
Wieso ist das Thema
Nachhaltigkeit für unsere
Sozietät wichtig?
Das Thema Nachhaltigkeit rückt
immer stärker in den Fokus. Die
rechtlichen Anforderungen an
Unternehmen im Bereich Nach-
haltigkeit sind insbesondere in der
jüngsten Zeit auf nationaler wie
auf europäischer Ebene erheblich
gestiegen. Zugleich sind die Unter-
nehmen zunehmenden Erwartungen
von Investoren, Geschäftspartnern
und anderen Stakeholdern ausge-
setzt. Die neuen Anforderungen
und Entwicklungen unter den
Schlagworten ESG („Environment,
Social, Governance“), CSR
(„Corporate Social Responsibility“)
und „Sustainability“ betreffen
inzwischen weite Bereiche des
Rechts (etwa des Gesellschafts-
und Kapitalmarktrechts ebenso
wie des Bilanz- und Steuerrechts)
und bringen zahlreiche neue
Herausforderungen, aber auch
strategische Chancen für die Unter-
nehmen mit sich. Im Rahmen unserer
Beratung begleiten wir unsere
Mandanten auf den verschiedenen
Gebieten bei der Umsetzung der
neuen Anforderungen und der
Entwicklung geeigneter Strategien
und Maßnahmen.
Ziel unserer Veranstaltungen und
Aktivitäten im Bereich Nachhaltig-
keit ist es insbesondere, einen
aktiven Beitrag im Rahmen der
aktuellen fachlichen und gesell-
schaftlichen Nachhaltigkeits-
diskussion im Sinne eines „Thought
Leadership“ zu übernehmen.
Zugleich können wir auf diese Weise
auf unser Beratungsan gebot und
unser interdisziplinäres Beratungs-
spektrum im Bereich Nachhaltig-
keit aufmerksam machen.
Bei dem Thema Nachhaltigkeit
geht es aber natürlich auch um
unsere eigene Nachhaltigkeit.
Auch wir tragen als Unternehmen
Verantwortung gegenüber unserer
Umwelt und künftigen Generationen.
Als Sozietät möchten wir daher
positiv zum Thema Nachhaltigkeit
beitragen. Im Rahmen unserer
Strategie FGS2025 widmet sich
die Sozietät insbesondere auch der
Weiterentwicklung unserer eigenen
Nachhaltigkeit. Auch in Bezug
auf unsere eigenen Maßnahmen
und Konzepte zur Nachhaltigkeit
ist dabei die Sichtbarkeit von FGS
im Themenbereich Nachhaltigkeit
wichtig, um auf die Erwartungen
von Gesellschaft, Geschäftspartnern
sowie bestehenden und künftigen
Mitarbeitern zu reagieren.
DR. ANJA HERB,
PARTNERIN, BONN
Der Steuerrechtsschutz
bildet eine der Kern-
kompetenzen von Flick
Gocke Schaumburg.
Hat die Digitalisierung
auch bereits Einzug in
d ie a llt ä gliche P ra x is
der Steuerstreitverfahren
genommen?
Auf jeden Fall und das in vielfältiger
Weise. So wird zum einen das
digitalisierte Besteuerungsverfahren
selbst immer öfter zum Gegenstand
gerichtlicher Kontrollen. Dies
betrifft beispielsweise die Frage,
welche digitalen Daten unsere
Mandanten der Finanzverwaltung
im Rahmen von Außenprüfungen
zur Verfügung stellen müssen bzw.
auf welche Daten der Außenprüfer
digital zugreifen darf.
Aber auch gewöhnliche unter-
nehmensinterne Prozesse unserer
Mandanten im Zuge der voran-
DR. CHRISTINA HILDEBRAND
ASSOZIIERTE PARTNERIN,
DÜSSELDORF
Wo begegnen Ihnen
ESG-Themen in Ihrer
Beratungspraxis?
ESG-Themen stellen sich den
Unternehmen auf vielfältige Weise.
Entsprechend vielfältig sind auch
die Fragestellungen, die an uns
herangetragen werden. So ist zum
Beispiel eine Finanzierung am
Kapitalmarkt ohne ein ESG-Rating
kaum mehr möglich. Investoren
sind nicht mehr ausschließlich vom
Return on Investment getrieben,
sondern betonen den Aspekt des
„Responsible Investments“. Das
kapitalsuchende Unternehmen
muss sich hierauf entsprechend
einstellen. Gesetzliche und
Kodex-Vorgaben zwingen die
Unternehmen dazu, ihre ESG-
Ziele zu definieren und in ihrer
gesamten Wertschöpfungskette
durchzusetzen. Dabei werden völlig
neue Sorgfaltspflichten definiert.
Ist das Unternehmen Teil der
Wertschöpfungskette, sind auch
die Vertragspartner des Unter-
nehmens in Umsetzung ihrer eigenen
Sorgfaltspflichten verpflichtet,
schreitenden Digitalisierung wie
beispielsweise die papierlose
Unternehmensakte führen zu neuen
Herausforderungen: Wurde bspw.
die Papierpost eingescannt und
anschließend vernichtet und kommt
es für den Steuerstreit auf die
Würdigung dieses Dokuments an,
stellt sich die Frage, inwieweit
ein Beweisantritt auch durch ein
eingescanntes Dokument erfolgen
kann und welcher Beweiswert dem
digitalisierten Beleg beigemessen
werden kann.
Aber auch die Kommunikation mit
Gerichten hat sich erheblich ge-
ändert: Unsere Abteilung versendet
die eigenen Schriftsätze an Finanz-
gerichte bereits seit Ende 2018
überwiegend digital per beA. Seit
dem 1. Januar 2022 besteht für
Rechtsanwälte und Behörden eine
aktive Nutzungspflicht des elektron-
ischen Rechtsverkehrs. Eine per
Fax oder Briefpost übermittelte
Klageerhebung ist mittlerweile
unzulässig. Die Übermittlung hat
über das besondere elektronische
Anwaltspostfach (beA) zu erfolgen.
Für Steuerberater wird der elektron-
ische Rechtsverkehr verpflichtend
ab dem 1. Januar 2023 eingeführt.
Für Wirtschaftsprüfer ist eine
entsprechende Verpflichtung nicht
vorgesehen. Viele Detailfragen
sind hier noch ungeklärt, erste
gerichtliche Entscheidungen sind
aber bereits ergangen. Die Gerichte
selbst sind kraft Gesetzes erst ab
dem 1. Januar 2026 zur elektron-
ischen Aktenführung verpflichtet.
Nach unserem Kenntnisstand
gehen bei den Finanzgerichten und
beim Bundesfinanzhof mittlerweile
mehr als 75 % aller Eingänge
elektronisch ein. Die Finanzgerichte
arbeiten – so ist es uns mitgeteilt
worden – ganz überwiegend mit
einer führenden digitalen Akte.
Auch beim Bundesfinanzhof stellt
gerade in den letzten Monaten
die Mehrzahl der Senate auf die
elektronische Aktenführung um.
Soweit die Akten elektronisch
geführt werden, ist dies für uns
und unsere Mandanten vorteilhaft.
Auch die für die Prozessführung
zentrale Akteneinsicht erfolgt
in diesen Fällen nicht mehr analog,
sondern digital. Im Interesse unserer
Mandanten können wir uns
durch die zur Verfügungstellung
der digitalen Akte umständliche,
bisweilen auch zeitraubende
Akteneinsichtstermine sparen.
Wir sind allerdings noch nicht
so weit, dass wir die gesamten
Dokumente des Steuerverfahrens
digital einsehen: Bislang werden
die Akten des Finanzamts noch
größtenteils in Papierform geführt,
sodass insoweit noch hybrid
gearbeitet wird.
DR. IRKA ZÖLLTER-PETZOLD
PARTNERIN, BERLIN
1972–2022 50 JAHRE FLICK GOCKE SCHAUMBURG
100 101MORGEN FRAUEN@FGS: ZUKUNFT GEMEINSAM GESTALTEN