einen leicht höheren Zuwachs als das
nominale Bruttoinlandsprodukt (+2,9 %) zu verzeich
nen. Die Steuerquote lag im Jahr 2024 bei rund 22,0 %
(2023: 21,9 %). Für das Jahr 2025 wird mit einem mode
raten Anstieg auf 22,3 % gerechnet (vgl. Tabelle 1). Für
das Jahr 2026 wird dann wieder eine gegenüber dem
Vorjahr leicht niedrigere Quote von 22,2 % erwartet.
Tabelle 1: Steuereinnahmen im Verhältnis zum
Bruttoinlandsprodukt
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Steuern insgesamt
(Mrd.€) 915,8 947,7 979,7 1.005,8
Prozent gegenüber
Vorjahr +2,2 +3,5 +3,4 +2,7
BIP, nominal
(Mrd.€) 4.185,6 4.305,3 4.393 4.526
Prozent gegenüber
Vorjahr +5,9 +2,9 +2,0 +3,0
Volkswirtschaft-
liche Steuerquote
(in%)
21,9 22,0 22,3 22,2
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Tabelle 2 zeigt die Anteile der direkten und indirekten
Steuern am Gesamtsteuerauommen. Die direkten
Steuern setzen sich aus den Steuern vom Einkommen,
den Steuern vom Vermögensbesitz, den Steuern vom
Gewerbebetrieb und der Erbschaftsteuer zusammen.
Im Steuersystem ist bei unverändertem Steuerrecht
und steigenden Einkommen über den progressiven
Einkommensteuertarif einerseits sowie die überwie
gende Mengenbezogenheit der zu den indirekten Steu
ern zählenden Verbrauchsteuern andererseits die Ten
denz zu einem steigenden Anteil der direkten Steuern
angelegt. Seit dem Jahr 2014 ist der Anteil der direk
ten Steuern von 52,2 % bis zum letzten Ist-Jahr 2024
auf 56,2 % erheblich gestiegen. Eine Auommensver-
schiebung aus dem Jahr 2024 in das Jahr 2025 bei der
Strom- und der Energiesteuer, die zu den indirekten
Steuern zählen, hat im Jahr 2024 den Anteil der di
rekten Steuern zudem verstärkt, wird aber wiederum
im Jahr 2025 zu einer entsprechenden Verringerung
des Anteils der direkten Steuern führen. Daneben wer
den Tarifanpassungen bei der Einkommensteuer zum
Ausgleich der kalten Progression durch das Steuerfor
tentwicklungsgesetz jeweils für sich genommen in den
Jahren 2025 und 2026 den Anteil der direkten Steuern
voraussichtlich absenken. Im Ergebnis wird in den bei
den Jahren dieser Anteil auf 55,6%p.a. geschätzt.
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 130 –
Tabelle 2: Anteil der direkten und indirekten Steuern am
Steueraufkommen
Jahr Anteil am Gesamtaufkommen in%
direkte Steuern indirekte Steuern
2014 52,2 47,8
2015 52,6 47,4
2016 53,7 46,3
2017 54,9 45,1
2018 55,1 44,9
2019 55,1 44,9
2020 55,2 44,8
2021 56,1 43,9
2022 55,5 44,5
2023 55,8 44,2
2024 56,2 43,8
2025 55,6 44,4
2026 55,6 44,4
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Eine tiefere Untergliederung nach Steuergruppen er
möglicht eine noch stärkere Differenzierung der struk
turellen Veränderungen des Steuersystems. Aus der
Tabelle 3 lässt sich die Verteilung des Steuerauf
kommens nach Steuergruppen ersehen. Die Gruppen
gliedern sich wie folgt:
1. Steuern auf Einkommen und Vermögen:
Steuern vom Einkommen
Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht ver
anlagte Steuern vom Ertrag, Abgeltungsteuer auf Zins-
und Veräußerungserträge, Körperschaftsteuer, Solida
ritätszuschlag, EU-Energiekrisenbeitrag, Mindeststeu
er.
Steuern vom Vermögensbesitz
Grundsteuer, Vermögensteuer.
Steuern vom Gewerbebetrieb
Gewerbesteuer.
2. Steuern vom Vermögensverkehr
Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer.
3. Steuern auf die Einkommensverwendung
Steuern vom Umsatz
Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer
Steuern vom Verbrauch und Aufwand
Zölle, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer,
Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Kern
brennstoffsteuer, Luftverkehrsteuer, Alkoholsteuer,
Schaumweinsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwi
schenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, pauschalierte
Eingangsabgaben, Rennwett- und Lotteriesteuer, Feu
erschutzsteuer, sonstige Gemeindesteuern.
Die Aufgliederung des Steuerauommens nach Steu
ergruppen in der Tabelle 3 zeigt für das Jahr 2023 einen
Anteil der Steuern auf das Einkommen und Vermögen
im Verhältnis zu den gesamten Steuern von 54,8 %.
Die Steuern auf die Einkommensverwendung hatten
im Jahr 2023 einen Anteil von 42,8 % und die auf den
Vermögensverkehr von 2,3 %. Im Jahr 2024 erhöhte
sich der Anteil der Einnahmen aus den Steuern auf
Einkommen und Vermögen weiter auf 55,2 % und
sinkt voraussichtlich im Jahr 2025 auf 54,2 %, wo
zu steuerliche Entlastungen sowie eine gedämpfte Ge
winnentwicklung beitragen. Im Jahr 2026 wird dann
ausgehend von einer aufwärtsgerichteten Entwicklung
von Löhnen und Gewinnen wieder mit einer Erhö
hung des Anteils auf 54,6 % gerechnet. Der Anteil der
Steuern vom Vermögensverkehr lag im Jahr 2024 bei
2,4 %. In diesem und im kommenden Jahr dürfte er
etwas höher liegen, wozu ein Einmaleffekt und grund
sätzlich aufwärtsgerichtete Auommenserwartungen
bei der Erbschaftsteuer beitragen sowie eine sukzessi
ve Auommenserholung des Grunderwerbsteuerauf
kommens. Die Steuern auf die Einkommensverwen
dung verzeichnen im Jahr 2024 einen Rückgang des
Anteils am Gesamtsteuerauommen auf 42,4 %. Die
ser steigt voraussichtlich im Jahr 2025 mit 42,9 % wie
der annähernd auf das Niveau des Jahres 2023 und
bleibt im Jahr 2026 dann relativ stabil bei 42,8 %. Eine
wesentliche Ursache für die Schwankung in den Jah
ren 2024 und 2025 ist die bereits o.g. Auommensver-
schiebung bei der Strom- und Energiesteuer.
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 131 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
Tabelle 3: Aufgliederung des Steueraufkommens nach Steuergruppen
Anteil am Gesamtaufkommen in % in den Kalenderjahren
2023 2024 2025 2026
Steuern auf Einkommen und Vermögen 54,8 55,2 54,2 54,5
Steuern vom Vermögensverkehr 2,3 2,4 2,9 2,7
Steuern auf die Einkommensverwendung 42,8 42,4 42,9 42,8
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2025. Abweichungen in den Summen durch Rundung der
Zahlen möglich.
Tabelle 4 zeigt die Verteilung des Steuerauommens
auf Bund, Länder, Gemeinden und EU. Während
die Gemeinschaftsteuern auf die Gebietskörperschaf
ten aufgeteilt werden, steht das Auommen anderer
Steuerarten nur jeweils einer Ebene der Gebietskör
perschaften zu. So steht beispielsweise das Steuerauf
kommen aus der Tabaksteuer dem Bund, aus der
Grunderwerbsteuer den Ländern und aus den Grund
steuern den Gemeinden zu. Die Zölle sind Einnahmen
der EU. Den größten Anteil am Steuerauommen ha
ben die Gemeinschaftsteuern. Während für die meis
ten Gemeinschaftsteuern die Aufteilung nach festen
Anteilssätzen erfolgt, variieren die Anteile der Gebiets
körperschaften am Auommen der Steuern vom Um
satz von Jahr zu Jahr. Die Aufteilung der Steuern vom
Umsatz ist im Finanzausgleichsgesetz (FAG) geregelt.
Hierbei wird zunächst ein prozentualer Anteilssatz zu
Grunde gelegt. Anschließend werden Festbeträge von
dem sich ergebenden Steuerauommen abgezogen.
Im Anschluss an die Aufteilung der Steuern nden
weitere Umverteilungsvorgänge zwischen den staatli
chen Ebenen statt.
Im Einzelnen sind in den Jahren 2021 bis 2024 folgen
de Umverteilungsvorgänge zu berücksichtigen:
Der Bund zahlt aus seinen Steuereinnahmen
Eigenmittel an die EU sowie Ergänzungszuwei
sungen (im Rahmen des Ländernanzausgleichs),
Regionalisierungsmittel, Kfz-Steuer-Kompensation
(für die Übertragung der Kfz-Steuer von den Län
dern an den Bund) und Sanierungshilfen an die
Länder;
die Länder erhalten Ergänzungszuweisungen, Re
gionalisierungsmittel, Kfz-Steuer-Kompensation
und Sanierungshilfen vom Bund;
bei den Gemeinden sind keine weiteren Umvertei
lungen zu berücksichtigen;
die EU erhält MwSt.-, BNE- sowie Kunststoff-Ei
genmittel vom Bund.
Tabelle 4: Anteil von Bund, Ländern, Gemeinden und EU
am Steueraufkommen in%
Jahr Bund Länder Gemeinden EU
2023 38,9 41,8 15,5 3,9
2024 39,6 41,7 15,4 3,4
2025 39,7 41,6 15,1 3,6
2026 38,5 41,3 15,3 4,9
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025. Abweichungen in den Summen durch Run
dung der Zahlen möglich.
Im Jahr 2026 ist ein starker Aufwuchs des Anteils
der EU am Steuerauommen und - spiegelbildlich
- ein entsprechender Rückgang des Anteils des Bun
des zu erkennen. Dies ergibt sich durch die erwartete
Entwicklung der Eigenmittelabführungen an die EU,
die aus dem Steuerauommen des Bundes geleistet
werden. Die Abführungen steigen 2026 gegenüber den
Vorjahren deutlich an. Einerseits sind in den Jahren
2024 und 2025 Mittel nicht wie geplant abgeossen
und diese Mittelabüsse werden nun voraussichtlich
nachgeholt. Zudem ist im nächsten Jahr damit zu rech
nen, dass aufgrund aktuell verhandelter Vorschläge
der Europäischen Kommission – etwa zur Unterstüt
zung der Mitgliedstaaten bei der Herstellung ihrer Ver
teidigungsbereitschaft – Mittel abießen, die erst für
die Folgejahre eingeplant waren (Vorzieheffekte).
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 132 –
3.6.2
Steuerschätzung für das Haushaltsjahr 2026
Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat im Mai 2025
die Steuereinnahmen für die Jahre 2025 und 2026
sowie für den gesamten Finanzplanungszeitraum bis
2029 vorausgeschätzt. Dem Gremium gehören neben
dem federführenden BMF Vertreterinnen und Vertre
ter des BMWE, des Statistischen Bundesamts, der
Deutschen Bundesbank, des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwick
lung, der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenver
bände, von Wirtschaftsforschungsinstituten und den
obersten Finanzbehörden aller Länder an.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftli
chen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2025 der Bun
desregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung
erwartet hiernach für dieses Jahr eine Stagnation des
realen Bruttoinlandsprodukts (0,0 %) und im Jahr 2026
einen Anstieg von 1,0 %. Für das nominale Bruttoin
landsprodukt werden Zuwachsraten von 2,0 % für das
Jahr 2025 und 3,0 % für das Jahr 2026 projiziert.
Eine für die Steuerschätzung relevante gesamtwirt
schaftliche Bemessungsgrundlage sind die Bruttolöh
ne und -gehälter. Für das Jahr 2025 wird von einem
Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter von 2,9 % aus
gegangen. Für das Jahr 2026 wird eine Zunahme um
3,0 % erwartet. Die Unternehmens- und Vermögens
einkommen (UVE) sind die zentrale Fortschreibungs
größe für die gewinnabhängigen Steuerarten. Für das
Jahr 2025 wird mit einem Rückgang der UVE um 2,2 %
und im Jahr 2026 mit einem Anstieg von 3,7 % gerech
net.
Aus der Steuerschätzung ergibt sich für das Jahr 2026
folgendes Bild:
Tabelle 5: Ergebnis Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
vom Mai 2025
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Verteilung der
Steuereinnahmen
Bund (Mrd.€) 356,0 374,9 389,0 387,1
Prozent gegenüber
Vorjahr +5,2 +5,3 +3,8 -0,5
Länder (Mrd.€) 382,6 394,8 407,3 415,5
Prozent gegenüber
Vorjahr -0,5 +3,2 +3,2 +2,0
Gemeinden (Mrd.€) 141,6 145,9 148,1 153,9
Prozent gegenüber
Vorjahr +4,6 +3,0 +1,5 +3,9
EU (Mrd.€) 35,4 32,0 35,3 49,3
Prozent gegenüber
Vorjahr -8,2 -9,7 +10,1 +39,9
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Schätzung des Aufkommens nach Steuerarten
Gemeinschaftsteuern
Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Nach deutschem Steuerrecht unterliegt das Einkom
men natürlicher Personen der Einkommensteuer, das
jenige juristischer Personen der Körperschaftsteuer.
Der Haushaltsansatz für die Steuereinnahmen gliedert
die Einkommensteuer nach der Art der Erhebung wei
ter auf. Die im Quellenabzug erhobenen Steuern auf
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit („Lohnsteu
er“) werden bei der Veranlagung, d.h. der endgültigen
Festsetzung der Steuerschuld, angerechnet.
Die Besteuerung von Kapitalerträgen sowie von Erträ
gen aus der Veräußerung von Wertpapieren erfolgt
grundsätzlich mit abgeltender Wirkung (Abgeltung
steuer). Die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs tritt
jedoch nur für Kapitalerträge ein, die nicht zu den Ein
künften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbe
betrieb (Einzelunternehmen, Personengesellschaften
sowie Kapitalgesellschaften), aus selbständiger Arbeit
oder aus Vermietung und Verpachtung gehören. Ei
ne Einbeziehung der Abgeltungsteuer in die Veranla
gung ist jedoch auf Antrag weiterhin möglich (Günst
igerprüfung). Insofern wird ein beträchtlicher Teil
der im Abzugsverfahren erhobenen Steuereinnahmen
im Rahmen der Veranlagung aufgrund der Einbezie
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 133 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
hung der zugrundeliegenden Kapitaleinkünfte in das
Besteuerungsverfahren bei der Festsetzung der Steu
er wieder angerechnet. Die Steuern auf Kapitalerträ
ge aus festverzinslichen Wertpapieren werden zusam
men mit den Steuern auf Erträge aus der Veräußerung
von Wertpapieren als „Abgeltungsteuer auf Zins- und
Veräußerungserträge“ im Haushalt ausgewiesen. Die
Steuern auf Kapitalerträge aus Gewinnausschüttungen
werden zusammen mit anderen kleineren Positionen
als „nicht veranlagte Steuern vom Ertrag“ erfasst.
Die „veranlagte Einkommensteuer“ umfasst zunächst
die Vorauszahlungen der Einkommensteuerpichti-
gen. Ferner werden über dieses Einnahmekonto die
Nachzahlungen oder Erstattungen erfasst, die sich als
Ergebnis der Einkommensteuerveranlagung unter An
rechnung der gezahlten Quellensteuern ergeben. Er
stattungen aus der Veranlagung von Arbeitnehmern
(gem. §46 EStG) werden ebenfalls aus dem Auf
kommen der veranlagten Einkommensteuer geleistet.
Schließlich wird auch die Auszahlung von Forschungs
zulagen hier - sowie auch bei der Körperschaftsteuer
- verrechnet. Damit wird deutlich, dass der Einnah
metitel „veranlagte Einkommensteuer“ letztlich nichts
anderes ist als ein „Clearingkonto“ der Einkommens
besteuerung.
Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des
Rates vom 15.Dezember 2022 zur Gewährleistung ei
ner globalen Mindestbesteuerung für multinationale
Unternehmensgruppen und große inländische Grup
pen in der Union, ABl. L 328 vom 22.12.2022, S.1,
berichtigt in ABl. L 13 vom 16.1.2023, S.9 (Mindestbes
teuerungsrichtlinie – MinBestRL), wurde eine effek
tive Mindestbesteuerung (Mindeststeuer) eingeführt.
Die in der internationalen Vereinbarung enthaltenen
Nachversteuerungsregelungen sollen eine globale ef
fektive Mindestbesteuerung sicherstellen, schädlichem
Steuerwettbewerb und aggressiven Steuergestaltungen
entgegenwirken und damit zur Förderung der Steuer
gerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit beitragen.
Steuern vom Umsatz
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist
eine allgemeine Verbrauchsteuer. Ihre Bemessungs
grundlage ist maßgeblich der inländische Endver
brauch. Sie wird von den Unternehmen geschuldet
und aus technischen und institutionellen Gründen ge
trennt als „Umsatzsteuer“ und „Einfuhrumsatzsteuer“
erhoben, wobei die Einfuhrumsatzsteuer im Wesentli
chen auf Importe aus Nicht-EU-Staaten zu zahlen ist
und von den Unternehmen bei der Abführung der
Umsatzsteuer wieder in Abzug gebracht wird.
Tabelle 6 zeigt die erwartete Entwicklung des Steuer
auommens der Gemeinschaftsteuern bis zum Jahr
2026.
Tabelle 6: Entwicklung des Steueraufkommens der
Gemeinschaftsteuern
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Gemeinschaftsteuern
(Mrd.€) 690,7 719,0 738,5 763,6
Lohnsteuer 236,2 248,9 260,0 271,4
veranlagte
Einkommensteuer 73,4 74,8 75,1 78,3
nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag 36,4 34,0 32,4 32,5
Abgeltungsteuer auf
Zins- und Veräuße
rungserträge
8,4 19,3 23,5 19,4
Körperschaftsteuer 44,9 39,8 35,8 38,2
Mindeststeuer - - - 1,0
Steuern vom
Umsatz 291,4 302,1 311,9 322,9
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Bundessteuern
Die Energiesteuer ist die auommensstärkste Bun
dessteuer. Sie ist eine bundesgesetzlich geregelte Ver
brauchsteuer. Besteuert wird grundsätzlich nur der
Verbrauch von Energieerzeugnissen (v. a. Mineralöle,
Erdgas und Kohle) zu energetischen Zwecken. Um
umweltfreundliche Energieträger und Verkehrsmittel
zu fördern, enthält das Energiesteuergesetz darüber hi
naus auch eine Reihe von Begünstigungsregelungen.
Zudem gibt es Vergünstigungen für die Wirtschaft, da
mit es nicht zu Wettbewerbsnachteilen gegenüber der
Konkurrenz aus dem Ausland kommt.
Die Versicherungsteuer trägt ebenfalls wesentlich zum
Steuerauommen der Bundessteuern bei. Sie gehört
zu den Verkehrsteuern. Ihre Bemessungsgrundlage
sind die Zahlungen von Versicherungsentgelten (Prä
mien, Beiträge). Der Steuersatz beträgt grundsätzlich
19 % des Versicherungsentgelts. Versicherungsteuer
frei sind u.a. alle gesetzlichen und privaten Lebens-,
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 134 –
Pege- und Krankenversicherungen sowie die gesetz
liche Arbeitslosenversicherung.
Eine weitere auommensstarke Bundessteuer ist die
Tabaksteuer. Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwa
ren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauchtabak) und
gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus
anderen Stoffen als Tabak bestehen. Bei der Tabak
steuer wird neben der Menge auch der Wert der ver
brauchsteuerpichtigen Ware für die Bemessung der
Steuer herangezogen.
Der Solidaritätszuschlag wird als Zuschlag zur Ein
kommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- und Kör
perschaftsteuer erhoben. Als solcher steigt dieser mit
Zuwächsen bei seinen Bemessungsgrundlagen bzw.
verringert sich, falls diese absinken. Seit dem Jahr 2021
wurde der Solidaritätszuschlag umfassend zu Gunsten
niedrigerer und mittlerer Einkommen zurückgeführt.
Tabelle 7 zeigt die erwartete Entwicklung des Steuer
auommens der Bundessteuern bis zum Jahr 2026.
Tabelle 7: Bundessteuern
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Bundessteuern
(Mrd.€) 101,8 103,5 109,6 108,2
Energiesteuer 36,7 35,1 38,4 36,7
Tabaksteuer 14,7 15,6 17,4 16,9
Alkoholsteuer 2,2 2,0 2,0 2,0
Schaumweinsteuer 0,4 0,4 0,3 0,3
Kaffeesteuer 1,0 1,0 1,0 1,0
Versicherungsteuer 16,9 18,2 19,5 20,1
Stromsteuer 6,8 5,2 5,9 7,1
Kraftfahrzeug-
steuer 9,5 9,7 9,6 9,6
Luftverkehrsteuer 1,5 1,8 2,1 2,1
EU-Energiekrisen-
beitrag 0,0 1,9 1,0 0,0
Solidaritätszuschlag 12,2 12,6 12,5 12,5
Übrige Bundessteuern 0,0 0,0 0,0 0,0
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Ländersteuern
Das Auommen aus den Ländersteuern wird weitge
hend durch die Erbschaftsteuer und die Grunderwerb
steuer dominiert. Im Jahr 2024 betrug der Anteil dieser
beiden Steuerarten am Gesamtauommen der Län
dersteuern fast 86 %. Der Erbschaftsteuer unterliegen
neben Erbschaften insbesondere auch Schenkungen
sowie Stiftungsvermögen. Grunderwerbsteuerpichtig
sind nicht nur unmittelbare Erwerbsvorgänge von
Grundstücken sondern - unter bestimmten Vorausset
zungen - auch mittelbare Erwerbe in Fällen, in denen
Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften den
Eigentümer wechseln und zum Vermögen dieser Ge
sellschaften auch Grundstücke gehören (sog. „Share
Deals“). Zu den Ländersteuern gehören weiterhin die
Rennwett- und Lotteriesteuer, die Feuerschutzsteuer,
die Biersteuer und die Vermögensteuer. Die Erhebung
der Vermögensteuer ist allerdings seit dem Jahr 1997
ausgesetzt.
Tabelle 8 zeigt die erwartete Entwicklung des Steuer
auommens der Ländersteuern bis zum Jahr 2026.
Tabelle 8: Ländersteuern
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Ländersteuern
(Mrd.€) 25,2 26,5 32,6 30,6
Vermögensteuer 0,0 0,0 0,0 0,0
Erbschaftsteuer 9,3 10,0 13,8 11,2
Grunderwerbsteuer 12,2 12,7 15,0 15,6
Rennwett- u.
Lotteriesteuer 2,5 2,5 2,5 2,5
Feuerschutzsteuer 0,7 0,7 0,8 0,8
Biersteuer 0,6 0,6 0,6 0,6
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
Gemeindesteuern
Die bei weitem bedeutendste Gemeindesteuer ist die
Gewerbesteuer. Im Jahr 2024 betrug der Anteil des
Auommens der Gewerbesteuer am Auommen der
Gemeindesteuern ca. 81 %. Grundsätzlich steht das
Auommen der Gewerbesteuer den Gemeinden zu.
Allerdings werden Bund und Länder durch die sog. Ge
werbesteuerumlage am Auommen der Gewerbesteu
er beteiligt. Hinsichtlich der Höhe des Auommens
ist die Grundsteuer die zweitwichtigste Gemeindesteu
er. Ausgehend von der Möglichkeit unterschiedliche
Hebesätzen festzusetzen, wird die Grundsteuer unter
schieden in die Grundsteuer A (land- und forstwirt
schaftliche Grundstücke) sowie die Grundsteuer B (be
baute und unbebaute Grundstücke). Ab dem Jahr 2025
besteht zudem für die Gemeinden die Möglichkeit für
baureife Grundstücke einen eigenen Hebesatz einzu
Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
Finanzbericht 2026
– 135 –
Stand der nanz- und
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei
Aufstellung des Bundeshaushalts 2026
führen (Grundsteuer C). Unter den sonstigen Gemein
desteuern wird eine Anzahl von Steuerarten mit relativ
geringem Auommen zusammengefasst. Hierzu ge
hören u.a. Hundesteuer, Vergnügungsteuer, Zweitwoh
nungsteuer sowie Jagd- und Fischereisteuer.
Tabelle 9 zeigt die erwartete Entwicklung des Steuer
auommens der Gemeindesteuern bis zum Jahr 2026.
Tabelle 9: Gemeindesteuern
Ist Schätzung
2023 2024 2025 2026
Gemeindesteuern
(Mrd.€) 92,3 93,3 93,0 97,2
Gewerbesteuer 75,1 75,3 74,7 78,7
Grundsteuer A 0,4 0,4 0,4 0,4
Grundsteuer B 15,1 15,6 15,9 16,1
Sonstige
Gemeindesteuern 1,7 1,9 2,0 2,0
Schätzung für die Jahre 2025 und 2026: Ergebnis Arbeitskreis "Steuer
schätzungen" vom Mai 2025.
3.6.3
Schlussbemerkung
Die kassenmäßige Entwicklung der Steuereinnahmen
seit 2023 und deren Verteilung auf die einzelnen Ge
bietskörperschaften sind auch Kapitel 7.8 und 7.9 zu
entnehmen.
Finanzbericht 2026 Stand der nanz- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bei Aufstellung des
Bundeshaushalts 2026
– 136 –
4
Überblick über die
Steuerrechtsänderungen vom
1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025 Finanzbericht 2026
– 137 –
Überblick über die Steuerrechtsänderungen
vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
Vorbemerkungen
Die Bundesregierung hat mit ihrer Steuerpolitik auf
die vergangenen und andauernden Krisen reagiert.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen wurden
im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten nan-
ziell entlastet. Darüber hinaus wurden Maßnahmen
zum Abbau bürokratischer Lasten umgesetzt.
Um EU- und internationale Einigungen umzusetzen,
erfolgten notwendige Anpassungen im nationalen
Recht an EU-Recht. Darüber hinaus wurden sieben
DBA durch das Wirksamwerden des BEPS-MLI an
den BEPS-Mindeststandard angepasst, um Steuerver
kürzung oder -umgehung zu vermeiden.
Im Einzelnen wurden im vorliegenden Berichtszeit
raum folgende wesentliche Steuerrechtsänderungen
verabschiedet und im BGBl.bekannt gemacht:
Änderungen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehr
steuern
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung
von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsge
setz) vom 23.Oktober 2024
Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom
23.Oktober 2024
Dritte Verordnung zur Änderung der ESanMV vom
4.November 2024
Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungs
verordnung vom 25.November 2024
Jahressteuergesetz 2024 vom 2.Dezember 2024
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenz
minimums 2024 vom 2.Dezember 2024
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie vom 11.Dezember 2024
Verordnung zur Änderung von Verordnungen im
Bereich der steuerberatenden Berufe vom 20.De
zember 2024
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steu
erfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.De
zember 2024
Änderungen auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern
und des nationalen Zollrechts
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Post
rechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) vom
15.Juli 2024
Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteu
er- und der Stromsteuer- Durchführungsverord
nung vom 20.Dezember 2024
Änderungen auf dem Gebiet des internationalen Steu
errechts
Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-
Abwehrverordnung vom 20.Dezember 2024
Austausch Finanzkonteninformationen (CRS) sowie
länderbezogener Berichte (CbCR)
Fünfte Verordnung zur Änderung der CRS-Aus
dehnungsverordnung vom 5.Juli 2024
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Aus
dehnungsverordnung vom 27.Februar 2025
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Aus
dehnungsverordnung vom 26.Mai 2025
Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025 Finanzbericht 2026
– 139 –
Überblick über die Steuerrechtsänderungen
vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
4.1
Änderungen auf dem Gebiet der
Besitz- und Verkehrsteuern
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bü
rokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom
23.Oktober 2024
(BGBl.2024 I Nr.323)
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)
hat die Bundesregierung unter koordinierender Feder
führung des Bundesministeriums der Justiz ein res
sortübergreifendes Gesetzgebungspaket auf den Weg
gebracht, um die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bür
ger und die Verwaltung von überüssiger Bürokratie
zu entlasten.
Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom 23.Ok
tober 2024
(BGBl.2024 I Nr.321)
Ziel der Tarifermäßigung für die Einkünfte aus Land-
und Forstwirtschaft nach §32c EStG ist eine Ab
milderung von Gewinnschwankungen infolge des
Klimawandels und allgemein schwankender Witte
rungsbedingungen. Die Regelung war bis zum Veranla
gungszeitraum 2022 befristet. Da sich die Situation der
Land- und Forstwirtschaft nicht verbessert hat, wird
die Tarifermäßigung bis 2028 befristet fortgeführt.
Dritte Verordnung zur Änderung der ESanMV vom
4.November 2024
(BGBl.2024 I Nr.341)
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der
ESanMV werden die Mindestanforderungen für ener
getische Maßnahmen nach der ESanMV an die Ände
rungen in der Bundesförderung für efziente Gebäude
(BEG EM) angepasst. So wird der angestrebte Gleich
lauf der beiden Förderungen sichergestellt.
Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsver
ordnung vom 25.November 2024
(BGBl.2024 I Nr.364)
Die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungs
verordnung sieht im Wesentlichen eine deutliche An
hebung der Bagatellgrenze nach §7 Absatz 2 MV
für Zahlungsmitteilungen, eine Konkretisierung der
vom Bundesamt für Justiz nach §4a MV zu übermit
telnden Daten und eine Änderung der bislang gelten
den Übergangsregelung vor. Durch die Änderung der
Übergangsregelung werden die Übermittlungsfristen
auf Antrag verlängert sowie eine Befreiung von der
elektronischen Übermittlungspicht zugelassen.
Jahressteuergesetz 2024 vom 2.Dezember 2024
(BGBl.2024 I Nr.387)
Mit dem Gesetz werden Anpassungen in verschie
denen Bereichen des deutschen Steuerrechts umge
setzt. Dies betrifft insbesondere die Anpassung an EU-
Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen
auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
und des BFH. Daneben enthält das Gesetz eine Viel
zahl von Einzelmaßnahmen überwiegend technischen
Charakters.
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzmi
nimums 2024 vom 2.Dezember 2024
(BGBl.2024 I Nr.386)
Mit dem Gesetz werden zu der verfassungsrechtlich
gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzmini
mums 2024 die folgenden Maßnahmen umgesetzt: für
den Veranlagungszeitraum 2024 werden der in den
Einkommensteuertarif integrierte Grundfreibetrag auf
11.784 Euro und der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro
(3.306 Euro je Elternteil) angehoben.
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bü
rokratie vom 11.Dezember 2024
(BGBl.I 2024 Nr.411)
Es handelt sich um eine ressortübergreifende Sammel
verordnung, die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bür
ger und die Verwaltung von überüssiger Bürokratie
entlastet, soweit Verordnungsrecht betroffen ist. Die
Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung er
möglicht die vollständige elektronische Abwicklung
von Vergütungsabrechnungen von Steuerberaterinnen
und Steuerberatern (Entlastung rund 400 Mio. Euro
jährlich).
Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Be
reich der steuerberatenden Berufe vom 20.Dezember
2024
(BGBl.I 2024 Nr.443)
In der Prüfungsordnung der Steuerberaterprüfung
wurden kleinere punktuelle Änderungen vorgenom
men, die zu mehr Transparenz bei der Steuerberater
prüfung führen (u.a. Aufnahme der Einzelnoten der
schriftlichen Steuerberaterprüfung in den Bescheid
über das Nichtbestehen; Mitteilung der Einzelnoten
der schriftlichen Steuerberaterprüfung bei Ladung zur
Finanzbericht 2026 Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
– 140 –
mündlichen Prüfung). Außerdem werden die Digita
lisierung des Bestellungsverfahrens von Steuerbera
terinnen und Steuerberatern (§34 DVStB) weiter ver
einfacht und kohärente Vorgaben zu Ausschlüssen
bei Berufshaftpichtversicherungen53a DVStB) ge
schaffen. Darüber hinaus sieht die Verordnung eine
Änderung der Steuerberaterplattform- und -postfach
verordnung (StBPPV) vor, um Steuerberaterinnen und
Steuerberatern auch nach dem 31.Dezember 2024
die Nutzung des Mitgliedsausweises der zuständigen
Steuerberaterkammer zur Authentisierung der Über
mittlung von Dokumenten mit einer nicht-qualiziert
elektronischen Signatur über das besondere elektroni
sche Steuerberaterpostfach bis 31.Dezember 2026 zu
ermöglichen.
Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuer
fortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.Dezember
2024
(BGBl.2024 I Nr.449)
Mit dem Gesetz erfolgt die Anpassung des Einkom
mensteuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025
und 2026 an die Ergebnisse des 15. Existenzminimum
berichts sowie des 6. Steuerprogressionsberichts (Erhö
hung Grundfreibetrag und Rechtsverschiebung Tarif
eckwerte). Der Grundfreibetrag für 2025 wurde auf
12.096 Euro angehoben. Für das Jahr 2026 wurde der
Grundfreibetrag um weitere 252 Euro auf 12.348 Eu
ro angehoben. Zudem wurde der Kinderfreibetrag für
2025 auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil) angeho
ben. Für 2026 erfolgt eine weitere Anhebung auf 6.828
Euro (3.414 Euro je Elternteil). Das Kindergeld ab dem
Jahr 2025 wurde von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind
und Monat erhöht. Ab 2026 erfolgt eine weitere Erhö
hung auf 259 Euro pro Kind und Monat.
4.2
Änderungen auf dem Gebiet
der Verbrauchsteuern und des
nationalen Zollrechts
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Post
rechtsmodernisierungsgesetz – PostModG) vom
15.Juli 2024
(BGBl.2024 I Nr.236)
Aufgrund der deutlich sinkenden Sendungsmengen
im Brieereich ist mit einer Verteuerung insbesonde
re von Briefdienstleistungen zu rechnen, wie sie in
anderen europäischen Ländern bereits in der Vergan
genheit zu beobachten war. Dieser Entwicklung wird
durch Anpassungen der Universaldienstvorgaben ent
gegengewirkt (auch für die Zukunft durch die Aufnah
me einer Evaluierungsklausel für den Universaldienst).
Voraussichtlich wird es nicht vollständig gelingen, kos
tenbedingte Preissteigerungen aufzufangen.
Die Aufnahme von Teilleistungen in den Katalog der
Universaldienstleistungen hat zunächst keine unmit
telbare Folgewirkung für die Umsatzsteuerbefreiung
nach §4 Nr.11b des Umsatzsteuergesetzes. Mittelbar
ist dadurch eine Umsatzsteuerbefreiung für Teilleis
tungen zu erwarten.
Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteu
er- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung
vom 20.Dezember 2024
(BGBl.I 2024 Nr.445)
Die Änderungen betreffen die Strom- und Energie
steuerentlastungen für Unternehmen des Produzier
enden Gewerbes, die Nachweiserbringung bei der
Inanspruchnahme von staatlichen Beihilfen sowie
Meldepichten im Bereich der Energiesteuer- und
Stromsteuer-Transparenzverordnung.
Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025 Finanzbericht 2026
– 141 –
Überblick über die Steuerrechtsänderungen
vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
4.3
Änderungen auf dem Gebiet des
internationalen Steuerrechts
Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-
Abwehrverordnung vom 20.Dezember 2024
(BGBl. 2024 I Nr.444)
Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete,
welche nach Maßgabe des §2 Absatz 1 StAbwG nicht
kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in
der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffent
lichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebie
te für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung
gelistet sind. Die EU-Liste wird zweimal jährlich aktu
alisiert, i.d.R. im Februar und Oktober. Die Mitglied
staaten der Europäischen Union überprüfen die von
den Jurisdiktionen erzielten Fortschritte in den Berei
chen Transparenz, faire Besteuerung und Implemen
tierung von Maßnahmen gegen Gewinnkürzung und
Gewinnverschiebung (BEPS). Im Februar und Oktober
2024 konnte jeweils eine Einigung über die Aktualisie
rung der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Ge
biete für Steuerzwecke im Rat der Europäischen Union
für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) erzielt werden.
Durch die Aktualisierungen im Jahr 2024 werden An
tigua und Barbuda, die Bahamas, Belize, die Seychel
len sowie die Turks- und Caicosinseln nicht länger in
der EU-Liste aufgeführt. Damit benden sich auf der
EU-Liste nun 11 Staaten bzw. Hoheitsgebiete. Die Än
derungsverordnung setzt diese Aktualisierung gemäß
§3 Absatz 1 StAbwG in deutsches Recht um.
Austausch Finanzkonteninformationen (CRS) sowie
länderbezogener Berichte (CbCR)
Fünfte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdeh
nungsverordnung vom 5.Juli 2024
(BGBl. 2024 II Nr.267)
Die Rechtsverordnung setzt die Mehrseitige Vereinba
rung zwischen den zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen über Fi
nanzkonten im Verhältnis zu Georgien und Thailand
in Kraft.
Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdeh
nungsverordnung vom 27.Februar 2025
(BGBl. 2025 II Nr.64)
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung zur Ände
rung der Änderung der CbCR-Ausdehnungsverord
nung können länderbezogene Berichte auch zwischen
der zuständigen Behörde der Bundesrepublik Deutsch
land und den zuständigen Behörden Albaniens, Ar
meniens, Montenegros und der Ukraine entsprechend
der Mehrseitigen Vereinbarung ausgetauscht werden.
Damit wächst die Zahl der Staaten und Hoheitsgebiete,
die nach §1 CbCRAusdV am Informationsaustausch
teilnehmen, auf 52 an.
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdeh
nungsverordnung vom 26.Mai 2025
(BGBl. 2025 II Nr.170)
Die Rechtsverordnung setzt die Mehrseitige Vereinba
rung zwischen den zuständigen Behörden über den
automatischen Austausch von Informationen über
Finanzkonten im Verhältnis zu Armenien, Moldau,
Uganda und der Ukraine in Kraft.
Finanzbericht 2026 Überblick über die Steuerrechtsänderungen vom 1.Juli 2024 bis 30.Juni 2025
– 142 –
5
Finanzbeziehungen zwischen
Bund, Ländern und
Kommunen
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 143 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
5.1
Überwachung der Haushalte von
Bund und Ländern durch den
Stabilitätsrat
Nach Artikel 109a Grundgesetz und dem gleichzeitig
beschlossenen Gesetz zur Errichtung eines Stabilitäts
rates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen hat
der Stabilitätsrat die Aufgabe, zur Vermeidung von
Haushaltsnotlagen die Haushaltswirtschaft von Bund
und Ländern fortlaufend zu überwachen, drohende
Haushaltsnotlagen festzustellen und Sanierungspro
gramme zu vereinbaren. Mit dem Gesetz zur Abschaf
fung des Finanzplanungsrates und der Übertragung
der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat
sowie zur Änderung weiterer Gesetze wurde dem
Stabilitätsrat zusätzlich unter anderem die Koordinie
rung der Haushalts- und Finanzplanungen gemäß §51
Haushaltsgrundsätzegesetz übertragen. Dem Stabili
tätsrat gehören der Bundesnanzminister, die Finanz
minister der Länder und die Bundeswirtschaftsminis
terin an. Die Beschlüsse und Beratungsunterlagen
werden unter:www.stabilitaetsrat.de veröffentlicht.
Zuletzt fanden die 30. und 31. Sitzung des Stabilitätsra
tes statt:
Dreißigste Sitzung des Stabilitätsrates
Überwachung öffentlicher Haushalte zwischen neuen
europäischen Anforderungen und innerstaatlichen He
rausforderungen
Der Stabilitätsrat tagte am 5.Dezember 2024 unter
dem Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Dr.
Jörg Kukies, und der Ministerin der Finanzen des
Landes Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen.
Er kam in der Sitzung mit seinen Beschlussfassun
gen zur Einhaltung der Schuldenbremsen von Bund
und Ländern sowie zur Haushaltsüberwachung zur
Vermeidung drohender Haushaltsnotlagen zwei sei
ner wichtigen Überwachungsaufgaben nach. Zudem
schlossen der Stabilitätsrat und die Freie Hansestadt
Bremen eine Vereinbarung zu einem Sanierungspro
gramm für den Bremer Haushalt.
Herausfordernde Zeiten für die Haushaltspolitik von
Bund und Ländern
Einig waren sich Bundes- und Ländervertreterinnen
und -vertreter darüber, dass die Aufstellung tragfähi
ger Haushalte – und damit die Einhaltung der vom
Stabilitätsrat überwachten Regeln und Kennziffern –
zunehmend schwieriger würde. Deutschland stehe vor
großen wirtschafts- und nanzpolitischen Herausfor
derungen etwa mit Blick auf die Stärkung des Wachs
tumspotenzials der deutschen Volkswirtschaft. Hierzu
gehöre auch die Finanzierung der dafür notwendigen
öffentlichen Investitionen.
Bundesminister der Finanzen, Dr. Jörg Kukies:
„Die Arbeit des Stabilitätsrats leistet einen wichtigen Bei
trag zur nanzpolitischen Stabilität Deutschlands. Auch
im Rahmen des reformierten Stabilitäts- und Wachs
tumspakts spielt der Stabilitätsrat eine entscheidende
Rolle bei der Beurteilung, ob die europäischen Vorga
ben eingehalten werden. Tragfähige Staatsnanzen sind
eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Bund, Länder
und Kommunen den hohen Investitionsbedarfen begeg
nen können. Die neuen europäischen Regeln begrenzen
das staatliche Ausgabenwachstum und verlangen von
uns eine solide Finanzpolitik. Dafür müssen wir die rich
tigen Prioritäten setzen. Dazu gehört vor allem, dass
wir verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen
in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes schaffen, damit
die deutsche Volkswirtschaft auf den Wachstumspfad
zurückkehren kann. Nur so wird es uns gelingen, den
sozialen Zusammenhalt in unserem Land zu sichern."
Die Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-
Pfalz, Doris Ahnen:
„Die öffentlichen Haushalte sehen sich großen Belastun
gen gegenüber. Die deutsche Wirtschaft bendet sich
in einer Schwächephase. Unser Ziel sollte in diesen Zei
ten klar sein: Wir müssen nanzielle Spielräume sicher
stellen, um notwendige Investitionen in Bildung, Klima
schutz, Digitalisierung und Infrastruktur zu tätigen und
die wirtschaftliche Dynamik zu erhöhen. Bund, Länder
und Kommunen müssen in der Lage sein, wichtige Zu
kunftsaufgaben anzugehen.
Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-
Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:
„Die deutsche Wirtschaft steckt in einer hartnäckigen
strukturellen Krise, die die amtierende Bundesregierung
nicht in den Griff bekommen hat. Das Wegbrechen der
Steuereinnahmen sorgt in den Länder- sowie Kommu
nalhaushalten dafür, dass die nanziellen Handlungs
spielräume immer enger werden. Das kann so nicht wei
tergehen.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 145 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
Zügige Umsetzung der neuen europäischen Haushalts
überwachung in Deutschland
Der Stabilitätsrat beriet darüber hinaus über den Stand
der Umsetzung der neuen europäischen Haushalts
überwachung nach der im Frühjahr 2024 erfolgten Re
form des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Er nahm
zur Kenntnis, dass die zum Auftakt der neuen euro
päischen Haushaltsüberwachung erforderliche Einrei
chung eines mittelfristigen nanzpolitisch-strukturel-
len Plans (FSP) bei der Europäischen Kommission und
beim ECOFIN-Rat aufgrund der zum damaligen Zeit
punkt anstehenden Wahl zum Deutschen Bundestag
erst im Jahr 2025 erfolgen könne. Der Stabilitätsrat
kündigte an, vor Übermittlung des FSP eine Stellung
nahme zum Nettoausgabenpfad abzugeben. Zudem
mahnte er an, dass auch die innerstaatliche Umset
zung im Stabilitätsratsgesetz und Haushaltsgrundsät
zegesetz im Jahr 2025 zügig erfolgen müsse, damit der
Stabilitätsrat die neue europäische Überwachungsauf
gabe ab 2025 auf einer nationalen Rechtsgrundlage
wahrnehmen könne.
Bund und Länder halten Schuldenbremse ein
Anhand seines harmonisierten Analysesystems stellte
der Stabilitätsrat bei der Überwachung der Einhaltung
der Schuldenbremse fest, dass sich für 2023 und 2024
beim Bund und allen Ländern keine Beanstandungen
ergeben. Für das Jahr 2025 ergeben sich für den Bund
und 15 Länder keine Beanstandungen; ein Land hat
aufgrund des noch nicht vorliegenden Haushaltspla
nentwurfes keine Daten im harmonisierten Analyse
system für das Jahr 2025 ausgewiesen.
Zwei Länder bei Haushaltsüberwachung zur Vermei
dung drohender Haushaltsnotlagen auffällig
Im Rahmen der Haushaltsüberwachung zur Vermei
dung drohender Haushaltsnotlagen sind die Ergebnis
se für das Saarland auffällig. Vorbehaltlich der Be
wertung durch den Evaluationsausschuss geht der
Stabilitätsrat davon aus, dass sich diese Auffälligkeit
letztlich aus einem Sondereffekt in 2023 ergeben
könnte, der keine Haushaltsbelastung darstellt. Der
Evaluationsausschuss wird gemäß den gesetzlichen
Vorgaben mit der Prüfung dieses Sachverhalts beauf
tragt.
Für Bremen weisen die Kennziffern weiterhin auf eine
drohende Haushaltsnotlage hin.
Vereinbarung zum Sanierungsprogramm mit der Freien
Hansestadt Bremen
Erfolgreich abschließen konnte der Stabilitätsrat auch
seine Gespräche mit der Freien Hansestadt Bremen
über die Vereinbarung eines Sanierungsprogramms.
Mit dem Sanierungsprogramm werden Maßnahmen
eingeleitet, um die Haushaltslage Bremens zu verbes
sern. Ziel ist es, damit die durch den Stabilitätsrat at
testierte drohende Haushaltsnotlage in den kommen
den Jahren bis spätestens 2028 abzuwenden.
Einunddreißigste Sitzung des Stabilitätsrates
Finanzpolitik im Spannungsfeld zwischen neuen natio
nalen Spielräumen und europäischen Fiskalregeln
Der Stabilitätsrat tagte am 12.Juni 2025 unter dem
Vorsitz des Bundesministers der Finanzen, Lars Kling
beil, und des Ministers der Finanzen des Landes Nord
rhein-Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk.
Nachdem die Bundesregierung mit der Europäischen
Kommission aufgrund der vorgezogenen Wahl zum
Deutschen Bundestag eine Verschiebung der Abgabe
des ersten deutschen mittelfristigen nanzpolitisch-
strukturellen Plans (FSP) gemäß den Bestimmungen
des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakts
(SWP) vereinbart hatte, wird Deutschland den FSP bei
der Europäischen Kommission einreichen, sobald die
notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Im FSP ist
ein Nettoausgabenpfad festzulegen, der tragfähige öf
fentliche Finanzen sicherstellt. Der Stabilitätsrat wird
zu diesem Nettoausgabenpfad eine Stellungnahme ab
geben und anschließend dessen Einhaltung überwa
chen.
Ende April hat die Bundesregierung erstmalig den
jährlichen Fortschrittsbericht gemäß dem reformier
ten SWP bei der Europäischen Kommission einge
reicht. Dieser hat das Stabilitätsprogramm und das
Nationale Reformprogramm abgelöst. Die darin be
schriebene Projektion mit Stichtag 31.März geht für
das Jahr 2025 von einem gesamtstaatlichen Dezit
von 2 ½ Prozent des BIP und einer Maastricht-Schul
denquote von 62 ¾ Prozent des BIP aus, berücksich
tigt aber noch nicht die Auswirkungen der im März
erfolgten Grundgesetzänderungen – die Bereichsaus
nahme für verteidigungsrelevante Ausgaben von der
Schuldenbremse, das Sondervermögen Infrastruktur
und Klimaneutralität in Höhe von bis zu 500 Mrd. Eu
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 146 –
ro und den strukturellen Verschuldungsspielraum für
die Länder in Höhe von 0,35 Prozent des BIP. Die
hierdurch hinzugewonnenen nationalen skalischen
Spielräume stehen in einem Spannungsverhältnis zu
den Anforderungen der europäischen Fiskalregeln.
Der Stabilitätsrat erkennt die skalische Notwendig
keit an, die Nationale Ausweichklausel für Verteidi
gungsausgaben zu aktivieren, wie von der Bundesre
gierung beantragt. Diese skalischen Spielräume sind
erforderlich, um den hohen Risiken für die deutsche
und europäische Sicherheitsarchitektur zu begegnen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister waren
sich in der Sitzung einig, dass die Einhaltung der eu
ropäischen Fiskalregeln in naher Zukunft mit Anstren
gungen auf allen staatlichen Ebenen verbunden sein
dürfte. Für eine tragfähige Finanzpolitik — sowohl
im nationalen als auch im europäischen Kontext —
sei eine Stärkung des Potenzialwachstums unabding
bar. Dazu seien eine Investitionsoffensive und komple
mentär hierzu Strukturreformen notwendig.
In diesem Zusammenhang begrüßt der Stabilitätsrat,
dass das neue Sondervermögen Infrastruktur und Kli
maneutralität einen erheblichen Beitrag zur Stimu
lierung des Wachstums leisten kann. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Mittel zielgerichtet für Infrastruk
turinvestitionen eingesetzt werden, die wirksam zu ei
ner zusätzlichen Stärkung des Wachstumspotenzials
beitragen. Zudem müssten Bund, Länder und Kom
munen eine konsequente Überprüfung der Ausgaben
vornehmen und alle staatlichen Aufgaben auf ihre
Notwendigkeit überprüfen, um tragfähige Finanzen si
cherzustellen und den europäischen Fiskalregeln unter
Nutzung ihrer Flexibilitäten zu entsprechen.
Der Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil:
„Die heutigen Beratungen im Stabilitätsrat haben ge
zeigt, dass wir uns in Bund und Ländern über die Pri
oritäten einig sind: Entscheidend ist, dass wir jetzt die
Wirtschaft ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Wir sor
gen deshalb für massive private und öffentliche Inves
titionen. Wir schaffen mit Strukturreformen gute Rah
menbedingungen für die Wirtschaft: mit niedrigeren
Energiepreisen, weniger Bürokratie, mehr Fachkräften.
Außerdem werden wir die öffentlichen Finanzen weiter
konsolidieren: mit klaren Sparvorgaben, mit einem strik
ten Finanzierungsvorbehalt für jedes Vorhaben und einer
umfassenden Überprüfung staatlicher Aufgaben auf ihre
Notwendigkeit."
Der Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-
Westfalen, Dr. Marcus Optendrenk:
„Die steuerliche Entlastung der Wirtschaft ist richtig,
aber ihre Finanzierung darf nicht zu Lasten der Hand
lungsfähigkeit von Ländern und Kommunen gehen. Wir
brauchen ein faires und verlässliches Miteinander im fö
deralen Gefüge. Deshalb ist es gut, dass sich Schwarz-Rot
in ihrem Koalitionsvertrag zur Veranlassungskonnexität
bekennen und nun gemeinsam mit den Ländern an Lö
sungen arbeiten. Ziel muss ein Mechanismus sein, der
künftig greift, wenn Bundesgesetze zu nanziellen Belas
tungen bei Ländern und Kommunen führen. So schaffen
wir Verlässlichkeit für alle Ebenen.
Die Ministerin der Finanzen des Landes Rheinland-
Pfalz, Doris Ahnen:
„Deutschland braucht jetzt schnelle und gezielte Investi
tionen in eine moderne und leistungsfähige Infrastruk
tur. Das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro stellt
dafür erhebliche Mittel bereit – auch für Länder und
Kommunen. Wichtig ist nunmehr eine schnelle und un
bürokratische Umsetzung. Zusammen mit verbesserten
Rahmenbedingungen für private Investitionen ist dies
die Voraussetzung, damit Deutschland wieder auf einen
höheren Wachstumspfad gelangen kann. Deshalb ist es
wichtig, dass wir uns auch bei den geplanten steuerli
chen Erleichterungen schnell einigen und zu einer fairen
Lastenverteilung kommen.
Die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden
veröffentlicht unter: www.stabilitaetsrat.de.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 147 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
5.2
Finanzbeziehungen zwischen Bund
und Ländern
5.2.1
Beteiligungsverhältnis an den
Gemeinschaftsteuern
Nach Artikel 106 Absatz 3 GG sind Bund und Länder
an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
je zur Hälfte beteiligt. Für die Einkommensteuer gilt
diese hälftige Aufteilung, soweit das Auommen nicht
den Gemeinden zugewiesen wird. Die Gemeinden er
halten gemäß Gemeindenanzreformgesetz 15 % des
Auommens der Lohnsteuer und der veranlagten
Einkommensteuer sowie 12 % des Auommens der
Kapitalertragsteuer. Bund und Länder erhalten dem
entsprechend jeweils 42,5 % des Auommens der
Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer
sowie jeweils 44 % des Auommens der Kapitalertrag
steuer.
Artikel 106 Absatz 3 GG legt fest, dass die Anteile
von Bund und Ländern am Umsatzsteuerauommen
durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bun
desrates bedarf, festgesetzt werden. Im Rahmen der
laufenden Einnahmen haben der Bund und die Län
der dabei gleichmäßigen Anspruch auf die Deckung
ihrer notwendigen Ausgaben. Entwickeln sich die
Deckungsverhältnisse von Bund und Ländern ausei
nander, sind nach Artikel 106 Absatz 4 GG die Anteile
von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer anzupas
sen.
Konkretisiert wird die vertikale Umsatzsteuervertei
lung durch §1 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Da
nach erhielt der Bund im Jahr 2024 rd. 52,81 % des
Gesamtauommens der Umsatzsteuer abzüglich eines
Festbetrages in Höhe von rd. 14.240 Mio. €, der Anteil
der Länder betrug rd. 45,19 % zuzüglich eines Festbet
rages in Höhe von rd. 11.840 Mio. € und der Anteil der
Gemeinden belief sich auf rd. 2,00 % zuzüglich eines
Festbetrages in Höhe von 2.400 Mio.€.
Gemäß der vorläugen Jahresrechnung lag der Bun
desanteil am Gesamtauommen der Umsatzsteuer in
Höhe von 302,1 Mrd. Euro im Jahr 2024 bei rd. 48,10 %.
Die Länder erhielten im Jahr 2024 rd. 49,11 %. Der
Anteil der Gemeinden lag bei rd.2,79%.
Nachstehende Übersichten listen, ausgehend vom his
torischen Rechtsstand des §1 FAG im Jahr 2005, dieje
nigen gesetzlich beschlossenen Anpassungen der Um
satzsteueranteile auf, die im Berichtszeitraum 2025
bis 2029 fortwirken (Angaben in Mio. €, Rechtsstand
15.07.2025). Noch nicht berücksichtigt sind daher die
Übernahme der Mindereinnahmen der Kommunen
von 2025 bis 2029 aufgrund des Gesetzes für ein steu
erliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirt
schaftsstandorts Deutschland durch den Bund, die
Tranche für 2025 im Rahmen des „Paktes für den Öf
fentlichen Gesundheitsdienst“ sowie die Spitzabrech
nung der Unterstützung des Bundes für die Länder
und Gemeinden bei den Kosten der Fluchtmigration
mit 7.500 Euro je Asylerstantragsteller für das Jahr
2024. Diese Anpassungen der Umsatzsteuerverteilung
müssen gesetzlich noch umgesetzt werden.
Mit der vorliegenden Darstellung im Finanzbericht
kommt das Bundesministerium der Finanzen einer
entsprechenden Bitte des Haushaltsausschusses nach
(vgl. Drucksache 18/10397, S.10).
Entlastungen von Ländern und Gemeinden durch
Änderungen von §1 FAG (inMio.€)
1. Kompensation für Einnahmeausfälle bei der
Spielbankenabgabe wegen der Einführung der Um
satzbesteuerung von Spielbanken (Haushaltsbegleitge
setz 2006 vom 29.06.2006)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 60 60 60 60 60
2. Beitrag des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreu
ung durch pauschale Beteiligung an den Betriebskos
ten von zusätzlichen Betreuungseinrichtungen für Un
terdreijährige (Kinderförderungsgesetz vom 10.12.2008
sowie Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern
unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kin
dertagespege vom 15.02.2013)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 845 845 845 845 845
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 148 –
3. Ausgleich für Einnahmeausfälle der Län
der durch die Kindergelderhöhung ab 2010
(Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22.12.2009)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 1.326 1.326 1.326 1.326 1.326
4. Kompensation von Einnahmeausfällen bei Ländern
und Gemeinden aufgrund des Steuervereinfachungs
gesetzes 2011 (Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom
1.11.2011)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 319 319 319 319 319
5. Entlastung bei Kosten im Zusammenhang
mit Fluchtmigration (Asylverfahrensbeschleunigungs
gesetz vom 20.10.2015, Pauschalentlastungsgesetz vom
13.11.2023)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 1.250 1.250 1.250 1.250 1.250
6. Änderung der Umsatzsteuerverteilung im Zuge
der Gesamtentlastung der Kommunen in Höhe von
5 Mrd. € p. a. ab 2018 (Gesetz zur Beteiligung des
Bundes an den Kosten der Integration und zur wei
teren Entlastung von Ländern und Kommunen vom
1.12.2016)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Gemeinden 2.400 2.400 2.400 2.400 2.400
7. Entlastung der Länder im Zuge der Neuordnung der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen (Gesetz zur Neure
gelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems
ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtli
cher Vorschriften vom 14.08.2017)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 4.345 4.407 4.463 4.527 4.585
Die Entlastung der Länder setzt sich zusammen aus
einer Erhöhung ihres variablen Umsatzsteueranteils
um rd. 0,56 Prozentpunkte jährlich (also rd. 0,56% des
jährlichen Gesamtauommens der Umsatzsteuer) und
einer Erhöhung ihres Festbetrags gem. §1 Abs. 2 FAG
um 2.600 Mio. Euro je Jahr.
8. Erhöhung des Länderanteils als Folge des Auslaufens
der ktiven Abnanzierung des Fonds „Deutsche Ein
heit“ (Gesetz zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes
an den Integrationskosten der Länder und Kommunen
und zur Regelung der Folgen der Abnanzierung des
Fonds „Deutsche Einheit“ vom 17.12.2018)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 2.224 2.224 2.224 2.224 2.224
9. Ausgleich der Belastungen der Länder aus dem
KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz und
aus der Änderung des SGBVIII (Gesetz zur Weiterent
wicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kin
dertagesbetreuung vom 19.12.2018, Zweites Gesetz zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung vom 20.12.2022 und Gesetz
zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsaus
gaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme
und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom
21.11.2024)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 1.993 1.993 - - -
Die entsprechende Änderung des Finanzausgleichsge
setzes tritt gem. Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur
periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben
im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und des
Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung an dem
Tag in Kraft, an dem alle Länder und die Bundesrepub
lik Deutschland die Verträge nach §4 Absatz 2 des
KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes in
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 149 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
der am 1.Januar 2025 geltenden Fassung geändert ha
ben.
10. Entlastung der Länder durch das Vermittlungser
gebnis zum Klimapaket 2030 (Gesetz zur Umsetzung
des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom
21.12.2019)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 188 188 - - -
11. Anteiliger Ausgleich für laufende Belastungen der
Länder, die diesen aus der stufenweisen Einführung
eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grund
schulkinder entstehen (Gesetz zur ganztägigen Förde
rung von Kindern im Grundschulalter vom 2.10.2021
und Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung
von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kredit
aufnahme und Drittes Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbe
treuung vom 21.11.2024)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder - 135 460 785 1.110
12. Entlastung der Länder im Zusammenhang mit der
kommunalen Wärmeplanung (FAG-Änderungsgesetz
2024 vom 30.07.2024)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 100 100 100 100 -
13. Entlastung der Länder bei der Umsetzung des
Startchancen-Programms für allgemeine und berui-
che Schulen in struktureller Benachteiligung (FAG-Än
derungsgesetz 2024 vom 30.07.2024)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 600 600 600 600 600
14. Entlastung der Länder bei den Kosten für Schutz
und Beratung bei geschlechtsspezischer und häusli
cher Gewalt (Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem
bei geschlechtsspezischer und häuslicher Gewalt vom
24.02.2025)
Entlastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder - - 112 142 195
Belastungen von Ländern und Gemeinden durch
Änderungen von §1 FAG (inMio.€)
1. Belastung der Länder durch Übernahme
der Bundesbelastung bei den Sonderbedarfs-
Bundesergänzungszuweisungen nach §11 FAG we
gen struktureller Arbeitslosigkeit (Viertes Gesetz
für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
vom 24.12.2003, Jahressteuergesetz 2009 vom
19.12.2008, Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 7.12.2011, Gesetz zur Änderung des Finanzaus
gleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung vom
15.07.2013, Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den
Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen vom 1.12.2016, Gesetz
zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten
der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und
2021 vom 9.12.2019 und Gesetz zur Änderung des Fi
nanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes so
wie weiterer Gesetze vom 4.12.2022)
Belastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 82 82 82 82 82
2. Belastung von Ländern und Gemeinden durch
Erhöhung des Umsatzsteueranteils des Bundes im
Zusammenhang mit der Anhebung des Umsatzsteu
ersatzes zur Kompensation von Einnahmeausfällen
der Arbeitslosenversicherung durch Beitragssenkung
(Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29.06.2006; Angaben
als Ergebnis einer Modellrechnung auf der Grundlage
der aktuellen Steuerschätzung)
Belastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 5.880 6.088 6.279 6.493 6.690
Gemeinden 250 259 267 276 285
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 150 –
Die Belastung der Länder und Gemeinden erfolgte
durch eine Absenkung ihrer variablen Umsatzsteue
ranteile (Prozentsätze) zugunsten des Bundes.
3. Belastung der Länder durch Mitnanzierung des
Fluthilfeauaufonds (2013) und des Fonds Auauhilfe
2021 zur Leistung von Hilfen in den vom Starkregen
und Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Ländern
(Auauhilfegesetz vom 15.07.2013, Gesetz zur Neure
gelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems
ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtli
cher Vorschriften vom 14.08.2017 und Gesetz zur Er
richtung eines Sondervermögens „Auauhilfe 2021“
und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolven
zantragspicht wegen Starkregenfällen und Hochwas
sern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10.September 2021)
Belastung 2025 2026 2027 2028 2029
Länder 435 435 435 435 435
5.2.2
Gemeinschaftsaufgaben von Bund und
Ländern
Nach Artikel 91a GG wirkt der Bund bei gesamtstaat
lich bedeutsamen Maßnahmen zur Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur sowie zur Verbesse
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durch
seine Beteiligung an der Koordinierung und der Finan
zierung mit.
Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Län
der auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregi
onaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre zusammenwirken.
Nach Artikel 91b Absatz 2 GG können Bund und Län
der auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung
der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im interna
tionalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten
und Empfehlungen zusammenwirken.
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regi
onalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördern Bund und
Länder seit nunmehr 50 Jahren gemeinsam gezielt die
strukturschwächsten Regionen in Deutschland, um ih
nen die Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche
Entwicklung zu erleichtern. Im Rahmen der GRW wer
den vor allem Zuschüsse zu Investitionen der gewerb
lichen Wirtschaft und zur Förderung der wirtschafts
nahen Infrastruktur gewährt.
Die GRW wird jeweils zur Hälfte von Bund und Län
dern nanziert. Für das Jahr 2026 sieht der Bundes
haushalt Mittel i.H.v. rd. 640 Mio. € vor. Insgesamt
stehen im Rahmen der GRW also Mittel in Höhe von
etwa 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung.
Für die derzeitige Förderperiode (2022-2027) hat vor
allem NRW an Fördergebiet hinzugewonnen, wogegen
die Fördergebiete in den ostdeutschen Flächenländern
stärker ausdifferenziert wurden. In der Folge ist der
Anteil der ostdeutschen Länder am Gesamtbudget der
GRW von 80 % (2014-2021) auf 63 % (2022-2027) ge
sunken.
Bund und Länder werden im Jahr 2025 Überarbeitun
gen am Rahmenwerk vornehmen, die die Förderung
durch die GRW klarer, efzienter und anwendungs-
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 151 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
freundlicher machen, eventuelle Überregulierung zu
rückfahren und Regelungen wie auch die Sprache
an sich vereinfachen. Außerdem wird die Neuabgren
zung der Fördergebietskulisse für die kommende För
derperiode ab 2028 vorbereitet. Hierfür wurde ein
Forschungsgutachten vergeben. Ziel der Weiterent
wicklung und Neuabgrenzung der GRW ist unter an
derem, die Förderung proaktiver auszugestalten, um
drohende Strukturschwäche frühzeitig zu erkennen
und ihr präventiv entgegenzuwirken.
Zum 1. Januar 2020 hat die Bundesregierung die
Regionalförderung des Bundes mit dem Gesamtdeut
schen Fördersystem für strukturschwache Regionen
(GFS) neu aufgestellt. Das Gesamtdeutsche Fördersys
tem bündelt derzeit 16 regional wirksame Förderpro
gramme des Bundes unter einem gemeinsamen Dach
und basiert auf einem gemeinsamen Verständnis wirt
schaftlicher Strukturschwäche, welches grundsätzlich
auf der Abgrenzung des GRW-Fördergebiets beruht.
Mit den Programmen des Fördersystems wird ein brei
tes Bündel an Maßnahmen wie die Unternehmensför
derung, die Förderung von Forschung und Innovati
on, die Sicherung von Fachkräften, Breitbandausbau
und Digitalisierung sowie der Ausbau von Infrastruk
tur und Daseinsvorsorge adressiert. Im Jahr 2022 hat
ten die Programme des GFS ein Fördervolumen von
4,2 Mrd.€.
In der vergangenen Legislaturperiode hat die Bundes
regierung einen Prozess zur Weiterentwicklung des
GFS initiiert. Im Ergebnis einer dafür in Auftrag ge
gebenen Studie liegen erste Wirkungsanalysen und
Transparenzfortschritte hinsichtlich der Mittelvertei
lung vor. Die Ergebnisse dieser Analysen zur Wirksam
keit und Evaluierung der Programme des GFS sind
auch in den Gleichwertigkeitsbericht eingeossen, den
die Bundesregierung am 3.Juli 2024 erstmals vorgelegt
hat.
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten
schutzes
Die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesse
rung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)
dient dazu, eine leistungsfähige, auf künftige Anfor
derungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu
gewährleisten und ihre Wettbewerbsfähigkeit im Ge
meinsamen Markt der Europäischen Union zu ermög
lichen, die Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rah
men der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen
Union zu fördern sowie den Küsten- und den Hoch
wasserschutz zu verbessern. Ihre Durchführung erfolgt
auf der Grundlage des vom Bund/Länder-Planungs
ausschuss (PLANAK) beschlossenen Rahmenplans.
Neben dem allgemeinen Rahmenplan sind für den
Küstenschutz aufgrund seiner besonderen Bedeutung
für den Schutz von Leib, Leben und Eigentum Mittel
in Höhe von 120 Mio. € mit separatem Mittelansatz
veranschlagt.
Für den Hochwasserschutz sind mit der gleichen Be
gründung Mittel in Höhe von insgesamt 127 Mio. €
etatisiert.
In Ergänzung zu den für Küsten- und Hochwasser
schutz bereitgestellten Mitteln wird die Mittelausstat
tung für die allgemeine GAK im Regierungsentwurf
2026 mit rd. 660 Mio. € veranschlagt.
Für die GAK stehen damit im Jahr 2026 insgesamt
rd. 907 Mio. € Bundesmittel zur Verfügung. Mit den
Konanzierungsmitteln der Länder ergibt dies ein
Fördervolumen von bis zu 1,5 Mrd. € (gesetzliche
Lastenverteilung: Bund 60 % und Länder 40 % bei
der Agrarstrukturverbesserung (einschließlich Hoch
wasserschutz) sowie 70:30 % beim Küstenschutz). Für
längerfristig zu planende Maßnahmen stehen für die
Folgejahre außerdem Verpichtungsermächtigungen
zur Verfügung.
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der
gemeinsamen Wissenschafts- und Forschungsför
derung
Nach Artikel 91b Absatz 1 GG können Bund und Län
der auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregi
onaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft,
Forschung und Lehre zusammenwirken.
Durch Verwaltungsabkommen vom 11. September
2007, zuletzt geändert am 13. November 2020, ha
ben Bund und Länder auf der Grundlage von Ar
tikel 91b GG die Errichtung einer Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) vereinbart. Der GWK
gehören die für Wissenschaft und Forschung sowie
die für Finanzen zuständigen Ministerinnen und Mi
nister und Senatorinnen und Senatoren des Bundes
und der Länder an. Sie behandelt alle Bund und Län
der gemeinsam berührenden Fragen der Förderung
von Wissenschaft, Forschung und Lehre, der wissen
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 152 –
schafts- und forschungspolitischen Strategien und des
Wissenschaftssystems.
Die gemeinsame Forschungsförderung erstreckt sich
auf die in der Anlage zum GWK-Abkommen ge
nannten Einrichtungen sowie auf zahlreiche wissen
schaftsbezogene Programme. Zu den begünstigten
Einrichtungen gehören Forschungseinrichtungen und
Forschungsförderorganisationen wie etwa die MPG,
die DFG, die Mitgliedseinrichtungen der WGL und der
HGF sowie die FhG.
Bund und Länder haben am 16.Juni 2016 ein wett
bewerbliches Verfahren zur Förderung von Spitzen
forschung an Universitäten (Exzellenzstrategie) als
Nachfolgeprogramm der Exzellenzinitiative beschlos
sen. Die Mittel für die Förderung werden vom Bund
und vom jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75:25 ge
tragen. Die Exzellenzstrategie umfasst die Förderlini
en Exzellenzcluster zur projektbezogenen Förderung
international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder an
Universitäten sowie Exzellenzuniversitäten zur dauer
haften Stärkung der Universitäten als Institutionen.
Für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten stellt
der Bund in 2026 rund 515 Mio. € zur Verfügung.
Mit dem ebenfalls am 16. Juni 2016 beschlossenen Pro
gramm zur Förderung des wissenschaftlichen Nach
wuchses soll die Attraktivität und Wettbewerbsfähig
keit des deutschen Wissenschaftssystems durch die
strukturelle und ächendeckende Einführung des Kar
rierewegs der Tenure-Track-Professur gestärkt werden.
Dazu werden ca. 1.000 Tenure-Track-Professuren in
Deutschland im Programm gefördert. Im Jahr 2026
stellt der Bund rund 121 Mio. € zur Verfügung.
Die Bund-Länder-Initiative zur Förderung des for
schungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologiet
ransfers an deutschen Hochschulen – „Innovative
Hochschule“ – richtet sich insbesondere an Fachhoch
schulen sowie kleine und mittlere Universitäten. Sie
unterstützt Hochschulen in der Prolierung im Leis
tungsbereich Transfer und Innovation und stärkt ihre
strategische Rolle im regionalen Innovationssystem.
Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10
vom Bund und dem jeweiligen Sitzland getragen. Im
Jahr 2026 stellt der Bund hierfür rund 55 Mio. € zur
Verfügung.
Der Pakt für Forschung und Innovation (PFI) unter
stützt die Wissenschafts- und Forschungsorganisatio
nen und gibt ihnen langfristige Planungssicherheit.
Bund und Länder haben den PFI 2005 erstmals mit
den Wissenschaftsorganisationen geschlossen. Der PFI
wurde bereits dreimal fortgeschrieben, stets verbun
den mit einer angestrebten Steigerungsrate der Grund
nanzierung. In der Periode 2016 bis 2020 (PFI III)
wurde der jährliche Aufwuchs dabei alleine vom Bund
getragen. Die bisher letzte Fortschreibung haben Bund
und Länder für den Zeitraum 2021 bis 2030 als PFI
IV geschlossen. In diesem Zeitraum streben Bund
und Länder – vorbehaltlich der jährlichen Haushalts
verhandlungen mit den Einrichtungen und vorbehalt
lich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden
Körperschaften an, den einzelnen Wissenschaftsein
richtungen jährlich einen Aufwuchs der Zuwendung
um drei Prozent zu gewähren. Der jährliche Aufwuchs
wird in den Jahren 2021 bis 2030 von Bund und
Ländern nach den in den jeweiligen Ausführungsver
einbarungen festgelegten Schlüsseln aufgebracht. Der
während der Laufzeit je Einrichtung erreichte Betrag,
um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüssel
gerechten Bundesanteil abweicht, wird seit dem Jahr
2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des
Länderanteils zurückgeführt. Ab dem Jahr 2030 erfolgt
die Finanzierung vollständig nach den in den Ausfüh
rungsvereinbarungen festgelegten Schlüsseln.
Mit dem von Bund und Ländern beschlossenen „Zu
kunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ (ZSL) ver
bessern Bund und Länder gemeinsam die Qualität von
Studium und Lehre und erhalten bedarfsgerecht die
mit dem Hochschulpakt 2020 aufgebauten Studienka
pazitäten an den Hochschulen in Deutschland. Für das
Jahr 2026 stellt der Bund 2,14 Mrd. € zur Verfügung.
Mit der im Jahr 2019 von Bund und Ländern be
schlossenen Verwaltungsvereinbarung „Innovation in
der Hochschullehre“ wurde die Förderung innovativer
Lehre erstmals institutionell in Form einer eigenen
Organisationseinheit verankert. Die Gemeinsame Wis
senschaftskonferenz (GWK) hat die Toepfer Stiftung
gGmbH als Trägerinstitution ausgewählt. Im Jahr 2026
stellt der Bund 110 Mio. € zur Verfügung.
Aufgrund von Artikel 91b Absatz 1 GG wirken
Bund und Länder auch bei der Förderung von
Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen
Hochleistungsrechnens an Hochschulen zusammen.
Hierfür stellt der Bund den Ländern jährlich bis zu
316,75 Mio. € zur Verfügung.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 153 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
Auf der Grundlage von Artikel 91b Absatz 1 GG haben
Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung über
ein „Programm zur Förderung von professoralem Per
sonal an Fachhochschulen“ geschlossen. Ziel des Pro
gramms ist die Unterstützung der Fachhochschulen
bei der Gewinnung von Professorinnen und Professo
ren durch die Einführung oder den Ausbau struktur
wirksamer Instrumente zur Personalrekrutierung und
-qualizierung. Die Mittel des Programms werden von
Bund und Ländern im Verhältnis 71:29 getragen. Der
Bund stellt im Jahr 2026 rund 53 Mio. € zur Verfügung.
Bund und Länder fördern auf der Grundlage von Arti
kel 91b Absatz 1 GG den Auau und Förderung einer
Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Mit
der NFDI sollen die oft dezentral, projektförmig und
temporär gelagerten Datenbestände von Wissenschaft
und Forschung für das deutsche Wissenschaftssystem
systematisch erschlossen werden. Bund und Länder
stellen hierfür im Zeitraum von 2019 bis 2028 bis zu
90 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. In dieser Summe
enthalten sind neben den Kosten der Förderung der 27
NFDI-Konsortien und des Direktorats mit Geschäfts
stelle auch die Kosten des Verfahrens inkl. der Aus
wahl, Evaluation und Administration der Konsortien
durch die DFG. Die Mittel werden vom Bund und von
den Ländern im Verhältnis 90:10 getragen.
Bund und Länder haben am 27.November 2023 eine
Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der an
wendungsorientierten Forschung an Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften (HAW) beschlossen. Mit
der Förderung von Forschungsprojekten im Rahmen
dieses Programms soll insbesondere das Ziel verfolgt
werden, die Forschungsfähigkeiten und Forschungs
leistungen der HAW zu stärken. Bund und Länder stel
len gemeinsam von 2024 bis 2030 mit wechselnden
Anteilen bis zu rd. 493 Mio. € bereit. Im Jahr 2026 stellt
der Bund bis zu 65 Mio. € für Projektförderung zur
Verfügung.
Bund und Länder haben am 4.November 2022 auf der
Grundlage von Art. 91b GG eine neue Bund-Länder-
Vereinbarung zur Fortsetzung des Professorinnenpro
gramms (Professorinnenprogramm 2030) beschlossen.
Das Programm ist das zentrale Instrument von Bund
und Ländern, um die Gleichstellung von Frauen und
Männern in Hochschulen zu fördern. Es wirkt auf
zwei Ebenen: Es erhöht die Anzahl der Professorinnen
in Deutschland und stärkt durch spezische Maßnah
men die Gleichstellungsstrukturen an Hochschulen.
Das Programm wird hälftig von Bund und Ländern -
nanziert. Dabei beträgt der Bundesanteil in den Jahren
2023 bis 2030 160 Mio.€.
Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der
Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungs
wesens im internationalen Vergleich
Diese Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern
wird im Verwaltungsabkommen über das Zusammen
wirken von Bund und Ländern gemäß Art. 91b Absatz
2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähig
keit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)
vom 4. Juni 2007 geregelt.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Län
der wirken bei der Feststellung der Leistungsfähig
keit des Bildungswesens im internationalen Vergleich
und diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen
mit dem Ziel zusammen, die Qualität des deutschen
Bildungswesens zu stärken. Wesentliche Vorhaben
werden in regelmäßigen Zusammenkünften der Bun
desministerin für Bildung mit den für Bildung zustän
digen Ministerinnen und Ministern bzw. Senatorinnen
und Senatoren der Länder erörtert. Die Vorbereitung
und inhaltliche Abstimmung erfolgt in einer Steuer
ungsgruppe, welche durch einen wissenschaftlichen
Beirat unterstützt wird.
Aufgaben der Steuerungsgruppe sind insbesondere:
die Koordinierung der Teilnahme Deutschlands an
Vorhaben zur Feststellung der Leistungsfähigkeit
des deutschen Bildungswesens im internationalen
Vergleich,
die Koordinierung und Begleitung der Bildungs
berichterstattung sowie anderer Berichte bzw. Ak
tivitäten im Bildungsbereich gemäß Artikel 91b
Absatz2GG,
die Vorbereitung von Empfehlungen unter Be
rücksichtigung der Zuarbeiten des wissenschaftli
chen Beirats und
die Befassung mit Vorhaben der Bildungsfor
schung, die im gemeinsamen Interesse von Bund
und Ländern durchgeführt werden.
Im Rahmen der Bildungsberichterstattung ist der
von einer unabhängigen Autorengruppe alle zwei
Jahre vorzulegende Bildungsbericht zu nennen, der
die Gesamtentwicklung des deutschen Bildungswe
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 154 –
sens beschreibt. Zudem wird jährlich der Bildungs
nanzbericht veröffentlicht. Weiter wird die Teilnah
me Deutschlands an internationalen Untersuchungen
wie TIMSS, IGLU, ICILS, ICCS und PISA unterstützt
und vorbereitet. Mit dem nationalen Projektmanage
ment von PISA, der Measurementforschung und der
Erstellung von vertiefenden Analysen zu PISA leistet
das „Zentrum für internationale Bildungsvergleichs
studien“ (ZIB) einen wichtigen Beitrag zur Qualitäts
sicherung von Bildung sowie zur Verbreitung und
Nutzbarmachung von Ergebnissen der empirischen
Bildungsforschung.
5.2.3
Finanzhilfen des Bundes für Investitionen der
Länder und Kommunen
Artikel 104b GG gestattet dem Bund, den Ländern
Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen
der Länder und Gemeinden (einschließlich der GV)
zu gewähren, soweit das Grundgesetz ihm für den
jeweiligen Bereich Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnli
chen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates
entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich be
einträchtigen, kann der Bund Finanzhilfen auch ohne
Gesetzgebungsbefugnis gewähren.
Die Investitionen müssen erforderlich sein, um ei
nen der drei in Artikel 104b GG genannten Förder
zwecke zu erreichen. Während der erste Förderzweck
(„zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftli
chen Gleichgewichts“) Maßnahmen zur Förderung der
Konjunktur betrifft, ermöglichen der zweite und dritte
Zweck Finanzhilfen für besonders bedeutsame Inves
titionen der Länder und Gemeinden (GV), die „zum
Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bun
desgebiet“ und „zur Förderung des wirtschaftlichen
Wachstums“ erforderlich sind.
Das zugehörige Bundesgesetz oder die Verwaltungs
vereinbarung kann Bestimmungen über die Ausgestal
tung der jeweiligen Länderprogramme zur Verwen
dung der Finanzhilfen vorsehen. Die Festlegung der
Kriterien für die Ausgestaltung der Länderprogramme
erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Län
dern. Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden
Mittelverwendung kann die Bundesregierung Bericht
und Vorlage der Akten verlangen und Erhebungen bei
allen Behörden durchführen.
Die Bundesmittel sind befristet zu gewähren und hin
sichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitab
ständen zu überprüfen. Sie sind im Zeitablauf mit fal
lenden Jahresbeträgen zu gestalten. Ferner werden die
Finanzhilfen des Bundes „zusätzlich zu eigenen Mit
teln der Länder bereitgestellt“ (Artikel 104b Absatz 2
Satz 5 GG). Diese mit Gesetz zur Änderung des Grund
gesetzes vom 28. März 2019 neu geschaffene Bestim
mung soll verhindern, dass die Bundesmittel lediglich
eigene Mittel der Länder ersetzen.
Im Rahmen der Neuregelung der Bund-Länder-Fi
nanzbeziehungen 2017 wurde Artikel 104c GG neu
geschaffen, welcher es dem Bund ermöglicht, Finanz
hilfen für bedeutsame Investitionen nanzschwacher
Gemeinden (einschließlich der GV) im Bereich der Bil
dungsinfrastruktur zu gewähren. Mit Gesetz zur Ände
rung des Grundgesetzes vom 28. März 2019 wurde die
Beschränkung auf „nanzschwache“ Gemeinden auf
gehoben und als Zielvorgabe aufgenommen, dass die
Förderung des Bundes „zur Steigerung der Leistungs
fähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ er
folgt. Dieser Sondertatbestand zu Artikel 104b GG
soll insbesondere dem bundesweit zu verzeichnenden
erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf
im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur
Rechnung tragen. Der Bund kann in diesem Bereich
Finanzhilfen gewähren, unabhängig davon, ob ihm
die Gesetzgebungsbefugnis zusteht. Zudem kann der
Bund auch Finanzhilfen für mit den Investitionen un
mittelbar verbundene, befristete Ausgaben gewähren.
Dies stellt eine Ausnahme dar; grundsätzlich kann
der Bund mit Finanzhilfen nur Sachinvestitionen för
dern. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ar
tikels 104b GG teilweise entsprechend (Artikel 104c
Satz 2 GG). Allerdings sind die Kontrollrechte des
Bundes bei Artikel 104c GG im Vergleich zu Arti
kel 104b GG zurückgenommen worden (Artikel 104c
Satz 3 GG). Ferner müssen Finanzhilfen gemäß Ar
tikel 104c GG nicht mehr mit im Zeitablauf fallen
den Jahresbeiträgen gewährt werden (Artikel 104c
Satz 2 GG).
Ebenfalls mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
vom 28. März 2019 wurde Artikel 104d GG geschaf
fen, ein weiterer Sondertatbestand für Finanzhilfen
des Bundes. Auf dieser Grundlage kann der Bund
den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeut
same Investitionen der Länder und Gemeinden (GV)
im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren, ob
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 155 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
wohl dem Bund insoweit keine Gesetzgebungskompe
tenz zusteht. Auf die Vorgabe einer Befristung und
degressiven Ausgestaltung der Finanzhilfen wurde (in
Abgrenzung zu Finanzhilfen gemäß Artikel 104b GG)
verzichtet. Damit wird dem Bund ermöglicht, nach
Maßgabe des Haushaltsgesetzes mit Finanzhilfen zu
einer langfristigen Verstetigung des sozialen Woh
nungsbaus beizutragen. Was die Überprüfung und
Kontrolle der Verwendung der den Ländern gewähr
ten Bundesmittel sowie die Unterrichtungsrechte von
Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung angeht, so
gelten die auf Finanzhilfen nach Artikel 104b GG an
zuwendenden Vorschriften entsprechend (Artikel 104d
Satz 2 GG).
Förderung von Investitionen nanzschwacher
Kommunen
Auf Grundlage von Art. 104b Grundgesetz hat der
Bund im Jahr 2015 das Sondervermögen „Kommunal
investitionsförderungsfonds“ mit einer anfänglichen
Ausstattung von 3,5 Mrd. € eingerichtet. Mit diesen
Mitteln förderte der Bund bis 2024 Investitionen -
nanzschwacher Kommunen mit einem Fördersatz von
bis zu 90 %. Die Förderung wird durch das Kommunal
investitionsförderungsgesetz (KInvFG) geregelt. Geför
dert wurden Investitionen in Bereichen, in denen der
Bund über eine Gesetzgebungskompetenz verfügt, also
in den Bereichen Infrastruktur, Bildungsinfrastruktur
(beschränkt auf energetische Sanierung) und Klima
schutz.
Mit dem Nachtragshaushaltgesetz 2016 wurde der
Kommunalinvestitionsförderungsfonds um weitere
3,5 Mrd. € auf insgesamt 7 Mrd. € aufgestockt. Im
Rahmen des zweiten Kapitels des KInvFG, das auf
Grundlage von Art. 104c Grundgesetz durch das Ge
setz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanz
ausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung
haushaltsrechtlicher Vorschriften geschaffen wurde,
können mit diesen weiteren Mitteln Investitionen
nanzschwacher Kommunen in die Sanierung, den
Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden all
gemeinbildender und berufsbildender Schulen mit ei
nem Fördersatz von bis zu 90 % gefördert werden. Der
Förderzeitraum dieses Programms endet 2026.
Finanzhilfen für Stadtsanierung und -entwicklung
Mit Finanzhilfen nach Artikel 104b GG beteiligt sich
der Bund maßgeblich an der Förderung der Erneue
rung, der Erhaltung und Stabilisierung von Städten
und Gemeinden. Im Rahmen der Städtebauförderung
werden die Finanzhilfen zur Beseitigung städtebauli
cher, funktionaler und sozialer Missstände eingesetzt.
Die Städtebauförderung wird 2026 auf 1 Mrd. € Pro
grammmittel angehoben und als „eigenständiges, eng
an den Problemlagen orientiertes Förderinstrument“
eingesetzt. Sie ist ein wichtiges Instrument, um die
Aufenthalts- und Erlebnisqualität in den Innenstäd
ten zu verbessern. Zentrale Bestandteile der Städte
bauförderung sind darüber hinaus Maßnahmen des
Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung. Die
Programmstruktur beinhaltet:
Programm „Lebendige Zentren“ (380 Mio. € Pro
grammmittel),
Programm „Sozialer Zusammenhalt“ (250 Mio. €
Programmmittel),
Programm „Wachstum und nachhaltige Erneue
rung“ (370 Mio. € Programmmittel).
Innerhalb der Programme sind Mittel für Maßnahmen
zur Revitalisierung von Brachächen zu verwenden.
Zur Deckung bereits eingegangener sowie neuer Ver
pichtungen sind für die Städtebauförderung im
Bundeshaushalt 2026 Ausgabemittel in Höhe von
rd. 504 Mio. € vorgesehen.
DigitalPakt Schule
Bund und Länder haben die Verwaltungsvereinbarung
für den DigitalPakt am 17. Mai 2019 unterzeichnet. Ge
fördert werden insbesondere digitale Lehr-/Lern-In
frastrukturen wie WLAN und Endgeräte wie interakti
ve Tafeln oder Beamer.
Der Bund stellt für den ursprünglich geplanten „Ba
sis“- DigitalPakt sowie drei Zusatzvereinbarungen, die
im Zuge der Covid 19 Pandemie beschlossen wur
den, über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt
6,5 Mrd. € zur Verfügung. Aufgrund des Charakters der
Bundesmittel als Finanzhilfen auf der Grundlage von
Artikel 104c des Grundgesetzes bringen die Länder zu
sätzlich einen nanziellen Eigenanteil von mindestens
10% ein.
Seit der Auösung des Sondervermögens „Digitale
Infrastruktur“ erfolgt die Mittelbereitstellung für die
Ausnanzierung der o. g. Maßnahmen aus Epl. 30 des
Bundeshaushalts.
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 156 –
Finanzhilfen zum Ganztagsausbau
In der 19. Legislaturperiode wurde mit dem Ganz
tagsförderungsgesetz die stufenweise Einführung eines
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grund
schulalter ab dem Jahr 2026 sowie die nanzielle Un
terstützung der Länder durch den Bund beim Ausbau
der Betreuungsinfrastruktur und der Beteiligung des
Bundes an den laufenden Betriebskosten der Ganz
tagsbetreuung geregelt. Damit eröffnet der Bund jun
gen Familien neue Perspektiven für gute Bildung der
Kinder und schafft Verbesserungen für die Vereinbar
keit von Familie und Beruf.
Über das Ende des Jahres 2020 errichtete Sonderver
mögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreu
ungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ stellt
der Bund Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Mrd. € für den
quantitativen und qualitativen investiven Ausbau der
ganztägigen Betreuungsangebote bereit. Die Finanzhil
fen wurden den Ländern bisher bis zum 30.Juni 2028
überjährig aus dem Sondervermögen gewährt. Mit
dem Gesetz zur Verlängerung der Fristen im Investi
tionsprogramm Ganztagsausbau wird den Planungs-
und Umsetzungsanforderungen der Länder und Kom
munen Rechnung getragen. Der Förder- und Abrech
nungszeitraum für die Mittel des Sondervermögens
wird um zwei Jahre bis 30.Dezember 2029 bzw. 30.Juni
2030 verlängert.
Den durch den Rechtsanspruch entstehenden zusätzli
chen Betriebskosten der Länder trägt der Bund durch
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Rechnung: Die
vertikale Umsatzsteuerverteilung wird zugunsten der
Länder ab 2026 jährlich aufwachsend von 135 Mio. €
auf bis zu 1,3 Mrd.€ p.a. ab 2030 angepasst.
Finanzhilfen im Rahmen des Startchancen-Pro
gramms
Zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der Bil
dung haben Bund und Länder das Startchancen-Pro
gramm vereinbart. Das Programm unterstützt bun
desweit etwa 4.000 allgemeinbildende und beruiche
Schulen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch
benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es ist zum
Schuljahr 2024/25 gestartet und hat eine Laufzeit von
zehn Jahren.
Das Mittelvolumen beträgt über die gesamte Pro
grammlaufzeit rund 20 Mrd. €. Der Bund stellt für
das Startchancen-Programm bis zu 1 Mrd. € pro Jahr
zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich in gleichem
Umfang.
Das Startchancen-Programm gliedert sich in drei zen
trale Programmsäulen:
Über das Investitionsprogramm der Säule I gewährt
der Bund den Ländern über die zehnjährige Pro
grammlaufzeit Finanzhilfen nach Art. 104c GG in Hö
he von bis zu 3,8 Mrd. €. Damit soll eine moderne,
klimagerechte und barrierefreie Bildungsinfrastruktur
mit hoher Aufenthaltsqualität, beispielsweise in Form
innovativer, vielseitig nutzbarer Lernumgebungen, an
den Startchancen-Schulen gefördert werden.
Für die Umsetzung der Säulen II und III erhalten
die Länder zeitlich befristet zusätzliche Umsatzsteuer
festbeträge zulasten des Bundes. Im Jahr 2024 wurde
der Umsatzsteueranteil der Länder um 300 Mio. € er
höht. In den Jahren 2025 bis 2029 ist dies um jeweils
600 Mio. € jährlich vorgesehen. Im Rahmen der Säule
II sind damit über die zehnjährige Programmlaufzeit
insgesamt 3 Mrd. € für sogenannte Chancenbudgets
für Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwick
lung vorgesehen. Für das mit der Säule III adressierte
Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams an
den Startchancen-Schulen sind über die zehnjährige
Programmlaufzeit ebenfalls Mittel in Höhe von insge
samt 3 Mrd. € vorgesehen.
Bis 2034 sind außerdem 200 Mio. € an Bundesmit
teln für die wissenschaftliche Begleitung, die wissen
schaftsgeleitete Evaluation und die Administration des
Programms vorgesehen.
Den gemeinsamen Rahmen für die Umsetzung des
Programms bilden die Vereinbarung zwischen Bund
und Ländern zur Umsetzung des Startchancen-Pro
gramms für die Jahre 2024 bis 2034 sowie die Verwal
tungsvereinbarung über die Gewährung von Finanz
hilfen.
Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau
Im Jahr 2026 sind für Finanzhilfen gemäß Ar
tikel 104d GG Programmmittel i.H.v. insgesamt
4 Mrd. € vorgesehen. Je Programmjahr werden die
Programmmittel prozentual als Ausgaben und als Ver
pichtungsermächtigung mit Fälligkeiten über vier
Jahre zugrunde gelegt. Investitionen in den sozialen
Wohnungsbau verteilen sich nach dem Baufortschritt
über mehrere Jahre und die Fördermittel für den
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 157 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
einzelnen Förderungsfall werden durch die Länder
nicht vollständig bei Förderungsbewilligung, sondern
schrittweise entsprechend dem Baufortschritt ausge
reicht.
Finanzhilfen für Seehäfen
Der Bund gewährt den Ländern Bremen, Ham
burg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen so
wie Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2005 Finanz
hilfen für besonders bedeutsame Investitionen im
Bereich der Seehäfen (vgl. Artikel 125c Absatz 2
Satz 2 GG), insbesondere für Maßnahmen zur Verbes
serung der wirtschaftlichen Infrastruktur von Seehä
fen, wie den Bau oder Ausbau von Hafenanlagen, von
Verkehrswegen und öffentlichen Verkehrsächen. Die
Finanzhilfen des Bundes betragen jährlich insgesamt
rd. 38,3 Mio.€.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Ge
meinden
Im Rahmen des Gemeindeverkehrsnanzierungsgeset-
zes (GVFG) werden Investitionen in die Schienenwege
des Öffentlichen Personennahverkehrs gefördert (vgl.
Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG). Mit der zum 1. Janu
ar 2020 in Kraft getretenen Novellierung des Gemein
deverkehrsnanzierungsgesetzes wurden diese Mittel
von einem langjährigen Niveau von 333 Mio. € auf
665 Mio. € verdoppelt. In den Jahren 2021 bis 2024
wurden 1 Mrd. € jährlich zur Verfügung gestellt. Im
Jahr 2025 steigen die Mittel auf 2 Mrd. € und werden in
den Folgejahren um jeweils 1,8 % erhöht.
Finanzhilfen im Zusammenhang mit der Struktur
stärkung Kohleregionen
Im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes vom
14.August 2020 gewährt der Bund nach Artikel 104b
GG den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen,
Sachsen und Sachsen-Anhalt Finanzhilfen in Höhe
von bis zu 14 Mrd. € bis spätestens 2038. Mit die
sen Mitteln können die Länder bzw. die betreffenden
Gemeinden und Gemeindeverbände Maßnahmen zur
Bewältigung des Strukturwandels, zum Ausgleich un
terschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung
des wirtschaftlichen Wachstums im Rheinischen Re
vier, im Mitteldeutschen Revier und im Lausitzer Re
vier nanzieren. Dabei stehen die Länder und Kom
munen in der Picht, u.a. durch eine sorgfältige
Auswahl von besonders bedeutsamen Maßnahmen
zum Gelingen des Strukturwandels aktiv beizutragen.
5.2.4
Weitere Bundesleistungen für den
öffentlichen Personennahverkehr
Mit der Bahnreform ging die Aufgabenverantwortung
des Bundes im Bereich des Schienenpersonennahver
kehrs (SPNV) der bisherigen Bundeseisenbahnen ab
1. Januar 1996 auf die Länder über (Artikel 143a Ab
satz 3 GG). Die Länder erhalten nach Artikel 106a GG
aus dem Steuerauommen des Bundes einen Betrag
für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), mit
dem insbesondere der SPNV zu nanzieren ist. Die
Höhe dieser Bundesmittel und ihre Verteilung an die
Länder sind im Gesetz zur Regionalisierung des öffent
lichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz
– RegG) festgelegt.
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurden
die Regionalisierungsmittel vom Jahr 2020 bis zum
Jahr 2031 nochmals um insgesamt 5,25 Mrd. € erhöht.
Zudem hat sich der Bund über eine punktuelle Erhö
hung der Regionalisierungsmittel zur Hälfte am Aus
gleich der in den Jahren 2020 bis 2022 durch die Pan
demie entstandenen nanziellen Nachteile im ÖPNV
beteiligt. Dafür wurden insgesamt bis zu 4,7 Mrd. € zur
Verfügung gestellt. Da die COVID-19-bedingten nan-
ziellen Nachteile in Summe niedriger als ursprünglich
abgeschätzt waren, verringerte sich dieser Betrag auf
ca. 4,2 Mrd. €. Für die Organisation und Umsetzung
des 9-Euro-Tickets, mit dem in den Monaten Juni bis
August 2022 der ÖPNV für monatlich 9 € genutzt wer
den konnte, erhielten die Länder im Jahr 2022 zusätz
liche Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Mrd. €.
Außerdem wurden zum Ausgleich der durch die Ein
führung und Umsetzung des Deutschlandtickets ent
stehenden nanziellen Nachteile 1,5 Mrd. € p.a. für die
Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung gestellt. Die Länder
beteiligen sich in gleicher Höhe.
Im Zuge der Novellierung des RegG im Jahr 2022 wur
den die Regionalisierungsmittel erneut um 1 Mrd. €
erhöht und die jährliche Dynamisierungsrate für die
Folgejahre von 1,8 Prozent auf 3,0 Prozent angehoben.
Unter Berücksichtigung der Dynamisierung und der
zusätzlichen Erhöhung belaufen sich die zusätzlichen
Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rd. 17,3 Mrd.€.
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 158 –
5.3
Finanzen der Länder und
Gemeinden
5.3.1
Zur Finanzwirtschaft der Länder
Überblick7)
Die Länderhaushalte waren in einzelnen Bundeslän
dern 2024 in Folge der Pandemie, der Notlagen in Fol
ge der russischen Aggression gegen die Ukraine noch
immer nicht in der Normallage. Der Finanzierungssal
do der Ländergesamtheit im Kernhaushalt betrug zum
Jahresende -8,6 Mrd. €. Da der Anstieg der Ausgaben
im Kernhaushalt stärker ausel als der Anstieg der
Einnahmen, sank der Finanzierungssaldo gegenüber
dem Vorjahr um 6,3 Mrd. €. Die Haushaltsplanungen
rechnen für 2025 mit einem Finanzierungsdezit in
Höhe von 26,3 Mrd.€.
Die Flächenländer erzielten 2024 ein Finanzierungsde
zit im Kernhaushalt von 3,8 Mrd. €, die Stadtstaaten
von rund 4,8 Mrd.€.
5.3.1.1
Zur Entwicklung der Ausgaben
Die Ausgaben der Länder stiegen 2024 um 4,5 % bzw.
22,3 Mrd. € auf 517,0 Mrd. €. Damit lagen sie um rund
8,4 Mrd. € über den Haushaltsplanungen.
In 2024 erhöhten sich die Personalausgaben um 6,7 %
auf 168,6 Mrd. €. Die investiven Ausgaben stiegen ge
genüber dem Vorjahr um 11,6 % auf 59,2 Mrd. €. Die
Zinsausgaben der Länder stiegen 2024 um 5,3 % auf
9,9 Mrd. €. Die Ausgaben für den laufenden Sachauf
wand wuchsen um 3,3 % auf rund 53,6 Mrd. €. Die lau
fenden Zuweisungen und Zuschüsse ohne Schulden
diensthilfen stiegen um 1,7 % auf 226,6 Mrd.€.
5.3.1.2
Zur Entwicklung der Einnahmen
Die Gesamteinnahmen der Länder stiegen im Ver
gleich zum Vorjahr um 16,0 Mrd. € bzw. 3,3% auf ins
gesamt 508,5 Mrd. €. Sie elen damit um 16,5 Mrd. €
höher aus als in den Haushaltsplanungen vorgesehen.
Die Steuereinnahmen stiegen in 2024 um 3,6 % auf
375,8 Mrd.€.
5.3.1.3
Schuldenstand
Zum Jahresende 2024 betrug die Verschuldung in den
Kernhaushalten aus Kreditmarktmitteln 556,4 Mrd. €.
Dies entspricht einer Verschuldung je Einwohner von
6.663 €. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Schulden
um 105 € je Einwohner.
Um einen sinnvollen Vergleich der Pro-Kopf-Verschul
dung der einzelnen Länder zu ermöglichen, ist die Ein
beziehung der Kommunalebene erforderlich, da in den
Haushalten der Flächenländer im Gegensatz zu den
Stadtstaaten der kommunale Aufgabenbereich nicht
enthalten ist und die Aufgabenabgrenzung zwischen
dem jeweiligen Land und seinen Gemeinden länder
spezisch unterschiedlich geregelt ist. Die Bandbrei
te der Pro-Kopf-Verschuldung in den Kernhaushalten
reichte von 1.593 € je Einwohner in Sachsen bis zu
33.111 € in Bremen. Das Saarland und Schleswig-Hol
stein sind die am stärksten verschuldeten Flächenlän
der (17.249 € bzw. 12.213 € je Einwohner).
7) Alle ausgewiesenen Zahlen beruhen auf dem endgültigen Ergebnis des Jahres 2024 (4. Quartal mit Auslaufperiode)
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 159 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssalden der Länder 2019 bis 2024
2019 2020 2021 2022 2023
2024
Flächen-
länder
Stadt-
staaten
Länder
ins-
gesamt
Ausgaben a) 391,4 477,4 487,6 493,5 494,7 447,7 69,4 517,0
b) 4,1 22,0 2,1 1,2 0,2 4,0 8,2 4,5
Einnahmen a) 401,7 435,4 481,7 503,9 492,5 443,9 64,6 508,5
b) 3,2 8,4 10,6 4,6 -2,3 3,4 2,4 3,3
Finanzierungssaldo a) 10,3 -42,0 -5,8 10,4 -2,2 -3,8 -4,8 -8,6
Kreditnanzierungsquote in vH -1,3 11,4 2,2 -0,3 -1,1 -0,1 2,1 0,2
nachrichtlich:
Kreditnanzierungsquote in vH
- Bund 0,0 29,5 38,7 24,0 5,9 - - 5,3
- Gemeinden 0,0 1,0 0,4 2,1 1,1 1,6 - 1,6
Werte der Zeile a) sind in Mrd. €; Werte der Zeile b) sind die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in%
Strukturen der Ausgaben der Länder 2019 bis 2024
2019 2020 2021 2022 2023
2024
Flächen-
länder
Stadt-
staaten
Länder
ins-
gesamt
Personalausgaben a) 136,0 142,2 146,6 151,9 157,9 148,4 20,2 168,6
b) 34,7 29,8 30,1 30,8 31,9 33,1 29,2 32,6
Zahlungen an Gemeinden a) 105,8 126,9 122,7 131,9 139,9 146,5 0,0 146,6
b) 27,0 26,6 25,2 26,7 28,3 32,7 0,1 28,3
Investive Ausgaben a) 42,3 46,0 45,5 53,5 53,0 50,9 8,4 59,2
b) 10,8 9,6 9,3 10,8 10,7 11,4 12,0 11,5
darunter:
- Sachinvestitionen a) 8,4 9,3 8,9 9,4 10,5 9,2 1,9 11,0
b) 2,1 1,9 1,8 1,9 2,1 2,0 2,7 2,1
Laufender Sachaufwand a) 36,9 49,6 55,5 56,7 51,9 34,1 19,5 53,6
b) 9,4 10,4 11,4 11,5 10,5 7,6 28,1 10,4
Zinsausgaben a) 10,4 8,6 9,1 8,4 9,4 8,4 1,6 9,9
b) 2,6 1,8 1,9 1,7 1,9 1,9 2,3 1,9
Werte der Zeile a) sind in Mrd. €; Werte der Zeile b) sind die Anteile an den bereinigten Ausgaben in Prozent
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 160 –
Strukturen der Einnahmen der Länder 2019 bis 2024
2019 2020 2021 2022 2023
2024
Flächen-
länder
Stadt-
staaten
Länder
ins-
gesamt
Steuern (ohne BEZ) a) 309,4 294,4 333,6 366,5 362,8 327,7 48,1 375,8
b) 77,0 67,6 69,3 72,7 73,7 73,8 74,4 73,9
Anteil der Steuereinnahmen der Länder in
voller Höhe der gesamten Steuereinahmen 39,9 36,8 45,1 40,9 39,6 34,6 5,1 39,7
Zuweisungen und Darlehen vom Bund
(einschl. BEZ)
a) 46,6 76,8 92,0 76,4 68,8 58,3 9,5 67,9
b) 11,6 17,6 19,1 15,2 14,0 13,1 14,7 13,3
Übrige Einnahmen a) 45,7 64,2 56,0 61,0 60,8 57,8 7,0 64,8
b) 11,4 14,8 11,6 12,1 12,3 13,0 10,8 12,7
nachrichtlich:
Anteil in vH an den gesamten Steuereinnahmen
- Bund (einschl. BEZ) 42,6 42,1 39,5 36,1 40,1 - - 40,7
- Gemeinden 13,4 12,3 15,3 13,6 14,2 13,9 0,0 13,9
Werte der Zeile a) sind in Mrd. €; Werte der Zeile b) sind die Anteile an den bereinigten Einnahmen in Prozent
Verschuldung der Länder aus Kreditmarktmitteln 2019 bis 2024
2019 2020 2021 2022 2023
2024
Flächen-
länder
Stadt-
staaten
Länder
ins-
gesamt
Verschuldung
- in Mrd.€ 511,0 554,8 563,7 559,7 546,0 449,6 106,8 556,4
- in € je Einwohner 6.151 6.675 6.782 6.760 6.558 5.818 17.134 6.663
- in vH des Bruttoinlandsprodukts 14,5 16,1 15,3 14,2 13,0 11,5 26,0 12,9
nachrichtlich:
Verschuldung in vH des Bruttoinlandsprodukts
- Bund 30,2 28,8 33,9 35,8 34,9 - - 34,4
- Gemeinden 2,4 2,3 2,5 2,4 2,4 2,4 - 2,4
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 161 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
Verschuldung der einzelnen Länder pro Einwohner 1980 bis 2024 (in € je Einwohner)
Verschuldung ohne Gemeinden Verschuldung mit Gemeinden
1980 2023 2024 1980 2023 2024
Flächenländer
Baden-Württemberg 948 2.810 3.076 1.561 3.475 3.828
Bayern 597 1.328 1.351 1.184 2.560 2.767
Brandenburg - 7.213 7.858 - 7.604 8.264
Hessen 1.170 6.557 7.063 2.091 8.983 9.670
Mecklenburg-Vorpommern - 5.368 5.058 - 6.299 6.075
Niedersachsen 1.232 7.068 6.781 2.102 8.903 8.823
Nordrhein-Westfalen 902 9.115 8.925 1.828 10.787 10.783
Rheinland-Pfalz 1.209 6.372 6.985 2.073 8.072 8.689
Saarland 1.618 15.106 15.471 2.512 16.797 17.249
Sachsen - 808 971 - 1.311 1.593
Sachsen-Anhalt - 10.345 10.065 - 11.158 10.977
Schleswig-Holstein 1.540 10.487 10.675 1.938 11.973 12.213
Thüringen - 7.158 7.060 - 7.688 7.563
Stadtstaaten
Berlin X X X 1.703 16.171 16.789
Bremen X X X 4.281 32.344 33.111
Hamburg X X X 2.469 12.312 11.859
Die Werte von 2024 sind endgültig
Die Werte der Verschuldung bei Berlin sind ab 1991 auch einschl. mit Berlin-Ost
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 162 –
5.3.2
Finanzkraftausgleich
Der Finanzkraftausgleich und die ihn ergänzen
den Bundesergänzungszuweisungen sind neben dem
Beteiligungsverhältnis von Bund und Ländern an der
Umsatzsteuer und der horizontalen Umsatzsteuerver
teilung im Maßstäbegesetz und im Gesetz über den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanz
ausgleichsgesetz) geregelt.
Der Länderanteil am Umsatzsteuerauommen wird
den einzelnen Ländern seit 2020 grundsätzlich nach
der Maßgabe ihrer Einwohnerzahl zugeordnet und
durch nanzkraftabhängige Zu- und Abschläge modi
ziert. Ein hierdurch intendierter Ausgleich der un
terschiedlichen Finanzkraft der Länder wird erreicht,
indem nanzkraftschwache Länder bei der Umsatz
steuerzuteilung einen Zuschlag zu ihrem einwohner
basierten Anteil erhalten und nanzkraftstarke Länder
einen Abschlag von ihrem einwohnerbasierten Anteil
hinzunehmen haben. Bei der Ermittlung der Finanz
kraft der Länder wird die Finanzkraft der Gemeinden
zu 75 % einbezogen. Einnahmen aus der Förderabgabe
werden mit 33 % ihres Betrags berücksichtigt. Das Maß
des Finanzkraftausgleichs über Umsatzsteuerzuschläge
und -abschläge ergibt sich durch einen linearen Aus
gleichstarif. Finanzkraftlücken werden durchgehend
zu 63 % geschlossen; abstrakte Bedarfsunterschiede
zwischen den Ländern werden über besondere Ein
wohnerwertungen erfasst. Das auf dieser Grundlage
ermittelte horizontale Ausgleichsvolumen belief sich
im Jahr 2024 (vorläug) auf rd. 18,7 Mrd.€.
Darüber hinaus gewährte der Bund im Jahr 2024 die
folgenden, ergänzenden vertikalen Zuweisungen:
Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen (BEZ)
wurden leistungsschwachen Ländern in Höhe von
80 % ihrer nach horizontalem Finanzkraftausgleichs
verbleibenden Fehlbeträge zu 99,75 % der länder
durchschnittlichen Finanzkraft gewährt. Das Volumen
dieser Bundesergänzungszuweisungen betrug im Aus
gleichsjahr 2024 (vorläug) rd. 8,2 Mrd.€.
Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen wur
den gewährt
zum Ausgleich von Sonderlasten durch die struk
turelle Arbeitslosigkeit und daraus entstehender
überproportionaler Lasten bei der Zusammenfüh
rung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Er
werbsfähige (AL-BEZ). Ihr Volumen im Jahr 2024
belief sich auf rd. 0,1 Mrd.€;
wegen überdurchschnittlich hoher Kosten poli
tischer Führung leistungsschwacher kleiner Län
der. Im Jahr 2024 wurden hierfür Sonderbe
darfs-Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von
rd. 0,6 Mrd. € gewährt (Pol-BEZ).
Weitere Ergänzungszuweisungen gewährte der Bund
2024
zum Ausgleich besonders geringer kommunaler
Steuerkraft. Diese Zuweisungen werden leistungs
schwachen Ländern gewährt, deren kommunale
Steuerkraft im Ausgleichsjahr weniger als 80 % des
Länderdurchschnitts entsprach. 53,5 % des zu
80 % des Durchschnitts bestehenden Fehlbetra
ges wurden über dieses Instrument ausgeglichen
(GStK-BEZ). Im Jahr 2024 betrug das Volumen die
ser Zuweisungen rd. 1,4 Mrd.€ (vorläug).
aufgrund eines Forschungsnettozuusses von we
niger als 95 % des länderdurchschnittlichen
Forschungsnettozuusses im Rahmen der For
schungsförderung nach Artikel 91b des Grund
gesetzes (DoF-BEZ). Diese werden leistungsschwa
chen Ländern in Höhe von 35 % des zu 95 % des
durchschnittlichen Nettozuusses bestehenden
Fehlbetrages gewährt und betrugen im Jahr 2024
insgesamt rd. 0,3 Mrd.€ (vorläug).
Die Bundesergänzungszuweisungen summierten sich
im Ausgleichsjahr 2024 (vorläug) auf rd. 10,6 Mrd.€.
Die folgende Zusammenstellung enthält eine Über
sicht über die Entwicklung der nanzausgleichsrele-
vanten Steuereinnahmen und der skalischen Effek
te, die sich durch die horizontalen und vertikalen
Instrumente des bundesstaatlichen Finanzausgleichs
systems im aktuellen Betrachtungszeitraum ergaben.
Innerhalb dieses Betrachtungszeitraums kam es zu ei
ner Umstellung des Ausgleichssystems, die aus der im
Jahr 2020 wirksam gewordenen Neuordnung des bun
desstaatlichen Finanzausgleichs resultierte. Um eine
hinreichende Vergleichbarkeit der Werte sicherzustel
len, wurde die folgende Darstellung auf eine einheit
lich abgegrenzte und für beide Systeme gleichermaßen
anwendbare Wertgrundlage gestellt: Für alle Jahre des
betrachteten Zeitraums werden jeweils in Spalte (1)
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 163 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
die ausgleichsrelevanten Steuereinnahmen der Länder
sowie – darin integriert – die Gemeindenanzkraft
in den Ländern vollständig und ungekürzt herangezo
gen. Dementsprechend sind systemimmanente Herab
setzungen wie die der Förderabgabe auf 33 % ab 2020
und die der Gemeindenanzkraft auf 64 % bis 2019 so
wie auf 75 % ab 2020 in Spalte (1) nicht berücksichtigt
und diesbezügliche Unterschiede in der Darstellung
der Einnahmen neutralisiert. Auch sind die abgebilde
ten Werte frei von „Prämien, die bei der Berechnung
der für den Finanzkraftausgleich maßgebenden Kenn
zahlen (Finanzkraftmesszahl und Ausgleichsmesszahl)
Ländern mit überdurchschnittlichem Pro-Kopf-Steu
erwachstum zuerkannt werden.
Die Effekte der horizontalen Ausgleichsstufen und die
der vertikalen Instrumente werden zur sachgerechten
Vergleichbarkeit in den Spalten (2) und (3) jeweils als
aggregierte Werte angegeben. Somit kann der zweistu
ge horizontale Ausgleich des 2019 ausgelaufenen Sys
tems mit dem einstugen und im Ausgleichstarif ver
änderten seit 2020 geltenden Mechanismus verglichen
werden. Auch sind auf diese Weise beide Systeme trotz
der Veränderungen und Erweiterungen bei den Bun
desergänzungszuweisungen miteinander vergleichbar.
Schließlich werden in der jeweils vierten Spalte die
Steuereinnahmen nach allen horizontalen und verti
kalen Ausgleichsströmen dargestellt.
Bei der Interpretation der Werte der Stadtstaaten
Berlin, Hamburg und Bremen ist darauf hinzuweisen,
dass sich ihre im Vergleich mit den Flächenländern
deutlich höheren Pro-Kopf-Einnahmen insbesondere
aus einer im Finanzausgleichssystem verankerten Hö
hergewichtung ihrer Einwohnerzahl mit dem Faktor
1,35 ergeben. Diese „Einwohnerveredelung“ ist Aus
druck anerkannter abstrakter Mehrbedarfe. Je unge
wichtetem Einwohner – wie hier in der Tabelle darge
stellt – führt sie zu besonders hohen Einnahmen, die
den Stadtstaaten entsprechend ihrer Mehrbedarfe be
wusst zuerkannt werden. „Einwohnerveredelungen“ in
der Logik des Finanzausgleichs werden aufgrund einer
besonders dünn besiedelten Struktur auf kommuna
ler Ebene auch in den Ländern Mecklenburg-Vorpom
mern (1,05), Brandenburg (1,03) und Sachsen-Anhalt
(1,02) vorgenommen. Die daraus entstehenden Effekte
fallen jedoch deutlich geringer ins Gewicht und sind
im Ländervergleich erkennbar weniger auffallend.
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 164 –
Steuereinnahmen und Effekte des bundestaatlichen Finanzausgleichs in den Jahren 2019 und 2020
Bundesland
2019 2020
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
(1) (2) (3) (1)+(2)+(3) (1) (2) (3) (1)+(2)+(3)
in Mio. Euro in Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen 88.690 -1.472 533 87.750 84.869 -624 0 84.245
Bayern 79.100 -9.166 0 69.934 74.618 -7.771 0 66.847
Baden-Württemberg 62.060 -4.523 0 57.537 58.348 -3.674 0 54.674
Niedersachsen 36.718 1.551 421 38.690 34.891 1.471 683 37.046
Hessen 35.879 -3.086 0 32.793 33.820 -2.531 0 31.289
Sachsen 14.820 3.801 1.231 19.853 14.275 2.708 1.803 18.786
Rheinland-Pfalz 19.618 167 212 19.997 18.516 334 241 19.090
Sachsen-Anhalt 7.763 2.334 751 10.847 7.473 1.619 1.105 10.197
Schleswig-Holstein 13.689 281 178 14.147 13.334 172 129 13.636
Thüringen 7.514 2.237 708 10.460 7.206 1.576 1.107 9.889
Brandenburg 10.225 1.568 705 12.498 9.913 1.139 673 11.725
Mecklenburg-
Vorpommern 5.709 1.686 560 7.956 5.561 1.177 841 7.579
Saarland 4.042 592 150 4.783 3.895 411 277 4.583
Berlin 17.968 3.643 1.834 23.445 17.129 3.454 1.639 22.223
Hamburg 13.101 -467 0 12.634 12.066 -172 0 11.894
Bremen 3.244 853 311 4.408 3.097 712 387 4.196
Gesamt 420.138 18.714 7.594 427.732 399.011 14.772 8.885 407.896
in Euro je Einwohner in Euro je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 4.947 -82 30 4.894 4.733 -35 0 4.698
Bayern 6.039 -700 0 5.340 5.686 -592 0 5.094
Baden-Württemberg 5.597 -408 0 5.189 5.256 -331 0 4.925
Niedersachsen 4.595 194 53 4.842 4.364 184 85 4.633
Hessen 5.717 -492 0 5.225 5.378 -402 0 4.975
Sachsen 3.639 933 302 4.875 3.513 666 444 4.623
Rheinland-Pfalz 4.797 41 52 4.890 4.524 82 59 4.665
Sachsen-Anhalt 3.528 1.061 341 4.930 3.418 740 505 4.663
Schleswig-Holstein 4.720 97 61 4.879 4.588 59 44 4.692
Thüringen 3.516 1.047 331 4.894 3.390 741 521 4.653
Brandenburg 4.064 623 280 4.967 3.926 451 267 4.644
Mecklenburg-
Vorpommern 3.548 1.048 348 4.944 3.455 731 523 4.709
Saarland 4.090 599 152 4.840 3.955 417 281 4.653
Berlin 4.919 997 502 6.419 4.677 943 448 6.068
Hamburg 7.108 -253 0 6.855 6.539 -93 0 6.446
Bremen 4.749 1.249 455 6.453 4.558 1.047 570 6.175
Gesamt 5.057 225 91 5.149 4.800 178 107 4.907
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Spalte Steuereinnahmen vor Ausgleich beinhaltet Steuern nach dem Aufkommen zzgl. Umsatzsteuer (Länderanteil) gem. Einwohneranteil zzgl. 100%
Gemeindesteuerkraft zzgl. 100% Förderabgabe.
Die Spalte horizontaler Ausgleich beinhaltet Umsatzsteuervorwegausgleich zzgl. Ländernanzausgleich (bis einschl. 2019); Finanzkraftausgleich durch Zu-
und Abschläge bei der horizontalen Umsatzsteuerverteilung (ab 2020).
Die Spalte ergänzende vertikale Zuweisungen beinhaltet Allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (Teilungs-BEZ, AL-BEZ, Pol-BEZ) (bis einschl. 2019);
allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (AL-BEZ, Pol-BEZ), GStK-BEZ, DoF-BEZ (ab 2020).
Die Daten zu 2019 und 2020 sind vorläug.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 165 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
Steuereinnahmen und Effekte des bundestaatlichen Finanzausgleichs in den Jahren 2021 und 2022
Bundesland
2021 2022
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
(1) (2) (3) (1)+(2)+(3) (1) (2) (3) (1)+(2)+(3)
in Mio. Euro in Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen 94.973 200 0 95.173 100.312 1.241 489 102.041
Bayern 85.572 -9.044 0 76.528 92.600 -9.865 0 82.735
Baden-Württemberg 66.236 -4.015 0 62.221 71.533 -4.473 0 67.061
Niedersachsen 39.423 1.911 879 42.214 42.990 1.789 809 45.588
Hessen 39.721 -3.556 0 36.165 41.857 -3.250 0 38.606
Sachsen 15.930 3.225 2.123 21.278 17.385 3.304 2.107 22.796
Rheinland-Pfalz 22.339 -287 48 22.101 23.679 -107 48 23.620
Sachsen-Anhalt 8.221 1.978 1.301 11.500 9.005 1.986 1.403 12.394
Schleswig-Holstein 15.075 317 200 15.592 16.255 299 197 16.752
Thüringen 8.046 1.856 1.262 11.165 8.698 1.919 1.340 11.957
Brandenburg 11.218 1.370 783 13.371 12.130 1.452 829 14.411
Mecklenburg-
Vorpommern 6.392 1.326 865 8.583 6.807 1.447 992 9.246
Saarland 4.350 514 323 5.187 4.594 577 394 5.565
Berlin 20.155 3.602 1.702 25.458 22.278 3.609 1.701 27.587
Hamburg 13.790 -230 0 13.560 15.884 -814 0 15.070
Bremen 3.444 832 442 4.719 3.729 888 468 5.085
Gesamt 454.887 17.132 9.928 464.815 489.736 18.509 10.778 500.514
in Euro je Einwohner in Euro je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 5.304 11 0 5.315 5.549 69 27 5.645
Bayern 6.505 -687 0 5.818 6.946 -740 0 6.206
Baden-Württemberg 5.962 -361 0 5.600 6.366 -398 0 5.968
Niedersachsen 4.919 238 110 5.267 5.298 220 100 5.618
Hessen 6.324 -566 0 5.758 6.570 -510 0 6.059
Sachsen 3.938 797 525 5.260 4.261 810 516 5.587
Rheinland-Pfalz 5.447 -70 12 5.389 5.705 -26 12 5.691
Sachsen-Anhalt 3.784 911 599 5.293 4.119 908 642 5.669
Schleswig-Holstein 5.172 109 69 5.349 5.518 101 67 5.686
Thüringen 3.809 879 597 5.285 4.098 904 631 5.634
Brandenburg 4.430 541 309 5.280 4.728 566 323 5.617
Mecklenburg-
Vorpommern 3.968 823 537 5.328 4.182 889 610 5.681
Saarland 4.424 523 328 5.275 4.644 584 398 5.626
Berlin 5.501 983 464 6.948 5.979 969 457 7.405
Hamburg 7.453 -125 0 7.329 8.471 -434 0 8.036
Bremen 5.101 1.233 655 6.989 5.483 1.306 688 7.476
Gesamt 5.472 206 119 5.591 5.825 220 128 5.953
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Spalte Steuereinnahmen vor Ausgleich beinhaltet Steuern nach dem Aufkommen zzgl. Umsatzsteuer (Länderanteil) gem. Einwohneranteil zzgl. 100%
Gemeindesteuerkraft zzgl. 100% Förderabgabe.
Die Spalte horizontaler Ausgleich beinhaltet Umsatzsteuervorwegausgleich zzgl. Ländernanzausgleich (bis einschl. 2019); Finanzkraftausgleich durch Zu-
und Abschläge bei der horizontalen Umsatzsteuerverteilung (ab 2020).
Die Spalte ergänzende vertikale Zuweisungen beinhaltet Allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (Teilungs-BEZ, AL-BEZ, Pol-BEZ) (bis einschl. 2019);
allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (AL-BEZ, Pol-BEZ), GStK-BEZ, DoF-BEZ (ab 2020).
Die Daten zu 2021 und 2022 sind vorläug.
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 166 –
Steuereinnahmen und Effekte des bundestaatlichen Finanzausgleichs in den Jahren 2023 und 2024
Bundesland
2023 2024
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
Steuer-
einnahmen
vor
Ausgleich
hori-
zontaler
Ausgleich
ergänzende
vertikale
Zuwei-
sungen
Steuer-
einnahmen
zuzügl.
Ausgleich
(1) (2) (3) (1)+(2)+(3) (1) (2) (3) (1)+(2)+(3)
in Mio. Euro in Mio. Euro
Nordrhein-Westfalen 101.692 1.212 467 103.371 106.701 847 289 107.837
Bayern 92.331 -9.130 0 83.201 95.992 -9.774 0 86.218
Baden-Württemberg 72.519 -4.495 0 68.024 76.408 -5.038 0 71.370
Niedersachsen 43.879 1.568 706 46.152 45.444 1.537 704 47.686
Hessen 42.762 -3.444 0 39.318 44.273 -3.736 0 40.538
Sachsen 17.424 3.398 2.208 23.030 18.648 3.252 2.020 23.920
Rheinland-Pfalz 24.624 -320 48 24.352 23.774 524 325 24.623
Sachsen-Anhalt 9.334 1.839 1.219 12.392 9.759 1.816 1.121 12.696
Schleswig-Holstein 16.364 357 227 16.947 17.356 267 176 17.800
Thüringen 8.772 1.933 1.327 12.033 9.086 2.043 1.395 12.525
Brandenburg 12.326 1.423 955 14.704 12.910 1.442 833 15.185
Mecklenburg-
Vorpommern 6.928 1.431 967 9.325 7.064 1.428 975 9.467
Saarland 4.645 587 401 5.634 4.978 630 434 6.042
Berlin 22.542 3.805 1.792 28.139 22.955 3.943 1.856 28.754
Hamburg 16.335 -934 0 15.401 15.479 -106 0 15.373
Bremen 4.035 771 413 5.219 4.138 925 484 5.547
Gesamt 496.514 18.324 10.730 507.244 514.967 18.654 10.614 525.581
in Euro je Einwohner in Euro je Einwohner
Nordrhein-Westfalen 5.602 67 26 5.695 5.920 47 16 5.983
Bayern 6.894 -682 0 6.213 7.271 -740 0 6.531
Baden-Württemberg 6.411 -397 0 6.014 6.797 -448 0 6.349
Niedersachsen 5.385 192 87 5.664 5.673 192 88 5.953
Hessen 6.679 -538 0 6.141 7.054 -595 0 6.459
Sachsen 4.264 832 540 5.635 4.608 804 499 5.911
Rheinland-Pfalz 5.910 -77 12 5.845 5.757 127 79 5.963
Sachsen-Anhalt 4.279 843 559 5.681 4.562 849 524 5.936
Schleswig-Holstein 5.531 121 77 5.728 5.868 90 60 6.018
Thüringen 4.130 910 625 5.665 4.310 969 662 5.941
Brandenburg 4.785 552 371 5.708 5.053 564 326 5.943
Mecklenburg-
Vorpommern 4.254 878 594 5.726 4.484 906 619 6.009
Saarland 4.679 592 404 5.675 4.914 622 429 5.965
Berlin 5.978 1.009 475 7.463 6.250 1.074 505 7.829
Hamburg 8.595 -492 0 8.103 8.334 -57 0 8.276
Bremen 5.862 1.120 599 7.581 5.889 1.316 689 7.894
Gesamt 5.877 217 127 6.004 6.166 223 127 6.294
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Spalte Steuereinnahmen vor Ausgleich beinhaltet Steuern nach dem Aufkommen zzgl. Umsatzsteuer (Länderanteil) gem. Einwohneranteil zzgl. 100%
Gemeindesteuerkraft zzgl. 100% Förderabgabe.
Die Spalte horizontaler Ausgleich beinhaltet Umsatzsteuervorwegausgleich zzgl. Ländernanzausgleich (bis einschl. 2019); Finanzkraftausgleich durch Zu-
und Abschläge bei der horizontalen Umsatzsteuerverteilung (ab 2020).
Die Spalte ergänzende vertikale Zuweisungen beinhaltet Allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (Teilungs-BEZ, AL-BEZ, Pol-BEZ) (bis einschl. 2019);
allgemeine BEZ, Sonderbedarfs-BEZ (AL-BEZ, Pol-BEZ), GStK-BEZ, DoF-BEZ (ab 2020).
Die Daten zu 2023 und 2024 sind vorläug.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 167 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
5.3.3
Zur Finanzwirtschaft der Kommunen
Bis zum Jahr 2022 befanden sich die rund 11.000 Kom
munen in Deutschland insgesamt in einer stabilen -
nanziellen Situation. Ab 2023 verschlechterte sich die
Lage jedoch deutlich: Die Kernhaushalte verzeichneten
erstmals seit elf Jahren wieder ein Dezit (6,3 Mrd. Eu
ro). Im Jahr 2024 hat sich die nanzielle Situation der
deutschen Kommunen weiter verschlechtert. Mit ei
nem Dezit von 24,3 Mrd. Euro wurde ein Rekordwert
erreicht – eine fast vierfache Steigerung gegenüber
dem Vorjahr. Dies ist das höchste kommunale Dezit
seit der deutschen Wiedervereinigung.
Hauptursachen waren stark steigende Ausgaben
(+8,8 % auf 362,7 Mrd. Euro), insbesondere bei
den Sozialausgaben (+11,8 %) und den Personalkos
ten (+8,9 %). Auch die Zinsausgaben legten mit
+31,6 % deutlich zu. Die Einnahmen der Kommunen
wuchsen 2024 zwar um 3,5 %, das Steuerwachstum
el mit +1,5 % jedoch deutlich geringer aus als in den
Vorjahren.
Der Schuldenstand der kommunalen Kernhaushal
te stieg zum 31.Dezember 2024 um 9,3 % auf
146,8 Mrd. Euro (vorläuge Schuldenstatistik). Die Kas
senkredite erhöhten sich erstmals seit 2016 wieder
(+5,2 % auf 31,9 Mrd. Euro).
Eine detaillierte Analyse der kommunalen Finanzen
ndet sich in den Kapiteln 5.3.3.1 bis 5.3.3.3; die zu
grundeliegenden Daten sind in Kapitel 8.3.5 enthalten.
Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungssalden und Verschuldung der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Bereinigte Ausgaben
in Mrd.€ 215,6 229,5 235,7 246,2 260,7 275,7 286,7 304,3 333,3 362,7
in € / Einwohner 2.854 3.007 3.078 3.208 3.391 3.583 3.726 3.968 4.325 4.694
in % zum Vorjahr 5,0 6,5 2,7 4,4 5,9 5,7 4,0 6,1 9,5 8,8
Bereinigte Einnahmen
in Mrd.€ 219,1 234,2 245,1 255,1 264,8 278,3 290,1 308,6 327,0 338,5
in € / Einwohner 2.901 3.069 3.201 3.323 3.444 3.618 3.771 4.025 4.243 4.380
in % zum Vorjahr 6,1 6,9 4,6 4,1 3,8 5,1 4,2 6,4 6,0 3,5
Finanzierungssaldo
in Mrd.€ 3,5 4,7 9,4 8,9 4,1 2,7 3,4 4,3 -6,3 -24,3
in € / Einwohner 46 62 122 115 53 35 44 57 -82 -314
Investive Schulden
in Mrd.€ 82,9 84,7 84,2 86,0 85,8 89,1 90,4 97,0 104,0 114,9
in € / Einwohner 1.098 1.109 1.100 1.121 1.115 1.158 1.175 1.265 1.349 1.487
in % zum Vorjahr 0,5 2,1 -0,5 2,1 -0,3 3,8 1,5 7,3 7,2 10,5
Kassenkredite
in Mrd.€ 49,7 49,7 46,3 39,5 35,4 33,7 32,0 30,9 30,3 31,9
in € / Einwohner 657 651 604 515 461 438 416 402 394 413
in % zum Vorjahr -0,2 0,0 -6,9 -14,6 -10,4 -4,9 -5,1 -3,4 -1,7 5,2
Anteil der Einnahmen an den
Einnahmen aller Gebiets-
körperschaften in% 24,6 25,1 25,3 25,1 25,2 26,3 25,4 25,5 26,3 25,6
Anteil der Ausgaben an den
Ausgaben aller Gebiets-
körperschaften in% 24,7 25,1 25,0 25,0 25,5 22,5 21,1 23,2 25,3 26,3
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte (ab 2023 Kassenstatistik); Schuldenstatistik (2024 vorläuge Schulden)
Bereinigte Ausgaben abzüglich Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
Bereinigte Einnahmen ohne Zahlungen von gleicher Ebene und ohne haushaltstechnische Verrechnungen
Der Finanzierungssaldo beinhaltet die bereinigten Einnahmen abzüglich der bereinigten Ausgaben (ohne Berücksichtigung des Saldos der haushaltstechni
schen Verrechnungen)
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 168 –
5.3.3.1
Zur Entwicklung der Ausgaben
Investitionsausgaben
Im Jahr 2024 stiegen die Ausgaben der Kommunen für
Sachinvestitionen auf 44,5 Mrd. Euro. Das entspricht
einem Zuwachs von 6,4 % gegenüber dem Vorjahr.
Damit machten Sachinvestitionen rund 12,3 % der ge
samten kommunalen Ausgaben aus. Im bundesweiten
Vergleich entelen 70,7 % aller öffentlichen Sachinves
titionen auf die kommunale Ebene. Bei den öffentli
chen Baumaßnahmen lag der kommunale Anteil sogar
bei 74,0%.
Zur Unterstützung der Investitionstätigkeit nanz-
schwacher Kommunen stellt der Bund seit 2015 über
den Kommunalinvestitionsförderungsfonds insgesamt
7 Mrd. Euro bereit. Diese Mittel verteilen sich auf zwei
Programme:
Mit insgesamt 3,5 Mrd. Euro förderte der Bund im
Zeitraum von 2015 bis 2024 kommunale Investiti
onen in verschiedene Teilbereiche der Infrastruk
tur. Eine erste vorläuge Bilanz des BMF zeigt,
dass das Infrastrukturprogramm des KInvFG einen
nennenswerten Beitrag zur Steigerung der Inves
titionstätigkeit nanzschwacher Kommunen und
damit zur Angleichung der Wirtschaftskraft in
Deutschland geleistet hat.
Ebenfalls mit 3,5 Mrd. Euro unterstützt der Bund
seit 2017 gezielt kommunale Investitionen zur Sa
nierung, zum Umbau und zur Erweiterung von
Schulgebäuden. Der Förderzeitraum dieses Pro
gramms endet 2026.
Darüber hinaus fördert der Bund die Investitionstä
tigkeit der Kommunen durch zahlreiche weitere Fi
nanzhilfeprogramme sowie im Rahmen der grundge
setzlich festgelegten Gemeinschaftsaufgaben. Für die
kommunale Wärmeplanung stellt der Bund im Zeit
raum von 2024 bis 2028 insgesamt 500 Mio. Euro be
reit, um die Planungskosten aller Städte und Gemein
den zu unterstützen.
Das vom Bund 2025 neu geschaffene Sondervermögen
„Infrastruktur und Klimaneutralität“ soll weiter da
zu beitragen, den bestehenden Investitionsrückstand
auch im Bereich der Infrastruktur von Ländern und
Kommunen abzubauen. Der Bund stellt den Ländern
hierfür 100 Mrd. Euro zur Verfügung.
Eine detaillierte Übersicht der Förderprogramme ist in
den Kapiteln 5.2.2 bis 5.2.4 zu nden.
Sozialausgaben
Die kommunalen Bruttoausgaben für soziale Leistun
gen sind von 53,4 Mrd. Euro im Jahr 2015 auf
84,5 Mrd. Euro im Jahr 2024 gestiegen. Besonders star
ke Zuwächse gab es 2015 (+8,6 %) und 2016 (+10,7 %)
infolge der Flüchtlingszuwanderung. Nach moderaten
Steigerungen in den Folgejahren stiegen die Ausgaben
ab 2022 wieder deutlich an: um 12,5 % im Jahr 2023
und um 11,8 % im Jahr 2024. Im gleichen Zeitraum
erhöhten sich die Pro-Kopf-Ausgaben von 707 Euro
(2015) auf 1.094 Euro (2024).
Die Sozialausgaben stiegen vor allem durch höhere
Regelsätze in der Sozialhilfe sowie einer höheren Inan
spruchnahme der Leistungen. Ausgabensteigerungen
ergaben sich insbesondere bei der Kinder- und Jugend
hilfe nach SGBVIII um 17,1 % und bei den Eingliede
rungshilfen nach SGBIX um 13,6%.
Die Bruttoausgaben allein spiegeln die tatsächliche Be
lastung der Kommunen durch soziale Leistungen nicht
korrekt wider, da Erstattungen von Bund und Ländern
unberücksichtigt bleiben.
Die Kommunen werden durch das seit 2018 wirksa
me Entlastungspaket dauerhaft um jährlich 5 Mrd. Eu
ro entlastet, um ihre Finanzkraft zu stärken. Die
5 Mrd. Euro setzen sich wie folgt zusammen:
1,6 Mrd. Euro über eine erhöhte Beteiligung des Bun
des an den Kosten der Unterkunft (KdU), 2,4 Mrd. Euro
über zusätzliche Umsatzsteueranteile der Gemeinden
und 1 Mrd. Euro über zusätzliche Umsatzsteueranteile
der Länder, die vom Bund getragen werden.
Seit 2014 übernimmt der Bund die gesamten Netto
ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Er
werbsminderung und entlastet die Kommunen damit
nachhaltig. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben auf
rund 11,06 Milliarden Euro. Angesichts des demogra-
schen Wandels wird diese Entlastung immer wichtiger.
Die Beteiligung des Bundes an den KdU (2024: rund
12,36 Mrd. Euro) kommt insbesondere nanz- und
strukturschwachen Kommunen zugute, die häug mit
hohen KdU-Ausgaben belastet sind.
Weitere Bundesmittel ießen u.a. in den ÖPNV, Re
gionalisierungsmittel, die Bereiche Bildung und Di
gitalisierung (u.a. Kita-Ausbau, Ganztagsbetreuung,
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 169 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
DigitalPakt Schule), Städtebau, Wohnungsbau und
kommunale Infrastruktur. Der Klima- und Trans
formationsfonds (KTF) stellt im Jahr 2024 rund
1,0 Mrd. Euro für kommunale Klimaprojekte bereit.
Darüber hinaus nanziert der KTF weitere Program
me, wie den Auau von Tank- und Ladeinfrastruktur
sowie die „Bundesförderung für efziente Gebäude“
(BEG), die auch den Kommunen offen stehen.
Zur Entlastung bei Flucht und Migration erhalten
die Länder und Kommunen u.a. eine einmalige Pau
schale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller (2024:
1,75 Mrd. Euro).
Weitere Ausgabearten
Mit einem Anteil von 28,7 % sind die Personalaus
gaben eine zentrale Ausgabenposition der Kommu
nen. Im Jahr 2024 beliefen sie sich bundesweit auf
88,1 Mrd. Euro. Darin enthalten sind die laufenden
Gehälter, die Versorgungsbezüge und die Beiträge zu
den Versorgungskassen.
Die Personalausgaben sind in den vergangenen Jahren
kontinuierlich gestiegen, mit jährlichen Wachstumsra
ten zwischen 4,8 % und 8,9 %. Hauptursachen für die
sen Anstieg sind nicht nur höhere Tarifabschlüsse und
eine wachsende Zahl von Beschäftigten, sondern auch
deutlich gestiegene Versorgungsleistungen infolge des
demograschen Wandels. Hinzu kommen neue Auf
gabenbereiche, etwa in der Kinderbetreuung, im Bil
dungssektor und bei der Integration, die zusätzlichen
Personalbedarf verursachen.
Der laufende Sachaufwand belief sich im Jahr 2024
auf 73,5 Mrd. Euro. Dabei lag der Anstieg mit 7,8 % hö
her als in den Vorjahren. Der Anteil des laufenden
Sachaufwands an den Ausgaben des Verwaltungshaus
halts blieb allerdings im Jahr 2024 wie auch schon in
den Jahren zuvor unter der 25-Prozent-Marke.
Die kommunalen Zinsausgaben stiegen im Jahr 2024
zum zweiten Mal in Folge stark an (+31,6 %). Dennoch
blieb ihre Bedeutung, gemessen an der Gesamtheit der
kommunalen Verwaltungshaushalte, gering. Bundes
weit gaben die Kommunen im Jahr 2024 3,2 Mrd. Eu
ro für Zinsen aus, was einer Steigerung von etwa
800 Mio. Euro gegenüber 2023 entspricht. Dies ist vor
allem auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen,
von dem insbesondere diejenigen Kommunen betrof
fen sind, die einen hohen Anteil kurzfristiger bzw. va
riabel verzinster Kredite haben.
5.3.3.2
Zur Entwicklung der Einnahmen
Steuern
Die kommunalen Steuereinnahmen in Deutschland
legten im Jahr 2024 nur schwach um 1,5 % auf
132,1 Mrd. Euro zu – deutlich weniger als in den
Vorjahren. Langfristig stieg der Anteil der Gemeinden
an den gesamten Steuereinnahmen auf 15,5 % (2015:
13,8 %). Die wichtigsten Einnahmequellen sind und
bleiben die Gewerbe- und die Grundsteuer. Dabei
spielte die Gewerbesteuer mit 62,1 Mrd. Euro (netto)
erneut die größte Rolle, wuchs jedoch nur minimal um
0,3%.
Die Grundsteuereinnahmen sind deutlich weniger
konjunkturabhängig als die Gewerbesteuer. Sie wur
den von den wirtschaftlichen Folgen globaler Krisen
kaum beeinusst. Seit 2013 steigen sie kontinuierlich
an und erreichten 2024 bundesweit 14,5 Mrd. Eu
ro. Auch die Gemeinschaftssteuereinnahmen der Ge
meinden sind in den letzten Jahren deutlich gewach
sen. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
kam es 2020 pandemiebedingt zu einem Rückgang
um 4,3 %. Danach stiegen die Einnahmen jedoch kon
tinuierlich: 2021 um 5,3 %, 2022 um 2,4 %, 2023 um
10,0 % und 2024 um 2,1 % auf 46,1 Mrd. Euro. Im
Durchschnitt wuchs der Gemeindeanteil an der Ein
kommensteuer seit 2015 jährlich um 3,6 %. Noch stär
ker legte der weniger bedeutende Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer zu: Im gleichen Zeitraum stieg er
durchschnittlich um 5,9 % pro Jahr. Diese Zuwächse
sind neben der Konjunktur vor allem auf nanzielle
Entlastungsleistungen des Bundes zurückzuführen, et
wa durch dauerhaft zusätzliche jährliche Umsatzsteue
ranteile in Höhe von 2,4 Mrd. Euro seit 2018 zur Stär
kung der kommunalen Finanzen.
Zuweisungen der Länder an die Kommunen
Die Zuweisungen der Länder umfassen zu einem maß
geblichen Teil Bundesmittel, die über die Länder an
die Kommunen weitergeleitet werden, beispielsweise
im Bereich der Finanzhilfen oder bei der Bundesbe
teiligung an kommunalen Sozialausgaben. Nachdem
die pandemiebedingten Sonderhilfen im Jahr 2021 zu
rückgefahren wurden, nahmen sie in den darauffol
genden Jahren wieder zu: Im Jahr 2024 stiegen sie um
4,0 % im Vergleich zum Vorjahr auf 139,4 Mrd. Euro an.
Finanzbericht 2026 Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen
– 170 –
Laufende Finanzzuweisungen ießen den Kommunen
zum größten Teil ohne Zweckbindung zu und mach
ten im Jahr 2024 90 % der gesamten Zuweisungen
aus. Ihrer Bestimmung nach sollen die Schlüsselzuwei
sungen vor allem die Eigeneinnahmen der Kommu
nen verstärken und gleichzeitig die Unterschiede in
der Steuerkraft der Kommunen mildern. So soll ge
währleistet werden, dass alle Kommunen eines Landes
– unabhängig von ihrer eigenen Steuerkraft – ein
vergleichbares Grundangebot an öffentlichen Leistun
gen bereitstellen können. Daneben werden den Kom
munen zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung
der kommunalen Investitionstätigkeit gewährt (ca.
10 % der Zuweisungen).
Gebühren und Beiträge
Neben Steuern und Zuweisungen sind Gebühren und
Beiträge die dritte Säule der Einnahmen der Kommu
nen. Zu beachten ist jedoch, dass Gebühren und Bei
träge nur erhoben werden dürfen, wenn ihnen eine
konkrete öffentliche Gegenleistung gegenübersteht.
Die kommunalen Einnahmen aus den skalisch be
deutenderen Gebühren, die im Gegensatz zu den
Beiträgen nur bei Inanspruchnahme einer konkre
ten öffentlichen Gegenleistung erhoben werden, stie
gen 2024 um 7,1 %. Die nanziell weniger bedeuten
den Einnahmen aus Beiträgen zeigen sich insgesamt
deutlich volatiler als die Gebühreneinnahmen (2024:
-7,3 % gegenüber dem Vorjahr).
5.3.3.3
Schuldenstand
Zum 31.Dezember 2024 betrug die kommunale Ge
samtverschuldung 146,8 Mrd. Euro (vorläuge Schul
denstatistik). Damit lag sie um 12,5 Mrd. Euro bzw.
9,3 % höher als am entsprechenden Stichtag im Vor
jahr.
Dabei stieg vor allem die investive Verschuldung
im Jahr 2024 an (+10,5 %). Dieser Anstieg deutet da
rauf hin, dass die Kommunen aufgrund ihrer relativ
schlechten Finanzlage verstärkt auf eine Fremdnan-
zierung ihrer Investitionen zurückgreifen müssen.
Die kommunalen Kassenkreditbestände stiegen nach
einem langanhaltenden Konsolidierungstrend erst
mals wieder an (+5,2 %). Kassenkredite bezeichnen –
im Gegensatz zu Krediten zur Finanzierung von Inves
titionen – Schulden zur Deckung eines kurzfristigen
Bedarfs an liquiden Mitteln. Hohe Kassenkreditbestän
de, die entgegen ihrer eigentlichen Zweckbestimmung
zur dauerhaften Finanzierung laufender Aufgaben ver
wendet werden, gelten allgemein als Indikator für
kommunale Finanzschwäche.
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen Finanzbericht 2026
– 171 –
Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen
6
Finanzen der EU
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 173 –
Finanzen der EU
6.1
Finanz- und Wirtschaftspolitik
Wirtschafts- und Haushaltslage der EU
Wirtschaftslage
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs im Jahr 2024
in der EU um 1,0% und im Euroraum um 0,9%. Insbe
sondere der öffentliche Konsum trug stark zum realen
BIP-Wachstum bei. Auch der private Konsum legte zu,
da steigende Beschäftigung und kräftige Lohnzuwäch
se bei gleichzeitig nachlassender Ination die realen
Haushaltseinkommen deutlich erhöhten. Trotzdem
hielten schwaches Vertrauen und die Nachwirkungen
hoher Ination und hoher Zinsen das Sparniveau auf
einem erhöhten Stand. Im Gegensatz dazu ging die
Investitionstätigkeit deutlich zurück. Die Importe er
holten sich im Laufe des Jahres, während die Exporte
schwächer auselen. Insgesamt leisteten die Nettoex
porte einen positiven jedoch geringen Beitrag zum
Wachstum. Die Produktionsseite der Wirtschaft zeigte
sich weiterhin schwach – insbesondere in der Industrie
und im Baugewerbe. Der Dienstleistungssektor war
der einzige Wachstumstreiber der Wirtschaft.
Die jährliche Inationsrate im Euroraum ging von
2,8 % im Januar 2024 auf 2,4 % im Dezember weiter zu
rück, wobei sie im September mit 1,7 % zwischenzeit
lich noch niedriger lag. Haupttreiber der Entwicklung
waren rückläuge und dann wieder leicht anziehende
Energie- und Dienstleistungspreise.
Der Arbeitsmarkt hat sich trotz des schwachen Wirt
schaftswachstums als widerstandsfähig erwiesen. Die
Beschäftigungsquote in der EU erreichte 2024 ei
nen Höchststand, während die Arbeitslosenquote mit
5,9 % auf einen historischen Tiefstand sank.
Für 2025 rechnet die Europäische Kommission in ihrer
Frühjahrsprognose vom Mai 2025 weiterhin nur mit
einem moderaten Wachstum, hauptsächlich aufgrund
der Auswirkungen erhöhter Zölle und der zunehmen
den Unsicherheit durch die jüngsten abrupten Ände
rungen in der Handelspolitik sowie der Unvorherseh
barkeit der endgültigen Zollregelungen. Rechnerisch
würden insbesondere eine geringere externe Nachfra
ge nach EU-Waren das Wirtschaftswachstum bremsen,
zudem würden die erhöhte Unsicherheit und eine Ver
schärfung der nanziellen Rahmenbedingungen auch
das Investitionswachstum bremsen. Die anhaltenden
Zuwächse bei Beschäftigung und Reallöhnen würden
jedoch einen weiteren Anstieg der verfügbaren Brutto
haushaltseinkommen unterstützen, womit der priva
te Konsum einer der Hauptwachstumstreiber bliebe.
Allerdings würden der Rückgang des Verbrauchervert
rauens darauf hindeuten, dass der Konsum aufgrund
vorsorglicher Sparmotive gedämpft bleiben könnte.
In diesem Jahr erwartet die Europäische Kommission
für den Euroraum bzw. die EU gemäß ihrer Frühjahr
sprognose ein reales BIP-Wachstum von 0,9 % bzw.
1,1 %. Für das Jahr 2026 rechnet die Kommission im
Euroraum dann mit einem stärkeren realen BIP-Zu
wachs von 1,4 % und in der EU von 1,5 %. Die Ination
im Euroraum dürfte dabei auf 2,1 % in diesem Jahr
sinken nach 2,4 % im letzten Jahr. 2026 soll die Ina-
tionsrate weiter auf 1,7 % zurückgehen. Für die EU
wird eine Inationsrate von 2,3 % für 2025 und von
1,6 % für 2026 erwartet. Das Beschäftigungswachstum
dürfte 2025 und 2026 mit jeweils rund 0,5 % mode
rat ausfallen, die Arbeitslosigkeit 2025 auf dem jetzi
gen Niveau verharren und erst 2026 weiter leicht auf
5,7 % sinken.
Hinsichtlich des Wirtschaftsausblicks würden laut Eu
ropäischer Kommission Abwärtsrisiken dominieren.
Eine Eskalation der bestehenden Handelskonikte
könnte das Wachstum belasten und inationären
Druck neu entfachen. Auch durch den weiterhin an
dauernden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
und den Konikt im Nahen Osten verbleiben Unsi
cherheiten.
Haushaltslage
In ihrer Frühjahrsprognose von Mitte Mai 2025 geht
die Europäische Kommission für 2024 von einem
Rückgang des aggregierten Haushaltsdezits in der EU
auf 3,2 % und im Euroraum auf 3,1 % des BIP aus. Für
2025 wird mit einem leichten Anstieg des Dezits auf
3,3 % des BIP in der EU und auf 3,2 % des BIP im Eu
roraum gerechnet. Gegenüber der Herbstprognose aus
2024 würde damit das Dezit in der EU und im Euro
raum in beiden Jahren etwas höher ausfallen. In 2024
wiesen demnach 14 Mitgliedstaaten ein Dezit über 3
% des BIP auf, in 2025 dürften noch 12 Mitgliedstaaten
diesen Wert überschreiten. Die höchsten Dezite in
Prozent des BIP werden in 2025 für Rumänien (8,6 %),
Polen (6,4 %), Frankreich (5,6 %) und Belgien (5,4 %)
erwartet.
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 175 –
Finanzen der EU
Reales BIP Wachstum
in % ggü. Vorjahr
Staatlicher
Finanzierungssaldo
in%des BIP
2024 2025 2024 2025
EU 1,0 1,1 -3,2 -3,3
Eurozone 0,9 0,9 -3,1 -3,2
DEU -0,2 0,0 -2,8 -2,7
FRA 1,2 0,6 -5,8 -5,6
ITA 0,7 0,7 -3,4 -3,3
ESP 3,2 2,6 -3,2 -2,8
NLD 1,0 1,3 -0,9 -2,1
BEL 1,0 0,8 -4,5 -5,4
IRL 1,2 3,4 4,3 0,7
PRT 1,9 1,8 0,7 0,1
GRC 2,3 2,3 1,3 0,7
CYP 3,4 3,0 4,3 3,5
AUT -1,2 -0,3 -4,7 -4,4
Quelle: KOM Frühjahrsprognose 2025
Die Schuldenstände sind in 2024 und dürften in 2025
etwas steigen – 2024 auf 82,2 % des BIP in der EU
und 88,9 % des BIP im Euroraum, 2025 weiter auf
83,2 % des BIP in der EU und 89,9 % des BIP im Eu
roraum. Die Zinsausgaben sollen bis 2025 auf rund 2,0
% des BIP in der EU und im Euroraum ansteigen. Die
prognostizierten Schuldenstände der Mitgliedstaaten
reichen 2025 von 146,4 % des BIP in Griechenland bis
23,8 % des BIP in Estland.
Stand der Dezitverfahren
Aktuell benden sich neun Mitgliedstaaten in einem
Dezitverfahren: Rumänien seit längerem, Frankreich,
Italien, Ungarn, Malta, Polen, Slowakei und Belgien seit
Januar 2025 und Österreich seit Juli 2025. Für Belgien
hat der Rat aufgrund des zu Beginn 2025 eingereichten
nanzpolitisch-strukturellen Plans eine aktualisierte
Ratsempfehlung gemäß Artikel 126 (7) AEUV im Juni
angenommen. Für Frankreich, Italien, Ungarn, Malta,
Polen, Rumänien, Slowakei und Belgien hat die Euro
päische Kommission im Rahmen des Frühjahrspakets
geprüft, inwieweit wirksame Maßnahmen zur Korrek
tur des übermäßigen Dezits eingeleitet wurden. Auf
Basis der Prüfung stellte die Europäische Kommission
fest, dass das Wachstum der Nettoprimärausgaben in
Rumänien deutlich über der durch den Korrekturpfad
festgelegten Obergrenze liegt und Rumänien noch kei
nen jährlichen Fortschrittsbericht vorgelegt hat. Im Ju
li hat der Rat eine überarbeitete Empfehlung nach Art.
126 (7) AEUV zur Korrektur des übermäßigen Dezits
in Rumänien bis 2030 angenommen.
Der nächste regelmäßige Schritt in der Haushaltsüber
wachung steht im Herbst 2025 an. Nach dem soge
nannten Two-Pack müssen die Euro-Mitgliedstaaten
u.a. ihre Haushaltspläne für das Jahr 2026 bis zum
15.Oktober 2025 an die Europäische Kommission
übermitteln. Diese gibt bis spätestens Ende November
2025 Stellungnahmen zu den Haushaltsplänen ab.
Wirtschaftspolitische Koordinierung
Europäisches Semester
Im „Europäischen Semester“ wird die haushalts- und
wirtschaftspolitische Koordinierung innerhalb der EU
zusammengeführt. Als Grundlage dienen der Stabili
täts- und Wachstumspakt mit der EU-Verordnung
2024/1263 über die wirksame Koordinierung der Wirt
schaftspolitik und über die multilaterale haushaltspo
litische Überwachung und das wirtschaftspolitische
Überwachungsverfahren zur Vermeidung und Korrek
tur makroökonomischer Ungleichgewichte (MIP).
Das Europäische Semester 2025 ist der erste vollstän
dige jährliche Zyklus nach Inkrafttreten des reform
ierten Stabilitäts- und Wachstumspakts am 30.April
2024. Ein wesentliches Element des reformierten Pak
tes sind mittelfristige strukturelle nanzpolitische Plä
ne. Die Mitgliedstaaten sollen mit diesen darlegen, wie
ihre Ausgabenpfade und ihre vorrangigen Reformen
und Investitionen für die kommenden vier Jahre aus
sehen.
Mit den Veröffentlichungen im Herbstpaket am
26.November und am 18.Dezember 2024 hat die
Europäische Kommission das Europäische Semes
ter 2025 eröffnet. Sie hat ihre Bewertungen der
bis dahin vorgelegten mittelfristigen strukturellen
nanzpolitischen Pläne vorgelegt, zu denen der Rat
anschließend Empfehlungen angenommen hat. Im
wirtschaftspolitischen Bereich hat die Europäische
Kommission den Schwerpunkt auf die Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit gelegt. In den Eurozone
nempfehlungen empehlt die Europäische Kom
mission den Mitgliedstaaten die Umsetzung ihrer
Wiederauau- und Resilienzpläne sowie der Euro
zone die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
Förderung der wirtschaftlichen Widerstandsfähig
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 176 –
keit und die Gewährleistung der makroökonomi
schen und nanziellen Stabilität.
Die Mitgliedstaaten legten zum 30.April 2025 ih
re jährlichen Fortschrittsberichte vor. Diese Berich
te enthalten insbesondere Informationen über die
Fortschritte bei der Umsetzung der Ausgabenpfade
und bei der Umsetzung umfassenderer Reformen
und Investitionen im Rahmen des Europäischen
Semesters.
Am 4.Juni 2025 legte die Europäische Kommissi
on ihr Frühjahrspaket inklusive Länderberichten
und Vorschlägen für Länderspezische Empfeh
lungen (LSE) 2025 an die 27 EU-Mitgliedstaaten
vor. Die Struktur der Länderspezischen Empfeh
lungen 2025 orientiert sich an dem Vorjahr mit ei
ner nanzpolitischen Empfehlung, einer Empfeh
lung zur Nutzung von EU-Mitteln und mehreren
Empfehlungen zur Stärkung der Wettbewerbsfä
higkeit. Finanzpolitisch wird den Mitgliedstaaten
im Wesentlichen empfohlen ihre Verteidigungs
ausgaben zu stärken und die Vorgaben des Sta
bilitäts- und Wachstumspakts bzw. der nationa
len mittelfristigen strukturellen nanzpolitischen
Pläne einzuhalten. Zu EU-Mitteln wird den Mit
gliedstaaten die weitere Implementierung der
Auau- und Resilienzpläne und der kohäsionspo
litischen Programme angepasst an den individuel
len Umsetzungsstand empfohlen. Ihre Vorschläge
zu Empfehlungen für die Steigerung der Wettbe
werbsfähigkeit basiert die Europäische Kommissi
on auf ihren im Januar veröffentlichten Competi
tiveness Compass. Hierunter fallen Empfehlungen
in den Bereichen Innovation und Finanzierungs
zugang, Vereinfachung bürokratischer Prozesse,
Dekarbonisierung, Bezahlbarkeit von Energie und
Energiesicherheit, Qualikation, hochwertige Ar
beitsplätze und Gerechtigkeit. Insgesamt sind die
Vorschläge der Kommission für LSE vor dem Hin
tergrund der Ende 2026 auslaufenden Auau- und
Resilienzpläne umfassender als im Vorjahr.
Die Länderspezischen Empfehlungen 2025 wurden
nach Vorlage durch die Europäische Kommission in
den vorbereitenden EU-Gremien diskutiert und im Ju
li ECOFIN, nach Billigung des Europäischen Rates, -
nal angenommen. Die Mitgliedstaaten sind dann dazu
aufgefordert, die Empfehlungen bei ihren nanz- und
wirtschaftspolitischen Entscheidungen, insbesondere
bei der Aufstellung ihrer Haushaltspläne für das kom
mende Jahr, zu berücksichtigen.
Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökono
mischer Ungleichgewichte (Macroeconomic Imbalances
Procedure – MIP)
Gesamtwirtschaftliche Ungleichgewichte können un
terschiedliche Ursachen haben, etwa eine überhitz
te Binnenkonjunktur, wachsende gesamtwirtschaftli
che Kreditvolumina, steigende Häuserpreise oder eine
schwache Wettbewerbsfähigkeit. Das Augenmerk des
MIP liegt darauf, ungünstige gesamtwirtschaftliche
Entwicklungen in den Mitgliedstaaten frühzeitig zu
erkennen und auf eine Korrektur hinzuwirken.
Die Vorlage des Frühwarnberichts 2025 der Europä
ischen Kommission („Alert Mechanism Report“) am
26.November 2024 markierte den Beginn einer wei
teren Prüfrunde im Ungleichgewichteverfahren. In ei
nem System der Früherkennung werden diejenigen
Mitgliedstaaten identiziert, die möglicherweise mak
roökonomische Ungleichgewichte aufweisen und des
halb einer vertieften Überprüfung unterzogen werden.
Gegebenenfalls werden in diesem Zusammenhang
auch Empfehlungen an den jeweiligen Mitgliedstaat
gerichtet. Bei der Bewertung der Ungleichgewichte
werden ihr Schweregrad und die aus ihnen resultieren
den möglichen Gefahren für das reibungslose Funkti
onieren der Wirtschafts- und Währungsunion berück
sichtigt. Das Ungleichgewichteverfahren umfasst auch
einen korrektiven Arm, der zu Sanktionen führen
kann. Auf Basis des Frühwarnberichts 2025 hat die
Europäische Kommission zehn Mitgliedstaaten iden
tiziert, die möglicherweise makroökonomische Un
gleichgewichte aufweisen und daher vertieft überprüft
wurden. In den anderen 17 Mitgliedstaaten sah die
Kommission keine Anzeichen für Ungleichgewichte.
Die Ergebnisse auf Basis der vertieften Überprüfun
gen für die betreffenden 10 Mitgliedstaaten wurden
am 4.Juni 2025 von der Europäischen Kommission be
kannt gegeben. Die vertieften Überprüfungen (die Län
derberichte) hatte die EU-Kommission bereits zuvor
veröffentlicht:
Ein Mitgliedstaat (Rumänien) stufte die Europä
ische Kommission in die Kategorie „schwerwiegen
de Ungleichgewichte“ ein. Auf die Aktivierung des
korrektiven Arms des Verfahrens wurde verzichtet
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 177 –
Finanzen der EU
Sechs Mitgliedstaaten (Griechenland, Italien, Nie
derlande, Schweden, Slowakei, Ungarn) stufte die
Europäische Kommission in die Kategorie „Un
gleichgewichte“ ein.
Drei Mitgliedstaaten (Deutschland, Estland, Zy
pern) hat die Europäische Kommission im Ergeb
nis der vertieften Überprüfung als Staaten ohne
makroökonomische Ungleichgewichte eingestuft.
In Deutschland sei der Leistungsbilanzüberschuss
zurückgegangen und die Bundesregierung hätte
Maßnahmen angekündigt, deren Umsetzung zu
höheren Verteidigungs- und Investitionsausgaben
führen.
6.2
Europäische Finanzmarktpolitik
Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Die Finanzmarktkrise 2007 bis 2009 zeigte, dass
Schwächen bei der Überwachung der Stabilität des
gesamten Finanzsystems (makroprudenzielle Aufsicht)
mitverantwortlich waren für die Turbulenzen im Fi
nanzsektor. Um krisenhaften Entwicklungen vorzu
beugen, hat Europa ein neues Finanzaufsichtssystem
erhalten, das auf eine größere Widerstandsfähigkeit
des Finanzsektors hinwirkt.
Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (Euro
pean Systemic Risk Board - ESRB) überwacht die Sta
bilität des gesamten Finanzsystems, indem er systemi
sche Risiken analysiert, frühzeitig vor ihnen warnt
und Empfehlungen zu Handlungsoptionen zur Ein
dämmung dieser Risiken abgibt. Adressaten der War
nungen und Empfehlungen können ein oder mehre
re Mitgliedstaaten, eine oder mehrere Europäische
Finanzaufsichtsbehörden oder eine oder mehrere nati
onale Aufsichtsbehörden sein. Empfehlungen können
auch an die Europäische Kommission gerichtet wer
den.
Europäische Finanzaufsichtsbehörden (ESAs)
Zudem wurden drei Europäische Finanzaufsichtsbe
hörden (European Supervisory Authorities - ESAs) er
richtet: Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (Eu
ropean Banking Authority - EBA), die Europäische
Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und
die betriebliche Altersversorgung (European Insurance
and Occupational Pensions Authority - EIOPA) und die
Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde
(European Securities and Markets Authority - ESMA).
ESAs und nationale Aufsichtsbehörden teilen sich die
Aufgaben. Während die nationalen Aufsichtsbehörden
für die laufende Aufsicht verantwortlich sind, neh
men die ESAs vornehmlich harmonisierende Aufga
ben wahr, um die Zusammenarbeit der nationalen
Aufseher zu intensivieren und ein einheitliches Auf
sichtshandeln sicherzustellen. Der behördenübergrei
fende Gemeinsame Ausschuss (Joint Committee) stellt
sicher, dass sektorübergreifende Themen einheitlich
behandelt werden.
Die Aufgaben der ESAs sind unter anderem: Entwi
ckeln technischer Standards, Erstellen von Leitlini
en und Empfehlungen, Überwachen der ordnungs
gemäßen Anwendung des EU-Rechts, Beilegen von
Streitigkeiten zwischen nationalen Aufsehern, direkte
Aufsichtsbefugnisse über Ratingagenturen sowie über
systemrelevante CCPs mit Sitz in Drittstaaten, zukünf
tig auch über externe Prüfer von EU Green Bonds
und ESG-Ratingagenturen (ESMA), Fördern von Trans
parenz, Einfachheit und Fairness bei Finanzprodukten
und Finanzdienstleistungen für Verbraucher, Verbot
von Finanztätigkeiten, die das ordnungsgemäße Funk
tionieren und die Integrität der Finanzmärkte oder die
Stabilität des Finanzsystems in der EU gefährden, Ko
ordinieren von Stresstests für Kreditinstitute und Ver
sicherer (EBA und EIOPA). Auch nach Errichtung des
einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervi
sory Mechanism - SSM) ist die EBA weiterhin für die
Entwicklung einheitlicher Aufsichtsstandards in den
EU-Mitgliedstaaten zuständig.
Am 4.November 2014 übernahm die Europäische
Zentralbank (EZB) die Überwachung der großen, be
deutenden Banken mit Sitz in der Eurozone oder ei
nem anderen Mitgliedstaat, der sich dem SSM ange
schlossen hat. Die nationalen Aufsichtsbehörden sind
weiterhin für die Überwachung der übrigen Kreditins
titute zuständig.
2019 einigten sich die europäischen Gesetzgeber zur
ersten Reform des Europäischen Finanzaufsichtssys
tems. Auauend auf dem Status quo wurden eini
ge Verbesserungen eingeführt, die Zusammenarbeit
der nationalen Behörden gestärkt und die ESAs er
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 178 –
hielten mehr Möglichkeiten, EU-weit Aufsichtskon
vergenz herzustellen. Die Governance wurde durch ei
ne Stärkung der bzw. des Vorsitzenden verbessert. Die
ESAs erhielten Kompetenzen bei der Identizierung
von ESG-Risiken, eine stärkere Funktion im Hinblick
auf best practices im Bereich technologischer Inno
vation und Kompetenzen im Verbraucherschutz. Zur
Verbesserung der Aufsichtskonvergenz werden Koor
dinierungsgruppen eingerichtet, damit Aufseher Infor
mationen austauschen sowie praktische Aufsichtspro
bleme diskutieren können und daraus Folgen ableiten,
bspw. regulatorischen Anpassungsbedarf. EIOPA kann
Kollaborationsplattformen für Fälle von grenzüber
schreitendem Geschäft von Versicherungen einrich
ten, um Schieagen frühzeitig zu erkennen und die
Zusammenarbeit zu verbessern. Die Tätigkeit der ESAs
und der Status der erzielten Konvergenz wurde 2021
erneut überprüft, ohne dass daraus legislative Refor
men resultierten. Im Zuge der Diskussionen zur EU-
Kapitalmarktunion werden Vorschläge geprüft, ESMA
weitere Kompetenzen in der direkten Aufsicht und bei
der Herstellung besserer Aufsichtskonvergenz zu über
tragen.
Umsetzung der Weiterentwicklung von Basel III
Die Gruppe der Zentralbankgouverneure und Chefs
der Bankenaufsichtsbehörden als übergeordnete In
stanz des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht ei
nigten sich im Dezember 2017 auf weitere Standards
zu Kapitalanforderungen für Banken mit dem Ziel, An
forderungen zu schaffen, die die Risiken besser abbil
den und die Flexibilität der Banken begrenzen, durch
eigene interne Modelle von den gesetzlichen Standard
anforderungen abzuweichen. Dadurch sollen Banken
noch widerstandsfähiger gegen Krisen werden und die
Stabilität der Finanzmärkte erhöht werden.
Ein Teil dieser strengeren Empfehlungen (Basel III),
die bereits vor 2017 beschlossen und deren Implemen
tierung von den Staats- und Regierungschefs der G20
zugesagt wurde, wurde in der EU durch das EU-Ban
kenpaket umgesetzt, das am 7.Juni 2019 im Amtsblatt
der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Viele
dieser Vorgaben sind seit 28.Juni 2021 anzuwenden.
Der zweite Teil der Baseler Empfehlungen betrifft u.a.
die Standardansätze zur Unterlegung von Kreditrisiken
und operationellen Risiken mit Kapital und eine Min
destdeckung von Risiken für den Fall, dass Banken
eigene interne Modelle zur Berechnung von Kapital
anforderungen heranziehen. Diese Regeln wurden in
europäisches Recht übernommen und im Juni 2024
im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Der Großteil der Regelungen ist ab 1.Januar 2025 an
zuwenden. Damit ist die Europäische Union ihrer Zu
sage nachgekommen und hat Basel III implementiert.
Bankenrestrukturierungsinstrumente
Durch die Finanzkrise ist deutlich geworden, dass das
Fehlen effektiver und glaubhafter Instrumente für die
ordentliche Restrukturierung oder Abwicklung von
Banken ein großes Risiko für die öffentlichen Haus
halte und die Finanzstabilität darstellt. Daher sind
seit 2009 auf nationaler und internationaler Ebene
Arbeiten zur Entwicklung eines Abwicklungsregimes
für Finanzinstitute unternommen worden. Inzwischen
wurde europaweit ein einheitlicher Rahmen zur Ban
kenabwicklung gesetzt. Dieser wurde mit Wirkung
zum 1.Januar 2015 auf deutscher Ebene umgesetzt.
Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Ban
ken (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) und
deutsche Implementierung im Sanierungs- und Abwick
lungsgesetz (SAG)
Die BRRD schafft einheitliche Regeln für die geord
nete Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
und Wertpapierrmen in allen EU-Mitgliedstaaten. In
Deutschland wurde mit dem Sanierungs- und Abwick
lungsgesetz (SAG) das bisherige Abwicklungsinstru
mentarium ab 1.Januar 2015 in Umsetzung der BRRD
erweitert. Die bereits nach dem Restrukturierungsge
setz vom 9.Dezember 2010 bestehenden Instrumen
te wurden dabei in das SAG integriert. Insbesondere
wurde die Möglichkeit neu geschaffen, Anteilsinhaber
und Gläubiger nach einer vorgegebenen Haftungskas
kade an den Kosten einer Bankenabwicklung zu betei
ligen (Bail-in). Die klare Haftungskaskade verschafft
einem zentralen Element der Marktwirtschaft wieder
Geltung, dem privaten Haftungsprinzip. Die Abwick
lungsbehörde kann bei Anwendung des Bail-in oder
anderer Abwicklungsinstrumente auf eine im Vor
feld vorgenommene Abwicklungsplanung und einen
von den Banken aufzubauenden Puffer Bail-in-fähiger
Verbindlichkeiten zurückgreifen. Seit dem 1.Januar
2018 ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs
aufsicht (BaFin) die Nationale Abwicklungsbehörde in
Deutschland. Sie ist dabei Bestandteil des einheitlichen
Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mecha
nism, SRM).
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 179 –
Finanzen der EU
Seit 2016: Einheitlicher europäischer Abwicklungsme
chanismus
Für die Eurozone wurde mit der Verordnung über
den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-
VO) der einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) als
für die Abwicklung von Finanzinstituten zuständige
Behörde gegründet. Als wichtiges Element der Ban
kenunion und des einheitlichen Abwicklungsmecha
nismus wird hierdurch eine zentrale Entscheidungs
instanz geschaffen, die mit einheitlichen Verfahren
und Regeln sowie mit einem einheitlichen Abwick
lungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) sicherstellen
soll, dass ausfallgefährdete Finanzinstitute mit mög
lichst geringen Auswirkungen auf die Realwirtschaft
und die öffentlichen Finanzen der teilnehmenden Mit
gliedstaaten abgewickelt werden können.
Seit 2016 werden etwaige Abwicklungsentscheidungen
für Banken unter direkter EZB-Aufsicht sowie für alle
grenzüberschreitend tätigen Banken mit Sitz in einem
am SRM teilnehmenden Mitgliedstaat durch den SRB
getroffen. In den übrigen Fällen für die sogenannten
weniger signikanten Banken (Less Signicant Institu
tes - LSIs) bleiben die nationalen Abwicklungsbehör
den zuständig, die ebenfalls die unmittelbar geltende
SRM-VO anwenden.
In 2019 wurden sowohl die BRRD als auch die SRM-
VO angepasst. Die Vorgaben zur Vorhaltung von aus
reichender Haftungsmasse für den Abwicklungsfall
(MREL) wurden weiterentwickelt und an den interna
tionalen TLAC-Standard angeglichen. Für große Ban
ken wurde dabei ein Mindestwert für hochqualitative
Verlustpuffer in Höhe von 8 % der Bilanzsumme ver
einbart. Aktuell laufen die Verhandlungen zur Über
arbeitung des Rahmens für das Krisenmanagement
im Bankensektor und die Einlagensicherung (Crisis
Management and Deposit Insurance, CMDI Review),
die u. a. Änderungsvorschläge zu den Abwicklungsrah
menwerken BRRD und SRM-VO umfasst. Die Europä
ische Kommission hatte hierzu am 18. April 2023 ei
nen Legislativvorschlag vorgelegt. Im Juni 2025 wurde
in den Trilogverhandlungen eine vorläuge politische
Einigung über zentrale Elemente des CMDI-Pakets er
zielt. Die Arbeiten gehen insbesondere auf technischer
Ebene unter der dänischen Ratspräsidentschaft weiter.
Restrukturierungsfonds
Damit für Abwicklungsmaßnahmen die erforderlichen
nanziellen Mittel zur Verfügung stehen, wurde der
nationale Restrukturierungsfonds errichtet, der ab
2011 durch eine jährliche Abgabe der Kreditinstitute
in Deutschland nanziert wurde (nationale Bankenab
gabe). 2015 ist eine neue, nach den Vorgaben der BRRD
gestaltete europäische Bankenabgabe an die Stelle der
nationalen Bankenabgabe getreten. Sie wird seit 2016
durch die Vorgaben des SRM-Regimes umgesetzt. Die
2015 für den nationalen Restrukturierungsfonds erho
benen Abgaben wurden auf die individuellen Abgaben
zum SRF ab 2016 angerechnet. Die Altmittel der Jahre
2011 bis 2014 standen zur Gewährung von Darlehen
an die deutsche Kammer des SRF für den Fall zur Ver
fügung, dass während der Auauphase des SRF nicht
genügend Mittel zur Stabilisierung einer deutschen
Bank in einer Abwicklungsmaßnahme zur Verfügung
stehen (Brückennanzierung). Mit dem erstmaligen
Erreichen der Zielausstattung des SRF Ende 2023 von
1% der gedeckten Einlagen in der Bankenunion endete
die Brückennanzierung; der SRF hat derzeit ein Volu
men von rund 80 Mrd. EUR. Der SRB erhebt daher für
2025 keine Bankenabgabe (wie auch bereits nicht für
2024). Die Mitgliedstaaten der Eurozone haben sich zu
sätzlich auf die Einführung einer europäischen Letzt
sicherung für den SRF durch den Europäischen Sta
bilitätsmechanismus (ESM) mit einem Volumen von
68 Mrd. EUR verständigt. Die Ratizierung des ESM-
Änderungsvertrag steht allerdings noch in einem Mit
gliedstaat aus.
Berichtspichten und Datenaustausch zwischen
den Aufsichtsbehörden
Die Europäische Kommission hatte am 17.Oktober
2023 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, um Be
richtspichten im Finanzsektor zu straffen und den
Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden zu
verbessern. Der Vorschlag wurde Ende des Jahres 2024
im Trilog politisch geeint und wird voraussichtlich
Mitte des Jahres 2025 verabschiedet werden. Konkret
sollen mit den Änderungen die Aufsichtsbehörden auf
EU-Ebene (EBA, EIOPA und ESMA), die EZB, der SRB,
der ESRB und die AMLA in weitem Umfang Daten
austauschen, die ihnen Unternehmen in Erfüllung ih
rer Berichtspichten zur Verfügung stellen. Der Rück
griff auf bei anderen Behörden vorhandene Daten soll
künftig Vorrang vor einer erneuten Abfrage bei den
Unternehmen haben, damit diese identische Bericht
pichten nicht mehr doppelt erfüllen müssen. Ferner
sollen die Berichtspichten nach der InvestEU-Verord
nung in Zukunft nur noch jährlich und nicht mehr
halbjährlich anfallen.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 180 –
Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der EU-
Kapitalmarktunion und Änderung der EU-Finanz
marktverordnung
Die Europäische Kommission hat am 25.November
2021 ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung der
EU-Kapitalmarktunion vorgeschlagen. Damit setzt sie
wesentliche Elemente ihres Aktionsplans aus 2020 um.
Das Maßnahmenpaket sieht die Schaffung eines euro
paweit einheitlichen Zugangspunkts für Finanzinfor
mationen (European Single Access Point, ESAP) sowie
Verbesserungen bei der Regulierung von alternativen
und langfristigen Investmentfonds vor. Es enthält da
neben Änderungen der EU-Finanzmarktverordnung
(MiFIR).
Die Maßnahmen zur Schaffung des ESAP sollen An
legern vereinfachten Zugriff auf nanz- und nach
haltigkeitsbezogene Informationen ermöglichen, die
Unternehmen aufgrund gesetzlicher Anforderungen
veröffentlichen. Das Gesetzespaket ist im Januar
2024 in Kraft getreten und wird nun – soweit na
tionale Rechtsänderungen erforderlich sind – durch
die Mitgliedstaaten umgesetzt. Die Veröffentlichung
splattform soll sukzessive von 2027 bis 2030 in Betrieb
genommen werden.
Die 2023 abgeschlossenen Überarbeitungen der Richt
linie über Verwalter alternativer Investmentfonds
(AIFMD, umzusetzen bis 16.April 2026) und der
Verordnung über Europäische langfristige Invest
mentfonds (ELTIF, anwendbar seit 10.Januar 2024)
verbessern den Anlegerschutz, verringern die von In
vestmentfonds ausgehenden Risiken für die Finanzsta
bilität und fördern insbesondere Langzeitinvestitionen
in der EU. Die Maßnahmen im Bereich der EU-Finanz
marktverordnung MiFIR sind auf die Schaffung eines
konsolidierten Tickers für Handelsdaten (Consolidated
Tape), die Stärkung des Börsenhandels von Aktien
und die Vereinheitlichung und Vereinfachung der Ver
öffentlichung von Handelsdaten im Anleihe- und De
rivatemarkt gerichtet. Die Vorschläge enthalten auch
ein Verbot von Zahlungen an Wertpapierdienstleister
für die Weiterleitung von Wertpapierhandelsaufträgen
(Payment For Order Flow). Die Änderungen der EU-Fi
nanzmarktverordnung MiFIR sind am 28.März 2024
in Kraft getreten. Das Verbot von Payment for Order
Flow ndet auf inländische Sachverhalte erst ab dem
1.Juli 2026 Anwendung.
Das von der Europäischen Kommission am 7. Dezem
ber 2022 vorgelegte Legislativpaket zum Listing Act
konnte 2024 abgeschlossen werden. Die zugehörigen
Rechtsakte sind am 14.November 2024 verkündet
worden. Der Listing Act soll die Bedingungen für
öffentliche Listings von Unternehmen verbessern so
wie den Kapitalmarktzugang erleichtern, vor allem
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Am
4. Dezember 2024 sind bereits erste Änderungen für
Wertpapierprospekte in Kraft getreten, darunter die
Anhebung der Schwelle für prospektfreie Sekundär
emissionen von 20 % auf 30 % der bereits zum Han
del zugelassenen Aktien. Die übrigen Regelungen des
Listing Acts treten erst am 5.März 2026 bzw. 5.Juni
2026 in Kraft bzw. sind bis dahin von den Mitglied
staaten in nationales Recht umzusetzen. Unter ande
rem werden die Anforderungen für eine Börsenzulas
sung abgesenkt, um Börsengänge in der EU stärker zu
fördern. Auch werden im Marktmissbrauchsrecht die
Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität reformiert.
Zudem hat die Europäische Kommission am 24.Mai
2023 den Entwurf ihrer EU-Kleinanlegerstrategie (Re
tail Investment Strategy) vorgelegt. Ziel ist die Schaf
fung eines kohärenteren rechtlichen Rahmens in der
EU für Investitionen von Kleinanlegern, um deren
verstärkte Beteiligung am Kapitalmarkt zu fördern
und zugleich einen angemessenen Anlegerschutz zu
gewährleisten.
Änderungen der EU-Zentralverwahrerverordnung
und der EU-Derivateverordnung
Die Europäische Kommission hat am 16.März 2022
Vorschläge zur Änderung der EU-Zentralverwahrer
verordnung vorgelegt. Die Änderungen sind am 16.Ja
nuar 2024 in Kraft getreten. Mit den Änderungen
wird die Wertpapierabwicklung in der EU verbessert
und die grenzüberschreitende Tätigkeit von Zentral
verwahrern erleichtert.
Die Europäische Kommission hat am 7.Dezember
2022 Änderungen der EU-Derivateverordnung (EMIR)
vorgeschlagen. Damit soll der EU-Clearingmarkt ge
stärkt und die Aufsicht über zentrale Gegenparteien
(CCPs) in der EU verbessert werden. Die Vorschläge
sehen für europäische Marktteilnehmer die Verpich-
tung zur Einrichtung und aktive Nutzung eines Kontos
(Active Account) für das Clearing von bestimmten, auf
den Euro lautenden Derivaten bei einer zentralen Ge
genpartei mit Sitz in der EU vor. Die Verhandlungen
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 181 –
Finanzen der EU
über die Vorschläge sind abgeschlossen. Die Änderun
gen sind am 24.Dezember 2024 in Kraft getreten.
Spar- und Investitionsunion
Die Europäische Kommission hat am 19.März 2025
mit einer Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion
(SIU) ihre Strategie für die weitere Integration der eu
ropäischen Finanzmärkte vorgelegt. Unter dieser neu
en Überschrift führt die Kommission die Arbeiten zur
Vertiefung und Integration des europäischen Kapital
markts in der Kapitalmarktunion mit den Arbeiten zur
Bankenunion zusammen.
Anpassung der Verbriefungsregulierung
Als Teil der Spar- und Investitionsunion hat die EU-
Kommission am 17.Juni 2025 ein Legislativpaket zur
Überarbeitung der EU-Regulierung für Verbriefungen
vorgelegt. Durch gezielte Anpassungen bei Transpa
renz- und Sorgfaltspichten sowie Kapitalanforderun
gen soll der Rahmen für Verbriefungen risikoadäquat
verbessert und der europäische Markt für diese Fi
nanzinstrumente belebt werden.
6.3
Steuerharmonisierung
Harmonisierung im Bereich der direkten Steuern
In der Europäischen Union besteht bei den direkten
Steuern kein ausdrücklicher Harmonisierungsauftrag.
Die Finanz- und Steuerpolitik ist zwar grundsätzlich
Aufgabe der Mitgliedstaaten, jedoch macht es der
europäische Wettbewerb notwendig, Regeln für den
Binnenmarkt zu vereinbaren. Deshalb setzt sich die
Bundesregierung für Regeln ein, welche die Wettbe
werbsfähigkeit des gemeinsamen Binnenmarkts stär
ken.
Die internationale Einigung vom Oktober 2021 des
„Inclusive Framework on Base Erosion and Prot Shif
ting“ (IF on BEPS) auf Ebene der OECD zur sog. Zwei-
Säulen-Lösung stellt einen bedeutenden Schritt zu
mehr Steuergerechtigkeit dar. Diese beinhaltet unter
Säule 1 u.a. die teilweise Neuverteilung von Besteue
rungsrechten der größten und protabelsten Konzerne
der Welt (Amount A). Dabei werden durch die Schaf
fung neuer Anknüpfungspunkte die Besteuerungs
rechte tendenziell vom Ort der Produktion dahin ge
lenkt werden, wo die Produkte oder Dienstleistungen
vermarktet werden bzw. sich die Nutzer bzw. Kunden
des Konzerns benden. Unter Säule 2 soll durch die
Etablierung eines globalen effektiven Mindestbesteue
rungsniveaus in Höhe von 15 Prozent u.a. aggressiver
Steuergestaltung und schädlichem Steuersystemwett
bewerb ein Ende gesetzt werden. Inzwischen haben
1343 von 147 Mitgliedern des IF on BEPS der Zwei-
Säulen-Lösung zugestimmt, darunter sämtliche G20-
Staaten und alle EU-Mitgliedstaaten, die Teil des IF on
BEPS sind. Ende 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaa
ten auf die Richtlinie zur EU-weit einheitlichen Um
setzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung
geeinigt. Die nationale Umsetzung wurde am 21.De
zember 2023 erfolgreich abgeschlossen. Die Regelung
en gelten erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem
30.Dezember 2023 begonnen haben. Der damit im Zu
sammenhang stehende notwendige grenzüberschrei
tende Informationsaustausch im Rahmen der globalen
effektiven Mindestbesteuerung wurde im April 2025
ebenfalls durch eine EU-Richtlinie geregelt. Neben den
EU-Mitgliedstaaten setzen auch etliche Drittstaaten
die Regelungen um (u.a. Japan, Großbritannien, Kana
da, Australien und die Schweiz).
Die Umsetzung von Säule 1 soll auf Grundlage eines
völkerrechtlichen Vertrags (Multilateral Convention –
MLC) erfolgen, der anschließend durch die beteiligten
Staaten ratiziert und ins nationale Recht überführt
werden soll. Die MLC wurde bereits im Juni 2024
nalisiert. Eine wesentliche Hürde für die abschlie
ßende Einigung ist die Verknüpfung von Amount A
mit Amount B (vereinfachter und standardisierter An
satz zur Verrechnungspreisbestimmung für Basismar
keting- und Vertriebstätigkeiten.
Insbesondere durch den OECD/G20 BEPS-Prozess,
den Prozess der globalen effektiven Mindestbesteu
erung sowie die Maßnahmen zum zwischenstaatli
chen Informationsaustausch sind in der Vergangenheit
Fortschritte gegen schädlichen Steuerwettbewerb und
schädliche Steuergestaltungen erzielt worden. Damit
einher ging allerdings auch eine gewisse Regelungs
komplexität, die nicht ohne Auswirkungen auf Ver
waltungsaufwand und Befolgungskosten blieb. Dem
soll die „Tax Decluttering & Simplication“ (TDS) Ini
tiative im europäischen Kontext begegnen. TDS be
deutet, den bestehenden und künftigen europäischen
Rechtsrahmen auf Vereinfachungen bei der Miss
brauchsbekämpfung zu überprüfen, ohne das Schutz
niveau gegen schädlichen Steuerwettbewerb und ag
gressive Steuergestaltungen zu senken.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 182 –
Bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerkri
minalität kommt der Transparenz im Steuerbereich
eine entscheidende Bedeutung zu. Einen Meilenstein
markierte in dieser Hinsicht die Aufnahme des auto
matischen Informationsaustausches über Finanzkon
ten nach dem gemeinsamen Meldestandard (Common
Reporting Standard - CRS) im Herbst 2017, an dem
mittlerweile weltweit über 120 Staaten und Gebiete
teilnehmen. Um die Wirksamkeit dieses Informations
austausches sicherzustellen, wurde der CRS auf Ebene
der OECD unter Berücksichtigung der Erfahrungen
aus den zurückliegenden Jahren weiterentwickelt und
dabei insbesondere an geänderte technologische Rah
menbedingungen der Finanzwirtschaft angepasst.
Zudem forderten im Jahr 2018 die G20-Finanzminis
ter die internationalen Standardsetzungsgremien auf,
wegen der dynamischen Entwicklung des Marktes
für Krypto-Vermögenswerte multilaterale Reaktionen
zu bewerten. Vor diesem Hintergrund entwickelte
die OECD einen Standard für eine effektive Steuer
berichterstattung für Krypto-Vermögenswerte (Cryp
to-Asset Reporting Framework - CARF), der auf Ebe
ne der OECD im Herbst 2022 beschlossen wurde.
Der CARF umfasst standardisierte Melde- und Sorg
faltspichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistun
gen und erlaubt den automatischen Informationsaus
tausch zu Krypto-Vermögenswerten auf Grundlage
einer mehrseitigen Behördenvereinbarung. Er ergänzt
so den weiterentwickelten CRS, der künftig digitale Fi
nanzmarktprodukte (Central Bank Digital Currencies
und bestimmte E-Geld Produkte) umfasst und ver
schärfte Sorgfaltspichten sowie weitergehende Mel
depichten vorsieht. Daneben hat der ECOFIN-Rat am
17.Oktober 2023 die Richtlinie (EU) 2023/2226 des
Rates vom 17.Oktober 2023 zur Änderung der Richt
linie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit
der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
angenommen (7. Änderungsrichtlinie zur EU-Amtshil
ferichtlinie (2011/16/EU) - sog. DAC 8). DAC 8 greift
in weiten Teilen auf Vorarbeiten der OECD zum CARF
und den Weiterentwicklungen des CRS zurück, um sie
innerhalb der Europäischen Union zu etablieren. Die
Regelungen sollen bis 31.Dezember 2025 national um
gesetzt und ab dem 1.Januar 2026 angewendet werden.
Auf EU-Ebene werden die Steuersysteme der Mitglied
staaten von der Gruppe Verhaltenskodex (Unterneh
mensbesteuerung) hinsichtlich möglicher schädlicher
Regelungen überwacht, ebenso wie die Steuersysteme
von Drittstaaten. Die dazu erstellte EU-Liste nicht
kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
wird zweimal jährlich aktualisiert. Diese Regelmäßig
keit vereinfacht die Anwendung von steuerlichen
Abwehrmaßnahmen, auf deren Einführung sich die
EU-Mitgliedstaaten verständigt haben. Auf nationaler
Ebene sieht das Gesetz zur Abwehr von Steuervermei
dung und unfairem Steuerwettbewerb und zur Än
derung weiterer Gesetze (Steueroasen-Abwehrgesetz)
vom 25.Juni 2021 (BGBl.I S.2056) dementsprechend
die Umsetzung von vier auf einander abgestimmte
und im Grundsatz alternativ zur Anwendung komm
enden Abwehrmaßnahmen vor. Gemeinsames Ziel ist
es, Staaten und Gebiete, die anerkannten Standards
in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfai
rer Steuerwettbewerb und Umsetzung der BEPS-Min
deststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpas
sungen in Richtung einer Beachtung internationaler
Standards im Steuerbereich vorzunehmen. Zu diesem
Zweck sollen Personen und Unternehmen durch ge
zielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtli
che Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäfts
beziehungen zu diesen Staaten und Steuergebieten
fortzusetzen oder aufzunehmen.
Um den Raum für schädlichen Steuerwettbewerb wei
ter einzugrenzen, hatte die Europäische Kommission
einen Richtlinienentwurf gegen die missbräuchliche
Nutzung von Brieastenrmen vorgestellt. Die Ver
handlungen im Rat stockten zuletzt. Aktuell sind keine
Fortschritte zu erwarten. Die Kommission hatte zuletzt
vorgeschlagen, das Anliegen möglicherweise im Rah
men einer Amtshilferichtlinie aufzugreifen ohne Nen
nung eines Zeithorizontes.
Um die Entlastungsverfahren von Quellensteuern
auf grenzüberschreitende Dividenden- und fakulta
tiv Zinszahlungen der EU-Mitgliedstaaten efzienter
zu gestalten, wurde die EU-Richtlinie 2025/50 über
schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung
von überschüssigen Quellensteuern (FASTER-Richtli
nie) am 10.Dezember 2024 vom Rat der Europäischen
Union verabschiedet. Diese beinhaltet Regelungen zur
Digitalisierung und Vereinheitlichung der mitglieds
taatlichen Verfahren und zielt auf eine Beschleunigung
zur Steigerung der Attraktivität des europäischen Fi
nanzmarkts ab. Gleichzeitig soll eine faire Besteuerung
durch Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerver
meidung gefördert werden. Wesentliche Bestandtei
le der RL sind eine EU-weit standardisierte, elekt
ronische steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung, die
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 183 –
Finanzen der EU
Einführung nationaler Register (Verwaltung über ein
zentrales EU-Portal) für zertizierte Finanzmarktinter
mediäre sowie Berichtspichten und insbesondere die
Schaffung schnellerer Entlastungsverfahren (relief at
source bzw. quick refund Verfahren). Die EU-Mitglied
staaten sind verpichtet, die Richtlinie bis zum 31.De
zember 2028 in nationales Recht umzusetzen, die Re
gelungen nden ab dem 1.Januar 2030 Anwendung.
Harmonisierung im Bereich der indirekten Steuern
Entwicklung auf dem Gebiet der Umsatzsteuerhar
monisierung
Im Bereich der Mehrwertsteuer wurde das Rechtset
zungspaket „VAT in the digital age“ vom Rat ange
nommen. Mit den inhaltlich komplexen Regelungen
soll das Mehrwertsteuerrecht der Union u.a. weiter
an die fortschreitende Digitalisierung angepasst wer
den. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Überarbeitung
des Rechtsrahmens für die Verwendung elektronischer
Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unterneh
men sowie die Schaffung einer harmonisierten Rechts
grundlage für transaktionsbezogene Meldesysteme,
die Senkung der Bürokratielast grenzüberschreitend
tätiger Unternehmen und die Novellierung der Vor
schriften für elektronische Plattformen, die im Be
herbergungs- oder Personentransportsektor Leistun
gen erbringen. Die Änderungen werden in mehreren
Schritten bis zum 1.Juli 2030 in nationales Recht um
zusetzen sein.
Richtlinie des Rates 2020/262 (Systemrichtlinie)
Die Systemrichtlinie regelt das Verfahren zur Besteu
erung, Beförderung und Lagerung von Tabakwaren,
Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energie
erzeugnissen und elektrischem Strom. Die seit 2020
gültige Systemrichtlinie sieht nunmehr auch für die
Beförderungen verbrauchsteuerpichtiger Waren des
steuerrechtlich freien Verkehrs die Nutzung des EDV-
gestützten Beförderungs- und Kontrollsystems für
verbrauchsteuerpichtige Waren - Excise Movement
and Control System - (EMCS) vor. Dieses Verfahren
wurde zuvor ausschließlich für Beförderungen ver
brauchsteuerpichtiger Waren unter Steueraussetzung
verwendet.
Daneben sieht die Systemrichtlinie nunmehr eine
Steuerbegünstigung für die Streitkräfte anderer Mit
gliedstaaten im Zusammenhang mit der Gemeinsa
men Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) vor.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte mit dem Sieb
ten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
sowie der Siebten Verordnung zur Änderung von Ver
brauchsteuerverordnungen. Das Biersteuergesetz so
wie die Biersteuerverordnung wurden mit dem Achten
Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ge
ändert.
Richtlinie des Rates 2003/96/EG (Energiesteuerricht
linie)
Die im Jahr 20038) verabschiedete Energiesteuerricht
linie (2003/96/EG), die durch das Energiesteuerge
setz und das Stromsteuergesetz in nationales Recht
umgesetzt wurde, legt die gemeinschaftlichen Rah
menbedingungen für die Besteuerung von Energie
erzeugnissen und elektrischem Strom fest. Ziel der
Richtlinie ist, die Funktionsfähigkeit des Binnenmark
tes sicherzustellen, durch Harmonisierung der Besteu
erungsgrundlagen Wettbewerbsverzerrungen durch
unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen der Mit
gliedstaaten zu vermeiden und einen Beitrag zum Um
welt- und Klimaschutz zu leisten.
Da die Energiesteuerrichtlinie nur noch in begrenz
tem Maße die derzeitigen wirtschafts-, sozial- und
umweltpolitischen Ziele der EU reektiere, legte die
KOM im Rahmen ihres Fit-for-55-Pakets am 14.Juli
2021 einen Vorschlag zur Neufassung der Energiesteu
errichtlinie vor. Die Neufassung soll die Richtlinie stär
ker an der EU-Energie- und Klimapolitik ausrichten,
beispielsweise durch die Anhebung der Mindeststeu
ersätze, die Einführung sauberer Technologien, wie
Wasserstoff und fortschrittliche Biokraftstoffe, voran
treiben sowie veraltete Steuerbegünstigungen fossiler
Energieträger abschaffen. In Anbetracht der erforderli
chen Einstimmigkeit gestalten sich die Verhandlungen
schwierig. Ein Abschluss ist daher derzeit nicht abseh
bar.
Richtlinie des Rates 2011/64/EU (Tabaksteuerrichtli
nie)
8) Ein im Jahr 2011 von der KOM vorgelegter Vorschlag zur umfassenden Revision der Richtlinie wurde von der KOM nach gescheiterten Verhandlungen
im Rat im Jahr 2015 wieder zurückgezogen.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 184 –
Ein am 10.Februar 2020 durch die KOM vorgelegter
Evaluierungsbericht zur geltenden Tabaksteuerrichtli
nie 2011/64/EU hat auf Dezite u.a. in der Struk
tur und bei den Mindeststeuersätzen für Tabakwaren
sowie eine fehlende Harmonisierung bei neuartigen
Rauchprodukten und eine mangelnde Kohärenz zwi
schen den skalischen Zielsetzungen und anderen
EUPolitikbereichen hingewiesen. Aus Sicht der Mit
gliedstaaten ist daher eine Überarbeitung der Richtli
nie angezeigt. Hiermit sollen drei Ziele in Einklang ge
bracht werden: die Sicherung des Steuerauommens,
der Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie der öf
fentlichen Sicherheit. Auf der Grundlage des Evalu
ierungsberichtes erarbeiteten die Mitgliedstaaten in
der ersten Jahreshälfte 2020 gemeinsame Ratsschluss
folgerungen. Diese waren verbunden mit der Auffor
derung an die KOM, unter Berücksichtigung der in
den Schlussfolgerungen festgehaltenen Aspekte einen
Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Tabaksteu
errichtlinie vorzulegen. Am 1.Juni 2020 wurden die
se Schlussfolgerungen gemeinsam verabschiedet. Sie
geben eine Reihe von unterschiedlichen steuerpoliti
schen Themen mit Bezügen zum Gesundheits- und
Verbraucherschutz vor, mit der sich die KOM im
Rahmen der Überarbeitung auseinandersetzen soll.
Zu den Schwerpunkten zählen hierbei die Schaffung
harmonisierter Besteuerungsgrundlagen für neuartige
Rauchprodukte, wie EZigaretten, die Prüfung der An
passung der globalen Mindeststeuer auf Zigaretten
sowie die Schaffung einheitlicher Denitionen für
Roh- und Rauchtabak. Die Vorlage des Vorschlages
zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie durch die
KOM steht noch aus. Auf der Grundlage eines solchen
Vorschlages können die Mitgliedstaaten anschließend
ihre Arbeit für eine neue Tabaksteuerrichtlinie auf
Ratsebene beginnen.
Richtlinie des Rates 92/83/EWG (Alkoholsteuerstruk
turrichtlinie)
Mit der Richtlinie 92/83/EWG werden die Vorschriften
für die Besteuerung von Alkohol (Ethylalkohol oder
Ethanol) und alkoholischen Getränken, die Kategori
en von zu besteuerndem Alkohol und zu besteuern
den alkoholischen Getränken sowie die Grundlage zur
Berechnung der Verbrauchsteuersätze, einschließlich
ermäßigter Steuersätze und Steuerbefreiungen, festge
legt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Richtlinie nunmehr
seit 1992 in Kraft ist und sich in dieser Zeit rechtliche
und technische Änderungen ergeben haben, sah die
KOM an mehreren Stellen Überarbeitungsbedarf.
Die Änderung der Alkoholstrukturrichtlinie erfolgte
mit der Richtlinie (EU) 2020/1151 des Rates vom
29.Juli 2020. Im Wesentlichen wurde für alle Mitglied
staaten der Europäischen Union verbindlich ein Zer
tizierungssystem für rechtlich und wirtschaftlich un
abhängige (Klein-)Produzenten zur Inanspruchnahme
eines ermäßigten Steuersatzes in einem anderen Mit
gliedstaat eingeführt.
Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte mit dem Sieb
ten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergeset
zen. Das Biersteuergesetz sowie die Regelungen in
den Verbrauchsteuerverordnungen betreffend der Al
koholsteuerstrukturrichtlinie wurden mit dem Achten
Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen ge
ändert.
6.4
Zollwesen
Mit der EU-Verordnung Nr.2021/444 des Europä
ischen Parlaments und des Rates vom 11.März 2021
zur Einrichtung des Programms Zoll für die Zusam
menarbeit im Zollwesen und zur Auebung der Ver
ordnung Nr.1294/2013 wird das Aktionsprogramm
Zoll 2020 fortgesetzt. Das Programm Zoll dient als
Instrument zur Unterstützung der Gestaltung und
Durchführung der Zollpolitik der EU. Ziel des Pro
grammes ist, durch die Unterstützung der Tätigkeiten
und der Zusammenarbeit der Zollbehörden, die nan-
ziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union und
ihrer Mitgliedstaaten zu schützen, die Sicherheit in
nerhalb der Union zu gewährleisten sowie die Union
vor unlauterem und illegalem Handel zu schützen und
dabei gleichzeitig die legale Wirtschaftstätigkeit zu er
leichtern.
Die spezischen Ziele des Programms Zoll liegen u.a.
in der Unterstützung der folgenden Bereiche:
Vorbereitung und einheitliche Anwendung des
Zollrechts und der Zollpolitik
Zusammenarbeit im Zollwesen
Auau von Verwaltungskapazitäten und von IT-
Kapazitäten, einschließlich Humankompetenzen
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 185 –
Finanzen der EU
und Schulungen sowie Entwicklung und Betrieb
europäischer elektronischer Systeme
Innovation im Bereich der Zollpolitik.
Die Aktivitäten und gemeinsamen Maßnahmen be
treffen u.a.
Sitzungen und ähnliche Ad-hoc-Veranstaltungen,
z.B. Seminare, Workshops und Arbeitsbesuche
projektbezogene strukturierte Zusammenarbeit,
z.B. Projektgruppen und Task Forces
Auau von IT-Kapazitäten, insbesondere die Ent
wicklung und der Betrieb europäischer elektro
nischer Systeme
Auau von Humankompetenzen und sonstigen
Kapazitäten, z.B. Fortbildungsmaßnahmen und
eLearning-Kurse
Studien
Innovationstätigkeiten, insbesondere Pilotprojekte,
Prototypenentwicklung, Datensuche nach smarten
Daten (Smart Data Mining) sowie die Zusammen
arbeit von Systemen.
Das Programm Zoll erstreckt sich über den Zeitraum
1.Januar 2021 bis 31.Dezember 2027 (sieben Jahre) und
ist mit einem Finanzvolumen von rd. 950 Mio. € aus
gestattet.
Bei der Mittelzuweisung kommt dem Bereich Infor
mationstechnik (IT-Kapazitätenauau) die größte Be
deutung zu. Die europäischen Informationssysteme
spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der
Zollsysteme in der Union. Gemeinsame Entwicklungs
modelle und eine einheitliche IT-Architektur sollen
die Flexibilität und Efzienz der Zollverwaltung erhö
hen. Demzufolge werden dem IT-Bereich ca. 90 % der
Mittel beigemessen. Der Rest ist für gemeinsame Maß
nahmen und für Capacity Building vorgesehen.
Die Teilnahme am Programm Zoll steht außer den
Mitgliedstaaten auch den Beitrittsländern, Kandida
tenländern, potenziellen Kandidatenländern, einigen
Drittländern und Partnerländern der Europäischen
Nachbarschaftspolitik offen, sofern bestimmte Bedin
gungen erfüllt sind. Angesichts der zunehmenden
Vernetzung der Weltwirtschaft besteht auch die Mög
lichkeit, externe Sachverständige wie Beamte aus
Drittländern, Vertreter internationaler Organisationen
oder Wirtschaftsbeteiligte in bestimmte Aktivitäten
einzubeziehen.
Zum 1.Januar 2021 ist für den Zeitraum 2021-2027 die
EU-Verordnung für ein Instrument für nanzielle Hil
fe für Zollkontrollausrüstung (CCEI) im Rahmen des
Fonds für integriertes Grenzmanagement in Kraft ge
treten. Den Mitgliedstaaten soll durch das Instrument
nanzielle Hilfe bei der Beschaffung, Wartung und
Modernisierung von Zollkontrollausrüstung gewährt
werden. Im Hinblick auf die Verwirklichung des lang
fristigen Ziels - der einheitlichen Durchführung von
Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten - wird mit
dem Instrument das allgemeine Ziel verfolgt, die Zoll
union und die Zollbehörden bei ihrer Aufgabe zu un
terstützen. Im Fokus stehen dabei der Schutz der -
nanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Union
und ihrer Mitgliedstaaten der Schutz der Union vor
unlauterem und illegalem Handel und gleichzeitig die
Erleichterung der legalen Wirtschaftstätigkeit.
Des Weiteren wird mit dem Instrument das spezi-
sche Ziel verfolgt, durch die auf transparente Weise er
folgende Anschaffung, Wartung und Modernisierung
von Zollkontrollausrüstung, zu Zollkontrollen beizu
tragen, die ungeachtet dessen, wo sie innerhalb der
Union durchgeführt werden, zu angemessenen und
gleichwertigen Ergebnissen führen, und dadurch die
Zollbehörden dabei zu unterstützen, zum Schutz der
Interessen der Union einheitlich zu handeln.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des In
struments für den Zeitraum 2021-2027 beträgt ca.
1 Mrd.€.
6.5
Außenbeziehungen der
Europäischen Union
Weltweite Entwicklungshilfe und nanzielle Zu
sammenarbeit mit Drittstaaten der Europäischen
Union
Die Entwicklungshilfe und Außennanzierung der
EU erfolgt im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
2021-2027 über das Instrument für Nachbarschaft,
Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zu
sammenarbeit (NDICI) sowie über weitere thematische
Instrumente; an der Umsetzung können je nach Ein
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 186 –
zelfall verschiedene Projektpartner beteiligt sein, bei
spielsweise die Europäische Investitionsbank (EIB).
Mit der Revision des MFR 2021-2027, auf die sich
die Staats- und Regierungschefs am 1.Februar 2024
verständigt haben und die im Anschluss vom Europä
ischen Parlament bestätigt worden ist, wurden für die
weitere Unterstützung der Ukraine eine Ukraine Fazi
lität mit zusätzlichen Mitteln von 50 Mrd. € für den
Zeitraum 2024 bis 2027 geschaffen, davon 17 Mrd. € als
Zuschüsse und 33 Mrd. € als Darlehen (siehe auch die
Abschnitte „Makronanzhilfe“ und „EU-Erweiterung“
unten zur Ukraine).
Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszu
sammenarbeit und internationale Zusammenar
beit (NDICI) – Europa in der Welt
Im Rahmen des MFR 2021-2027 wurde durch die Zu
sammenfassung verschiedener Außennanzierungsin-
strumente das globale Instrument für Nachbarschaft,
Entwicklung und Internationale Zusammenarbeit
(NDICI) geschaffen, um die Kohärenz, Transparenz,
Flexibilität und Wirksamkeit des Außenhandelns der
EU zu erhöhen. Dies beinhaltet u.a. die Zusammenle
gung von Europäischem Entwicklungsfonds (EEF), Eu
ropäischem Nachbarschaftsinstrument (ENI), EU-In
strument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) und
Stabilitätsinstrument (IfS).
Die vorgesehene Finanzausstattung von NDICI mit
79,462 Mrd. € (laufende Preise) im MFR 2021-2027
schlüsselt sich wie folgt auf:
geograsche Programme: 60,388 Mrd. €, davon
mindestens 19,323 Mrd. € für die Nachbarschaft
und mindestens 29,181 Mrd. € für die afrikani
schen Länder südlich der Sahara (Asien und pazi
scher Raum: 8,489 Mrd. €, Nord- und Südamerika
und karibischer Raum: 3,395 Mrd.€)
6,358 Mrd. € für die thematischen Programme
3,182 Mrd. € für Krisenreaktionsmaßnahmen
9,534 Mrd. € für den Puffer für neu auftretende
Herausforderungen und Prioritäten, um unvorher
gesehene Umstände, neue Bedürfnisse oder neu
auftretende Herausforderungen wie Krisensituati
onen und Post-Krisensituationen oder Migrations
druck zu bewältigen oder neue – entweder unio
nsgeführte oder internationale – Initiativen oder
Prioritäten zu fördern.
Die MFR-Revision von Anfang 2024 umfasst auch eine
Stärkung von Rubrik 6 des MFR (Nachbarschaft und
die Welt) im Umfang von 7,6 Mrd. € (davon 3,1 Mrd. €
zusätzliche Mittel und 4,5 Mrd. € Umschichtungen
innerhalb der Rubrik 6) im Zeitraum 2024 bis 2027.
Dazu gehören eine wirksame Migrationszusammenar
beit mit Drittländern, einschl. neuer Unterstützung für
syrische Flüchtlinge und der weiteren Region, sowie
die Unterstützung des Westbalkans und der südlichen
Nachbarschaft.
Bei der Nachbarschaft wird eine Unterscheidung zwi
schen östlicher und südlicher getroffen. Die Mittel sind
für die südlichen EU-Nachbarstaaten (Palästinensische
Autonomiebehörde, Israel, Libyen, Algerien, Ägypten,
Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien) und
die östlichen Nachbarn (Belarus, Armenien, Aserbaid
schan, Georgien, Moldau, Ukraine) vorgesehen.
Thematisches Instrument: Humanitäre Hilfe
Das EU-Instrument der humanitären Hilfe zielt auf die
Bereitstellung von Hilfe-, Rettungs- und Schutzmaß
nahmen zugunsten von Bevölkerungsgruppen, die von
Naturkatastrophen oder von durch Menschen verur
sachten Katastrophen und vergleichbaren Ausnahme
situationen betroffen sind. Humanitäre Hilfe kann
je nach Art der Krise in unterschiedlicher Form ge
leistet werden, dazu gehören u.a.: Bereitstellung von
Nahrungsmitteln und wichtigen Nährstoffen, medizi
nische Hilfe und psychosoziale Betreuung, Wasser-
und Sanitärversorgung, Unterkunft, Notreparaturen
an der Infrastruktur, Minenräumung, Bildung. Huma
nitäre Hilfe kann zusätzlich auf dem Gebiet der Kata
strophenvorsorge geleistet werden.
Dabei richtet sich die nanzielle Förderung auf Länder
außerhalb der EU. Für den MFR 2021-2027 sind insge
samt 11,569 Mrd. € (laufende Preise) für die Humanitä
re Hilfe vorgesehen.
Thematisches Instrument: Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (GASP)
Die auf Koniktlösung und internationalen Konsens
ausgelegte gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) stützt sich vor allem auf die Mittel der Diplo
matie und die Achtung der internationalen Regeln.
Mit der GASP werden die nachfolgenden Ziele ver
folgt: Friedenserhaltung, Stärkung der internationalen
Sicherheit, Förderung der internationalen Zusammen
arbeit, Entwicklung und Konsolidierung von Demo
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 187 –
Finanzen der EU
kratie und Rechtsstaatlichkeit sowie Einhaltung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, Zusammenfas
sungen des EU-Rechts zur Außen- und Sicherheitspo
litik. Rechtlich basiert die GASP auf den Artikeln 21 bis
46 des EU-Vertrags von Lissabon. 2,679 Mrd. € sind im
MFR 2021-2027 (laufende Preise) für die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik vorgesehen. Mit Blick
auf ein Top up gem. Art. 5 MFR-VO (EU/Euratom)
2020/2093 kommen noch weitere 2,8 Mio. € (laufende
Preise) hinzu.
Thematisches Instrument: Makronanzhilfe
Mit dem Instrument der Makronanzhilfen kann die
EU vornehmlich Beitrittskandidaten sowie Nachbar
staaten der EU mit erheblichen Zahlungsbilanzun
gleichgewichten kurzfristig Zahlungsbilanzhilfen ge
währen. Die Unterstützung erfolgt grundsätzlich im
Rahmen multilateraler Finanzierungszusagen unter
Beteiligung des IWF und anderer Geber in Form von
Darlehen, in Ausnahmefällen in Form von Zuschüssen.
Seit 1990 wurden bis Ende 2024 Makronanzhilfen
in Höhe von 60,8 Mrd. € gewährt, wovon bis zum
31.Dezember 2024 41,48 Mrd. € ausgezahlt wurden.
Ca. 18,17 Mrd. € Makronanzhilfe können noch ausge
zahlt werden.
Die im April 2022 für Moldau beschlossene Makro-
nanzhilfe i.H.v. 150 Mio. € (Darlehen i.H.v. 120 Mio. €
und ein Zuschuss von 30 Mio. €) wurde mit Beschluss
von Rat und EP im Juni 2023 um 145 Mio. € (Darle
hen i.H.v. 100 Mio. € und ein Zuschuss von 45 Mio. €)
aufgestockt. Diese Makronanzhilfe für Moldau wurde
mit Zahlung der letzten Tranche im Dezember 2024
vollständig ausgezahlt.
Für Nordmazedonien haben Rat und EP auf Vorschlag
der Europäischen Kommission am 12.Juli 2023 ein
Makronanzhilfe-Darlehen i.H.v. 100 Mio. € beschlos
sen. Nachdem ein Teil der im Memorandum of Under
standing vereinbarten Strukturreformen durch Nord
mazedonien umgesetzt wurde, hat die Europäische
Kommission die Auszahlung der ersten Tranche i.H.v.
50 Mio. € am 22.April 2024 beschlossen. Der Bereits
tellungszeitraum der Makronanzhilfe für Nordmaze
donien endet im August 2026. Danach kann Nordma
zedonien das Makronanzhilfedarlehen nicht mehr in
Anspruch nehmen.
Ägypten hatte am 12.März 2024 eine Makronanzhilfe
i.H.v. 5,5 Mrd. € beantragt. Die Europäische Kommis
sion hatte darauin ein Makronanzhilfepaket von
5 Mrd. € (Darlehen) vorgeschlagen, bestehend aus ei
ner kurzfristigen Makronanzhilfe von 1 Mrd. € und
dem Großteil des Makronanzhilfepakets von 4 Mrd. €
für den Zeitraum 2025-2027. Die kurzfristige Makro-
nanzhilfe wurde im April 2024 vom Rat beschlossen
und am 27.Dezember 2024 vollständig ausgezahlt. Das
zweite Makronanzhilfedarlehen wurde am 24.Juni
2025 von Rat und Europäischem Parlament beschlos
sen.
Jordanien beantragte am 8.Oktober 2023 eine neue
Makronanzhilfe. Darauin schlug die Europäische
Kommission am 8.April 2024 ein Makronanzhilfe-
darlehen von bis zu 500 Mio. € vor, welches am 14.Ap
ril 2025 von Rat und Europäischem Parlament ange
nommen wurde. Bereits im Januar 2025 beantragte
Jordanien eine Aufstockung der Makronanzhilfe. Die
Europäische Kommission erwägt, Jordanien ein wei
teres Makronanzhilfedarlehen i.H.v. 500 Mio. € zur
Verfügung zu stellen. Ein konkreter Kommissionsvor
schlag liegt noch nicht vor.
Zur weiteren Unterstützung der Ukraine haben sich
Rat und EP am 24.Oktober 2024 auf die Einrichtung
eines Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darle
hen und zur Bereitstellung einer außerordentlichen
Makronanzhilfe für die Ukraine geeinigt. Das Makro
nanzhilfedarlehen für die Ukraine i.H.v. 18,1 Mrd. €
soll in mehreren Tranchen bis Ende 2025 freigegeben
werden. Diese Makronanzhilfe ist der Beitrag der
EU zur G7-Extraordinary-Revenue-Acceleration-Initi
ative. Die Zins- und Tilgungszahlungen erfolgen über
den geschaffenen Kooperationsmechanismus durch
Mittel aus künftigen außerordentlichen Einnahmen
aus immobilisierten staatlichen russischen Vermö
genswerten.
EU-Erweiterung: Westbalkan und Türkei
Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
Im MFR 2007-2013 wurde mit Beginn des Jahres 2007
für die zum damaligen Zeitpunkt drei anerkannten
(Türkei, Kroatien sowie das heutige Nordmazedonien)
und fünf potentiellen Beitrittskandidaten (Albanien,
Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien und
Kosovo) das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
mit einem Mittelansatz von 11,565 Mrd. € geschaffen.
Die Hilfe wurde in Form von einzelnen Projekten ge
währt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU zum 1.Juli
2013 reduzierte sich der IPA-Empfängerkreis.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 188 –
Hiernach haben Montenegro (2010), Serbien (2012),
Albanien (2014) und Bosnien-Herzegowina (2022)
den Beitrittskandidatenstatus erhalten. Beitrittsver
handlungen werden mit Montenegro (seit 2012) und
Serbien (seit 2014) geführt. Mit Albanien und Nord
mazedonien wurde 2022 die erste Beitrittskonferenz
abgehalten. Mit der Türkei sind sie seit dem Putschver
such im Juli 2016 faktisch eingefroren. Das Kosovo hat
2022 seinen Beitrittsantrag gestellt. Dieser wird jedoch
durch EU-Länder (Griechenland, Rumänien, Slowakei,
Spanien und Zypern), die das Kosovo nicht anerken
nen, blockiert.
Im MFR 2014-2020 wurde zur Fortführung der Heran
führungshilfe (IPA II) eine neue Rahmenverordnung
mit einem Mittelansatz in Höhe von 11,698 Mrd. €
erlassen.
Während die Umsetzung von IPA II andauert, wird im
MFR 2021-2027 die Heranführungshilfe (IPA III) wie
derum mit einer neuen Rahmenverordnung fortge
setzt (VO (EU) 2021/1529 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15.September 2021). Die Finanz
ausstattung von IPA III beläuft sich auf 14,162 Mrd.€.
Allgemeines Ziel von IPA III bleibt die Unterstützung
der Empfängerländer bei der Umsetzung der politi
schen, institutionellen, rechtlichen, administrativen,
sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die diese mit
Blick auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vornehmen
müssen, um den Werten der Union zu entsprechen
und sich schrittweise an die Regeln und Standards und
an die Politik und Praxis der Union anzupassen. Im
Unterschied zu IPA II werden die Mittel bei IPA III
stärker als bisher auf Grundlage der tatsächlichen Re
formanstrengungen der Kandidatenländer und damit
stärker nach dem Leistungsgedanken zu vergeben.
Die IPA III-Mittel werden daher künftig auch nicht
mehr indikativ auf die Empfängerländer, sondern
entsprechend einem Programmplanungsrahmen für
2021-2027 auf fünf thematische Fenster mit einem je
weils jährlich vorgegebenen Mittelanteil ausgerichtet:
1. Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte, Demokratie
(15%)
2. gute Regierungsführung, Annäherung an den EU-
Acquis, gutnachbarschaftliche Beziehungen (16%)
3. grüne Agenda und nachhaltige Konnektivität (42%)
4. Wettbewerbsfähigkeit und inklusives Wirtschafts
wachstum (22%)
5. territoriale und grenzüberschreitende Zusammen
arbeit (3,5%).
Bislang wurden im Rahmen von IPA III 11,59 Mrd. €
zugewiesen (Stand 31.Dezember 2024).
Investitionsrahmen für die Länder des Westlichen
Balkan (WBIF)
Mit dem im Dezember 2009 gegründeten und zwi
schenzeitlich weiterentwickelten Investitionsrahmen
für die Länder des Westlichen Balkans (WBIF) fördern
die EU-Kommission (mit IPA-Mitteln), die EIB, die Eu
ropäische Bank für Wiederauau und Entwicklung,
die Entwicklungsbank des Europarats, die Weltbank,
die KfW, die französische Entwicklungsagentur (AFD),
mehrere EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen vor al
lem Infrastrukturvorhaben in Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien
und Serbien.
Der WBIF ist seit 2021 Hauptumsetzungsinstrument
des Wirtschafts- und Investitionsplans (WIP) der EU-
Kommission, der mit bis zu 9 Mrd. € (IPA III-Mittel)
Vorbereitungsmaßnahmen und Investitionen (Ko-Fi
nanzierung) in den sechs Westbalkanländern unter
stützt. Zusätzlich soll eine neue Garantiefazilität Inves
titionen von bis zu 20 Mrd. € mobilisieren. Zu den
Förderbereichen des WBIF gehören: nachhaltiger Ver
kehr, saubere Energie, Umwelt und Klima, digitale Zu
kunft, Privatsektor und Humankapital.
Deutschland hat bis Ende 2024 mit Mitteln i.H.v. fast
22,6 Mio. € bilateral zum WBIF beigetragen. Ziel ist es,
durch die Koordinierung und bessere Bündelung von
Zuschüssen und Darlehen sowie technische Unterstüt
zung die Wirksamkeit der von den Geldgebern in den
Ländern des Westlichen Balkans bereitgestellten Hil
fe zu verbessern. Ferner soll durch die Vergabe von
Zuschüssen für vorrangige Projektvorhaben in diesen
Ländern auch die Darlehensvergabe erleichtert wer
den. Bislang (Stand: Ende 2023) wurden 432 Zuschüsse
i.H.v. rund 3,7 Mrd. € bewilligt. Das gesamte geschätz
te Investitionsvolumen der entsprechenden Projekte
im öffentlichen Sektor beträgt 31,6 Mrd.€.
Die Europäische Investitionsbank hat im Rahmen ih
res Mandats für die Geschäftstätigkeit außerhalb der
EU mit hohen Darlehensbeträgen den Heranführungs
prozess der Staaten Mittel- und Osteuropas unter
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 189 –
Finanzen der EU
stützt. Mit dem Beitritt Kroatiens zur EU am 1.07.2013
wurde ein weiterer MOE-Staat Anteilseigner der EIB.
Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbal
kan
Die EU-Kommission hat im November 2023 einen
neuen Wachstumsplan für die Länder des Westbalkans
mit dem Ziel vorgelegt, die sozio-ökonomische Annä
herung an die EU durch Reformen und gezielte Inves
titionen zu beschleunigen und zusätzliche Reforma
nreize zu schaffen. Das Herzstück des Wachstumsplans
ist die Reform- und Wachstumsfazilität, die zwischen
2024 und 2027 in Ergänzung von IPA zusätzliche Mit
tel in Form von nicht zurückzuzahlender Unterstüt
zung i.H.v. 2 Mrd. € und hoch konzessionären Krediten
i.H.v. bis zu 4 Mrd. € bereitstellen soll. Die nanziel-
le Unterstützung soll durch (a) Infrastrukturinvestitio
nen über den WBIF (2 Mrd. € Zuschüsse und bis zu
1 Mrd. € Kredite) und (b) direkte Budgethilfe (bis zu
3 Mrd. € Kredite) erfolgen. Die Mittelverteilung erfolgt
nach einem gewichteten Schlüssel aus Bevölkerung
und BIP pro Kopf. Die Grundlage der Fazilität bilden
die Reformagenden der Westbalkanländer, die gezielte
und messbare Reformen sowie Investitionsprioritäten
für 2024 bis 2027 festschreiben sollen. Neu für die
Region ist ex-ante Konditionilisierung, d.h. Mittelaus
zahlung in Abhängigkeit der Reformumsetzung. Die
Fazilität ist seit Mai 2024 in Kraft.
EU-Erweiterung: Georgien, Republik Moldau und
Ukraine
Der Europäische Rat hat 2022 der Ukraine, der Repub
lik Moldau und Georgien die europäische Perspektive
eröffnet und der Ukraine und der Republik Moldau
den Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt. 2023
wurde Georgien der Kandidatenstatus verliehen. Mit
der Republik Moldau und der Ukraine wurde 2024 die
erste Beitrittskonferenz abgehalten. Hingegen hat der
Europäische Rat im Juni 2024 festgehalten, dass der
Beitrittsprozess mit Georgien faktisch zum Stillstand
gekommen ist. Daher überprüft die EU- Kommission
aktuell die nanzielle Unterstützung für Georgien.
Georgien und die Republik Moldau werden vorerst
weiterhin aus dem o.g. Instrument für Nachbar
schaft, Entwicklung und Internationale Zusammenar
beit (NDICI) nanziell unterstützt. Für Ukraine wird
die bilaterale Unterstützung aus NDICI durch die Hil
fen aus der Ukraine Fazilität ersetzt.
Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik
Moldau
Analog zum Wachstumsplan für die Westbalkanlän
der hat die EU-Kommission im Oktober 2024 einen
Wachstumsplan inklusive Reform- und Wachstumsfa
zilität für die Republik Moldau vorgelegt. Der Plan
und die Fazilität (in Kraft seit März 2025) sollen das
Land bei der Umsetzung von auf nachhaltiges Wirt
schaftswachstum ausgerichteten Reformen und der
EU-Annäherung unterstützen. Dazu werden im Rah
men der Fazilität 520 Mio. € aus NDICI-Mitteln als
nicht zurückzuzahlende Unterstützung und hoch kon
zessionäre Kredite i.H.v. bis zu 1,5 Mrd. € bereitgestellt.
Wie bei der Fazilität für die Westbalkanländer erfolgt
die Mittelauszahlung in Abhängigkeit von Reformfort
schritten.
6.6
Finanzverfassung der EU
Grundlage der Finanzverfassung der EU sind die Ar
tikel 310 bis 325 des Vertrags über die Arbeitsweise
der Europäischen Union. Die wesentlichen Elemente
sind das Eigenmittelsystem, der Mehrjährige Finanz
rahmen und das jährliche Haushaltsverfahren.
Finanzierung durch Eigenmittel
Der Haushalt der EU wird von den Mitgliedstaaten
(MS) gemäß Beschluss des Rates vom 14.12.2020 über
das Eigenmittelsystem der Europäischen Union (Ei
genmittelbeschluss) durch vier Arten von Eigenmitteln
nanziert:
Traditionelle Eigenmittel (Zölle und Zuckerabga
ben),
Mehrwertsteuer-Eigenmittel,
Abgabe auf Basis der Menge nicht-recycelten
Kunststoffverpackungsabfalls und
Eigenmittel auf Basis des Bruttonationaleinkom
mens (BNE).
An den Gesamteinnahmen der EU haben die tradi
tionellen Eigenmittel einen Anteil von rund 13,6 %;
dabei ist bereits eine Erhebungskostenpauschale von
25 % berücksichtigt, welche die MS für Erhebung und
Abführung dieser Eigenmittel einbehalten.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 190 –
Die auf Basis einer einheitlichen Mehrwertsteuerbe
messungsgrundlage an die EU abzuführenden MwSt-
Eigenmittel tragen rund 15,7 % zum jährlichen Haus
halt bei. Der Abrufsatz beträgt für alle MS 0,3 % der
Bemessungsgrundlage.
Die 2021 neu eingeführte Abgabe auf Basis der Men
ge nicht-recycelten Kunststoffverpackungsabfalls (sog.
Plastikabgabe) macht etwa 4,6 % des EU-Haushalts aus.
Hierbei wird auf die Masse der nicht recycelten Verpa
ckungsabfälle aus Kunststoff ein einheitlicher Abruf
satz von 0,80 € pro Kilogramm angewandt.
Mit etwa 62,6 % haben die BNE-Eigenmittel den größ
ten Anteil an der Haushaltsnanzierung. Der Abrufsatz
wird so festgesetzt, dass die BNE-Eigenmittel den Teil
der Ausgaben der EU nanzieren, der durch die tra
ditionellen Eigenmittel, die Mehrwertsteuereigenmit
tel und die sog. Plastikabgabe nicht gedeckt werden
kann. Dabei begrenzt der Eigenmittelbeschluss die
jährlichen Mittel für Zahlungen der EU auf 2,00 % des
BNE der MS.Dieser Wert beinhaltet eine außerordent
liche und vorübergehende Anhebung um 0,60 Pro
zentpunkte: Mittel auf dieser Basis dürfen ausschließ
lich zur Deckung der Verbindlichkeiten, die sich aus
der Mittelaufnahme der EU zur Finanzierung des Auf
bauinstruments „Next Generation EU“ ergeben haben,
verwendet werden.
Bestimmten MS werden bei der Berechnung der
verschiedenen Eigenmittelkategorien Rabatte einge
räumt. So erhalten Bulgarien, Tschechien, Estland,
Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lett
land, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Portugal, Rumä
nien, Slowenien und die Slowakei unbefristet Pau
schalrabatte auf ihre Beiträge im Rahmen der sog.
Plastikabgabe. Eine Anpassung an die laufende Ina-
tion ist dabei nicht vorgesehen. Für Österreich, Däne
mark, die Niederlande, Schweden und Deutschland
sind für den Zeitraum 2021-2027 Pauschalrabatte auf
ihre Finanzierungsbeiträge im Rahmen der BNE-Ei
genmittel vorgesehen. Sie werden mit dem jeweils
jüngsten von der Europäischen Kommission errechne
ten Deator an die laufende Ination angepasst. Für
Deutschland beträgt der Brutto-Rabatt für den Zeit
raum des MFR 3,671 Mrd. € pro Jahr (in Preisen 2020).
Das Austrittsabkommen zwischen der Europäischen
Union und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass
das Vereinigte Königreich die von ihm mit eingegan
genen nanziellen Verpichtungen aus früheren Fi
nanzperioden durch Beiträge zum MFR abzahlt, die
als „sonstige Einnahmen“ den EU-Haushalt mitnan-
zieren. Sonstige Einnahmen der EU ergeben sich an
sonsten vor allem aus Kartellbußen, Zinserträgen, der
Besteuerung ihrer Bediensteten, Beiträgen von Dritt
staaten zu EU-Programmen, Erstattungen aus nicht
beanspruchten EU-Mitteln oder Haushaltsüberschüs
sen vorangegangener Jahre.
Mehrjähriger Finanzrahmen und temporäres Auf
bauinstrument „Next Generation EU“ (NGEU)
Die Ausgaben der EU werden durch den MFR be
grenzt, der Ausgabeobergrenzen für die einzelnen Po
litikbereiche festlegt. Rechtsgrundlagen sind die Ver
ordnung (EU, Euratom) Nr.2020/2093 des Rates vom
17.12.2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanz
rahmens für die Jahre 2021 bis 2027, zuletzt geändert
durch die Verordnung (EU, Euratom) 2024/765 des
Rates vom 29.02.2024 zur Änderung der Verordnung
(EU, Euratom) 2020/2093 sowie die Interinstitutionelle
Vereinbarung vom 16.12.2020 zwischen dem EP, dem
Rat und der KOM über die Haushaltsdisziplin, die
Zusammenarbeit im Haushaltsbereich, die wirtschaft
liche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel,
einschließlich eines Fahrplans zur Einführung neuer
Eigenmittel. Nach einer Revision des MFR Anfang
2024 sind für den Zeitraum 2021 bis 2027 bei den MfV
Ausgaben in Höhe von insgesamt rund 1.083 Mrd. € in
Preisen zu 2018 vorgesehen.
Im Einzelnen ist der Finanzrahmen in folgende Poli
tikbereiche untergliedert:
1. Binnenmarkt, Innovation und Digitales, hierzu
gehören u.a. Forschung, transeuropäische Netze für
Energie, Verkehr und Telekommunikation, Raum
fahrt
2. Zusammenhalt, Resilienz und Werte; a) Wirt
schaftlicher, sozialer und territorialer Zusam
menhalt, d.h. Regionalpolitik zur Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit und der Kooperation zwi
schen den Regionen; b) Resilienz und Werte; hier
zu gehört insb. die Auau- und Resilienzfazilität,
aber auch Erasmus+ sowie die Bereiche Gesund
heit, Kultur und Justiz.
3. Natürliche Ressourcen und Umwelt, d.h. Land
wirtschaft- und Meerespolitik, Umwelt- und Kli
mapolitik
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 191 –
Finanzen der EU
4. Migration und Grenzmanagement
5. Sicherheit und Verteidigung
6. Nachbarschaft und die Welt, umfasst das gesamte
auswärtige Handeln der EU sowie humanitäre Hil
fe
7. Europäische öffentliche Verwaltung
Der jährliche Haushaltsplan muss die im MFR festge
legten Obergrenzen einhalten. Der deutsche Anteil an
der Finanzierung des EU-Haushalts hat sich von rund
21 % auf rund 23 % erhöht, da nach dem Austritt des
Vereinigten Königreichs Deutschlands relative Wirt
schaftskraft in der EU größer geworden ist. Entschei
dend für die absolute Höhe der jährlichen Finanzie
rungsbeiträge der MS an den EU-Haushalt sind neben
der beschlossenen Höhe des MFR und dem deutschen
Finanzierungsanteil auch der Ausgang der jährlichen
EU-Haushaltsverhandlungen und die Entwicklung des
EU-Haushaltsvollzugs.
Das hinsichtlich der Mittelbindung auf die ersten drei
Jahre des MFR 2021-2027 befristete Auauinstrument
NGEU soll Zuschüsse i.H.v. bis zu 390 Mrd. € (2018er
Preise) und Darlehen an MS i.H.v. bis zu 360 Mrd. €
(2018er Preise) bereitstellen. Auszahlungen an die MS
aus NGEU dürfen nur bis zum 31.12.2026 vorgenom
men werden. Zur Finanzierung ist die KOM im Eigen
mittelbeschluss zeitlich sowie dem Zweck und der
Höhe nach begrenzt ermächtigt, Anleihen im Namen
der EU am Markt zu begeben. Die Rückzahlung der
für die Zuschüsse begebenen Anleihen ist im Wesent
lichen erst ab dem Jahr 2028 vorgesehen und muss
bis spätestens 2058 abgeschlossen sein. Deswegen wird
sie sich nicht innerhalb des mittelfristigen Finanzplan
zeitraums bis 2027 auswirken.
Haushaltsverfahren
Das Haushaltsjahr entspricht dem Kalenderjahr. An
der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans sind
KOM, Rat und EP beteiligt. Spätestens zum 1.09. legt
die KOM einen Haushaltsentwurf für das Folgejahr
vor. Zu diesem Vorschlag nimmt der Rat gegenüber
dem EP bis 1.10. Stellung. Billigt das EP die Stel
lungnahme des Rates oder fasst es keinen Beschluss
darüber, ist der Haushaltsplan erlassen. Änderungs
vorschläge des EP werden der KOM und dem Rat zu
geleitet. Sofern der Rat die Änderungen nicht binnen
zehn Tagen billigt, beginnt ein Vermittlungsverfahren.
Der Vermittlungsausschuss besteht aus Vertretern von
Rat und EP. Erzielt der Vermittlungsausschuss keine
Einigung, muss die KOM einen neuen Entwurf vorle
gen. Ist zu Beginn des neuen Haushaltsjahres kein neu
er Haushaltsplan erlassen, gilt bis zu einer Einigung
der Plan des Vorjahres fort. Diese Regelung ist zuletzt
in den 1980er-Jahren angewandt worden.
6.7
Der Haushalt der EU
Der Entwurf für den EU-Haushalt 2026 wurde von der
KOM am 04.06.2025 vorgestellt. Das Gesamtvolumen
der Ausgaben soll 192,2 Mrd. € MfZ und 193,3 Mrd. €
MfV betragen.
Der Rat hat seinen Standpunkt zum Haushaltsentwurf
2026 am 09.07.2025 beschlossen und wird diesen vor
aussichtlich im September förmlich annehmen. Da
rin sind Kürzungen i.H.v. rd. 1,3 Mrd. EUR MfV und
rd. 0,7 Mrd. EUR MfZ vorgesehen. Das EP wird seinen
Standpunkt im Oktober beschließen. Die entscheiden
de Sitzung des Vermittlungsausschusses von EP und
Rat ist für den 14.11.2025 geplant.
Die Ausgaben (MfV und MfZ) des EU-Haushalts 2025
(unter Berücksichtigung des Berichtigungshaushalts
Nr.1 und des Entwurfs des Berichtigungshaushalts
Nr.2/2025) und des Haushaltsentwurfs der KOM für
2026 können der folgenden Tabelle entnommen wer
den:
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 192 –
EU-Haushalt 2025 - 2026
EU-Haushalt 2025 EU-Haushalt 2026
Rubriken MfV MfZ MfV MfZ
Spalte 4 zu 2 Spalte 5 zu 3
inMio.€ inMio.€ inMio.€ inMio.€
1 2 3 4 5
1 - Binnenmarkt, Innovation und Digitales 21.540,1 20.460,6 22.054,4 23.309,4 514,3 2.848,7
2 - Zusammenhalt, Resilienz und Werte 77.983,5 44.446,2 71.726,1 74.617,4 -6.257,4 30.171,2
3 - Natürliche Ressourcen und Umwelt 56.739,7 55.605,5 56.971,9 53.133,4 232,2 -2.472,1
4 - Migration und Grenzmanagement 4.722,8 3.203,9 5.010,0 3.886,5 287,2 682,6
5 - Sicherheit und Verteidigung 2.632,6 2.143,2 2.803,5 2.250,8 170,9 107,6
6 - Nachbarschaft und die Welt 16.308,2 14.426,3 15.505,0 16.511,7 -803,2 2.085,4
7 - Verwaltung 12.845,0 12.845,0 13.475,2 13.475,2 630,1 630,1
Summe der Rubriken 192.771,9 153.130,7 187.546,1 187.184,4 -5.225,8 34.053,7
Thematische Sonderinstrumente 6.669,9 5.593,6 5.715,9 5.022,5 -953,9 -571,0
Gesamt 199.441,8 158.724,3 193.262,0 192.206,9 -6.179,8 33.482,6
MfV = Mittel für Verpichtungen
MfZ = Mittel für Zahlungen
6.8
Die Agrarnanzierung
Die zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpoli
tik benötigten Haushaltsmittel werden innerhalb des
Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft
(EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ver
anschlagt. Diese zwei Agrarfonds stellen im Entwurf
für das Haushaltsjahr 2026 mit einem Anteil von ca.
26 % einen der größten Ausgabenblöcke des EU-Haus
halts dar. Die Ausgabenansätze des EGFL und des ELER
betragen (Zahlungsermächtigungen in Mio.€ - ZE):
Ausgabenansätze des EGFL und des ELER inMio.€
HH 2025 HHE 2026 Veränderung
in%
EGFL 40.030,7 40.517,0 1,2%
Agrarreserve 280,2 450,0 60,6%
Interventionen
innerhalb des
Strategieplans
1.795,2 2.133,2 18,8%
Marktbezogene
Maßnahmen
außerhalb des
Strategieplans
1.100,3 808,9 -26,5%
Direktzahlungen 36.617,6 37.030,9 1,1%
Andere 237,4 94,0 -60,4%
Ausgabenansätze des EGFL und des ELER inMio.€
(Fortsetzung)
HH 2025 HHE 2026 Veränderung
in%
Maßnahmen
ELER 10.497,0 9.337,5 -11,0%
EU-Ausgaben
insgesamt
50.527,7 49.854,5 -1,3%
Von den Verpichtungsermächtigungen (VE) des EGFL
und des ELER stehen Deutschland ca. 11,5 % zur Verfü
gung.
Die EGFL-Netto-Obergrenze beläuft sich nach techni
scher Anpassung von konstanten Preisen 2018 in lau
fende Preise und unter Berücksichtigung der Trans
fers zwischen den Agrarfonds auf 40.541 Mio. €. Der
von der EU-Kommission geschätzte Bedarf beträgt
40.905 Mio. €, von denen 440 Mio. € durch erwarte
te zweckgebundene Einnahmen gedeckt wird. Somit
werden VE in Höhe von 40.465 Mio. € zur Deckung der
Ausgaben benötigt.
Unter Berücksichtigung der erwarteten zweckgebun
denen Einnahmen sind die veranschlagten Mittel ein
schließlich der Mittel für die Agrarreserve in Höhe von
450 Mio. € niedriger als die EGFL-Obergrenze, so dass
eine Marge von 76 Mio. € bleibt.
Den wichtigsten Posten innerhalb der Ausgaben des
EGFL nehmen die Direktzahlungen ein. 23 % der Di
Finanzen der EU Finanzbericht 2026
– 193 –
Finanzen der EU
rektzahlungen werden für Öko-Regelungen verwen
det.
Der Bedarf des ELER soll im Vergleich zu 2025 vor
aussichtlich um 1.159,5 Mio. € sinken, da die Program
me für die Entwicklung des ländlichen Raums 2014–
2022 abgeschlossen werden. Andererseits wird der
Zahlungsbedarf im Rahmen der GAP-Strategiepläne
im Jahr 2026 weiter steigen, da es sich um das vierte
Jahr der Umsetzung des Programmplanungszeitraums
2023–2027 handelt. Beiträge aus NextGenerationEU in
Höhe von 1.291,1 Mio. € ergänzen die im Haushalt
veranschlagten ZE für den ELER, woraus sich ein Ge
samtvolumen von 10.628,7 Mio. € ergibt. 48 % der
ELER-Mittel während des Zeitraums 2023–2027 sind
für Klima- und Umweltmaßnahmen reserviert.
6.9
Strukturpolitik
Die Europäische Strukturförderung leistet einen wich
tigen Beitrag zur Stärkung des wirtschaftlichen und
sozialen Zusammenhalts in der EU, indem sie den Ab
bau der Entwicklungsunterschiede zwischen den Re
gionen adressiert.
Deutschland soll in der aktuellen Förderperiode 2021
- 2027 insgesamt rund 16,4 Milliarden Euro an Struk
turfondsmitteln erhalten (alle Angaben in konstanten
Preisen von 2018). Davon entfallen etwa 9,7 Milliar
den Euro auf den Europäischen Fonds für Regionale
Entwicklung (EFRE), rund 5,8 Milliarden Euro auf den
Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und für die Eu
ropäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ/Interreg)
ca. 0,9 Milliarden Euro. Zusätzlich erhält Deutschland
etwa 2,3 Milliarden Euro aus dem Fonds für den ge
rechten Übergang (JTF) und ca. 2,3 Milliarden Euro aus
dem Wiederauauinstrument REACT-EU.
Mit dem im Rahmen des Auauinstruments „Next
Generation EU“ zur Bewältigung der Folgen der Pan
demie geschaffenen Instrument REACT-EU sollen EU-
gesamt 47,5 Milliarden Euro über die Strukturfonds
verausgabt werden. Diese Mittel können in den Jahren
2020 bis 2026 für umgesetzte Projekte eingesetzt wer
den. Um die sozioökonomischen Herausforderungen
der EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem
Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050
anzugehen, wurde der Fonds für den gerechten Über
gang (JTF) mit einem Gesamt-Volumen von 17,5 Milli
arden Euro geschaffen.
Finanzbericht 2026 Finanzen der EU
– 194 –
7
Tabellen über Einnahmen und
Ausgaben des Bundes
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 195 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.1
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Gesamtüberblick in Mrd.€ -
Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - in Mrd.€ -
Gegenstand der Nachweisung 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
I. Ermittlung des Finanzierungssaldos
1. Ausgaben zusammen 442 557 481 457 466
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in% +28,7 +26,0 -13,7 -4,9 +1,9
2. Einnahmen zusammen 311 341 365 392 441
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in% -12,7 +9,6 +6,9 +7,6 +12,3
3. Saldo der durchlaufenden Mittel 0 0 0 -0 0
4. Finanzierungssaldo (Überschuss (+)/ Dezit (-)) -131 -216 -116 -65 -25
II. Zusammensetzung des Finanzierungssaldos
5. Nettokreditaufnahme (+) / Nettotilgung (-) 130 215 115 27 33
5.1 Bruttokreditaufnahme 336 463 429 480 382
5.2 Ausgaben zur Tilgung von Schulden 227 320 365 344 333
5.3 haushalterische Umbuchung und sonstige Einnahmen 21 72 51 -109 -15
6. Saldo der Rücklagenbewegung 0 0 1 38 0
6.1 Entnahmen aus Rücklagen 0 0 1 38 0
6.2 Zuführungen an Rücklagen 0 0 0 0 0
7. Münzeinnahmen 0 0 0 0 0
8. Tilgungsausgaben aufgrund nicht-struktureller Rücküsse von
notlagennanzierten Ausgaben -8
9. Finanzierungssaldo (Überschuss (+)/ Dezit (-)) - 131 - 215 - 116 - 65 - 25
III. Haushaltsabschluss
10. Gesamtausgaben (formale Abschlusssumme) 443 557 481 458 475
11. Gesamteinnahmen (formale Abschlusssumme) 443 557 481 458 475
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen.
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmässigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 197 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.2
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren
2020 bis 2029 - inMio.€ -
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
ALLGEMEINE DIENSTE 95.479 100.399 108.785 111.314 113.647
Politische Führung und zentrale Verwaltung 19.199 20.576 22.069 22.243 23.308
- Politische Führung 5.871 6.551 7.499 7.662 8.008
- Informationswesen 43 45 187 62 47
- Zivildienst 92 90 -0 -0 -0
- Versorgung einschließlich Beihilfen 10.722 11.009 11.265 11.899 12.466
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben 1.199 1.378 1.479 1.420 1.484
Auswärtige Angelegenheiten 18.145 19.485 20.879 18.351 17.134
- Auslandsvertretungen 866 837 898 948 1.146
- Beiträge an Internationale Organisationen 906 649 961 775 887
- Beitrag an die Vereinten Nationen 531 312 678 492 334
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 12.127 13.224 13.615 11.866 10.943
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit 2.130 2.209 2.157 2.133 1.870
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit 1.527 1.757 1.964 1.876 1.758
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation
- IDA - 768 540 834 943 982
- Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds 967 771 566 422 307
- Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland 980 1.011 935 950 926
- Sonstige auswärtige Angelegenheiten 3.266 3.763 4.471 3.812 3.233
Verteidigung 45.471 46.550 51.608 55.521 57.065
- Personalausgaben 18.765 19.032 19.562 20.632 21.616
- Militärische Beschaffungen 16.833 17.068 18.981 17.035 14.675
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 6.712 7.182 7.439 7.544 8.134
- Polizei 4.998 5.302 5.570 5.519 5.980
Rechtsschutz 610 626 641 695 726
Finanzverwaltung 5.342 5.981 6.150 6.961 7.279
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE
ANGELEGENHEITEN 28.645 28.985 28.009 29.479 29.842
Allgemeinbildende und beruiche Schulen 30 24 24 25 1.488
Hochschulen 4.605 4.689 4.920 5.084 5.235
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) 1.848 2.330 2.384 2.439 2.476
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungs
teilnehmende 6.045 4.912 4.127 5.205 3.866
- Förderung für Schülerinnen und Schüler 3.234 1.617 588 630 508
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs 1.918 2.126 2.295 3.290 2.105
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende 893 1.169 1.244 1.286 1.253
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 15.236 16.259 16.638 16.973 17.099
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern 6.158 6.462 6.510 6.713 6.647
- Max-Planck-Gesellschaft 1.034 1.169 1.200 1.232 1.246
- Fraunhofer-Gesellschaft 825 884 919 933 931
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 198 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
(HGF-Zentren) 3.486 3.655 3.741 3.861 3.769
- Forschung und experiementelle Entwicklung 8.427 9.136 9.422 9.447 9.581
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKT
POLITIK 218.365 281.133 253.717 215.222 222.749
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 129.829 147.057 136.757 136.028 137.446
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) 93.004 97.343 99.373 103.053 107.519
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) 5.290 5.161 5.240 5.013 4.945
- Unfallversicherung 346 337 270 270 273
- Krankenversicherung 15.884 18.887 15.867 18.968 16.018
- Arbeitslosenversicherung 6.913 16.935 423 0 0
- Alterssicherung der Landwirte 2.345 2.332 2.298 2.413 2.277
- Pegeversicherung 0 0 1.000 0 0
- Sonstige Sozialversicherungen 6.047 6.062 12.286 6.313 6.415
Familienhilfe, Wohlfahrtspege u. ä. 10.343 11.038 11.711 13.396 14.423
- Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz 7.223 7.464 7.642 7.445 7.174
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2.039 2.159 2.001 2.174 2.261
Arbeitsmarktpolitik 40.876 42.109 42.625 48.212 52.271
- Bürgergeld nach dem SGBII 20.658 21.748 22.276 25.808 29.151
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGBII 10.097 10.090 9.729 11.576 12.360
- Aktive Arbeitsmarktpolitik 4.308 4.414 4.613 4.510 4.225
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGBII 5.812 5.857 6.007 6.318 6.535
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBVIII 645 744 773 509 396
Soziale Leistungen nach dem SGBXII und dem Asylbewerberleis
tungsgesetz 7.553 7.972 8.690 9.873 11.107
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGBXII 7.512 7.949 8.641 9.836 11.060
Sonstige soziale Angelegenheiten 24.149 67.506 48.857 2.240 1.322
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 19.001 16.959 18.489 6.561 6.121
Gesundheitswesen 16.437 11.951 15.525 3.374 2.279
Sport und Erholung 430 251 355 284 263
Umwelt- und Naturschutz 1.113 1.168 1.358 1.443 1.903
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 1.022 3.589 1.251 1.461 1.675
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE
GEMEINSCHAFTSDIENSTE 1.783 2.270 2.664 3.549 4.084
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 893 1.320 1.589 2.271 2.759
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung,
Städtebauförderung 890 950 1.076 1.277 1.325
Kommunale Gemeinschaftsdienste 0 0 0 0 0
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.469 1.953 1.701 1.723 1.447
Landwirtschaft und Ernährung 1.441 1.927 1.667 1.691 1.411
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 199 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN 5.509 5.705 8.795 14.573 8.447
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 87 84 78 91 192
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 2.316 801 1.151 1.106 872
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 574 658 2.558 2.462 1.324
Handel und Tourismus 142 153 149 153 164
Geld- und Versicherungswesen 2 1.227 2.227 7.032 759
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 862 851 514 1.755 2.171
Regionale Fördermaßnahmen 1.400 1.796 1.970 1.799 2.776
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 22.961 29.781 28.125 28.478 36.380
Straßen 9.791 8.451 9.243 9.949 10.722
- Bundesautobahnen 6.187 5.014 5.702 6.069 6.705
- Bundesstraßen 3.429 3.270 3.362 3.692 3.795
- Kompensationszahlungen an die Länder 0 0 0 0 0
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 1.882 1.748 1.980 1.842 2.165
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 8.156 14.139 11.852 10.795 17.640
Nachrichtenwesen 377 405 418 421 418
Sonstiges Verkehrswesen 1.897 4.134 3.678 4.397 4.316
FINANZWIRTSCHAFT 48.585 89.432 30.403 46.228 42.952
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 7.242 84.467 13.948 7.323 7.515
Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Schuldenaufnahme 6.457 3.881 15.293 37.687 34.261
Globalposten 0 0 0 0 0
AUSGABEN ZUSAMMEN 441.798 556.617 480.688 457.129 465.670
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 200 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
ALLGEMEINE DIENSTE 126.980 149.556 160.134 203.302 219.697
Politische Führung und zentrale Verwaltung 24.636 25.667 25.819 26.056 26.058
- Politische Führung 8.483 8.767 8.619 8.550 8.341
- Informationswesen 61 69 70 69 68
- Zivildienst 0 0 0 0 0
- Versorgung einschließlich Beihilfen 12.852 13.093 13.382 13.627 13.834
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben 1.977 2.330 2.381 2.466 2.477
Auswärtige Angelegenheiten 15.498 15.276 14.658 14.270 14.255
- Auslandsvertretungen 1.100 1.127 1.122 1.097 1.097
- Beiträge an Internationale Organisationen 1.315 1.289 1.220 1.099 1.088
- Beitrag an die Vereinten Nationen 681 577 607 681 681
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 10.104 9.774 9.301 9.100 9.100
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit 1.955 1.978 2.128 2.098 2.033
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit 1.869 1.747 1.618 1.571 1.568
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation
- IDA - 794 924 1.099 843 543
- Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds 166 144 103 82 60
- Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland 915 927 925 916 916
- Sonstige auswärtige Angelegenheiten 2.064 2.159 2.089 2.057 2.054
Verteidigung 69.876 90.465 101.037 144.110 160.395
- Personalausgaben 23.091 23.905 24.993 25.864 26.618
- Militärische Beschaffungen 21.701 38.600 46.841 88.514 103.511
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 8.692 9.785 10.133 10.352 10.429
- Polizei 6.521 6.893 6.991 7.075 7.149
Rechtsschutz 862 887 827 816 815
Finanzverwaltung 7.417 7.476 7.660 7.698 7.745
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE
ANGELEGENHEITEN 30.959 29.627 30.181 29.182 28.875
Allgemeinbildende und beruiche Schulen 1.647 111 31 30 30
Hochschulen 5.277 5.493 5.684 5.683 5.683
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) 2.518 2.676 2.807 2.813 2.819
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungs
teilnehmende 4.283 4.649 4.544 3.943 3.912
- Förderung für Schülerinnen und Schüler 548 1.002 978 472 468
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs 2.295 2.141 2.078 2.018 1.995
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende 1.440 1.506 1.487 1.453 1.449
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 17.572 17.075 17.776 17.472 17.204
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern 6.871 6.812 7.046 7.067 7.073
- Max-Planck-Gesellschaft 1.262 1.279 1.297 1.301 1.301
- Fraunhofer-Gesellschaft 970 954 984 1.014 1.015
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
(HGF-Zentren) 3.927 3.939 4.046 4.017 4.016
- Forschung und experiementelle Entwicklung 9.775 9.334 9.808 9.542 9.270
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 201 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKT
POLITIK 235.914 243.077 242.983 253.804 262.849
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 149.369 157.302 158.308 168.116 176.165
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) 114.073 119.517 127.922 138.022 146.332
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) 4.838 4.758 4.888 4.538 4.308
- Unfallversicherung 296 278 278 278 278
- Krankenversicherung 18.340 18.396 16.096 16.096 16.096
- Arbeitslosenversicherung 2.347 3.800 0 0 0
- Alterssicherung der Landwirte 2.395 2.425 2.417 2.417 2.417
- Pegeversicherung 500 1.500 0 0 0
- Sonstige Sozialversicherungen 6.580 6.629 6.709 6.766 6.735
Familienhilfe, Wohlfahrtspege u. ä. 15.095 15.036 15.252 15.223 15.542
- Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz 7.413 7.513 7.653 7.798 7.938
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 2.418 2.383 1.676 1.674 1.673
Arbeitsmarktpolitik 52.433 51.524 50.673 50.097 50.201
- Bürgergeld nach dem SGBII 29.600 28.050 27.200 26.700 26.900
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGBII 13.000 13.000 13.000 12.900 12.800
- Aktive Arbeitsmarktpolitik 4.583 5.224 5.223 5.247 5.251
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGBII 5.250 5.250 5.250 5.250 5.250
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBVIII 380 390 383 382 382
Soziale Leistungen nach dem SGBXII und dem Asylbewerberleis
tungsgesetz 11.776 12.278 12.953 13.751 14.351
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGBXII 11.750 12.250 12.950 13.750 14.350
Sonstige soziale Angelegenheiten 1.386 1.087 927 1.861 1.846
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 5.249 5.158 5.379 5.185 4.768
Gesundheitswesen 2.015 1.799 2.091 1.986 1.607
Sport und Erholung 325 344 344 340 340
Umwelt- und Naturschutz 846 750 647 661 655
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 2.063 2.265 2.296 2.198 2.166
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE
GEMEINSCHAFTSDIENSTE 4.437 4.648 4.936 5.923 6.455
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 3.326 3.830 4.367 5.056 5.333
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung,
Städtebauförderung 1.111 818 570 867 1.122
Kommunale Gemeinschaftsdienste 0 0 0 0 0
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 1.702 1.699 1.454 1.380 1.300
Landwirtschaft und Ernährung 1.645 1.647 1.421 1.346 1.267
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 202 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN 27.746 26.679 23.558 23.226 22.600
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 170 170 170 170 170
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 1.094 744 581 581 581
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 18.035 17.710 16.916 16.883 16.875
Handel und Tourismus 191 168 168 156 156
Geld- und Versicherungswesen 151 178 174 178 186
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 5.555 5.202 2.887 2.757 2.382
Regionale Fördermaßnahmen 2.357 2.320 2.460 2.301 2.050
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 31.198 21.373 21.192 21.097 21.160
Straßen 7.612 7.745 7.807 7.920 7.981
- Bundesautobahnen 3.657 4.033 4.111 4.149 4.233
- Bundesstraßen 3.697 3.469 3.446 3.523 3.484
- Kompensationszahlungen an die Länder 0 0 0 0 0
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 2.458 2.293 2.267 2.242 2.228
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 15.278 5.480 5.402 5.258 5.256
Nachrichtenwesen 434 434 434 434 434
Sonstiges Verkehrswesen 4.187 4.195 3.990 4.031 4.031
FINANZWIRTSCHAFT 38.821 38.658 17.727 136 1.162
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 9.920 10.359 9.971 9.133 8.632
Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Schuldenaufnahme 30.189 30.207 41.222 55.282 66.469
Globalposten -2.573 -3.340 -34.947 -65.784 -75.467
AUSGABEN ZUSAMMEN 503.006 520.476 507.544 543.234 568.866
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 203 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.3
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren
2020 bis 2029 - Anteile in%-
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%-
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
ALLGEMEINE DIENSTE 21,61 18,04 22,63 24,35 24,41
Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,35 3,70 4,59 4,87 5,01
- Politische Führung 1,33 1,18 1,56 1,68 1,72
- Informationswesen 0,01 0,01 0,04 0,01 0,01
- Zivildienst 0,02 0,02 -0,00 -0,00 -0,00
- Versorgung einschließlich Beihilfen 2,43 1,98 2,34 2,60 2,68
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben 0,27 0,25 0,31 0,31 0,32
Auswärtige Angelegenheiten 4,11 3,50 4,34 4,01 3,68
- Auslandsvertretungen 0,20 0,15 0,19 0,21 0,25
- Beiträge an Internationale Organisationen 0,21 0,12 0,20 0,17 0,19
- Beitrag an die Vereinten Nationen 0,12 0,06 0,14 0,11 0,07
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2,74 2,38 2,83 2,60 2,35
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit 0,48 0,40 0,45 0,47 0,40
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit 0,35 0,32 0,41 0,41 0,38
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation
- IDA - 0,17 0,10 0,17 0,21 0,21
- Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds 0,22 0,14 0,12 0,09 0,07
- Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland 0,18 0,19 0,19 0,21 0,20
- Sonstige auswärtige Angelegenheiten 0,68 0,93 0,93 0,83 0,69
Verteidigung 10,29 8,36 10,74 12,15 12,25
- Personalausgaben 4,25 3,42 4,07 4,51 4,64
- Militärische Beschaffungen 3,81 3,07 3,95 3,73 3,15
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,52 1,29 1,55 1,65 1,75
- Polizei 1,13 0,95 1,16 1,21 1,28
Rechtsschutz 0,14 0,11 0,13 0,15 0,16
Finanzverwaltung 1,21 1,07 1,28 1,52 1,56
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE
ANGELEGENHEITEN 6,48 5,21 5,83 6,45 6,41
Allgemeinbildende und beruiche Schulen 0,01 0,00 0,01 0,01 0,32
Hochschulen 1,04 0,84 1,02 1,11 1,12
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) 0,42 0,42 0,50 0,53 0,53
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungs
teilnehmende 1,37 0,88 0,86 1,14 0,83
- Förderung für Schülerinnen und Schüler 0,73 0,29 0,12 0,14 0,11
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs 0,43 0,38 0,48 0,72 0,45
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende 0,20 0,21 0,26 0,28 0,27
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,45 2,92 3,46 3,71 3,67
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern 1,39 1,16 1,35 1,47 1,43
- Max-Planck-Gesellschaft 0,23 0,21 0,25 0,27 0,27
- Fraunhofer-Gesellschaft 0,19 0,16 0,19 0,20 0,20
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 204 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%- (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
(HGF-Zentren) 0,79 0,66 0,78 0,84 0,81
- Forschung und experiementelle Entwicklung 1,91 1,64 1,96 2,07 2,06
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKT
POLITIK 49,43 50,51 52,78 47,08 47,83
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 29,39 26,42 28,45 29,76 29,52
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) 21,05 17,49 20,67 22,54 23,09
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) 1,20 0,93 1,09 1,10 1,06
- Unfallversicherung 0,08 0,06 0,06 0,06 0,06
- Krankenversicherung 3,60 3,39 3,30 4,15 3,44
- Arbeitslosenversicherung 1,56 3,04 0,09 0,00 0,00
- Alterssicherung der Landwirte 0,53 0,42 0,48 0,53 0,49
- Pegeversicherung 0,00 0,00 0,21 0,00 0,00
- Sonstige Sozialversicherungen 1,37 1,09 2,56 1,38 1,38
Familienhilfe, Wohlfahrtspege u. ä. 2,34 1,98 2,44 2,93 3,10
- Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz 1,63 1,34 1,59 1,63 1,54
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 0,46 0,39 0,42 0,48 0,49
Arbeitsmarktpolitik 9,25 7,57 8,87 10,55 11,22
- Bürgergeld nach dem SGBII 4,68 3,91 4,63 5,65 6,26
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGBII 2,29 1,81 2,02 2,53 2,65
- Aktive Arbeitsmarktpolitik 0,98 0,79 0,96 0,99 0,91
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGBII 1,32 1,05 1,25 1,38 1,40
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBVIII 0,15 0,13 0,16 0,11 0,09
Soziale Leistungen nach dem SGBXII und dem Asylbewerberleis
tungsgesetz 1,71 1,43 1,81 2,16 2,39
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGBXII 1,43 1,80 1,80 2,15 2,38
Sonstige soziale Angelegenheiten 5,47 12,13 10,16 0,49 0,28
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 4,30 3,05 3,85 1,44 1,31
Gesundheitswesen 3,72 2,15 3,23 0,74 0,49
Sport und Erholung 0,10 0,05 0,07 0,06 0,06
Umwelt- und Naturschutz 0,25 0,21 0,28 0,32 0,41
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,23 0,64 0,26 0,32 0,36
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE
GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,40 0,41 0,55 0,78 0,88
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 0,20 0,24 0,33 0,50 0,59
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung,
Städtebauförderung 0,20 0,17 0,22 0,28 0,28
Kommunale Gemeinschaftsdienste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,33 0,35 0,35 0,38 0,31
Landwirtschaft und Ernährung 0,33 0,35 0,35 0,37 0,30
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 205 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%- (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN 1,25 1,02 1,83 3,19 1,81
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 0,02 0,02 0,02 0,02 0,04
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,52 0,14 0,24 0,24 0,19
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 0,13 0,12 0,53 0,54 0,28
Handel und Tourismus 0,03 0,03 0,03 0,03 0,04
Geld- und Versicherungswesen 0,22 0,46 0,46 1,54 0,16
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 0,20 0,15 0,11 0,38 0,47
Regionale Fördermaßnahmen 0,32 0,32 0,41 0,39 0,60
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 5,20 5,35 5,85 6,23 7,81
Straßen 2,22 1,52 1,92 2,18 2,30
- Bundesautobahnen 1,40 0,90 1,19 1,33 1,44
- Bundesstraßen 0,78 0,59 0,70 0,81 0,81
- Kompensationszahlungen an die Länder 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,43 0,31 0,41 0,40 0,46
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 1,85 2,54 2,47 2,36 3,79
Nachrichtenwesen 0,09 0,07 0,09 0,09 0,09
Sonstiges Verkehrswesen 0,43 0,74 0,77 0,96 0,93
FINANZWIRTSCHAFT 11,00 16,07 6,32 10,11 9,22
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 1,64 15,18 2,90 1,60 1,61
Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Schuldenaufnahme 1,46 0,70 3,18 8,24 7,36
Globalposten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 206 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%-
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
ALLGEMEINE DIENSTE 25,24 28,73 31,55 37,42 38,62
Politische Führung und zentrale Verwaltung 4,90 4,93 5,09 4,80 4,58
- Politische Führung 1,69 1,68 1,70 1,57 1,47
- Informationswesen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
- Zivildienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Versorgung einschließlich Beihilfen 2,55 2,52 2,64 2,51 2,43
- Sonstige allgemeine Staatsaufgaben 0,39 0,45 0,47 0,45 0,44
Auswärtige Angelegenheiten 3,08 2,94 2,89 2,63 2,51
- Auslandsvertretungen 0,22 0,22 0,22 0,20 0,19
- Beiträge an Internationale Organisationen 0,26 0,25 0,24 0,20 0,19
- Beitrag an die Vereinten Nationen 0,14 0,11 0,12 0,13 0,12
- Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2,01 1,88 1,83 1,68 1,60
- Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit 0,39 0,38 0,42 0,39 0,36
- Bilaterale Technische Zusammenarbeit 0,37 0,34 0,32 0,29 0,28
- Beteiligung an der Internationalen Entwicklungshilfeorganisation
- IDA - 0,16 0,18 0,22 0,16 0,10
- Beteiligung am Europäischen Entwicklungsfonds 0,03 0,03 0,02 0,02 0,01
- Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland 0,18 0,18 0,18 0,17 0,16
- Sonstige auswärtige Angelegenheiten 0,41 0,41 0,41 0,38 0,36
Verteidigung 13,89 17,38 19,91 26,53 28,20
- Personalausgaben 4,59 4,59 4,92 4,76 4,68
- Militärische Beschaffungen 4,31 7,42 9,23 16,29 18,20
Öffentliche Sicherheit und Ordnung 1,73 1,88 2,00 1,91 1,83
- Polizei 1,30 1,32 1,38 1,30 1,26
Rechtsschutz 0,17 0,17 0,16 0,15 0,14
Finanzverwaltung 1,47 1,44 1,51 1,42 1,36
BILDUNGSWESEN, WISSENSCHAFT, FORSCHUNG, KULTURELLE
ANGELEGENHEITEN 6,15 5,69 5,95 5,37 5,08
Allgemeinbildende und beruiche Schulen 0,33 0,02 0,01 0,01 0,01
Hochschulen 1,05 1,06 1,12 1,05 1,00
- Deutsche Forschungsgemeinschaft (einschl. DFG-Programme) 0,50 0,51 0,55 0,52 0,50
Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungs
teilnehmende 0,85 0,89 0,90 0,73 0,69
- Förderung für Schülerinnen und Schüler 0,11 0,19 0,19 0,09 0,08
- Förderung für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs 0,46 0,41 0,41 0,37 0,35
- Förderung für Weiterbildungsteilnehmende 0,29 0,29 0,29 0,27 0,25
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen 3,49 3,28 3,50 3,22 3,02
- Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern 1,37 1,31 1,39 1,30 1,24
- Max-Planck-Gesellschaft 0,25 0,25 0,26 0,24 0,23
- Fraunhofer-Gesellschaft 0,19 0,18 0,19 0,19 0,18
- Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft
(HGF-Zentren) 0,78 0,76 0,80 0,74 0,71
- Forschung und experiementelle Entwicklung 1,94 1,79 1,93 1,76 1,63
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 207 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%- (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
SOZIALE SICHERUNG, FAMILIE UND JUGEND, ARBEITSMARKT
POLITIK 46,90 46,70 47,87 46,72 46,21
Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung 29,70 30,22 31,19 30,95 30,97
- Allgemeine Rentenversicherung (nur Bundesträger) 22,68 22,96 25,20 25,41 25,72
- Knappschaftliche Rentenversicherung (nur Bundesträger) 0,96 0,91 0,96 0,84 0,76
- Unfallversicherung 0,06 0,05 0,05 0,05 0,05
- Krankenversicherung 3,65 3,53 3,17 2,96 2,83
- Arbeitslosenversicherung 0,47 0,73 0,00 0,00 0,00
- Alterssicherung der Landwirte 0,48 0,47 0,48 0,44 0,42
- Pegeversicherung 0,10 0,29 0,00 0,00 0,00
- Sonstige Sozialversicherungen 1,31 1,27 1,32 1,25 1,18
Familienhilfe, Wohlfahrtspege u. ä. 3,00 2,89 3,01 2,80 2,73
- Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz 1,47 1,44 1,51 1,44 1,40
Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen 0,48 0,46 0,33 0,31 0,29
Arbeitsmarktpolitik 10,42 9,90 9,98 9,22 8,82
- Bürgergeld nach dem SGBII 5,88 5,39 5,36 4,92 4,73
- Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGBII 2,58 2,50 2,56 2,37 2,25
- Aktive Arbeitsmarktpolitik 0,91 1,00 1,03 0,97 0,92
- Sonstige Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach
dem SGBII 1,04 1,01 1,03 0,97 0,92
Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGBVIII 0,08 0,07 0,08 0,07 0,07
Soziale Leistungen nach dem SGBXII und dem Asylbewerberleis
tungsgesetz 2,34 2,36 2,55 2,53 2,52
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
SGBXII 2,34 2,35 2,55 2,53 2,52
Sonstige soziale Angelegenheiten 0,28 0,21 0,18 0,34 0,32
GESUNDHEIT, UMWELT, SPORT UND ERHOLUNG 1,04 0,99 1,06 0,95 0,84
Gesundheitswesen 0,40 0,35 0,41 0,37 0,28
Sport und Erholung 0,06 0,07 0,07 0,06 0,06
Umwelt- und Naturschutz 0,17 0,14 0,13 0,12 0,12
Reaktorsicherheit und Strahlenschutz 0,41 0,44 0,45 0,40 0,38
WOHNUNGSWESEN, RAUMORDNUNG UND KOMMUNALE
GEMEINSCHAFTSDIENSTE 0,88 0,89 0,97 1,09 1,13
Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie 0,66 0,74 0,86 0,93 0,94
Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung,
Städtebauförderung 0,22 0,16 0,11 0,16 0,20
Kommunale Gemeinschaftsdienste 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN 0,34 0,33 0,29 0,25 0,23
Landwirtschaft und Ernährung 0,33 0,32 0,28 0,25 0,22
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 208 –
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%- (Fortsetzung)
Aufgabenbereiche 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
ENERGIE- UND WASSERWIRTSCHAFT, GEWERBE,
DIENSTLEISTUNGEN 5,52 5,13 4,64 4,28 3,97
Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe 0,22 0,14 0,11 0,11 0,10
Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung 3,59 3,40 3,33 3,11 2,97
Handel und Tourismus 0,04 0,03 0,03 0,03 0,03
Geld- und Versicherungswesen 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen 1,10 1,00 0,57 0,51 0,42
Regionale Fördermaßnahmen 0,47 0,45 0,48 0,42 0,36
VERKEHRS- UND NACHRICHTENWESEN 6,20 4,11 4,18 3,88 3,72
Straßen 1,51 1,49 1,54 1,46 1,40
- Bundesautobahnen 0,73 0,77 0,81 0,76 0,74
- Bundesstraßen 0,73 0,67 0,68 0,65 0,61
- Kompensationszahlungen an die Länder 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt 0,49 0,44 0,45 0,41 0,39
Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr 3,04 1,05 1,06 0,97 0,92
Nachrichtenwesen 0,09 0,08 0,09 0,08 0,08
Sonstiges Verkehrswesen 0,83 0,81 0,79 0,74 0,71
FINANZWIRTSCHAFT 7,72 7,43 3,49 0,02 0,20
Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen 1,97 1,99 1,96 1,68 1,52
Zinsausgaben und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Schuldenaufnahme 6,00 5,80 8,12 10,18 11,68
Globalposten -0,51 -0,64 -6,89 -12,11 -13,27
AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 209 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.4
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2029 - inMio.€ -
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
AUSGABEN ZUSAMMEN 441.798 556.617 480.688 457.129 465.670
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 390.245 507.012 433.221 400.375 407.315
PERSONALAUSGABEN 35.409 36.498 37.843 40.119 42.441
Aktivitätsbezüge 26.249 27.237 28.193 29.823 31.530
Versorgung 9.160 9.261 9.650 10.296 10.910
LAUFENDER SACHAUFWAND 36.370 38.670 45.075 43.654 41.959
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.801 1.083 1.154 1.213 1.270
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 16.833 17.068 18.981 17.035 14.675
Sonstiger laufender Sachaufwand 17.736 20.518 24.939 25.407 26.014
ZINSAUSGABEN 6.413 3.855 15.264 37.648 34.223
an Verwaltungen 0 0 0 0 0
an andere Bereiche 6.413 3.855 15.264 37.648 34.223
- an Sozialversicherungsträger 0 0 0 0 0
- Sonstige 6.413 3.855 15.264 37.648 34.223
- für Ausgleichsforderungen 42 42 42 42 42
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt 6.371 3.813 15.222 37.607 34.181
- an Ausland 0 0 0 0 0
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 312.053 427.989 335.039 278.953 288.692
an Verwaltungen 75.607 117.438 47.360 40.672 42.905
- Länder 41.262 31.717 31.806 31.637 33.601
- Gemeinden 18 25 62 131 114
- Sondervermögen 34.326 85.696 15.492 8.904 9.191
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
an andere Bereiche 236.446 310.551 287.679 238.281 245.787
- Unternehmen 49.569 83.683 48.308 33.130 35.471
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 30.735 32.557 34.538 37.982 41.734
- an Sozialversicherung 134.613 172.478 176.328 144.498 144.758
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter 10.736 9.907 12.609 5.684 5.165
- an Ausland 10.782 11.926 15.896 16.987 18.659
- an Sonstige 11 - - - -
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 51.553 49.606 47.467 56.754 58.355
Darunter: Investive Ausgaben 50.348 45.782 46.211 54.961 56.658
SACHINVESTITIONEN 11.592 6.461 6.546 6.702 7.453
Baumaßnahmen 8.192 3.920 4.053 4.135 4.420
Erwerb von beweglichen Sachen 2.816 2.453 2.303 2.428 2.747
Grunderwerb 585 88 190 139 287
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 210 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 31.857 37.612 35.257 38.911 43.379
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 30.652 33.788 34.001 37.119 41.682
- an Verwaltungen 8.148 5.145 4.391 5.335 7.746
- Länder 2.905 3.371 4.109 5.026 7.360
- Gemeinden und Gemeindeverbände 221 274 282 309 387
- Sondervermögen 5.022 1.500 0 0 0
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
- an andere Bereiche 22.504 28.643 29.610 31.783 33.936
- Sozialversicherung 0 0 0 0 0
- Sonstige - Inland 13.065 18.927 19.660 22.330 25.505
- Ausland 9.440 9.716 9.950 9.453 8.431
Sonstige Vermögensübertragungen 1.205 3.824 1.256 1.792 1.697
- an Verwaltungen 0 0 0 0 0
- Länder 0 0 0 0 0
- Gemeinden 0 0 0 0 0
- an andere Bereiche 1.205 3.824 1.256 1.792 1.697
- Unternehmen - Inland 5 2.430 4 353 115
- Sonstige - Inland 166 172 114 97 151
- Ausland 1.034 1.222 1.138 1.342 1.430
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 8.103 5.533 5.663 11.141 7.523
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 7.140 1.642 2.967 8.071 238
- an Verwaltungen 0 0 0 0 -
- an andere Bereiche 7.140 1.642 2.967 8.071 238
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 473 3.170 2.103 1.400 5.619
- Inland 473 3.170 2.103 1.400 5.518
- Ausland - - - - 100
Gewährleistungen 490 721 593 1.670 1.666
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN 0 0 0 0 0
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 211 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
AUSGABEN ZUSAMMEN 503.006 520.476 507.544 543.234 568.866
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 444.163 470.915 500.446 568.305 604.228
PERSONALAUSGABEN 45.585 48.510 52.527 53.073 53.684
Aktivitätsbezüge 34.289 37.078 40.765 41.043 41.385
Versorgung 11.296 11.431 11.762 12.029 12.298
LAUFENDER SACHAUFWAND 52.362 71.265 79.182 121.859 136.987
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 1.363 1.401 1.408 1.415 1.384
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 21.701 38.600 46.841 88.514 103.511
Sonstiger laufender Sachaufwand 29.298 31.264 30.932 31.930 32.092
ZINSAUSGABEN 30.152 30.169 41.184 55.243 66.429
an Verwaltungen 0 0 0 0 0
an andere Bereiche 30.152 30.169 41.184 55.243 66.429
- an Sozialversicherungsträger 0 0 0 0 0
- Sonstige 30.152 30.169 41.184 55.243 66.429
- für Ausgleichsforderungen 37 33 29 25 21
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt 30.114 30.136 41.155 55.219 66.408
- an Ausland 0 0 0 0 0
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 316.065 320.971 327.554 338.131 347.129
an Verwaltungen 44.132 44.858 44.668 45.095 45.633
- Länder 33.264 33.715 34.488 35.101 35.782
- Gemeinden 81 15 13 13 9
- Sondervermögen 10.786 11.128 10.167 9.981 9.843
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
an andere Bereiche 271.933 276.113 282.885 293.036 301.495
- Unternehmen 53.977 54.191 53.349 53.409 53.577
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 44.957 43.211 42.412 42.008 42.345
- an Sozialversicherung 150.228 155.752 164.346 175.152 183.198
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter 4.728 4.402 4.561 4.431 4.156
- an Ausland 18.042 18.557 18.218 18.036 18.220
- an Sonstige - - 0 0 0
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 64.547 57.948 49.762 48.061 47.740
Darunter: Investive Ausgaben 62.728 56.118 48.579 46.853 46.528
SACHINVESTITIONEN 9.678 9.935 9.956 9.929 10.248
Baumaßnahmen 6.512 6.166 6.042 6.067 6.413
Erwerb von beweglichen Sachen 2.979 3.556 3.769 3.762 3.734
Grunderwerb 188 214 145 100 101
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 212 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 33.383 35.689 36.176 35.390 35.154
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 31.564 33.860 34.993 34.182 33.942
- an Verwaltungen 9.576 9.161 10.467 10.342 10.956
- Länder 9.162 8.252 9.592 9.976 10.613
- Gemeinden und Gemeindeverbände 414 413 380 366 344
- Sondervermögen 0 495 495 0 0
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
- an andere Bereiche 21.988 24.699 24.525 23.840 22.985
- Sozialversicherung 0 0 0 0 0
- Sonstige - Inland 14.497 17.596 17.708 17.248 16.519
- Ausland 7.491 7.103 6.818 6.592 6.466
Sonstige Vermögensübertragungen 1.819 1.830 1.183 1.208 1.212
- an Verwaltungen 0 0 0 0 0
- Länder 0 0 0 0 0
- Gemeinden 0 0 0 0 0
- an andere Bereiche 1.819 1.830 1.183 1.208 1.212
- Unternehmen - Inland 84 84 84 84 84
- Sonstige - Inland 220 256 274 299 303
- Ausland 1.516 1.490 825 825 825
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 21.486 12.324 3.631 2.742 2.339
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 8.391 7.827 275 259 244
- an Verwaltungen - - 0 0 0
- an andere Bereiche 8.391 7.827 275 259 244
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 8.939 616 1.086 204 106
- Inland 8.820 455 1.017 135 37
- Ausland 119 162 69 69 69
Gewährleistungen 4.156 3.880 2.270 2.280 1.989
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN 0 0 0 0 0
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 213 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.4.1
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Anteile in%-
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%-
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 88,33 91,09 90,13 87,58 87,47
PERSONALAUSGABEN 8,01 6,56 7,87 8,78 9,11
Aktivitätsbezüge 5,94 4,89 5,87 6,52 6,77
Versorgung 2,07 1,66 2,01 2,25 2,34
LAUFENDER SACHAUFWAND 8,23 6,95 9,38 9,55 9,01
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 0,41 0,19 0,24 0,27 0,27
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 3,81 3,07 3,95 3,73 3,15
Sonstiger laufender Sachaufwand 4,01 3,69 5,19 5,56 5,59
ZINSAUSGABEN 1,45 0,69 3,18 8,24 7,35
an Verwaltungen - - - - -
an andere Bereiche 1,45 0,69 3,18 8,24 7,35
- an Sozialversicherungsträger - - - - -
- Sonstige 1,45 0,69 3,18 8,24 7,35
- für Ausgleichsforderungen 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt 1,44 0,69 3,17 8,23 7,34
- an Ausland 0,00 0,00 - - -
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 70,63 76,89 69,70 61,02 62,00
an Verwaltungen 17,11 21,10 9,85 8,90 9,21
- Länder 9,34 5,70 6,62 6,92 7,22
- Gemeinden 0,00 0,00 0,01 0,03 0,02
- Sondervermögen 7,77 15,40 3,22 1,95 1,97
- Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
an andere Bereiche 53,52 55,79 59,85 52,13 52,78
- Unternehmen 11,22 15,03 10,05 7,25 7,62
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 6,96 5,85 7,19 8,31 8,96
- an Sozialversicherung 30,47 30,99 36,68 31,61 31,09
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter 2,43 1,78 2,62 1,24 1,11
- an Ausland 2,44 2,14 3,31 3,72 4,01
- an Sonstige 0,00 - - - -
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 11,67 8,91 9,87 12,42 12,53
Darunter: Investive Ausgaben 11,40 8,23 9,61 12,02 12,17
SACHINVESTITIONEN 2,62 1,16 1,36 1,47 1,60
Baumaßnahmen 1,85 0,70 0,84 0,90 0,95
Erwerb von beweglichen Sachen 0,64 0,44 0,48 0,53 0,59
Grunderwerb 0,13 0,02 0,04 0,03 0,06
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 214 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%-
(Fortsetzung)
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 7,21 6,76 7,33 8,51 9,32
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 6,94 6,07 7,07 8,12 8,95
- an Verwaltungen 1,84 0,92 0,91 1,17 1,66
- Länder 0,66 0,61 0,85 1,10 1,58
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,05 0,05 0,06 0,07 0,08
- Sondervermögen 1,14 0,27 - - -
- Zweckverbände - - - - -
- an andere Bereiche 5,09 5,15 6,16 6,95 7,29
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige - Inland 2,96 3,40 4,09 4,88 5,48
- Ausland 2,14 1,75 2,07 2,07 1,81
Sonstige Vermögensübertragungen 0,27 0,69 0,26 0,39 0,36
- an Verwaltungen - - - - -
- Länder - - - - -
- Gemeinden - - - - -
- an andere Bereiche 0,27 0,69 0,26 0,39 0,36
- Unternehmen - Inland 0,00 0,44 0,00 0,08 0,02
- Sonstige - Inland 0,04 0,03 0,02 0,02 0,03
- Ausland 0,23 0,22 0,24 0,29 0,31
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 1,83 0,99 1,18 2,44 1,62
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 1,62 0,30 0,62 1,77 0,05
- an Verwaltungen 0,00 0,00 0,00 0,00 -
- an andere Bereiche 1,62 0,29 0,62 1,77 0,05
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 0,11 0,57 0,44 0,31 1,21
- Inland 0,11 0,57 0,44 0,31 1,19
- Ausland - - - - 0,02
Gewährleistungen 0,11 0,13 0,12 0,37 0,36
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN - - - - -
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 215 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%-
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
AUSGABEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 88,30 90,48 98,60 104,62 106,22
PERSONALAUSGABEN 9,06 9,32 10,35 9,77 9,44
Aktivitätsbezüge 6,82 7,12 8,03 7,56 7,28
Versorgung 2,25 2,20 2,32 2,21 2,16
LAUFENDER SACHAUFWAND 10,41 13,69 15,60 22,43 24,08
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 0,27 0,27 0,28 0,26 0,24
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 4,31 7,42 9,23 16,29 18,20
Sonstiger laufender Sachaufwand 5,82 6,01 6,09 5,88 5,64
ZINSAUSGABEN 5,99 5,80 8,11 10,17 11,68
an Verwaltungen - - - - -
an andere Bereiche 5,99 5,80 8,11 10,17 11,68
- an Sozialversicherungsträger - - - - -
- Sonstige 5,99 5,80 8,11 10,17 11,68
- für Ausgleichsforderungen 0,01 0,01 0,01 0,00 0,00
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt 5,99 5,79 8,11 10,16 11,67
- an Ausland - - - - -
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 62,84 61,67 64,54 62,24 61,02
an Verwaltungen 8,77 8,62 8,80 8,30 8,02
- Länder 6,61 6,48 6,80 6,46 6,29
- Gemeinden 0,02 0,00 0,00 0,00 0,00
- Sondervermögen 2,14 2,14 2,00 1,84 1,73
- Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
an andere Bereiche 54,06 53,05 55,74 53,94 53,00
- Unternehmen 10,73 10,41 10,51 9,83 9,42
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 8,94 8,30 8,36 7,73 7,44
- an Sozialversicherung 29,87 29,92 32,38 32,24 32,20
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter 0,94 0,85 0,90 0,82 0,73
- an Ausland 3,59 3,57 3,59 3,32 3,20
- an Sonstige - - - - -
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 12,83 11,13 9,80 8,85 8,39
Darunter: Investive Ausgaben 12,47 10,78 9,57 8,62 8,18
SACHINVESTITIONEN 1,92 1,91 1,96 1,83 1,80
Baumaßnahmen 1,29 1,18 1,19 1,12 1,13
Erwerb von beweglichen Sachen 0,59 0,68 0,74 0,69 0,66
Grunderwerb 0,04 0,04 0,03 0,02 0,02
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 216 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%-
(Fortsetzung)
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 6,64 6,86 7,13 6,51 6,18
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 6,28 6,51 6,89 6,29 5,97
- an Verwaltungen 1,90 1,76 2,06 1,90 1,93
- Länder 1,82 1,59 1,89 1,84 1,87
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,08 0,08 0,07 0,07 0,06
- Sondervermögen - 0,10 0,10 - -
- Zweckverbände - - - - -
- an andere Bereiche 4,37 4,75 4,83 4,39 4,04
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige - Inland 2,88 3,38 3,49 3,18 2,90
- Ausland 1,49 1,36 1,34 1,21 1,14
Sonstige Vermögensübertragungen 0,36 0,35 0,23 0,22 0,21
- an Verwaltungen - - - - -
- Länder - - - - -
- Gemeinden - - - - -
- an andere Bereiche 0,36 0,35 0,23 0,22 0,21
- Unternehmen - Inland 0,02 0,02 0,02 0,02 0,01
- Sonstige - Inland 0,04 0,05 0,05 0,06 0,05
- Ausland 0,30 0,29 0,16 0,15 0,15
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 4,27 2,37 0,72 0,50 0,41
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 1,67 1,50 0,05 0,05 0,04
- an Verwaltungen - - - - -
- an andere Bereiche 1,67 1,50 0,05 0,05 0,04
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 1,78 0,12 0,21 0,04 0,02
- Inland 1,75 0,09 0,20 0,02 0,01
- Ausland 0,02 0,03 0,01 0,01 0,01
Gewährleistungen 0,83 0,75 0,45 0,42 0,35
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN - - - - -
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 217 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.4.2
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Veränderungsraten -
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Veränderungsraten -
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
AUSGABEN ZUSAMMEN 28,73 25,99 -13,64 -4,90 1,87
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 28,29 29,92 -14,55 -7,58 1,73
PERSONALAUSGABEN 3,58 3,08 3,68 6,02 5,79
Aktivitätsbezüge 4,72 3,76 3,51 5,78 5,72
Versorgung 0,45 1,11 4,19 6,70 5,97
LAUFENDER SACHAUFWAND 9,76 6,32 16,56 -3,15 -3,88
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 4,14 -39,85 6,57 5,05 4,69
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 19,40 1,40 11,21 -10,25 -13,85
Sonstiger laufender Sachaufwand 2,47 15,68 21,55 1,87 2,39
ZINSAUSGABEN -46,16 -39,89 296,00 146,65 -9,10
an Verwaltungen - - - - -
an andere Bereiche -46,16 -39,89 296,00 146,65 -9,10
- an Sozialversicherungsträger - - - - -
- Sonstige -46,16 -39,89 296,00 146,65 -9,10
- für Ausgleichsforderungen - - - - -
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt -46,32 -40,15 299,23 147,05 -9,11
- an Ausland -72,48 76,17 -100,00 - -
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 38,71 37,15 -21,72 -16,74 3,49
an Verwaltungen 172,56 55,33 -59,67 -14,12 5,49
- Länder 112,64 -23,13 0,28 -0,53 6,20
- Gemeinden -60,34 38,15 151,45 109,09 -12,89
- Sondervermögen 314,09 149,65 -81,92 -42,52 3,22
- Zweckverbände -60,14 89,76 -18,00 -8,35 -29,15
an andere Bereiche 19,89 31,34 -7,36 -17,17 3,15
- Unternehmen 65,48 68,82 -42,27 -31,42 7,07
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 5,44 5,93 6,08 9,97 9,88
- an Sozialversicherung 7,50 28,13 2,23 -18,05 0,18
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter 205,26 -7,73 27,28 -54,92 -9,12
- an Ausland 15,17 10,62 33,29 6,86 9,84
- an Sonstige -28,18 -100,00 - - -
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 32,22 -3,78 -4,31 19,57 2,82
Darunter: Investive Ausgaben 32,27 -9,07 0,94 18,94 3,09
SACHINVESTITIONEN 3,66 -44,26 1,31 2,38 11,21
Baumaßnahmen 1,20 -52,14 3,39 2,00 6,89
Erwerb von beweglichen Sachen 23,42 -12,87 -6,12 5,43 13,11
Grunderwerb -27,53 -85,00 116,33 -26,71 106,36
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 218 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Veränderungsraten -
(Fortsetzung)
Ausgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 21,40 18,06 -6,26 10,36 11,48
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 21,08 10,23 0,63 9,17 12,30
- an Verwaltungen 26,12 -36,86 -14,65 21,50 45,20
- Länder -51,84 16,03 21,89 22,34 46,42
- Gemeinden und Gemeindeverbände 72,37 24,20 3,02 9,33 25,28
- Sondervermögen 1574,06 -70,13 -100,00 - -
- Zweckverbände - - - - -
- an andere Bereiche 19,36 27,28 3,38 7,34 6,77
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige - Inland 19,39 44,87 3,88 13,58 14,22
- Ausland 19,32 2,93 2,40 -4,99 -10,82
Sonstige Vermögensübertragungen 30,15 217,38 -67,14 42,67 -5,35
- an Verwaltungen - - - - -
- Länder - - - - -
- Gemeinden - - - - -
- an andere Bereiche 30,15 217,38 -67,14 42,67 -5,35
- Unternehmen - Inland 477,63 46874,43 -99,82 7852,49 -67,38
- Sonstige - Inland 65,64 3,52 -33,55 -14,72 55,20
- Ausland 25,35 18,24 -6,92 17,97 6,57
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 416,96 -31,72 2,36 96,72 -32,48
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 3111,43 -77,00 80,69 172,03 -97,05
- an Verwaltungen -23,02 -45,83 -85,62 87,06 -100,00
- an andere Bereiche 3113,50 -77,00 80,70 172,03 -97,05
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen -38,85 569,83 -33,66 -33,44 301,40
- Inland -22,67 569,83 -33,66 -33,44 294,23
- Ausland -100,00 - - - -
Gewährleistungen -14,27 47,20 -17,70 181,48 -0,23
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN - - - - -
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 219 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Veränderungsraten -
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
AUSGABEN ZUSAMMEN 8,02 3,47 -2,48 7,03 4,72
AUSGABEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 9,05 6,02 6,27 13,56 6,32
PERSONALAUSGABEN 7,41 6,42 8,28 1,04 1,15
Aktivitätsbezüge 8,75 8,13 9,94 0,68 0,83
Versorgung 3,53 1,20 2,89 2,28 2,24
LAUFENDER SACHAUFWAND 24,79 36,10 11,11 53,90 12,41
Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens 7,38 2,78 0,46 0,51 -2,17
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 47,88 77,87 21,35 88,96 16,94
Sonstiger laufender Sachaufwand 12,62 6,71 -1,06 3,23 0,51
ZINSAUSGABEN -11,90 0,06 36,51 34,14 20,25
an Verwaltungen - - - - -
an andere Bereiche -11,90 0,06 36,51 34,14 20,25
- an Sozialversicherungsträger - - - - -
- Sonstige -11,90 0,06 36,51 34,14 20,25
- für Ausgleichsforderungen -10,02 -11,13 -12,53 -14,32 -16,72
- an sonstigen inländischen Kreditmarkt -11,90 0,07 36,56 34,17 20,26
- an Ausland - - - - -
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 9,48 1,55 2,05 3,23 2,66
an Verwaltungen 2,86 1,65 -0,42 0,96 1,19
- Länder -1,00 1,36 2,29 1,78 1,94
- Gemeinden -28,88 -81,66 -14,30 -0,08 -31,57
- Sondervermögen 17,36 3,17 -8,63 -1,83 -1,39
- Zweckverbände 3,67 - - - -
an andere Bereiche 10,64 1,54 2,45 3,59 2,89
- Unternehmen 52,17 0,40 -1,55 0,11 0,32
- Renten, Unterstützungen an natürliche Personen 7,72 -3,88 -1,85 -0,95 0,80
- an Sozialversicherung 3,78 3,68 5,52 6,58 4,59
- an private Institutionen ohne Erwerbscharakter -8,46 -6,90 3,61 -2,85 -6,22
- an Ausland -3,31 2,86 -1,83 -1,00 1,02
- an Sonstige - - - - -
AUSGABEN DER KAPITALRECHNUNG 10,61 -10,22 -14,13 -3,42 -0,67
Darunter: Investive Ausgaben 10,71 -10,54 -13,43 -3,55 -0,69
SACHINVESTITIONEN 29,86 2,65 0,21 -0,27 3,22
Baumaßnahmen 47,35 -5,32 -2,01 0,41 5,71
Erwerb von beweglichen Sachen 8,44 19,37 5,99 -0,18 -0,73
Grunderwerb -34,60 14,02 -32,07 -30,90 0,10
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 220 –
Ausgaben des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Veränderungsraten -
(Fortsetzung)
Ausgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN -23,04 6,91 1,36 -2,17 -0,67
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen -24,28 7,27 3,35 -2,32 -0,70
- an Verwaltungen 23,62 -4,34 14,26 -1,19 5,94
- Länder 24,50 -9,93 16,24 4,00 6,38
- Gemeinden und Gemeindeverbände 6,93 -0,15 -8,08 -3,52 -6,18
- Sondervermögen - - -0,00 -100,00 -
- Zweckverbände - - - - -
- an andere Bereiche -35,21 12,33 -0,70 -2,80 -3,58
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige - Inland -43,16 21,38 0,63 -2,60 -4,23
- Ausland -11,15 -5,18 -4,01 -3,31 -1,91
Sonstige Vermögensübertragungen 7,21 0,58 -35,33 2,08 0,35
- an Verwaltungen - - - - -
- Länder - - - - -
- Gemeinden - - - - -
- an andere Bereiche 7,21 0,58 -35,33 2,08 0,35
- Unternehmen - Inland -27,26 0,24 0,02 -0,00 -
- Sonstige - Inland 45,51 16,49 6,92 9,21 1,43
- Ausland 5,95 -1,71 -44,59 -0,07 -
DARLEHENSGEWÄHRUNG, ERWERB VON BETEILIGUNGEN,
KAPITALEINLAGEN 185,60 -42,64 -70,54 -24,48 -14,71
Darlehensgewährung (auch Gewährleistungen) 3422,44 -6,72 -96,49 -5,96 -5,80
- an Verwaltungen - - - - -
- an andere Bereiche 3422,44 -6,72 -96,49 -5,96 -5,80
Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 59,09 -93,10 76,09 -81,23 -47,90
- Inland 59,82 -94,84 123,58 -86,72 -72,27
- Ausland 18,49 35,98 -57,49 - -
Gewährleistungen 149,46 -6,63 -41,49 0,40 -12,75
DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN AN VERWALTUNGEN - - - - -
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 221 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.5
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2029 - inMio.€ -
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
EINNAHMEN ZUSAMMEN 311.085 341.017 364.653 392.229 440.642
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 308.939 338.924 362.294 389.685 433.821
STEUERN 283.254 313.545 337.168 356.082 374.989
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 235.978 277.795 307.216 317.036 331.087
Sonstige Steuern 85.183 79.721 73.216 80.440 81.820
Ergänzungszuweisungen an Länder -8.751 -10.071 -10.675 -10.883 -10.571
BNE-Eigenmittel an die EU -25.616 -28.683 -26.951 -24.404 -21.100
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -2.473 -4.416 -4.838 -5.306 -5.448
Kunststoff-Eigenmittel der EU -1.377 -1.423 -1.378
Konsolidierunghilfen an Länder -1.067 -800 -800 -800 -800
STEUERÄHNLICHE ABGABEN 1 0 5 0 0
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 7.263 5.342 5.562 5.177 4.830
Mieten und Pachten 76 74 78 83 360
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 7.187 5.268 5.484 5.094 4.470
ZINSEINNAHMEN 364 346 578 2.195 2.635
von Verwaltungen 17 16 14 11 11
- Länder 16 16 13 11 11
- Gemeinden und Gemeindeverbände 1 0 0 0 0
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen 347 330 565 2.183 2.624
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige 347 330 565 2.183 2.624
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 6.595 7.695 6.369 10.452 23.821
von Verwaltungen 3.137 2.808 2.847 2.970 7.091
- Länder 3.137 2.806 2.842 2.953 2.972
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0 0 0 0 0
- Sondervermögen 0 1 4 17 4.119
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
von anderen Bereichen 3.458 4.887 3.522 7.482 16.730
- Sozialversicherung 29 72 54 53 62
- Sonstige - Inland 1.395 603 683 595 535
- Ausland 2.034 4.212 2.785 6.834 16.132
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 11.461 11.996 12.612 15.779 27.545
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 2.500 - - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2.146 2.093 2.360 2.544 6.821
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 131 116 137 164 708
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 222 –
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 674 672 810 819 1.015
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 674 672 810 819 1.015
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 674 672 810 819 1.015
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN 1.342 1.304 1.413 1.561 5.099
Darlehensrücküsse 988 908 941 1.272 947
- von Verwaltungen 316 283 216 118 128
- von anderen Bereichen 672 626 725 1.153 819
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 3 38 - 15 3.524
Gewährleistungen 351 359 472 274 628
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - -
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
EINNAHMEN ZUSAMMEN 421.106 420.729 418.208 429.699 444.963
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 419.307 421.793 427.678 439.628 451.390
STEUERN 386.843 383.830 400.598 412.331 423.885
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 340.934 351.843 366.129 377.869 390.950
Sonstige Steuern 87.520 87.283 89.171 88.923 88.414
Ergänzungszuweisungen an Länder -11.655 -11.438 -11.640 -12.053 -12.455
BNE-Eigenmittel an die EU -23.535 -37.286 -36.340 -35.532 -35.990
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -5.621 -5.772 -5.922 -6.076 -6.234
Kunststoff-Eigenmittel der EU -1.371 -1.392 -1.375 -1.356 -1.335
Konsolidierunghilfen an Länder -800 -800 -800 -800 -800
STEUERÄHNLICHE ABGABEN - 0 0 0 -
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 4.157 3.915 3.335 3.334 3.333
Mieten und Pachten 58 80 80 80 80
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.099 3.836 3.255 3.254 3.253
ZINSEINNAHMEN 1.446 942 1.087 1.187 1.276
von Verwaltungen 11 11 11 11 10
- Länder 11 11 11 11 10
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0 0 0 0 0
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen 1.435 931 1.076 1.176 1.265
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 223 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige 1.435 931 1.076 1.176 1.265
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 4.983 15.247 4.705 4.717 4.696
von Verwaltungen 2.907 2.572 2.586 2.591 2.566
- Länder 2.907 2.572 2.586 2.591 2.566
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0 0 0 0 0
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände 0 0 0 0 0
von anderen Bereichen 2.075 12.675 2.119 2.126 2.130
- Sozialversicherung 45 45 45 45 45
- Sonstige - Inland 422 421 420 414 406
- Ausland 1.608 12.208 1.654 1.667 1.679
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 21.878 17.858 17.954 18.060 18.200
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn - - - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 2.871 3.160 3.128 3.828 4.695
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 700 946 942 942 942
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 1.049 1.225 1.115 1.086 979
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 1.049 1.225 1.115 1.086 979
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 1.049 1.225 1.115 1.086 979
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN 1.122 989 1.070 1.799 2.774
Darlehensrücküsse 887 844 955 1.684 2.659
- von Verwaltungen 143 137 135 133 131
- von anderen Bereichen 744 707 821 1.552 2.528
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 0 0 0 0 0
Gewährleistungen 235 145 115 115 115
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN -1.073 -4.224 -12.598 -13.757 -11.122
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 224 –
7.5.1
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Anteile in%-
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%-
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 99,31 99,39 99,35 99,35 98,45
STEUERN 91,05 91,94 92,46 90,78 85,10
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 75,86 81,46 84,25 80,83 75,14
Sonstige Steuern 27,38 23,38 20,08 20,51 18,57
Ergänzungszuweisungen an Länder - - - - -
BNE-Eigenmittel an die EU - - - - -
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU - - - - -
Kunststoff-Eigenmittel der EU -
Konsolidierunghilfen an Länder - - - - -
STEUERÄHNLICHE ABGABEN 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 2,33 1,57 1,53 1,32 1,10
Mieten und Pachten 0,02 0,02 0,02 0,02 0,08
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 2,31 1,54 1,50 1,30 1,01
ZINSEINNAHMEN 0,12 0,10 0,16 0,56 0,60
von Verwaltungen 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00
- Länder 0,01 0,00 0,00 0,00 0,00
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen 0,11 0,10 0,15 0,56 0,60
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige 0,11 0,10 0,15 0,56 0,60
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 2,12 2,26 1,75 2,66 5,41
von Verwaltungen 1,01 0,82 0,78 0,76 1,61
- Länder 1,01 0,82 0,78 0,75 0,67
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,93
- Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
von anderen Bereichen 1,11 1,43 0,97 1,91 3,80
- Sozialversicherung 0,01 0,02 0,01 0,01 0,01
- Sonstige - Inland 0,45 0,18 0,19 0,15 0,12
- Ausland 0,65 1,24 0,76 1,74 3,66
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 3,68 3,52 3,46 4,02 6,25
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 0,80 - - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 0,69 0,61 0,65 0,65 1,55
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,04 0,03 0,04 0,04 0,16
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,22 0,20 0,22 0,21 0,23
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,22 0,20 0,22 0,21 0,23
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 0,22 0,20 0,22 0,21 0,23
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 225 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Anteile in%-
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN 0,43 0,38 0,39 0,40 1,16
Darlehensrücküsse 0,32 0,27 0,26 0,32 0,21
- von Verwaltungen 0,10 0,08 0,06 0,03 0,03
- von anderen Bereichen 0,22 0,18 0,20 0,29 0,19
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 0,00 0,01 - 0,00 0,80
Gewährleistungen 0,11 0,11 0,13 0,07 0,14
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - -
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%-
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
EINNAHMEN ZUSAMMEN 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG 99,57 100,25 102,26 102,31 101,44
STEUERN 91,86 91,23 95,79 95,96 95,26
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 80,96 83,63 87,55 87,94 87,86
Sonstige Steuern 20,78 20,75 21,32 20,69 19,87
Ergänzungszuweisungen an Länder - - - - -
BNE-Eigenmittel an die EU - - - - -
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU - - - - -
Kunststoff-Eigenmittel der EU - - - - -
Konsolidierunghilfen an Länder - - - - -
STEUERÄHNLICHE ABGABEN - 0,00 0,00 0,00 -
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 0,99 0,93 0,80 0,78 0,75
Mieten und Pachten 0,01 0,02 0,02 0,02 0,02
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,97 0,91 0,78 0,76 0,73
ZINSEINNAHMEN 0,34 0,22 0,26 0,28 0,29
von Verwaltungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Länder 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen 0,34 0,22 0,26 0,27 0,28
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige 0,34 0,22 0,26 0,27 0,28
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 1,18 3,62 1,13 1,10 1,06
von Verwaltungen 0,69 0,61 0,62 0,60 0,58
- Länder 0,69 0,61 0,62 0,60 0,58
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 226 –
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Anteile in%-
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
- Gemeinden und Gemeindeverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
von anderen Bereichen 0,49 3,01 0,51 0,49 0,48
- Sozialversicherung 0,01 0,01 0,01 0,01 0,01
- Sonstige - Inland 0,10 0,10 0,10 0,10 0,09
- Ausland 0,38 2,90 0,40 0,39 0,38
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN 5,20 4,24 4,29 4,20 4,09
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn - - - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG 0,68 0,75 0,75 0,89 1,06
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 0,17 0,22 0,23 0,22 0,21
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 0,25 0,29 0,27 0,25 0,22
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 0,25 0,29 0,27 0,25 0,22
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 0,25 0,29 0,27 0,25 0,22
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN 0,27 0,24 0,26 0,42 0,62
Darlehensrücküsse 0,21 0,20 0,23 0,39 0,60
- von Verwaltungen 0,03 0,03 0,03 0,03 0,03
- von anderen Bereichen 0,18 0,17 0,20 0,36 0,57
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Gewährleistungen 0,06 0,03 0,03 0,03 0,03
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN -0,25 -1,00 -3,01 -3,20 -2,50
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 227 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.5.2
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029 -
Veränderungsraten -
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Veränderungsraten -
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
EINNAHMEN ZUSAMMEN -12,74 9,62 6,93 7,56 12,34
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG -12,68 9,71 6,90 7,56 11,33
STEUERN -13,90 10,69 7,53 5,61 5,31
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage -13,01 17,72 10,59 3,20 4,43
Sonstige Steuern -7,31 -6,41 -8,16 9,87 1,72
Ergänzungszuweisungen an Länder 15,83 15,08 6,01 1,95 -2,87
BNE-Eigenmittel an die EU 9,86 11,98 -6,04 -9,45 -13,54
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU -1,86 78,59 9,54 9,69 2,67
Kunststoff-Eigenmittel der EU -3,21
Konsolidierunghilfen an Länder 33,33 -25,00 - - -
STEUERÄHNLICHE ABGABEN 13246,18 -94,84 8896,75 -98,94 -0,92
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT 13,92 -26,45 4,12 -6,93 -6,69
Mieten und Pachten -8,28 -2,29 5,01 6,04 336,28
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 14,21 -26,70 4,11 -7,11 -12,25
ZINSEINNAHMEN 17,81 -4,99 67,20 279,43 20,09
von Verwaltungen -16,68 -3,23 -16,69 -16,69 0,75
- Länder -16,82 -2,90 -16,75 -16,71 1,31
- Gemeinden und Gemeindeverbände -12,23 -13,31 -14,82 -16,00 -17,66
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen 20,22 -5,07 71,36 286,57 20,19
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige 20,22 -5,07 71,36 286,57 20,19
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE 7,32 16,68 -17,24 64,12 127,90
von Verwaltungen 2,52 -10,51 1,40 4,34 138,74
- Länder 2,53 -10,54 1,29 3,89 0,65
- Gemeinden und Gemeindeverbände -30,32 14,36 -31,16 -5,39 -9,27
- Sondervermögen 8,58 730,52 422,48 332,34 24381,16
- Zweckverbände -86,16 925,09 -54,66 -5,38 -20,51
von anderen Bereichen 12,09 41,35 -27,94 112,44 123,60
- Sozialversicherung -53,45 150,06 -25,95 -0,76 16,94
- Sonstige - Inland 57,97 -56,75 13,22 -12,92 -10,00
- Ausland -4,95 107,09 -33,87 145,36 136,05
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN -4,20 4,66 5,14 25,11 74,57
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn 2,73 -100,00 - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG -20,79 -2,48 12,72 7,83 168,10
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN 27,33 -11,09 17,83 19,39 332,18
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 15,87 -0,18 20,41 1,19 23,84
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 15,87 -0,18 20,41 1,19 23,84
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 15,87 -0,18 20,41 1,19 23,84
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 228 –
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - Veränderungsraten -
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN -33,76 -2,79 8,31 10,52 226,58
Darlehensrücküsse -1,62 -8,05 3,61 35,15 -25,56
- von Verwaltungen 26,71 -10,62 -23,45 -45,22 7,78
- von anderen Bereichen -10,99 -6,84 15,82 59,14 -28,99
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen -65,02 1100,35 -100,00 - 23164,02
Gewährleistungen -65,34 2,17 31,55 -41,84 128,87
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - - - - -
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Veränderungsraten -
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
EINNAHMEN ZUSAMMEN -4,43 -0,09 -0,60 2,75 3,55
EINNAHMEN DER LAUFENDEN RECHNUNG -3,35 0,59 1,40 2,79 2,68
STEUERN 3,16 -0,78 4,37 2,93 2,80
Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage 2,97 3,20 4,06 3,21 3,46
Sonstige Steuern 6,97 -0,27 2,16 -0,28 -0,57
Ergänzungszuweisungen an Länder 10,26 -1,86 1,77 3,55 3,34
BNE-Eigenmittel an die EU 11,54 58,43 -2,54 -2,22 1,29
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU 3,18 2,69 2,60 2,60 2,60
Kunststoff-Eigenmittel der EU -0,48 1,53 -1,22 -1,38 -1,55
Konsolidierunghilfen an Länder - - - - -
STEUERÄHNLICHE ABGABEN -100,00 - -33,33 -66,67 -100,00
EINNAHMEN AUS WIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEIT -13,94 -5,82 -14,83 -0,04 -0,03
Mieten und Pachten -83,88 37,19 0,06 - -
Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit -8,30 -6,43 -15,14 -0,04 -0,03
ZINSEINNAHMEN -45,13 -34,85 15,36 9,21 7,48
von Verwaltungen -1,74 -0,47 -4,93 - -4,71
- Länder -1,10 -0,03 -4,54 - -4,75
- Gemeinden und Gemeindeverbände -27,53 -24,88 -33,11 - -
- Sondervermögen - - - - -
- Zweckverbände - - - - -
von anderen Bereichen -45,32 -35,12 15,61 9,30 7,59
- Sozialversicherung - - - - -
- Sonstige -45,32 -35,12 15,61 9,30 7,59
LAUFENDE ZUWEISUNGEN UND ZUSCHÜSSE -79,08 206,00 -69,14 0,25 -0,44
von Verwaltungen -59,00 -11,53 0,55 0,19 -0,97
- Länder -2,19 -11,53 0,55 0,19 -0,97
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 229 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Einnahmen des Bundes nach volkswirtschaftlichen Arten in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - Veränderungsraten -
(Fortsetzung)
Einnahmeart 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
- Gemeinden und Gemeindeverbände -15,34 -4,26 -6,67 -4,76 -
- Sondervermögen -100,00 - - - -
- Zweckverbände -14,61 -25,00 - - -
von anderen Bereichen -87,60 510,75 -83,28 0,33 0,20
- Sozialversicherung -27,83 1,05 - - -
- Sonstige - Inland -21,10 -0,26 -0,41 -1,43 -1,78
- Ausland -90,03 659,20 -86,45 0,78 0,70
SONSTIGE LAUFENDE EINNAHMEN -20,57 -18,37 0,53 0,59 0,78
Nachrichtlich: Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn - - - - -
EINNAHMEN DER KAPITALRECHNUNG -57,90 10,06 -1,03 22,37 22,66
VERÄUßERUNG VON SACHVERMÖGEN -1,01 35,10 -0,43 -0,06 0,02
VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN 3,42 16,72 -8,93 -2,59 -9,87
Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen 3,42 16,72 -8,93 -2,59 -9,87
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen 3,42 16,72 -8,93 -2,59 -9,87
Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
- von Verwaltungen - - - - -
- von anderen Bereichen - - - - -
- Unternehmen - Inland - - - - -
DARLEHENSRÜCKFLÜSSE, BETEILIGUNGEN,
KAPITALRÜCKZAHLUNGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN -78,00 -11,80 8,19 68,11 54,15
Darlehensrücküsse -6,34 -4,77 13,15 76,30 57,84
- von Verwaltungen 12,03 -4,04 -1,90 -1,49 -1,51
- von anderen Bereichen -9,21 -4,91 16,07 89,07 62,92
Veräußerung von Beteiligungen, Kapitalrückzahlungen - 900,00 - - -
Gewährleistungen -62,57 -38,30 -20,69 - -
DARLEHENSAUFNAHME BEI VERWALTUNGEN - - - - -
GLOBALE MEHR- /MINDEREINNAHMEN - 293,68 198,25 9,20 -19,15
Erläuterung zu den Einnahmen: Mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahme aus Rücklagen und der Einnahmen aus
kassenmäßigen Überschüssen sowie der Münzeinnahmen. Ohne Einnahmen aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 230 –
7.6
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2020 bis
2029
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
I. Zahlungen zwischen Bund und anderen Verwaltungen
1. Ausgaben
Zahlungen an Verwaltungen insgesamt 78.733 121.083 51.751 46.008 50.652
an Länder 44.167 35.088 35.914 36.664 40.960
- Laufende Zuweisungen 41.262 31.717 31.806 31.637 33.601
- Zuweisungen für Investitionen 2.905 3.371 4.109 5.026 7.360
- Sonstige Vermögensübertragungen 0 0 0 0 0
- Darlehensgewährung 0 0 0 0 0
an Gemeinden 239 299 345 439 501
- Laufende Zuweisungen 18 25 62 131 114
- Zuweisungen für Investitionen 221 274 282 309 387
- Darlehensgewährung 0 0 0 0 0
an Zweckverbände - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
an Sondervermögen - Laufende Zuweisungen 34.326 85.696 15.492 8.904 9.191
2. Einnahmen
Zahlungen von Verwaltungen insgesamt 3.470 3.106 3.077 3.100 7.231
von Ländern 3.466 3.101 3.069 3.080 3.109
- Zinseinnahmen 16 16 13 11 11
- Laufende Zuweisungen 3.137 2.806 2.842 2.953 2.972
- Darlehensrücküsse 312 279 213 115 125
von Gemeinden 5 5 4 4 3
- Zinseinnahmen 1 0 0 0 0
- Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
- Darlehensrücküsse 4 4 3 3 2
von Zweckverbänden - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
von Sondervermögen - Laufende Zuweisungen 0 1 4 17 4.119
II. Leistungen des Bundes an die EU
1. Im Bundeshaushalt nachgewiesen
1.1. Ausgaben
Beitrag zum Haushalt der EU 33 1 1 1 1
1.2. Einnahmen
Erstattung von Kosten für die Erhebung eigener Einnahmen der EU 965 1.137 1.632 1.501 1.344
Erstattung des Sozialfonds 555 364 439 542 241
Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) 0 2.250 0 3.996 13.514
Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds für
Regionalentwicklung 56 37 16 2 5
Sonstige Einnahmen 285 276 550 623 856
1.2. zusammen 1.861 4.064 2.637 6.663 15.960
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 231 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
2. In den Anlagen zum Bundeshaushalt nachgewiesen
2.1. Eigene Einnahmen der EU
Mehrwertsteuer-Eigenmittel 2.473 4.416 4.838 5.306 5.448
Kunststoff-Eigenmittel 1.377 1.423 1.378
BNE(BSP)-Eigenmittel 25.616 28.683 25.574 22.981 19.722
Zölle 4.827 4.949 6.529 6.011 5.420
Produktionsabgabe Zucker 0 1 -1 0 0
Sonstige Maßnahmen 0 0 0 0 0
Eigene Einnahmen zusammen (brutto) 32.915 38.049 38.316 35.721 31.968
davon
Abführung an die EU (netto) 31.952 36.913 36.686 34.222 30.621
Erhebungskostenpauschale 965 1.137 1.713 1.501 1.344
2.2. EU-Marktordnungen
(einschließlich Nahrungsmittelhilfen)
Ausfuhrerstattungen 0 0 0 0 0
Berichtigung früherer Haushaltsjahre 0 0 0 0 0
Anpassung an die Marktentwicklung 4.649 4.610 4.533 3.871 4.874
Betriebsprämien 4.649 4.610 4.473 3.870 4.840
Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums 0 0 0 0 0
Sonstiges -11 -11 -13 -18 -24
Interventionen auf dem Binnenmarkt: 0 0 0
Getreide 0 0 0 0 0
Milch und Milcherzeugnisse 8 8 7 9 8
Zucker 0 2 1 0 0
Fette 0 0 0 0 0
Sonstige Interventionen auf dem Binnenmarkt 112 114 117 111 111
Ausgaben für EU-Marktordnungen zusammen 4.759 4.725 4.646 3.974 4.971
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.
Erläuterung zu den Leistungen des Bundes an die EU: EU, EURATOM, EGKS, jedoch ohne Leistungen an Finanzierungsinstrumente außerhalb des
EU-Haushalts (z.B. Europäischer Entwicklungsfonds, EIB).
Erläuterung zu den Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds für Regionalentwicklung: Ohne für Länder und sonstige inländische Empfänger
bestimmte EU-Mittel.
Erläuterung zu den EU-Marktordnungen: Ausgaben im Soll/Entwurf nicht mehr aufgeteilt.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 232 –
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
I. Zahlungen zwischen Bund und anderen Verwaltungen
1. Ausgaben
Zahlungen an Verwaltungen insgesamt 53.708 53.524 54.640 55.437 56.590
an Länder 42.427 41.968 44.080 45.077 46.394
- Laufende Zuweisungen 33.264 33.715 34.488 35.101 35.782
- Zuweisungen für Investitionen 9.162 8.252 9.592 9.976 10.613
- Sonstige Vermögensübertragungen 0 0 0 0 0
- Darlehensgewährung 0 0 0 0 0
an Gemeinden 495 428 392 379 352
- Laufende Zuweisungen 81 15 13 13 9
- Zuweisungen für Investitionen 414 413 380 366 344
- Darlehensgewährung 0 0 0 0 0
an Zweckverbände - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
an Sondervermögen - Laufende Zuweisungen 10.786 11.128 10.167 9.981 9.843
2. Einnahmen
Zahlungen von Verwaltungen insgesamt 3.062 2.721 2.732 2.734 2.707
von Ländern 3.059 2.718 2.730 2.733 2.705
- Zinseinnahmen 11 11 11 11 10
- Laufende Zuweisungen 2.907 2.572 2.586 2.591 2.566
- Darlehensrücküsse 141 135 133 131 129
von Gemeinden 3 3 2 2 2
- Zinseinnahmen 0 0 0 0 0
- Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
- Darlehensrücküsse 2 2 2 2 2
von Zweckverbänden - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
von Sondervermögen - Laufende Zuweisungen 0 0 0 0 0
II. Leistungen des Bundes an die EU
1. Im Bundeshaushalt nachgewiesen
1.1. Ausgaben
Beitrag zum Haushalt der EU 0 0 0 0 0
1.2. Einnahmen
Erstattung von Kosten für die Erhebung eigener Einnahmen der EU 1.525 1.563 1.575 1.588 1.600
Erstattung des Sozialfonds 0 0 0 0 0
Einnahmen aus Zuschüssen der Recovery and Resilience Facility (RRF) 0 10.565 0 0 0
Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds für
Regionalentwicklung 0 0 0 0 0
Sonstige Einnahmen 0 0 0 0 0
1.2. zusammen 1.525 12.128 1.575 1.588 1.600
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 233 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Sonderdarstellungen zum Bundeshaushalt in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Einnahme- bzw. Ausgabegruppen 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
2. In den Anlagen zum Bundeshaushalt nachgewiesen
2.1. Eigene Einnahmen der EU
Mehrwertsteuer-Eigenmittel 5.621 5.772 5.922 6.076 6.234
Kunststoff-Eigenmittel 1.371 1.392 1.375 1.356 1.335
BNE(BSP)-Eigenmittel 22.164 35.894 34.965 34.176 34.655
Zölle 6.100 6.250 6.300 6.350 6.400
Produktionsabgabe Zucker 0 0 0 0 0
Sonstige Maßnahmen 0 0 0 0 0
Eigene Einnahmen zusammen (brutto) 35.256 49.308 48.562 47.958 48.624
davon
Abführung an die EU (netto) 33.731 47.745 46.987 46.370 47.024
Erhebungskostenpauschale 1.525 1.563 1.575 1.588 1.600
2.2. EU-Marktordnungen
(einschließlich Nahrungsmittelhilfen)
Ausfuhrerstattungen 0 0 0 0 0
Berichtigung früherer Haushaltsjahre - - - - -
Anpassung an die Marktentwicklung - - - - -
Betriebsprämien - - - - -
Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums - - - - -
Sonstiges - - - - -
Interventionen auf dem Binnenmarkt: - - - - -
Getreide - - - - -
Milch und Milcherzeugnisse - - - - -
Zucker - - - - -
Fette - - - - -
Sonstige Interventionen auf dem Binnenmarkt - - - - -
Ausgaben für EU-Marktordnungen zusammen 4.515 4.446 0 0 0
Abweichungen in den Summen durch Runden der Zahlen möglich.
Erläuterung zu den Leistungen des Bundes an die EU: EU, EURATOM, EGKS, jedoch ohne Leistungen an Finanzierungsinstrumente außerhalb des
EU-Haushalts (z.B. Europäischer Entwicklungsfonds, EIB).
Erläuterung zu den Einnahmen aus Erstattungen des europäischen Fonds für Regionalentwicklung: Ohne für Länder und sonstige inländische Empfänger
bestimmte EU-Mittel.
Erläuterung zu den EU-Marktordnungen: Ausgaben im Soll/Entwurf nicht mehr aufgeteilt.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 234 –
7.7
Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2020 bis 2029
Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ -
Steuer- bzw. Abgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
STEUERN ZUSAMMEN 328.989 283.254 313.545 337.168 374.989
BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE 235.978 277.795 307.216 317.036 331.087
Einkommen- und Körperschaftsteuer 140.012 162.587 171.830 175.898 182.981
- Lohnsteuer 89.075 92.671 96.564 100.382 105.804
(Anteilsatz in%) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5)
- Veranlagte Einkommensteuer 25.067 30.746 32.900 31.190 31.810
(Anteilsatz in%) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5)
- Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 10.761 13.695 16.313 18.221 17.011
(Anteilsatz in%) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0)
- Körperschaftsteuer 12.134 21.062 23.167 22.426 19.879
(Anteilsatz in%) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0)
- Mindeststeuer
(Anteilsatz in%)
- Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 2.976 4.413 2.886 3.679 8.478
(Anteilsatz in%) (44,0) (44,0) (44,0) (44,0) (44,0)
Umsatzsteuer 72.551 84.633 92.412 101.013 109.983
(Anteilsatz in%) (43,0) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8)
Einfuhrumsatzsteuer 21.840 28.493 40.401 37.439 35.352
(Anteilsatz in%) (43,0) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8)
Gewerbesteuerumlage 1.574 2.082 2.573 2.685 2.771
(Anteilsatz in%) (39,8) (41,4) (41,4) (41,4) (41,4)
BUNDESSTEUERN 105.632 98.171 96.652 101.829 103.536
Versicherungsteuer 14.553 14.980 15.672 16.851 18.227
Tabaksteuer 14.651 14.733 14.229 14.672 15.637
Kaffeesteuer 1.060 1.058 1.063 1.030 992
Alkoholsteuer 2.249 2.084 2.194 2.160 1.981
Schaumweinsteuer 428 363 379 385 377
Energiesteuer 37.635 37.120 33.667 36.658 35.095
Stromsteuer 6.561 6.691 6.830 6.832 5.153
Luftverkehrsteuer 292 566 1.140 1.486 1.833
Solidaritätszuschlag 18.676 11.028 11.978 12.239 12.634
Kfz-Steuer 9.526 9.546 9.499 9.514 9.667
Sonstige Bundessteuern 1 2 2 2 1.938
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 235 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2020 bis 2024 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Steuer- bzw. Abgabearten 2020 2021 2022 2023 2024
Ist Ist Ist Ist Ist
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder 8.751 10.071 10.675 10.883 10.571
BNE-Eigenmittel der EU 25.616 28.683 25.574 22.981 19.722
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU 2.473 4.416 4.838 5.306 5.448
Kunststoff-Eigenmittel der EU 1.377 1.423 1.378
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 11.457 9.458 14.444 12.398 12.725
Zuweisungen an Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut 8.992 8.992 8.992 8.992 8.992
Konsolidierunghilfen an Länder 1.067 800 800 800 800
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern 158.688 173.615 183.808 188.137 195.616
Indirekte Steuern 124.566 139.931 153.360 167.945 179.373
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in% 56,0 55,4 54,5 52,8 52,2
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in% 44,0 44,6 45,5 47,2 47,8
Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ -
Steuer- bzw. Abgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
STEUERN ZUSAMMEN 386.843 383.830 400.598 412.331 423.885
BUNDESANTEILE AN GEMEINSCHAFTSTEUERN UND
GEWERBESTEUERUMLAGE 340.934 351.843 366.129 377.869 390.950
Einkommen- und Körperschaftsteuer 186.590 191.154 198.367 204.479 212.337
- Lohnsteuer 110.279 114.037 118.950 121.981 126.952
(Anteilsatz in%) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5)
- Veranlagte Einkommensteuer 31.896 33.278 34.829 36.593 38.016
(Anteilsatz in%) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5) (42,5)
- Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 16.175 16.250 16.500 17.000 17.625
(Anteilsatz in%) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0)
- Körperschaftsteuer 17.900 19.075 19.750 20.325 20.900
(Anteilsatz in%) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0)
- Mindeststeuer 0 500 400 300 200
(Anteilsatz in%) (50,0) (50,0) (50,0) (50,0)
- Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge 10.340 8.514 8.338 8.580 8.844
(Anteilsatz in%) (44,0) (44,0) (44,0) (44,0) (44,0)
Umsatzsteuer 114.762 119.095 124.965 129.238 133.225
(Anteilsatz in%) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8)
Einfuhrumsatzsteuer 36.874 38.241 39.450 40.816 42.070
(Anteilsatz in%) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8) (52,8)
Gewerbesteuerumlage 2.708 2.853 2.947 3.036 3.118
(Anteilsatz in%) (41,4) (41,4) (41,4) (41,4) (41,4)
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 236 –
Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsjahren 2025 bis 2029 - inMio.€ - (Fortsetzung)
Steuer- bzw. Abgabearten 2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
BUNDESSTEUERN 109.573 108.183 110.428 110.548 110.418
Versicherungsteuer 19.500 20.080 20.670 21.280 21.910
Tabaksteuer 17.350 16.850 17.020 16.930 16.800
Kaffeesteuer 980 980 980 980 980
Alkoholsteuer 1.981 1.981 1.981 1.981 1.981
Schaumweinsteuer 365 365 365 365 365
Energiesteuer 38.350 36.650 36.000 34.900 33.500
Stromsteuer 5.940 7.080 8.760 8.960 9.220
Luftverkehrsteuer 2.050 2.070 2.100 2.130 2.170
Solidaritätszuschlag 12.450 12.500 12.950 13.450 13.950
Kfz-Steuer 9.605 9.625 9.600 9.570 9.540
Sonstige Bundessteuern 1.002 2 2 2 2
ABZUGSBETRÄGE
Ergänzungszuweisungen an Länder 11.655 11.438 11.640 12.053 12.455
BNE-Eigenmittel der EU 22.164 35.894 34.965 34.176 34.655
Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU 5.621 5.772 5.922 6.076 6.234
Kunststoff-Eigenmittel der EU 1.371 1.392 1.375 1.356 1.335
Zuweisungen an Länder für ÖPNV aus Mineralölsteuern 13.061 1.392 1.375 1.356 1.335
Zuweisungen an Länder für Kfz-Steuer und Lkw-Maut 8.992 11.908 12.265 12.633 13.012
Konsolidierunghilfen an Länder 800 8.992 8.992 8.992 8.992
Nachrichtlich:
Steuern nach Steuergruppen
Direkte Steuern 199.040 203.654 211.317 217.929 226.287
Indirekte Steuern 187.803 180.176 189.281 194.402 197.598
Anteile der direkten Steuern an den Steuereinnahmen in% 51,5 53,1 52,8 52,9 53,4
Anteile der indirekten Steuern an den Steuereinnahmen in% 48,5 46,9 47,2 47,1 46,6
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 237 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.8
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren
2023 bis 2026
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2023 - 2026 (2025 und 2026 Schätzung
Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2025)
Steuerart
2023 2024 2025 (Schätzung) 2026 (Schätzung)
inMio.€ inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
I. Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer 236.227 248.920 5,4 259.950 4,4 271.350 4,4
Veranl. Einkommensteuer 73.388 74.845 2,0 75.050 0,3 78.300 4,3
Nicht veranl. Steuern v. Ertrag 36.442 34.023 -6,6 32.350 -4,9 32.500 0,5
Abgeltungsteuer 8.362 19.267 130,4 23.500 22,0 19.350 -17,7
Körperschaftsteuer 44.852 39.758 -11,4 35.800 -10,0 38.150 6,6
Mindeststeuer - - . - . 1.000 .
Steuern vom Umsatz 291.394 302.143 3,7 311.850 3,2 322.900 3,5
davon:
Umsatzsteuer 212.596 228.651 7,6 237.000 3,7 245.400 3,5
Einfuhrumsatzsteuer 78.798 73.493 -6,7 74.850 1,8 77.500 3,5
Gemeinschaftsteuern insgesamt 690.665 718.956 4,1 738.500 2,7 763.550 3,4
II. Bundessteuern
Versicherungsteuer 16.851 18.227 8,2 19.500 7,0 20.080 3,0
Tabaksteuer 14.672 15.637 6,6 17.350 11,0 16.850 -2,9
Kaffeesteuer 1.030 992 -3,7 980 -1,2 980 0,0
Branntweinsteuer 2.159 1.980 -8,3 1.980 0,0 1.980 0,0
Alkopopsteuer 1 1 -3,1 1 -27,6 1 0,0
Schaumweinsteuer 361 352 -2,5 340 -3,4 340 0,0
Zwischenerzeugnissteuer 24 25 5,9 25 -1,8 25 0,0
Energiesteuer 36.658 35.087 -4,3 38.350 9,3 36.650 -4,4
Stromsteuer 6.832 5.153 -24,6 5.940 15,3 7.080 19,2
Kraftfahrzeugsteuer 9.514 9.667 1,6 9.605 -0,6 9.625 0,2
Luftverkehrsteuer 1.486 1.833 23,4 2.050 11,9 2.070 1,0
Solidaritätszuschlag 12.239 12.634 3,2 12.450 -1,5 12.500 0,4
EU-Energiekrisenbeitag - 1.936 . 1.000 -48,4 - .
pausch. Einfuhrabgaben 2 2 6,2 2 -7,5 2 0,0
sonstige Bundessteuern 0 0 . 0 . 0 .
Bundessteuern insgesamt 101.829 103.528 1,7 109.573 5,8 108.183 -1,3
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 238 –
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2023 - 2026 (2025 und 2026 Schätzung
Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2025) (Fortsetzung)
Steuerart
2023 2024 2025 (Schätzung) 2026 (Schätzung)
inMio.€ inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
III. Ländersteuern
Vermögensteuer 0 0 . 0 . 0 .
Erbschaftsteuer 9.286 9.990 7,6 13.800 38,1 11.200 -18,8
Grunderwerbsteuer 12.203 12.750 4,5 15.000 17,6 15.600 4,0
Rennwett- und Lotteriesteuer 2.477 2.486 0,3 2.475 -0,4 2.510 1,4
Feuerschutzsteuer 654 724 10,8 765 5,6 780 2,0
Biersteuer 580 558 -3,7 558 -0,1 552 -1,1
Ländersteuern insgesamt 25.199 26.509 5,2 32.598 23,0 30.642 -6,0
IV. Gemeindesteuern
Gewerbesteuer (100 v.H.) 75.122 75.294 0,2 74.700 -0,8 78.700 5,4
Grundsteuer A 417 428 2,7 428 -0,1 427 -0,2
Grundsteuer B 15.076 15.638 3,7 15.850 1,4 16.060 1,3
Sonstige Gemeindesteuern 1.708 1.891 10,7 2.000 5,8 2.020 1,0
Gemeindesteuern insgesamt 92.323 93.251 1,0 92.978 -0,3 97.207 4,5
V. Zölle
Zölle (100 v.H.) 5.734 5.463 -4,7 6.100 11,7 6.250 2,5
Steuereinnahmen insgesamt 915.750 947.707 3,5 979.749 3,4 1.005.832 2,7
nachr. Spielbankabgaben 310 347 11,8
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 239 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.9
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Gebietskörperschaften in den
Kalenderjahren 2023 bis 2026
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2023 - 2026 (2025 und 2026 Schätzung
Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2025)
Steuerart
2023 2024 2025 (Schätzung) 2026 (Schätzung)
inMio.€ inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
Bundessteuern 101.829 103.528 1,7 109.573 5,8 108.183 -1,3
+ Bundesanteil an
Lohnsteuer 100.397 105.791 5,4 110.479 4,4 115.324 4,4
veranlagter Einkommensteuer 31.190 31.809 2,0 31.896 0,3 33.278 4,3
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag 18.221 17.011 -6,6 16.175 -4,9 16.250 0,5
Körperschaftsteuer 22.426 19.879 -11,4 17.900 -10,0 19.075 6,6
Mindeststeuer - - . - . 500 .
Abgeltungsteuer 3.679 8.478 130,4 10.340 22,0 8.514 -17,7
Steuern vom Umsatz 138.454 145.334 5,0 153.628 5,7 159.329 3,7
Gewerbesteuerumlage 2.629 2.753 4,7 2.708 -1,6 2.853 5,4
- EU-MWSt-Eigenmittel -5.306 -5.448 2,7 -5.621 3,2 -5.772 2,7
- EU-BNE-Eigenmittel -22.981 -19.722 -14,2 -22.164 12,4 -35.894 61,9
- EU-Kunststoff-Eigenmittel -1.423 -1.378 -3,2 -1.371,0 -0,5 -1.392 1,5
- Regionalisierungsmittel ÖPNV -12.398 -12.725 2,6 -13.061 2,6 -11.908 -8,8
- Ausgleichszahlung KfzSt und LKW-Maut -8.992 -8.992 . -8.992 . -8.992 .
- Bundesergänzungszuweisungen -10.883 -10.571 -2,9 -11.655 10,3 -11.438 -1,9
- Konsolidierungshilfen -800 -800 . -800 . -800 .
Steuereinnahmen Bund 356.042 374.949 5,3 389.035 3,8 387.109 -0,5
Ländersteuern 25.199 26.509 5,2 32.598 23,0 30.642 -6,0
+ Länderanteil an
Lohnsteuer 100.397 105.791 5,4 110.479 4,4 115.324 4,4
veranlagter Einkommensteuer 31.190 31.809 2,0 31.896 0,3 33.278 4,3
nicht veranlagten Steuern vom Ertrag 18.221 17.011 -6,6 16.175 -4,9 16.250 0,5
Körperschaftsteuer 22.426 19.879 -11,4 17.900 -10,0 19.075 6,6
Abgeltungsteuer 3.679 8.478 130,4 10.340 22,0 8.514 -17,7
Mindeststeuer - - . - . 500 .
Steuern vom Umsatz 144.724 148.379 2,5 149.597 0,8 154.726 3,4
Gewerbesteuerumlage 3.718 3.892 4,7 3.829 -1,6 4.034 5,4
+ Regionalisierungsmittel ÖPNV 12.398 12.725 2,6 13.061 2,6 11.908 -8,8
+ erhöhte Gewerbesteuerumlage 0 2 . 0 -100,0 0 .
+ Ausgleichszahlung KfzSt und LKW-Maut 8.992 8.992 . 8.992 . 8.992 .
+ Bundesergänzungszuweisungen 10.883 10.571 -2,9 11.655 10,3 11.438 -1,9
+ Konsolidierungshilfen 800 800 . 800 . 800 .
Steuereinnahmen der Länder 382.627 394.836 3,2 407.322 3,2 415.480 2,0
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 240 –
Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten in den Kalenderjahren 2023 - 2026 (2025 und 2026 Schätzung
Arbeitskreis "Steuerschätzungen" vom Mai 2025) (Fortsetzung)
Steuerart
2023 2024 2025 (Schätzung) 2026 (Schätzung)
inMio.€ inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
inMio.€
Veränd.
ggü.
Vorjahr
in%
Gemeindesteuern 17.201 17.957 4,4 18.278 1,8 18.507 1,3
+ Gemeindeanteil an
Lohnsteuer 35.434 37.338 5,4 38.993 4,4 40.703 4,4
veranlagter Einkommensteuer 11.008 11.227 2,0 11.258 0,3 11.745 4,3
Abgeltungsteuer 1.003 2.312 130,4 2.820 22,0 2.322 -17,7
Steuern vom Umsatz 8.216 8.431 2,6 8.624 2,3 8.845 2,6
+ Gewerbesteuer 75.122 75.294 0,2 74.700 -0,8 78.700 5,4
- Gewerbesteuerumlage -6.347 -6.645 4,7 -6.537 -1,6 -6.887 5,4
- erhöhte Gewerbesteuerumlage 0 -2 . 0 -100,0 0 .
Steuereinnahmen der Gemeinden 141.638 145.911 3,0 148.135 1,5 153.934 3,9
EU-Eigenmittel 35.444 32.011 -9,7 35.256 10,1 49.308 39,9
- Zölle 5.734 5.463 -4,7 6.100 11,7 6.250 2,5
- MWSt-Eigenmittel 5.306 5.448 2,7 5.621 3,2 5.772 2,7
- BNE-Eigenmittel 22.981 19.722 -14,2 22.164 12,4 35.894 61,9
- EU-Kunststoff-Eigenmittel 1.423 1.378 3,2 1.371,0 -0,5 1.392 1,5
Steuereinnahmen insgesamt 915.750 947.707 3,5 979.749 3,4 1.005.832 2,7
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 241 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.10
Finanzielle Auswirkungen der
Steuerrechtsänderungen
Zeichenerklärung
Wie sind Punkte und Striche zu interpretieren?
Die Darstellung . (Punkt) weist aus, dass es steuerliche
Auswirkungen gibt, diese aber geringfügig sind (Auswir
kungen unter 5Mio.€).
Die Darstellung - (Strich) weist aus, dass für den abge
bildeten Finanzplanungszeitraum keine Steuermehrein
nahmen oder Steuermindereinnahmen vorhanden sind.
Allgemeine Erläuterungen
Wie ist jeweils die Wirkung für einen vollen Veranla
gungszeitraum zu interpretieren?
In der Spalte mit der Bezeichnung „volle Jahreswirkung“
wird in der Regel die Wirkung einer steuerlichen Maß
nahme im ersten vollen (Veranlagungs-) Zeitraum von
12 Monaten ausgewiesen. Eine Ausnahme besteht bei
den Absetzungen für Abnutzung (AfA), bei denen der
Durchschnitt der ersten fünf Entstehungsjahre als volle
Jahreswirkung ausgewiesen wird.
Wie sind die Angaben zu den Kassenjahren zu interpre
tieren?
In den Spalten mit der Bezeichnung „Kassenjahr“ werden
die tatsächlich skalisch wirksamen Steuereinnahmen
veränderungen in jedem einzelnen Jahr des Finanzpla
nungszeitraums genannt. Das tatsächliche Steuermehr
auommen bzw. Steuerminderauommen hängt von
Zeitpunkten ab, die technischer Natur sind und zum
Teil in Folgejahren liegen. Regelmäßig treten verschie
dene Regelungen eines Gesetzes zu unterschiedlichen
Zeitpunkten in Kraft, so dass im Tableau auch Vor-Kas
senjahre angesprochen werden, in denen bestimmte Än
derungen noch gar keine Kassenwirkung entfalten kön
nen.
Tabelle 1: Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft von Bürokratie (Viertes
Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.Oktober 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §147 Abs. 1 Nr.4, Abs.3 S.1 AO Insg. - 200 - - 200 - 200 - 200 - 200
Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für
Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre
für Unterlagen, deren ursprünglich zehn
jährige Aufbewahrungsfrist am 31.12.2024
noch nicht abgelaufen ist
GewSt - 25 - - 25 - 25 - 25 - 25
ESt - 50 - - 50 - 50 - 50 - 50
KSt - 25 - - 25 - 25 - 25 - 25
KapESt - 30 - - 30 - 30 - 30 - 30
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
USt - 65 - - 65 - 65 - 65 - 65
Bund - 89 - - 89 - 89 - 89 - 89
GewSt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
ESt - 21 - - 21 - 21 - 21 - 21
KSt - 13 - - 13 - 13 - 13 - 13
KapESt - 15 - - 15 - 15 - 15 - 15
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
USt - 34 - - 34 - 34 - 34 - 34
Länder - 79 - - 79 - 79 - 79 - 79
GewSt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
ESt - 21 - - 21 - 21 - 21 - 21
KSt - 12 - - 12 - 12 - 12 - 12
KapESt - 15 - - 15 - 15 - 15 - 15
USt - 30 - - 30 - 30 - 30 - 30
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 242 –
Tabelle 1: Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft von Bürokratie (Viertes
Bürokratieentlastungsgesetz) vom 23.Oktober 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€) (Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
Gem. - 32 - - 32 - 32 - 32 - 32
GewSt - 23 - - 23 - 23 - 23 - 23
ESt - 8 - - 8 - 8 - 8 - 8
USt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
2 §18 UStG Insg. - 125 - - 125 . . .
Erhöhung des Schwellenwerts zur Abgabe
monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldun
gen von 7.500 auf 9.000€ab 1.Januar
2025
USt - 125 - - 125 . . .
Bund - 66 - - 66 . . .
USt - 66 - - 66 . . .
Länder - 56 - - 56 . . .
USt - 56 - - 56 . . .
Gem. - 3 - - 3 . . .
USt - 3 - - 3 . . .
3 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 325 - - 325 - 200 - 200 - 200
GewSt - 25 - - 25 - 25 - 25 - 25
ESt - 50 - - 50 - 50 - 50 - 50
KSt - 25 - - 25 - 25 - 25 - 25
KapESt - 30 - - 30 - 30 - 30 - 30
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
USt - 190 - - 190 - 65 - 65 - 65
Bund - 155 - - 155 - 89 - 89 - 89
GewSt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
ESt - 21 - - 21 - 21 - 21 - 21
KSt - 13 - - 13 - 13 - 13 - 13
KapESt - 15 - - 15 - 15 - 15 - 15
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
USt - 100 - - 100 - 34 - 34 - 34
Länder - 135 - - 135 - 79 - 79 - 79
GewSt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
ESt - 21 - - 21 - 21 - 21 - 21
KSt - 12 - - 12 - 12 - 12 - 12
KapESt - 15 - - 15 - 15 - 15 - 15
USt - 86 - - 86 - 30 - 30 - 30
Gem. - 35 - - 35 - 32 - 32 - 32
GewSt - 23 - - 23 - 23 - 23 - 23
ESt - 8 - - 8 - 8 - 8 - 8
USt - 4 - - 4 - 1 - 1 - 1
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 243 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Tabelle 2: Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom 23.Oktober
2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §32c EStG Insg. - 50 . . - 90 - 60 .
Verlängerung der Tarifermäßigung für Ein
künfte aus Land- und Forstwirtschaft um die
zwei Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025
und 2026 bis 2028
ESt - 50 . . - 90 - 60 .
SolZ . . . . . .
Bund - 21 . . - 38 - 26 .
ESt - 21 . . - 38 - 26 .
SolZ . . . . . .
Länder - 21 . . - 38 - 25 .
ESt - 21 . . - 38 - 25 .
Gem. - 8 . . - 14 - 9 .
ESt - 8 . . - 14 - 9 .
2 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 50 . . - 90 - 60 .
ESt - 50 . . - 90 - 60 .
SolZ . . . . . .
Bund - 21 . . - 38 - 26 .
ESt - 21 . . - 38 - 26 .
SolZ . . . . . .
Länder - 21 . . - 38 - 25 .
ESt - 21 . . - 38 - 25 .
Gem. - 8 . . - 14 - 9 .
ESt - 8 . . - 14 - 9 .
Tabelle 3: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §10 EStG Insg. - 60 - . - 50 - 60 - 60
Gesetzliche Verstetigung der im BMF-
Schreiben vom 16.Dezember 2021 getrof
fenen 150-Euro-Vereinfachungsregelung
für Bonusleistungen gesetzlicher Kranken
kassen für gesundheitsbewusstes Verhal
ten
ESt - 60 - . - 50 - 60 - 60
SolZ . - . . . .
Bund - 26 - . - 21 - 26 - 26
ESt - 26 - . - 21 - 26 - 26
SolZ . - . . . .
Länder - 25 - . - 21 - 25 - 25
ESt - 25 - . - 21 - 25 - 25
Gem. - 9 - . - 8 - 9 - 9
ESt - 9 - . - 8 - 9 - 9
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 244 –
Tabelle 3: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
2 §10 Abs. 1 Nr.5 EStG Insg. - 185 - . - 150 - 185 - 185
Erhöhung des Sonderausgabenabzugs von
Kinderbetreuungskosten auf 80% der Auf
wendungen, max. 4.800€je Kind
ESt - 185 - . - 150 - 185 - 185
SolZ . - . . . .
Bund - 79 - . - 64 - 79 - 79
ESt - 79 - . - 64 - 79 - 79
SolZ . - . . . .
Länder - 78 - . - 63 - 78 - 78
ESt - 78 - . - 63 - 78 - 78
Gem. - 28 - . - 23 - 28 - 28
ESt - 28 - . - 23 - 28 - 28
3 §20 EStG Insg. - 300 . - 450 - 300 - 300 - 300
rückwirkende Aufhebung des besonde
ren Verlustverrechnungskreises bei Ter
mingeschäften und der betragsmäßigen
Beschränkung der Verrechenbarkeit von
Verlusten aus Forderungsausfällen im Pri
vatvermögen
ESt - 140 . - 285 - 140 - 140 - 140
KapESt - 70 - - 70 - 70 - 70 - 70
ZinsAbIn - 70 - - 70 - 70 - 70 - 70
SolZ - 20 . - 25 - 20 - 20 - 20
Bund - 146 . - 212 - 146 - 146 - 146
ESt - 60 . - 121 - 60 - 60 - 60
KapESt - 35 - - 35 - 35 - 35 - 35
ZinsAbIn - 31 - - 31 - 31 - 31 - 31
SolZ - 20 . - 25 - 20 - 20 - 20
Länder - 125 . - 187 - 125 - 125 - 125
ESt - 59 . - 121 - 59 - 59 - 59
KapESt - 35 - - 35 - 35 - 35 - 35
ZinsAbIn - 31 - - 31 - 31 - 31 - 31
Gem. - 29 . - 51 - 29 - 29 - 29
ESt - 21 . - 43 - 21 - 21 - 21
ZinsAbIn - 8 - - 8 - 8 - 8 - 8
4 §34 Abs. 11 KStG Insg. - 100 - 20 - 80 - - -
Anpassung der Übergangsregelungen vom
Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfah
ren. In allen noch offenen Fällen ist das im
EK 45 enthaltene Körperschaftsteuermin
derungspotential im Rahmen der Umglie
derung der EK-Töpfe zu erhalten.
KSt - 100 - 20 - 80 - - -
Bund - 50 - 10 - 40 - - -
KSt - 50 - 10 - 40 - - -
Länder - 50 - 10 - 40 - - -
KSt - 50 - 10 - 40 - - -
Gem. . . . - - -
5 §34 Abs. 11 KStG Insg. - 120 - 25 - 95 - - -
Anpassung der Übergangsregelungen vom
Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfah
ren. In allen noch offenen Fällen ist bei der
Verrechnung der unbelasteten Teilbeträge
des EK 0 (EK 01 – EK 03) der Bestand des
EK 04 einzubeziehen.
KSt - 120 - 25 - 95 - - -
Bund - 60 - 13 - 48 - - -
KSt - 60 - 13 - 48 - - -
Länder - 60 - 12 - 47 - - -
KSt - 60 - 12 - 47 - - -
Gem. . . . - - -
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 245 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Tabelle 3: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
6 §34 Abs. 14 KStG Insg. - 270 - 55 - 215 - - -
Anpassung der Sonderregelung für Woh
nungsunternehmen beim Übergang zur
ausschüttungsunabhängigen Besteuerung
des EK 02 in allen noch offenen Fällen zur
Umsetzung der Entscheidung des BVerfG
– 2 BvR 988/16
KSt - 270 - 55 - 215 - - -
Bund - 135 - 28 - 108 - - -
KSt - 135 - 28 - 108 - - -
Länder - 135 - 27 - 107 - - -
KSt - 135 - 27 - 107 - - -
Gem. . . . - - -
7 §12 Abs. 2 UStG Insg. - 80 - - 70 - 80 - 80 - 80
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Kunst
gegenstände und Sammlungsstücke
USt - 80 - - 70 - 80 - 80 - 80
Bund - 42 - - 37 - 42 - 42 - 42
USt - 42 - - 37 - 42 - 42 - 42
Länder - 36 - - 32 - 36 - 36 - 36
USt - 36 - - 32 - 36 - 36 - 36
Gem. - 2 - - 1 - 2 - 2 - 2
USt - 2 - - 1 - 2 - 2 - 2
8 §15 UStG Insg. + 700 - - - - + 700
Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines
Ist-Versteuerers erst bei Zahlung des Ent
gelts ab 1.1.2028
USt + 700 - - - - + 700
Bund + 370 - - - - + 370
USt + 370 - - - - + 370
Länder + 316 - - - - + 316
USt + 316 - - - - + 316
Gem. + 14 - - - - + 14
USt + 14 - - - - + 14
9 §19 UStG, §19a UStG - neu Insg. - 50 - - 45 - 50 - 50 - 50
Einführung der Sonderregelung für Klein
unternehmer (Umsetzung RL 2020/285)
und Anhebung der Grenze auf 25.000€
USt - 50 - - 45 - 50 - 50 - 50
Bund - 26 - - 24 - 26 - 26 - 26
USt - 26 - - 24 - 26 - 26 - 26
Länder - 23 - - 20 - 23 - 23 - 23
USt - 23 - - 20 - 23 - 23 - 23
Gem. - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
USt - 1 - - 1 - 1 - 1 - 1
10 §24 UStG Insg. + 95 . + 80 + 95 + 95 + 95
Anpassung des Durchschnittssatzes für
Pauschallandwirte ab dem Tag nach der
Verkündung auf 8,4%, ab 1.1.2025 auf
7,8%
USt + 95 . + 80 + 95 + 95 + 95
Bund + 50 . + 42 + 50 + 50 + 50
USt + 50 . + 42 + 50 + 50 + 50
Länder + 43 . + 36 + 43 + 43 + 43
USt + 43 . + 36 + 43 + 43 + 43
Gem. + 2 . + 2 + 2 + 2 + 2
USt + 2 . + 2 + 2 + 2 + 2
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 246 –
Tabelle 3: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
11 §25a Abs. 7 Nr.1 Buchstabe c UStG Insg. + 15 - + 15 + 15 + 15 + 15
Umsetzung von EU-Recht, wonach die
Differenzbesteuerung auf Kunstgegen
stände, Sammlungsstücke und Antiquitä
ten nicht angewendet werden kann, wenn
der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers
einem ermäßigten Steuersatz unterlegen
hat
USt + 15 - + 15 + 15 + 15 + 15
Bund + 8 - + 8 + 8 + 8 + 8
USt + 8 - + 8 + 8 + 8 + 8
Länder + 7 - + 7 + 7 + 7 + 7
USt + 7 - + 7 + 7 + 7 + 7
Gem. . - . . . .
USt . - . . . .
12 §10 Absatz 5 Nr.3 Satz 2 ErbStG Insg. - 50 - . - 10 - 30 - 50
Erhöhung Erbfallkosten-Pauschbetrag von
10.300€auf 15.000€
ErbSt - 50 - . - 10 - 30 - 50
Bund . - . . . .
Länder - 50 - . - 10 - 30 - 50
ErbSt - 50 - . - 10 - 30 - 50
Gem. . - . . . .
13 §§13d und 28 Abs. 3 ErbStG Insg. - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Einbeziehen von für zu Wohnzwecken ver
mieteten Grundstücken in Drittstaaten in
die Steuerbefreiung und Stundung
ErbSt - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Bund . - . . . .
Länder - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
ErbSt - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Gem. . - . . . .
14 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 410 - 100 - 865 - 535 - 600 + 80
ESt - 385 . - 285 - 340 - 385 - 385
KSt - 490 - 100 - 390 - - -
KapESt - 70 - - 70 - 70 - 70 - 70
ZinsAbIn - 70 - - 70 - 70 - 70 - 70
SolZ - 20 . - 25 - 20 - 20 - 20
USt + 680 . - 20 - 20 - 20 + 680
ErbSt - 55 - - 5 - 15 - 35 - 55
Bund - 136 - 51 - 419 - 241 - 261 + 109
ESt - 165 . - 121 - 145 - 165 - 165
KSt - 245 - 51 - 196 - - -
KapESt - 35 - - 35 - 35 - 35 - 35
ZinsAbIn - 31 - - 31 - 31 - 31 - 31
SolZ - 20 . - 25 - 20 - 20 - 20
USt + 360 . - 11 - 10 - 10 + 360
Länder - 221 - 49 - 395 - 233 - 272 + 24
ESt - 162 . - 121 - 143 - 162 - 162
KSt - 245 - 49 - 194 - - -
KapESt - 35 - - 35 - 35 - 35 - 35
ZinsAbIn - 31 - - 31 - 31 - 31 - 31
USt + 307 . - 9 - 9 - 9 + 307
ErbSt - 55 - - 5 - 15 - 35 - 55
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 247 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Tabelle 3: Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
Gem. - 53 . - 51 - 61 - 67 - 53
ESt - 58 . - 43 - 52 - 58 - 58
ZinsAbIn - 8 - - 8 - 8 - 8 - 8
USt + 13 . . - 1 - 1 + 13
Tabelle 4: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- /
-mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §32 EStG (2024) Insg. - 390 . - 330 - 415 - 440 - 465
Anhebung der Kinderfreibeträge ab 1.1.2024
um 228€ von 9.312€ auf 9.540€
ESt - 375 . - 300 - 400 - 425 - 450
SolZ - 15 . - 30 - 15 - 15 - 15
Bund - 174 . - 158 - 185 - 196 - 206
ESt - 159 . - 128 - 170 - 181 - 191
SolZ - 15 . - 30 - 15 - 15 - 15
Länder - 160 . - 127 - 170 - 180 - 191
ESt - 160 . - 127 - 170 - 180 - 191
Gem. - 56 . - 45 - 60 - 64 - 68
ESt - 56 . - 45 - 60 - 64 - 68
2 §32a EStG (2024) Insg. - 1.560 . - 2.995 - 1.615 - 1.630 - 1.650
Erhöhung des Grundfreibetrags ab 1.1.2024
um 180€ von 11.604€ auf 11.784€
ESt - 320 . - 620 - 340 - 350 - 360
LSt - 1.230 . - 2.350 - 1.260 - 1.265 - 1.270
SolZ - 10 . - 25 - 15 - 15 - 20
Bund - 669 . - 1.288 - 696 - 702 - 713
ESt - 136 . - 264 - 145 - 149 - 153
LSt - 523 . - 999 - 536 - 538 - 540
SolZ - 10 . - 25 - 15 - 15 - 20
Länder - 658 . - 1.261 - 679 - 685 - 692
ESt - 136 . - 263 - 144 - 148 - 153
LSt - 522 . - 998 - 535 - 537 - 539
Gem. - 233 . - 446 - 240 - 243 - 245
ESt - 48 . - 93 - 51 - 53 - 54
LSt - 185 . - 353 - 189 - 190 - 191
3 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 1.950 . - 3.325 - 2.030 - 2.070 - 2.115
ESt - 695 . - 920 - 740 - 775 - 810
LSt - 1.230 . - 2.350 - 1.260 - 1.265 - 1.270
SolZ - 25 . - 55 - 30 - 30 - 35
Bund - 843 . - 1.446 - 881 - 898 - 919
ESt - 295 . - 392 - 315 - 330 - 344
LSt - 523 . - 999 - 536 - 538 - 540
SolZ - 25 . - 55 - 30 - 30 - 35
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 248 –
Tabelle 4: Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 2.Dezember 2024 - (Steuermehr- /
-mindereinnahmen (-) inMio.€) (Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
Länder - 818 . - 1.388 - 849 - 865 - 883
ESt - 296 . - 390 - 314 - 328 - 344
LSt - 522 . - 998 - 535 - 537 - 539
Gem. - 289 . - 491 - 300 - 307 - 313
ESt - 104 . - 138 - 111 - 117 - 122
LSt - 185 . - 353 - 189 - 190 - 191
Tabelle 5: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §32 EStG (2025) Insg. - 115 - - 5 - 95 - 120 - 130
Anhebung der Kinderfreibeträge ab
1.1.2025 um 60 € von 9.540€auf 9.600€
ESt - 110 - . - 90 - 115 - 125
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Bund - 52 - - 5 - 43 - 54 - 58
ESt - 47 - . - 38 - 49 - 53
SolZ - 5 - - 5 - 5 - 5 - 5
Länder - 46 - . - 38 - 49 - 53
ESt - 46 - . - 38 - 49 - 53
Gem. - 17 - . - 14 - 17 - 19
ESt - 17 - . - 14 - 17 - 19
2 §66 EStG (2025) Insg. - 790 - - 1.090 - 850 - 785 - 770
Anhebung des Kindergeldes ab 1.1.2025
um 5 € je Kind und Monat (von 3.000€auf
3.060 € jährlich)
ESt + 300 - . + 240 + 310 + 325
LSt - 1.090 - - 1.090 - 1.090 - 1.095 - 1.095
Bund - 335 - - 463 - 361 - 333 - 327
ESt + 128 - . + 102 + 132 + 138
LSt - 463 - - 463 - 463 - 465 - 465
Länder - 336 - - 463 - 361 - 335 - 328
ESt + 127 - . + 102 + 131 + 138
LSt - 463 - - 463 - 463 - 466 - 466
Gem. - 119 - - 164 - 128 - 117 - 115
ESt + 45 - . + 36 + 47 + 49
LSt - 164 - - 164 - 164 - 164 - 164
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 249 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Tabelle 5: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
3 §32a EStG GFB (2025) Insg. - 2.750 - - 2.480 - 2.790 - 2.820 - 2.850
Erhöhung des Grundfreibetrags ab
1.1.2025 um 312 € von 11.784€auf
12.096€
ESt - 565 - - 510 - 585 - 595 - 620
LSt - 2.160 - - 1.945 - 2.180 - 2.195 - 2.200
SolZ - 25 - - 25 - 25 - 30 - 30
Bund - 1.183 - - 1.069 - 1.201 - 1.216 - 1.229
ESt - 240 - - 217 - 249 - 253 - 264
LSt - 918 - - 827 - 927 - 933 - 935
SolZ - 25 - - 25 - 25 - 30 - 30
Länder - 1.158 - - 1.042 - 1.174 - 1.186 - 1.198
ESt - 240 - - 216 - 248 - 253 - 263
LSt - 918 - - 826 - 926 - 933 - 935
Gem. - 409 - - 369 - 415 - 418 - 423
ESt - 85 - - 77 - 88 - 89 - 93
LSt - 324 - - 292 - 327 - 329 - 330
4 §32a EStG (2025) Insg. - 3.500 - - 3.145 - 3.635 - 3.790 - 3.950
Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte
(außer Beginn des Reichensteuersatzes)
des Tarifs 2024 ab 1.1.2025 um 2,60%
ESt - 480 - - 430 - 490 - 520 - 555
LSt - 2.935 - - 2.640 - 3.050 - 3.170 - 3.285
SolZ - 85 - - 75 - 95 - 100 - 110
Bund - 1.536 - - 1.380 - 1.599 - 1.668 - 1.742
ESt - 204 - - 183 - 208 - 221 - 236
LSt - 1.247 - - 1.122 - 1.296 - 1.347 - 1.396
SolZ - 85 - - 75 - 95 - 100 - 110
Länder - 1.452 - - 1.304 - 1.504 - 1.568 - 1.632
ESt - 204 - - 182 - 208 - 221 - 236
LSt - 1.248 - - 1.122 - 1.296 - 1.347 - 1.396
Gem. - 512 - - 461 - 532 - 554 - 576
ESt - 72 - - 65 - 74 - 78 - 83
LSt - 440 - - 396 - 458 - 476 - 493
5 §32 EStG (2026) Insg. - 295 - - - 10 - 240 - 305
Anhebung der Kinderfreibeträge ab
1.1.2026 um 156 € von 9.600€auf 9.756€
ESt - 285 - - . - 230 - 295
SolZ - 10 - - - 10 - 10 - 10
Bund - 131 - - - 10 - 108 - 135
ESt - 121 - - . - 98 - 125
SolZ - 10 - - - 10 - 10 - 10
Länder - 121 - - . - 97 - 126
ESt - 121 - - . - 97 - 126
Gem. - 43 - - . - 35 - 44
ESt - 43 - - . - 35 - 44
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 250 –
Tabelle 5: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
6 §66 EStG (2026) Insg. - 635 - - - 875 - 685 - 630
Anhebung des Kindergeldes ab 1.1.2026
um weitere 4 € je Kind und Monat (von
3.060 € auf 3.108 € jährlich)
ESt + 240 - - . + 190 + 250
LSt - 875 - - - 875 - 875 - 880
Bund - 270 - - - 372 - 291 - 268
ESt + 102 - - . + 81 + 106
LSt - 372 - - - 372 - 372 - 374
Länder - 270 - - - 372 - 292 - 268
ESt + 102 - - . + 80 + 106
LSt - 372 - - - 372 - 372 - 374
Gem. - 95 - - - 131 - 102 - 94
ESt + 36 - - . + 29 + 38
LSt - 131 - - - 131 - 131 - 132
7 §32a EStG GFB (2026) Insg. - 2.235 - - - 2.015 - 2.265 - 2.290
Erhöhung des Grundfreibetrags ab
1.1.2026 um 252 € von 12.096€auf
12.348€
ESt - 455 - - - 410 - 470 - 490
LSt - 1.760 - - - 1.585 - 1.770 - 1.775
SolZ - 20 - - - 20 - 25 - 25
Bund - 961 - - - 868 - 977 - 987
ESt - 193 - - - 174 - 200 - 208
LSt - 748 - - - 674 - 752 - 754
SolZ - 20 - - - 20 - 25 - 25
Länder - 942 - - - 847 - 951 - 963
ESt - 194 - - - 174 - 199 - 208
LSt - 748 - - - 673 - 752 - 755
Gem. - 332 - - - 300 - 337 - 340
ESt - 68 - - - 62 - 71 - 74
LSt - 264 - - - 238 - 266 - 266
8 §32a EStG (2026) Insg. - 2.880 - - - 2.595 - 2.995 - 3.120
Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte
(außer Beginn des Reichensteuersatzes)
des Tarifs 2025 ab 1.1.2026 um 2,00%
ESt - 385 - - - 345 - 410 - 435
LSt - 2.420 - - - 2.180 - 2.505 - 2.600
SolZ - 75 - - - 70 - 80 - 85
Bund - 1.268 - - - 1.144 - 1.319 - 1.375
ESt - 164 - - - 147 - 174 - 185
LSt - 1.029 - - - 927 - 1.065 - 1.105
SolZ - 75 - - - 70 - 80 - 85
Länder - 1.191 - - - 1.072 - 1.238 - 1.290
ESt - 163 - - - 146 - 174 - 185
LSt - 1.028 - - - 926 - 1.064 - 1.105
Gem. - 421 - - - 379 - 438 - 455
ESt - 58 - - - 52 - 62 - 65
LSt - 363 - - - 327 - 376 - 390
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 251 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Tabelle 5: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
(Steuerfortentwicklungsgesetz – SteFeG) vom 23.Dezember 2024 - (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
(Fortsetzung)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
9 §3 SolzG 1995 Insg. - 525 - - 475 - 655 - 720 - 780
Anhebung der Freigrenze für den SolZ auf
19.950 € im Jahr 2025 bzw. 20.350€ab
dem Jahr 2026.
SolZ - 525 - - 475 - 655 - 720 - 780
Bund - 525 - - 475 - 655 - 720 - 780
SolZ - 525 - - 475 - 655 - 720 - 780
Länder - - - - - -
Gem. - - - - - -
10 §12a Finanzausgleichsgesetz Insg. - - - - - -
Änderung des Finanzausgleichgesetzes USt (LFA) - - - - - -
Bund - 160 - - 160 - 200 - -
USt (LFA) - 160 - - 160 - 200 - -
Länder + 160 - + 160 + 200 - -
USt (LFA) + 160 - + 160 + 200 - -
Gem. - - - - - -
USt (LFA) - - - - - -
11 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 13.725 - - 7.195 - 13.520 - 14.420 - 14.825
ESt - 1.740 - - 940 - 1.680 - 1.840 - 1.945
LSt - 11.240 - - 5.675 - 10.960 - 11.610 - 11.835
SolZ - 745 - - 580 - 880 - 970 - 1.045
USt (LFA) . - . . - -
Bund - 6.421 - - 3.552 - 6.453 - 6.686 - 6.901
ESt - 739 - - 400 - 714 - 782 - 827
LSt - 4.777 - - 2.412 - 4.659 - 4.934 - 5.029
SolZ - 745 - - 580 - 880 - 970 - 1.045
USt (LFA) - 160 - - 160 - 200 - -
Länder - 5.356 - - 2.649 - 5.168 - 5.716 - 5.858
ESt - 739 - - 398 - 712 - 782 - 827
LSt - 4.777 - - 2.411 - 4.656 - 4.934 - 5.031
USt (LFA) + 160 - + 160 + 200 - -
Gem. - 1.948 - - 994 - 1.899 - 2.018 - 2.066
ESt - 262 - - 142 - 254 - 276 - 291
LSt - 1.686 - - 852 - 1.645 - 1.742 - 1.775
USt (LFA) . - . . - -
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 252 –
Tabelle 6: Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz — PostModG) vom 15.Juli 2024
- (Steuermehr- / -mindereinnahmen (-) inMio.€)
lfd.
Nr. Maßnahme
Steuerart /
Gebiets-
körperschaft
Volle
Jahres-
wirkung
Kassenjahr
2024 2025 2026 2027 2028
1 §4 Nr.11b UStG Insg. - 115 - 70 - 110 - 115 - 115 - 115
Aufnahme von Teilleistungen in den Ka
talog der Universaldienstleistungen ab
1.4.2024
USt - 115 - 70 - 110 - 115 - 115 - 115
Bund - 61 - 37 - 58 - 61 - 61 - 61
USt - 61 - 37 - 58 - 61 - 61 - 61
Länder - 52 - 32 - 50 - 52 - 52 - 52
USt - 52 - 32 - 50 - 52 - 52 - 52
Gem. - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
USt - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
2 Finanzielle Auswirkungen insgesamt Insg. - 115 - 70 - 110 - 115 - 115 - 115
USt - 115 - 70 - 110 - 115 - 115 - 115
Bund - 61 - 37 - 58 - 61 - 61 - 61
USt - 61 - 37 - 58 - 61 - 61 - 61
Länder - 52 - 32 - 50 - 52 - 52 - 52
USt - 52 - 32 - 50 - 52 - 52 - 52
Gem. - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
USt - 2 - 1 - 2 - 2 - 2 - 2
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 253 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.11
Die aus dem Vorjahr
übertragenen Ausgabereste und die
Haushaltsvorgriffe
Die aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste und
die Haushaltsvorgriffe sind auf den folgenden zwei
Seiten für die Haushaltsjahre 2006 bis 2025 aufgeführt.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 254 –
Epl. Bezeichnung
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
- inMio.€ -
01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt................... 2 1 1 1 3 3 3 4 3 3
02 Deutscher Bundestag............... 55 47 53 47 43 39 31 42 33 35
03 Bundesrat.................................... 2 1 1 2 2 2 1 2 2 1
04 Bundeskanzler und
Bundeskanzleramt..................... 51 83 116 137 133 143 163 173 181 223
05 Auswärtiges Amt........................ 166 217 227 212 163 158 254 275 313 352
06 Bundesministerium des
Innern und für Heimat............. 378 272 222 442 714 876 837 755 695 558
07 Bundesministerium der Justiz. 40 55 53 59 64 60 31 14 32 45
08 Bundesministerium der
Finanzen....................................... 328 340 373 412 404 316 310 331 336 379
09 Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz... 571 557 528 416 508 519 585 638 823 647
10 Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft............................ 158 162 176 282 271 276 253 221 231 243
11 Bundesministerium für Arbeit
und Soziales................................ 704 761 674 950 887 1.198 1.107 1.238 1.654 1.484
12 Bundesministerium für
Digitales und Verkehr............... 1.916 1.718 2.205 2.077 2.071 2.166 1.973 1.958 1.376 1.490
14 Bundesministerium der
Verteidigung................................ 16 9 43 12 115 98 127 56 91 55
15 Bundesministerium für
Gesundheit.................................. 62 47 56 60 57 49 53 52 50 65
16 Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz.................... 384 213 238 224 246 419 647 587 1.158 1.230
17 Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.......................................... 20 24 4 3 3 29 74 76 69 62
19 Bundesverfassungsgericht....... 5 4 3 3 4 5 5 6 14 9
20 Bundesrechnungshof................ 1 1 3 2 7 9 14 5 5 4
21 Der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die
Informationsfreiheit.................. - - - - - - - - - -
22 Unabhängiger Kontrollrat........ - - - - - - - - - -
23 Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung............ 19 9 20 38 38 42 41 62 167 126
25 Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen............................ - - - - - - - - - -
30 Bundesministerium für
Bildung und Forschung............ 34 28 68 103 106 235 227 193 139 171
32 Bundesschuld............................. 1.137 467 489 866 500 - 2.500 3.379 2.206 2.066
60 Allgemeine Finanzverwaltung 969 643 695 645 51 107 14 191 51 28
Ausgabereste........................... 7.019 5.657 6.248 6.987 6.386 6.750 9.251 10.257 9.629 9.277
Einnahmereste......................... - - - - - - - - - -
Vorgriffe................................... 184 213 48 109 44 0 1 - - -
Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich.
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 255 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Epl. Bezeichnung
2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
nach 2025
übertrag-
bare Mittel
- inMio.€ -
01 Bundespräsident und
Bundespräsidialamt................... 3 3 4 6 9 9 9 8 6 7
02 Deutscher Bundestag............... 41 77 76 93 96 105 105 153 163 214
03 Bundesrat.................................... 1 0 1 2 9 15 21 20 9 13
04 Bundeskanzler und
Bundeskanzleramt..................... 268 279 283 307 303 306 351 315 308 375
05 Auswärtiges Amt........................ 409 399 299 398 428 495 334 301 204 196
06 Bundesministerium des
Innern und für Heimat............. 552 979 2.244 3.130 3.956 4.759 2.907 3.384 2.704 2.231
07 Bundesministerium der Justiz. 64 71 54 40 68 88 89 95 91 122
08 Bundesministerium der
Finanzen....................................... 380 450 446 754 1.305 979 1.035 1.218 1.146 991
09 Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz... 778 928 800 1.162 1.159 1.274 2.027 1.953 1.308 1.886
10 Bundesministerium für
Ernährung und
Landwirtschaft............................ 261 304 363 465 489 710 517 511 573 889
11 Bundesministerium für Arbeit
und Soziales................................ 1.365 1.628 3.261 2.103 2.081 2.939 3.505 3.432 2.380 1.361
12 Bundesministerium für
Digitales und Verkehr............... 2.172 3.628 3.811 4.015 4.603 5.089 8.233 7.720 7.923 7.820
14 Bundesministerium der
Verteidigung................................ 30 58 339 368 505 528 408 629 328 1.281
15 Bundesministerium für
Gesundheit.................................. 78 135 169 189 221 310 4.772 2.423 2.210 1.836
16 Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz.................... 1.192 1.001 349 532 495 581 363 438 390 367
17 Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend.......................................... 39 56 65 99 98 127 114 172 90 233
19 Bundesverfassungsgericht....... 8 6 5 3 3 5 4 4 5 3
20 Bundesrechnungshof................ 3 7 9 6 9 14 13 18 21 18
21 Der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die
Informationsfreiheit.................. 3 1 2 3 5 3 4 4 5 2
22 Unabhängiger Kontrollrat........ - - - - - - 1 1 4 8
23 Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung............ 90 125 59 60 98 158 142 140 117 178
25 Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen............................ - - - - - - 2.781 3.104 3.212 3.226
30 Bundesministerium für
Bildung und Forschung............ 261 250 187 148 157 137 149 163 219 280
32 Bundesschuld............................. 1.760 2.044 2.075 962 1.753 1.743 1.327 1.539 1.875 5.649
60 Allgemeine Finanzverwaltung 6 7 19 20 2 912 1.913 3.121 4.531 14.484
Ausgabereste........................... 9.755 12.438 14.920 14.866 17.853 21.287 31.127 30.864 29.820 43.667
Einnahmereste......................... - - - - - - - - - -
Vorgriffe................................... - - - 6 - - - - - 211
Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 256 –
7.12
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und
Einnahmen nach Arten
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten - inMio.€ -
2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
A. AUSGABEN
1. Ausgaben der laufenden Rechnung
- Ziff. 11 bis 15 - 444.163 470.915 500.446 568.305 604.228
11 Personalausgaben 45.585 48.510 52.527 53.073 53.684
12 Laufender Sachaufwand 52.362 71.265 79.182 121.859 136.987
121 Sächliche Verwaltungsausgaben 25.863 28.420 28.777 30.011 30.303
122 Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. 21.701 38.600 46.841 88.514 103.511
123 Erstattungen an andere Bereiche 2.645 2.331 1.788 1.675 1.609
124 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 2.153 1.915 1.775 1.659 1.564
13 Zinsausgaben 30.152 30.169 41.184 55.243 66.429
131 an öffentlichen Bereich - - - - -
132 an andere Bereiche 30.152 30.169 41.184 55.243 66.429
1321 für Ausgleichsforderungen 37 33 29 25 21
1322 für Kreditmarktmittel 30.114 30.136 41.155 55.219 66.408
1323 an Sozialversicherungsträger - - - - -
14 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
- ohne Schuldendiensthilfen - 315.960 320.869 327.448 338.026 347.026
141 an öffentlichen Bereich 194.360 200.610 209.014 220.247 228.832
1411 an Bund - - - - -
1412 an Ländernanzausgleich - - - - -
1413 sonstige an Länder 33.264 33.715 34.488 35.101 35.782
1414 Allgemeine Finanzzuweisungen an Gemeinden/GV - - - - -
1415 Sonstige an Gemeinden/GV 81 15 13 13 9
1416 an Sondervermögen 10.786 11.128 10.167 9.981 9.843
1417 an Zweckverbände 0 0 0 0 0
1418 an Sozialversicherungsträger 150.228 155.752 164.346 175.152 183.198
142 an andere Bereiche 121.601 120.259 118.433 117.779 118.194
1422 sonstige an Unternehmen und öffentl. Einrichtungen 53.873 54.089 53.243 53.304 53.474
1423 Renten, Unterstützungen u.ä. 44.957 43.211 42.412 42.008 42.345
1424 an soziale und ähnliche Einrichtungen 4.728 4.402 4.561 4.431 4.156
1425 an Ausland 18.042 18.557 18.218 18.036 18.220
15 Schuldendiensthilfen 104 102 106 105 103
151 an öffentlichen Bereich - - - - -
1511 an Länder - - - - -
1513 an sonst. öffentl. Bereich - - - - -
152 an andere Bereiche 104 102 106 105 103
1521 an Unternehmen und öffentl. Einrichtungen 104 102 106 105 103
1522 an Sonstige im Inland - - - - -
1523 an Ausland - - - - -
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 257 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten - inMio.€ -
(Fortsetzung)
2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
2. Ausgaben der Kapitalrechnung
- Ziff. 21 bis 26 - 64.547 57.948 49.762 48.061 47.740
21 Sachinvestitionen 9.678 9.935 9.956 9.929 10.248
211 Baumaßnahmen 6.512 6.166 6.042 6.067 6.413
212 Erwerb von unbeweglichen Sachen 188 214 145 100 101
213 Erwerb von beweglichen Sachen 2.979 3.556 3.769 3.762 3.734
22 Vermögensübertragungen 33.383 35.689 36.176 35.390 35.154
221 Zuweisungen für Investitionen an öffentl. Bereich 9.576 9.161 10.467 10.342 10.956
2211 an Länder 9.162 8.252 9.592 9.976 10.613
2212 an Gemeinden/GV 414 413 380 366 344
2213 an Zweckverbände - - - - -
2214 an sonst. öffentl. Bereich - 495 495 - -
222 Zuschüsse für Investitionen an andere Bereiche 21.988 24.699 24.525 23.840 22.985
223 Sonstige Vermögensübertragungen 1.819 1.830 1.183 1.208 1.212
2234 an andere Bereiche 1.819 1.830 1.183 1.208 1.212
23 Darlehensgewährung 8.391 7.827 275 259 244
231 an öffentlichen Bereich - - - - -
2311 an Länder - - - - -
232 an andere Bereiche 3.244 227 275 259 244
2321 an sonstige im Inland 3.001 3 4 2 2
2322 an Ausland 243 224 271 257 242
24 Erwerb von Beteiligungen u.ä. 8.939 616 1.086 204 106
25 Schuldentilgung an öffentl. Bereich - - - - -
26 Gewährleistungen 4.156 3.880 2.270 2.280 1.989
3. Globale Mehr- / Minderausgaben
- soweit nicht aufgeteilt - -5.704 -8.387 -42.665 -73.132 -83.102
4. Gesamtausgaben
- Ausgaben ohne besondere Finanzierungsvorgänge -
- Ziff. 1 bis 3 - 503.006 520.476 507.544 543.234 568.866
5. Besondere Finanzierungsvorgänge - - - 3.200 3.200
51 Tilgungsausgaben an Kreditmarkt - - - 3.200 3.200
52 Zuführung an Rücklagen - - - - -
53 Deckung von Vorjahresfehlbeträgen - - - - -
6. Zu- und Absetzungen - - - - -
7. Abschlußsumme der Haushalte
- Ziff. 4 + 5 + 6 - 503.006 520.476 507.544 546.434 572.066
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 258 –
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten - inMio.€ -
(Fortsetzung)
2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
B. EINNAHMEN
1. Einnahmen der laufenden Rechnung
- Ziff. 11 bis 17 - 419.307 421.793 427.678 439.628 451.390
11 Steuern und EU-Eigenmittel 386.843 383.830 400.598 412.331 423.885
1101 Lohnsteuer 110.279 114.037 118.950 121.981 126.952
1102 veranlagte Einkommensteuer 31.896 33.278 34.829 36.593 38.016
1103 nicht veranlagte Steuern vom Ertrag, Körperschaftsteuer,
Abgeltungsteuer, Mindeststeuer 44.415 44.339 44.988 46.205 47.569
1104 Umsatzsteuer 139.181 145.098 151.975 157.201 162.040
1105 Gewerbesteuerumlage 2.708 2.853 2.947 3.036 3.118
1106 EU-Eigenmittel -29.156 -43.058 -42.262 -41.608 -42.224
1107 Tabaksteuer 17.350 16.850 17.020 16.930 16.800
1108 Mineralölsteuer / Energiesteuer 25.289 24.742 23.735 22.267 20.488
1109 Sonstige Bundessteuern 44.881 45.691 48.416 49.726 51.126
12 Steuerähnliche Abgaben
- ohne Münzeinnahmen - - 0 0 0 -
13 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 4.157 3.915 3.335 3.334 3.333
14 Zinseinnahmen 1.446 942 1.087 1.187 1.276
141 vom öffentlichen Bereich 11 11 11 11 10
1411 von Ländern 11 11 11 11 10
1412 von Gemeinden/GV 0 0 0 0 0
1413 Zweckverbände - - - - -
1414 von sonst. Öffentl. Bereich - - - - -
142 von anderen Bereichen 1.435 931 1.076 1.176 1.265
15 Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
- Ohne Schuldendiensthilfen - 3.295 13.522 2.971 2.969 2.938
151 vom öffentlichen Bereich 2.952 2.617 2.632 2.637 2.611
1511 vom Bund - - - - -
1512 Ländernanzausgleich - - - - -
1513 Sonstige von Ländern 2.907 2.572 2.586 2.591 2.566
1514 von Gemeinden/GV 0 0 0 0 0
1515 von Zweckverbänden 0 0 0 0 0
1516 von Sozialversicherungsträgern 45 45 45 45 45
1517 von sonst. Öffentl. Bereich - - - - -
152 von anderen Bereichen 343 10.905 339 333 327
16 Schuldendiensthilfen 1.688 1.725 1.734 1.748 1.758
161 vom öffentlichen Bereich - - - - -
162 von anderen Bereichen 1.688 1.725 1.734 1.748 1.758
17 Sonstige Einnahmen der laufenden Rechnung 21.878 17.858 17.954 18.060 18.200
171 Gebühren, sonstige Entgelte 16.859 16.870 17.013 17.121 17.262
172 Sonstige Einnahmen 5.019 988 941 939 938
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 259 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Gruppierung der Ausgaben und Einnahmen nach Arten - inMio.€ -
(Fortsetzung)
2025 2026 2027 2028 2029
2.RegE RegE Finanzplanung
2. Einnahmen der Kapitalrechnung
- Ziff. 21 bis 26 - 2.871 3.160 3.128 3.828 4.695
21 Veräußerung von Sachvermögen 700 946 942 942 942
22 Vermögensübertragungen 1.049 1.225 1.115 1.086 979
221 Zuweisungen für Investitionen von öffentl. Bereich - - - - -
222 Zuschüsse für Investitionen von anderen Bereichen 1.049 1.225 1.115 1.086 979
223 Sonstige Vermögensübertragungen - - - - -
23 Darlehensrücküsse 887 844 955 1.684 2.659
231 vom öffentlichen Bereich 143 137 135 633 1.531
2311 von Länder 141 135 133 131 129
2312 von Gemeinden/GV 2 2 2 2 2
2313 von Zweckverbänden - - - - -
2314 von sonst. öffentl. Bereich - - - 500 1.400
232 von anderen Bereichen 744 707 821 1.052 1.128
2321 von Sonstigen im Inland 100 35 36 36 37
2322 vom Ausland 644 672 785 1.015 1.091
24 Veräußerung von Beteiligungen u. dgl. 0 0 0 0 0
25 Schuldenaufnahme bei Verwaltungen - - - - -
26 Gewährleistungen 235 145 115 115 115
3. Globale Mehreinnahmen
- Soweit nicht aufgeteilt - -1.073 -4.224 -12.598 -13.757 -11.122
4. Gesamteinnahmen
- Einnahmen ohne besondere Finanzierungsvorgänge
- Ziff. 1 bis 3 - 421.106 420.729 418.208 429.699 444.963
5. Besondere Finanzierungsvorgänge
51 Schuldenaufnahme am Kreditmarkt 81.782 89.866 88.148 116.535 126.904
52 Entnahmen aus Rücklagen - 9.700 988 - -
53 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre - - - - -
54 Münzeinnahmen 119 181 200 200 200
6. Zu- und Absetzungen - - - - -
7. Abschlußsumme der Haushalte
- Ziff. 4 + 5 + 6 - 503.006 520.476 507.544 546.434 572.066
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 260 –
7.13
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der
Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und Ausgabearten
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ -
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
1 A Politische Führung und zentrale Verwaltung
2025 6.986 272 16.387 779 - 212 - 24.636 1 24.634
2026 6.936 174 17.400 929 - 228 - 25.667 2 25.665
2027 6.976 131 17.726 757 - 230 - 25.819 1 25.818
2028 7.018 149 17.979 688 - 223 - 26.056 1 26.055
2029 7.080 149 18.116 489 - 224 - 26.058 1 26.056
1 B Auswärtige Angelegenheiten
2025 759 21 7.870 151 - 6.697 - 15.498 - 15.498
2026 761 21 7.996 209 - 6.289 - 15.276 - 15.276
2027 756 19 7.686 209 - 5.987 - 14.658 - 14.658
2028 756 19 7.505 187 - 5.802 - 14.270 - 14.270
2029 756 19 7.628 187 - 5.665 - 14.255 - 14.255
1 C Verteidigung
2025 23.091 798 44.297 395 8 1.287 - 69.876 0 69.875
2026 23.905 836 63.182 494 27 2.021 - 90.465 0 90.464
2027 24.993 876 71.850 468 5 2.844 - 101.037 0 101.036
2028 25.864 896 114.817 396 4 2.133 - 144.110 0 144.110
2029 26.618 896 130.432 399 4 2.046 - 160.395 0 160.394
1 D Öffentliche Sicherheit und Ordnung
2025 4.017 126 3.293 1.093 16 148 - 8.692 0 8.692
2026 4.014 126 3.754 1.621 28 242 - 9.785 0 9.785
2027 4.008 126 3.920 1.807 33 240 - 10.133 0 10.133
2028 3.995 126 4.039 1.909 33 250 - 10.352 0 10.352
2029 3.977 126 4.073 1.915 48 290 - 10.429 0 10.429
1 E Rechtsschutz
2025 471 36 327 28 - - - 862 - 862
2026 471 40 350 26 - - - 887 - 887
2027 471 35 298 23 - - - 827 - 827
2028 471 26 296 23 - - - 816 - 816
2029 471 26 295 23 - - - 815 - 815
1 F Finanzverwaltung
2025 4.152 62 2.607 584 - 12 - 7.417 1 7.416
2026 4.101 72 2.709 575 - 20 - 7.476 1 7.475
2027 4.279 77 2.752 549 - 3 - 7.660 1 7.659
2028 4.284 81 2.777 552 - 3 - 7.698 1 7.697
2029 4.289 84 2.805 564 - 3 - 7.745 1 7.744
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 261 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ - (Fortsetzung)
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
Summe 1 Allgemeine Dienste
2025 39.476 1.314 74.781 3.030 24 8.356 - 126.980 3 126.977
2026 40.188 1.268 95.391 3.854 54 8.800 - 149.556 3 149.553
2027 41.483 1.264 104.231 3.813 38 9.305 - 160.134 3 160.131
2028 42.387 1.297 147.414 3.756 36 8.411 - 203.302 3 203.299
2029 43.192 1.300 163.348 3.577 52 8.228 - 219.697 3 219.694
2 A Hochschulen
2025 34 2.081 2.843 2 317 1 - 5.277 - 5.277
2026 30 2.143 2.995 5 317 2 - 5.493 - 5.493
2027 31 2.208 3.126 2 317 1 - 5.684 - 5.684
2028 31 2.208 3.125 2 317 1 - 5.683 - 5.683
2029 31 2.208 3.124 2 317 1 - 5.683 - 5.683
2 B Förderung für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Weiterbildungsteilnehmende
2025 - - 4.266 - - 17 - 4.283 - 4.283
2026 - - 4.144 - - 506 - 4.649 - 4.649
2027 - - 4.043 - - 501 - 4.544 - 4.544
2028 - - 3.938 - - 5 - 3.943 - 3.943
2029 - - 3.907 - - 5 - 3.912 - 3.912
2 C Sonstiges Bildungswesen
2025 27 3 422 1 - 136 - 589 - 589
2026 29 3 353 1 - 136 - 522 - 522
2027 28 3 328 1 - 135 - 495 - 495
2028 28 3 310 1 - 134 - 476 - 476
2029 27 3 309 1 - 133 - 473 - 473
2 D Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen
2025 681 684 12.877 162 251 2.918 - 17.572 1 17.572
2026 684 699 12.176 167 196 3.153 - 17.075 0 17.075
2027 697 711 12.335 194 232 3.608 - 17.776 1 17.776
2028 698 718 12.319 203 227 3.309 - 17.472 1 17.472
2029 698 719 12.346 200 226 3.014 - 17.204 1 17.204
Summe 2 Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
2025 743 2.800 21.530 166 2.185 3.535 - 30.959 1 30.958
2026 745 2.878 20.925 173 593 4.312 - 29.627 0 29.626
2027 758 2.954 21.033 197 549 4.690 - 30.181 1 30.181
2028 758 2.960 20.875 206 543 3.839 - 29.182 1 29.181
2029 758 2.962 20.865 204 543 3.543 - 28.875 1 28.874
3 A Sozialversicherung einschl. Arbeitslosenversicherung
2025 46 - 144.176 - - 5.147 - 149.369 2.633 146.737
2026 47 - 149.655 - - 7.600 - 157.302 2.287 155.014
2027 47 - 158.261 - - - - 158.308 2.291 156.017
2028 48 - 168.068 - - - - 168.116 2.286 165.829
2029 48 - 176.117 - - - - 176.165 2.261 173.904
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 262 –
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ - (Fortsetzung)
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
3 B Familienhilfe, Wohlfahrtspege u.ä.
2025 - 3.670 11.425 - - 0 - 15.095 250 14.845
2026 - 3.575 11.461 - - 0 - 15.036 260 14.776
2027 - 3.650 11.602 - - 0 - 15.252 270 14.982
2028 - 3.475 11.748 - - 0 - 15.223 280 14.943
2029 - 3.650 11.892 - - 0 - 15.542 280 15.262
3 C Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen
2025 - 265 644 1 - 1.508 - 2.418 0 2.418
2026 - 272 619 1 - 1.491 - 2.383 0 2.383
2027 - 273 574 2 - 827 - 1.676 0 1.676
2028 - 271 575 2 - 826 - 1.674 0 1.674
2029 - 271 574 2 - 826 - 1.673 0 1.673
3 D Arbeitsmarktpolitik
2025 3 13.000 39.231 - - 198 - 52.433 - 52.433
2026 3 13.000 38.287 - - 234 - 51.524 - 51.524
2027 3 13.000 37.409 - - 261 - 50.673 - 50.673
2028 3 12.900 36.908 - - 286 - 50.097 - 50.097
2029 4 12.800 37.107 - - 290 - 50.201 - 50.201
3 E Kinder- und Jugendhilfe nach SGBVIII
2025 - - 378 - 2 - - 380 - 380
2026 - - 385 - 5 - - 390 - 390
2027 - - 380 - 3 - - 383 - 383
2028 - - 381 - 1 - - 382 - 382
2029 - - 381 - 1 - - 382 - 382
Summe 3 Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
2025 688 28.713 199.614 40 2 6.857 - 235.914 2.897 233.017
2026 742 29.125 203.821 56 5 9.328 - 243.077 2.562 240.516
2027 733 29.877 211.217 64 3 1.090 - 242.983 2.576 240.408
2028 730 30.400 221.495 63 1 1.114 - 253.804 2.580 251.224
2029 727 31.075 229.863 63 1 1.119 - 262.849 2.555 260.294
4 A Gesundheitswesen
2025 385 - 1.549 52 - 29 - 2.015 - 2.015
2026 389 - 1.319 58 - 34 - 1.799 - 1.799
2027 389 - 1.615 58 - 30 - 2.091 - 2.091
2028 389 - 1.517 58 - 21 - 1.986 - 1.986
2029 389 - 1.141 58 - 19 - 1.607 - 1.607
4 B Sport und Erholung
2025 0 - 304 0 20 - - 325 - 325
2026 0 - 294 0 50 - - 344 - 344
2027 0 - 245 0 99 - - 344 - 344
2028 0 - 247 0 93 - - 340 - 340
2029 0 - 281 0 58 - - 340 - 340
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 263 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ - (Fortsetzung)
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
4 C Umwelt- und Naturschutz
2025 179 13 348 12 50 245 - 846 - 846
2026 185 8 278 10 50 218 - 750 - 750
2027 185 8 274 10 - 170 - 647 - 647
2028 186 8 278 10 - 180 - 661 - 661
2029 186 8 271 10 - 180 - 655 - 655
Summe 4 Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
2025 665 42 2.699 73 70 1.700 - 5.249 - 5.249
2026 674 49 2.422 80 100 1.833 - 5.158 - 5.158
2027 675 49 2.663 80 99 1.812 - 5.379 - 5.379
2028 675 49 2.573 80 93 1.714 - 5.185 - 5.185
2029 675 49 2.225 80 58 1.679 - 4.768 - 4.768
5 A Wohnungswesen, Wohnungsbauprämie
2025 - - 18 - 2.159 1.149 - 3.326 138 3.188
2026 - - 17 - 2.752 1.061 - 3.830 136 3.694
2027 - - 17 - 3.372 978 - 4.367 134 4.233
2028 - - 21 - 4.051 984 - 5.056 132 4.924
2029 - - 25 - 4.563 746 - 5.333 129 5.204
5 B Geoinformation, Raumordnung und Landesplanung, Städtebauförderung
2025 - 61 19 - 739 293 - 1.111 4 1.108
2026 - 6 19 - 567 226 - 818 4 815
2027 - 4 24 - 531 11 - 570 4 566
2028 - 4 19 - 813 31 - 867 4 864
2029 - - 7 - 1.114 1 - 1.122 4 1.119
Summe 5 Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste
2025 - 61 37 - 2.898 1.442 - 4.437 144 4.294
2026 - 6 36 - 3.319 1.287 - 4.648 142 4.507
2027 - 4 40 - 3.903 989 - 4.936 139 4.798
2028 - 4 40 - 4.864 1.015 - 5.923 137 5.786
2029 - - 32 - 5.677 747 - 6.455 134 6.321
6 A Landwirtschaft und Ernährung
2025 - 265 674 - 473 233 - 1.645 14 1.631
2026 - 265 620 - 473 289 - 1.647 10 1.637
2027 - 215 568 - 523 114 - 1.421 10 1.410
2028 - 265 538 - 473 71 - 1.346 10 1.336
2029 - 265 483 - 473 46 - 1.267 10 1.257
6 B Forstwirtschaft und Jagd, Fischerei
2025 - - 17 - - 10 - 27 - 27
2026 - - 16 - - 6 - 22 - 22
2027 - - 2 - - 0 - 3 - 3
2028 - - 2 - - 0 - 3 - 3
2029 - - 2 - - 0 - 3 - 3
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 264 –
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ - (Fortsetzung)
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
Summe 6 Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
2025 18 265 702 1 473 244 - 1.702 14 1.689
2026 18 265 646 2 473 295 - 1.699 10 1.689
2027 19 215 581 2 523 115 - 1.454 10 1.444
2028 19 265 550 2 473 71 - 1.380 10 1.370
2029 19 265 495 2 473 46 - 1.300 10 1.290
7 A Wasserwirtschaft, Hochwasser- und Küstenschutz
2025 - - - - 170 - - 170 - 170
2026 - - - - 170 - - 170 - 170
2027 - - - - 170 - - 170 - 170
2028 - - - - 170 - - 170 - 170
2029 - - - - 170 - - 170 - 170
7 B Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung
2025 - - 17.987 0 - 47 - 18.035 - 18.035
2026 - - 17.681 0 - 28 - 17.710 - 17.710
2027 - - 16.891 0 - 25 - 16.916 - 16.916
2028 - - 16.858 0 - 24 - 16.883 - 16.883
2029 - - 16.851 0 - 24 - 16.875 - 16.875
7 C Regionale Förderungsmaßnahmen
2025 - 12 268 - 899 1.178 - 2.357 0 2.357
2026 - - 244 - 675 1.400 - 2.320 - 2.320
2027 - - 148 - 668 1.644 - 2.460 - 2.460
2028 - - 140 - 668 1.492 - 2.301 - 2.301
2029 - - 116 - 668 1.266 - 2.050 - 2.050
Summe 7 Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen
2025 121 12 20.470 11 1.079 6.052 - 27.746 0 27.746
2026 112 - 19.934 7 845 5.781 - 26.679 - 26.679
2027 132 - 18.512 7 838 4.069 - 23.558 - 23.558
2028 132 - 18.332 7 838 3.916 - 23.226 - 23.226
2029 132 - 18.233 7 838 3.389 - 22.600 - 22.600
8 A Straßen
2025 - 135 708 2.885 226 3.657 - 7.612 - 7.612
2026 - 135 691 2.658 226 4.035 - 7.745 - 7.745
2027 - 135 698 2.631 229 4.114 - 7.807 - 7.807
2028 - 135 706 2.705 224 4.149 - 7.920 - 7.920
2029 - 135 683 2.690 240 4.234 - 7.981 - 7.981
8 B Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt
2025 117 3 609 1.708 - 22 - 2.458 4 2.455
2026 117 3 612 1.551 - 10 - 2.293 4 2.289
2027 117 3 587 1.550 - 10 - 2.267 4 2.263
2028 117 3 562 1.550 - 10 - 2.242 4 2.238
2029 117 3 549 1.549 - 10 - 2.228 4 2.224
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 265 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Gemeinsames Schema des Stabilitätsrates - Querschnittsbericht der Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und
Ausgabenarten - inMio.€ - (Fortsetzung)
2.RegE
2025;
RegE
2026;
Plan 2027
bis 2029
Personal-
ausgaben
Zahl-
ungen der
lfd.
Rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der lfd.
Rechnung
Sachinves-
titionen
Zahl-
ungen
Kapital-
rechnung
an
Gebiets-
körper-
schaften
Übrige
Ausgaben
der
Kapital-
rechnung
Global-
ansätze
Gesamt-
ausgaben
Zahl-
ungen
von
Gebiets-
körper-
schaften
Netto-
ausgaben
8 C Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr
2025 - - 886 - 1.111 13.281 - 15.278 - 15.278
2026 - - 927 - 1.201 3.351 - 5.480 - 5.480
2027 - - 667 - 1.223 3.513 - 5.402 - 5.402
2028 - - 614 - 1.223 3.421 - 5.258 - 5.258
2029 - - 577 - 1.267 3.412 - 5.256 - 5.256
Summe 8 Verkehrs- und Nachrichtenwesen
2025 1.463 138 6.496 4.657 1.337 17.106 - 31.198 4 31.194
2026 1.477 138 6.358 4.262 1.427 7.710 - 21.373 4 21.370
2027 1.474 138 6.071 4.292 1.452 7.765 - 21.192 4 21.188
2028 1.464 138 6.025 4.314 1.447 7.709 - 21.097 4 21.093
2029 1.463 138 5.952 4.315 1.507 7.784 - 21.160 4 21.156
9 A Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen
2025 - - 8.413 - 1.069 0 - 9.482 - 9.482
2026 - - 8.510 - 1.411 - - 9.921 - 9.921
2027 - - 7.403 - 2.129 - - 9.532 - 9.532
2028 - - 7.086 - 1.608 - - 8.694 - 8.694
2029 - - 6.825 - 1.369 - - 8.194 - 8.194
9 B Steuern und Finanzzuweisungen
2025 - 0 - - 438 - - 438 - 438
2026 - 0 - - 438 - - 438 - 438
2027 - 0 - - 438 - - 438 - 438
2028 - 0 - - 438 - - 438 - 438
2029 - 0 - - 438 - - 438 - 438
9 C Schulden
2025 - - 30.189 - - - - 30.189 - 30.189
2026 - - 30.207 - - - - 30.207 - 30.207
2027 - - 41.222 - - - - 41.222 - 41.222
2028 - - 55.282 - - - - 55.282 - 55.282
2029 - - 66.469 - - - - 66.469 - 66.469
Summe 9 Finanzwirtschaft
2025 2.412 0 38.905 1.700 1.508 0 -5.704 38.821 - 38.821
2026 4.555 0 39.142 1.500 1.849 - -8.387 38.658 - 38.658
2027 7.253 0 49.071 1.500 2.567 - -42.665 17.727 - 17.727
2028 6.907 0 62.814 1.500 2.046 - -73.132 136 - 136
2029 6.717 0 73.739 2.000 1.807 - -83.102 1.162 - 1.162
Summen über alle Aufgabenbereiche (Summen 1 bis 9)
2025 45.585 33.345 365.233 9.678 9.576 45.293 -5.704 503.006 3.062 499.945
2026 48.510 33.730 388.675 9.935 8.665 39.347 -8.387 520.476 2.721 517.755
2027 52.527 34.501 413.418 9.956 9.972 29.835 -42.665 507.544 2.732 504.812
2028 53.073 35.114 480.119 9.929 10.342 27.789 -73.132 543.234 2.734 540.500
2029 53.684 35.790 514.754 10.248 10.956 26.536 -83.102 568.866 2.707 566.159
Erläuterung zu den Ausgaben: Mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur
Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages. Ohne Ausgaben aus haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 266 –
7.14
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für
Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung (einschließlich Ausgaben
für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit)
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ -
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
04 - BKM
0452 686 13 187 Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der
Nachhaltigkeit in Kultur und Medien
1.000 3.000 900
0452 685 91 772 Zuschuss an die „Deutsche Welle“ Programme der Deutschen
Welle aus dem Ressort „Umwelt“
4.246 4.565 4.565
Summe Epl. 04 5.246 7.565 5.465
05 – AA
0501 687 10 22 Beitrag an die Vereinten Nationen 1.236 1.314 1.333
Anteil DEU Beitrag an EN 1.1, Section 14 - Environment
0501 aus
687 32
29 Unterstützung der Minenbeseitigung nach Konikten 50.751 70.000 45.500
0501 aus
687 14
22 Beitrag zu Internationalen Organisationen (Chemiewaffenver
bot, nuklearer Teststopp, ISU-Oslo, IPCC, CCAC,
Klimarahmenkonvention)
19.097 19.396 20.712
0501 687 27 29 Beitrag zur Beseitigung von Massenvernichtungswaffen und
Sicherung von Nuklearmaterial im Rahmen G8-Initiative
9.321 4.869 4.560
0501 aus
687 34
29 Sprengfallenräumung in Krisengebieten, Maßnahmen zur
Verhandlung von Land- und Wasserrechten sowie zur nachhal
tigen Energieversorgung in Krisengebieten, seit 2022 auch
Projekte im Bereich „Klima, Frieden und Sicherheit“
18.037 12.686 6.598
0501 aus
687 28
29 Munitions- und Kampfmittelräumung in Afghanistan im Rah
men Stabipakt AFG Anmerkung: Titel ist zum Haushalt 2022
weggefallen. Anfallende Beträge werden bei
Kap.0501 Titel 687 34 veranschlagt.
- - -
0501 aus
687 40
29 Maßnahmen im Rahmen der regionalen Zusammenarbeit 3.367 3.700 3.700
0501 aus
687 43
29 Maßnahmen im Rahmen Energie- und Klimaaußenpolitik 7.785 8.350 10.000
0512 aus
519 21
21 Maßnahmen der energetischen Sanierung 3.575 4.500 5.850
0512 aus
711 21
21 Maßnahmen der energetischen Sanierung 6.339 5.550 6.800
0504 aus
711 31
24 Maßnahmen der energetischen Sanierung - - 800
0504 aus
739 31
24 Maßnahmen der energetischen Sanierung - - -
0504 aus
896 31
24 Maßnahmen der energetischen Sanierung 1.545 1.300 1.550
Summe Epl. 05 121.053 131.665 107.403
60 – BMF
6002 aus
687 03
Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit,
Verteidigung und Stabilisierung
1.580 1.339 156
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 267 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ - (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
08 – BMF
0801 632 21 249 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Besei
tigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht bundesei
genen Liegenschaften
44.500 46.164 50.182
0801 632 23 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die Besei
tigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen
Liegenschaften
6.855 0 0
0802 698 02 33 Abgeltung von Schäden und anderen Aufwendungen im Zu
sammenhang mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte
7.425 3.000 4.000
0803 Tgr. 02 versch. Ausgaben für die (EWN) Entsorgungswerk für Nuklearanlagen
GmbH
215.217 234.653 226.700
0803 Tgr. 03 versch. Ausgaben für die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Ver
waltungsgesellschaft mbH (LMBV)
195.115 206.378 255.923
0813 aus
811 01
61 Erwerb von Fahrzeugen 50.840 24.800 8.550
Summe Epl. 08 519.952 514.995 545.355
09 – BMWE
0901 685 31 164 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. - Betrieb 453.300 533.900 515.200
0902 882 01 691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsna
he Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschafts
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW)
135.885 129.865 128.015
0902 882 05 691 Zuweisungen für betriebliche Investitionen und wirtschaftsna
he Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der Gemeinschafts
aufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
(GRW) - Sonderprogramm
4.900 9.540 7.010
0903 541 01 649 Erstellung der Energiebilanzen sowie Bereitstellung sonstiger
Daten für die Bundesrepublik Deutschland
1.173 1.515 1.505
0903 526 02 643 Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten
und ähnlichen Ausschüssen
17.349 21.500 21.760
0903 671 03 642 Ausgaben im Zusammenhang mit Darlehen der KfW zur Absi
cherung von Ausfallrisiken geothermischer Bohrungen
0 750 8.250
0903 683 01 165 Energieforschung 504.540 486.114 0
0903 686 06 332 Zuschüsse an Vereine der Energiewende 1.767 2.287 2.620
0903 686 08 165 Reallabore der Energiewende 80.220 83.968 0
0903 686 90 332 Stiftung Umweltenergierecht 2.783 4.998 4.352
0903 686 91 332 Klima-Allianz 1.165 1.200 1.190
0903 aus
Tgr. 01
versch. Ausgaben für die Wismut GmbH(ohne Titel Gutachterkosten
und ohne Titel Umsetzungskonzept Wismut-Erbe)
164.485 155.000 149.000
0903 Tgr. 03 versch. Internationale Organisation für erneuerbare Energien 7.970 7.450 7.645
0903 Tgr. 04 versch. Klimaschutz 759.036 66.099 0
0904 aus
687 05
29 Erschließung von Auslandsmärkten 32.713 30.523 33.299
0904 687 11 649 Energiepolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine 0 0 0
0913 versch. versch. Umweltschutzaktivitäten der PTB 4.259 6.200 6.200
0914 versch. versch. Umweltschutzaktivitäten der BAM 7.032 4.246 4.220
Summe Epl. 09 2.178.577 1.545.155 890.266
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 268 –
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ - (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
10 – BMLEH
1003 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (geschätzt)
773.028 830.008 830.008
davon 632 90 521 Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans,
der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der
Biodiversität (ohne Investitionen)
221.791 264.003 264.003
882 90 521 Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans,
der Ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der
Biodiversität (Investitionen)
359.082 396.005 396.005
882 91 625 Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des Küsten
schutzes in Folge des Klimawandels
127.139 120.000 120.000
882 92 623 Bundesanteil zur Finanzierung der Maßnahmen des präventi
ven Hochwasserschutzes im Rahmen des nationalen Hochwas
serschutzprogramms
65.016 50.000 50.000
1005 aus
686 01
523 Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben
(geschätzt)
1.259 2.974 2.215
und
893 01
1005 686 02 523 Förderung des ökologischen Landbaus 36.901 40.000 -
Neu ab 2026:
686 43 Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirt
schaft und ökologischer Landbau
35.813
1005 686 04
neu ab
2020:
686 44
523 Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung
der Versorgung mit panzlichen Eiweißen heimischer
Produktion
4.733 8.000 -
ab 2026
mitveranschlagt bei:
686 43 Zukunftsfähige, umwelt- und ressourcenschonende Landwirt
schaft und ökologischer Landbau (siehe oben)
1005 aus
Tgr. 01
549 Nachwachsende Rohstoffe 47.943 48.300 44.485
1005 aus
686 31
und
893 31
523 Förderung von Innovationen im Bereich Ernährung, Landwirt
schaft und gesundheitlicher Verbraucherschutz
9.032 10.608 18.971
1006 aus
687 04
523 Zusammenarbeit mit der FAO und anderen internationalen
Organisationen im Agrar- und Ernährungsbereich
2.974 4.149 1.531
1006 aus
687 05
523 Beiträge an intern. Organisationen mit Sitz im Ausland 1.423 1.893 1.835
1006 687 06 523 Internationale nachhaltige Waldbewirtschaftung 4.515 5.500 5.500
1010 aus
684 01
523 Zuschüsse an Zuwendungsempfänger des BMELV
(Nrn. 1.6 und 1.7)
8.635 8.805 9.031
1012 aus
532 02
523 Behördenspezische fachbezogene Verwaltungsaufgaben
(ohne IT)
1.367 1.800 1.900
1013 -
1016
versch. 165 Bundesforschungsinstitute (geschätzt) 59.152 71.381 69.510
Summe Epl. 10 950.962 1.033.418 1.020.799
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 269 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ - (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
12 – BMV
1210 633 02 332 Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung
der Städtischen Logistik
0 0 0
1210 633 03 332 Zuwendungen an Kommunen zur Förderung nachhaltiger
urbaner Mobilitätspläne
(SUMPs-Sustainable Urban Mobility Plans)
2.971 8.000 8.000
1210 633 04 332 Förderung von Mobilitätsstationen in kleineren und mittleren
Gemeinden strukturschwacher Regionen
930 4.500 0
1210 683 03 165 Innovative Verkehrstechnologien (IHATEC II) (geschätzt) 2.781 2.520 1.442
1210 683 13 732 Förderprogramm Motoren und Modernisierung für die
Binnenschifffahrt
17.731 40.000 29.096
1210 683 15 732 Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt 11.172 13.991 8.151
1210 883 01 332 Maßnahmen zur Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme 90.846 50.000 50.000
1210 891 05 332 Förderung der Entwicklung von Systemen zur Hardware-
Nachrüstung bei dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen und
Maschinen
359 11.385 0
1210 894 01 332 Förderung der Postfossilen Mobilität 771 4.000 0
1210 892 41 790 Zuschüsse an private Unternehmen für Investitionen in den
Kombinierten Verkehr
103.695 92.700 90.000
1210 aus
892 42
790 Investitionszuschüsse an private Unternehmen zur Förderung
des Neu- und Ausbaus und der Reaktivierung von Gleisan
schlüssen (50% geschätzt)
9.191 15.000 15.000
1210 aus
683 51
742 Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr"
(25%geschätzt)
4.889 5.000 12.245
1203 versch. versch. Bekämpfung von Ölverschmutzung im See- und Küstenbereich
(Vorsorge und Abwehr) sowie Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit an Bundeswasserstraßen
160.100 225.000 227.600
1218 versch. versch. Personalausgaben für Forschung und Entwicklung im Bereich
Wasserstraßen und Klimawandel
50.000 52.000 55.000
1219 versch. 731 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie – Meeresum
weltschutz – (geschätzt)
8.615 9.872 9.887
1201 684 22 790 Zuschüsse zur Förderung von Umwelt und Sicherheit in Unter
nehmen des mautpichtigen Güterkraftverkehrs
256.027 261.900 261.900
1201 684 24 790 Zuschüsse zur Förderung energieefzienter und/oder
CO2-armer Nutzfahrzeuge
0 0 0
1201 ausTgr.
01
721 /
722 /
725/729
/790
Bau, Erhaltung und Betrieb der Bundesfernstraßen
(10% geschätzt)
1.276.052 938.567 951.023
1220 Tgr. 03 332 Wetterdienstliche Aufgaben im Rahmen des Umweltschutzes
einschl. der Überwachung der Umweltradioaktivität nach dem
Strahlenschutzvorsorgegesetz
2.134 2.699 2.699
1206 aus
544 01
165 Forschungsvorhaben zur umweltbezogenen Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in denGemeinden (geschätzt)
149 71 0
1202 891 05 742 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwe
gen der Eisenbahnen des Bundes
201.885 185.000 185.000
1204 aus
894 03
692 Unterstützung des ächendeckenden Breitbandausbaus
(50% geschätzt)
612.246 0 0
Summe Epl. 12 2.812.544 1.922.205 1.907.043
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 270 –
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ - (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
14 – BMVg
1403,
1412, 1413
422 01
423 01
428 01
011 /
031
Personalkosten für Umweltschutzbeauftragte und
Umweltschutzpersonal
96.269 98.996 100.724
1408, 1412 aus
517 01
011 /
032
Entsorgung der Grundstücke (Altwasserbeseitigung,
Kanalreinigung)
92.683 155.119 127.876
1408 aus
519 11
032 Umweltschutz an Grundstücken 37.920 38.500 40.000
1404,
1405,
1406,
1407,1491
aus
Tit.der
Ogr.
55
032 Simulatoren und andere Umweltschutzgeräte (Forschung,
Entwicklung, Beschaffung und Erhaltung)
152.429 272.263 360.498
1403,
1408,
1412, 1413
aus
511 01
und
811 01
und
812 01
031 /
032
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände und
Fahrzeuge für Umweltschutzzwecke
13.564 23.376 23.175
1408 aus
558 11
und
558 12
und
558 13
32 Maßnahmen für Luftreinigung, Gewässerschutz, Lärmbekämp
fung u.a. im Zusammenhang mit Baumaßnahmen
352.604 394.000 494.750
1401,
1403,
1407,
1408, 1413
versch. 011 /
031 /
032
Sonstige Umweltschutzausgaben 14.170 42.499 36.185
Summe Epl. 14 759.639 1.024.753 1.183.208
16 – BMUKN
Umweltbereich versch. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
2.922.041 2.650.316 2.813.676
17 – BMBFSFJ
1703 684 11 290 Ausgaben für Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstge
setz, die im Umweltschutz eingesetzt sind (geschätzt)
7.443 10.400 10.400
1703 684 14 290 Ausgaben für Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienst
gesetz, die im Umweltschutz eingesetzt sind (geschätzt)
5.632 6.194 6.300
Summe Epl. 17 13.075 16.594 16.700
23 – BMZ
2301 aus
687 06
896 01
896 03
896 06
Tgr. 01
23 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur; Finanzi
elle Zusammenarbeit mit Regionen; Internationale Zusam
menarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung sowie
Bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern (geschätzt)
1.692.788 1.728.360 1.611.430
2302 aus
687 01
687 03
687 04
687 76
und
896 04
23 Zivilgesellschaftliches Engagement (geschätzt) 231.989 219.639 213.169
2303 aus
687 01
23 Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen
sowie andere internationale Einrichtungen und internationale
Nichtregierungsorganisationen (geschätzt)
5.645 5.565 5.011
2303 aus
687 03
23 Internationale Agrarforschung (geschätzt) 16.000 16.000 15.040
2303 aus
687 04
23 Internationale Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung und
an das Sonderprogramm für Subsahara-Afrika (geschätzt)
10.566 9.822 11.460
2303 896 09 23 Entwicklungswichtige multilaterale Hilfen zum weltweiten
Umweltschutz zur Erhaltung der Biodiversität und zum
Klimaschutz
892.182 751.390 728.740
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 271 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben der Bundesressorts für den Umweltschutz und für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung
(einschließlich Ausgaben für Klimaschutz, Naturschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit) - in T€ - (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
2304 aus
687 01
bis 687
05
23 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken. (geschätzt) 300.418 253.600 315.578
2305 aus
544 01
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches (geschätzt) 1.139 1.124 1.022
2310 687 01 23 Internationaler Klima- und Umweltschutz 53.942 56.131 58.000
2310 aus
Tgr. 03
23 Sonderinitiativen Transformation der Agrar- und Ernährungs
systeme, Geüchtete und Aufnahmeländer, Gute Beschäfti
gung für sozial-gerechten Wandel und Stabilisierung und Ent
wicklung Nordafrika-Nahost (geschätzt)
250.500 214.050 172.596
2312 aus
539 99
11 Sonstige Ausgaben (geschätzt) 675 0 0
Summe Epl. 23 3.455.844 3.255.681 3.132.046
25 - BMWSB
2502 882 11 423 Zuweisungen an die Länder zur Förderung städtebaulicher
Maßnahmen (Städtebauförderung) (25%)
200.244 159.975 126.063
2502 882 93 423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte
baus (25% geschätzt)
15.177 13.750 9.063
2502 882 22 423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte
baus (25% geschätzt)
53 0 0
2502 891 01 423 Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (25% geschätzt)
44.714 60.000 48.661
2502 aus
Tgr. 06
165 Experimenteller Wohnungs- und Städtebau 4.562 5.411 5.357
2502 686 02 419 Maßnahmen auf dem Gebiet "Grün in der Stadtentwicklung"
(25% geschätzt)
111 129 129
2502 883 02 419 Förderung zur energetischen Ertüchtigung von Kleingärten
und deren Infrastruktur (50% geschätzt)
0 1.250 825
2501 893 09 411 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment - Wohnge
bäude mit kleinenbis mittleren Einheiten (KNN)
3.000 0 0
2501 544 81
Anteil
BW
165 Forschung, Untersuchung und Ähnliches (33% geschätzt) 2319 2688 2561
2501 686 81 165 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich
(33% geschätzt)
4.248 5.294 4.631
Summe Epl. 25 274.427 248.496 197.289
30 – BMFTR
3003 aus
Tgr. 50
164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Forschungs
einrichtungen der Blauen Liste
41.640 42.222 39.477
3004 aus
Tgr. 40
177 Klima, Energie und Umwelt 622.602 614.567 538.639
3004 aus
Tgr. 70
164 Zentren der Hermann von Helmholz Gemeinschaft
(HGF-Zentren)
720.032 740.029 757.544
Summe Epl. 30 1.384.274 1.396.818 1.335.660
Ausgaben des Sondervermögens Klima- und Transformationsfonds [Kap.6092 (Anlage 3 zu Kap.6002)] 41.577.006 36.635.064 35.660.806
Ausgaben des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" 327.018 1.896.582
Wesentliche Umweltschutzausgaben im Bundeshaushalt insgesamt 56.976.220 50.711.082 50.712.454
Erläuterungen zu den wesentlichen Umweltschutzausgaben im Bundeshaushalt insgesamt:
Darüber hinaus sind im Bundeshaushalt weitere Ausgaben für Maßnahmen mit umweltverbessernder Wirkung enthalten, die mitveranschlagt sind,
insbesondere bei Titeln für die Bewirtschaftung von Grundstücken und bei Titeln für Baumaßnahmen (z.B. Wärmedämmung). Auf eine Erfassung dieser
Ausgaben wurde verzichtet. Ferner sollen Titel unter 1 Mio. € grundsätzlich nicht ausgewiesen werden.
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgt in den Jahren 2025 und 2026 eine Zuweisung an den Klima- und Transformations
fonds in Höhe von jeweils 10 Mrd. Euro.
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 272 –
7.15
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€-
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt 2.713 2.000 2.000
0101 684 01 187 Deutsche Künstlerhilfe 2.713 2.000 2.000
02 Deutscher Bundestag 9.286 4.896 6.347
0212 531 05 011 Ausgaben für die historische Ausstellung und weitere Ausstel
lungen
8.261 4.311 5.762
0212 532 05 011 Ausgaben für das zeitgeschichtliche Archiv des Deutschen
Bundestages
825 310 310
0212 812 04 011 Erwerb zeitgenössischer Kunstwerke 200 275 275
03 Bundesrat 1 20 20
0312 812 03 011 Erwerb künstlerischer Gegenstände zur Ausstattung des
Dienstgebäudes
1 20 20
04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1.568.632 1.551.148 1.737.989
0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 19 91 91
0412 aus
539 99
011 Vermischte Verwaltungsausgaben 19 91 91
0452 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 1.568.613 1.551.057 1.737.898
0452 Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten 254.900 185.169 188.753
0452 532 14 195 Kosten des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz 327 244 244
0452 632 11 187 Förderung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und
Veranstaltungen in Berlin
32.500 32.500 32.500
0452 681 11 187 Schutz, Erwerb und Rückführung von Kulturgut 500 968 1.500
0452 684 11 187 Förderung für geüchtete Kultur- und Medienschaffende 3.634 3.610 1.500
0452 684 12 187 Projektförderung im Rahmen der deutschen Vereinigung und
internationalen sowie nationalen Repräsentation
1.629 0 0
0452 684 14 187 Zuschuss an den Zentralrat sowie das Dokumentationszent
rum Deutscher Sinti und Roma
2.251 2.251 2.251
0452 684 15 187 Stärkung der Medienkompetenz sowie Schutz und strukturelle
Förderung journalistischer Arbeit
300 700 1.000
0452 684 17 187 Digitalisierung 5.086 5.865 3.300
0452 684 18 187 Kulturpass 32.932 0 4.610
0452 685 10 187 Kulturelle Vermittlung 2.025 1.500 1.500
0452 685 14 187 Provenienzrecherche und -forschung, insbesondere zu NS-
Raubkunst und Umsetzung der Washingtoner Prinzipien
11.270 11.931 12.231
0452 685 15 187 Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin 65.036 56.621 59.521
0452 685 16 187 Zuschuss an die Kulturpolitische Gesellschaft 1.447 563 608
0452 685 17 187 Förderung von national und international bedeutsamen Vor
haben, insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation
und Innovation
41.010 53.000 61.000
0452 685 18 187 Globaler Süden, Aufarbeitung des Kolonialismus 0 2.000 500
0452 685 19 187 Förderung von Kunst und Kultur von gesamtstaatlicher Bedeu
tung
1.481 1.373 1.445
0452 686 12 187 Zuschüsse der EU Kreatives Europa 2021-2027 647 0 0
0452 686 13 187 Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und der Nachhal
tigkeit in Kultur und Medien
2.206 9.000 2.000
0452 894 11 195 Substanzerhaltung und Restaurierung von unbeweglichen Kul
turdenkmälern von nationaler Bedeutung, Zuschüsse für natio
nal bedeutsame Kulturinvestitionen
47.354 0 0
0452 894 12 187 Zuschüsse zu Investitionen 393 393 393
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 273 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
0452 894 13 183 Zuschüsse für investive Maßnahmen zur Erhaltung und Förde
rung der Industriekultur
222 0 0
0452 894 16 195 Zuschuss für Investitionen an das Europäische Zentrum für
Kunst und Industriekultur "Weltkulturerbe Völklinger Hütte"
2.500 2.500 2.500
0452 894 17 187 Zuschuss des Bundes für Investitionen an die Sydslesvigsk Fo
rening
150 150 150
0452 Tgr. 02 Kulturförderung im Inland 819.911 805.679 956.815
0452 683 21 187 Filmförderung 48.974 73.153 77.436
0452 683 22 187 Anreiz zur Stärkung der Film- und Serienproduktion in
Deutschland
123.019 133.333 250.000
0452 683 23 187 Digitalisierung des Filmerbes 2.222 2.222 2.222
0452 683 24 187 Preis für besonders innovative und kulturell ausgerichtete un
abhängige Buchhandlungen
982 1.000 1.000
0452 683 25 187 Förderung der kulturellen Vielfalt unabhängiger Verlage 1.984 2.000 2.000
0452 683 26 187 Anreiz zur Stärkung der Entwicklung und Produktion von
Computerspielen in Deutschland
26.028 0 0
0452 684 21 182 Zuschüsse für Einrichtungen auf dem Gebiet der Musik, Litera
tur, Tanz und Theater
73.003 48.709 45.447
0452 684 22 182 Initiative Musik 17.343 15.852 17.702
0452 685 21 183 Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben im Inland 252.429 253.814 242.302
0452 685 22 182 Rundfunk-Orchester und -Chöre gGmbH 16.144 16.145 16.145
0452 685 24 183 Humboldt Forum 48.474 48.064 50.067
0452 685 25 183 Erhaltung des schriftlichen Kulturguts 2.480 2.500 2.500
0452 685 26 187 Studie zur Untersuchung des Beitrages der Bundeskulturförde
rung zur Kulturellen Bildung
0 0 0
0452 686 21 181 Preis für herausragende Programme kleiner und mittlerer The
ater in Deutschland
0 1.000 0
0452 892 22 187 Zukunftsprogramm Kino 10.000 0 0
0452 894 21 183 Zuschüsse für Investitionen 92.228 62.814 99.265
0452 894 22 183 Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland 15.113 20.000 20.000
0452 894 23 183 Bauvorhaben Kronberg Academy 5.000 2.500 0
0452 894 24 183 Zuschüsse für investive Kulturmaßnahmen bei Einrichtungen
im Inland
84.488 122.573 130.729
0452 Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz 316.962 388.384 414.034
0452 685 31 183 Beitrag an die Stiftung Preußischer Kulturbesitz 162.893 166.085 180.065
0452 894 31 183 Zuschüsse für Investitionen 13.161 13.161 13.161
0452 894 32 183 Zuschüsse für Baumaßnahmen der Stiftung Preußischer Kul
turbesitz
106.208 115.138 107.508
0452 894 34 183 Zuschüsse zur Errichtung des Museums "Neue Nationalgalerie
- Museum des 20. Jahrhunderts"
34.700 77.000 100.300
0452 894 35 183 Zuschüsse zur Grundinstandsetzung und Sanierung der Staats
bibliothek Haus 2
0 17.000 13.000
0452 Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek 62.345 56.102 56.102
0452 685 41 162 Beitrag an die Deutsche Nationalbibliothek 58.897 54.247 54.247
0452 894 41 162 Zuschüsse für Beschaffungen 3.448 1.855 1.855
0452 Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler 4.404 5.110 4.730
0452 687 51 187 Förderung deutscher Künstler im Ausland 4.075 4.010 4.198
0452 812 53 183 Erwerb zeitgenössischer Kunst 299 400 400
0452 894 51 187 Zuschüsse für Investitionen 30 700 132
0452 Tgr. 06 Pege des Geschichtsbewusstseins 91.304 93.083 100.916
0452 685 61 195 Einrichtungen und Aufgaben 80.070 87.527 82.187
0452 685 63 195 Gemeinsame Kommission für die Erforschung der jüngeren
Geschichte der deutsch-russischen Beziehungen
390 0 0
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 274 –
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
0452 894 61 195 Zuschüsse für Investitionen 10.392 4.044 9.689
0452 894 65 195 Baumaßnahme Freiheits- und Einheitsdenkmal 452 1.250 8.040
0452 894 66 195 Baumaßnahme Mahnmal für die Opfer kommunistischer Ge
waltherrschaft in Deutschland
0 262 1.000
0452 Tgr. 07 Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des §96
Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles Eigenleben
fremder Volksgruppen
18.787 17.530 16.548
0452 632 71 164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedsein
richtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Wilhelm Gottfried
Leibniz e.V. (WGL)
3.527 3.479 3.479
0452 684 71 246 Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur
und Geschichte im östlichen Europa
13.854 12.133 12.086
0452 684 72 187 Förderung des kulturellen Eigenlebens fremder Volksgruppen 974 983 983
0452 687 72 246 Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts der
historischen Siedlungsgebiete im östlichen Europa
188 0 0
0452 893 72 246 Aus-, Um- und Neubau, Sanierung sowie Ausstattung von Lan
desmuseen und anderen überreg. Einrichtungen zur Präsenta
tion und Erforschung dt. Kultur der historischen Siedlungsge
biete im östlichen Europa
244 935 0
06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 16.387 14.472 16.923
0601 Gesellschaft und Verfassung 543 2.319 2.100
0601 aus
685 14
187 Förderung des interkulturellen Dialogs (Weiterentwicklung des
jüdischen Kulturerbes) und jüdischer Kulturfonds
543 2.319 2100
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene 15.844 12.153 14.823
0603 685 03 187 Zuschuss des Bundes an die Stiftung für das sorbische Volk 15.844 12.153 14.823
07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und
Verbraucherschutz
287 202 417
0711 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 220 172 172
0711 aus
543 01
011 Veröffentlichung und Dokumentation - Justizhistorische
Sammlung
0 2 2
0711 aus
543 01
011 Ausstellung "Humans of the Holocaust" 18 0 0
0711 aus
545 01
183 Ausstellungen 75 Jahre BM 39 20 20
0711 aus
545 01
011 Wanderausstellung Rosenburg 163 150 150
0712 Bundesministerium 26 10 10
0712 aus
539 99
011 Vermischte Verwaltungsausgaben - Miete von Kunstgegen
ständen
1 5 5
0712 aus
812 01
011 Erwerb von Ausstattungsgegenständen - Beschaffung von
Kunstgegenständen
25 5 5
0713 Bundesgerichtshof 0 0 5
0713 aus
511 01
051 Geschäftsbedarf - Beschaffung von Kunstgegenständen/ Er
stellung von Portraits
0 0 5
07 14 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 2 8 6
0714 aus
511 01
051 Geschäftsbedarf - Beschaffung von Kunstgegenständen/ Er
stellung von Porträts
0 5 3
0714 aus
539 99
051 Kosten im Zusammenhang mit Leihe von Kunstgegenständen 2 3 3
0715 Bundesverwaltungsgericht 1 6 11
0715 aus
511 01
051 Geschäftsbedarf - Beschaffung und Restaurierung von Kunst
gegenständen
1 5 10
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 275 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
0715 aus
539 99
011 Vermischte Verwaltungsausgaben - Beschaffung und Restau
rierung von Kunstgegenständen
0 1 1
0718 Bundesamt für Justiz 6 6 5
0718 aus
511 01
059 Geschäftsbedarf - Beschaffung von Kunstgegenständen 0 0 5
0718 aus
539 99
059 Vermischte Verwaltungsausgaben - Einlagerung von Kunstge
genständen (Wanderausstellung "Im Namen des Volkes? Über
die Justiz im Staat der SED")
6 6 0
0719 Deutsches Patent- und Markenamt 32 0 208
0719 aus
511 01
059 Geschäftsbedarf - Restaurierung von Kunstgegenständen 0 1 0
0719 aus
532 01
059 Aufträge und Dienstleistungen im Bereich der Informations
technik - Digitale Ernderinnengalerie
0 0 0
0719 aus
539 99
059 Vermischte Verwaltungsausgaben - Historienprojekt (Aufarbei
tung der Geschichte des DPMA)/Einlagerung von Kunstgegen
ständen
32 0 203
08 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 937 950 957
0813 Bundeszollverwaltung 937 950 957
0813 versch. Ausgaben für das Deutsche Zollmuseum in Hamburg 937 950 957
09 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie
36.802 86.302 122.653
0901 Innovation, Technologie und Neue Mobilität 36.802 86.302 122.653
0901 aus
686 22
165 Förderung der Computerspieleentwicklung auf Bundesebene 35.370 84.800 121.151
0901 aus
683 22
187 Computerspielpreis 1.432 1.502 1.502
10 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
8.122 9.230 10.136
1005 aus
686 05
523 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung 4.244 8.581 9.687
1005 aus
893 05
523 Bundesprogramm Ländliche Entwicklung 3.678 449 449
1010 aus
684 01
523 Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bundesverwaltung
- Betrieb -; Nr.2.12 *)
200 200 0
*) Deutsches Landwirtschaftsmuseum, Stuttgart-Hohenheim
und Blankenhain (Sachsen)
11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales
324 430 291
1112 aus
539 99
011 Sonstige Ausgaben 1 1 1
1111 aus
542 01
013 Kulturprogramm der Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange von Menschen mit Behinderungen (in den Vorjahren
mitveranschlagt bei Tit.542 11)
323 429 290
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 276 –
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr 1.600 0 0
1205 893 01 750 Baukostenzuschuss an Deutsche Raumfahrtausstellung e.V. zur
Kapazitätserweiterung
1.600 0 0
1210 892 04 742 Restaurierung von historischen Triebzügen des internationalen
Schienenpersonenfernverkehrs
0 0 0
14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung 4.495 5.387 7.440
1403 Kommandobehörden, Truppen, Fürsorgemaßnahmen für Sol
daten
2.432 3.450 3.671
1403 534 02 032 Zuschüsse zu kulturellen Veranstaltungen 100 250 310
1403 539 99 032 Ausgaben für Museumsgut der Bundeswehrmuseen sowie mi
litärgeschichtliches Material
2.332 3.200 3.361
1408 Unterbringung 1.125 4.000 3.000
1408 894 11 187 Zuwendungsbaumaßnahme Deutsches Marinemuseum 1.125 4.000 3.000
1410 Sonstige Bewilligungen 938 1.443 1.993
1410 686 03 187 Förderung kultureller Einrichtungen durch die Bundeswehr 938 1.443 1.993
17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
31.515 26.355 21.683
1702 Kinder- und Jugendpolitik 13.984 12.449 12.449
1702 aus
684 01
261 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder,
Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe
13.984 12.199 12.199
1702 aus
684 08
261 Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit 4.822 250 0
1703 Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und
Seniorenpolitik
10.560 11.640 9.484
1703 aus
684 24
290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und
für die Aufgaben der Gleichstellungspolitikzu Gewaltschutz
und -prävention
154 184 180
1703 aus
684 25
290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und
für die Aufgaben der Politik für ältere Menschen sowie des
demograschen Wandels
20 15 15
1703 aus
684 26
290 Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und
für Aufgaben der Gleichstellungspolitik
2.511 2.268 2.356
1703 aus
684 11
290 Freiwilligendienste (Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung)
4.504 4.500 4.500
1703 aus
684 14
290 Bundesfreiwilligendienst im Einsatzbereich Kultur 3.629 4.053 4.100
25 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
366.607 390.439 308.543
2501 Bau und Wohnungswesen 10.426 3.627 2.747
2501 685 01 419 Bundesstiftung Baukultur 1.917 1.917 1.917
2501 686 01 419 Förderung von Wettbewerben sowie anderen Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Bauwesens
218 250 250
2501 686 04 419 Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur und Förderung
von Wettbewerben sowie anderen Maßnahmen im Aufgaben
bereich des Wohnungswesens und Städtebaus
352 330 330
2501 544 81 165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches (Hier: Anteil über
geordneter Projekte zu Grundsatzfragen Kunst am Bau bei
Bundesbauten)
141 130 250
2501 894 01 332 Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen Mee
resmuseums in Stralsund
7.798 1.000 0
2502 Stadtentwicklung und Raumordnung 336.446 384.012 302.246
2502 686 07 423 Modellvorhaben Miteinander im Quartier - Förderung resort
übergreifender Maßnahmen in der Sozialen Stadt
1.796 0 0
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 277 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
2502 891 01 423 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur
178.854 240.000 194.645
2502 882 11 423 Städtebauförderung (geschätzt 15 %); inkl. Abwicklungspro
gramme z.B. Städtebaulicher Denkmalschutz Ost und West
120.146 95.985 75.638
2502 882 93 423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte
baus (geschätzt 50%)
30.354 27.500 18.125
2502 882 22 423 Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte
baus (geschätzt 50%) - bis 2016 bei Kap.60 02
0 0 0
2502 893 52 423 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Städtebauförde
rung (Hier: Nur Modellvorhaben mit größtenteils baulich-in
vestiven Maßnahmen im Bereich Kultur)
5.296 20.527 13.838
2503 Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn 19.735 2.800 3.550
2503 685 02 195 Bundesstiftung Bauakademie 2.487 2.800 3.550
2503 893 01 199 Zuschüsse für Investitionen zur Errichtung des "House of One"
in Berlin
0 0 0
2503 894 01 195 Zuschüsse für Investitionen zur Sanierung und Umbau der St.
Hedwigs-Kathedrale und des Bernhard-Lichtenberg-Hauses
2.788 0 0
2503 894 02 011 Zuschüsse für Investitionen zur Wiedererrichtung des Berliner
Schlosses - Bau des Humboldt Forums im Schlossareal Berlin
14.244 0 0
2503 894 03 195 Zuschüsse für Investitionen zur Wiedererrichtung des Gebäu
des der Bauakademie Berlin
0 0 0
2503 894 04 183 Zuschüsse für Investitionen zum Ausbau und zur Einrichtung
eines neuen Standorts des Käthe-Kollwitz-Museums Berlin
216 0 0
30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
299.884 119.047 80.458
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung 68.896 70.118 56.668
3002 685 20 144 Innovationen und Strukturentwicklungen in der beruichen
Bildung
833 12 0
3002 685 21 153 Maßnahmen zur Verbesserung der Berufsorientierung 279 317 0
3002 685 41 144 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens 56.283 58.529 54.132
3002 685 42 144 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen 914 945 911
3002 685 44 154 Qualitätsoffensive Lehrerbildung 9.663 10.293 1.625
3002 685 45 165 Digitaler Wandel in der Bildung 0 0 0
3002 685 46 165 Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE 924 22 0
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssys
tems
221.779 36.679 17.771
3003 541 01 165 Wissenschaftskommunikation, Partizipation, Soziale Innovati
on
1.154 1.263 67
3003 685 09 142 Hochschulbezogene zentrale Maßnahmen studentischer Ver
bände und anderer Organisationen
999 1.000 993
3003 685 10 165 Sozial- und geisteswissenschaftliche Forschung 13.231 15.454 15.275
3003 685 12 139 Gewinnung und Entwicklung von professoralem Personal an
Fachhochschulen
137 154 77
3003 685 14 142 Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchses
354 472 572
3003 685 18 165 Digitalisierung im Hochschul- und Wissenschaftssystem 1.809 1.568 787
3003 632 50 164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedsein
richtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. (WGL)
75.509 0 0
3003 882 50 164 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedsein
richtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V. (WGL)
112.018 0 0
3003 685 60 165 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bil
dung und Forschung-Betrieb
16.268 16.468 0
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 278 –
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der inländischen Kulturpolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
3003 894 60 165 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bil
dung und Forschung-Investitionen
300 300 0
3004 Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie 9.209 12.250 6.019
3004 541 01 165 Analysen, Planung und Datenerhebung 1.966 1.732 466
3004 685 12 165 Förderinitiative Innovative Hochschule 2.225 2.604 2.480
3004 685 32 165 Neue Methoden in den Lebenswissenschaften, Biotechnologie,
Wirkstoffforschung
220 2.078 1.866
3004 685 43 165 Gesellschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit 1.192 1.254 1.073
3004 894 50 165 Investitionen zur Erforschung von Universum und Materie
(ErUM) und FIS-Roadmap
3.606 4.582 134
6092 Klima- und Transformationsfonds (KTF)
Neu ab HG2022
6092 891 03 423 Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur
24.995 229.413 212.913
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 279 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
7.16
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und
Bildungspolitik
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik - in T€-
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
04 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
418.257 432.018 431.738
0452 Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
0452 685 21 183 Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben im Inland Nr.2.4 d. Erl.) 826 475 575
0452 Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler
0452 687 51 187 Förderung deutscher Künstler im Ausland 4.075 4.010 4.198
0452 894 51 187 Zuschüsse zu Investitionen 30 700 132
0452 Tgr. 07 Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen des
§96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und kulturelles
Eigenleben fremder Volksgruppen
0452 aus
684 71
246 Förderung der Erhaltung und Auswertung deutscher Kultur
und Geschichte im östlichen Europa Nr.2.2 d. Erl.
2.638 1.333 1.333
0452 687 72 246 Hilfen zur Sicherung und Erhaltung deutschen Kulturguts 188 0 0
0452 Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
0452 685 91 772 Zuschuss an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" 390.500 405.500 405.500
0452 894 91 772 Zuschuss für Investitionen der Rundfunkanstalt
"Deutsche Welle"
20.000 20.000 20.000
05 Auswärtiges Amt 1.176.295 1.178.582 1.197.296
0501 Sicherung von Frieden und Stabilität
0501 aus
687 14
022 Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im
internationalen Bereich
- Zivilhaushalt NATO 66.085 81.500 86.500
- UNESCO 19.314 20.758 20.758
- Internationale Studienzentrale für die Erhaltung von
Kulturgut
241 260 260
- UNESCO-Fons für das Erbe der Welt 194 300 300
- Europarat 58.300 63.100 63.700
- Sekretariat der Deutsch-Französischen Hochschule 700 700 700
0501 aus
687 17
022 Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im
internationalen Bereich
- Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästinensische
Flüchtlinge
4.334 4.500 4.500
- Europa-Kolleg in Brügge 89 36 36
- Anna-Lindh Euromedstiftung 385 400 400
0502 Bilaterale Zusammenarbeit und Pege der Auslands-
beziehungen
0502 aus
685 01
249 Kosten der Einhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland 9.750 9.750 9.750
0504 Pege kultureller Beziehungen zum Ausland
0504 Tgr. 01 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Projektförderung)
0504 546 11 029 Deutschlandbild im Ausland 24.756 23.515 23.515
0504 687 10 024 Förderung Musikwirtschaft international 1.330 1.400 1.400
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 280 –
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
0504 681 11 142 Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nach
wuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikan
ten aus dem Ausland sowie Betreuung und Nachbetreuung
27.359 20.500 20.500
0504 687 11 024 Förderung der internationalen Museumskooperation 1.634 1.000 1.000
0504 687 12 024 Beziehungen zwischen ausländischen und deutschen Wissen
schaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließlich Ge
rätespenden an ausländische wissenschaftliche Institutionen
48 60 60
0504 687 13 024 Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den
Ländern der östlichen Partnerschaft und Russland
16.203 13.700 13.700
0504 687 14 024 Sonstige Maßnahmen 1.945 2.000 1.000
0504 687 15 024 Programmarbeit 19.479 14.165 15.515
0504 687 16 024 Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie kultur-
und bildungspolitische Förderung deutscher Minderheiten in
MOE und GUS
7.488 8.100 4.825
0504 687 17 024 Internationale Aktivitäten gesellschaftlicher Gruppen und
deutsch- ausländischer Kultureinrichtungen im Inland und
Ausland
15.799 14.792 16.142
0504 687 18 024 Wissenschaftspartnerschaften in Transformationsländern
Nordafrika/Nahost (Stipendien)
16.161 11.700 15.800
0504 687 91 029 Deutsch-Italienischer Zukunftsfonds 917 300 500
0504 687 92 029 Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung 7.827 11.825 11.825
0504 687 93 029 Deutsch-Griechischer Zukunftsfonds 881 300 500
0504 698 94 029 Zustiftung an das Leo Baeck Institut Jerusalem 0 0 0
0504 Tgr. 02 Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der
internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds)
0504 427 29 024 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Auf
wendungen für nebenberuich und nebenamtlich Tätige
7.047 7.300 7.500
0504 429 21 024 Nicht aufteilbare Personalkosten für Fachberaterinnen und
Fachberater für Deutsch
517 800 800
0504 632 21 024 Erstattungen für Versorgungslasten der Länder 13.482 15.000 15.000
0504 687 20 024 Leistungen an deutsche Auslandsschulen gemäß
§§11 und 12 ASchulG
198.713 207.000 213.500
0504 687 21 024 Aufwendungen für Auslandsdienstlehrkräfte und
Programmlehrkräfte
33.573 38.500 38.500
0504 687 22 024 Zuwendungen an Schulen im Ausland 24.123 11.100 14.914
0504 687 26 024 Zuschuss an das Sekretariat der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder für den Pädagogischen Austausch
dienst - Beratungsstelle für Gruppenreisen ausländischer
Schülerinnen und Schüler
1.371 1.500 1.300
0504 687 27 024 Aus- und Fortbildung, Förderung der internationalen Zusam
menarbeit und sonstige Ausgaben im schulischen Bereich
7.786 8.436 7.911
0504 Tgr. 03 Baumaßnahmen im kulturellen Bereich im Ausland (Baufonds)
0504 519 31 024 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 32 800 800
0504 539 39 024 Vermischte Verwaltungsausgaben 1.372 500 800
0504 711 31 024 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 328 4.000 3.400
0504 739 31 024 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten 7.453 12.000 10.000
0504 821 31 024 Erwerb von Liegenschaften im Ausland 0 0 0
0504 896 31 024 Zuschüsse zu Baumaßnahmen 10.701 11.000 10.000
0504 Tgr. 04 Allgemeine Auslandskulturarbeit (Institutionelle Förderung)
0504 518 42 165 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
4.382 4.540 4.540
0504 539 49 024 Vermischte Verwaltungsausgaben 0 0 0
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 281 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
0504 681 41 142 Stipendien für die Deutsche Kulturakademie Tarabya, Istanbul 218 235 235
0504 687 40 024 Goethe-Institut e.V., München - Betrieb und operative Mittel 229.544 224.700 228.700
0504 687 46 024 Alexander von Humboldt-Stiftung, Bonn - Betrieb und
operative Mittel
53.200 52.900 52.900
0504 687 47 024 Sonstige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger -
Betrieb
24.159 25.060 24.760
0504 687 48 024 Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V., Bonn - Betrieb
und operative Mittel
210.574 208.000 208.000
0504 712 41 011 Baumaßnahmen von mehr als 2 000 000 € im Einzelfall 0 0 0
0504 893 40 024 Goethe-Institut e.V., München - Investitionen 0 0 0
0504 893 47 024 Sonstige institutionell geförderte Zuwendungsempfänger -
Investitionen
2.760 0 0
0513 Deutsches Archäologisches Institut 43.741 40.550 40.550
06 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern 39.118 41.781 42.798
0603 Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene
0603 Tgr. 05 Förderung der deutschen Volksgruppen in Nordschleswig 16.980 17.450 17.717
0603 Tgr. 03 Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost-
und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolge
staaten der UdSSR
0603 684 32 249 Allgemeine Hilfen 20.802 23.331 24.081
0603 aus
896 32
249 Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die
deutschen Minderheiten
1.336 1.000 1.000
17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
41.987 48.900 47.980
1702 Allgemeine Bewilligungen
1702 aus
684 01
261 Internationale Jugendarbeit 17.501 19.900 19.500
1702 686 05 261 Deutsch-Israelisches Jugendwerk 974 2.000 1.964
1702 686 06 261 Deutsch-Griechisches Jugendwerk 3.000 3.588 3.523
1702 686 07 261 Deutsch-Französisches Jugendwerk 13.512 15.112 14.843
1702 686 08 261 Deutsch-Polnisches Jugendwerk 7.000 8.300 8.150
1702 686 02 261 Deutsch-Amerikanisches Jugendwerk 0 0 0
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
60.110 61.081 56.878
2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit
2301 685 01 023 Beruiche Aus- und Fortbildung 60.110 61.081 56.878
30 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
471.478 488.948 496.799
3002 Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung
3002 681 01 142 Studenten- und Wissenschaftsaustausch sowie internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperation
257.172 262.910 263.410
3002 681 21 144 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der
beruichen Bildung
9.336 12.648 12.638
3002 Tgr. 07 114 Europäische Schulen 23.550 25.758 26.158
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovations-
systems
3003 Tgr. 20 165 Max WeberStiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche
Institute im Ausland (MWS)
44.867 45.312 47.836
Finanzbericht 2026 Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes
– 282 –
Ausgaben des Bundes auf dem Gebiet der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik - in T€- (Fortsetzung)
Einzelplan
Kapitel Titel Funktion Zweckbestimmung Ist 2024 2. RegE 2025 RegE 2026
3003 687 72 139 Leistungen für sonstige europäische und internationale
Wissenschaftseinrichtungen
15.147 15.213 15.213
3003 687 73 153 Beitrag und Aufwendungsersatz an den Verein
"Villa Vigoni e.V."
2.685 2.159 2.159
3004 Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie
3004 687 02 165 Zusammenarbeit mit anderen Staaten einschließlich EU in den
Bereichen Bildung und Forschung
59.682 67.918 72.195
3004 687 03 165 Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit ausländischen
Forschungseinrichtungen und Unternehmen
12.461 12.100 12.100
3004 687 04 165 Stärkung Deutschlands im europäischen Forschungs- und
Bildungsraum 46.578 44.930 45.090
Gesamtsumme aller Einzelpläne 2.207.245 2.251.310 2.273.489
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des Bundes Finanzbericht 2026
– 283 –
Tabellen über Einnahmen und Ausgaben des
Bundes
8
Finanz- und
gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 285 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
8.1
Vermögen und Schulden des
Bundes
8.1.1
Vermögen und Schulden des Bundes 2024
Vermögen und Schulden des Bundes 2024
inMio.€ 01.01.2024 31.12.2024
AKTIVA
A. ANLAGEVERMÖGEN 397.161,90 412.045,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände *) - -
II. Sachanlagen *) - -
III. Finanzanlagen 397.161,90 412.045,50
1. Anteile an verbundenen Unternehmen und Einrichtungen 37.834,20 43.454,90
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Einrichtungen 20.872,60 16.295,70
3. Beteiligungen 24.312,00 25.188,00
4. Ausleihungen an Unternehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht 652,30 522,30
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 190.686,60 190.798,10
6. Sondervermögen ohne eigenverantwortliche Betriebsleitung 59.843,10 66.444,80
7. Sonstige Ausleihungen 62.961,10 69.341,70
B. UMLAUFVERMÖGEN 90.245,40 68.272,90
I. Vorräte - -
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.112,50 13.725,60
1. Forderungen aus Steuern - -
2. Forderungen aus Zuweisungen und Zuschüssen 70,70 74,80
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Einrichtungen sowie gegen Unter
nehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.473,40 1.716,60
4. sonstige Vermögensgegenstände 10.568,40 11.934,10
III. Wertpapiere des Umlaufvermögens 8.812,00 731,10
IV. Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 69.320,90 53.816,30
Summe Vermögen 487.407,30 480.318,40
Bedingte Forderungen 261,90 258,30
PASSIVA
A. RÜCKSTELLUNGEN 1.010.207,20 1.013.641,50
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpichtungen 866.649,30 902.952,60
2. Sonstige Rückstellungen 143.557,90 110.688,90
B. VERBINDLICHKEITEN 1.717.658,60 1.828.627,70
1. Anleihen und Obligationen 1.628.853,20 1.739.147,40
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.430,50 26.176,00
3. Verbindlichkeiten aus Zuweisungen und Zuschüssen 393,20 222,50
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Einrichtungen sowie ge
genüber Unternehmen und Einrichtungen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.506,70 25.446,10
5. sonstige Verbindlichkeiten 26.474,90 37.635,60
Summe Schulden 2.727.865,80 2.842.269,20
Vermögens-/Schuldensaldo -2.240.458,50 -2.361.950,70
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich bei der Summenbildung Differenzen ergeben.
Die mit einem Sternchen *) gekennzeichneten Positionen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden gegenwärtig nicht wertmäßig
nachgewiesen.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 287 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
8.1.2
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Ausgleichsfonds
für überregiona
le Vorhaben zur
Teilhabe
schwerbehin
derter Men
schen am Ar
beitsleben
Schwerbehinderten-Ausgleichs
abgabeverordnung (SchwbAV)
vom 28.März 1988 (BGBl.I
S.484) in der aktuellen Fassung.
Die Mittel für den Ausgleichs
fonds werden durch die Aus
gleichsabgabe nach §160 SGBIX
aufgebracht.
Eingliederung schwerbehin
derter Menschen in Arbeit und
Beruf.
185.081 185.081 116.250 -
Bundeseisen
bahnvermögen
Eisenbahnneuordnungsgesetz
vom 27.Dezember 1993 (BGBl.I
S.2378).
Betreuung des der Deutschen
Bahn AG zugewiesenen Perso
nals, Verwaltung und Verwer
tung der nicht bahnnotwen
digen Liegenschaften sowie
Übertragung aller bahnnot
wendigen Liegenschaften auf
die Deutsche Bahn AG.
6.474.358 6.471.502 535.557 18.925
Deutscher Bin
nenschifffahrts
fonds
Binnenschifffahrtsfondsgesetz
(BinSchFondsG) vom 26.Juni
2002 (BGBl.I S.2266), in der ak
tuellen Fassung sowie der Be
schluss der EU-Kommission vom
5.Oktober 2017 -C(2017)663.
Durchführung von Strukturbe
reinigungsmaßnahmen für die
Binnenschifffahrt und Förde
rung des Binnenschifffahrts
verkehrs.
67 126 5.268 -
Entschädi
gungseinrich
tung der Wert
papierhandels-
unternehmen
bei der Kredit
anstalt für Wie
deraufbau
(EdW)
Anlegerentschädigungsgesetz
(AnlEntG) §6 Absatz 1.
Die EdW hat die Aufgabe,
geschädigte Anleger zugeord
neter Institute zu entschädi
gen, wenn diese Institute nicht
mehr in der Lage sind,
ihren Verpichtungen aus
Wertpapiergeschäften nachzu
kommen.
15.098 2.205 125.405 2.214
Entschädi
gungsfonds
Gemeinsame Erklärung der bei
den deutschen Regierungen vom
15.Juni 1990 (Artikel 41 Absatz
1 Einigungsvertrag (EV); Anlage
III zum EV, Nr.13 c der genann
ten Erklärung), wonach die Mit
tel für die Entschädigungen nach
dem Gesetz in einem besonde
ren Fonds aufzubringen sind, so
wie §9 des Gesetzes über die
Entschädigung nach dem Gesetz
zur Regelung offener Vermögens
fragen (Entschädigungsgesetz -
EntschG) vom 27.September
1994 (BGBl.I S.2624 ff.) in der
aktuell geltenden Fassung.
Übernahme der Rechte und
Verpichtungen aus der
Durchführung des Entschädi
gungs- und des NS-Verfolgte
nentschädigungsgesetzes, des
Ausgleichsleistungsgesetzes,
einschließlich der nanziellen
Angelegenheiten des Vermö
gensgesetzes, des §4 Absatz
2 des DDR-Schuldbuchbe
reinigungsgesetzes, des Ver
triebenenzuwendungsgesetzes
sowie des Artikels 11 Entschä
digungs- und Ausgleichsleis
tungsgesetz und gem. §§1
und 2 DDR-Entschädigungser
füllungsgesetz.
12.475 12.475 16.029 1.887
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 288 –
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
ERP-Sonderver
mögen
Abkommen über wirtschaftliche
Zusammenarbeit zwischen den
Vereinigten Staaten von Amerika
und der Bundesrepublik Deutsch
land vom 15.Dezember 1949
(BGBl.1950 S.10), Gesetz über
die Verwaltung des ERP-Sonder
vermögens vom 26.Juni 2007
(BGBl.I S.1161) in der aktuell
geltenden Fassung.
Förderung der deutschen
Wirtschaft, insbesondere
Gründungs- und Nachfolge-,
Innovations-, Wachstums-
und Beteiligungsförderung.
844.378 625.132 25.126.185 922.430
Finanzmarkt-
stabilisierungs
fonds
Gesetz zur Errichtung eines
Finanzmarkt- und eines Wirt
schaftsstabilisierungsfonds (Sta
bilisierungsfondsgesetz) vom
17.Oktober 2008 (BGBl.I S.1982)
in der aktuellen Fassung.
Stabilisierung des Finanzmark
tes durch die Überwindung
von Liquiditätsengpässen und
der Schaffung von Rahmenbe
dingungen für eine Stärkung
der Eigenkapitalbasis von Fi
nanzinstituten.
22.889.064 22.889.064 59.128.918 80.227.515
Fonds nach §5
Mauergrunds
tücksgesetz
§5 Absatz 1 des Gesetzes über
den Verkauf von Mauer- und
Grenzgrundstücken an die frü
heren Eigentümer (Mauergrunds
tücksgesetz - MauerG) vom
15.Juli 1996 (BGBl.I S.980) in
der aktuellen Fassung. Der Fonds
wurde zum 31.Januar 2024 auf
gelöst.
Förderung von wirtschaftli
chen, sozialen und kulturellen
Zwecken in dem in Artikel
3 des Einigungsvertrages ge
nannten Gebiet.
8.193 8.193 - -
Investitions-
und Tilgungs
fonds
Gesetz zur Errichtung eines Son
dervermögens „Investitions- und
Tilgungsfonds“ vom 2.März 2009
(BGBl.I S.416, 417) in der aktuel
len Fassung.
Das Sondervermögen ITF war
ein wesentlicher Bestandteil
des am 14.Januar 2009 be
schlossenen Maßnahmenpa
kets „Pakt für Beschäftigung
und Stabilität in Deutschland
zur Sicherung der Arbeits
plätze, Stärkung der Wachs
tumskräfte und Modernisie
rung des Landes“. Aus dem
Sondervermögen wurden zu
sätzliche Maßnahmen zur
schnellen Konjunkturbelebung
nanziert. Seit dem 31.Dezem
ber 2011 darf das Sonder
vermögen keine Fördermittel
mehr bereitstellen.
275.947 275.947 1.033.803 18.120.118
Klärschlamm-
Entschädi
gungsfonds
Verordnung über
den Klärschlamm-Entschädi
gungsfonds (Klärschlamm-Ent
schädigungsverordnung - Klä
rEV) vom 20.Mai 1998 (BGBl.I
S.1048), in der aktuellen Fassung.
Schadensrechtlichen Absiche
rung von Risiken, die bei
der landwirtschaftlichen Ver
wertung von Klärschlamm
trotz Beachtung der Vorschrif
ten des Abfall- und Düngemit
telrechts nicht gänzlich ausge
schlossen werden können.
2.685 2.685 74.944 -
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 289 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Klima- und
Tranformations
fonds
Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens „Energie- und
Klimafonds“ vom 8.Dezember
2010 (BGBl.I S.1807). Mit dem
Zweiten Gesetz zur Änderung
des Gesetzes zur Errichtung eines
Sondervermögens "Energie- und
Klimafonds" vom 12.Juli 2022
(BGBl.I S.1144) wurde der EKF
in einen KTF weiterentwickelt.
Das Errichtungsgesetz wurde zu
letzt durch das Haushaltsnan-
zierungsgesetz 2024 vom 22.De
zember 2023 (BGBl.I Nr.412)
geändert.
Zweck ist die Klimaschutzzie
le nach dem Bundes-Klima
schutzgesetz effektiver errei
chen zu können und die
Transformation Deutschlands
zu einer nachhaltigen und kli
maneutralen Volkswirtschaft
zu unterstützen.
47.534.711 47.534.711 - -
Postbeamten
versorgungskas
se bei der Bun
desanstalt für
Post und Tele
kommunikation
Deutsche Bun
despost
(BAnst PT)
§15 Absatz 1 Postpersonalrechts
gesetz (PostPersRG) vom 14.Sep
tember 1994 (BGBl.I S.2325,
2353) sowie Gesetz zur Neu
ordnung der Postbeamtenversor
gungskasse (PVKNeuG) vom
21.November 2012 (BGBl.I
S.2299, Nr.54) jeweils in der ak
tuellen Fassung.
Versorgungs- und Beihilfeleis
tungen an ehemalige Beamte
des Sondervermögens Deut
sche Bundespost, des Teil
sondervermögens Deutsche
Bundespost POSTDIENST,
des Teilsondervermögens
Deutsche Bundespost POST
BANK und des Teilsonderver
mögens Deutsche Bundespost
TELEKOM sowie Beschäftigte
der Aktiengesellschaften, de
nen aus einem Beamtenver
hältnis Ansprüche auf Versor
gung zustehen, und deren
Hinterbliebene.
10.738.650 10.703.524 1.052.096 3.790.501
Restrukturie
rungsfonds für
Institute
Gesetz zur Errichtung eines Re
strukturierungsfonds für Kredit
institute vom 9.Dezember 2010
(BGBl.I S.1900, 1921), in seiner
aktuellen Fassung.
Stabilisierung des Finanzmark
tes. Die Aufgabe des Re
strukturierungsfonds umfasst
zudem die Erhebung von Bei
trägen für den einheitlichen
Abwicklungsfonds und die
Übertragung dieser Beiträge
auf den einheitlichen Abwick
lungsfonds.
6.429.458 6.426.158 2.565.256 4.399
Revolvingfonds Revolvingvertrag mit Anlagen
zwischen der Bank für Sozial
wirtschaft und dem Bundesminis
terium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, vom 12.De
zember 1974. Verlängerung des
Vertrages für den Revolvingfonds
ab dem 1.Januar 2020 für weitere
30 Jahre.
Langfristige Förderung der
freien Wohlfahrtspege durch
die Gewährung zinsloser Dar
lehen an zentrale Anstalten
und Einrichtungen der Spit
zenverbände der freien Wohl
fahrtspege.
12.737 3.326 178.131 -
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 290 –
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Sondervermö
gen Aufbauhilfe
Gesetz zur Errichtung eines Son
dervermögens „Aufbauhilfe“ und
zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz) vom 15.Juli
2013 (BGBl.I S.2401), zuletzt
geändert durch Art. 12 des
Gesetzes vom 14.August 2017
(BGBl.I S.3122). Die zur Umset
zung des Gesetzes erforderliche
Verordnung der Bundesregierung
ist nach Zustimmung durch den
Bundesrat am 18.August 2013 in
Kraft getreten (BGBl I S.3233).
Finanzierung der Hilfen für
Betroffene sowie der Maßnah
men des Wiederaufbaus in
geschädigten Regionen, um
die durch das Hochwasser
von Mitte Mai bis Anfang Ju
li 2013 entstandenen großen
Schäden bei Privathaushalten,
Unternehmen sowie der Infra
struktur von Bund, Ländern
und Kommunen zu beseitigen.
724.230 724.230 - -
Sondervermö
gen Aufbauhilfe
2021
Aufbauhilfefonds-Errichtungsge
setz 2021 (AufbhEG 2021) vom
10.September 2021 (BGBl.I
S.4147).
Leistung von Hilfen in
den vom Starkregen und
Hochwasser im Juli 2021
betroffenen Bundesländern
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-
Westfalen, Bayern, Sachsen
zur Beseitigung der hierdurch
entstandenen Schäden bei Pri
vathaushalten, Unternehmen
sowie an der zerstörten Infra
struktur von Bund, Ländern
und Kommunen.
1.414.565 1.414.565 - -
Sondervermö
gen Ausbau
ganztägiger Bil
dungs- und Be
treuungsange
bote für Kinder
im Grundschul
alter
Gesetz zur Errichtung des Son
dervermögens „Ausbau ganztä
giger Bildungs- und Betreu
ungsangebote für Kinder im
Grundschulalter“- Ganztagsnan-
zierungsgesetz - (GaFG) vom
9.Dezember 2020 (BGBl.I
S.2865), in der aktuell geltenden
Fassung.
Gewährung von Finanzhilfen
gem. Art. 104c GG an die
Länder für gesamtstaatlich be
deutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Ge
meindeverbände) in den quan
titativen und qualitativen Aus
bau ganztägiger Bildungs- und
Betreuungsangebote zur Um
setzung des Rechtsanspruchs
auf Ganztagsbetreuung im
Grundschulater.
2.009.952 2.009.952 - -
Sondervermö
gen Bundes
wehr
Gesetz zur Finanzierung derBun
deswehr und zur Errichtung
eines "SondervermögensBundes
wehr" (Bundeswehrnanzierungs-
und sondervermögensgesetz -
BwFinSVermG) vom 1.Juli 2022
(BGBl.I S.1030).
Stärkung der Bündnis und
Verteidigungsfähigkeit und ab
dem Jahr 2022 Schließung der
Fähigkeitslücken der Bundes
wehr, um damit auch den
deutschen Beitrag zu den gel
tenden NATO-Fähigkeitszielen
gewährleisten zu können. Fi
nanzierung bedeutsamer Aus
rüstungsvorhaben der Bundes
wehr, insbesondere komplexer
überjähriger Maßnahmen.
17.172.477 17.172.477 - 22.977.582
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 291 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Sondervermö
gen Digitale
Infrastruktur
Gesetz zur Errichtung des
Sondervermögens „Digitale In
frastruktur“ (Digitalinfrastruktur
fondsgesetz – DIFG) vom 17.De
zember 2018 (BGBl.I S.2525).
Das Sondervermögen wurde zum
30.März 2024 aufgelöst.
Förderung von Investitionen
zur Unterstützung des Aus
baus von Gigabit- und Mo
bilfunknetzen insbesondere in
ländlichen Regionen und Ge
währung von Finanzhilfen für
gesamtwirtschaftlich bedeut
same Investitionen der Länder
und Gemeinden (Gemeinde
verbände) in die bildungsbezo
gene digitale Infrastruktur für
Schulen.
4.071.845 4.071.845 - -
Sondervermö
gen Kinderbet
reuungsausbau
Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens „Kinderbetreu
ungsausbau“ (Kinderbetreuungs
nanzierungsgesetz) vom 18.De
zember 2017 (BGBl.I S.3022)
sowie Gesetz über Finanzhilfen
des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (Kita
FinHG) vom 10.Dezember 2008
(BGBl.I S.2403, 2407) jeweils in
der aktuell geltenden Fassung.
Förderung des Ausbaus der
Kindertagesbetreuung im Be
reich von Kindertageseinrich
tungen und Kindertagespege
durch Finanzhilfen des Bun
des für unter 3-jährige Kinder
(Investitionsprogramme 1-3)
bzw. für Kinder bis zum
Schuleintritt (Investitionspro
gramme 4 und 5).
287.436 287.436 - -
Sondervermö
gen Kommunal
investitionsför
derungsfonds
Gesetz zur Errichtung eines
Sondervermögens "Kommunalin
vestitionsförderungsfonds" (KInv
FErrG) vom 24.Juni 2015 (BGBl.I
S.974) in der aktuell geltenden
Fassung.
Finanzhilfen zur Förderung
von Investitionen nanz-
schwacher Kommunen.
1.511.679 1.511.679 - -
Treuhandver
mögen für den
Bergarbeiter
wohnungsbau
Gesetzes zur Förderung des
Bergarbeiterwohnungsbaues im
Kohlenbergbau vom 23.Oktober
1951 (BGBl.I S.865) und vom
4.Mai 1957 (BGBl.I S.418), in
der Neufassung des Bergarbei
terwohnungsbaugesetzes (BergA
rbWoFöG) vom 25.Juli 1997
(BGBl.I. S.1942), zuletzt geän
dert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 8.Dezember 2007 (BGBl.I
S.2812).
Das Treuhandvermögen dien
te der zusätzlichen Befriedi
gung des Wohnungsbedarfs
der Arbeitnehmer im Kohlen
bergbau innerhalb der ein
zelnen Kohlenbezirke. Aus
dem Treuhandvermögen wer
den seit 1997 keine Bewilli
gungen mehr gewährt.
30.287 10.813 334.885 334.585
Versorgungs
fonds des Bun
des
§14 ff. des Versorgungsrücklage
gesetzes (VersRücklG) in der Fas
sung der Bekanntmachung vom
27.März 2007 (BGBl.I S.482)
i.V. mit der Versorgungsfondszu
weisungsverordnung (VfzV) vom
11.April 2007 (BGBl.I S.549),
beide zuletzt geändert durch Arti
kel 1 des Gesetzes vom 5.Januar
2017 (BGBl.I S.17).
Finanzierung der Versorgungs
ausgaben für Beamtinnen
und Beamte, Richterinnen
und Richter sowie Berufs
soldatinnen und Berufssolda
ten und Beschäftigte, denen
eine Anwartschaft nach be
amtenrechtlichen Vorschriften
und Grundsätzen gewährleis
tet wird, deren Dienstverhält
nis zum Bund oder einer
bundesunmittelbaren Körper
schaft, Anstalt oder Stiftung
mit Dienstherrenfähigkeit erst
mals nach dem 31.Dezember
2006 begründet worden ist.
3.858.349 3.835.393 16.147.223 -
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 292 –
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Versorgungs
rücklage des
Bundes
Versorgungsrücklagegesetz (Ver
sRücklG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.März
2007 (BGBl.I S.482) in seiner ak
tuellen Fassung.
Entlastung der Versorgungs
ausgaben (Versorgungsauf
wendungen und Beihilfen)
für Beamtinnen und Beamte,
Richterinnen und Richter so
wie Berufssoldatinnen und Be
rufssoldaten zur Entlastung
der öffentlichen Haushalte.
4.135.779 4.115.295 23.302.072 -
Vorsorge für
Schlusszahlun
gen für inati-
onsindexierte
Bundeswertpa
piere
Gesetz zur Errichtung des
Sondervermögens „Vorsorge
für Schlusszahlungen für in
ationsindexierte Bundeswertpa
piere“ (Schlusszahlungsnanzie-
rungsgesetz - SchlussFinG) vom
6.Juli 2009 (BGBl.I S.1702).
Vorsorge für die Inationsent-
wicklung während der Laufzeit
von inationsindexierten Bun
deswertpapieren durch Zufüh
rung von Ermächtigungen aus
dem Bundeshaushalt.
2.050.112 2.050.112 - -
Wirtschaftssta
bilisierungs
fonds
Gesetz zur Errichtung eines
Finanzmarkt- und eines Wirt
schaftsstabilisierungsfonds (Sta
bilisierungsfondsgesetz - StFG)
vom 17.Oktober 2008 (BGBl.I
S.1982) in der aktuellen Fassung.
Stabilisierung von Unterneh
men der Realwirtschaft durch
Überwindung von Liquidität
sengpässen und durch Schaf
fung von Rahmenbedingungen
für eine Stärkung der Kapi
talbasis von Unternehmen,
deren Bestandsgefährdung er
hebliche Auswirkungen auf
die Wirtschaft, die techno
logische Souveränität, Ver
sorgungssicherheit, kritische
Infrastruktur oder den Ar
beitsmarkt in Deutschland
hätte.
15.383.884 15.383.884 22.595.853 22.343.931
Wirtschaftssta
bilisierungs
fonds Abschnitt
2 Teil 3: Abfede
rung der Folgen
der Energiekrise
Gesetz zur Errichtung eines
Finanzmarkt- und eines Wirt
schaftsstabilisierungsfonds (Sta
bilisierungsfondsgesetz - StFG)
vom 17.Oktober 2008 (BGBl.I
S.1982), das zuletzt durch Art.
11 des Gesetzes vom 22.Febru
ar 2023 (BGBl.2023 I Nr.51)
geändert worden ist. Mit den
Änderungen des StFG, die am
4.November 2022 in Kraft getre
ten sind, wurde im neuen Ab
schnitt 2 Teil 3 die Abfederung
der Folgen der Energiekrise gere
gelt. Der Fonds wurde mit Ablauf
des Jahres 2023 aufgelöst.
Finanzierung eines Maßnah
menpaketes der Bundesregie
rung zur Abfederung der
Folgen der Energiekrise, ins
besondere von Preissteigerun
gen beim Bezug von Gas und
Strom in Deutschland.
- - - -
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 293 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Sonder- und Treuhandvermögen des Bundes (Fortsetzung)
Bezeichnung Rechtsgrundlage
Errichtungsgesetz Aufgabenstellung
Ist 2024 Bestand 31.12.2024
Einnahmen Ausgaben Vermögen Schulden
- in Tsd.€- - in Tsd.€-
Zweckvermögen
bei der Deut
schen Postbank
AG
Gesetz zur Förderung der ländli
chen Siedlung vom 15.Mai 1953
(BGBl.I S.224), das Gesetz über
die Zusammenlegung der Deut
schen Landesrentenbank und der
Deutschen Siedlungsbank vom
27.August 1965 (BGBl.I S.1001),
das Gesetz über die Umwandlung
der Deutschen Siedlungs- und
Landesrentenbank in eine Ak
tiengesellschaft (DSL Bank-Um
wandlungsgesetz - DSLBUmwG)
in der Fassung vom 16.Dezem
ber 1999 (BGBl.I S.2441), zu
letzt geändert durch Artikel 11
des Gesetzes zur Ausübung von
Optionen der EU-Projektverord
nung und zur Anpassung weiterer
Finanzmarktgesetze vom 10.Ju
li 2018 (BGBl.I S.1114) sowie
ein Treuhandvertrag vom 12.Mai
2000 zwischen dem Bundesminis
terium für Ernährung und Land
wirtschaft (BMEL) und der Post
bank AG über die Verwaltung des
Treuhandvermögens.
Gegenstand des Zweckver
mögens war zunächst die
Eingliederung von aus der
Landwirtschaft stammende
Vertriebene, Flüchtlinge und
Spätaussiedler. Heute dient es
der Strukturverbesserung des
ländlichen Raums einschließ
lich der ländlichen Siedlung
und der Verbesserung der In
frastruktur und des Umwelt
schutzes.
8.158 7.895 29.112 -
Zweckvermögen
bei der Land
wirtschaftlichen
Rentenbank
Gesetz über das Zweckvermö
gen des Bundes bei der
Landwirtschaftlichen Rentenbank
(ZweckVG) vom 12.August 2005
(BGBl.I S.2363) in der aktuellen
Fassung.
Förderung von Innovationen
in der Landwirtschaft, der
Forstwirtschaft, dem Garten
bau und der Fischerei.
12.569 7.216 168.527 402
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 294 –
8.1.3
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen des Bundes in Mio. Euro
Zweckbestimmung der Gewährleistung und gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage Höhe abzüglich
Schäden
Ausnutzung
31.12.2024
verfügbar
31.12.2024
Gewährleistungen des Bundes gemäß Haushaltsgesetz 2024
§3 Abs.1 S.1 Nr.
1. Ausfuhren (Exportkreditgarantien [sog. Hermesdeckungen]) 140.000,00 0,00 111.034,43 28.965,57
2. Garantien für nicht ausfuhrgebundene Kredite an ausländische
Schuldner, Direktinvestitionen im Ausland u. Kredite der
Europäischen Investitionsbank (EIB) an Schuldner außerhalb
der Europäischen Union 70.000,00 0,00 38.988,11 31.011,89
3. Gewährleistungen für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben der Fi
nanziellen Zusammenarbeit und des internationalen Klimaschut
zes 38.750,00 0,00 32.587,71 6.162,29
4. Garantien für Kredite zur Finanzierung von Marktordnungs- und
Bevorratungsmaßnahmen 700,00 0,00 0,00 700,00
5. Bürgschaften für die Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke im
Inland 650.000,00 5.003,57 225.666,99 419.329,44
6. Gewährleistungen ggü. internationalen Finanzinstitutionen u.
Fonds 85.000,00 0,00 80.602,94 4.397,06
7. Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen der
Treuhandanstalt-Nachfolgeeinrichtungen 1.010,00 0,00 1.009,44 0,56
8. Zinsausgleichsgarantien 15.000,00 0,00 15.000,00 0,00
Summe der Gewährleistungen gemäß Haushaltsgesetz 2024 1.000.460,00 5.003,57 504.889,63 490.566,80
Gewährleistungen des Bundes gemäß weiterer Gesetze
1. Garantien für Kredite an Griechenland gemäß dem
Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 7.Mai 2010 22.400,00 0,00 22.400,00 0,00
2. Garantien gemäß dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistun
gen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
vom 22.Mai 2010 211.045,90 0,00 86.777,61 124.268,29
3. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung
bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im
Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungs
gesetz – SURE-GewährlG) vom 10.Juli 2020 6.383,82 0,00 6.383,82 0,00
Summe der Gewährleistungen des Bundes gemäß weitere Gesetze 239.829,72 0,00 115.561,43 124.268,29
Summe der Gewährleistungen des Bundes (ohne Sondervermögen) 1.240.289,72 5.003,57 620.451,06 614.835,09
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen der
Sondervermögen des Bundes
Bürgschaften des Bundeseisenbahnvermögens 1,20 0,00 1,20 0,00
davon:
zu Gunsten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften
(Hypothekendarlehen, §3 WoBauG von 1956 [1994]) 0,90 0,00 0,90 0,00
zu Gunsten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften
(Hypothekendarlehen, §3 WoBauG von 1956 [1994]) 0,30 0,00 0,30 0,00
Gewährleistungen des ERP-Sondervermögens gemäß
§4 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 4.338,00 0,00 0,00 4.338,00
Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds 401.083,52 0,00 1.053,52 400.000,00
davon:
gemäß §6 Stabilisierungsfondsgesetz 400.000,00 0,00 0,00 400.000,00
gemäß §8a Stabilisierungsfondsgesetz 1.083,52 0,00 1.083,52 0,00
Garantien des Restrukturierungsfonds gemäß
§6 Restrukturierungsfondsgesetz 0,00 0,00 0,00 0,00
Garantien und Gewährleistungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
gemäß §21 Stabilisierungsfondsgesetz 100.000,00 0,00 0,00 100.000,00
Summe der Gewährleistungen der Sondervermögen des Bundes 505.422,72 0,00 1.054,72 504.338,00
Gesamtsumme 1.745.712,44 5.003,57 621.505,78 1.119.173,09
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 295 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich Differenzen bei der Summenbildung ergeben.
Es sind nur so genannte endgültige Schäden gelistet, bei denen mit keinem Rückuss mehr gerechnet wird. Die Schäden, insbesondere auch Umschuldun
gen, sind in den Ausnutzungsbeträgen enthalten, obwohl sie kein Ausgaberisiko mehr darstellen.
Entwicklung der Ausnutzung der Ermächtigungsrahmen in Mio. Euro
Zweckbestimmung der Gewährleistung und gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage
Ausnutzung
01.01.2024 Zugang Abgang Ausnutzung
31.12.2024
Gewährleistung des Bundes gemäß Haushaltsgesetz 2024
§3 Abs.1 S.1 Nr.
1. Ausfuhren (Exportkreditgarantien [sog. Hermesdeckungen]) 113.079,56 10.270,88 12.316,01 111.034,43
2. Garantien für nicht ausfuhrgebundene Kredite an ausländische
Schuldner, Direktinvestitionen im Ausland und Kredite
der Europäischen Investitionsbank (EIB) an Schuldner außerhalb
der Europäischen Union 39.756,60 2.935,91 3.704,40 38.988,11
davon:
Ungebundene Finanzkredite 6.342,01 1.402,05 598,07 7.145,98
Direktinvestitionen im Ausland 32.596,12 1.533,86 3.106,32 31.023,65
Kredite der Europäischen Investitionsbank 788,85 0,00 0,00 788,85
Kapitalbeteiligung der KfW am Europäischen Investitionsfonds 29,62 0,00 0,00 29,62
3. Gewährleistungen für Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau
für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben der
Finanziellen Zusammenarbeit und des internationalen
Klimaschutzes 31.602,66 4.005,96 3.020,91 32.587,71
4. Garantien für Kredite zur Finanzierung von Marktordnungs- und
Bevorratungsmaßnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Gewährleistungen für die Binnenwirtschaft und sonstige Zwecke
im Inland 355.653,59 22.041,27 152.027,88 225.666,99
davon:
zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe 161.775,16 10.770,57 45.678,43 1.268.767,29
zur Förderung des Verkehrswesens 4.648,69 0,00 0,00 4.648,69
zur Förderung von Investitionen in die Herstellung von Produkten
zur Vermeidung von Umweltbelastungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Maßnahmen für die Landwirtschaft 1.051,04 -91,58 2,18 957,27
zur Förderung der Fischwirtschaft 16,67 -8,26 1,92 6,49
zur Abdeckung von Haftpichtrisiken beim Umgang mit Kern
brennstoffen im Anwendungsbereich des Atomgesetzes 8.827,52 521,13 450,41 8.898,24
für Zollgarantien 3,15 0,00 0,00 3,15
zur Abdeckung von Haftpichtrisiken bei Ausstellungen im Bereich
Kunst und Kultur 1.119,01 1.139,56 1.261,99 996,58
zur Förderung von Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen 0,00 0,00 0,00 0,00
für verwahrungsbedingte Haftpichtrisiken der Kunstwerke des
Gurlitt-Nachlasses 25,00 0,00 25,00 0,00
Zukunftsfonds 0,00 0,00 0,00 0,00
Gasspeichergesetz 20.000,00 0,00 0,00 20.000,00
Liquiditätsunterstützung der Energiewirtschaft 100.000,00 0,00 100.000,00 0,00
Fremdkapitalnanzierungen von privaten Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
Finanzierung von Bau und Betrieb von Liqueed Natural Gas-
Terminals und Floating Storage and Regasication Units 0,00 9.404,81 287,61 9.117,20
Konverterplattenformbau Onshore 0,00 0,00 0,00 0,00
Rohstofffonds 0,00 0,00 0,00 0,00
Bestehende Gewährleistungen auf Grund von Ermächtigungen
früherer Haushaltsgesetze 18.667,34 5,05 1.000,33 17.672,07
für Unvorhergesehenes, Notmaßnahmen 39.520,00 300,00 3.320,00 36.500,00
6. Gewährleistungen gegenüber internationalen Finanzinstitution
und Fonds 75.511,91 5.100,80 9,77 80.602,94
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 296 –
Entwicklung der Ausnutzung der Ermächtigungsrahmen in Mio. Euro (Fortsetzung)
Zweckbestimmung der Gewährleistung und gesetzliche
Ermächtigungsgrundlage
Ausnutzung
01.01.2024 Zugang Abgang Ausnutzung
31.12.2024
7. Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen der
Treuhandanstalt-Nachfolgeeinrichtungen 1.009,44 0,00 0,00 1.009,44
8. Zinsausgleichsgarantien 15.000,00 0,00 0,00 15.000,00
Summe der Gewährleistungen gemäß Haushaltsgesetz 2024 631.613,77 44.354,82 171.078,97 504.889,63
Gewährleistungen des Bundes gemäß weiterer Gesetze
1. Garantien für Kredite an Griechenland gemäß dem
Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz vom 7.Mai 2010 22.400,00 0,00 0,00 22.400,00
2. Garantien gemäß dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistun
gen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
vom 22.Mai 2010 89.151,95 0,00 2.374,35 86.777,61
3. Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines
Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung
bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im
Anschluss an den COVID-19-Ausbruch (SURE-Gewährleistungs
gesetz – SURE-GewährlG) vom 10.Juli 2020 6.383,82 0,00 0,00 6.383,82
Summe der Gewährleistungen des Bundes gemäß weiterer Gesetze 117.935,77 0,00 2.374,35 115.651,43
Summe der Gewährleistungen des Bundes (ohne Sondervermögen) 749.549,54 44.354,82 173.453,32 620.451,06
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen der
Sondervermögen des Bundes
Bürgschaften des Bundeseisenbahnvermögens 1,30 0,00 0,10 1,20
davon:
zu Gunsten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften
(Hypothekendarlehen, §3 WoBauG von 1956 [1994]) 0,90 0,00 0,00 0,90
zu Gunsten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften
(Schuldscheindarlehen, §3 WoBauG von 1956 [1994]) 0,40 0,00 0,10 0,30
Gewährleistungen des ERP-Sondervermögens
gemäß §4 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023 0,00 0,00 0,00 0,00
Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds 286,57 796,95 0,00 1.083,52
davon:
gemäß §6 Stabilisierungsfondsgesetz 0,00 0,00 0,00 0,00
gemäß §8a Stabilisierungsfondsgesetz 286,57 796,95 0,00 1.083,52
Garantien des Restrukturierungsfonds gemäß
§6 Restrukturierungsfondsgesetz 0,00 0,00 0,00 0,00
Garantien und Gewährleistungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
gemäß §21 Stabilisierungsfondsgesetz 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Gewährleistungen der Sondervermögen des Bundes 287,87 796,95 0,10 1.084,72
Gesamtsumme 749.837,41 45.151,77 173.453,42 621.535,78
Erläuterungen zur Tabelle:
Die Zahlen sind im Interesse der Übersichtlichkeit gerundet. Dadurch können sich Differenzen bei der Summenbildung ergeben.
Bei Maßnahmen für die Landwirtschaft und zur Förderung der Fischwirtschaft erfolgte eine Anpassung des Obligo aufgrund buchhalterischer Korrektur
buchungen im Bereich der Bürgschaftsbanken.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 297 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Erläuterungen zu den Haftungsverhältnissen:
Mit der Übernahme von Bürgschaften, Garantien und
sonstigen Gewährleistungen hat der Bund die Mög
lichkeit, haushaltsschonend förderungswürdige oder
im staatlichen Interesse liegende Vorhaben, Projekte
und Programme zu unterstützen. Das gilt auch für
die Sondervermögen des Bundes. Das jährliche Haus
haltsgesetz und weitere spezialgesetzliche Regelungen
legen den zur Verfügung stehenden Ermächtigungs
rahmen fest.
Zum Jahresende 2024 wurde der zur Verfügung ste
hende Ermächtigungsrahmen für die Übernahme von
Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleis
tungen durch den Bund und seine Sondervermögen in
Höhe von 621,54 Mrd. Euro (Vorjahr: 749,84 Mrd. Eu
ro) ausgenutzt. Das entspricht ca. 50,0 % des gesam
ten Ermächtigungsrahmens. Neue Deckungen wurden
insgesamt in Höhe von 45,15 Mrd. Euro übernommen
und Gewährleistungen in Höhe von 173,45 Mrd. Eu
ro enthaftet. Bürgschaften, Garantien und Gewährleis
tungen sind als Eventualverbindlichkeiten „unter der
Bilanz“ darzustellen.
Die folgenden Abschnitte erläutern die einzelnen Ga
rantien, Gewährleistungs- und Bürgschaftstatbestän
de.
Gewährleistungen des Bundes gemäß Haushalts
gesetz 2024 §3 Abs.1 Satz 1
Nr.1: Ausfuhren
(Exportkreditgarantien, sog. Hermesdeckungen)
Mit diesen Gewährleistungen schützt der Bund deut
sche Exporteure und deutsche Exporte nanzieren-
de Kreditinstitute gegen die mit förderungswürdigen
Ausfuhrgeschäften verbundenen, im Ausland liegen
den Risiken des Forderungsausfalls ab. Es können
auch Gewährleistungen in Form von Rückversiche
rungen gegenüber anderen staatlichen Exportversi
cherern übernommen werden, soweit entsprechende
Rückversicherungsabkommen bestehen. Der Gewähr
leistungsnehmer ist mit einer Selbstbeteiligung von
grundsätzlich 5% bis 15% beteiligt.
Nr.2: Garantien für nicht ausfuhrgebundene Kredite
an ausländische Schuldner, Direktinvestitionen im
Ausland und Kredite der Europäischen Investitions
bank (EIB) an Schuldner außerhalb der Europäischen
Union
Garantien für Kredite an ausländische Schuldner
Für Kredite an ausländische Schuldner können Ge
währleistungen übernommen werden, wenn dies
der Finanzierung förderungswürdiger Vorhaben dient
oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundes
republik Deutschland ist (Ungebundene Finanzkredi
te). Als förderungswürdig angesehen werden dabei
Projekte, die der Sicherung der Rohstoffversorgung
Deutschlands dienen, sowie Kredite zur Förderung
und zum Auau des Mittelstandes in ausgewählten
Staaten.
Garantien für Direktinvestitionen im Ausland
Mit diesen Gewährleistungen sichert der Bund deut
sche Investitionen im Ausland - vor allem in Schwel
len- und Entwicklungsländern - gegen politische
Risiken im Anlageland ab (z.B. Enteignung, Trans
ferbeschränkungen, Krieg). Voraussetzung für die Ab
sicherung dieser Risiken ist neben der Förderungs
würdigkeit der Investitionen das Vorliegen eines
ausreichenden Rechtsschutzes, vorzugsweise begrün
det durch bilaterale völkerrechtliche „Verträge zur
Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Direkt
investitionen“ (Investitionsförderungs- und -schutz
verträge) und die risikomäßige Vertretbarkeit der Absi
cherung.
Garantien für Kredite der Europäischen Investitions
bank an Schuldner außerhalb der EU
Die Bundesrepublik Deutschland hat zusammen mit
den anderen Mitgliedstaaten der EU selbstschuldneri
sche Bürgschaften für Kredite der EIB an die assozi
ierten Staaten der EU im Rahmen des so genannten
Lomé-Abkommens (AKP-Staaten) sowie im Folgeab
kommen von Cotonou übernommen.
Bestehende Gewährleistungen aufgrund der Ermächti
gung früherer Haushaltsgesetze
Die KfW hat sich auf deutscher Seite an dem
1994 gegründeten Europäischen Investitionsfonds be
teiligt und als Gründungsmitglied ein Kapital von
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 298 –
30 Mio. ECU gezeichnet. Die dadurch entstehenden
Risiken sind durch die Bundesgarantie abgesichert. Es
wurden keine Garantien bei den folgenden Kapitaler
höhungen ausgestellt.
Nr.3: Gewährleistung für Kredite der KfW für ent
wicklungspolitisch förderungswürdige Vorhaben der
Finanziellen Zusammenarbeit und des internationa
len Klimaschutzes
Mit dieser Ermächtigung können Kredite der KfW
für entwicklungspolitisch förderungswürdige Vorha
ben verbürgt werden. Zur Finanzierung dieser Projek
te werden die zu verbürgenden Kredite der KfW mit
Darlehen aus Mitteln der Finanziellen Zusammenar
beit aus dem Bundeshaushalt (Einzelplan 23) kombi
niert oder durch Zinszuschüsse verbilligt. Weiterhin
können auch Gewährleistungen für Förderkredite der
KfW, bei denen keine Kombination von Haushaltsmit
teln erfolgt sowie für zinsverbilligte Kredite der KfW
für Vorhaben des internationalen Klima- und Umwelt
schutzes übernommen werden. Dabei sind die Kriteri
en für die öffentliche Entwicklungshilfe zu erfüllen.
Bestehende Gewährleistungen aufgrund der Ermächti
gung früherer Haushaltsgesetze
An den „Clean Technology Fund“ und an die „In
frastructure Crisis Facility“ der Weltbankgruppe sind
zinsverbilligte KfW-Kredite abgesichert worden.
Nr.4: Garantien für Kredite zur Finanzierung von
Marktordnungs- und Bevorratungsmaßnahmen
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
(BLE) benötigt für Kredite zur Finanzierung des Wertes
der intervenierten und bevorrateten Waren eine Bun
desgarantie, um sich günstig zu renanzieren. Hierfür
ist ein Gewährleistungsrahmen in Höhe von 700 Mio.
Euro ausreichend. Der für die Vornanzierung von
EU-Maßnahmen nach Art. 4 Abs. 1 VO (EG) 1306/2013
benötigte Kreditbedarf wird auf der Grundlage einer
Ermächtigung im Haushaltsgesetz unmittelbar durch
den Bund über Kassenverstärkungskredite gedeckt, die
an die BLE in Form von Liquiditätshilfen weitergeleitet
werden (§2 Abs. 10 i.V.m. §12 Abs. 6 HG2024).
Nr.5: Gewährleistungen für die Binnenwirtschaft
und sonstige Zwecke im Inland
Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen
Wirtschaft und der freien Berufe
Zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der
freien Berufe können Gewährleistungen übernommen
werden, wenn eine anderweitige Finanzierung nicht
möglich ist, ein allgemeines volkswirtschaftliches Inte
resse an der Durchführung der Maßnahmen besteht
und es sich um ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept
handelt. Als Konstante bei der Förderung der gewerbli
chen Wirtschaft zählen hierzu seit Jahrzehnten auch
die Rückbürgschaften und -garantien des Bundes zu
gunsten der Bürgschaftsbanken in den Bundesländern
sowie parallele Bürgschaften des Bundes und der Bun
desländer im Großbürgschaftsbereich.
Zukunftsfonds
Die Bundesregierung hat beschlossen, unter der Be
zeichnung „Zukunftsfonds“ verschiedene Maßnahmen
zur Förderung von Zukunftstechnologien zu bündeln.
Die übergeordnete Verwaltung des Zukunftsfonds so
wie einen Teil der Maßnahmen unter dem Zukunfts
fonds mit einem Volumen von insgesamt 10 Mrd. Euro
hat die Bundesregierung der KfW mit Schreiben vom
24.März 2021 gemäß §2 Abs. 4 KfW-Gesetz zugewie
sen (Zuweisungsgeschäft).
Gewährleistungen zur Förderung des Verkehrswe
sens
Zur Förderung des Verkehrswesens können Bürgschaf
ten übernommen werden, wenn das Risiko vertretbar
ist.
Gewährleistungen zur Förderung von Investitionen
in die Herstellung von Produkten zur Vermeidung
von Umweltbelastungen
Die KfW hat bis zum 31. Dezember 2003 über Haus
banken zinsverbilligte Kredite an kleine und mittlere
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Um
weltschutzvorhaben gewährt. Der Bund hat hierfür
eine Teilhaftung übernommen. Das Programm ist ab
gewickelt und 2022 beendet worden.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 299 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Gewährleistungen für die Landwirtschaft
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) kön
nen nach Maßgabe des Agrarinvestitionsförderungs
programms (AFP) für Kapitalmarktdarlehen von den
Ländern anteilige modizierte Ausfallbürgschaften
mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren übernom
men werden. Der Bund übernimmt hierfür eine Ga
rantie von 60 Prozent. Bürgschaften werden in den
neuen Ländern seit 1991 und in den alten Ländern seit
2005 angeboten. Im Zuge der Beratungen zum GAK-
Rahmenplan 2005 wurde die Bürgschaftsgewährung
zunächst bis zum 31. Dezember 2007 befristet und im
Anschluss jeweils verlängert. Derzeit endet die Lauf
zeit der Gewährleistung des Bundes am 31. Dezember
2043. Die für die Bürgschaftsregelung zur Verfügung
gestellte Summe beträgt derzeit rd. 1 Mrd. Euro für alle
Bundesländer.
Zur Absicherung der Landwirtschaftlichen Renten
bank im Zusammenhang mit vom Bund in Auftrag
gegebenen Bürgschaftsprogrammen für Liquiditätssi
cherungsdarlehen war bis zum 31.Dezember 2024
ein Gewährleistungsrahmen vorgesehen. Eine Verlän
gerung und Weiterführung dieser Maßnahmen bis
zum 31.Dezember 2025 wird mit der Verabschiedung
des Haushaltsgesetzes 2025 angestrebt. Der Gewähr
leistungsrahmen für Bürgschaftsprogramme für Liqui
ditätssicherungsdarlehen zugunsten von Betrieben, die
von der Afrikanischen Schweinepest, der Corona-Pan
demie oder dem Ukraine-Krieg betroffen sind, ist de-
niert.
Bürgschaften zur Förderung der Fischwirtschaft
Zur Förderung der Fischwirtschaft werden den Bürg
schaftsbanken in den Bundesländern globale Rück
bürgschaften gewährt.
Gewährleistungen zur Abdeckung von Haftpichtri-
siken beim Umgang mit Kernbrennstoffen im An
wendungsbereich des Atomgesetzes
Der Bund kann zur Abdeckung von Haftpichtrisi-
ken, die sich insbesondere aus Tätigkeiten ergeben,
die in den Anwendungsbereich des Atomgesetzes oder
der aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsver
ordnungen fallen, Garantien übernehmen, soweit da
durch eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln vermie
den wird. Die Garantien dienen als kostensparendes
Substitut und ersparen insofern Haushaltsmittel, da
andernfalls beispielsweise Prämien für eine sonst sepa
rat abzuschließende Haftpichtversicherung anfallen
würden.
Neben der stetigen Aufnahme neuer Garantien sei
tens des Bundes, wird der Bundesbestand durch die
Verlängerung der Laufzeiten, Anpassung der versiche
rungsrechtlich relevanten Tatbestandsmerkmale oder
eine Erhöhung/Verminderung der erforderlichen De
ckungsvorsorgebeträge bis zur Rückgabe ausgelaufe
ner Garantien fortlaufend aktualisiert.
Zollgarantien
Zugunsten von Personen, die vom Bund an deutsche
Auslandsvertretungen entsandt oder im Rahmen der
Auslandskulturarbeit des Bundes ins Ausland entsandt
oder vermittelt werden, sowie zugunsten von Perso
nen, die von der Germany Trade and Invest - Gesell
schaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
mbH (GTAI) ins Ausland entsandt werden, werden
für ihre Verpichtungen gegenüber den Zollbehörden
des Aufnahmestaates, im Zusammenhang mit der Ein-
und Ausfuhr von Umzugsgut sowie für ihre sonstigen
Verpichtungen gegenüber Behörden und Personen
des Aufnahmestaates Garantien übernommen, soweit
dies gesetzlich vorgeschrieben oder nach den örtlichen
Umständen unvermeidbar ist und im dienstlichen In
teresse des Bundes liegt.
Gewährleistungen zur Abdeckung von Haftpichtri-
siken bei Ausstellungen im Bereich von Kunst und
Kultur
Diese Garantien gewährt der Bund im Zusammenhang
mit von institutionellen Zuwendungsempfängern des
Bundes veranstalteten Ausstellungen im Bereich von
Kunst und Kultur. Durch die Übernahme der Garan
tien entfällt für die Zuwendungsempfänger die Ver
pichtung zum Abschluss privater Ausstellungsversi
cherungen.
Gewährleistungen zur Förderung von Einrichtungen
im Sozial- und Gesundheitswesen
Im Jahr 2020 hat die Bundesregierung vor dem Hin
tergrund der SARS-CoV-2-Pandemie für das KfW-Son
derprogramm „Globaldarlehen an Landesförderinsti
tute für gemeinnützige Organisationen“ eine Garantie
zugunsten der KfW übernommen.
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 300 –
Gewährleistung für verwahrungsbedingte Haft
pichtrisiken für die Dauer der Provenienzermitt
lung bei Kunstwerken aus dem Gurlitt-Nachlass
Nach Annahme des Gurlitt-Nachlasses durch das
Kunstmuseum Bern übernahm der Bund Garanti
en zur Abdeckung von verwahrungsbedingten Haft
pichtrisiken aus Beschädigung oder Untergang der
Kunstwerke des Gurlitt-Nachlasses, die zum Zwecke
und für die Dauer der Provenienzermittlung bis zur
Restitution in Deutschland verbleiben und deren ord
nungsgemäße Verwahrung in der Regie eines 100-pro
zentigen institutionellen Zuwendungsempfängers aus
dem Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesre
gierung für Kultur und Medien sichergestellt ist. Diese
Garantien sind zwischenzeitlich nach Ende der Lauf
zeit (31.Dezember 2023) entwertet worden.
Gewährleistungen im Zusammenhang mit der Ein-
und Ausspeicherung von Gas
Marktgebietsverantwortliche haben nach dem Gesetz
zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspei
cheranlagen (Gasspeichergesetz) die gesetzliche Aufga
be, an der Aufrechterhaltung der Versorgungssicher
heit mit Gas mitzuwirken. Im Zusammenhang mit der
Bereitstellung von ausreichender Liquidität können
Gewährleistungen übernommen werden.
Gewährleistungen zur Liquiditätsunterstützung der
Energiewirtschaft/Margining
Zur Abfederung der Energiekrise wurde zur Unterstüt
zung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Teilnahme
am Börsenhandel mit Strom, Erdgas und Emissions
zertikaten Sicherheitsleistungen aus Margining-Ver
pichtungen leisten müssen, das Finanzierungsinstru
ment Margining mit einem Absicherungsvolumen
i.H.v. insgesamt bis zu 100 Mrd. Euro geschaffen. Das
Programm ist zum 30.April 2024 ausgelaufen.
Fremdkapitalnanzierungen von privaten Unter
nehmen im Bereich der Energiewirtschaft
Hierunter fallen Maßnahmen, die außerhalb des Berei
ches Margining zu fassen sind und zur Aufrechterhal
tung der Energieversorgungssicherheit der Bundesre
publik Deutschland dienen.
Finanzierung von Bau und Betrieb von Flüssigerd
gas-Terminals (LNG)
Zur Abfederung der Folgen der Energiekrise und zur
Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit
in Deutschland kann der Bund Garantien gewähren,
um den Bau und Betrieb von Flüssigerdgas-Terminals
(LNG-Terminals) und schwimmenden Speicher- und
Wiederverdampfungseinheiten (FSRUs) zu nanzieren.
Diese Maßnahmen sind eine Reaktion auf die Energie
krise, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine verschärft wurde.
Sonderbürgschaft Konverterplattformbau
Um Finanzierungsengpässe bei den Produzenten und
Herstellern von Hochspannungs-Gleichstromübertra
gungstechnologie (HGÜ) und Konverterplattformen zu
beseitigen, wurde eine rechtliche Grundlage für die
Herausgabe von Bundesgarantien geschaffen. Diese
Maßnahme ist im Zusammenhang mit der netzseiti
gen Anbindung von Windkraftanlagen getroffen wor
den, wobei das Erreichen der staatlichen Ausbauziele
im Rahmen der Energiewende im Vordergrund steht.
Sicherung der Rohstoffversorgung zur Stärkung der
Binnenwirtschaft
Im Rahmen des Rohstofffonds wird eine Beteiligung
an Projekten im In- und Ausland angestrebt, die zur
Rohstoffversorgungssicherheit beitragen und die Ge
winnung, Verarbeitung sowie das Recycling von kriti
schen Rohstoffen gemäß der EU-Liste unterstützen.
Ziel ist es, durch Projektbeteiligungen oder Abkom
men langfristigen Zugang zu kritischen Rohstoffen,
auch in weiterverarbeiteter Form, für Produktions
standorte in Deutschland und der EU zu sichern. Dies
stärkt die Binnenwirtschaft. Der Übergang zu treib
hausgasneutralen Technologien erfordert zudem einen
erheblichen Mehrbedarf an mineralischen Rohstoffen,
insbesondere Metallen.
Bestehende Gewährleistungen aufgrund der Er
mächtigungen früherer Haushaltsgesetze
Der Bund hat bis zum 31.Dezember 2006 Gewährleis
tungen zur Förderung des Wohnungsbaus, einschließ
lich des erstmaligen Erwerbs von Wohnraum inner
halb von zwei Jahren nach Fertigstellung, insbesondere
im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, zur
Förderung der Modernisierung sowie zur Förderung
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 301 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
der Instandsetzung von Wohnraum in den neuen Län
dern und zur Förderung des Erwerbs bestehenden
Wohnraums zur Selbstnutzung übernommen.
Zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise
wurde im Jahr 2009 eine Ermächtigung geschaffen, die
es dem Bund ermöglichte, Gewährleistungen zur Absi
cherung der KfW im Zusammenhang mit vom Bund
in Auftrag gegebenen Maßnahmen im Rahmen des
Programms „Beschäftigungssicherung durch Wachs
tumsstärkung“ zu übernehmen. Nach Auslaufen der
abgesicherten Maßnahmen ist dieser Ermächtigungs
tatbestand seit 2013 nicht mehr erforderlich.
Zur Umsetzung der im „Pakt für Beschäftigung und
Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeits
plätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Moder
nisierung des Landes“ angelegten Gewährleistungs
maßnahmen wurde diese Ermächtigung mit dem
Nachtragshaushaltsgesetz 2009 geschaffen. Sie war bis
zum 31. Dezember 2010 befristet und auf einen Um
fang von bis zu 100 Mrd. Euro begrenzt.
Gewährleistungen für Unvorhergesehenes
Hierunter fallen unvorhergesehene, unabweisbare
Gewährleistungsübernahmen, insbesondere Notmaß
nahmen.
Nr.6: Gewährleistungen gegenüber internationalen
Finanzinstitutionen und Fonds
Die Bundesrepublik Deutschland übernimmt im Zu
sammengang mit ihrer Beteiligung an internationa
len Banken wie der Europäischen Investitionsbank,
der Weltbank, der Europäischen Bank für Wiederauf
bau und Entwicklung, der Afrikanischen, der Asiati
schen, der Interamerikanischen und der Karibischen
Entwicklungsbank, der Entwicklungsbank des Europa
rates, dem Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe sowie an
der Multilateralen Investitions-Garantie-Agentur Ge
währleistungen in der Form von abruarem Kapital
(garantiertes Haftungskapital). Bisher ist sie aus diesen
Gewährleistungen nicht in Anspruch genommen wor
den.
Nr.7: Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge
währleistungen der Treuhandanstalt-Nachfolgeein
richtungen
Für die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt
können Bürgschaften, Garantien oder sonstige Ge
währleistungen übernommen werden. Der Ermächti
gungsrahmen gilt für die Lausitzer und Mitteldeut
sche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH sowie für
die atomrechtliche Deckungsvorsorge der EWN Ent
sorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH und der Zwi
schenlager Nord GmbH.
Nr.8: Zinsausgleichsgarantien
Der Bund darf Gewährleistungen für einen Teil des
Zinsrisikos bei der Renanzierung von Krediten für
den Bau von Schiffen auf deutschen Werften überneh
men. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Bundes
land, in dem die beauftragte Werft ihren Sitz hat, an
den Finanzhilfen des Bundes im Rahmen der Innovati
onsförderung des deutschen Schiffsbaus zu 50 % betei
ligt.
Gewährleistungen des Bundes gemäß weiterer
Gesetze
Der Bund hat nach dem Währungsunion-Finanzsta
bilitätsgesetz vom 7. Mai 2010 (BGBl. I S. 537) Gewähr
leistungen für Kredite der KfW an die Hellenische
Republik übernommen, die als Notmaßnahme zum
Erhalt von deren Zahlungsfähigkeit erforderlich wa
ren. Die Gewährleistung dient der Absicherung von
Krediten der KfW, die gemeinsam mit den Krediten
der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
deren Währung der Euro ist, und des Internationalen
Währungsfonds ausgezahlt worden sind.
Der Bund kann nach dem Gesetz zur Übernahme
von Gewährleistungen im Rahmen eines europä
ischen Stabilisierungsmechanismus vom 22. Mai
2010 (BGBl.I, S. 627), zuletzt geändert durch Arti
kel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2012 (BGBl. I,
S. 1166), für Finanzierungsgeschäfte, die die Europä
ische Finanzstabilisierungsfazilität zur Durchführung
von unter bestimmten Voraussetzungen gewährten
Notmaß-nahmen zugunsten eines Mitgliedstaates des
Euro-Währungsgebietes tätigt, Gewährleistungen bis
zur Höhe von insgesamt 211,05 Mrd. Euro überneh
men.
Notmaßnahmen sind Darlehen der Europäischen Fi
nanzstabilisierungsfazilität an den betroffenen Mit
gliedstaat, einschließlich solcher, die der Mitgliedstaat
zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten verwendet,
vorsorgliche Maßnahmen sowie Ankäufe von Staats
anleihen dieses Mitgliedstaates am Primärmarkt oder
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 302 –
Sekundärmarkt. Die Gewährleistungen konnten nur
bis zum 30.Juni 2013 übernommen werden. Zu diesem
Zeitpunkt ist die Ermächtigung für den nicht ausge
nutzten Teil des Gewährleistungsrahmens verfallen.
Das Europäische Instrument zur vorübergehenden
Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosig
keitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den
SARS-CoV-2-Ausbruch (SURE – Support to mitigate
Unemployment Risks in an Emergency) erlaubte es
der Europäischen Union, Darlehen von bis zu 100 Mil
liarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen
Finanzierungsbedingungen der Europäischen Union
auszureichen. Die Mitgliedstaaten konnten diese ver
wenden, um Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnah
men sowie unterstützende Maßnahmen im Gesund
heitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz zu nanzieren. Dies eröffnete nötige
Spielräume für besonders betroffene Staaten.
Die Europäische Union nanzierte diese Darlehen
durch Kreditaufnahme am Kapitalmarkt. Damit sie
Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen
vergeben konnte, waren Garantien der Mitgliedstaa
ten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erfor
derlich. Dabei haftet jeder Mitgliedstaat entsprechend
seinem Anteil am Bruttonationaleinkommen der Eu
ropäischen Union entsprechend der Referenzwerte
für den Haushalt 2020 der Europäischen Union oh
ne das Vereinigte Königreich. Auf die Bundesrepublik
Deutschland entfallen 6.383.820.000 Euro.
Mit dem Gesetz zur Übernahme von Gewährleistun
gen im Rahmen eines Europäischen Instruments
zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minde
rung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im
Anschluss an den SARS-CoV-2-Ausbruch (SURE-Ge
währleistungsgesetz – SURE-GewährlG) vom 10.Juli
2020 (BGBl I S.1633) wurde die Bundesregierung er
mächtigt, die entsprechende Gewährleistung zu über
nehmen. Auf Basis des SURE-Gewährleistungsgesetz
wurde am 17.Juli 2020 eine Garantie in Höhe von
6.383.820.000 Euro gegenüber der Europäischen Kom
mission übernommen.
Die Möglichkeit, SURE-Kredite durch die Mitglied
staaten in Anspruch zu nehmen, endete mit Ablauf
des Jahres 2022. Insgesamt wurden von der EU im
Rahmen des SURE-Programms Kredite in Höhe von
98,4 Mrd. Euro aufgenommen und als Darlehen an 19
Mitgliedstaaten vergeben.
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleis
tungen der Sondervermögen des Bundes
Bürgschaften des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)
Eisenbahn-Wohnungsbaugesellschaften haben die zur
Finanzierung von Wohnungsbaumaßnahmen erfor
derlichen Kapitalmarktmittel durch Aufnahme von
Hypothekendarlehen beschafft. Die Bürgschaften
dienten dem Zweck, den von den Banken festgeleg
ten Kreditrahmen zu erweitern. Nach Auslaufen der
Wohnungsbaumaßnahmen erstreckten sich die Akti
vitäten der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften neben
der Instandhaltung der Wohnungen hauptsächlich
auf Maßnahmen der Wohnungsmodernisierung. Da
für wurden so genannte „Schuldscheindarlehen“ auf
genommen.
Das Bundeseisenbahnvermögen hat die Bürgschaften
am 1. Januar 1994 als Rechtsnachfolger der Deutschen
Bundesbahn übernommen. Durch die regelmäßige Til
gung der Darlehen seitens der Wohnungsbaugesell
schaften kann das Bundeseisenbahnvermögen nur
noch in Höhe der Restbeträge der Darlehen, d. h. in
Höhe von 1,40 Mio. Euro in Anspruch genommen
werden. Bisher wurden die Bürgschaften nicht in An
spruch genommen. Davon wird auch weiterhin ausge
gangen, d. h. mit einer tatsächlichen Inanspruchnah
me war am Bilanzstichtag nicht zu rechnen.
Gewährleistungen des ERP-Sondervermögens (ERP)
Gemäß §4 des Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das
Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024) wurde
das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima
schutz mit Einwilligung des Bundesministeriums der
Finanzen ermächtigt, Bürgschaften, Garantien oder
sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerb
lichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis
zum Gesamtbetrag von 4.338 Mio. Euro zu Lasten des
ERP-Sondervermögens zu übernehmen.
Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds
(FMS) und der FMS Wertmanagement AöR
Gemäß §6 Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt-
und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisie
rungsfondsgesetz [StFG]) wurde der Fonds ermäch
tigt, für den Fonds Garantien bis zur Höhe von
400 Mrd. Euro für ab Inkrafttreten dieses Gesetzes
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 303 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
und bis zum 31. Dezember 2017 begebene Schuldtitel
und begründete Verbindlichkeiten von Unternehmen
des Finanzsektors zu übernehmen, um Liquiditätseng
pässe zu beheben und die Renanzierung am Kapital
markt zu unterstützen.
Seit 2016 können keine neuen Maßnahmen nach Teil
I des Stabilisierungsfondsgesetzes (Finanzmarktstabili
sierung) mehr beantragt und somit Garantieermächti
gungen nach §6 StFG nicht mehr in Anspruch genom
men werden.
Gemäß §8a des Stabilisierungsfondsgesetzes hat
die FMS Wertmanagement AöR Risikopositionen der
übertragenden Kreditinstitute oder Finanzholdingge
sellschaften auch durch Übernahme von Garantien,
Unterbeteiligungen oder auf sonstige Weise ohne
Übertragung abgesichert. Ihr obliegt die Aufgabe, die
übernommenen Risikopositionen zu verwerten und
abzuwickeln. Sie kann dafür alle Arten von Bank-
und Finanzdienstleistungsgeschäften sowie alle sonsti
gen Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittel
bar diesem Zweck dienen. Im Jahresabschluss des Fi
nanzmarktstabilisierungsfonds werden entsprechende
Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.
Garantien des Restrukturierungsfonds
Der Restrukturierungsfonds kann Garantien zur Besi
cherung von Verbindlichkeiten einer in Abwicklung
bendlichen CRR-Wertpapierrma unter Einzelauf
sicht, ihrer Tochterunternehmen, eines Brückeninsti
tuts oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft ge
währen. Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung
kann der Restrukturierungsfonds auch Garantien zur
Besicherung von Verbindlichkeiten des Erwerbers ge
währen. Der Restrukturierungsfonds kann zum Zweck
der Renanzierung des übernehmenden Rechtsträgers
Garantien für die von dem übernehmenden Rechtsträ
ger begebenen Schuldverschreibungen gewähren. Die
Laufzeit der abzusichernden Verbindlichkeiten darf 60
Monate nicht überschreiten. Bisher sind die Garantien
nicht in Anspruch genommen worden.
Gewährleistungen des Wirtschaftsstabilisierungs
fonds (WSF)
Gemäß §21 Gesetz zur Errichtung eines Finanz
markt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(Stabilisierungsfondsgesetzes [StFG]) war der Wirt
schaftsstabilisierungsfonds (WSF) ermächtigt, Garanti
en bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro für vom
28.März 2020 bis zum 30. Juni 2022 begebene Schuld
titel und begründete Verbindlichkeiten von Unterneh
men zu übernehmen, um Liquiditätsengpässe zu be
heben und die Renanzierung am Kapitalmarkt zu
unterstützen. Die Laufzeit der Garantien und der ab
zusichernden Verbindlichkeiten war auf höchstens 60
Monate begrenzt. Auf dieser Grundlage hatte der WSF
Bürgschaften für Darlehen und Betriebsmittellinien,
die von Kreditinstituten Unternehmen zur Verfügung
gestellt werden, bereitgestellt.
Für die Gewährung von Garantien hatten die Unter
nehmen eine angemessene Vergütung zu entrichten.
Stabilisierungsmaßnahmen des WSF waren bis zum
30.Juni 2022 möglich. Das Instrument wurde nicht in
Anspruch genommen.
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 304 –
8.2
Finanz- und Wirtschaftsdaten
8.2.1
Wichtige nanz-, währungs- und
kreditpolitische Maßnahmen in den Jahren
2024 und 2025
01.02.2024
Der ER beschließt auf einem Sondergipfel in Brüs
sel die Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens
2021-2027. Für die Fortsetzung der nanziellen Unter
stützung der Ukraine werden 50 Mrd. € für den Zeit
raum 2024 bis 2027 bereitgestellt, davon 17 Mrd. € als
Zuschüsse und 33 Mrd. € als Darlehen. Außerdem wer
den verschiedene Prioritäten im laufenden EU-Haus
halt gestärkt.
02.02.2024
Der BT beschließt den Bundeshaushalt 2024. Der Bun
deshaushalt 2024 hält nach vier Ausnahmejahren die
Regelgrenze der Schuldenbremse ein und führt die
Rückkehr zur nanzpolitischen Normalität fort. So
begegnet die Bundesregierung den strukturellen Prob
lemen im Bundeshaushalt, leitet die notwendige qua
litative und quantitative Konsolidierung des Bundes
haushalts ein und stärkt die Zukunftsinvestitionen.
Die NKA im Bundeshaushalt 2024 liegt nun bei
39,0 Mrd. €: Die Regelgrenze der Schuldenregel wird
damit eingehalten. Für das Jahr 2024 sind im Kern
haushalt Investitionsausgaben von 70,5 Mrd. € vorge
sehen. Hierzu tragen das Darlehen an das Generatio
nenkapital in Höhe von 12 Mrd. € sowie die Erhöhung
des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG in Höhe von
5,5 Mrd.€ bei.
Flankierend beschließt der BT das 2. Haushaltsnan-
zierungsgesetz 2024. Gegenstand sind Änderungen
bei der Luftverkehrsteuer, im Windenergie-auf-See-
Gesetz sowie im Zweiten und Sechsten Buches Sozi
algesetzbuch. Darüber hinaus wird das schrittweise
Auslaufen der Steuerentlastung nach §57 des Energie
steuergesetzes geregelt.
23.02.2024
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihren Jahres
abschluss für das Geschäftsjahr 2023 und schüttet
ebenso wie im Vorjahr keinen Gewinn an den Bund
aus.
14.03.2024
Der EZB-Rat nimmt Änderungen am geldpolitischen
Handlungsrahmen vor. Mit dem Handlungsrahmen
sollen die kurzfristigen Geldmarktsätze so gesteuert
werden, dass sie sich eng an den geldpolitischen Be
schlüssen des EZB-Rats orientieren. Gemäß dem Be
schluss des EZB-Rats wird der geldpolitische Kurs
weiterhin über die Anpassung des Zinssatzes für die
Einlagefazilität gesteuert. Dabei soll der Abstand zwi
schen dem Zinssatz für Hauptrenanzierungsgeschäf-
te und dem Zinssatz für die Einlagefazilität ab dem
18.September 2024 auf 15 Basispunkte reduziert wer
den. Die Nachfrage von Kreditinstituen nach Zentral
bankliquidität soll weiterhin vollständig bedient wer
den (Mengentender mit Vollzuteilung) und Liqudität
über ein breit gefächertes Instrumentarium bereitge
stellt werden.
19.03.2024
Der Bund gibt seine aktualisierte Emissionsplanung
für das II. Quartal 2024 bekannt. Die Emissionsplanung
des Bundes für das II. Quartal 2024 bleibt gegenüber
der im Dezember 2023 veröffentlichten Jahresvoraus
schau unverändert.
27.03.2024
Zweites Haushaltsnanzierungsgesetz 2024
Die bis dahin geltenden gesetzlichen Steuersätze nach
dem LuftVStG werden zum 1.Mai 2024 erhöht. Mit
Ablauf des 30.April 2024 entfällt der bis dahin gel
tende Absenkungsmechanismus des LuftVStG. Zudem
werden die Hauptzollämter in die Lage versetzt, dem
Luftfahrt-Bundesamt Verstöße gegen das LuftVStG
durch Luftverkehrsunternehmen aus Drittländern
mitzuteilen.
Durch eine Änderung des Windenergie-auf-See-Ge
setzes werden die Einnahmen aus den Offshore-Aus
schreibungen des Jahres 2023 breiter verwendet. Ein
Teil ießt als Transformationskomponente an den
Bundeshaushalt.
Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forst
wirtschaft nach §57 Energiesteuergesetz (sog. „Agrar
diesel“) wird durch eine Änderung des Energiesteuer
gesetzes in drei Schritten bis Ende 2025 abgebaut.
28.03.2024
Das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen,
Investitionen und Innovation sowie Steuerverein
fachung und Steuerfairness (Wachstumschancenge
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 305 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
setz) wurde am 27.März 2024 im Bundesgesetzblatt
(BGBl.2024 I Nr.108) verkündet und trat am 28.März
2024 in Kraft. Das Wachstumschancengesetz verbes
sert die steuerlichen und damit auch die wirtschafts-
sowie standortpolitischen Rahmenbedingungen, um
in Deutschland zu investieren. Das Gesetz hat zum
Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbe
werbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken
und soll zu Entlastungen in Höhe von 3,2 Milliarden
Euro führen.
30.04.2024
Mit der Veröffentlichung der Verordnung (EU)
2024/1263 vom 29.April 2024 über die wirksame Ko
ordinierung der Wirtschaftspolitik und über die mul
tilaterale haushaltspolitische Überwachung und zur
Auebung der Verordnung (EG) 1466/97 des Rates
im Amtsblatt der Europäischen Union sind die neuen
Regeln des reformierten Stabilitäts- und Wachstums
paktes zum 30. April 2024 in Kraft getreten. Die Ver
ordnung (EG) Nr.1467/97 über die Beschleunigung und
Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Dezit
wurde entsprechend des Reformbeschlusses angepasst.
Zuvor hatten sich die Ministerinnen und Minister der
EU-Mitgliedstaaten am 20.Dezember 2023 im Rat po
litisch auf einen Kompromissentwurf geeinigt. Das
Europäische Parlament hatte den Vorschlägen nach
Abschluss weiterer Verhandlungen am 23. April 2024
zugestimmt. Teil des Reformpakets war auch die An
passung der Richtlinie 2011/85/EU des Rates vom
8. November 2011 über die Anforderungen an die
haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten. Die
Richtlinie ergänzt den Stabilitäts- und Wachstumspakt
durch Vorgaben für die nationalen Haushaltsrahmen
der Mitgliedstaaten.
Mit dem angepassten Regelwerk sollen Haushaltsdis
ziplin sowie stabile und tragfähige öffentliche Finan
zen in Europa sichergestellt werden. Gleichzeitig erhal
ten wachstumsfördernde Reformen und Investitionen
eine stärkere Rolle im Zusammenspiel mit den skali-
schen Anforderungen. Unverändert erhalten geblieben
sind die Obergrenze für das Dezit von 3 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes (BIP) und die Obergrenze für
die Schuldenstandsquote von 60 Prozent des BIP.
Kernelement der Reform sind sogenannte mittelfris
tige nanzpolitisch-strukturelle Pläne mit verbindli
chen Haushaltszielen, die vier Jahre oder fünf Jahre
umfassen, je nach regulärer Dauer der Legislaturperi
ode des EU-Mitgliedstaates. Mehrjährige Ausgabenpfa
de sind dabei die Schlüsselgröße. Mitgliedstaaten mit
einer Schuldenstandsquote von über 60 Prozent des
BIP oder einer Dezitquote von mehr als 3 Prozent
des BIP wird von der Europäischen Kommission ein
mehrjähriger Referenzpfad für den mehrjährigen Aus
gabenpfad des jeweiligen Mitgliedstaates vorgelegt, der
die ambitionierte und glaubwürdige Rückführung der
Schuldenstandsquote bzw. des Dezits unter anderem
über quantitative Mindestanforderungen (Safeguards)
sicherstellen soll.
Der Referenzpfad deckt einen Anpassungszeitraum
von vier Jahren ab, der bei entsprechenden Reform-
und Investitionsvorhaben auf Antrag eines Mitglieds
taats auf bis zu sieben Jahre verlängert werden kann.
Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass die
Reform- und Investitionszusagen wachstums- sowie
resilienzfördernd sind, die Tragfähigkeit der öffent
lichen Finanzen unterstützen und die länderspezi-
schen Empfehlungen aus dem Europäischen Semester
sowie die gemeinsamen Prioritäten der EU adressieren.
Abweichungen der Mitgliedstaaten vom ausgehan
delten Ausgabenpfad können zur Eröffnung eines
(schuldenstandbasierten) Dezitverfahrens führen. Das
dezitbasierte Dezitverfahren besteht im reformier
ten Regelwerk weitgehend unverändert fort.
06.06.2024
Der EZB-Rat beschließt, auf Grundlage einer aktuali
sierten Beurteilung der Inationsaussichten, der Dy
namik der zugrunde liegenden Ination und der
Stärke der geldpolitischen Transmission die drei Leit
zinssätze um jeweils 25 Basispunkte zu senken und da
mit den Grad der geldpolitischen Straffung zu reduzie
ren. Mit Wirkung zum 12.Juni 2024 wird der Zinssatz
auf die Einlagefazilität damit auf 3,75 % gesenkt. Der
EZB-Rat bestätigt zudem den im Dezember 2023 ange
kündigten Plan für den Abbau der Wertpapierbestände
im PEPP.
18.06.2024
Der Bund gibt seine Emissionsplanung für das III.
Quartal 2024 bekannt. Auch für das III. Quartal 2024
bleibt die Emissionsplanung des Bundes gegenüber der
im Dezember 2023 veröffentlichten Jahresvorausschau
unverändert.
20.06.2024
Der ESM-Gouverneursrat billigt den ESM-Jahresbe
richt 2023 und beschließt, den Nettoüberschuss des
ESM für das Jahr 2023 i.H.v. rd. 320,5 Mio. € anteilig in
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 306 –
die allgemeine Reserve des ESM (rd. 318,1 Mio. €) und
in den Sonderfonds zur Finanzierung des ESM-Neu
bauvorhabens (rd. 2,4 Mio. €) zu übertragen. Dadurch
steigt die allgemeine Reserve auf rd. 3,5 Mrd. €, der
Sonderfonds zur Finanzierung des ESM-Neubauvorha
bens auf rd. 108,4 Mio.€.
16.07.2024
Der ECOFIN-Rat billigt im Rahmen der Auau- und
Resilienzfazilität den revidierten Deutschen Auau-
und Resilienzplan.
17.07.2024
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines
Nachtragshaushalts 2024, den Entwurf des Haushalts
2025, den Finanzplan bis 2028 sowie den Entwurf des
Haushaltsbegleitgesetzes 2025.
Mit dem Nachtrag 2024 werden im Rahmen der zu
lässigen NKA sich aus dem Vollzug ergebende Mehr
bedarfe sowohl im Kernhaushalt als auch im Klima-
und Transformationsfonds abgebildet. Insbesondere
werden konjunkturbedingt höhere Ausgaben für Bür
gergeld (einschließlich der Bundesbeteiligung an den
Kosten für Unterkunft und Heizung) sowie Mehrbe
darfe bei der EEG-Förderung und Mindereinnahmen
aus dem europäischen Emissionshandel berücksich
tigt. Die Schuldenregel des Bundes sieht ausdrück
lich vor, dass konjunkturbedingten Schwankungen
von Einnahmen und Ausgaben bei einer sich ver
schlechternden konjunkturellen Lage mit einer höhe
ren Nettokreditaufnahme begegnet werden kann. Die
Schuldenbremse setzt keine starre Obergrenze; die
Obergrenze wird um konjunkturelle Effekte bereinigt.
Eine Anpassung der Konjunkturkomponente entspre
chend §8 Satz 3 Artikel 115-Gesetz an die gemäß
der Frühjahresprojektion der Bundesregierung erwar
tete wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2024 führt
zu einer höheren konjunkturbedingten Neuverschul
dungsmöglichkeit in Höhe von rund 11,3 Mrd. Eu
ro und damit zu einer zulässigen NKA von rund
50,3 Mrd. Euro.
Mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt
2025 setzt die Bundesregierung zusammen mit der
Wachstumsinitiative neue Impulse für ein sicheres,
wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland.
Dabei werden die Vorgaben der Schuldenbremse
eingehalten; der in ihrem Rahmen mögliche regulä
re Verschuldungsspielraum wird genutzt. Der Haus
halt setzt klare Prioritäten: Investitionen auf Rekord
niveau, mehr Sicherheit im Inneren und Äußeren,
gesellschaftlicher Zusammenhalt, steuerliche Entlas
tungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unter
nehmen, ambitionierter Klimaschutz und mehr wirt
schaftliches Wachstum. Mit der Wachstumsinitiative
haben sich der Bundeskanzler, der Vizekanzler und
der Bundesminister der Finanzen auf Maßnahmen
verständigt, die der deutschen Wirtschaft umgehend
Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik geben wer
den. Vor allem wird mit den beschlossenen Maßnah
men das langfristige Wachstumspotenzial der deut
schen Volkswirtschaft substantiell erhöht und so der
Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbe
werbsfähigkeit nachhaltig verbessert. Diese Schwer
punktsetzungen werden durch die quantitative und
qualitative Konsolidierung des Bundeshaushalts er
möglicht. Die Ressorts haben ihre Ausgaben kritisch
geprüft und Einsparpotenziale gehoben.
Flankierend beinhaltet das Haushaltsbegleitgesetz
2025 gesetzliche Änderungen, die schon im Regie
rungsentwurf berücksichtigt werden. Dies betrifft Än
derungen beim Schlusszahlungsnanzierungsgesetz,
beim Windenergie-auf-See-Gesetz sowie beim SGBVI.
Damit werden Belastungen des Bundeshaushalts
durch unnötige Zuführungen an das Sondervermögen
Vorsorge für Schlusszahlungen für indexierte Wert
papiere“ vermieden. Im WindSeeG wird die Transfor
mationskomponente für 2025 und 2026 verstetigt.
Im SGBVI wird der Erhöhungsbetrag des zusätzli
chen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversi
cherung in den Jahren 2025 bis 2027 gemindert.
24.07.2024
Die Sechste Verordnung zur Änderung von Verord
nungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wird
verkündet. Zum 1.Januar 2025 wird damit der Höchst
rechnungszins in der Lebensversicherung von 0,25
Prozent auf 1 Prozent angehoben.
17.09.2024
Im Rahmen der WIN-Initiative (Wachstums- und In
novationskapital für Deutschland) bekennt sich in ei
ner gemeinsamen Absichtserklärung ein breites Bünd
nis von Wirtschaft, Verbänden, Politik und der KfW
zum deutschen Finanzstandort und zur Förderung von
Start-ups, Innovation und Wagniskapital in Deutsch
land. Vereinbart wurde ein umfangreiches Maßnah
menpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für Wachstums- und Innovationskapital in Deutsch
land. Dieses sieht 10 umfassende Maßnahmen vor,
die unter anderem die Kooperationen zwischen Hoch
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 307 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
schulen, Investoren und Unternehmen ausbauen, in
novative Finanzierungslösungen für „First-of-a-kind
(FOAK)“-Finanzierungen anstoßen und Dachfonds
strukturen stärken. Außerdem sollen die rechtlichen
Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits von
Start-up-Gesellschaftern aus Portfoliounternehmen
sowie für Investitionen in Wachstums- und Innovati
onskapital verbessert werden. Zugleich wollen die teil
nehmenden Unternehmen rund 12 Mrd. Euro bis 2030
in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital-
Ökosystems investieren.
18.09.2024
Der Bund gibt eine aktualisierte Emissionsplanung für
das IV. Quartal 2024 bekannt: Es werden Mittel in
Höhe von 2,0 Mrd. € weniger aufgenommen als ur
sprünglich vorgesehen und im Dezember 2023 in der
Jahresvorausschau angekündigt. Die Mittelaufnahme
am Geldmarkt vermindert sich um 2,0 Mrd.€.
Das reduzierte Emissionsvolumen ergibt sich aus ei
nem geringeren Finanzierungsbedarf des Bundeshaus
halts und der Sondervermögen des Bundes. Für das
Gesamtjahr betrachtet verringert sich das mit der Jah
resvorausschau angekündigte Begebungsvolumen in
2024 um insgesamt 2,0 Mrd.€.
29.10.2024
Das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) vom
23.10.2014 wird im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2024 I
NR. 323) verkündet. Mit dem Gesetzentwurf werden
eine Reihe konkreter Maßnahmen zum Bürokratie
abbau umgesetzt. Davon werden gerade auch kleine
und mittlere Unternehmen protieren, beispielsweise
durch die Verkürzung der handels- und steuerrechtli
chen Auewahrungsfristen für Buchungsbelege von
zehn auf acht Jahre. Das Gesetz trägt zu einer Entlas
tung der Wirtschaft an Bürokratie von ca. 1 Milliarde
Euro pro Jahr bei.
05.12.2024
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenz
minimums 2024 vom 2.Dezember 2024 wird im Bun
desgesetzblatt (BGBl.I Nr.386) verkündet. Mit dem
Gesetz werden zur verfassungsrechtlich gebotenen
steuerlichen Freistellung des Existenzminimums die
folgenden Maßnahmen für den Veranlagungszeitraum
2024 umgesetzt:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integ
rierten Grundfreibetrags auf 11.784 Euro
Anhebung des Kinderfreibetrags auf 6.612 Euro
(3.306 Euro je Elternteil).
05.12.2024
Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) vom 2.De
zember 2024 wird im Bundesgesetzblatt (BGBl.2024
I Nr.387) verkündet. Es sieht u.a. Maßnahmen zum
Abbau von Bürokratie oder zur Beschleunigiung der
Digitalisierung vor. Zudem wird der fachlich gebotene
Gesetzgebungsbedarf, der sich in verschiedenen Berei
chen des deutschen Steuerrechts ergeben hat, aufge
griffen. Dies betrifft insbesondere notwendige An
passungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung
sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesver
fassungsgerichts und des Bundesnanzhofs.
13.12.2024
Die Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bü
rokratie (BEV) wird verkündet. Die Verordnung wur
de zuvor am 4.12.2024 vom Bundeskabinett beschlos
sen. Mit der Verordnung werden eine Reihe von
Entlastungsmaßnahmen in Ergänzung zum Vierten
Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt. Die ressort
übergreifende Sammelverordnung umfasst 32 Rechts
änderungen, die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bür
ger und die Verwaltung von überüssiger Bürokratie
entlasten, soweit Verordnungsrecht betroffen ist. Ins
gesamt tragen die Maßnahmen der BEV zu einer Ent
lastung der Wirtschaft an Bürokratie von ca. 400 Milli
onen Euro pro Jahr bei.
17.12.2024
Der Bund veröffentlicht seine Emissionsplanung für
das Jahr 2025. Zur Finanzierung des Bundeshaushalts
und der Sondervermögen des Bundes plant der Bund
Bundeswertpapiere in Summe von voraussichtlich
rd. 380 Mrd. € zu emittieren. Die Emissionsplanung
für das Jahr 2025 ist auf den Finanzierungsbedarf
des Bundes und der Sondervermögen des Bundes
ausgerichtet. Der überwiegende Teil des geplanten
Jahresemissionsvolumens soll im Jahr 2025 über kon
ventionelle Kapitalmarktinstrumente des Bundes von
365 Mrd. € (Bundesanleihen (106 Mrd. €), Bundesob
ligationen (62,5 Mrd. €) und Bundesschatzanweisun
gen (70,5 Mrd. €)) und über Geldmarktinstrumente
(126 Mrd. €) begeben werden. Zusätzlich ist die Bege
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 308 –
bung von Grünen Bundeswertpapieren im Volumen
von 13 Mrd. € bis 15 Mrd. € geplant. Darüber hinaus
wird der Bund im Jahr 2025 zwei Syndikate durchfüh
ren, darunter die Platzierung einer neuen konvention
ellen 30-jährigen Bundesanleihe.
Dem Jahresemissionsvolumen stehen rd. 299,7 Mrd. €
planmäßige Tilgungen bestehender Verbindlichkeiten
des Bundes und der Sondervermögen des Bundes ge
genüber.
23.12.2024
An Deutschland werden im Rahmen der europä
ischen Auau- und Resilienzfaziliät nach Genehmi
gung des zweiten und dritten Zahlungsantrags zum
Deutschen Auau und Resilienzplan (DARP) von der
EU-Kommission die 2. und 3. Tranche in Höhe von
6,54 Mrd. Euro und 4,59 Mrd. Euro ausbezahlt.
30.12.2024
Das Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfor
tentwicklungsgesetz - SteFeG) vom 23.Dezember 2024
wird im Bundesgesetzblatt (BGBl.I Nr.449) verkündet.
Damit werden die steuerliche Freistellung des Exis
tenzminimums und der Ausgleich der kalten Progres
sion durch die nachfolgenden Änderungen für die Jah
re 2025 und 2026 sichergestellt:
Anhebung des in den Einkommensteuertarif integ
rierten Grundfreibetrags auf 12.096 Euro im Jahr
2025 und ab 2026 auf 12.348 Euro
Anhebung des Kinderfreibetrags für den Veran
lagungszeitraum 2025 um 60 Euro auf 6.672 Eu
ro (3.336 Euro je Elternteil) und ab dem Veranla
gungszeitraum 2026 um 156 Euro auf 6.828 Euro
(3.414 Euro je Elternteil)
Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommen
steuertarifs für die Veranlagungszeiträume 2025
und ab 2026 (mit Ausnahme des Eckwerts der sog.
„Reichensteuer“)
Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszu
schlag für die Veranlagungszeiträume 2025 und ab
2026
Im Übrigen wird das Kindergeld für das Jahr 2025 von
250 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat angeho
ben. Ab dem Jahr 2026 erfolgt eine weitere Anhebung
auf 259 Euro pro Kind und Monat.
01.01.2025
Mit dem Gesetz zur periodengerechten Veranschla
gung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen
Kreditaufnahme [vgl. „Gesetz zur periodengerechten
Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der
staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetzes zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in
der Kindertagesbetreuung“ vom 27.11.2024 (BGBl.2024
I Nr.361)] wurde im Jahr 2024 die Grundlage dafür ge
schaffen, ab dem Jahr 2025 die Zahlungen, die sich aus
dem Kauf oder Verkauf von Bundeswertpapieren erge
ben, im Rahmen eines kameralen Haushaltssystems
ökonomisch sachgerechter der Krediteinnahme und
den Zinsausgaben zuzuordnen. Damit kommt es zu ei
ner weitgehend gleichmäßigen Verteilung der Zinslast
über die Laufzeit der Bundeswertpapiere. Der Bund
folgt damit langjährigen Forderungen, unter anderem
des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF und der
Deutschen Bundesbank.
28.01.2025
Das Gesetz zur Erteilung der Zustimmung nach §7 Ab
satz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Integrationsver
antwortungsgesetzes zu dem Antrag der Europäischen
Investitionsbank zur Änderung von Artikel 16 Absatz
5 ihrer Satzung wird verkündet. Das Gesetz ermächtigt
den deutschen Vertreter im Rat der Europäischen Uni
on zur Zustimmung zu einer Satzungsänderänderung
der EIB. Durch die Satzungsänderung können die Gou
verneure der Bank künftig die Höhe der sog. Gearing
Ratio einstimmig beschließen. Die Gearing Ratio ist
eine Kennzahl, die das Verhältnis der ausstehenden
Darlehen und Bürgschaften der Bank ins Verhältnis
insbes. zum gezeichneten Kapital setzt und damit eine
Obergrenze für das mögliche Geschäftsvolumen dar
stellt. Die Obergrenze ergab sich zuvor aus der Satzung
der EIB, die als Anlage zum Vertrag über die Arbeits
weise der Europäischen Union europäisches Primär
recht darstellt. Der Beschluss des Rates zur Änderung
der Satzung wurde am 14.03.2025 im Amtsblatt der
Europäischen Union verkündet.
25.02.2025
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihren Jahres
abschluss für das Geschäftsjahr 2024 und schüttet er
neut keinen Gewinn an den Bund aus.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 309 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
05.03.2025
Das Gesetz für dringliche Änderungen im Finanz
markt- und Steuerbereich wird verkündet. Es ent
hält Regelungen zur fristgerechten Umsetzung wichti
ger EU-Rechtsakte im Finanzmarktbereich wie Teile
der Richtlinie (EU) 2023/2864 des Europäischen Par
laments und des Rates vom 13.Dezember 2023 zur
Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die
Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen
europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtli
nie), die Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 19.März 2024 im
Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Tei
le der geänderten EU-Bankenverordnung (Capital Re
quirements Regulation, CRR). Darüber hinaus sind
Regelungen vorgesehen, um die Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanz
marktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht,
noch bis zum Ende des Jahres 2025 aufzulösen. Die
DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesell
schaft wird in den Katalog der persönlich steuerbefrei
ten Kreditinstitute im Körperschaftsteuergesetz und
im Gewerbesteuergesetz aufgenommen, um rechtssi
cher Steuerbelastungen für diese Gesellschaft, die im
öffentlichen Interesse den Auau der Wirtschaft in
Entwicklungsländern unterstützt, zu vermeiden.
11.03.2025
Der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtli
nie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Ver
waltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (sog.
DAC9) wurde von der Europäischen Kommission am
28.Oktober 2024 veröffentlicht und am 11.März 2025
politisch im ECOFIN-Rat geeint. Die Richtlinie stellt
sicher, dass das auf OECD-Ebene beschlossene Ab
kommen zum automatischen jährlichen bilateralen
Informationsaustausch zwischen Steuerjurisdiktionen
(Multilateral Competent Authority Agreement on the
Exchange of GloBE Information - GIR MCAA) durch
eine Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie (Directi
ve on Administration Cooperation – DAC) umgesetzt
wird. Das OECD-Abkommen wird vollständig in EU-
Recht überführt.
17.03.2025
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Wirt
schaftsstabilisierungsfonds-Kostenverordnung (WSF-
KostV) wird am 17.März 2025 verkündet. Die WSF-
KostV wird um eine Regelung ergänzt, nach welcher
die Kosten für die WSF-Monitoringleistungen, die sta
bilisierte WSF-Unternehmen an die mit der Verwal
tung des WSF betraute Bundesrepublik Deutschland –
Finanzagentur GmbH zu zahlen haben, im Einzelfall
ermäßigt werden können. Grundlage ist das öffentli
che Interesse an der Erreichung der mit den Stabilisie
rungsmaßnahmen angestrebten Ziele, z.B. stabilisierte
WSF-Unternehmen unter Berücksichtigung ihrer indi
viduellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei der
Überwindung von Liquditätsengpässsen zu unterstüt
zen. Die Verordnung ist rückwirkend zum 1.Januar
2024 in Kraft getreten.
21.03.2025
Nach dem Bundestag hat der Bundesrat am 21.März
das sogenannte „Finanzpaket“ beschlossen, das sich
aus drei Kernpunkten zusammensetzt: Erstens wur
den Verteidigungsausgaben sowie Ausgaben des Bun
des für den Zivil- und Bevölkerungsschutz, für die
Nachrichtendienste, für den Schutz der informations
technischen Systeme sowie für die Hilfe für völker
rechtswidrig angegriffene Staaten, die insgesamt 1
Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen,
künftig von der Schuldenbremse ausgenommen. Zwei
tens wurde die Möglichkeit zur Errichtung eines Son
dervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität in
Höhe von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen, aus dem
über einen Zeitraum von zwölf Jahren Investitionen
von Bund und Ländern bewilligt werden können. Aus
dem Sondervermögen werden Zuführungen in Höhe
von 100 Mrd. Euro an den Klima- und Transformati
onsfonds vorgenommen. 100 Mrd. Euro stehen den
Ländern auch für Investitionen in ihre Infrastruktur
zur Verfügung. Das Sondervermögen unterliegt nicht
den Vorgaben der Schuldenbremse. Drittens wurde
den Ländern, in Angleichung an die Schuldenregel
des Bundes, ein begrenzter struktureller Neuverschul
dungsspielraums in Höhe von 0,35 Prozent des BIP
ermöglicht.
24.03.2025
Der Bund gibt seine aktualisierte Emissionsplanung
für das II. Quartal 2025 bekannt. Die Emissionsplanung
des Bundes für das II. Quartal 2025 bleibt gegenüber
der im Dezember 2024 veröffentlichten Jahresvoraus
schau unverändert.
19.06.2025
Der ESM-Gouverneursrat billigt den ESM-Jahresbe
richt 2024 und beschließt, den Nettoüberschuss des
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 310 –
ESM für das Jahr 2024 i.H.v. rd. 1,789 Mrd. € anteilig
in die allgemeine Reserve des ESM (rd. 1,786 Mrd. €)
und in den Sonderfonds zur Finanzierung des ESM-
Neubauvorhabens (rd. 3,351 Mio. €) zu übertragen. Da
durch steigt die allgemeine Reserve auf rd. 5,3 Mrd. €,
der Sonderfonds zur Finanzierung des ESM-Neubau
vorhabens auf rd. 111,8 Mio.€.
24.06.2025
Die Emissionsplanung des Bundes für das III. Quartal
2025 wird gegenüber der im Dezember 2024 veröffent
lichten Jahresvorausschau vor dem Hintergrund des
Finanzpakets der Bundesregierung für Infrastruktur
und Verteidigung angepasst. Im III. Quartal werden
insgesamt 19 Mrd. € mehr emittiert als zuvor geplant.
Die Mittelaufnahme am Kapitalmarkt wird dabei um
15 Mrd. € steigen. Am Geldmarkt werden 4 Mrd. €
zusätzlich aufgenommen.
24.06.2025
Das Bundeskabinett beschließt den zweiten Regie
rungsentwurf des Bundeshaushalts 2025, die Eckwer
te des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2026
und des Finanzplans 2025 bis 2029 sowie eine Formu
lierungshilfe für die Fraktionen der CDU/CSU und der
SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundes
tages einzubringenden Entwurf eines Haushaltsbeg
leitgesetzes 2025. Mit diesen Beschlüssen, nur sieben
Wochen nach Amtsantritt der neuen Regierung, de
monstriert die Bundesregierung ihre Handlungsfähig
keit und stellt frühzeitig wichtige Weichen für die
Zukunft Deutschlands. Die zentralen nanzpolitischen
Prioritäten für die Bundesregierung sind dabei: 1. In
vestitionen für neues und schnelles Wachstum und die
Modernisierung Deutschlands sowie in die Stärkung
der äußeren und inneren Sicherheit; 2. Strukturrefor
men für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Ent
lastung der Bürgerinnen und Bürger und Unterneh
men, auch durch schnellere Verfahren und weniger
Bürokratie; 3. Konsolidierung des Haushalts: strikter
Finanzierungsvorbehalt und Überprüfung aller staatli
chen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit.
Die Investitionen des Bundes werden mit Hilfe des
neuen Sondervermögens für Infrastruktur und Klima
neutralität (SVIK) massiv aufgestockt. Die veranschlag
ten Ausgaben für Investitionen belaufen sich unter
Berücksichtigung der Ausgaben des Sondervermögens
für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie investi
ver Ausgaben des Klima- und Transformationsfonds
auf rd. 116 Mrd. €. Mit diesen Mitteln treibt die Bun
desregierung die Modernisierung Deutschlands voran.
Insbesondere die Bereiche Mobilität, Digitalisierung,
Innovation, Bildung und Forschung sowie der Umbau
zur klimaneutralen Volkswirtschaft werden gestärkt.
Die Ausgaben für äußere und innere Sicherheit bilden
einen wesentlichen Schwerpunkt im Bundeshaushalt.
Die NATO-Quote liegt am Ende des Finanzplanungs
zeitraums bei 3,5% des BIP. Der Anteil des Verteidi
gungsetats an den Gesamtausgaben des Bundes wird
in diesem Jahr bei rd. 12 % und im Jahr 2026 bei
rd. 16% der Gesamtausgaben liegen, in der bisherigen
Planung lag der Anteil jeweils bei 11 % der Gesamtaus
gaben.
Gegenstand der Formulierungshilfe für den Entwurf
eines Haushaltsbegleitgesetzes sind insbesondere die
Änderungen des Gesetzes zur Ausführung von Artikel
115 des Grundgesetzes (Artikel 115-Gesetz) sowie der
Bundeshaushaltsordnung (BHO), die aufgrund der Än
derung des Artikels 115 des Grundgesetzes (BGBl.2025
I Nr.94) vom 22.März 2025 erforderlich geworden
sind. Darüber hinaus enthält die Formulierungshilfe
Änderungen des Klima- und Transformationsfondsge
setzes, des Schlusszahlungsnanzierungsgesetzes und
des Windenergie-auf-See-Gesetzes, die im Regierungs
entwurf zum Bundeshaushalt 2025 und den Eckwer
ten des Finanzplans bis 2029 berücksichtigt sind, sowie
weitere Anpassungen im haushalterischen Bereich. Die
Formulierungshilfe sieht weiterhin Regelungen vor,
um die Lücke bei den Sofort-Transformationskosten
der Krankenhäuser aus den Jahren 2022 und 2023
durch einen aus Bundesmitteln zu nanzierenden
zeitlich befristeten Rechnungszuschlag bei gesetzlich
krankenversicherten Patientinnen und Patienten bei
stationärer Behandlung zu schließen. Dies wird durch
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des
Krankenhausentgeltgesetzes sowie der Bundespege-
satzverordnung umgesetzt.
18.07.2025
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofort
programm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts
Deutschland vom 14.07.2025 wird im Bundesgesetz
blatt (BGBl.I 2025 Nr.161) verkündet.
Das Gesetz dient der Umsetzung unternehmensteuer
licher Sofortmaßnahmen aus dem Koalitionsvertrag,
die die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investi
tionen und Innovationen durch zielgerichtete sowie in
der Breite wirksame Maßnahmen unmittelbar verbes
sern.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 311 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Kernelement ist der im Koalitionsvertrag vereinbarte
„Investitions-Booster“, der noch in diesem Jahr wirken
soll. Dieser sieht für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens eine degressive Absetzung für Ab
nutzung (AfA) in Höhe von bis zu 30 Prozent vor.
Die verbesserten Abschreibungsbedingungen können
zu einer Erhöhung der Rentabilität von Investitionen
führen und die Liquidität der Unternehmen insbeson
dere in der unmittelbaren Phase nach der Investition
stärken. Infolgedessen fungiert die degressive AfA als
Katalysator für die Investitionspläne der Unternehmen
in der Breite. Die degressive AfA ist ein effektives
Instrument zur Konjunktursteuerung, das sinnvoller
weise nur temporär begrenzt eingesetzt wird. Dieser
Ansatz wird auch im Koalitionsvertrag in Form einer
entsprechenden Befristung verfolgt.
Anschließend an den zeitlich begrenzten „Investiti
ons-Booster“ wird der Körperschaftsteuersatz ab 2028
schrittweise um jährlich einen Prozentpunkt von 15
Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt. Die
Senkung der Körperschaftsteuer sorgt für ächende-
ckende Liquiditätssteigerungen sowie langfristige Pla
nungssicherheit und setzt ein starkes Standortsignal.
Korrespondierend zur Körperschaftsteuersatzsenkung
wird der Thesaurierungssteuersatz in §34a EStG in
drei Schritten auf 25 % abgesenkt, um die Belastungs
neutralität zwischen Personenunternehmern und Ka
pitalgesellschaften aufrecht zu erhalten.
30.07.2025
Das Bundeskabinett beschließt den Regierungsentwurf
des Bundeshaushalts 2026 und den Finanzplan des
Bundes 2025 bis 2029. Hiermit verstärkt die Bundesre
gierung den mit dem zweiten Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2025 sowie den Eckwerten 2026 bis
2029 eingeleiteten Politikwechsel und erreicht einen
weiteren Meilenstein, um im Rekordtempo für mehr
Wachstum und Gerechtigkeit zu sorgen. Mit den Be
schlüssen zum Bundeshaushalt 2025 und zum Bundes
haushalt 2026 hat die Bundesregierung die Grundlage
für die staatliche Investitionsoffensive gelegt. Damit
diese Offensive gelingt, kommt es jetzt darauf an, die
zur Verfügung stehenden Mittel zügig und efzient
einzusetzen. Insbesondere mit Maßnahmen wie dem
Wachstumsbooster, dem Bauturbo, dem Standortför
derungsgesetz und der Hightech_Agenda stellt die
Bundesregierung ganz unmittelbar wichtige Weichen
für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Wei
tere wichtige Vorhaben werden in den kommenden
Monaten folgen, um Deutschland wieder auf Wachs
tumskurs zu bringen. In den kommenden Jahren wird
der Fokus der Bundesregierung verstärkt auch auf
dem Element der Konsolidierung liegen. Wie im Ko
alitionsvertrag vereinbart, werden dabei eine umfas
sende Aufgabenkritik, eine konsequente Anwendung
einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltspolitik
mit einer klaren Ausrichtung der Maßnahmen an den
politischen und strategischen Zielen und deren Wir
kungen sowie die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag
genannten Kommissionen und Arbeitsgruppen eine
wichtige Rolle spielen. Es gilt in allen Ressorts eine
strikte Ausgabendisziplin walten zu lassen. Neue Vor
haben stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die Res
sorts müssen klare Prioritäten setzen.
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 312 –
8.3
Finanzstatistische Übersichten
8.3.1
Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts 2023 und 2024
Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts 2023 - inMio.€ -
Ausgabe-/Einnahmearten Insgesamt Bund EU-Anteile Länder Gemeinden /
Gv.
Sozial-
versicherung
Ausgaben
Personalausgaben 369 902 65 608 - 185 740 93 263 25 291
Laufender Sachaufwand 554 442 72 657 - 77 001 81 119 323 665
Zinsausgaben
an Öffentlichen Gesamthaushalt 772 - 109 - 348 298 235
an andere Bereiche 59 884 46 730 - 10 479 2 657 18
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse, Schuldendiensthilfen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 844 073 254 578 - 174 855 92 287 322 354
an andere Bereiche 781 178 115 682 34 222 59 780 107 895 463 599
./. Zahlungen von gleicher Ebene 848 034 39 271 - 43 790 76 801 320 666
Ausgaben der laufenden Rechnung 1 762 217 515 875 34 222 464 413 300 719 814 495
Sachinvestitionen 83 388 16 514 - 19 689 46 300 886
Vermögensübertragungen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 44 932 16 081 - 25 891 2 952 8
an andere Bereiche 63 363 43 981 - 16 850 2 504 28
Darlehen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 11 207 7 035 - 345 3 827 -
an andere Bereiche 17 619 14 015 - 3 149 411 45
Erwerb von Beteiligungen 13 318 2 790 - 4 769 3 644 2 116
Tilgungsausgaben an Öffentlichen
Gesamthaushalt 10 652 10 009 - 90 129 424
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 2 334 1 670 - 664 - -
./. Zahlungen von gleicher Ebene 64 851 14 083 - 6 541 4 464 8
Ausgaben der Kapitalrechnung 181 960 98 012 - 64 905 55 303 3 498
Bereinigte Ausgaben 1 944 177 613 886 34 222 529 318 356 021 817 993
Einnahmen
Einnahmen der laufenden Rechnung 1 784 465 465 587 34 222 507 996 326 515 817 650
dar.: Steuern und steuerähnliche Abgaben 1 583 442 391 827 35 721 364 005 130 144 661 744
Einnahmen der Kapitalrechnung 67 991 60 624 - 21 154 22 879 3 091
Bereinigte Einnahmen 1 852 456 526 212 34 222 529 150 349 394 820 741
Finanzierungssaldo - 91 675 - 87 640 0 - 146 - 6 627 2 739
Vierteljährliche Kassenergebnisse, einschl. Extrahaushalte, ohne Auslaufperiode
Erläuterung zum Finanzierungssaldo: einschl. Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 313 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts 2024 - inMio.€ -
Ausgabe-/Einnahmearten Insgesamt Bund EU-Anteile Länder Gemeinden /
Gv.
Sozial-
versicherung
Ausgaben
Personalausgaben 406 670 74 291 - 199 504 106 173 26 703
Laufender Sachaufwand 615 595 94 813 - 80 508 95 380 344 894
Zinsausgaben
an Öffentlichen Gesamthaushalt 1 138 119 - 331 443 244
an andere Bereiche 57 165 42 503 - 10 974 3 672 15
Laufende Zuweisungen und
Zuschüsse, Schuldendiensthilfen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 866 628 247 698 - 178 984 99 270 340 677
an andere Bereiche 810 770 106 498 30 621 60 044 119 692 493 916
./. Zahlungen von gleicher Ebene 874 695 33 275 - 43 091 84 809 336 852
Ausgaben der laufenden Rechnung 1 883 269 532 645 30 621 487 253 339 820 869 598
Sachinvestitionen 107 275 33 505 - 21 114 52 084 572
Vermögensübertragungen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 60 295 29 999 - 27 020 3 275 0
an andere Bereiche 54 417 34 966 - 16 895 2 535 22
Darlehen
an Öffentlichen Gesamthaushalt 14 856 11 020 - 653 3 183 -
an andere Bereiche 4 706 261 - 4 039 406 -
Erwerb von Beteiligungen 27 809 7 628 - 11 615 4 154 4 412
Tilgungsausgaben an Öffentlichen
Gesamthaushalt 10 808 10 509 - 128 172 -
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen 2 138 1 666 - 472 - -
./. Zahlungen von gleicher Ebene 83 478 42 244 - 6 836 4 712 0
Ausgaben der Kapitalrechnung 198 825 87 311 - 75 100 61 096 5 005
Bereinigte Ausgaben 2 082 094 619 956 30 621 562 353 400 916 874 602
Einnahmen
Einnahmen der laufenden Rechnung 1 911 931 521 112 30 621 522 372 352 348 862 145
dar.: Steuern und steuerähnliche Abgaben 1 656 681 408 127 31 968 377 029 132 056 707 502
Einnahmen der Kapitalrechnung 65 650 47 912 - 21 749 23 762 1 913
Bereinigte Einnahmen 1 977 581 569 024 30 621 544 120 376 110 864 059
Finanzierungssaldo - 104 432 - 50 895 0 - 18 220 - 24 806 - 10 513
Vierteljährliche Kassenergebnisse, einschl. Extrahaushalte, ohne Auslaufperiode
Erläuterung zum Finanzierungssaldo: einschl. Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen.
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 314 –
8.3.2
Schulden der öffentlichen Haushalte am 31.12.2024 nach Arten und Ebenen - inMio.€ -
Ebenen
Schulden beim
nicht-
öffentlichen
Bereich
insgesamt
Davon
Schulden beim
öffentlichen
Bereich
Wertpapier-
schulden
Kredite beim
nicht-öffentl.
Bereich
Kassenkredite
beim nicht-
öffentl. Bereich
Insgesamt 2.509.020 2.133.342 319.173 56.505 177.625
Bund 1.732.729 1.682.514 29.761 20.454 107.669
Kernhaushalt des Bundes 1.583.384 1.536.905 26.178 20.300 32.001
Extrahaushalte des Bundes 149.345 145.608 3.582 154 75.668
Länder 606.882 448.060 154.588 4.234 53.917
Kernhaushalte der Länder 559.629 425.323 131.098 3.208 25.116
Extrahaushalte der Länder 47.253 22.737 23.491 1.025 28.801
Gemeinden und Gemeindeverbände 169.370 2.769 134.815 31.787 14.266
Kernhaushalte der Gemeinden
und Gemeindeverbände 141.967 2.768 109.983 29.216 4.818
Extrahaushalte der Gemeinden
und Gemeindeverbände 27.403 0 24.832 2.571 9.448
Sozialversicherung 40 - 10 30 1.773
Quelle: Statistisches Bundesamt 2025; 4. Vierteljahr 2024
Stand: Juni 2025
8.3.3
Entwicklung des Personalstandes
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 -
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
Insgesamt
30.06.2000 4 908,9 597,7 2 390,7 1 572,0 348,6
30.06.2012 4 617,4 513,9 2 346,5 1 386,1 370,8
30.06.2013 4 635,2 503,9 2 353,7 1 406,4 371,3
30.06.2014 4 652,5 496,6 2 356,6 1 428,0 371,4
30.06.2015 4 645,5 489,4 2 346,9 1 439,5 369,6
30.06.2016 4 689,0 489,5 2 364,1 1 464,4 371,1
30.06.2017 4 739,9 493,4 2 388,9 1 487,6 370,1
30.06.2018 4 802,9 496,3 2 419,8 1 518,6 368,2
30.06.2019 4 884,8 501,9 2 460,5 1 556,4 366,0
30.06.2020 4 968,0 509,9 2 493,3 1 596,8 368,0
30.06.2021 5 095,6 521,4 2 541,5 1 657,6 375,1
30.06.2022 5 206,0 525,7 2 603,6 1 701,5 375,1
30.06.2023 5 270,0 524,7 2 628,9 1 738,7 377,6
30.06.2024 5 379,8 527,0 2 672,9 1 799,5 380,4
Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen
30.06.2000 1 684,6 209,8 1 255,0 178,6 41,1
30.06.2012 1 702,0 181,6 1 299,4 186,3 34,6
30.06.2013 1 694,5 180,3 1 293,8 186,5 33,9
30.06.2014 1 678,6 179,7 1 279,8 186,1 33,0
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 315 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 - (Fortsetzung)
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
30.06.2015 1 671,3 179,7 1 273,3 186,1 32,1
30.06.2016 1 672,7 180,0 1 275,1 186,3 31,2
30.06.2017 1 678,9 181,7 1 279,6 187,3 30,3
30.06.2018 1 688,0 183,4 1 287,5 187,6 29,5
30.06.2019 1 703,2 185,2 1 301,7 187,8 28,6
30.06.2020 1 716,9 189,2 1 312,0 188,3 27,4
30.06.2021 1 734,7 194,7 1 325,0 188,5 26,4
30.06.2022 1 748,6 198,6 1 336,2 188,4 25,5
30.06.2023 1 763,7 201,4 1 348,7 188,8 24,8
30.06.2024 1 788,2 204,3 1 370,3 189,7 23,9
Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen
30.06.2000 186,6 186,6 X X X
30.06.2012 179,5 179,5 X X X
30.06.2013 174,2 174,2 X X X
30.06.2014 169,6 169,6 X X X
30.06.2015 166,0 166,0 X X X
30.06.2016 163,8 163,8 X X X
30.06.2017 165,6 165,6 X X X
30.06.2018 167,6 167,6 X X X
30.06.2019 170,6 170,6 X X X
30.06.2020 172,1 172,1 X X X
30.06.2021 171,4 171,4 X X X
30.06.2022 170,5 170,5 X X X
30.06.2023 169,1 169,1 X X X
30.06.2024 167,5 167,5 X X X
Arbeitnehmer
30.06.2000 3 037,8 201,3 1 135,7 1 393,4 307,4
30.06.2012 2 735,9 152,8 1 047,1 1 199,7 336,2
30.06.2013 2 766,6 149,4 1 059,9 1 219,9 337,4
30.06.2014 2 804,3 147,3 1 076,8 1 241,8 338,4
30.06.2015 2 808,2 143,7 1 073,6 1 253,4 337,5
30.06.2016 2 852,6 145,7 1 089,0 1 278,1 339,8
30.06.2017 2 895,4 146,1 1 109,3 1 300,2 339,8
30.06.2018 2 947,3 145,3 1 132,4 1 331,0 338,7
30.06.2019 3 011,1 146,2 1 158,8 1 368,7 337,4
30.06.2020 3 079,1 148,7 1 181,3 1 408,5 340,6
30.06.2021 3 189,5 155,3 1 216,4 1 469,1 348,7
30.06.2022 3 286,9 156,7 1 267,4 1 513,2 349,6
30.06.2023 3 337,1 154,2 1 280,2 1 549,9 352,9
30.06.2024 3 424,1 155,2 1 302,6 1 609,8 356,5
Erläuterung zur Spalte Sozialversicherung: einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
Erläuterung zu den Werten der Arbeitnehmer: einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
Die Zahlen zum 30.06.2024 sind vorläuge Ergebnisse.
Zellen mit einem X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll.
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 316 –
Vollzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 -
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
Insgesamt
30.06.2000 3 697,0 555,2 1 804,8 1 066,0 271,1
30.06.2012 3 119,9 449,4 1 582,7 840,7 247,2
30.06.2013 3 143,6 442,0 1 598,1 856,3 247,2
30.06.2014 3 162,3 437,1 1 607,1 871,4 246,7
30.06.2015 3 158,7 432,0 1 603,9 878,2 244,7
30.06.2016 3 185,5 432,5 1 613,9 894,3 244,8
30.06.2017 3 207,4 436,5 1 623,7 906,2 241,0
30.06.2018 3 231,5 439,4 1 636,8 919,3 236,0
30.06.2019 3 268,9 444,3 1 657,3 935,7 231,6
30.06.2020 3 309,8 450,9 1 672,8 955,1 231,0
30.06.2021 3 371,4 460,3 1 690,9 984,2 236,0
30.06.2022 3 404,3 462,2 1 706,5 1 001,7 233,9
30.06.2023 3 421,4 459,9 1 708,4 1 019,1 234,0
30.06.2024 3 462,0 460,1 1 723,5 1 044,5 234,0
Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen
30.06.2000 1 403,2 197,5 1 011,1 159,0 35,6
30.06.2012 1 280,9 153,4 959,7 144,2 23,6
30.06.2013 1 276,0 152,6 956,7 143,8 22,9
30.06.2014 1 270,4 152,4 951,9 144,0 22,1
30.06.2015 1 268,0 152,8 950,0 144,1 21,1
30.06.2016 1 267,6 153,4 950,5 143,6 20,1
30.06.2017 1 267,9 155,1 949,7 144,0 19,0
30.06.2018 1 271,8 157,0 952,7 143,9 18,1
30.06.2019 1 278,3 158,8 958,5 143,9 17,2
30.06.2020 1 284,6 162,2 961,9 144,3 16,3
30.06.2021 1 296,7 167,6 968,7 144,7 15,8
30.06.2022 1 298,4 170,4 968,5 144,3 15,2
30.06.2023 1 296,8 171,9 965,8 144,3 14,8
30.06.2024 1 306,3 173,6 973,8 144,5 14,4
Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen
30.06.2000 186,6 186,6 X X X
30.06.2012 178,7 178,7 X X X
30.06.2013 173,3 173,3 X X X
30.06.2014 168,5 168,5 X X X
30.06.2015 164,8 164,8 X X X
30.06.2016 162,4 162,4 X X X
30.06.2017 164,0 164,0 X X X
30.06.2018 165,7 165,7 X X X
30.06.2019 168,4 168,4 X X X
30.06.2020 169,8 169,8 X X X
30.06.2021 168,9 168,9 X X X
30.06.2022 167,9 167,9 X X X
30.06.2023 166,3 166,3 X X X
30.06.2024 164,6 164,6 X X X
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 317 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Vollzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 - (Fortsetzung)
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
Arbeitnehmer
30.06.2000 2 107,3 171,1 793,7 906,9 235,5
30.06.2012 1 660,3 117,3 622,9 696,5 223,6
30.06.2013 1 694,3 116,0 641,4 712,5 224,4
30.06.2014 1 723,4 116,1 655,3 727,4 224,6
30.06.2015 1 725,9 114,4 653,9 734,1 223,5
30.06.2016 1 755,5 116,8 663,4 750,7 224,7
30.06.2017 1 775,6 117,5 674,0 762,2 222,0
30.06.2018 1 794,0 116,6 684,0 775,4 218,0
30.06.2019 1 822,1 117,1 698,8 791,8 214,4
30.06.2020 1 855,4 118,9 710,9 810,8 214,8
30.06.2021 1 905,8 123,9 722,2 839,6 220,1
30.06.2022 1 938,0 124,0 738,0 857,4 218,7
30.06.2023 1 958,3 121,6 742,6 874,9 219,2
30.06.2024 1 991,1 121,9 749,6 900,0 219,6
Erläuterung zur Spalte Sozialversicherung: einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
Erläuterung zu den Werten der Arbeitnehmer: einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
Die Zahlen zum 30.06.2024 sind vorläuge Ergebnisse.
Zellen mit einem X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll.
Teilzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 -
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
Insgesamt
30.06.2000 1 211,8 42,5 585,9 506,1 77,4
30.06.2012 1 497,5 64,5 763,9 545,4 123,7
30.06.2013 1 491,6 62,0 755,6 550,1 124,0
30.06.2014 1 490,2 59,5 749,5 556,6 124,7
30.06.2015 1 486,8 57,5 743,0 561,3 124,9
30.06.2016 1 503,5 57,0 750,2 570,1 126,2
30.06.2017 1 532,5 56,9 765,2 581,4 129,1
30.06.2018 1 571,4 56,9 783,1 599,3 132,1
30.06.2019 1 616,0 57,6 803,2 620,8 134,4
30.06.2020 1 658,3 59,0 820,6 641,7 137,0
30.06.2021 1 724,2 61,1 850,6 673,3 139,2
30.06.2022 1 801,7 63,5 897,1 699,8 141,2
30.06.2023 1 848,6 64,8 920,6 719,6 143,6
30.06.2024 1 917,8 66,9 949,4 755,0 146,5
Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen
30.06.2000 281,4 12,3 244,0 19,6 5,5
30.06.2012 421,1 28,2 339,7 42,1 11,0
30.06.2013 418,5 27,7 337,1 42,7 11,0
30.06.2014 408,2 27,3 327,9 42,2 10,9
30.06.2015 403,3 27,0 323,3 42,0 11,0
30.06.2016 405,1 26,6 324,6 42,7 11,1
30.06.2017 411,0 26,6 329,8 43,3 11,3
30.06.2018 416,2 26,4 334,8 43,7 11,4
30.06.2019 424,8 26,4 343,2 43,8 11,4
30.06.2020 432,3 27,0 350,1 44,0 11,2
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 318 –
Teilzeitbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 - (Fortsetzung)
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
30.06.2021 438,0 27,2 356,4 43,8 10,6
30.06.2022 450,2 28,2 367,7 44,1 10,3
30.06.2023 466,9 29,5 383,0 44,5 9,9
30.06.2024 481,9 30,7 396,4 45,2 9,5
Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen
30.06.2000 0,1 0,1 X X X
30.06.2012 0,8 0,8 X X X
30.06.2013 0,9 0,9 X X X
30.06.2014 1,1 1,1 X X X
30.06.2015 1,2 1,2 X X X
30.06.2016 1,4 1,4 X X X
30.06.2017 1,7 1,7 X X X
30.06.2018 1,9 1,9 X X X
30.06.2019 2,2 2,2 X X X
30.06.2020 2,2 2,2 X X X
30.06.2021 2,5 2,5 X X X
30.06.2022 2,6 2,6 X X X
30.06.2023 2,8 2,8 X X X
30.06.2024 2,9 2,9 X X X
Arbeitnehmer
30.06.2000 930,5 30,2 341,9 486,4 71,9
30.06.2012 1 075,6 35,5 424,2 503,3 112,6
30.06.2013 1 072,3 33,4 418,5 507,4 113,1
30.06.2014 1 081,0 31,2 421,5 514,4 113,8
30.06.2015 1 082,2 29,3 419,7 519,3 114,0
30.06.2016 1 097,0 28,9 425,6 527,4 115,1
30.06.2017 1 119,8 28,6 435,3 538,1 117,8
30.06.2018 1 153,2 28,6 448,3 555,6 120,7
30.06.2019 1 188,9 29,1 460,0 576,9 123,0
30.06.2020 1 223,7 29,8 470,4 597,7 125,8
30.06.2021 1 283,7 31,4 494,2 629,5 128,6
30.06.2022 1 348,8 32,7 529,4 655,7 131,0
30.06.2023 1 378,9 32,5 537,6 675,1 133,7
30.06.2024 1 433,0 33,4 552,9 709,8 136,9
Erläuterung zur Spalte Sozialversicherung: einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
Erläuterung zu den Werten der Arbeitnehmer: einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
Die Zahlen zum 30.06.2024 sind vorläuge Ergebnisse.
Zellen mit einem X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll.
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 319 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Vollzeitäquivalent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 -
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
Insgesamt
30.06.2000 4 438,8 578,7 2 170,2 1 371,2 318,7
30.06.2012 4 026,2 487,3 2 046,3 1 167,4 325,1
30.06.2013 4 057,4 479,2 2 062,2 1 189,5 326,5
30.06.2014 4 083,0 473,7 2 069,4 1 212,3 327,6
30.06.2015 4 087,2 468,2 2 066,7 1 225,3 326,9
30.06.2016 4 132,7 469,3 2 083,9 1 250,1 329,4
30.06.2017 4 179,2 474,1 2 105,2 1 271,3 328,5
30.06.2018 4 232,7 477,8 2 130,4 1 297,8 326,7
30.06.2019 4 303,6 483,9 2 166,3 1 328,9 324,4
30.06.2020 4 376,6 492,0 2 195,1 1 363,1 326,4
30.06.2021 4 478,9 502,6 2 230,8 1 412,4 333,1
30.06.2022 4 558,8 506,1 2 271,7 1 448,4 332,6
30.06.2023 4 612,6 504,9 2 291,8 1 481,5 334,4
30.06.2024 4 702,2 507,2 2 326,1 1 532,2 336,7
Beamte/Beamtinnen und Richter/-innen
30.06.2000 1 590,1 204,5 1 176,3 170,5 38,8
30.06.2012 1 549,7 170,5 1 178,6 169,9 30,7
30.06.2013 1 545,8 169,9 1 175,7 170,2 30,1
30.06.2014 1 536,9 169,8 1 167,3 170,4 29,5
30.06.2015 1 533,7 170,3 1 164,1 170,7 28,6
30.06.2016 1 536,8 171,2 1 166,9 171,0 27,8
30.06.2017 1 542,3 173,3 1 170,1 172,0 26,8
30.06.2018 1 551,0 175,6 1 176,8 172,5 26,1
30.06.2019 1 564,3 177,8 1 188,5 172,8 25,3
30.06.2020 1 576,5 181,8 1 196,9 173,4 24,3
30.06.2021 1 592,6 187,3 1 208,1 173,8 23,5
30.06.2022 1 602,0 190,8 1 215,0 173,6 22,6
30.06.2023 1 611,9 193,3 1 222,6 174,0 22,0
30.06.2024 1 632,4 196,0 1 240,2 174,8 21,3
Berufs- und Zeitsoldaten/-soldatinnen
30.06.2000 186,6 186,6 X X X
30.06.2012 179,3 179,3 X X X
30.06.2013 174,0 174,0 X X X
30.06.2014 169,3 169,3 X X X
30.06.2015 165,7 165,7 X X X
30.06.2016 163,4 163,4 X X X
30.06.2017 165,2 165,2 X X X
30.06.2018 167,2 167,2 X X X
30.06.2019 170,1 170,1 X X X
30.06.2020 171,5 171,5 X X X
30.06.2021 170,8 170,8 X X X
30.06.2022 169,9 169,9 X X X
30.06.2023 168,5 168,5 X X X
30.06.2024 166,9 166,9 X X X
Arbeitnehmer
30.06.2000 2 662,1 187,7 993,9 1 200,7 279,9
30.06.2012 2 297,1 137,5 867,8 997,5 294,4
30.06.2013 2 337,7 135,4 886,6 1 019,3 296,4
30.06.2014 2 376,9 134,7 902,2 1 041,9 298,1
30.06.2015 2 387,7 132,2 902,6 1 054,6 298,3
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 320 –
Vollzeitäquivalent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Anzahl in 1000 - (Fortsetzung)
Jahr (Stichtag) Insgesamt Bundesbereich Landesbereich kommunaler
Bereich
Sozial-
versicherung
30.06.2016 2 432,4 134,7 917,0 1 079,1 301,6
30.06.2017 2 471,7 135,5 935,1 1 099,3 301,7
30.06.2018 2 514,6 135,1 953,6 1 125,3 300,6
30.06.2019 2 569,2 136,1 977,9 1 156,1 299,2
30.06.2020 2 628,6 138,6 998,2 1 189,6 302,1
30.06.2021 2 715,5 144,5 1 022,7 1 238,6 309,6
30.06.2022 2 786,9 145,5 1 056,6 1 274,8 310,0
30.06.2023 2 832,2 143,2 1 069,2 1 307,5 312,4
30.06.2024 2 903,0 144,3 1 085,9 1 357,5 315,4
Erläuterung zur Spalte Sozialversicherung: einschließlich Bundesagentur für Arbeit.
Erläuterung zu den Werten der Arbeitnehmer: einschließlich Dienstordnungsangestellte in der Sozialversicherung.
Die Zahlen zum 30.06.2024 sind vorläuge Ergebnisse.
Zellen mit einem X = Tabellenfach gesperrt, da Aussage nicht sinnvoll.
8.3.4
Ausgaben und Einnahmen der Länder 2021 bis 2025
A. Bereinigte Ausgaben der Länder 2021 - 2025 (nach Haushaltsrechnungen - Vierteljahresstatistik bzw.
Haushaltsplänen)
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
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Baden-Württemberg 61.019 1,8 61.206 0,3 62.020 1,3 65.966 6,4 64.825 -1,7
Bayern 72.121 4,9 71.685 -0,6 71.087 -0,8 74.947 5,4 76.696 2,3
Brandenburg 14.760 3,1 14.941 1,2 15.940 6,7 16.951 6,3 16.788 -1,0
Hessen 34.634 3,9 34.081 -1,6 34.746 2,0 38.852 11,8 38.091 -2,0
Mecklenb.-Vorpommern 10.551 -14,8 10.756 1,9 10.648 -1,0 11.179 5,0 11.148 -0,3
Niedersachsen 41.327 -0,1 38.971 -5,7 40.392 3,6 41.983 3,9 44.204 5,3
Nordrhein-Westfalen 101.281 -3,8 108.273 6,9 101.611 -6,2 101.192 -0,4 105.014 3,8
Rheinland-Pfalz 20.687 1,8 20.522 -0,8 21.197 3,3 22.531 6,3 25.110 11,4
Saarland 5.160 2,8 8.032 55,7 5.860 -27,0 5.802 -1,0 6.187 6,6
Sachsen 21.514 -3,2 21.406 -0,5 23.797 11,2 24.867 4,5 25.012 0,6
Sachsen-Anhalt 14.916 20,7 13.000 -12,8 13.510 3,9 14.128 4,6 14.763 4,5
Schleswig-Holstein 15.728 3,9 17.423 10,8 18.134 4,1 17.327 -4,5 17.666 2,0
Thüringen 11.789 1,4 12.002 1,8 12.692 5,7 12.981 2,3 13.964 7,6
Berlin 36.019 9,5 36.672 1,8 37.447 2,1 39.659 5,9 40.221 1,4
Bremen 7.408 12,4 7.455 0,6 7.703 3,3 9.031 17,2 7.933 -12,2
Hamburg 19.701 16,8 18.275 -7,2 19.139 4,7 20.896 9,2 23.401 12,0
Länder zusammen 487.554 2,1 493.531 1,2 494.723 0,2 517.040 4,5 530.077 2,5
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Bereinigte Ausgaben (ohne Tilgung von Kreditmarktmitteln, Zuführung an Rücklagen und Deckung von Vorjahresfehlbeträgen; in der Ländersumme ohne
Zuweisungen von Ländern)
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 321 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
A. Bereinigte Ausgaben: darunter Personalausgaben
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
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Baden-Württemberg 19.136 2,1 19.541 2,1 20.457 4,7 21.590 5,5 23.803 10,3
Bayern 25.526 3,2 26.512 3,9 27.549 3,9 29.230 6,1 31.150 6,6
Brandenburg 3.273 4,1 3.429 4,8 3.602 5,0 4.107 14,0 4.195 2,1
Hessen 11.288 1,8 11.700 3,7 12.003 2,6 13.338 11,1 13.741 3,0
Mecklenb.-Vorpommern 2.305 3,3 2.370 2,8 2.434 2,7 2.584 6,2 2.755 6,6
Niedersachsen 13.710 2,5 14.126 3,0 14.530 2,9 15.633 7,6 16.639 6,4
Nordrhein-Westfalen 28.998 2,4 30.386 4,8 31.535 3,8 33.618 6,6 36.950 9,9
Rheinland-Pfalz 7.300 3,4 7.519 3,0 7.702 2,4 8.276 7,5 9.033 9,2
Saarland 1.746 3,0 1.794 2,7 1.854 3,4 1.968 6,1 2.119 7,7
Sachsen 5.054 2,1 5.219 3,3 5.410 3,7 5.978 10,5 6.369 6,5
Sachsen-Anhalt 2.913 6,3 2.873 -1,4 3.033 5,6 3.067 1,1 3.334 8,7
Schleswig-Holstein 4.651 3,3 4.842 4,1 5.043 4,1 5.411 7,3 5.887 8,8
Thüringen 3.069 5,4 3.152 2,7 3.416 8,4 3.553 4,0 3.813 7,3
Berlin 10.505 6,6 10.941 4,1 11.718 7,1 11.951 2,0 12.887 7,8
Bremen 1.999 3,6 2.077 3,9 2.163 4,1 2.375 9,8 2.480 4,4
Hamburg 5.137 3,9 5.387 4,9 5.477 1,7 5.896 7,6 6.211 5,3
Länder zusammen 146.609 3,1 151.867 3,6 157.926 4,0 168.574 6,7 181.365 7,6
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Personalausgaben (ohne Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz)
Investive Ausgaben der Länder 2021 - 2025 (nach Haushaltsrechnungen - Vierteljahresstatistik bzw. Haushaltsplänen)
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
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Baden-Württemberg 4.964 -17,5 5.715 15,1 6.030 5,5 7.453 23,6 6.738 -9,6
Bayern 8.273 -2,6 9.323 12,7 9.985 7,1 10.883 9,0 11.612 6,7
Brandenburg 1.707 15,2 1.774 3,9 2.050 15,5 2.141 4,5 1.950 -8,9
Hessen 2.457 -0,3 2.346 -4,5 2.778 18,4 4.848 74,5 3.320 -31,5
Mecklenb.-Vorpommern 2.008 36,2 1.925 -4,1 1.849 -3,9 1.968 6,5 1.750 -11,1
Niedersachsen 2.140 11,7 2.491 16,4 2.370 -4,8 2.713 14,5 3.140 15,7
Nordrhein-Westfalen 9.003 -11,3 12.309 36,7 10.729 -12,8 10.265 -4,3 10.890 6,1
Rheinland-Pfalz 1.145 -30,8 1.045 -8,7 1.125 7,6 1.262 12,2 1.739 37,7
Saarland 391 -12,5 3.129 701,1 519 -83,4 626 20,6 635 1,5
Sachsen 2.873 -12,7 2.812 -2,1 3.638 29,4 3.480 -4,3 3.333 -4,2
Sachsen-Anhalt 1.554 -0,4 1.706 9,8 1.797 5,3 1.802 0,3 2.167 20,3
Schleswig-Holstein 1.559 12,2 1.385 -11,2 1.556 12,4 1.631 4,8 2.130 30,6
Thüringen 1.644 2,1 1.580 -3,9 1.966 24,4 1.794 -8,7 1.970 9,8
Berlin 2.914 31,4 3.632 24,7 3.910 7,7 4.541 16,1 4.702 3,6
Bremen 817 21,5 801 -1,9 882 10,1 1.813 105,5 844 -53,5
Hamburg 2.069 72,5 1.567 -24,3 1.889 20,6 2.002 6,0 4.454 122,5
Länder zusammen 45.491 -1,1 53.501 17,6 53.037 -0,9 59.209 11,6 61.361 3,6
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Investive Ausgaben (in der Ländersumme ohne Investitionszuweisungen von Ländern)
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 322 –
B. Bereinigte Einnahmen der Länder 2021 - 2025 (nach Haushaltsrechnungen - Vierteljahresstatistik bzw.
Haushaltsplänen)
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
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Baden-Württemberg 61.821 12,1 64.034 3,6 61.886 -3,4 64.075 3,5 61.968 -3,3
Bayern 70.753 13,8 74.323 5,0 70.654 -4,9 74.223 5,1 72.406 -2,4
Brandenburg 13.857 9,1 15.136 9,2 15.319 1,2 15.468 1,0 15.238 -1,5
Hessen 36.713 14,8 35.469 -3,4 34.067 -4,0 35.239 3,4 36.328 3,1
Mecklenb.-Vorpommern 11.027 17,5 11.156 1,2 10.719 -3,9 11.671 8,9 10.613 -9,1
Niedersachsen 39.890 9,5 41.496 4,0 44.096 6,3 43.710 -0,9 42.398 -3,0
Nordrhein-Westfalen 96.423 3,3 103.850 7,7 99.786 -3,9 102.512 2,7 102.849 0,3
Rheinland-Pfalz 22.985 21,1 21.711 -5,5 22.188 2,2 23.639 6,5 24.175 2,3
Saarland 5.241 6,1 5.643 7,7 6.027 6,8 5.940 -1,4 6.233 4,9
Sachsen 21.509 3,7 23.146 7,6 22.654 -2,1 24.024 6,0 23.978 -0,2
Sachsen-Anhalt 12.458 8,8 13.941 11,9 13.139 -5,8 14.395 9,6 13.666 -5,1
Schleswig-Holstein 15.724 7,1 16.992 8,1 17.438 2,6 16.955 -2,8 16.517 -2,6
Thüringen 11.532 10,0 12.678 9,9 12.366 -2,5 13.067 5,7 12.939 -1,0
Berlin 35.897 14,1 37.423 4,2 35.687 -4,6 36.604 2,6 36.827 0,6
Bremen 7.285 15,9 7.299 0,2 7.367 0,9 7.814 6,1 7.514 -3,8
Hamburg 19.651 21,0 20.775 5,7 20.266 -2,5 20.405 0,7 21.105 3,4
Länder zusammen 481.705 10,6 503.898 4,6 492.458 -2,3 508.489 3,3 503.808 -0,9
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Bereinigte Einnahmen (ohne Einnahmen aus Kreditmarktmitteln, Entnahmen aus Rücklagen und Überschüssen aus Vorjahren; in der Ländersumme ohne
Zuweisungen von Ländern)
B. Bereinigte Einnahmen: darunter Steuereinnahmen
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
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in%
inMio.€
Veränd.
ggü. VJ
in%
Baden-Württemberg 41.591 10,5 46.410 11,6 45.618 -1,7 47.561 4,3 48.710 2,4
Bayern 50.081 12,6 54.945 9,7 54.190 -1,4 57.341 5,8 56.853 -0,9
Brandenburg 9.465 15,5 10.548 11,4 10.709 1,5 10.726 0,2 11.213 4,5
Hessen 25.126 17,9 26.424 5,2 25.521 -3,4 26.787 5,0 27.334 2,0
Mecklenb.-Vorpommern 5.944 9,5 6.704 12,8 6.514 -2,8 6.762 3,8 6.687 -1,1
Niedersachsen 29.140 10,3 33.009 13,3 33.784 2,3 33.438 -1,0 34.069 1,9
Nordrhein-Westfalen 68.220 11,8 74.105 8,6 73.984 -0,2 76.580 3,5 78.475 2,5
Rheinland-Pfalz 16.634 22,0 16.118 -3,1 16.308 1,2 17.844 9,4 18.262 2,3
Saarland 3.534 5,8 4.016 13,6 4.419 10,0 3.829 -13,3 4.368 14,1
Sachsen 14.422 11,1 16.507 14,5 15.847 -4,0 16.969 7,1 17.210 1,4
Sachsen-Anhalt 7.730 10,2 8.885 14,9 8.571 -3,5 8.706 1,6 9.211 5,8
Schleswig-Holstein 10.966 12,7 12.376 12,9 11.806 -4,6 12.480 5,7 12.834 2,8
Thüringen 7.551 9,3 8.610 14,0 8.386 -2,6 8.718 4,0 8.817 1,1
Berlin 24.653 18,9 27.220 10,4 26.364 -3,1 27.302 3,6 28.052 2,7
Bremen 4.501 17,1 4.676 3,9 5.074 8,5 5.295 4,4 5.307 0,2
Hamburg 14.066 20,4 15.947 13,4 15.743 -1,3 15.468 -1,7 16.044 3,7
Länder zusammen 333.624 13,3 366.500 9,9 362.837 -1,0 375.807 3,6 383.446 2,0
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 323 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
C. Finanzierungssaldo der Länder 2021 - 2025 (nach Haushaltsrechnungen - Vierteljahresstatistik bzw. Haushaltsplänen)
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
inMio.€ inMio.€ inMio.€ inMio.€ inMio.€
Baden-Württemberg 805 2.840 -103 -1.883 -2.857
Bayern -1.368 2.639 -431 -724 -4.290
Brandenburg -903 197 -625 -1.482 -1.550
Hessen 2.082 1.376 -688 -3.623 -1.763
Mecklenburg-Vorpommern 477 400 71 492 -535
Niedersachsen -1.437 2.525 3.704 1.727 -1.806
Nordrhein-Westfalen -4.859 -4.424 -1.826 1.320 -2.165
Rheinland-Pfalz 2.297 1.189 991 1.108 -934
Saarland 81 -2.389 168 139 46
Sachsen -5 1.740 -1.144 -843 -1.033
Sachsen-Anhalt -2.458 941 -371 267 -1.097
Schleswig-Holstein -4 -431 -696 -372 -1.150
Thüringen -257 676 -326 86 -1.025
Berlin -121 752 -1.757 -3.056 -3.393
Bremen -121 -156 -330 -1.217 -442
Hamburg -49 2.500 1.127 -491 -2.296
Länder zusammen -5.838 10.373 -2.237 -8.554 -26.290
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Finanzierungssaldo (einschließlich Saldo der Zu- und Absetzungen sowie der haushaltstechnischen Verrechnungen)
C. Finanzierungssaldo: darunter Nettokreditaufnahme
Länder
2021 2022 2023 2024 Soll 2025
inMio.€ inMio.€ inMio.€ inMio.€ inMio.€
Baden-Württemberg 3.693 -958 1.253 -193 1.022
Bayern 2.063 -919 -1.540 423 -50
Brandenburg 1.440 -1.217 794 364 980
Hessen -1.470 -201 0 2.814 670
Mecklenburg-Vorpommern 0 0 0 -900 0
Niedersachsen 1.565 -1.895 -2.149 -197 1.516
Nordrhein-Westfalen 4.699 4.232 855 -1.662 1.703
Rheinland-Pfalz -1.495 -200 -200 -791 -248
Saarland -80 2.423 -170 -109 -97
Sachsen 0 0 0 0 0
Sachsen-Anhalt 2.278 -776 422 -160 1.130
Schleswig-Holstein -259 554 -3.002 211 908
Thüringen 0 -328 -76 -155 314
Berlin -2.609 -473 948 1.025 977
Bremen 529 342 -154 1.052 244
Hamburg 479 -1.870 -2.449 -655 2.296
Länder zusammen 10.832 -1.287 -5.469 1.067 11.365
2021 bis 2024 Ist-Ergebnisse, 2025 Soll nach Haushaltsplänen einschließlich Nachträgen (Stand der Auswertung: 30.Juni 2025)
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 324 –
8.3.5
Ausgaben und Einnahmen der Kommunen 2015 bis 2024
Steuereinnahmen (insgesamt) der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Steuereinnahmen in Mrd. Euro 84,8 89,7 95,9 101,1 104,4 98,4 113,4 121,5 130,2 132,1
Einnahmen in € je Einwohner 1.122 1.176 1.253 1.317 1.357 1.279 1.474 1.584 1.689 1.709
Veränderung gegenüber Vorjahr in% 6,6 5,8 6,9 5,4 3,2 -5,7 15,2 7,1 7,2 1,5
Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwal
tungshaushalts in% 41,7 41,1 41,9 42,5 42,3 38,2 42,3 42,3 42,9 41,9
nachrichtlich: Anteil an den gesamten Steuereinnahmen (bundesweit) in%
Bund 41,8 40,9 42,1 41,5 41,2 38,3 37,5 37,6 38,9 39,6
Länder 39,8 40,9 40,6 40,5 40,6 42,8 42,6 42,9 41,8 41,7
Gemeinden 13,8 14,0 14,3 14,3 14,4 14,5 15,1 15,1 15,5 15,4
EU 4,6 4,1 3,0 3,7 3,9 4,4 4,8 4,3 3,9 3,4
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Aufkommen in Mrd. Euro
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 32,5 33,4 36,3 37,8 39,8 38,1 40,1 41,0 45,2 46,1
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 4,3 4,4 5,5 6,8 7,6 8,3 8,2 7,4 7,5 7,6
Einnahmen in Euro/Einwohner
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 430 438 474 493 517 495 521 535 586 597
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 57 58 72 88 98 107 107 97 97 98
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 7,1 3,0 8,5 4,3 5,1 -4,3 5,3 2,4 10,0 2,1
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 16,9 2,3 25,5 23,0 11,4 9,4 -0,5 -9,4 0,8 0,6
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 38,3 37,3 37,8 37,4 38,1 38,7 35,3 33,8 34,7 34,9
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5,1 4,9 5,7 6,7 7,2 8,4 7,3 6,1 5,8 5,7
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 325 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Gewerbesteuer (netto) und Grundsteuern der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Aufkommen in Mrd. Euro
Gewerbesteuer (netto) 34,9 38,2 40,1 42,2 42,6 37,6 50,6 57,7 62,0 62,1
Gewerbesteuerumlage 7,0 7,5 8,1 8,5 7,8 3,7 4,8 5,8 5,7 6,1
Grundsteuern 11,8 12,2 12,5 12,7 12,9 13,2 13,4 13,7 13,9 14,5
Einnahmen in Euro/Einwohner
Gewerbesteuer (netto) 462 501 524 550 553 489 658 753 804 804
Gewerbesteuerumlage 93 98 106 111 101 49 62 75 75 78
Grundsteuern 157 160 163 166 168 171 175 179 181 187
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Gewerbesteuer (netto) 5,5 9,6 4,9 5,2 0,9 -11,5 34,5 14,1 7,3 0,3
Gewerbesteuerumlage 5,0 6,3 8,7 5,3 -9,1 -51,5 26,4 21,5 -0,6 5,5
Grundsteuern 4,5 3,2 2,3 1,8 1,8 1,7 2,2 2,1 1,6 4,0
Anteil an den Steuereinnahmen (netto) in%
Gewerbesteuer (netto) 41,1 42,6 41,8 41,7 40,8 38,2 44,6 47,5 47,6 47,0
Grundsteuern 13,9 13,6 13,0 12,6 12,4 13,4 11,9 11,3 10,7 11,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Zuweisungen der Länder an die Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Einnahmen in Mrd. Euro
Zuweisungen insgesamt 82,3 90,5 94,0 98,1 103,4 124,9 119,6 128,2 134,0 139,4
davon:
Laufende Zuweisungen 74,9 83,6 86,7 89,8 94,1 113,9 108,1 115,7 120,4 125,5
Investitionszuweisungen 7,4 7,0 7,4 8,3 9,3 11,0 11,5 12,5 13,6 13,9
Einnahmen in Euro/Einwohner
Zuweisungen insgesamt 1.089 1.186 1.228 1.278 1.345 1.624 1.554 1.672 1.739 1.804
davon:
Laufende Zuweisungen 991 1.095 1.132 1.170 1.224 1.480 1.404 1.509 1.562 1.624
Investitionszuweisungen 98 91 96 108 121 143 150 163 177 180
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Zuweisungen insgesamt 8,1 10,0 3,8 4,3 5,4 20,8 -4,3 7,2 4,5 4,0
davon:
Laufende Zuweisungen 8,8 11,7 3,7 3,6 4,8 21,0 -5,1 7,1 4,0 4,3
Investitionszuweisungen 1,5 -6,3 5,8 12,4 12,3 18,7 4,4 8,6 9,1 2,2
Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in%
Zuweisungen insgesamt 37,6 38,7 38,4 38,5 39,0 44,9 41,2 41,5 41,0 41,2
davon:
Laufende Zuweisungen 36,9 38,3 37,9 37,7 38,2 44,2 40,3 40,3 39,7 39,9
Investitionszuweisungen 46,5 43,6 44,9 48,4 50,8 53,8 52,8 57,5 57,9 59,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 326 –
Einnahmen der Kommunen aus Gebühren und Beiträgen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Einnahmen in Mrd. Euro
Gebühren 17,9 18,7 19,2 19,7 20,1 19,0 19,5 21,4 22,7 24,3
Beiträge 1,5 1,5 1,5 1,5 1,5 1,6 1,6 1,4 1,3 1,2
Einnahmen in Euro/Einwohner
Gebühren 237 245 251 256 261 247 254 279 295 315
Beiträge 20 20 19 19 20 20 21 18 17 15
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Gebühren 3,1 4,8 2,4 2,5 2,1 -5,5 3,0 9,5 6,2 7,1
Beiträge 6,3 0,1 -2,4 0,0 2,5 2,1 4,5 -16,1 -6,5 -7,3
Anteil an den bereinigten Einnahmen des Verwaltungs-/Vermögenshaushalts in%
Gebühren 8,8 8,6 8,4 8,3 8,1 7,4 7,3 7,5 7,5 7,7
Beiträge 9,6 9,6 9,1 8,7 8,4 7,6 7,5 6,3 5,4 5,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Ausgaben der Kommunen für Sachinvestitionen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Sachinvestitionen in Mrd. Euro 22,0 23,7 24,3 27,4 31,6 35,4 34,8 37,5 41,8 44,5
davon Baumaßnahmen in Mrd. Euro 16,2 17,6 18,3 20,8 24,1 26,7 26,5 28,3 31,9 33,9
Sachinvestitionen in Euro je Einwohner 291 311 318 358 410 460 453 489 543 576
davon Baumaßnahmen in Euro je Einwohner 214 230 238 271 313 346 344 369 414 439
Sachinvestitionen
Veränderung gegenüber Vorjahr in% -0,4 7,9 2,7 12,7 15,0 12,1 -1,5 7,6 11,6 6,4
Baumaßnahmen
Veränderung gegenüber Vorjahr in% -4,0 8,4 3,9 14,0 15,9 10,6 -0,7 6,9 12,9 6,1
Anteil der Sachinvestitionen an den bereinigten
Gesamtausgaben in% 10,2 10,3 10,3 11,1 12,1 12,8 12,2 12,3 12,5 12,3
Anteil der Baumaßnahmen an den bereinigten
Gesamtausgaben in% 7,5 7,7 7,7 8,5 9,2 9,7 9,2 9,3 9,6 9,3
nachrichtlich:
Anteil an den öffentlichen Sachinvestitionen
insgesamt in% 60,4 60,2 59,2 60,6 61,6 63,6 69,9 70,5 70,8 70,7
Anteil an den öffentlichen Baumaßnahmen
insgesamt in% 59,9 60,1 59,4 61,1 63,3 65,7 73,2 72,7 74,0 74,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 327 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen (Bruttoausgaben)
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ausgaben in Mrd. Euro 53,4 59,2 59,3 59,4 60,7 62,3 64,2 67,2 75,6 84,5
Veränderung gegenüber Vorjahr in% 8,6 10,7 0,3 0,2 2,2 2,7 3,0 4,7 12,5 11,8
Ausgaben in Euro/Einwohner 707 775 775 774 789 810 834 877 981 1094
Anteil an den bereinigten Ausgaben des
Verwaltungshaushalts in% 28,5 29,7 28,8 28,0 27,4 26,8 26,4 26,2 27,0 27,5
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Weitere bedeutende Ausgabearten der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Ausgaben in Mrd. Euro
Personalausgaben 54,1 56,8 59,4 62,2 65,9 69,0 71,9 75,7 80,9 88,1
Laufender Sachaufwand 46,1 48,9 50,1 51,6 54,6 55,5 59,1 63,5 68,1 73,5
Zinsausgaben 3,2 3,0 2,8 2,5 2,3 2,1 1,9 1,8 2,4 3,2
Ausgaben in Euro/Einwohner
Personalausgaben 716 744 776 811 857 897 935 988 1050 1140
Laufender Sachaufwand 610 641 654 673 709 721 769 828 884 951
Zinsausgaben 43 40 36 33 31 27 24 23 31 41
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Personalausgaben 3,3 5,0 4,6 4,8 5,9 4,8 4,2 5,3 6,8 8,9
Laufender Sachaufwand 4,3 6,0 2,4 3,1 5,7 1,7 6,6 7,3 7,4 7,8
Zinsausgaben -7,0 -6,0 -9,1 -9,8 -6,1 -11,6 -9,8 -5,2 36,5 31,6
Anteil an den bereinigten Ausgaben des Verwaltungshaushalts in%
Personalausgaben 28,9 28,5 28,9 29,4 29,7 29,7 29,6 29,5 28,9 28,7
Laufender Sachaufwand 24,6 24,5 24,3 24,4 24,6 23,9 24,3 24,7 24,3 23,9
Zinsausgaben 1,7 1,5 1,3 1,2 1,1 0,9 0,8 0,7 0,9 1,0
Quelle: Rechnungsergebnisse der kommunalen Haushalte, ab 2023 Kassenstatistik
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 328 –
Verschuldung der Kommunen
Deutschland insgesamt 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Verschuldung in Mrd. Euro
Gesamtverschuldung 132,6 134,3 130,5 125,5 121,2 122,7 122,4 127,9 134,3 146,8
davon:
Investive Verschuldung 82,9 84,7 84,2 86,0 85,8 89,1 90,4 97,0 104,0 114,9
Kassenkredite 49,7 49,7 46,3 39,5 35,4 33,7 32,0 30,9 30,3 31,9
Verschuldung in Euro/Einwohner
Gesamtverschuldung 1.755 1.760 1.704 1.636 1.576 1.596 1.591 1.667 1.743 1.900
davon:
Investive Verschuldung 1.098 1.109 1.100 1.121 1.115 1.158 1.175 1.265 1.349 1.487
Kassenkredite 657 651 604 515 461 438 416 402 394 413
Veränderung gegenüber Vorjahr in%
Gesamtverschuldung 0,2 1,3 -2,9 -3,8 -3,5 1,3 -0,3 4,5 5,0 9,3
davon:
Investive Verschuldung 0,5 2,1 -0,5 2,1 -0,3 3,8 1,5 7,3 7,2 10,5
Kassenkredite -0,2 0,0 -6,9 -14,6 -10,4 -4,9 -5,1 -3,4 -1,7 5,2
Anteil an der Gesamtverschuldung in%
Investive Verschuldung 62,5 63,0 64,6 68,5 70,8 72,6 73,9 75,9 77,4 78,3
Kassenkredite 37,5 37,0 35,4 31,5 29,2 27,4 26,1 24,1 22,6 21,7
Quelle: Schuldenstatistik; 2024 vorläuge Schulden
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 329 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
8.4
Internationale Finanz- und
Wirtschaftsdaten
8.4.1
Leistungen an internationale
Entwicklungsbanken und -fonds
Bei der Aufstellung und Durchführung der Budgets,
zu denen die Bundesrepublik Deutschland Beiträge
leistet, wird wie bisher den Grundsätzen der Sparsam
keit und Wirtschaftlichkeit bei Mittelanforderung und
-verwendung die erforderliche Geltung zu verschaffen
sein. Gemeinsam mit anderen westlichen Beitragszah
lern bemüht sich die Bundesregierung verstärkt, in
den Programm-Budgets der einzelnen Organisationen
eine den weltwirtschaftlichen Realitäten entsprechen
de Haushaltspolitik durchzusetzen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied interna
tionaler Entwicklungsbanken und -fonds (s. nachste
hende Zusammenstellung).
Deutsche Kapitalbeteiligungen und Fonds-Kumulierte Beitragszusagen bis Ende 2024
Bank/Fonds Kapitalbeteiligungen Fonds-Kumulierte
Beitragszusagen
- Mio. Dollar / Mio. Euro -
Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) 14,304.70 $
Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) 30,577.6 $
Internationale FinanzCorporation (IFC) 1,261.69 $
Multilaterale InvestitionsGarantieAgentur (MIGA) 96.688 $
Globale Umweltfazilität (GEF) der Weltbank 1,751.0 $
Multilateraler Fonds zum Montrealer Protokoll (OzonschichtTreuhandfonds) 355.6 $
Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) 12,289.6 $
Afrikanischer Entwicklungsfonds (AfDF) 5,300.9 $
Asiatische Entwicklungsbank (AsDB) 5,988.6 $
Asiatischer Entwicklungsfonds (AsDF) 2,002.0 $
Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) 3,368.70 $
Fonds für Sondergeschäfte (FSO) der IDB 0 $
Interamerikanische Investitionsgesellschaft (IIC, jetzt IDB Invest) 27.1 $
Karibische Entwicklungsbank (CDB) 106.60 $
Sonderfonds (SDF) der CDB 123.9 $
Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
- Beteiligung am Grundkapital 2.556,50€
- Beiträge zu den von der EBWE verwalteten Fonds 291,27€
Entwicklungsbank des Europarates (CEB) 1.626,36€
Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) 856.6 $
Gemeinsamer Fonds für Rohstoff 16,30€
Insgesamt 51,597.278 $ 40,967.60 $
4.199,16€ 291,27€
Quelle: Jahresbericht 2024 der jeweiligen Bank
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 330 –
Erläuterung zur Tabelle:
In der Tabellenspalte "Fonds-Kumulierte Beitrags
zusagen" sind Beteiligungen, die an Fonds in voller
Höhe einzuzahlen sind, abgebildet.
Bei IBRD, IDA, IFC, MIGA und dem Gemeinsamen
Fonds für Rohstoffe läuft das Finanzjahr 2023 bis
30.Juni 2024.
Bei IBRD und MIGA bestehen Kapitalbeteiligungen
aus eingezahltem Kapital plus Haftungskapital.
Bei AfDB, AsDB, IDB und CDB stelllen die Werte
den Gesamtbetrag der bisher gezeichneten Kapital
anteile dar, also Einzahlungskapital + Haftungska
pital. Einzahlungen zu den aktuellen Kapitalerhö
hungen erfolgen noch bis 2027, daher teilweise
abweichende Angaben in den Jahresberichten.
Dort werden teilweise bereits bezahlte Kapitalan
teile dargestellt.
Bei IFC und IDB Invest gibt es nur Einzahlungska
pital.
8.4.2
Abgabequoten im internationalen Vergleich
Land
Steuern und Sozialabgaben in%des BIP
1965 1980 1990 2000 2010 2015 2016 2018 2020 2021 2022 2023
Deutschland 31,7 36,4 34,8 36,4 35,9 38,1 38,5 39,2 38,7 39,8 39,6 38,1
Belgien 30,8 40,7 41,4 43,8 42,9 44,1 43,3 43,8 42,2 42,1 42,4 42,6
Dänemark 29,1 41,5 44,6 46,8 44,8 46,5 45,8 44,4 47,2 47,2 41,9 43,4
Estland - - - 31,1 33,2 32,7 32,9 32,3 32,8 33,5 32,6 33,5
Finnland 30,0 35,3 42,9 45,8 40,6 43,5 43,7 42,4 41,8 43,2 43,2 42,4
Frankreich 33,9 39,9 41,5 43,7 42,2 45,4 45,4 46,0 45,2 45,1 45,8 43,8
Griechenland 17,1 20,8 25,2 33,4 32,3 36,9 39,2 40,3 39,5 40,0 41,2 39,8
Irland 24,5 30,1 32,4 30,8 27,7 22,3 23,0 21,8 19,4 20,0 20,3 21,9
Italien 24,6 28,6 36,3 40,5 41,7 43,0 42,2 41,7 42,6 42,5 42,8 42,8
Japan 17,3 24,0 27,7 25,3 26,2 30,2 30,3 31,5 32,9 33,9 34,4 k.A.
Kanada 25,0 30,3 35,1 34,7 31,0 32,8 33,3 33,5 34,5 34,8 33,8 34,8
Lettland - - - 29,0 28,5 29,8 30,7 31,1 31,1 30,7 30,8 31,9
Litauen - - - 30,8 28,3 28,9 29,7 30,2 31,2 31,9 31,6 32,6
Luxemburg 27,3 35,4 34,7 37,0 35,7 34,8 35,5 39,4 38,3 38,2 38,3 40,9
Niederlande 30,4 39,7 39,6 36,9 35,4 36,5 37,8 38,1 39,0 38,3 38,1 38,5
Norwegen 29,4 41,9 40,4 41,8 41,7 38,3 38,8 39,3 38,7 41,3 43,4 41,4
Österreich 33,5 38,6 39,3 42,3 41,0 43,1 41,8 42,3 42,1 43,4 43,2 42,7
Polen - - - 32,9 31,6 32,5 33,6 35,1 35,6 36,7 34,4 35,1
Portugal 15,7 21,9 26,5 30,9 30,4 34,4 34,1 34,7 35,2 35,2 36,0 35,8
Schweden 31,0 43,2 48,8 50,0 43,1 42,9 44,2 44,1 42,6 42,8 42,5 41,4
Schweiz 16,0 22,6 23,2 27,0 25,8 27,0 26,9 27,2 27,9 28,0 26,9 27,1
Slowakei - - - 33,6 27,9 32,5 33,1 34,0 34,8 35,4 35,0 35,5
Slowenien - - - 37,7 37,8 37,3 37,4 37,2 37,6 38,3 37,4 36,9
Spanien 14,3 21,9 31,5 33,0 31,3 33,8 33,6 34,6 36,8 37,8 37,6 37,3
Tschechien - - - 32,2 31,9 32,9 33,7 34,6 34,0 33,7 33,2 33,7
Ungarn - - - 38,5 36,8 38,7 39,0 36,8 36,0 33,8 35,1 34,2
Vereinigtes König
reich 30,1 33,4 32,9 32,7 32,0 31,9 32,5 32,8 32,8 34,2 35,4 35,3
Vereinigte Staaten 23,6 25,6 26,0 28,3 23,4 26,1 25,7 24,8 25,6 26,7 27,6 25,2
Erläuterung zu den Abgabenquoten im internationalen Vergleich: Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD.
Erläuterung zu den Steuern und Sozialabgaben in % des BIP von Deutschland: Nicht vergleichbar mit Quoten in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung oder der deutschen Finanzstatistik.
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2023, Paris 2024
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 331 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
8.4.3
Steuerquoten im internationalen Vergleich
Land
Steuern in%des BIP
1965 1980 1990 2000 2010 2015 2016 2018 2020 2021 2022 2023
Deutschland 23,2 23,9 21,8 22,2 22,1 24,0 24,3 24,7 23,6 25,0 25,0 23,4
Belgien 21,1 29,0 27,6 30,3 29,0 30,0 29,8 30,6 28,7 29,2 29,5 29,4
Dänemark 28,2 41,4 44,5 46,2 44,7 46,4 45,7 44,4 47,1 47,2 41,9 43,3
Estland - - - 20,2 20,4 21,8 21,8 21,0 20,8 21,9 21,2 21,5
Finnland 28,0 27,1 31,9 34,2 28,5 30,9 31,0 30,5 30,4 31,2 31,2 30,2
Frankreich 22,3 22,9 23,2 28,0 26,2 28,7 28,8 30,0 30,5 30,3 31,0 29,3
Griechenland 11,7 13,9 17,6 23,3 21,3 26,3 28,1 28,4 26,6 27,1 29,0 28,3
Irland 22,9 25,8 27,8 27,1 22,7 18,7 19,2 18,1 16,2 17,0 17,2 18,5
Italien 16,2 17,7 24,3 29,0 28,7 30,0 29,5 28,8 29,1 29,3 29,8 30,2
Japan 13,5 17,0 20,4 16,4 15,5 18,3 18,1 18,9 19,6 20,6 21,2 k.A.
Kanada 23,6 27,1 30,8 30,0 26,4 28,0 28,4 28,8 29,6 30,0 29,1 29,6
Lettland - - - 19,3 19,9 21,5 22,6 21,9 21,2 21,2 21,4 21,7
Litauen - - - 20,9 16,7 17,4 17,6 17,6 21,0 21,8 21,7 22,2
Luxemburg 18,5 25,2 25,1 27,4 25,3 24,5 25,3 28,6 27,1 27,6 27,6 29,4
Niederlande 21,1 24,6 24,8 22,6 22,6 22,7 23,3 24,4 25,7 25,6 25,5 26,4
Norwegen 25,9 33,1 29,9 33,0 32,4 28,0 28,2 29,3 27,7 32,0 35,9 32,2
Österreich 25,2 26,6 26,4 28,0 27,0 28,6 27,3 27,6 26,6 28,0 28,4 27,8
Polen - - - 20,0 20,7 20,0 20,8 22,0 22,1 23,7 21,6 21,8
Portugal 12,3 15,4 19,3 23,0 21,8 25,4 25,0 25,3 24,7 24,8 25,8 25,4
Schweden 27,2 30,8 35,5 37,3 32,3 33,4 34,3 34,4 33,5 33,8 33,7 32,5
Schweiz 13,7 17,3 17,8 20,5 19,7 20,4 20,4 20,7 20,9 21,2 20,2 20,4
Slowakei - - - 19,7 16,0 18,9 19,0 19,4 19,6 20,2 20,5 20,4
Slowenien - - - 22,8 22,0 21,9 22,0 21,8 20,8 21,9 21,4 21,1
Spanien 10,2 11,3 20,4 21,5 19,4 22,4 22,2 22,9 23,1 24,4 24,8 24,4
Tschechien - - - 17,9 17,6 18,8 19,3 19,4 18,6 17,7 17,9 18,5
Ungarn - - - 27,2 25,3 26,0 25,9 25,2 24,9 23,3 25,3 24,6
Vereinigtes König
reich 25,5 27,8 27,3 27,2 26,0 25,9 26,3 26,5 26,0 27,4 28,4 28,6
Vereinigte Staaten 20,4 20,0 19,4 21,6 17,3 19,9 19,6 18,7 19,3 20,6 21,6 19,1
Erläuterung zu den Steuerquoten im internationalen Vergleich: Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD.
Erläuterung zu den Steuern in % des BIP von Deutschland: Nicht vergleichbar mit Quoten in der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
oder der deutschen Finanzstatistik.
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2023, Paris 2024
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 332 –
8.4.4
Öffentliche Finanzen - Einnahmen nach Hauptsteuerarten und aus
Sozialversicherungsbeiträgen
Land
Von den Einnahmen entfallen 2022 in%auf
Steuern auf
Einkommens- bzw.
Einkunftsarten
Steuern auf
Lohnsumme,
Berufsteuern u.ä.
Steuern auf
Vermögen und
Vermögensverkehr
Umsatz-, Verbrauch-
und Aufwandsteuern,
Zölle
Sozialversicherungs-
beiträge
Belgien 37,4 0,0 7,7 24,5 30,4
Dänemark 64,6 0,7 4,1 30,4 0,2
Deutschland 32,9 0,0 2,8 27,3 36,9
Estland 24,2 0,0 0,5 40,5 34,8
Finnland 36,9 0,1 3,3 32,0 27,6
Frankreich 27,4 6,1 8,1 26,1 32,4
Griechenland 20,5 0,0 6,6 43,3 29,6
Irland 52,8 0,9 4,7 26,4 15,1
Italien 32,8 3,3 5,7 27,6 30,5
Japan 32,5 0,2 7,9 20,8 38,5
Kanada 51,6 2,3 10,4 21,7 14,0
Lettland 22,5 0,0 2,5 44,4 30,6
Litauen 31,4 0,0 0,9 36,6 31,1
Luxemburg 38,6 0,1 9,7 23,9 27,8
Niederlande 32,7 0,3 3,9 30,1 32,9
Norwegen 60,9 0,1 2,2 19,5 17,3
Österreich 30,9 6,7 1,4 26,9 34,1
Polen 21,2 1,8 3,4 36,5 37,1
Portugal 28,6 0,5 4,3 38,3 28,3
Schweden 36,0 12,2 2,2 28,8 20,8
Schweiz 46,6 0,6 8,1 19,9 24,8
Slowakei 22,0 0,0 1,2 35,2 41,6
Slowenien 20,1 0,1 1,6 35,3 42,8
Spanien 31,4 0,0 6,9 27,6 34,1
Tschechien 22,0 0,0 0,5 31,5 45,9
Ungarn 19,9 2,4 2,3 47,5 28,0
Vereinigtes Königreich 37,8 0,4 11,3 30,6 19,9
Vereinigte Staaten 51,4 0,1 10,4 16,3 21,9
Erläuterung zur Spalte "Steuern auf Einkommens- bzw. Einkunftsarten": Einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinn-, Gewerbeeinkommen- und Quell
steuern sowie Sondersteuern auf Einkünfte.
Erläuterung zur Spalte "Steuern auf Vermögen und Vermögensverkehr": Einschließlich Grund-, Gewerbekapital-, Erbschaft-, Kapitalverkehr- und Grunder
werbsteuern u. ä.
Erläuterung zur Spalte "Umsatz-, Verbrauch- und Aufwand-steuern, Zölle": Für EU-Staaten einschließlich EU-Zollanteilen.
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2023, Paris 2024
Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten Finanzbericht 2026
– 333 –
Finanz- und gesamtwirtschaftliche
Übersichten
8.4.5
Öffentliche Finanzen - Abgabeeinnahmen nach ertragsberechtigten Körperschaften
Land
Von den Abgabeneinnahmen entfallen 2022 in%auf
Staat, Bund
Länder, Provinzen,
Kantone, mittlere
Gebietskörperschaften
Gemeinden Sozialversicherung
Belgien 53,6 10,1 4,5 31,7
Dänemark 73,5 26,5 0,0
Deutschland 29,6 24,7 8,9 36,9
Estland 83,4 0,6 16,0
Finnland 49,3 23,0 27,6
Frankreich 31,6 14,4 54,0
Griechenland 67,9 2,3 29,8
Irland 85,0 1,6 13,5
Italien 58,6 10,9 30,5
Japan 39,0 22,5 38,5
Kanada 42,9 38,9 8,6 9,6
Lettland 54,0 16,4 29,6
Litauen 67,8 1,0 31,1
Luxemburg 69,3 3,6 27,0
Niederlande 63,9 3,2 32,9
Norwegen 89,7 10,3 0,0
Österreich 66,1 1,9 3,0 29,0
Polen 50,8 11,8 37,3
Portugal 65,7 7,1 27,2
Schweden 52,9 35,1 12,1
Schweiz 33,8 25,6 15,8 24,8
Slowakei 57,7 1,9 40,4
Slowenien 49,1 8,5 42,4
Spanien 43,3 15,1 8,2 33,4
Tschechien 53,1 1,0 45,9
Ungarn 67,9 4,7 27,4
Vereinigtes Königreich 75,2 4,9 19,9
Vereinigte Staaten 44,1 20,9 13,1 21,9
Erläuterung zur Spalte "Staat, Bund": Für EU-Staaten einschließlich EU-Zollanteilen.
Erläuterung zur Spalte "Länder, Provinzen, Kantone, mittlere Gebietskörperschaften": Gliedstaaten in den Vereinigten Staaten; Regionen und Provinzen in
Italien; Provinzen in Kanada; Kreise u. ä.. Die Aufteilung z.T. ist nicht eindeutig möglich.
Quelle: OECD-Revenue Statistics 1965 - 2023, Paris 2024
Finanzbericht 2026 Finanz- und gesamtwirtschaftliche Übersichten
– 334 –
Abkürzungsverzeichnis
% Prozent
$ US-Dollar
£ Pfund Sterling
Euro
2. FamEnt
lastG
Zweites Familienentlastungsgesetz
AA Auswärtiges Amt
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
AbzStEnt-
ModG
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz
aF alte Fassung
AfA Absetzung für Abnutzung
AFBG Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
AIG Auslandsinvestitionsgesetz
AKG Allgemeines Kriegsfolgengesetz
ALG II Arbeitslosengeld II
AltvDV Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
ÄndG Änderungsgesetz
Anh. Anhang
Anm. Anmerkung
AO Abgabenordnung
Art. Artikel
AStV Ausschuss der Ständigen Vertreter bei der EG
ATAD Anti Tax Avoidance Directive (Anti-Steuerver
meidungsrichtlinie)
ATADUmsG ATAD-Umsetzungsgesetz
BA Bundesagentur für Arbeit
BAföG Bundesausbildungsförderungsgesetz
BBk Deutsche Bundesbank
BEPS Base Erosion and Prot Shifting
BerlinFG Berlinförderungsgesetz
BEV Bundeseisenbahnvermögen
BewG Bewertungsgesetz
BfdI Beauftragte für den Datenschutz und die Infor
mationsfreiheit
BGBl. Bundesgesetzblatt
BHG Berlinhilfegesetz
BHO Bundeshaushaltsordnung
BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
BIP Bruttoinlandsprodukt
BK Bundeskanzler
BKAmt Bundeskanzleramt
BKGG Bundeskindergeldgesetz
BKM Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMBF (alt) Bundesministerium für Bildung und Forschung
(alt)
BMBFSFJ Bundesministerium für Bildung, Familie, Senio
ren, Frauen und Jugend
BMDS Bundesministerium für Digitales und Staats
modernisierung
BMDV (alt) Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(alt)
BMEL (alt) Bundesministerium für Ernährung und Land
wirtschaft (alt)
BMF Bundesministerium der Finanzen
BMF-Dok. BMF-Dokumentation
BMFSFJ (alt) Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (alt)
BMFTR Bundesministerium für Forschung, Technologie
und Raumfahrt
BMG Bundesministerium für Gesundheit
BMI Bundesministerium des Innern
BMI (alt) Bundesministerium des Innern und für Heimat
(alt)
BMJ (alt) Bundesministerium für Justiz (alt)
BMJV Bundesministerium der Justiz und für Verbrau
cherschutz
BMLEH Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernäh
rung und Heimat
BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit
BMUV (alt) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (alt)
BMV Bundesministerium für Verkehr
BMVg Bundesministerium der Verteidigung
BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BMWK (alt) Bundesministerium für Wirtschaft und Klima
schutz (alt)
BMWSB Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwick
lung und Bauwesen
BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam
menarbeit und Entwicklung
BNE Bruttonationaleinkommen
BPr Bundespräsident
BR Bundesrat
BReg Bundesregierung
BRH Bundesrechnungshof
BSP Bruttosozialprodukt
BT Deutscher Bundestag
BT-Drs. Bundestagsdrucksache
Buchst. Buchstabe
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BZSt Bundeszentralamt für Steuern
CbCR Country-by-Country-Reporting
CbCRAusdV CbCR-Ausdehnungsverordnung
CRS Common Reporting Standard
CRSAusdV CRS-Ausdehnungsverordnung
DB Deutsche Bahn AG
DfBest. Durchführungs-Bestimmungen
DFG Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V.
d. h. das heißt
DV Durchführungsverordnung
EAG Europäische Atom Gemeinschaft
EAGFL Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds
für die Landwirtschaft
EALG Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsge
setz
ECOFIN-Rat Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der
EU-Mitgliedstaaten
Abkürzungsverzeichnis Finanzbericht 2026
– 335 –
ECU Europäische Währungseinheit des EWS
EDIP European Defence Improvement Programm
EDV Elektronische Datenverarbeitung
EFRE Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
EFTA European Free Trade Association (Europäische
Freihanddelszone)
EFWZ Europäischer Fonds für währungspolitische Zu
sammenarbeit
EG Europäische Gemeinschaften
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EIB Europäische Investitionsbank
EKF Energie- und Klimafonds
EMCS EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontroll
system
EnergieStG Energiesteuergesetz
EnergieStV Energiesteuerdurchführungsverordnung
EntechtG Entechtungsgesetz
EP Europäisches Parlament
Epl. Einzelplan
ER Europäischer Rat
ErbStDV Erbschaftssteuer-Durchführungsverordnung
ErbStG Erbschaftssteuergesetz
ERE Europäische Rechnungseinheit
Erl. Erläuterung(en)
ERP European Recovery Program
ESF Europäischer Sozialfonds
ESM Europäischer Stabilitätsmechanismus
ESt Einkommensteuer
EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
EStG Einkommensteuergesetz
EStRG Gesetz zur Reform d. Einkommensteuer, d. Fa
milienlasten-ausgleichs und der Sparförderung
(Einkommensteuerreformgesetz)
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EWR Europäischer Wirtschaftsraum
EWS Europäisches Währungssystem
EWWU Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
EZB Europäische Zentralbank
f. folgende (Seite)
FAG Finanzausgleichsgesetz
ff. folgende (Seiten)
FhG Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der an
gewandten Forschung e. V.
FoStoG Fondsstandortgesetz
FuE Forschung und Entwicklung
FVG Finanzverwaltungsgesetz
G20 Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und
Schwellenländer
GAK Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Ag
rarstruktur und des Küstenschutzes“
GewSt Gewerbesteuergesetz
GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
GFS Gesamtdeutsches Fördersystem für struktur
schwache Regionen
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutsch
land
ggf. gegebenenfalls
ggü. gegenüber
GMBl. Gemeinsames Ministerialblatt
GrStRefUG Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz
GRW Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regi
onalen Wirtschaftsstruktur“
GV Gemeindeverbände
GVFG Gemeindeverkehrsnanzierungsgesetz
GWK Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
HAW Hochschule für Angewandte Wissenschaften
HG Haushaltsgesetz
HGF Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemein
schaft
HGrG Gesetz über die Grundsätze des Haushalts
rechts des Bundes und der Länder (Haushalts
grundsätzegesetz)
HVE Haushaltsvorentwurf
ICCS International Civic and Citizenship Education
Study
ICILS International Computer and Information Lite
racy Study
IDA Internationale Entwicklungsorganisation
idF in der Fassung
IGLU Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung
i.H.v. in Höhe von
InvHG Gesetz über die Investitionshilfe der gewerbli
chen Wirtschaft(Investitionshilfegesetz)
InvZulG Investitionszulagengesetz
IOSS Import-One-Stop-Shop
i. V. m. in Verbindung mit
IWF Internationaler Währungsfonds
JStG Jahressteuergesetz
Kan$ Kanadischer Dollar
Kap. Kapitel
KapStDV Kapitalertragsteuer Durchführungsverordnung
KdU Kosten der Unterkunft
KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
KHG Krankenhausnanzierungsgesetz
KI Künstliche Intelligenz
KInvFG Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KOM Europäische Kommission
KöMoG Gesetz zur Modernisierung des Körperschafts
teuerrechts
KraftSt Kraftfahrzeugsteuer
KSt Körperschaftsteuer
KStDV Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung
KStG Körperschaftsteuergesetz
KTF Klima- und Transformationsfonds
KVStG Kapitalverkehrsteuergesetz
LAF Lastenausgleichsfonds
LAG Lastenausgleichsgesetz
LStDV Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
LuftVStAb
senkV
Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung
LuFV Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Deutschen Bahn
MFR Mehrjähriger Finanzrahmen
MfV Mittel für Verpichtungen
MfZ Mittel für Zahlungen
Mio. Millionen
MOSS Mini-One-Stop-Shop
MPG Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V.
Mrd. Milliarden
Finanzbericht 2026 Abkürzungsverzeichnis
– 336 –
MS Mitgliedstaaten
Mehrseitiges Übereinkommen
MWSt Mehrwertsteuer
NAPE Nationaler Aktionsplan Energieefzienz
NATO North Atlantic Treaty Organization
nF neue Fassung
NFDI Nationale Forschungsdateninfrastruktur
NGEU Next Generation EU
Nr. Nummer
ODA Ofcial Development Assistance
OECD Organisation for Economic Cooperation and
Development (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)
Öffa Deutsche Gesellschaft für öffentl. Arbeiten AG
OPEC Organization of the Petroleum Exporting
Countries
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPP Öffentlich-Private Partnerschaft
OSS One-Stop-Shop
PFI Pakt für Forschung und Innovation
PI Partnerschaftsinstrument
PISA Programme for International Student Assess
ment
Pkw Personenkraftwagen
rd. rund
RE Rechnungseinheit
RegE Regierungsentwurf
RegG Regionalisierungsgesetz
RepG Reparationsschädengesetz
RVO Reichsversicherungsordnung
s. siehe
s. a. siehe auch
SGB Sozialgesetzbuch
SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförde
rung –
sog. sogenannte
SPNV Schienenpersonennahverkehr
StAbwG Steueroasen-Abwehrgesetz
StabZG Stabilitätszuschlagsgesetz
StÄndG Steueränderungsgesetz
StAnpG Steueranpassungsgesetz
StBVV Steuerberatervergütungsverordnung
StEntlG Steuerentlastungsgesetz
StromStG Stromsteuergesetz
StromStV Stromsteuerdurchführungsverordnung
StWG Gesetz zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft
SZR Sonderziehungsrechte
TabStMoG Tabaksteuermodernisierungsgesetz
TIMSS Trends in International Mathematics and
Science Study
Tit. Titel
Tz. Textziffer
u. a. unter anderem
u. dgl. und dergleichen
ÜLG Überseeische Länder und Gebiete
UmwStG Umwandlungssteuergesetz
US-$ US-Dollar
USt Umsatzsteuer
UStDB Durchführungsbestimmungen zum Umsatz
steuergesetz
UStDV Verordnung zur Durchführung des Umsatz
steuergesetzes
UStG Umsatzsteuergesetz
VE Verpichtungsermächtigungen
VermBG Vermögensbildungsgesetz
veröff. veröffentlicht
vgl. vergleiche
VGR Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
VN Vereinte Nationen
VO Verordnung
VSt Vermögensteuer
v.T. vom Tausend
VV Verwaltungsvorschrift
WBIF Investitionsrahmen für die Länder des Westli
chen Balkans
WGL Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm
Leibniz e.V.
WoBauG Wohnungsbaugesetz
WoPDV Durchführungsverordnung zum Wohnungs
bau-Prämiengesetz
WoPG Wohnungsbau-Prämiengesetz
WoPR Richtlinien zum Wohnungsbau- Prämiengesetz
WSA Wirtschafts- und Sozialausschuss der EG
WTO Welthandelsorganisation
z. B. zum Beispiel
zwoH ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsfüh
rung
Abkürzungsverzeichnis Finanzbericht 2026
– 337 –
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Bundesministerium der Finanzen
Abteilung Bundeshaushalt, Referat II A 2
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
www.bundesnanzministerium.de
www.bmf-nanzbericht.de
Stand
September 2025