Halbjahresfinanzbericht — Verkürzter Konzernzwischenabschluss
Wacker Chemie AG — 1. Halbjahr 2025 29
Verkürzter Konzernanhang
1. Januar bis 30. Juni 2025
Grundlagen und Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Konzernzwischenabschluss der Wacker Chemie AG zum 30. Juni 2025 ist in Übereinstimmung mit den Regelungen des
International Accounting Standard (IAS) 34 in verkürzter Form nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und
von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting
Standards Board, London, sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee aufgestellt worden. Für das
Geschäftsjahr 2025 ergaben sich keine neuen Rechnungslegungsvorschriften.
Zum 30. Juni 2025 hat sich WACKER für eine Änderung der Darstellung des Equity-Ergebnisses und des sonstigen
Beteiligungsergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 8 (Änderungen von Rechnungslegungsmethoden)
entschieden. Das Equity-Ergebnis sowie das sonstige Beteiligungsergebnis werden fortan als Teil des Finanzergebnisses
ausgewiesen und sind somit nicht mehr Bestandteil der Steuerungskennzahlen EBITDA (Earnings before Interest, Taxes and
Depreciation and Amortisation) und EBIT (Earnings before Interest and Taxes). Das EBIT entspricht nun dem Betriebsergebnis.
In der aktuellen Berichtsperiode führt diese Umgliederung zu einer Verringerung des EBIT um 7,1 Mio. € (Vorjahr 17,0 Mio. €).
Die Ausweisänderung erfolgt vor dem Hintergrund der abnehmenden operativen Bedeutung des Beteiligungsergebnisses im
Konzernabschluss 2025. Das Beteiligungsergebnis umfasst im Wesentlichen die anteiligen Ergebnisse der at-Equity bilanzierten
Beteiligung an der Siltronic AG sowie Bewertungseffekte. Die Beteiligung an der Siltronic wird in der Segmentberichterstattung
im Segment Sonstiges ausgewiesen. Wertminderungen und Wertaufholungen auf at-Equity bilanzierte Beteiligungen folgen
hinsichtlich ihres Ausweises der Darstellung des Equity-Ergebnisses und werden demnach zukünftig ebenfalls als Teil des
Finanzergebnisses ausgewiesen. Die neue Darstellung gibt die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns noch zutreffender
wieder. Zudem wird die Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen der Branche für Investoren erhöht. Der zukünftig
anzuwendende IFRS 18 bezieht das Equity-Ergebnis ebenfalls nicht mehr in die betriebliche Kategorie ein. Des Weiteren erfolgt
die Berechnung der Covenants (sogenannte Net Debt/EBITDA Ratio) für die relevanten Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von insgesamt 640 Mio. € künftig nach der neuen EBITDA-Definition.
In der Kapitalflussrechnung werden die erhaltenen Ausschüttungen aus Beteiligungsunternehmen fortan dem Cashflow aus
Investitionstätigkeit zugeordnet anstatt wie bisher dem Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit. Dies ist konsistent zur
geänderten Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung und führt in der aktuellen Berichtsperiode zu einer Verringerung
des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit um 7,8 Mio. € (Vorjahr 17,1 Mio. €) sowie gleichlaufend zu einer
Erhöhung des Cashflows aus Investitionstätigkeit.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. Abgesehen von dieser Änderung wurden die zum
Geschäftsjahresende angewandten Rechnungslegungsmethoden beibehalten. Eine ausführliche Darstellung dieser
Methoden findet sich im Konzernanhang zum 31. Dezember 2024.
Die Aufstellung der Zwischenabschlüsse erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich
auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der
Eventualverbindlichkeiten auswirken. Sämtliche Annahmen und Schätzungen basieren auf Prämissen, die zum
Bilanzstichtag Gültigkeit hatten. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen
abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Die
Steuerermittlung erfolgt auf Basis der aktuell erwarteten landesspezifischen Ertragsteuersätze, die auf das
Vorsteuerergebnis der abgelaufenen Periode angewendet werden.
Die Netto-Pensionsverpflichtung ist zu jedem Stichtag neu zu schätzen und der Abzinsungsfaktor ist zu jedem Stichtag neu
zu ermitteln. Zum 30. Juni 2025 wurde ein Abzinsungsfaktor von 3,97 Prozent im Inland und 5,41 Prozent in den USA
verwendet (31. Dezember 2024: 3,45 Prozent Inland und 5,54 Prozent USA).